Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / IV. Art der Pfändung ist abhängig von der Art der Erbringung

Arten der Mietkaution bei der Pfändung erfassen Die Art der Pfändung der Mietkaution ist dann nach der Art der Erbringung der Sicherheitsleistung zu bestimmen. Hat der Mieter die Kaution als Barzahlung erbracht und muss der Vermieter diese dementsprechend zurückzahlen, handelt es sich um eine Geldforderung, die dementsprechend nach § 829 ZPO gegenüber dem Vermieter als Drittsc...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung einer Mietkaution

Einführung Dem Gläubiger ist nicht selten bekannt, dass der Schuldner zur Miete wohnt. Das legt nahe, dass er dem Vermieter eine Kaution gezahlt hat, da dies nicht nur der gesetzlichen Regelung nach § 551 BGB entspricht, sondern auch Inhalt aller handelsüblichen Mustermietverträge ist. Zugleich ist der Schuldner im Rahmen der Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet, nicht n...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / V. Mitwirkungspflichten des Schuldners

Herausgabepflichten des Schuldners aktivieren Der Schuldner hat sowohl im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft als auch nach der Pfändung eines angeblichen Rückzahlungsanspruchs nach § 836 Abs. 3 ZPO dem Gläubiger gegenüber die Verpflichtung, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, d.h. mitzuteilen, ob und in welcher Form die Kaution erbracht wurde. Die entsprechenden ...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / II. Um welche Beträge geht es?

Höhe der Mietkaution kann für die Pfändung attraktiv sein Nach den in der Praxis anzutreffenden Mustermietverträgen ist der Mieter, das heißt hier: der Schuldner, verpflichtet, zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution zu hinterlegen. Vermieter nutzen hier die Möglichkeit, diese in Höhe der gesetzlich möglichen drei Monatsmieten zu verlangen (Kaltmiete, vgl. § 551 BGB). Di...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / VI. Achtung bei mehreren Mietern

Pfändung der Mietkaution gegen Gesamtschuldner Sind mehrere Personen Mieter, so steht diesen der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution regelmäßig nur gemeinsam zu. Eine Pfändung ist dann zunächst nur möglich, wenn alle Mieter zugleich auch Schuldner sind, § 750 ZPO. Ist nur ein Mieter Schuldner, sind einige Besonderheiten zu beachten: Hinsichtlich einer während der Ehezeit ...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / I. Mietkaution kann gepfändet werden

Mietkaution mit vorrangigem Sicherungszweck Grundsätzlich kann der Gläubiger den Anspruch seines Schuldners als Mieter gegen den Vermieter auf Herausgabe der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses pfänden. Es handelt sich um einen Geldanspruch, der nach § 829 ZPO pfändbar ist. Die vertraglichen Regelungen geben unmittelbar den Rückzahlungsanspruch, d.h. der Rückzah...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / III. Schuldner muss alle notwendigen Angaben im Vermögensverzeichnis machen

Informationsbeschaffung Der Schuldner hat im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft anzugeben, ob und in welcher Form sowie in welcher Höhe er eine Mietkaution geleistet hat. In den üblichen Vordrucken findet sich die Frage unter Nr. 17. Daneben muss er den Drittschuldner benennen, d.h. den Vermieter mit vollständigem Namen und Anschrift oder bei einem übergebenen Sparbuch d...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / Einführung

Dem Gläubiger ist nicht selten bekannt, dass der Schuldner zur Miete wohnt. Das legt nahe, dass er dem Vermieter eine Kaution gezahlt hat, da dies nicht nur der gesetzlichen Regelung nach § 551 BGB entspricht, sondern auch Inhalt aller handelsüblichen Mustermietverträge ist. Zugleich ist der Schuldner im Rahmen der Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet, nicht nur den Ver...mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / VII. Das selbst erstellte Benachrichtigungsschreiben

Was der GV kann, kann auch der Gläubiger Kostengünstiger ist es – wie gezeigt –, wenn der Gläubiger die Benachrichtigung an den Drittschuldner selbst fertigt und den Gerichtsvollzieher ausschließlich mit der Zustellung beauftragt. Zwar muss der Gerichtsvollzieher die Vorpfändung veranlassen, kann sich bei der Zustellung aber auch der Post bedienen. Da es sich um einen reinen ...mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / IV. Achtung: Ab der Zustellung tickt die Uhr

Die Zeit läuft Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Vorpfändung an den Drittschuldner – unerheblich ist also, wann dem Schuldner die Benachrichtigung zugestellt wurde – läuft eine Monatsfrist nach § 845 Abs. 2 ZPO. Wer die Pfändung vermeiden und vor der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein Schuldanerkenntnis mit Raten- oder Teilzahlungsvereinbarung und Si...mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / VI. Musterformulierungen: Beauftragung zur Fertigung der Vorpfändung

Fall 1: Der Gerichtsvollzieher hat freie Hand Fall 2: Es bestehen bereits Pfändungen Bestehen bereits Pfändungen, etwa beim Arbeitgeber, besteht natürlich die Gefahr, dass der Gerichtsvollzieher, der diese Pfändung nicht kennt, dort erneut eine dann wirkungslose Vorpfändung ausbringt. Deshalb müssen diese Forderungen ausgenommen werden. Fall 3: Beschränkung der Benachrichtigung...mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / II. Die Wege zum (Vollstreckungs-)Erfolg

Zwei Vorgehensweisen sind möglich Die Vorpfändung ist in § 845 ZPO geregelt. Danach muss der Gerichtsvollzieher die Vorpfändung als Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung, das Verbot, an den Drittschuldner oder an den Schuldner zu zahlen, und das Verbot an den Schuldner, die Forderung noch einzuziehen, sowohl dem Schuldner als auch dem Drittschuldner zustellen. Notw...mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / I. Wie die Vorpfändung helfen kann

Die Vorpfändung hat Folgen Wer eine effektive und zugleich kostensparende Zwangsvollstreckung anstrebt und hierbei an die in § 845 ZPO geregelte Vorpfändung denkt, muss deren Folgen in den Blick nehmen:mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / III. Die Kosten

Im ersten Fall entstehen neben der Gebühr nach Nr. 200 KVGvKostG von 17,60 EUR und der hierauf entfallenden Auslagenpauschale nach Nr. 716 KVGvKostG (3,52 EUR) die Kosten für die Zustellung durch die Post an den Drittschuldner und den Schuldner nach Nr. 101 KVGvKostG (2 × 3,30 EUR), die Zustellkosten der Post nach Nr. 708 KVGvKostG (derzeit 2 × 3,45 EUR) sowie die Auslagenpa...mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 2 Anmerkung

I. Das Urteil des II. Senats des BFH vom 31.7.2024 betrifft die Frage, inwieweit Versterbensfiktionen aus dem Bereich des Erbrechts auch im Erbschaftsteuerrecht zu berücksichtigen sind. Konkret hatte der Vater des Klägers mit dessen Großvater gem. §§ 2346 Abs. 1 S. 1, 2349 BGB einen Erbverzichtsvertrag unter Ausschluss der Erstreckung des Verzichts auf Abkömmlinge vereinbart...mehr

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FoVo 02/2025, Vorteil konku... / 3 Der Praxistipp

Wichtige Entscheidung im Gläubigerwettbewerb Die Entscheidung richtet sich primär an die Vollstreckungsverantwortlichen bei Behörden. Diese müssen den Anforderungen bei der Stellung von Vollstreckungsanträgen genügen. Von der Entscheidung profitieren aber nicht nur Schuldner, die die Unwirksamkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses – nach § 766 ZPO unbefristet – gelten...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 4 Fälligkeit und Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs

Die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs kann von den Arbeitsvertragsparteien frei vereinbart werden. Beruht sie auf einer tariflichen Vereinbarung, so trifft der Tarifvertrag regelmäßig eine Aussage über den Fälligkeitszeitpunkt. Der Anspruch aus Rückzahlungsklauseln wird ohne besondere Vereinbarung spätestens bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis fälli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.3 Pfändungen

Gehaltspfändungen haben keinen Einfluss auf den gesetzlichen Mindestlohn. Abzustellen ist allein auf das dem Beschäftigten zustehende Bruttoentgelt, nicht auf das, was dem Beschäftigten netto im Rahmen der Pfändungsfreigrenze tatsächlich zufließt.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 57 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedscha... / 1.3 Kündigung durch den Gläubiger eines Mitglieds

Ein Gläubiger eines Mitglieds hat nach dem Genossenschaftsgesetz die Möglichkeit, an dessen Stelle das Kündigungsrecht auszuüben. Dafür ist aber erforderlich, dass er die Pfändung und Überweisung eines dem Mitglied bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zustehenden Guthabens erwirkt hat, nachdem innerhalb der letzten 6 Monate eine Zwangsvollstreckung in das Vermög...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.1 Zahlbetrag der Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag berücksichtigt, wenn die Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt wird. Unter Zahlbetrag ist dabei der ausgezahlte Betrag zu verstehen. Allerdings unter Berücksichtigung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften. Die auf die Versorgungsbezüge entfallende Steuer darf nicht abgezogen werden. Mit dem Zahlbetrag ist zur Sozialve...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Pfändung an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit

a) Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit Rz. 402 Für die Zulassung der Vollstreckung in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen nach § 758a Abs. 4 ZPO ist zu unterscheiden, ob die Zwangsvollstreckung außerhalb oder innerhalb einer Wohnung stattfinden soll. Rz. 403 Hinweis Der BGH hat inzwischen klargestellt, dass es auch für die Vollstreckung eines Haftbefehl...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 11. Schutz des Schuldners vor der Pfändung

a) Einleitung Rz. 302 Die Zwangsvollstreckung ist dem Gläubiger nicht grenzenlos gewährt. Vielmehr ist auf die berechtigten Interessen des Schuldners auf Wahrung seiner sozialen Existenz Rücksicht zu nehmen, sodass diesem die Möglichkeit eines menschenwürdigen Lebens verbleibt. Rz. 303 Dem trägt die ZPO mit einem mehrschichtigen Schutzsystem hinreichend Rechnung. Für die hier ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 6. Pfändung von Haustieren nach § 811 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 ZPO

a) Pfändungsschutz für Tiere Rz. 220 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht[173] hat der Gesetzgeber § 811c a.F. in die ZPO eingeführt und damit eine Abkehr von der Pfändbarkeit eines Tieres in Abhängigkeit von seinem Verkehrswert nach § 811 Nr. 14 ZPO a.F. vorgenommen. § 811c ZPO a.F. wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Sc...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sache

Rz. 177 Der Gerichtsvollzieher pfändet nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 4, 808 Abs. 1 ZPO die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen, indem er diese in Besitz nimmt. a) Zugriffsbereich des Gerichtsvollziehers Rz. 178 Der Zugriff des Gerichtsvollziehers ist damit zunächst auf bewegliche körperliche Sachen beschränkt. Dieser Zugriffsbereich wird durch § 865 Abs. 2 S...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / c) Verbot nutzloser Pfändungen nach § 803 Abs. 2 ZPO

Rz. 320 Nach § 803 Abs. 2 ZPO hat die Pfändung zu unterbleiben, wenn die Verwertung der zu pfändenden Sache nur einen Erlös verspricht, der nicht geeignet ist, einen über die Kosten der Zwangsvollstreckung hinausgehenden Erlös zu erwirtschaften und damit nur eine teilweise Befriedigung des Gläubigers zu erreichen. Rz. 321 Hinweis Dies wurde etwa für das Verlangen nach Pfändun...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Pfändung ungetrennter Früchte

Rz. 207 Nach § 94 Abs. 1 BGB sind ungetrennte Früchte wesentliche Bestandteile des Grundstücks, auf dem sie wachsen. Sie können deshalb nach § 93 BGB grundsätzlich nicht Gegenstand von eigenen Rechten sein. Deshalb kann auch nicht aufgrund von § 808 ZPO isoliert im Wege der Sachpfändung auf sie zugegriffen werden. Vielmehr unterliegen diese der Zwangsvollstreckung in das Gru...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XIII. Muster: Antrag auf Zulassung der Pfändung eines Tieres

Rz. 566 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.13: Antrag auf Zulassung der Pfändung eines Tieres An das Amtsgericht[414] – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Pfändung

Rz. 42 Die Pfändung wird grundsätzlich durch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam (§ 829 Abs. 3 ZPO). Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, wird die Pfändung mit Zustellung an den Schuldner wirksam (§ 857 Abs. 2 ZPO). Das Gebot an den Schuldner (Inhibitorium), sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten, ist für die Pfändung wesentlich...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Pfändung von Orderpapieren, § 831 ZPO

Rz. 216 Indossable Papiere (zur Pfändung von Wertpapieren in Wertpapierdepots vgl. § 8 – Wertpapiere) werden nach § 831 ZPO dadurch gepfändet, dass der Gerichtsvollzieher diese in Besitz nimmt. Indossable Papiere sind solche, bei denen das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt. Rz. 217 Als Papiere im Sinne von § 831 ZPO kommen demnach in Betracht:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung des Dauerwohn- oder -nutzungsrechts mit gleichzeitiger Pfändung von Mietzinsansprüchen des Berechtigten

Rz. 493 Muster 8.73: Pfändung des Dauerwohn- oder -nutzungsrechts mit gleichzeitiger Pfändung von Mietzinsansprüchen des Berechtigten An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desse...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 10. Muster: Pfändung einer Eigentümergrundschuld – Miteigentümer

Rz. 651 Muster 8.108: Pfändung einer Eigentümergrundschuld – Miteigentümer Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 8. Pfändung und deren Wirkung

Rz. 254 Die Pfändung erfolgt nach § 808 Abs. 1 ZPO, indem der Gerichtsvollzieher die zu pfändende körperliche Sache in Besitz nimmt, wenn nicht der Gläubiger eine Belassenserklärung[189] abgibt. Rz. 255 Die Inbesitznahme erfolgt dabei grundsätzlich in der Weise, dass der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände, insbesondere auch Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere mitn...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / VIII. Sonderfälle bei der Pfändung und Aktionsmöglichkeiten des Gläubigers

1. Hilfspfändung Rz. 354 Findet der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Sachpfändung gegen den Schuldner Urkunden auf, die eine Forderung oder ein Leistungsrecht beweisen, ohne dass das Papier selbst Träger des Rechtes ist, so kann der Gerichtsvollzieher diese Urkunden, bzw. Unterlagen im Rahmen der so genannten Hilfspfändung, (vorläufig) in Besitz nehmen, obwohl die Zwangsvolls...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / VII. Pfändung durch den Gerichtsvollzieher

1. Einleitung Rz. 174 Mit der Reform der Sachaufklärung hat sich die Bedeutung der Sachpfändung nachhaltig verändert. War diese bisher Teil des Standardauftrages des Gläubigers, weil erst ihre fruchtlose Durchführung den Weg zum Offenbarungsverfahren öffnete, kann die an dessen Stelle getretene Vermögensauskunft nun auch ohne vorherige Sachpfändung abgenommen werden. In der V...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 5. Wirkung der Pfändung

Rz. 106 Die Pfändung einer Forderung führt zu deren Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfändungspfandrecht. Die Pfändung allein gibt dem Gläubiger allerdings noch nicht die Möglichkeit der Befriedigung; dazu ist zusätzlich eine gerichtliche Verwertungsanordnung, d.h. der Überweisungsbeschluss nach § 835 ZPO erforderlich. Diese beiden Vollstrecku...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Umfang der Pfändung

Rz. 119 Die Pfändung umfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (mit dem Arrestatorium) an den Drittschuldner.[140] Rz. 120 Hinweis Anders als etwa der Wortlaut des § 833a ZPO bei der Kontopfändung nahelegt, kommt es nicht auf den Bestand der Forderung am Tag der Zustellung, sondern auf denjenigen im Zeitpunkt de...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Muster: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Arbeit

Rz. 283 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.13: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Arbeit An In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ steht dem Gläubiger gegen den Schuldner aus dem ______...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung eines Geldvermächtnisses

Rz. 1091 Muster 8.159: Pfändung eines Geldvermächtnisses Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 10. Durchsuchungsanordnung

a) Durchsuchungsrecht des Gerichtsvollziehers Rz. 269 § 758 ZPO erlaubt dem Gerichtsvollzieher, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen und zu diesem Zwecke auch verschlossene Haus- und Zimmertüren sowie Behältnisse öffnen zu lassen. Rz. 270 Willigt der anwesende Schuldner oder in dessen Abwesenheit anwesende Mitbewohner in die Durchsuchung durch den Geri...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Pfändung von Eigentümergrundschulden

a) Wesen von Eigentümergrundschulden Rz. 618 Die Pfändung von Eigentümergrundschulden erfolgt – ebenfalls – nach §§ 857 Abs. 6, 830 ZPO,[517] d.h. die Pfändung der Buchgrundschuld wird mit der Eintragung, die Pfändung der Briefgrundschuld in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Brief in den Besitz des Pfändungsgläubigers oder des Gerichtsvollziehers gelangt.[518] Rz. 619 Bei der ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Austauschpfändung

a) Anwendungsbereich der Austauschpfändung Rz. 384 Ist eine körperliche bewegliche Sache nach § 811 ZPO aus Gründen des Schuldnerschutzes (siehe dazu oben Rdn 302 ff.) unpfändbar, so mag dies den Gläubiger in besonderer Weise beeinträchtigen, wenn es sich um einen wertvollen Gegenstand handelt. Rz. 385 § 811a ZPO gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, die höherwertigere körperlic...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Pfändung einer Sache im Gewahrsam eines Dritten

Rz. 200 Befindet sich die zu pfändende Sache nicht im Alleingewahrsam des Schuldners, sondern eines Dritten, ist zu unterscheiden, ob der Dritte zur Herausgabe der Sache bereit ist oder nicht. Herausgabebereitschaft i.S.d. § 809 ZPO setzt dabei voraus, dass der Dritte über den Pfändungsakt hinaus mit der Wegnahme der Sache zum Zweck der Verwertung einverstanden ist. Das hat ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 8. Muster: Pfändung einer verdeckten Eigentümerbriefgrundschuld

Rz. 649 Muster 8.106: Pfändung einer verdeckten Eigentümerbriefgrundschuld Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Muster: Pfändung einer Buchrentenschuld

Rz. 652 Muster 8.109: Pfändung einer Buchrentenschuld Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Muster: Pfändung einer Briefrentenschuld – Brief bei einem Dritten

Rz. 654 Muster 8.111: Pfändung einer Briefrentenschuld – Brief bei einem Dritten Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Muster: Pfändung einer Briefhypothek im Besitz des Schuldners

Rz. 637 Muster 8.94: Pfändung einer Briefhypothek im Besitz des Schuldners Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Hinweis zu Modul "D" siehe Anlage zu Modul "K" siehe Anlage zu Modul "M"mehr