Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Schutz des Nachlasses vor Eigengläubiger des Erben

Rz. 189 Eigengläubiger des Erben können bei bestehender Testamentsvollstreckung auf den Nachlass nicht zugreifen, § 2214 BGB.mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Unterhaltsverbindlichkeiten

a) Grundsatz: Erlöschen von Unterhaltsansprüchen beim Tod des Unterhaltsschuldners Rz. 92 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er a...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / IX. Erbenhaftung bei bestehender Testamentsvollstreckung

1. Allgemeines Rz. 188 Zunächst gelten auch bei bestehender Testamentsvollstreckung die allgemeinen Regeln, dass der Erbe vorläufig unbeschränkt aber beschränkbar haftet. 2. Schutz des Nachlasses vor Eigengläubiger des Erben Rz. 189 Eigengläubiger des Erben können bei bestehender Testamentsvollstreckung auf den Nachlass nicht zugreifen, § 2214 BGB. 3. Begründung von Nachlassverb...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Begriff der Beerdigungskosten

aa) Allgemeines Rz. 143 Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Gemeint sind die angemessenen (bis zum 31.12.1998 "standesgemäßen") Kosten. Hiervon umfasst ist all das, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört. Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebe...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / II. Erbfallschulden

1. Überblick Rz. 140 Das sind solche Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, den Erblasser also zu seinen Lebzeiten noch gar nicht getroffen haben. Dazu gehören insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen, Vermächtnissen und Auflagen (§ 1967 Abs. 2 BGB). Es gehören auch dazu die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung (§ 1968 BGB), der gesetzliche Voraus de...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / ee) Muster

Rz. 26 Muster 2.2: Anfechtung der Annahme der Erbschaft Muster 2.2: Anfechtung der Annahme der Erbschaft Vor dem Rechtspfleger _________________________ findet sich ein: der _________________________, wohnhaft _________________________, und erklärt: am _________________________ ist der am _________________________ in _________________________ geborene, zuletzt in ____________...mehr

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§ 3 Der Miterbe / aa) Anwachsung auch auf der Passivseite

Rz. 398 Nicht nur auf der Aktivseite des Nachlasses erfolgt eine Anwachsung, sondern auch auf der Passivseite, d.h. auch die noch vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten wachsen den verbleibenden Miterben an.mehr

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§ 3 Der Miterbe / I. Grundsatz

Rz. 205 Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt. Sie dient in erster Linie dem Zweck, nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten durch Verteilung des Überschusses an die Erben aufgelöst zu werden. Sie hat – im Gegensatz zu anderen Gesamthandsgemeinschaften – keinen werbenden Zweck. Zwischen dem Erbfall und der endgültigen Auflösung der Gemein...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 226 Für den Erben besteht vor Erbschaftsannahme keine Verpflichtung, tätig zu werden. Er handelt als Geschäftsführer ohne Auftrag, wenn er Rechtshandlungen in Bezug auf den Nachlass vornimmt, § 1978 Abs. 1 S. 2 BGB. Das Geschäft muss dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Nachlassgläubiger entsprechen, § 677 BGB.[265] Hat der Erbe vor der Verfahrenseröffnung freiwil...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / III. Kosten des Verfahrens

Rz. 116 Das Verfahren über die Entlassung löst eine Gebühr von 0,5 aus nach KV Nr. 12420 GNotKG. Nach § 65 GNotKG beträgt der Geschäftswert für das Entlassungsverfahren 10 % des Wertes des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. Auch eine Kostenerstattung kann angeordnet werden. Ob der Testamentsvollstrecker die ihm entst...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / a) Allgemeines

Rz. 131 Bei der Frage, gegen wen der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu richten ist, wird oftmals angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Anspruchs ist. Dieser Irrtum ist wohl darauf zurückzuführen, dass sich zunächst der Gedanke aufdrängt, dass derjenige, der etwas vom Erblasser erhalten hat, auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haft...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 5. Beginn der Anfechtungsfrist

Rz. 186 Nach § 1954 Abs. 1, Abs. 2 BGB kann die Anfechtung der Annahme nur binnen sechs Wochen von dem Zeitpunkt an erfolgen, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Kenntnis von dem Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, dass seine Erklärung eine andere Wirk...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 1. Zweck

Rz. 249 Ob der Erbe seine Haftungsbeschränkung durch eines der zwei förmlichen Nachlassverfahren (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren) herbeiführt, wird oft davon abhängen, wie hoch die Nachlassverbindlichkeiten sind. Deshalb gibt das Gesetz dem Erben mit dem Aufgebotsverfahren ein Mittel an die Hand, sich darüber einen Überblick zu verschaffen.[287] Dieses Verfah...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 8. Besitzrecht des Entleihers bzgl. Haus nach Tod des Verleihers

Rz. 122 Dazu das OLG Köln:[139] Zitat 1. Räumt eine Erblasserin ihrem langjährigen Lebensgefährten zu Lebzeiten ein lebenslanges unentgeltliches Wohn- und Nutzungsrecht an einem von ihm schon (mit-)bewohnten Haus ein, dann handelt es sich um einen Leihvertrag (§ 598 BGB), der keiner besonderen Form bedarf. 2. Machen die Erben der Erblasserin geltend, sie bedürften des verliehen...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 18. Sozialhilferechtliche Forderungen

Rz. 139 Der Erbe des Sozialhilfeempfängers oder dessen Ehegatten haftet für die während der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall geleistete Sozialhilfe gem. § 102 SGB XII soweit diese das Dreifache des Grundbetrags nach § 85 Abs. 1 SGB XII übersteigen.[158] § 102 SGB XII begründet eine selbstständige Erbenhaftung für dem Erblasser rechtmäßig erbrachte Leistungen der Sozialhilf...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Regelung des § 314 BGB

Rz. 134 Kündigung durch die Erben: Zum einen können Sonderregelungen für den Fall des Todes des Darlehensnehmers vereinbart sein, zum anderen gilt die mit der Schuldrechtsreform aufgenommene Vorschrift des § 314 BGB, wonach vertragliche Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen bei berechtigten Interessen eines Vertragsteils angepasst und/oder durch Kündigung beendet werd...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / d) Genehmigungserfordernisse

Rz. 408 Es bestehen Genehmigungserfordernisse nach §§ 1821 ff. BGB von Seiten des Nachlassgerichts, auch wenn der Erbe volljährig ist (wegen der Verweisung in §§ 1975, 1962, 1915 BGB). Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich aus § 1962 BGB. Übersicht über die genehmigungspflichtigen Geschäfte und die Rechtsfolgen fehlender Genehmigung Genehmigungserfordernis = Sollv...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 6. Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums über die Zugehörigkeit einzelner Verbindlichkeiten zum Nachlass (Irrtum über nicht bestehende Nachlassüberschuldung)

Rz. 187 KG:[237] Zitat 1. Ein Irrtum über die Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass kann gemäß §§ 119 II, 1954 I BGB zur Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses berechtigen, wenn er zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt. 2. Für den Beginn der Anfechtungsfris...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / cc) Verjährung

Rz. 187 Ist der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten verjährt, so steht dem Erben die Einrede der Verjährung zu. Rz. 188 Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft in _____________...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 6. Muster: Zwangsvollstreckungsantrag nach § 888 ZPO

Rz. 60 Muster 11.9: Zwangsvollstreckungsantrag nach § 888 ZPO Muster 11.9: Zwangsvollstreckungsantrag nach § 888 ZPO An das Amtsgericht Antrag nach § 888 ZPO in der Vollstreckungssache Willi Müller ./. Markus Meier Namens und mit Vollmacht des Gläubigers beantrage ich zu beschließen: Gegen die Schuldnerin wird wegen der nicht erteilten Auskunft über den Bestand und den Verbleib des...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 16. Darlehensforderung der mehreren Miterben

Rz. 137 Als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne von § 2038 BGB kann die Kündigung eines Darlehens, dessen Forderung Miterben einer Erbengemeinschaft zusteht, mit Mehrheit durchgeführt werden.[156] Allerdings können die mehreren Miterben lediglich die Hinterlegung der Darlehenssumme für alle Miterben gem. § 2039 S. 2 BGB verlangen.mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 13. Verbindlichkeiten aus einem Girovertragsverhältnis

Rz. 127 Dazu der BGH im Urt. v. 18.1.2000 – XI ZR 160/99:[148] Zitat "Miterben, die in ein Girovertragsverhältnis des Erblassers eintreten und das Girokonto für den eigenen Zahlungsverkehr fortführen, erlangen eine eigene persönliche Rechtsbeziehung zur Bank. Das gilt für die Fortführung eines Oder-Kontos ebenso wie für die eines Einzelkontos (im Anschluss an BGHZ 131, 60 = Fa...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Allgemeines

Rz. 143 Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Gemeint sind die angemessenen (bis zum 31.12.1998 "standesgemäßen") Kosten. Hiervon umfasst ist all das, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört. Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebensstellung der ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / ee) Erbrechtsreform: Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 104 Die Erbrechtsreform 2009[101] hat Auswirkungen auf die Haftungshöchstsumme nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB: Mit der Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB findet die Schenkung für die Pflichtteilsberechnung graduell immer weniger Berücksichtigung, je länger sie zurückliegt: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Berechnung des Nachlasses ein...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / c) Länderüberblick

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / F. Testamentsvollstrecker im weiteren FamFG-Verfahren

Rz. 130 Des Weiteren kann der Testamentsvollstrecker auch Anträge beim Nachlassgericht stellen, wie z.B. die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten unter Mittestamentsvollstreckern nach § 2224 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB oder einen Antrag auf Aufhebung einer Verwaltungsanordnung nach § 2216 Abs. 2 BGB. Dabei handelt es sich freilich nicht um eigentliche "Amtsklagen", sondern le...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / a) Einzelfälle

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§ 3 Der Miterbe / b) Hinweis: Haftungsgefahr

Rz. 508 Werden die Nachlassverbindlichkeiten vor der Teilung des Nachlasses nicht erfüllt, so sieht das Gesetz dafür eine strenge Sanktion vor: Gemäß § 2062 Hs. 2 BGB kann nach Vornahme der Erbteilung keine Nachlassverwaltung mehr beantragt werden. Das bedeutet: Für einen zulänglichen Nachlass können die Miterben keine Haftungsbeschränkung mehr herbeiführen. Und das bedeutet...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Keine materiellrechtliche Wirkung der Schonungseinreden

Rz. 177 Umstritten ist die Frage, ob die Erhebung der Einrede sich auf prozessuale und vollstreckungsrechtliche Wirkungen beschränkt oder ob auch materiellrechtliche Folgen daraus entspringen, etwa dass nach Erhebung der Einrede während der dreimonatigen Frist kein Verzug eintritt Die heute h.M. geht seit RGZ 79, 201, 204 von einer rein prozessualen Wirkung aus und verneint ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / g) Indexierungsalternativen der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 576 Oben (siehe Rdn 571) wurde die Frage angesprochen, auf welchen Endzeitpunkt die Indexierung der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge zu erfolgen hat. Der BGH vertritt die Meinung, Endzeitpunkt sei der Erbfall, eine davon abweichende Literaturmeinung stellt auf den Zeitpunkt der Erbteilung bzw. im Falle des Prozesses auf den Zeitpunkt der letzten mündliche...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / bb) Abänderungsklage des/der unterhaltspflichtigen Erben wegen Erreichens der Haftungshöchstsumme

Rz. 97 Die Streitfrage, ob das Erreichen der Haftungssumme in Höhe des fiktiven Pflichtteils von den Erben des Unterhaltsschuldners im Wege der Vollstreckungsgegenklage oder der Abänderungsklage geltend zu machen ist, wurde im Urteil des BGH vom 28.11.2000[93] offen gelassen und die Zulässigkeit einer Abänderungsklage jedenfalls dann bejaht, wenn der Titel gegen den Erben um...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / jj) Anwendung auf die eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 109 Neben anderen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt verweist § 16 Abs. 2 S. 2 LPartG auch auf § 1586b BGB, wonach der nachpartnerschaftliche Unterhalt als Verbindlichkeit auf die Erben des Unterhaltsschuldners übergeht. Das zuvor zum nachehelichen Unterhalt Gesagte gilt also auch für den nachpartnerschaftlichen Unterhalt.[118]mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Problembeschreibung

Rz. 112 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[123] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf nicht unbedeutende...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 11. Prozesskostenhilfe

Rz. 125 Ein noch nicht abgeschlossenes Prozesskostenhilfeverfahren ist mit dem Tod der den Antrag stellenden Prozesspartei beendet; der den Rechtsstreit aufnehmende Rechtsnachfolger kann dieses Verfahren nicht fortführen. Eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugunsten der früheren Partei kommt nach deren Tod nicht mehr in Betracht, selbst wenn das Gericht da...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 2. Der Vorerbe bedarf zur Verfügung über den Streitgegenstand der Zustimmung des Nacherben

Rz. 11 Führt demgegenüber der Vorerbe einen Aktivprozess über einen Streitgegenstand, über den er nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen konnte, entfällt seine Aktivlegitimation. Der Vorerbe kann, um eine Klageabweisung zu vermeiden, nur die einseitige Erledigung der Hauptsache erklären.[10] Allerdings kann der Nacherbe die Prozessführung noch im Nachhinein – auch nach Ei...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 43 Sofern Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde, kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. § 784 Abs. 1 ZPO sorg...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Nachlassgläubiger

Rz. 283 Gläubiger von Nachlassverbindlichkeiten können jedoch sowohl gegen den Testamentsvollstrecker als auch gegen den Erben vorgehen, § 2213 Abs. 1 BGB. Der Testamentsvollstreckung unterliegendes Nachlassvermögen zählt bei Anordnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse.[300]mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 1. Anfechtung der Annahme der Erbschaft

Rz. 178 Das Gesetz geht in §§ 1954–1957 BGB von der Möglichkeit einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft aus – auch wenn die Annahme lediglich im Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist besteht –, enthält jedoch dort keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen, die eine solche Anfechtung rechtfertigen können. Daraus folgt, dass insoweit die allgemeinen Bestimmungen de...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / b) Vermächtnisweise Zuwendung eines Grundstücks

Rz. 39 Bei Grundstücksvermächtnissen [98] ist eine genaue Grundbuchbezeichnung empfehlenswert.[99] Der Berater sollte sich einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen, bzw. anfordern, um die Eigentumsverhältnisse überprüfen zu können, und um zu prüfen, ob nicht vielleicht mehrere Objekte auf einer Grundstücksparzelle stehen. Der Mandant hat in den seltensten Fällen Kenntn...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 618 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 3. Praxishinweise

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 9. Mietverhältnis

Rz. 123 Beim Tod des Mieters treten nach § 563 BGB der überlebende Ehegatte, Kinder oder andere Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, mit Wirkung ab dem Erbfall in das Mietverhältnis des Erblassers ein, hilfsweise gem. § 564 BGB dessen Erben. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis mit dem Tode des Mieters nicht von sel...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / cc) Gegenstandswert

Rz. 261 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 36 GNotKG und bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers i.S.v. § 3 ZPO an dem Ausschluss etwaiger Nachlassgläubiger.[295] Da die Höhe der Verbindlichkeiten nicht bekannt ist, werden in der Praxis häufig 20 % des Aktivnachlasses als Gegenstandswert angenommen. Bei geringem Aktivnachlass kann der Gegenstandswert auf ledi...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 17. Rückforderung nach Lastenausgleichsrecht

Rz. 138 Für eine früher bewilligte Leistung nach dem Lastenausgleichsgesetz kann die Rechtsgrundlage wegfallen, wenn infolge der deutschen Einigung und des damit verbundenen Wegfalls früherer Eingriffe in Vermögenswerte des Erblassers eine Begünstigung eintritt. Das Gesetz stellt in § 349 Abs. 1 LAG (Lastenausgleichsgesetz) damit nicht auf denjenigen ab, der vom Schadensausg...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Zulässigkeit der Rechtsnachfolger-Umschreibung eines Unterhaltstitels auf Schuldnerseite

Rz. 96 Eine Titelumschreibung ist nur zulässig, wenn der titulierte gegen den Erblasser gerichtete Anspruch sich auch gegen den/die Erben richtet. In der Literatur war lange umstritten, ob zwischen dem nachehelichen Ehegatten-Unterhaltsanspruch nach §§ 1569 ff. BGB einerseits und dem gegen die Erben gerichteten Anspruch des geschiedenen Ehegatten aus § 1586b BGB materiellrech...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / f) Kosten

Rz. 25 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Abschriften und deren Beglaubigung gelten die Gebührenvorschriften des § 23 FamGKG mit KV 2000, § 26 GNotKG mit KV 17000 ff. Für die Erteilung eines Erbscheins wird beim Nachlassgericht nach Nr. 12210 KV GNotKG grundsätzlich eine 1,0 Gebühr erhoben. Auch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung löst eine v...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Gerichtskosten

Rz. 259 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5-Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Für das Verfahren über die Beschwerde entsteht eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 15223 KV GNotKG und über die Rechtsbeschwerde eine 1,5 Gebühr, Nr. 15233 KV GNotKG. Die Kosten de...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Ordentliches Kündigungsrecht

Rz. 132 Nach § 488 Abs. 3 BGB ist – sofern keine Rückzahlungsvereinbarung zustande kommt – die Kündigung des Darlehens durch den Darlehensgeber oder den Darlehensnehmer zur Begründung der Rückzahlungsverpflichtung erforderlich. Die gesetzliche Frist für eine ordentliche Kündigung beläuft sich – unabhängig von der Höhe des Darlehens – auf drei Monate, § 488 Abs. 3 S. 2 BGB. D...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / cc) Grundpfandrechtlich gesichertes Festzinsdarlehen

Rz. 136 Ist für das Darlehen eine feste Verzinsung vereinbart und besteht eine durch Grundpfandrecht gewährte Sicherheit, so können die Erben gem. § 490 Abs. 2 BGB n.F. das Darlehen kündigen, wenn sie ein berechtigtes Interesse für eine anderweitige Verwertung des beliehenen Grundstücks haben. Ein solches berechtigtes Interesse kann angenommen werden, wenn das Objekt zur Vor...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / c) Art der Forderung

Rz. 278 Die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB steht dem Erben gegenüber allen Nachlassforderungen und somit auch gegenüber Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu,[509] sofern der Erbe nicht bereits unbeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten haftet (§ 2013 BGB),[510] oder auf die Einrede verzichtet hat.[511] Die Einrede kann dabei nicht nur wegen des Zahl...mehr