Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der Steuerpflicht

Rn. 37 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gem § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Todes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Gesamtrechtsnachfolger (§ 45 AO)

Rz. 183 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge – § 1922 BGB, Verschmelzung von Gesellschaften – §§ 1ff UmwG; vgl auch AEAO zu § 45 Tz 1) gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Der Gesamtrechtsnachfolger ist hinsichtlich übergegangener Steuerschulden selbst > Steuerschuldner, nicht Haftungssc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 2. Ergänzungsanspruch

Der Berechtigte muss weiter einen Ergänzungsanspruch haben, also abstrakt zum Kreis der nach § 2303 BGB oder § 10 Abs. 6 LPartG pflichtteilsberechtigten Personen gehören. (Ferner berechnet sich der Anspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten des Erblassers unter Einbeziehung von Zuwendungen gem. § 2325 Abs. 1 BGB;[19] der Anspruch aus § 2329 BGB ist in diesem ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 3 Eigentümerwechsel im Wege der Erbfolge

Die Hausgeldrückstände des Erblassers stellen Nachlassverbindlichkeiten i. S. v. § 1967 Abs. 1 BGB dar. Der Erbe haftet also für die Hausgeldrückstände des Erblassers in vollem Umfang. Entsprechendes gilt für den Testamentsvollstrecker. Gehört jedenfalls eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Im Fall eines Eigentümerwechsels stellt sich für die Verwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft häufig die Frage, für welche Hausgeldverbindlichkeiten der Erwerber haftet. Trifft ihn nur die Haftung für Hausgeldverbindlichkeiten, die nach seinem Eintritt in die Gemeinschaft entstehen? Können ihm Hausgeldforderungen, die vor seinem Eintritt in die Gemeinschaft begründ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.1.4 Erbfall

Ab dem Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers tritt der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Ab diesem Zeitpunkt ist der Erbe zur anteiligen Kostentragung verpflichtet. Der Erbe haftet gemäß § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch die vom Erblasser herrührenden Schulden gehören. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 6. Änderung wegen rückwirkender Ereignisse (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Die Frage, ob ein Steuer- oder Feststellungsbescheid aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses geändert werden kann, beschäftigt die Rspr. nach wie vor in nicht unerheblichem Umfang, wobei es insb. um die Frage geht, was als rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO anzusehen ist. So kann z.B. die finanzgerichtliche Aufhebung eines Bescheids, dem materiell-recht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2020 Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten / § 10 Abs. 5 ErbStG Insbesondere nach einem bereits eingetretenen Erbfall kann sich im Rahmen der generationenübergreifenden Nachfolge die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen empfehlen, um die Gesamtsteuerbelastung zum einen über die entsprechenden Freibeträge und zum anderen über die Berücksichtigung als Nachl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.15 § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung)

• 2021 Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses auch gegenüber dem Schenker / § 28a ErbStG Sind die Voraussetzungen des § 28a ErbStG erfüllt, wird die ErbSt bzw. SchenkSt erlassen. Dabei betrifft § 28a ErbStG nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den gestuften Großerwerb. Erfolgen innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren mehrere Erwerbe, ist § 28a ErbStG für das insgesamt erw...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 1 Grundsätze

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung trifft jeden Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgelder fließen in das Gemeinschaftsvermögen und werden Bestandteil desselben. Dieses Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Hinweis Hausgeldzahlungspflicht beginnt mit Grundbucheintragung Die Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 4 Soll der unter Testamentsvollstreckung stehende Nacherbe verklagt werden oder will dieser klagen, so ist wegen §§ 2212, 2213 BGB lediglich der Nacherbentestamentsvollstrecker aktiv und passiv legitimiert. Das gegen ihn ergehende Urteil wirkt für und gegen den Nacherben gem. § 327 ZPO. Generell handelt es sich bei dem Vergütungsanspruch um eine Nachlassverbindlichkeit m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berechnung des Entlastungsbetrags (Abs. 3 und 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Entlastungsbetrags erfolgt rechnerisch in folgenden fünf Schritten:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.11 Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 112 bis 114 bzw. Zeilen 145 bis 147)

In Zeile 113 bzw Zeile 146 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts beantragt werden. In diesem Fall ist das Verkehrsgutachten bzw. der Kaufpreisnachweis beizufügen. Wichtig Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Auszüge aus der Kaufpreissammlung reic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Weitergabe eines Familienheims (Zeilen 17 bis 22)

Muss ein Erbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen (hier das Familienheim) auf einen Miterben übertragen, kann der übertragende Erbe die Steuerbefreiung für das Familienheim nicht in Anspruch nehmen. Die Steuerbefreiung steht – unter den weiteren Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 4b ErbStG (Erwerber ist der Ehegatte) bzw. des § 13a Abs. 1 Nr. 4c ErbS...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Tod des A... / 4 Gegenansprüche des Arbeitgebers

Hat der Arbeitgeber finanzielle Gegenansprüche gegen den Arbeitnehmer, kann er, sofern er an den Erben noch Auszahlungen leisten muss, nach §§ 387 ff. BGB unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen aufrechnen. Erfolgt jedoch später die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, so gilt die Aufrechnung nach § 1977 Abs. 1 BGB al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Voraussetzungen für die Bestimmung einer Inventarfrist

Die auf Antrag eines Nachlassgläubigers vorzunehmende Bestimmung einer Inventarfrist durch das Nachlassgericht scheidet aus, wenn der Erbe bereits ein den Vorschriften der §§ 2002, 2003 BGB entsprechendes Nachlassverzeichnis – selbst oder durch seinen Vertreter – errichtet, d.h. gem. § 1993 BGB beim Nachlassgericht eingereicht hat. Der Bezugnahme auf ein dort befindliches In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Anforderungen an die Erstellung eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses

In einem Nachlassverzeichnis ist Hausinventar, soweit dies auf den ersten Blick wertlos oder geringwertig erscheint, nicht aufzuführen; die werthaltigen Gegenstände sind aber in einer Weise zu konkretisieren, die es ermöglicht, ihren genauen Wert zu ermitteln oder zumindest zu schätzen. Der Erbe ist verpflichtet, die Kontoauszüge auch von vor dem Erbfall geschlossenen Konten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Vermächtniserfüllung als einzige Aufgabe des Testamentsvollstreckers

Hier soll der Testamentsvollstrecker das Vermächtnis nur erfüllen (wie meist), nicht auch noch verwalten. Das ist eine beschränkte Testamentsvollstreckung, § 2208 Abs. 1 BGB. Im Grundsatz ist der Erbe[35] Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung, weil es sich um eine Nachlassverbindlichkeit handelt (§ 1967 BGB); die näheren Umstände können aber ergeben, dass der Vermäch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Vereinbarung des Testamentsvollstreckers mit den Erben bzw. Vermächtnisnehmern

Der Testamentsvollstrecker kann mit den Erben wegen der Vergütung verhandeln, wenn das Testament keine oder eine zu geringe Vergütung vorsieht; u.U. sind die Erben an einer solchen Verwaltung durch eine neutrale Person interessiert und wollen dafür auch zahlen. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Interesse am Vorhandensein eines Testamentsvollsteckers haben (der sonst das Amt abl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Grundsätzliches

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Solange die Erbengemeinschaft noch besteht

Beispiel: Die Erblasserin hinterließ zwei Kinder, über den Hälfteanteil des A ordnete sie Testamentsvollstreckung an, der Hälfteanteil des B war vollstreckungsfrei. Im Testament ist nicht geregelt, wer die Vergütung des Testamentsvollstreckers zu zahlen hat. Der BGH[19] meint: Solange die Erbengemeinschaft nicht vollständig auseinandergesetzt ist, beziehe sich die Verwaltung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

Längst hat die KI-Einzug in den Alltag der juristischen Berater und Rechtsanwender gehalten. Dabei stellt sich die Frage, wie sie die Arbeit erleichtern kann, ob ihre Ergebnisse verwertbar sind und ob sie möglicherweise den Juristen ersetzen kann. Bereits Lange hatte in seinem Beitrag in der ZEV 2023, 565 ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) mit der Frage "Wie sind di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 10. Sogenannte Nacherbenvollstrecker (§ 2222 BGB)

Beispiel: M ernennt einen Testamentsvollstrecker, der nur die Aufgabe hat, die Rechte und Pflichten des Nacherben in der Zeit wahrzunehmen, in der der Vorerbe noch lebt, der Erblasser aber schon gestorben ist. Dieser Testamentsvollstrecker ist nicht zu verwechseln mit dem Vollstrecker für den Nacherben (§ 2203 ff. BGB). Das Wort ist deshalb unpassend. Der sog. Nacherbenvollst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Tod des Hausgeldschuldners

Der verstorbene Eigentümer hinterlässt neben seinem Wohnungseigentum auch einen Hausgeldrückstand. Wenn keine Erben ermittelt werden können, an wen wendet sich der Verwalter bzw. welche Schritte unternimmt er? Verstirbt ein Wohnungseigentümer, ohne sofort feststellbare gesetzliche oder testamentarische Erben zu hinterlassen, setzt das Amtsgericht auf Antrag der Gemeinschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.6 Einspruch gegen die Änderungsbescheide

Diskutiert wird, inwieweit ein Einspruch gegen Änderungsbescheide die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden könnte.[1] Nach zutreffender Ansicht zählt zu den Spielregeln im steuerlichen Verfahren, dass grundsätzlich Einspruch gegen den aufgrund der Selbstanzeige ergehenden Änderungsbescheid eingelegt werden kann, wenn diese unzutreffend ist. Soweit hierdurch nur Fehler des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 238 Nach dem Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) gehen auf den Erben auch die Nachlassverbindlichkeiten über. Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die Verbindlichkeiten, die der Erblasser eingegangen ist, aber nicht mehr erfüllt hat (sog Erblasserschulden). Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zudem die den Erben al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Die Unzulänglichkeitseinrede im Verfahren

Rz. 250 Nach § 780 Abs. 1 ZPO kann der Erbe die Beschränkung seiner Haftung nur dann im Vollstreckungsverfahren geltend machen, wenn sie ihm im Urteil vorbehalten ist. Voraussetzung für einen solchen Vorbehalt ist, dass der Erbe als Prozesspartei nicht wegen einer Eigenverbindlichkeit sondern wegen einer (reinen) Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen wird. Wird der Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass

Rz. 248 Die unbeschränkbare Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten tritt gemäß § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB ein, wenn der Erbe die Frist zu Errichtung eines Inventars versäumt oder gemäß § 2005 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn er absichtlich ein unrichtiges Inventar errichtet. Solange der Erbe noch nicht unbeschränkbar haftet, kann er eine Beschränkung der Haftung für Nachlassverbin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Nachlassverbindlichkeit und "kleiner" Pflichtteil

Rz. 18 Bei dem auszugleichenden Zugewinnausgleichsanspruch handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die insbesondere Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen vorgeht,[57] was aus Sicht der Haftungsreihenfolge für Nachlassverbindlichkeiten nicht unbedeutend ist. Allerdings berechnet sich der sog. "kleine" Pflichtteilsanspruch aus dem um den Zugewinnausgleichsanspruch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Nachlassverbindlichkeit

Rz. 23 Da es sich bei dem Anspruch auf den Voraus um ein Vorausvermächtnis handelt, stellt dieser eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) dar, die bei der Auseinandersetzung vorweg zu befriedigen ist. Für diese Nachlassverbindlichkeit haften die Miterben als Gesamtschuldner. Da der Voraus keinen Pflichtteilscharakter hat, ist er bei der Nachlassinsolvenz sowie bei d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Anfechtung der Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit

Rz. 9 Die Befriedigung eines Nachlassgläubigers aus Nachlassmitteln ist, auch wenn sie unter der Verletzung des § 1979 BGB erfolgt, wirksam.[27] Rechtliche Beziehungen zwischen dem zu Unrecht befriedigten Nachlassgläubiger und den dadurch benachteiligten übrigen Nachlassgläubigern, die den zu Unrecht befriedigten Gläubiger zur Herausgabe verpflichten würden, bestehen nicht.[...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 11 Die zentrale Aufgabe des Nachlassverwalters ist die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten.[35] Soweit es zweckerforderlich ist,[36] hat der Nachlassverwalter den Nachlass zu Geld zu machen. An Weisungen des Erben ist er dabei nicht gebunden. Er hat sorgfältig zu prüfen, welche Nachlassverbindlichkeiten vorhanden sind und in Zukunft noch entstehen könnten und welc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 3 Der Begriff der gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeit in § 2058 BGB entspricht demjenigen in § 1967 BGB.[3] Danach sind Nachlassverbindlichkeiten in erster Linie alle vom Erblasser herrührenden Schulden, die also bereits diesen trafen,[4] wobei sich diese "Schulden" nicht auf finanzielle Verbindlichkeiten beschränken (bspw. Verpflichtung zur Entsorgung abgelagerte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Aufnahme nicht bestehender Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 4 Zwar bezieht sich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Inventars im Verhältnis zu den Nachlassgläubigern (§ 2009 BGB) nicht auf die Nachlassverbindlichkeiten (Passiva; vgl. § 2009 Rdn 3). Nimmt der Erbe jedoch tatsächlich nicht bestehende Nachlassverbindlichkeiten in das Inventar auf, ist dies geeignet, den Nachlassgläubigern eine Überschuldung des Nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1979 Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Gesetzestext Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche. A. Allgemeines Rz. 1 Der Erbe, der Nachlassverbindlichkeiten tilgt, besorgt den Nachlass be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2145 Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten

Gesetzestext (1) 1Der Vorerbe haftet nach dem Eintritt der Nacherbfolge für die Nachlassverbindlichkeiten noch insoweit, als der Nacherbe nicht haftet. 2Die Haftung bleibt auch für diejenigen Nachlassverbindlichkeiten bestehen, welche im Verhältnis zwischen dem Vorerben und dem Nacherben dem Vorerben zur Last fallen. (2) 1Der Vorerbe kann nach dem Eintritt der Nacherbfolge di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2046 Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten

Gesetzestext (1) 1Aus dem Nachlass sind zunächst die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. 2Ist eine Nachlassverbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so ist das zur Berichtigung Erforderliche zurückzubehalten. (2) Fällt eine Nachlassverbindlichkeit nur einigen Miterben zur Last, so können diese die Berichtigung nur aus dem verlangen, was ihnen bei der Ause...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 7 Eine Beeinträchtigung liegt nicht vor, wenn der Vorerbe in Erfüllung einer vom Erblasser bereits eingegangenen Nachlassverbindlichkeit verfügt, ein Vermächtnis erfüllt oder eine Teilungsanordnung befolgt;[30] der Vorerbe kann daher z.B. aufgrund einer vom Erblasser bewilligten Löschungsvormerkung (§ 1179 BGB) die Löschung bewilligen.[31] Die Gegenmeinung hält hingegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 14 Die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten durch die Erbengemeinschaft ist in den §§ 2058–2061 BGB geregelt (vgl. § 2058 Rdn 1 ff.). Gehört ein Handelsgeschäft zum Nachlass, können die Erben die unbeschränkte Haftung für Verbindlichkeiten des Handelsgeschäfts verhindern, wenn die Fortführung des Geschäfts vor Ablauf von drei Monaten nach dem Erbfall eingestellt wird, §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten

1. Nachlassverbindlichkeiten Rz. 3 Der Begriff der gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeit in § 2058 BGB entspricht demjenigen in § 1967 BGB.[3] Danach sind Nachlassverbindlichkeiten in erster Linie alle vom Erblasser herrührenden Schulden, die also bereits diesen trafen,[4] wobei sich diese "Schulden" nicht auf finanzielle Verbindlichkeiten beschränken (bspw. Verpflichtun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2378 Nachlassverbindlichkeiten

Gesetzestext (1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen. (2) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf eine Nachlassverbindlichkeit erfüllt, so kann er von dem Käufer Ersatz verlangen. A. Allgemeines Rz. 1 Die dispositive [1] Vorschrift des § 2376 BGB bet...mehr