Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 10.3 Amtslöschung

Von Amts wegen Die Löschung einer Grundbucheintragung hat von Amts wegen zu erfolgen, wenn sich die Eintragung als solche nach ihrem Inhalt als unzulässig erweist (§ 53 Abs. 1 Satz 2 GBO). Amtslöschung kommt jedoch nur in Betracht, wenn das eingetragene Recht nach dem Wortlaut des Grundbuchs selbst (eingetragen ist beispielsweise ein "Mietrecht") oder nach der zulässigerweis...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Werkwohnungen / 3 Kündigung einer nicht funktionsgebundenen Werkwohnung

Bei nicht funktionsgebundenen Werkwohnungen ist die Kündigung des Vermieters spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig, wenn der Wohnraum weniger als 10 Jahre überlassen war und für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird.[1] Nichts geändert hat sich an der Regelung, dass dann, wenn der Wohnraum mehr a...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1.1 Bisherige Regelungen

Angleichung an die Ehe Seit 2001 regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [1] die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Deren Rechtsstellung wurde mit Wirkung ab 1.1.2005 derjenigen von Ehegatten nahezu angeglichen durch das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts".[2] Eine weitere Angleichung erfolgte durch die Erbschaftsteuerrefor...mehr

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Zweckentfremdung (Miete) / 2 Voraussetzungen

Gefährdung der Wohnraumversorgung Der Ermächtigungsnorm des Art. 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts vom 4.11.1971 konnte nicht entnommen werden, welche Voraussetzungen im Einzelnen vorliegen müssen, um von einer Gefährdung der Wohnraumversorgung im Sinne des Gesetzes ausgehen zu können. Sie müssen daher durch Auslegung gefunden werden. Ausreichende Wohnraumversorgu...mehr

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AGS 05/2023, Schmidt/Futterer, Mietrecht - Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts

15. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 3.109 S., 189 EUR Der Großkommentar bietet eine gemeinsame Kommentierung des Wohn- und Gewerberaummietrechts auf fast 3.200 Seiten. Trotz der Informationsfülle ist die Kommentierung übersichtlich und strukturiert dargestellt, so gibt es bspw. auch ein eigenes Kapitel zum Prozessrecht. Es werden umfangreich praxisrelevante Fragen u.a...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1.1 Aktivierungspflichtiger Zuschuss

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Unternehmer etwas kosten lässt, die einer besonderen Bewertung zugänglich sind, i. d. R. einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und jedenfalls mit dem Betrieb übertragen werden können, grundsätzlich als Wirtschaftsgut (handelsrechtlich: Vermögensgegenstand...mehr

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Beschädigung der Mietsache ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Halle entschiedenen Fall verlangte der Vermieter vom Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Schadensersatz für Beschädigungen an Fenstern, Fliesen, Naturstein und sanitären Anlagen in Höhe von 14.916 EUR. Allerdings hat der Vermieter diese Kosten nicht zur Beseitigung der Schäden aufgewendet und die Wohnung zwischenzeitlich verkauft. Das LG Halle hat sich i...mehr

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FF 04/2023, Handbuch Familienvermögensrecht

Klein (Hrsg.)3. Aufl. 2022, Luchterhand Verlag, 1582 SeitenISBN 978-3-472-09674-0, 149 EUR Um es vorwegzunehmen: Wer eine umfassende, vertiefte, vertiefende, praxisgestaltende und praxisorientierte Darstellung über all das, was im Familienrecht im weiteren Sinne und auch im Erbrecht mit Vermögen zu tun hat, sucht, wird um dieses Werk nicht herumkommen. In 15 Kapiteln ist es 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / Zusammenfassung

Begriff Die Vertragsstrafe ist i.d.R. eine festgelegte pauschale Geldsumme, die dann zu zahlen ist, wenn die vereinbarte Leistung nicht oder nicht richtig erbracht wird oder – im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – wenn eine unerlaubte Handlung nicht unterlassen wird. Synonyme für die Vertragsstrafe sind z. B. Konventionalstrafe oder Strafversprechen. Der Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / 4.4 Im Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht hat man es häufig mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu tun. Praxis-Beispiel Verschleierte Gewerbsmäßigkeit Autohaus-Betreiber "Müller" hatte in Zeitungsanzeigen eine größere Zahl von gebrauchten Kraftfahrzeugen inseriert, ohne auf den gewerblichen Charakter der Angebote hinzuweisen. Daraufhin wurde "Müller" vom konkurrierenden Autohaus "Schneider"...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wechsel der Vertragspartner

Rz. 5 Bei einem Vermieterwechsel ist § 566 einschlägig; der neue Vermieter tritt an die Stelle des bisherigen Vermieters und haftet nach § 547. Hinweis Rechtliche Bindung des Erwerbers Der Erwerber des Grundstücks ist jedoch gem. § 566c an Vereinbarungen gebunden, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Entrichtung der Miete getroffen worden sind, soweit es sich nic...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Bereicherungshaftung

Rz. 4 Grundsätzlich ist hier das Erlangte herauszugeben, wobei allerdings auch § 818 Abs. 3 (Entreicherung) anwendbar ist. Das tritt allerdings nur dann ein, wenn der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten hat. Allgemein versteht man im BGB unter dem Begriff des Vertretens ein Verschulden i. S. d. §§ 276, 278. Die Abgrenzung ist für die wesentliche...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige ist keine einseitige Willenserklärung, sondern nur eine sog. rechtserhebliche Handlung, für die eine besondere Form nicht vorgeschrieben ist, für die sich jedoch Schriftlichkeit zu Beweiszwecken anbietet, da der Mieter im Streitfalle die rechtzeitige Anzeige beweisen muss. Die Anzeige hat unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121) zu erfolgen. Das ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Rechtsverlust

Rz. 8 Bei entsprechender Kausalität zwischen mangelnder Anzeige und Schaden (vgl. dazu LG Berlin, GE 1996, 322) entfallen die Rechte aus § 536 (Minderung) und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 536a). Für die Zeit, in der der Vermieter den Mangel ohnehin noch nicht hätte beseitigen können, bleibt das Minderungsrecht des Mieters bestehen. Ferner verliert er ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.5 Wiederaufleben von Gewährleistungsrechten

Rz. 7 Das Mietminderungsrecht nach § 536 bezieht sich auf die geschuldete Miete, so dass der Mieter den Minderungsbetrag von der jeweils geschuldeten Miete abziehen kann. Die Rechte aus § 536a auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung haben keinen Bezug zur geschuldeten Miete. Die Rechte aus §§ 536, 536a können nach Maßgabe des § 536b ausgeschlossen oder beschränkt sein. Liege...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.7 Beweislast

Rz. 9 Nach den allgemeinen Regeln, nach denen jede Partei die für sie günstigen Tatsachen darlegen und beweisen muss, trifft den Vermieter die Beweislast für die Kenntnis des Mieters von dem Mangel bzw. dessen grob fahrlässige Unkenntnis bei Vertragsabschluss oder Kenntnis bei Annahme (BGH, WuM 1962, 1379; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536b Rn. 58; Kandelhard, in ZAP-Praxi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verwirkung

Rz. 6 § 536b erfasst nicht den Fall, dass der Mieter nachträglich einen Mangel erkennt, das Mietverhältnis ohne jeden Widerspruch fortsetzt und die Miete vorbehaltlos im vollen Umfang zahlt. Nach allgemeiner Meinung vor der Mietrechtsreform wurde bisher § 539 a. F. entsprechend angewandt, so dass die Gewährleistungsrechte aus §§ 537, 538 a. F. entfielen (vgl. für die frühere...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels

Rz. 4 Die Gewährleistungsansprüche der §§ 536,536a BGB sind ferner dann ausgeschlossen, wenn der Mangel dem Mieter infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Mieter bei Vertragsschluss dasjenige unbeachtet gelassen hat, was jedem verständigen Mieter einleuchtete, also insbesondere offenbare Mängel bei einer Vorbesichtigu...mehr

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FF 03/2023, BGH: Hartmut Guhling übernimmt Vorsitz des XII. Zivilsenats

Der Bundespräsident hat gestern Richter am Bundesgerichtshof Hartmut Guhling zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Hartmut Guhling ist 54 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Dort war er bei dem Amtsgericht Kronach, bei der Staatsanwaltschaft Coburg und bei de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

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FF 07+08/2023, Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling verstorben

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofsvom 30.5.2023, Nr. 085/2023 Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26. Mai 2023 im Alter von 61 Jahren verstorben. Herr Schilling, gebürtig aus Hannover, trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im August 1995 in den höheren Justizdienst der Freien Hansestadt Bremen ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltscha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenverordnung: Verstoß / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, bei der die durch § 5 Abs. 7 HeizkostenV vorgeschriebene Vorerfassung (noch) nicht stattfindet. Dann könnte man nach § 9a HeizkostenV vorgehen. Diesen Weg wollte das LG gehen. Der BGH findet den Weg über eine Differenzberechnung näher am tatsächlichen Verbrauchsverhalten. Und das ist auch so. Anspruch auf ordnun...mehr

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FF 12/2022, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose im Ruhestand

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 153/2022 vom 31.10.2022 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose ist mit Ablauf des 31.10.2022 in den Ruhestand getreten. Herr Dose wurde am 28.12.1956 in Hameln geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Georg-August-Universität Göttinge...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist und Fristenberechnung – § 573c Abs. 1

Rz. 2 § 573c Abs. 1 Satz 1 gilt für den Mieter uneingeschränkt, für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis mit einer Dauer bis zu 5 Jahren. Nach Ablauf von 5 bzw. 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich gemäß § 573c Abs. 1 Satz 2 die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate. Für den Mieter bleibt die Kündigungsfrist unabhängig von der Dau...mehr

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Gaskrise: Welche Temperatur schuldet ein Vermieter?

Zusammenfassung Gas wird knapper und immer teuer, in ganz Deutschland soll Energie gespart werden. Also einfach Heizung runter und Warmwasser aus? – welche Temperatur Vermieter von Wohnungen und Gewerberäumen den Mietern schulden, muss rechtlich geklärt werden. Ein Überblick. Eine rechtliche Vorgabe zur geschuldeten Temperatur in Wohngebäuden gibt es nicht. Vereinzelte Hinwei...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / g) Gegenstandswert

Rz. 24 Soweit sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), müssen die jeweils angewandten Vorschriften über die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich nicht zitiert zu werden. Toussaint [14] hält dies allerdings dann für erforderlich, wenn der Auftraggeber den Gegenstandswert anderenfalls nur schwer nachvollziehen könnte. Unabhängig davon biete...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, Kommentar zur Zivilprozessordnung mit GVG und anderen Nebengesetzen, 80. Auflage 2022 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RENOKommentar RVG, 16. Auflage 2014 (zit.: Baumgärtel/Hergenröder/Bearbeiter) Beutling, Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen, 2004 Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Ke...mehr

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zfs 11/2022, zfs Aktuell / Mietrecht

Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie unwirksam (BGH, Urt. v. 26.10.2022 – XII ZR 89/21) Der BGH hat mit Urt. v. 26.10.2022 (XII ZR 89/21) entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über eine Autobatterie, die dem Vermieter eine Fernabschaltung der Batterie ermöglicht, unzulässig ist. Die Klausel stelle eine einseitige ...mehr

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zfs 11/2022, zfs Aktuell / Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie unwirksam (BGH, Urt. v. 26.10.2022 – XII ZR 89/21)

Der BGH hat mit Urt. v. 26.10.2022 (XII ZR 89/21) entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über eine Autobatterie, die dem Vermieter eine Fernabschaltung der Batterie ermöglicht, unzulässig ist. Die Klausel stelle eine einseitige Vertragsgestaltung dar, mit der die Beklagte missbräuchlich die eigenen Interessen auf Kosten der...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

Leitsatz 1. Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist – ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen – wirtschaftlich zu verstehen. 2. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der "Leasingrate" und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. Normenkette § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG, § 305, § 306, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.1 Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans

Die Wohnungseigentümer haben für die Bestimmung der Vorschüsse, also die Höhe des Hausgeldes, Ermessen.[1] Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans zum Hausgeld (= die Beiträge der Wohnungseigentümer zu den Betriebs- und Verwaltungskosten sowie zur Erhaltungsrücklage) dürfen großzügig sein. Es ist zulässig, bei der notwendigen Schätzung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.2.1 Zweck, Zeitpunkt und Inhalt der Abmahnung

Die Abmahnung soll einerseits den Wohnungseigentümer warnen und ihm Gelegenheit zur Änderung seines Verhaltens geben, andererseits den übrigen Wohnungseigentümern eine sichere Entscheidungsgrundlage für den Entziehungsbeschluss verschaffen. Sie muss das beanstandete Fehlverhalten dokumentieren und den Abgemahnten darauf hinweisen, dass dieses Verhalten nicht mehr länger tole...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6.1 Weitere Werbungskosten

Rz. 913 [Sonstiges → Zeile 50] Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- und G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 6.1 Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist eine rechtsgeschäftsähnliche, dem Schutz des Mieters dienende, einseitige und empfangsbedürftige Erklärung.[1] Wie im Arbeitsrecht hat auch die (qualifizierte) mietrechtliche Abmahnung zwei Funktionen: Dokumentationsfunktion Warnfunktion 6.1.1 Dokumentationsfunktion Ihre Dokumentationsfunktion erfüllt die Abmahnung, indem sie dem Mieter klar vor Augen führt, we...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.13.1 Wohnraum

Will der Mieter ordentlich kündigen, liegen die Dinge denkbar einfach: Er hat stets eine Kündigungsfrist von knapp drei Monaten zu beachten. Die maßgebliche Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB regelt für die Mieterkündigung, dass diese spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist. Die Kündigungsfrist für den Vermieter ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.11.1 Hausverwalter

Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist.[1] Nach einer weiteren Auffassung soll die allgemeine Hausverwaltervollmacht dann ausreichend sein, wenn der Mieter erkennen kann, dass der Hausverwalter zur Kündigung berechtigt ist, weil er etwa bereits mehrfach Kündigungen erklärt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.5.2 Religionszugehörigkeit

Die Religionszugehörigkeit ist ausschließlich Privatangelegenheit des Mietinteressenten und geht den Vermieter nichts an. Ausnahmsweise kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Frage der Religionszugehörigkeit des Mietinteressenten bestehen und die Frage folglich zulässig sein. Dies ist der Fall, wenn es zum Aufgabenbereich des Vermieters gehört, Kirchenmitglied...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.1.12 Vertraglicher Schutz gegen Raucher?

Dass der Mieter auf die Frage des Vermieters, ob er Raucher sei, ungestraft lügen darf, wurde ausgeführt (siehe Kap. 2.1.2.2.5 ). Eine formularmäßige Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter in der Wohnung nicht rauchen darf, verstößt gegen § 307 BGB und ist damit unwirksam.[1] Hier ist nämlich ein Kernbestand des vertraglichen Nutzungsrechts betroffen. Der Mieter müsst...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.8 Angabe der Kündigungsfrist

Weder muss die Kündigung selbst datiert sein, noch ist die Angabe der Kündigungsfrist oder des Kündigungstermins erforderlich – die Angaben sind jedenfalls keine Wirksamkeitsvoraussetzung.[1] Bereits aus Gründen der Klarheit ist die Angabe des Datums im Kündigungsschreiben empfehlenswert. Die Angabe einer Kündigungsfrist ist sachlogisch ohnehin dann obsolet, wenn der Vermiete...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1.2 Eingeschränkter Anwendungsbereich bei wenigen Wohnungen

Selbst wenn nun ein derartiges Näheverhältnis nicht begründet wird, der Vermieter und seine Angehörigen also nicht in einem Haus mit dem potenziellen Mieter zusammenwohnen, findet das AGG gemäß § 19 Abs. 5 Satz 3 i. V. m. § 19 Abs. 2 AGG nur sehr eingeschränkt Anwendung, wenn der Vermieter weniger als 50 Wohnungen vermietet. Insoweit besteht nur ein Diskriminierungsverbot hi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.2.5.2 Zeitablauf

Sowohl die Anfechtung wegen Irrtums als auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sind nach Ablauf von zehn Jahren seit Begründung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich (§§ 121 Abs. 2, 124 Abs. 3 BGB). In der Regel ist das Recht zur Anfechtung – egal aus welchen Grund – bereits vorher verwirkt. Als zeitliche Grenze sind hier ca. zwei Jahre ab Mietvertragsabschluss an...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.1.3.3 Art der Mietsicherheiten

Die Mietsicherheit kann, muss aber nicht in Zahlung von Geld erfolgen. Maßgeblich ist, was Mieter und Vermieter vereinbaren. Vermieter und Mieter können die Mietsicherheit u. a. auch in Form der Bürgschaft eines Dritten, durch Kautionssparbuch oder durch Abtretung von Forderungen des Mieters an den Vermieter regeln. Praxis-Tipp Der Vermieter sollte stets eine Barkaution vereinbar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1.1 Kein Diskriminierungsverbot bei Näheverhältnis

Eingeschränkt wird sein Anwendungsbereich jedoch durch die Bestimmung des § 19 Abs. 5 S. 2 AGG, "wenn ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen". Praxis-Beispiel Der in seinem Haus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.3.1 Unmittelbare Benachteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 AGG liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, wenn eine Person aus den in § 1 AGG genannten Gründen "eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde". Grundsätzlich ausreichend ist bereits die objektive Ungleichbehandlung. Dem Vermieter oder seinem Beauftragten müs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.6.1 Persönliche Übergabe

Abmahnung, Anfechtungserklärung und Kündigung können dem Mieter persönlich übergeben werden. Der Vermieter sollte in diesem Fall zumindest den Versuch unternehmen, die Übergabe vom Mieter quittiert zu bekommen. Allerdings wird dies nur in seltenen Fällen – insbesondere bei problematischen Mietern – erfolgreich sein. Der Vermieter sollte daher bei Übergabe einen Zeugen hinzuz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.1.4 Übergabe des Mietobjekts erst nach Miet- und Kautionszahlung

Von ganz erheblicher Bedeutung ist die Möglichkeit des Vermieters, die Objektübergabe – also insbesondere die Übergabe der Schlüssel – davon abhängig zu machen, dass bei Gewerberäumen die erste Mietzahlung geleistet wurde und auch die Mietsicherheit in voller Höhe erbracht ist. Entsprechendes kann auch im Wohnraummietvertrag geregelt werden, wobei hier zu beachten ist, dass d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.1.6 Verjährungsverlängerung bei Rückgabe der Mietsache

Nach der Bestimmung des § 548 Abs. 1 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen einer Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.[1] Innerhalb dieser Verjährungsfrist genügt es nun nicht, den ehemaligen Mieter lediglich zur Beseitigung der Schäden aufzufordern oder e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.3 Problemfall: Frage nach früheren Vermietern

Am Scheidepunkt zu den unzulässigen Fragen steht die Frage nach früheren Vermietern. Umstritten ist jedenfalls, ob der Vermieter Auskünfte beim früheren Vermieter einholen darf. Das AG Rendsburg[1] hält sie für unzulässig. Die Aufklärungspflicht des Mieters bei Vertragsabschluss im Rahmen einer Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfasse nicht ...mehr