Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Wesen der Rechtsschutzversicherung

Rz. 279 Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für gerichtliche Verfahren und die vorhergehende Rechtsberatung. Dabei sind jedoch gravierende Einschränkungen zu beachten. Zum einen bestehen die meisten Rechtsschutzversicherungen aus sog. Leistungspaketen , d.h. sie gelten nicht für alle den Versicherungsnehmer betreffenden Rechtsstreitigkeiten, sonder...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Mängelhaftung

Rz. 23 Auch im Mietrecht hat der Vermieter zu haften, wenn die vermietete Sache mangelhaft ist. Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch nicht unerheblich gemindert ist. Anders als im Kaufvertragsrecht, das hinsichtlich der Mängelhaftung auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellt, haftet der Vermieter auch für nach Übergabe der...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 13 M

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 1. Einführung

Rz. 82 Statt Vertragsbedingungen für jeden einzelnen Vertrag auszuhandeln, besteht bei immer wiederkehrenden Geschäften ein Bedürfnis, auf vorformulierte Vertragsbedingungen zurückzugreifen. Damit besteht aber die Gefahr, dass der Verwender der AGB einseitig für ihn günstige Vertragsbedingungen "diktiert" und der Vertragspartner sich darauf einlässt, weil er die AGB überhaup...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 8 Sachenrecht / III. Besitzschutz

Rz. 6 In der Praxis kommen relativ häufig Fälle von Besitzstörungen unterschiedlichster Art vor. So meinen Personen gelegentlich, sich ohne Einschaltung der Justiz "ihr vermeintliches Recht" im Wege der Selbsthilfe holen zu dürfen. Die sog. " Selbstjustiz " ist allerdings fast immer unzulässig. Ein klassischer Beispielsfall unzulässiger Selbstjustiz geht dahin, dass der Vermie...mehr

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AGS 11/2019, Lindner, Wohnraummietrecht

Von Dr. Eric Lindner. 3. Aufl., 2019. Verlag C. H. Beck. München. XXVI, 410 S., 59,00 EUR Das bisher unter dem Titel "Praxis des Mietrechts" von Dr. Reinhold Horst erschienene Werk liegt nun in 3. Auflage unter dem Titel "Wohnraummietrecht" vor. Da zwischenzeitlich mehr als 10 Jahre seit der Vorauflage vergangen sind, war eine umfassende Neubearbeitung Werks erforderlich. In ...mehr

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AGS 10/2019, Gramlich, Mietrecht – Kommentar zu den §§ 535 bis 580a BGB, HeizkostenV BetrKV

Von Bernhard Gramlich. 15. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XV, 266 S., 49,00 EUR Klein, aber fein. Etwas unscheinbar kommt der kleine Kompaktkommentar von Gramlich daher; er hat es aber in sich. Auf 266 Seiten im Kleinformat gelingt es dem Autor, die gesamten mietrechtlichen Vorschriften des BGB zzgl. der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung zu kommentieren. W...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / 3. Konfusion

Das Mietverhältnis endet mit dem Tod einer Vertragspartei, wenn sie von der anderen allein beerbt wird. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die überlebende Partei nur Miterbe wird. Die überlebende Partei hat dann die Stellung als ursprüngliche Vertragspartei einerseits und als Mitglied der Erbengemeinschaft nach der verstorbenen Partei andererseits.[15]mehr

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FoVo 10/2019, Vorübergehend... / 3 Der Praxistipp

Eigentum verpflichtet Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet wie dem Mietrecht zeigt sich, in welchem Umfang das Eigentum sozialverpflichtet ist. Die staatliche Verpflichtung, das Leben und die Gesundheit des Einzelnen zu schützen, drückt sich in einem Vollstreckungsverbot für den titulierten Räumungsanspruch aus. Am Ende erfüllt der Gläubiger und nicht der Staat die Schutzverpf...mehr

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AGS 10/2019, Creifelds, Rechtswörterbuch

Begründet von Dr. Carl Creifels, herausgegeben von Prof. Dr. Klaus Weber. 23. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 1.787 S., 69,00 EUR Die neugefasste 23. Aufl. des Creifelds ist mehr als nur ein Rechtswörterbuch. Nach wie vor steht es an der Spitze unter den juristischen Lexika. Neben der verständlichen Darstellung sämtlicher Rechtsbegriffe trägt das Werk zum Verstän...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / 1

Die Privatautonomie und mithin die Vertragsfreiheit sind zumindest im Kern durch den fundamentalen Art. 1 GG in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankert. Gleichermaßen werden Eigentum und Erbrecht durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt. Gemäß Art. 14 Abs. 2 GG gilt der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" und danach soll s...mehr

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FF 10/2019, Mietvertrag zwi... / I. Die Situation nach Scheidung

Der in der Familienimmobilie verbliebene Miteigentümer wird eine von ihm nicht gewünschte Teilungsversteigerung mit den während der Trennungszeit häufig noch wirksamen Mitteln (vor allem Drittwiderspruchsantrag, gestützt auf §§ 1365, 749 Abs. 2, 1353 Abs. 1 oder § 242 BGB)[1] nach der Scheidung meist nicht verhindern können. Er kann dies auch nicht mit dem Erwirken einer ger...mehr

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zfs 08/2019, Vertrag über e... / 2 Aus den Gründen:

"… [7] 1. Entgegen der Auffassung des Landgerichts sind auf den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nicht die Vorschriften über den Werkvertrag, sondern die Vorschriften über den Mietvertrag anzuwenden. Maßgeblich für die Einordnung des Vertragstyps ist die rechtliche Qualifizierung der vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht." [8] a) Nicht zu beanstanden ist a...mehr

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zfs 08/2019, Vertrag über e... / 3 Anmerkung

1) Unter Fortführung seiner bisherigen Rspr. (Nachweise in Rn 10) und unter Abstellen auf den typischen Vertragszweck ordnet der BGH die von dem Eigentümer des Kfz übernommene Verpflichtung zur Erlaubnis der Aufbringung der Werbefläche als mietvertragliche Verpflichtung ein. Für die Frage der Bestimmtheit der Vertragspflichten und die Gewährleistung hat das erhebliche Konseq...mehr

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AGS 07/2019, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB – Band 2: §§ 481–704 BGB, AGG

Herausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger, Dr. Herbert Roth, Dr. Wolfgang Hau und Dr. Roman Poseck. 4. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XLVII, 2892 S., 189,00 EUR In der 4. Aufl. erscheint das Werk in fünf Bändern. In Band 2 sind Teile des besonderen Schulrechts von §§ 481–704 BGB und das AGG kommentiert. Insbesondere zu nennen sind das Darlehensrecht, Mietrecht, Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Mietpreisbindung

Rz. 142 [Autor/Stand] Zur Mietpreisbindung wurde in R 167 Satz 6 ErbStR 2003 ausgeführt: "Maßgebend ist die Miete, die vertraglich vereinbart worden ist, unabhängig davon, ob Mietpreisbindungen bestehen." Bei der Ermittlung des Grundstückswerts ist somit auch dann von der tatsächlich vereinbarten Miete auszugehen, wenn Mietpreisbindungen öffentlich-rechtlicher oder privat-rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Bezugsgröße "Wohn-/Nutzfläche"

Rz. 267 [Autor/Stand] Wird die übliche Miete aus Mietspiegeln abgeleitet, handelt es sich um eine Miete, die sich auf einen Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche bezieht.[2] Die Wohn-/Nutzfläche wird ggf. auch bei der Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten benötigt, wenn diese Vergleichsmieten auf 1 m2 Wohn-/Nutzfläche bezogen sind. Bei Ein- und Doppelgaragen sowie Stellp...mehr

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zfs 06/2019, Die fehlende Z... / C. Auswirkungen auf die Beteiligten über den Rechtsstreit hinaus

Der prozessuale Erfolg kann jedoch zum Pyrrhussieg werden, der bis zu einem Regress gegen die eigene anwaltliche Vertretung führen kann. Zudem ist auch an einen Regress gegen den Eigentümer zu denken. Der Schädiger haftet gegenüber dem Eigentümer gemeinsam mit dem Halter als Gesamtschuldner. Eine Gesamtschuld fällt nicht bereits durch die Unaufklärbarkeit weg. Zwar bereitet d...mehr

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Mängel (Miete) / 4.2 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts bei unterlassener Mängelanzeige

Nach der Rechtsprechung des BGH wird das Zurückbehaltungsrecht bei unterlassener Mängelanzeige nach Treu und Glauben[1] ausgeschlossen.[2] Der BGH begründet den Ausschluss des § 320 BGB zum einen damit, dass das Zurückbehaltungsrecht "die ihm zukommende Funktion, auf den Schuldner Druck auszuüben, nicht erfüllen" kann, wenn dem Vermieter der Mangel nicht bekannt ist. Zum and...mehr

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Mängel (Miete) / 1.1 Sachmangel

Ein Sachmangel i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts in negativer Weise von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Maßgeblich sind in erster Linie die Vereinbarungen im Mietvertrag ("subjektiver Mängelbegriff"). Als Fehler können sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mängel (Miete) / 4 Zurückbehaltungsrecht an der Miete

Solange die Mietsache mangelhaft ist, hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete.[1] Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels hindert den Eintritt des Verzugs, ohne dass das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Vermieter ausdrücklich geltend gemacht werden müsste. Jedoch muss der Mieter zu erkennen geben, dass er die Miete wegen der Mängel zurückbehält[2]; es ...mehr

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AGS 05/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die befristete Erinnerung ist gem. § 11 Abs. 2 RPflG zulässig und in der Sache auch begründet. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin war zunächst nicht zur Empfangnahme des Vergleichsbetrages aufgrund der vorliegenden Prozessvollmacht ermächtigt. Die Prozessvollmacht nach § 81 ZPO ermächtigt zur Empfangnahme des Streitgegenstandes oder anderer Leistungen nur, wenn sie sich ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.1 Grundlagen

Rz. 63 Im Vordergrund der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Wohnungsgenossenschaften steht regelmäßig die Überlassung von Wohn- und Gewerberäumen zur Nutzung seitens ihrer Mitglieder. Was dabei die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern betrifft, so gilt es zunächst, das in der Satzung gründende körperschaftliche Mitglieds...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abkürzungsverzeichnis

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Verschmelzung von Genossens... / 3.3 Übergang der Nutzungsverträge im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 24 Von zentraler Bedeutung ist bei den Mitgliedern einer Wohnungsgenossenschaft im Zusammenhang mit der Durchführung einer Verschmelzung meist die Frage, inwiefern sich die Verschmelzung auf bestehende Nutzungsverträge auswirkt. Meist handelt es sich dabei um langjährige Bestandsverträge, die nur sehr eingeschränkt mietrechtlichen Änderungen ausgesetzt sein konnten und d...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.2 Treuebindung und Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 72 Legt man die vorstehenden Erwägungen zugrunde, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die aus der Satzung fließende körperschaftliche Mitgliedschaftsbeziehung und die (schuld-) vertragliche Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses als besonderes Dauerschuldverhältnis mietrechtlicher Prägung wechselseitig durchdringen und zugleich komplementär ergänzen. Folge...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 6.3 Bindung an Rechtsvorschriften

Rz. 26 Allerdings entbindet dieser ›unternehmerische‹ Freiraum den Vorstand nicht von der Verantwortung für die ›Rechtmäßigkeit‹ seines Handelns (siehe bereits oben RN 7 ff.). Dies gilt sowohl hinsichtlich der Bindungen der Satzung, der Geschäftsordnung und des Anstellungsvertrags sowie der Vorgaben des Genossenschafts- und Handelsrechts als auch bezüglich der ›allgemeinen‹ ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.4 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 82 Gem. § 4 Abs. 1 MusterNV wird das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann seitens des Mitglieds bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 4 Abs. 2 MusterS). Das Recht zur fristlosen Kündigung nach den Bestimmungen des BGB (vgl. §§ 543, 56...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.3 Begründung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 77 Die Begründung des Nutzungsverhältnisses und dessen inhaltliche Konkretisierung erfolgt regelmäßig durch (Dauer-) Nutzungsvertrag im Wege einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Genossenschaft und ihrem Mitglied als Nutzer. Zwingend ist dies allerdings nicht. So kann die Satzung einem Mitglied ein unmittelbares Nutzungsrecht einräumen und die gegenseitigen Rech...mehr

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FF 04/2019, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis

Götz/Brudermüller/Giers 2. Auflage 2018, 269 Seiten, 49 EUR, Gieseking Verlag Götz und Brudermüller – haben die nicht schon einmal ein Buch über die Wohnung im Familienrecht verfasst? Ja, vor über zehn Jahren. Gerd Brudermüller, der damals schon zahlreiche Abhandlungen über Wohnungszuweisungen an Ehegatten und nichteheliche Lebensgefährten verfasst hatte, konnte Isabell Götz ...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / 1. Schabowski-Moment der Kanzlerin und Ehe für alle im Eiltempo!

Die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sollte zum 1.8.2001 die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden.[1] Bereits mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG), das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist,[2] erfolgte eine grundlegende Umgestaltung des bisher geltenden Rechts. Es handelte sich dabei um den Versuch einer zivil...mehr

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AGS 04/2019, Der Vergleichsmehrwert in Räumungsstreitigkeiten; – zugleich eine Anmerkung zu OLG Hamm AGS 2018, 346 –

Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber die Gegenstandswerte in Mietsachen gedeckelt: Zieht z.B. § 8 ZPO bei Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses den auf die streitige Zeit entfallenden Mietwert, max. den 25-fachen Jahreswert heran, so begrenzt § 41 GKG den Wert auf maximal den Jahresbetrag des Mietzinses. Das führt inzwischen offensichtlich zu der ...mehr

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Treppenhaus: Aufstellen von Pflanzen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer darf auf dem Treppenabsatz im Treppenhaus grundsätzlich Pflanzen sowie dazugehörig Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände aufstellen. Denn bei der Dekoration des Treppenhauses handelt es sich um ein sozialadäquates und grundsätzlich nicht beeinträchtigendes Verhalten. Normenkette WEG § 14 Nr. 1 Das Problem Wohnungse...mehr

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FF 02/2019, Familiengerichtsbarkeit – Wechselmodell – DFGT

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vors. Richterin am OLG München, Vorsitzende des DFGT Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Liebe Frau Götz, Sie sind seit Januar 2014 Vorsitzende eines Familiensenats des OLG München. Wenn ich richtig unterrichtet bin, waren Sie zunächst beim Amtsgericht München u.a. für Mietsachen tätig, haben sich dann für "das Familiengericht entdecken ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Räumungsklage

Rz. 664 Während die Kündigung gegenüber allen Vertragspartnern auszusprechen ist, ist die Räumungsklage gegenüber allen erwachsenen Personen, die das Mietobjekt nutzen, zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um Vertragspartner handelt oder nicht. Weiter ist vorsorglich auch der bereits ausgezogene Mieter zu verklagen, der nicht wirksam aus dem Mietverhältnis entlassen wurd...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Miet- und pachtrechtliche Fristen

Rz. 547 Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB durch eine unverzügliche Mängelanzeige dem Vermieter kundzutun, um die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB (Schadensersatzanspruch des Vermieters oder Rechtsverlust) zu verhindern. Rz. 548 Als besonders haftungsträchtig hat sich in der Praxis die Vorschrift des § 548 BGB, die über § 581 Abs. ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Errichtung von Balkon und Zweitbalkon: Modernisierung?

Leitsatz Die Errichtung eines Balkons und Zweitbalkons kann eine Modernisierungsmaßnahme sein. Normenkette WEG § 22 Abs. 2 Das Problem In einer Mehrhausanlage gibt es 3 "Riegel". Im mittleren "Riegel" gibt es 8 Wohnungseigentumsrechte. Der Eingang dieses Riegels befindet sich auf der östlichen Gebäudeseite. Mit Blick auf den Hauseingang befindet sich die Wohnung von Wohnungsei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Übergang der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Übereignung im Ganzen bedeutet, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens oder Betriebes übergehen müssen (BFH v. 07.11.2002, VII R 11/01, BStBl II 2003, 226). Behält der frühere Betriebsinhaber eine wesentliche Betriebsgrundlage zurück und übereignet er sie erst später an den Betriebsübernehmer, so liegt keine Übereignung im Ga...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teileigentum: Eiscafé statt Laden?

Leitsatz Sieht die Gemeinschaftsordnung einen Gebrauch/eine Nutzung von Sondereigentum als Laden vor, kann dort kein Eiscafé betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke verkauft werden und eine Bestuhlung vorhanden ist. Ein Anspruch auf Unterlassung eines vereinbarungswidrigen Gebrauchs besteht auch gegen den Mieter, selbst wenn der Mietvertrag einen derartigen Gebrauc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bebaute Grundstücke

aa) Ertragswertverfahren Rz. 35 [Autor/Stand] Bei den im Ertragswertverfahren zu bewertenden bebauten Grundstücken gehört zu den Wertverhältnissen das im Hauptfeststellungszeitpunkt geltende Mietwertniveau. Das ist in § 79 Abs. 5 BewG zusätzlich zu § 27 BewG noch einmal ausdrücklich ausgesprochen. Das Mietwertniveau wird also während eines ganzen Hauptfeststellungszeitraums b...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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AGS 6/2018, Schmidt-Futterer, Mietrecht

13. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. 3.065 S., 185,00 EUR Der Großkommentar zum gesamten Wohn- und Gewerbemietrecht, einschließlich der wichtigsten Nebengesetze ist ein regelrechter "Klassiker" und in 13. Aufl. mit dem Stand vom Frühsommer 2017 erschienen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Entwicklung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprec...mehr

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AGS 5/2018, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO). Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Kläger in ihrem Verfahrensgrundrecht auf ...mehr

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Gebrauch des Sondereigentums: Grenzen

Leitsatz Ob nach einer Baumaßnahme im Bereich des Sondereigentums, bei der auch in das gemeinschaftliche Eigentum eingriffen worden ist, die im Zeitpunkt der Baumaßnahme geltenden Anforderungen an den Schallschutz einzuhalten sind, bestimmt sich nach dem Gewicht des Eingriffs in die Gebäudesubstanz. Grundlegende Um- oder Ausbauten – wie etwa ein Dachgeschossausbau – können e...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.5 Erbfall und Mietrecht

Forderungen und Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag gehören selbstverständlich ebenfalls zum Bestand des Nachlasses. Geschützt wird der Bestand des Mietverhältnisses zu Gunsten von Ehegatten, Lebenspartnern, Haushaltangehörigen (bspw. Kindern) und gem. § 563a BGB anderen Mitmietern. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den privilegierten Personen die den Lebensmittelpun...mehr

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Wann ist Kinderlärm Lärm?

Leitsatz Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Da...mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / II. Die vertraglichen Regelungen zur Wohnraumüberlassung

Die Überlassung von Wohnraum im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder durch die Genossenschaft gegenüber Nichtmitgliedern ist gesetzlich nicht geregelt. Weder im BGB noch im GenG finden sich entsprechende Aussagen. Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung über die Überlassung von Wohnraum ist nach dem Satzungszweck der Wohnungsgenossenschaft, d...mehr