Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.1 Grundlagen

Rz. 63 Im Vordergrund der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Wohnungsgenossenschaften steht regelmäßig die Überlassung von Wohn- und Gewerberäumen zur Nutzung seitens ihrer Mitglieder. Was dabei die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern betrifft, so gilt es zunächst, das in der Satzung gründende körperschaftliche Mitglieds...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verschmelzung von Genossens... / 3.3 Übergang der Nutzungsverträge im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 24 Von zentraler Bedeutung ist bei den Mitgliedern einer Wohnungsgenossenschaft im Zusammenhang mit der Durchführung einer Verschmelzung meist die Frage, inwiefern sich die Verschmelzung auf bestehende Nutzungsverträge auswirkt. Meist handelt es sich dabei um langjährige Bestandsverträge, die nur sehr eingeschränkt mietrechtlichen Änderungen ausgesetzt sein konnten und d...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.2 Treuebindung und Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 72 Legt man die vorstehenden Erwägungen zugrunde, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die aus der Satzung fließende körperschaftliche Mitgliedschaftsbeziehung und die (schuld-) vertragliche Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses als besonderes Dauerschuldverhältnis mietrechtlicher Prägung wechselseitig durchdringen und zugleich komplementär ergänzen. Folge...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 6.3 Bindung an Rechtsvorschriften

Rz. 26 Allerdings entbindet dieser ›unternehmerische‹ Freiraum den Vorstand nicht von der Verantwortung für die ›Rechtmäßigkeit‹ seines Handelns (siehe bereits oben RN 7 ff.). Dies gilt sowohl hinsichtlich der Bindungen der Satzung, der Geschäftsordnung und des Anstellungsvertrags sowie der Vorgaben des Genossenschafts- und Handelsrechts als auch bezüglich der ›allgemeinen‹ ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.4 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 82 Gem. § 4 Abs. 1 MusterNV wird das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann seitens des Mitglieds bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 4 Abs. 2 MusterS). Das Recht zur fristlosen Kündigung nach den Bestimmungen des BGB (vgl. §§ 543, 56...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.3 Begründung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 77 Die Begründung des Nutzungsverhältnisses und dessen inhaltliche Konkretisierung erfolgt regelmäßig durch (Dauer-) Nutzungsvertrag im Wege einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Genossenschaft und ihrem Mitglied als Nutzer. Zwingend ist dies allerdings nicht. So kann die Satzung einem Mitglied ein unmittelbares Nutzungsrecht einräumen und die gegenseitigen Rech...mehr

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FF 04/2019, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis

Götz/Brudermüller/Giers 2. Auflage 2018, 269 Seiten, 49 EUR, Gieseking Verlag Götz und Brudermüller – haben die nicht schon einmal ein Buch über die Wohnung im Familienrecht verfasst? Ja, vor über zehn Jahren. Gerd Brudermüller, der damals schon zahlreiche Abhandlungen über Wohnungszuweisungen an Ehegatten und nichteheliche Lebensgefährten verfasst hatte, konnte Isabell Götz ...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / 1. Schabowski-Moment der Kanzlerin und Ehe für alle im Eiltempo!

Die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sollte zum 1.8.2001 die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden.[1] Bereits mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG), das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist,[2] erfolgte eine grundlegende Umgestaltung des bisher geltenden Rechts. Es handelte sich dabei um den Versuch einer zivil...mehr

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AGS 04/2019, Der Vergleichsmehrwert in Räumungsstreitigkeiten; – zugleich eine Anmerkung zu OLG Hamm AGS 2018, 346 –

Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber die Gegenstandswerte in Mietsachen gedeckelt: Zieht z.B. § 8 ZPO bei Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses den auf die streitige Zeit entfallenden Mietwert, max. den 25-fachen Jahreswert heran, so begrenzt § 41 GKG den Wert auf maximal den Jahresbetrag des Mietzinses. Das führt inzwischen offensichtlich zu der ...mehr

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Treppenhaus: Aufstellen von Pflanzen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer darf auf dem Treppenabsatz im Treppenhaus grundsätzlich Pflanzen sowie dazugehörig Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände aufstellen. Denn bei der Dekoration des Treppenhauses handelt es sich um ein sozialadäquates und grundsätzlich nicht beeinträchtigendes Verhalten. Normenkette WEG § 14 Nr. 1 Das Problem Wohnungse...mehr

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FF 02/2019, Familiengerichtsbarkeit – Wechselmodell – DFGT

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vors. Richterin am OLG München, Vorsitzende des DFGT Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Liebe Frau Götz, Sie sind seit Januar 2014 Vorsitzende eines Familiensenats des OLG München. Wenn ich richtig unterrichtet bin, waren Sie zunächst beim Amtsgericht München u.a. für Mietsachen tätig, haben sich dann für "das Familiengericht entdecken ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Räumungsklage

Rz. 664 Während die Kündigung gegenüber allen Vertragspartnern auszusprechen ist, ist die Räumungsklage gegenüber allen erwachsenen Personen, die das Mietobjekt nutzen, zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um Vertragspartner handelt oder nicht. Weiter ist vorsorglich auch der bereits ausgezogene Mieter zu verklagen, der nicht wirksam aus dem Mietverhältnis entlassen wurd...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Miet- und pachtrechtliche Fristen

Rz. 547 Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB durch eine unverzügliche Mängelanzeige dem Vermieter kundzutun, um die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB (Schadensersatzanspruch des Vermieters oder Rechtsverlust) zu verhindern. Rz. 548 Als besonders haftungsträchtig hat sich in der Praxis die Vorschrift des § 548 BGB, die über § 581 Abs. ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Errichtung von Balkon und Zweitbalkon: Modernisierung?

Leitsatz Die Errichtung eines Balkons und Zweitbalkons kann eine Modernisierungsmaßnahme sein. Normenkette WEG § 22 Abs. 2 Das Problem In einer Mehrhausanlage gibt es 3 "Riegel". Im mittleren "Riegel" gibt es 8 Wohnungseigentumsrechte. Der Eingang dieses Riegels befindet sich auf der östlichen Gebäudeseite. Mit Blick auf den Hauseingang befindet sich die Wohnung von Wohnungsei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Übergang der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Übereignung im Ganzen bedeutet, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens oder Betriebes übergehen müssen (BFH v. 07.11.2002, VII R 11/01, BStBl II 2003, 226). Behält der frühere Betriebsinhaber eine wesentliche Betriebsgrundlage zurück und übereignet er sie erst später an den Betriebsübernehmer, so liegt keine Übereignung im Ga...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teileigentum: Eiscafé statt Laden?

Leitsatz Sieht die Gemeinschaftsordnung einen Gebrauch/eine Nutzung von Sondereigentum als Laden vor, kann dort kein Eiscafé betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke verkauft werden und eine Bestuhlung vorhanden ist. Ein Anspruch auf Unterlassung eines vereinbarungswidrigen Gebrauchs besteht auch gegen den Mieter, selbst wenn der Mietvertrag einen derartigen Gebrauc...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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AGS 6/2018, Schmidt-Futterer, Mietrecht

13. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. 3.065 S., 185,00 EUR Der Großkommentar zum gesamten Wohn- und Gewerbemietrecht, einschließlich der wichtigsten Nebengesetze ist ein regelrechter "Klassiker" und in 13. Aufl. mit dem Stand vom Frühsommer 2017 erschienen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Entwicklung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprec...mehr

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AGS 5/2018, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO). Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Kläger in ihrem Verfahrensgrundrecht auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch des Sondereigentums: Grenzen

Leitsatz Ob nach einer Baumaßnahme im Bereich des Sondereigentums, bei der auch in das gemeinschaftliche Eigentum eingriffen worden ist, die im Zeitpunkt der Baumaßnahme geltenden Anforderungen an den Schallschutz einzuhalten sind, bestimmt sich nach dem Gewicht des Eingriffs in die Gebäudesubstanz. Grundlegende Um- oder Ausbauten – wie etwa ein Dachgeschossausbau – können e...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.5 Erbfall und Mietrecht

Forderungen und Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag gehören selbstverständlich ebenfalls zum Bestand des Nachlasses. Geschützt wird der Bestand des Mietverhältnisses zu Gunsten von Ehegatten, Lebenspartnern, Haushaltangehörigen (bspw. Kindern) und gem. § 563a BGB anderen Mitmietern. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den privilegierten Personen die den Lebensmittelpun...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wann ist Kinderlärm Lärm?

Leitsatz Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Da...mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / II. Die vertraglichen Regelungen zur Wohnraumüberlassung

Die Überlassung von Wohnraum im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder durch die Genossenschaft gegenüber Nichtmitgliedern ist gesetzlich nicht geregelt. Weder im BGB noch im GenG finden sich entsprechende Aussagen. Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung über die Überlassung von Wohnraum ist nach dem Satzungszweck der Wohnungsgenossenschaft, d...mehr

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zerb 2/2017, Kündigung des ... / Aus den Gründen

Die wechselseitig erhobenen Berufungen haben keinen Erfolg. Die Berufung des Klägers ist unbegründet. Die Kammer war befugt und gehalten, über die Berufung des Klägers durch Sachurteil zu entscheiden. Die von den Beklagten im Umfang der klägerischen Berufung beantragte Aussetzung war gemäß § 148 ZPO nicht geboten, da dafür die Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits erford...mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / 1. Familienrechtliche Grundlagen

In den §§ 1568a f. BGB finden sich Instrumentarien, die diesen Konflikt lösen sollen.[23] Danach kann ein Ehegatte anlässlich der Trennung die Überlassung der gemeinschaftlichen Wohnung verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen, die aus den familienrechtlichen Verbindungen resultieren, vorliegen. Es kommt nicht darauf an, ob beide Ehegatten Vertragspartner des Vermieters sin...mehr

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zfs 2/2017, Verbindliches B... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1, 323 Abs. 1, 346, 348 BGB steht dem Kl. nicht zu. Damit ist auch seinem Begehren auf Feststellung des Annahmeverzugs der Bekl. und auf Erstattung der geltend gemachten Nebenforderungen die Grundlage entzogen. Das BG hat mit Recht angenommen, dass der vom Kl. gekaufte Gebrauchtwagen weder im Hi...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Benachteiligung in einer Stellenanzeige durch Begriff "erste Berufserfahrung"

Leitsatz Die Verwendung der Begriffe „erste Berufserfahrung” und „auch Berufsanfänger” in Stellenanzeigen lässt nicht zwingend den Schluss zu, dass der Arbeitgeber nur Personen eines bestimmten Lebensalters ansprechen und andere ausschließen wollte. Sachverhalt Der im Jahre 1953 geborene Kläger ist promovierter Einzelanwalt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Familienrecht, Forderungsbeitreibung, Mietrecht, Strafrecht und Zivilrecht. Er hatte ...Genossenschaftsgesetzesmehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung: Verhältnis zur Abrechnung

Leitsatz Vermietende Wohnungseigentümer müssen grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB über die Betriebskosten abrechnen, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Abrechnung noch nicht vorliegt. Normenkette BGB § 556 Abs. 3 Satz 2; WEG § 28 Abs. 2 Das Problem B ist Mieterin des Sondereigentums von Vermieter K, für das B neben der...mehr

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AGS 1/2017, Streitwert für ... / 1 Aus den Gründen

Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde ist zulässig (§ 32 Abs. 2 RVG i.V.m. §§ 68, 63 Abs. 2 GKG); sie ist auch in der Sache begründet. Die Beschwerde macht zu Recht geltend, dass der Gebührenstreitwert für den Klageantrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete fes...mehr

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AGS 12/2016, AGO gewinnt Sonderpreis

AnwaltsGebühren.Online (AGO), das jüngste Produkt des Deutschen Anwaltverlags aus dem Bereich des anwaltlichen Gebührenrechts, gewinnt den Sonderpreis für Medieninnovation 2016 der Deutschen Akademie für Medien in München. Entscheidendes Erfolgskriterium war die Kombination der Buchwelt mit der digitalen Welt. In engster Abstimmung mit den RVG-Experten Norbert Schneider und Th...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.5 Leasing

Rn 24 Bei Leasingverträgen verbleibt das Eigentum an den Leasinggegenständen beim Leasinggeber. Dies begründet ein Aussonderungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein sogenanntes Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing vorliegt. Das Operating-Leasing ist eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, beim Finanzierungsleasing ist die vertraglich vereinbar...mehr

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AGS 11/2016, Kein Vergleich... / 1 Aus den Gründen

Die Streitwertentscheidung beruht auf § 41 Abs. 1 GKG. Ein überschießender Streitwert war nicht festzusetzen. Insbesondere hat nicht der Verzicht der Beklagten auf einen Räumungsfristantrag nach §§ 794a, 721 ZPO zu einem erhöhten Vergleichsstreitwert geführt. Zwar wird in der Rspr. vertreten, dass einem solchen Verzicht ein eigener Gegenstandswert zukomme, da es sich bei dem ...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Miet... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Gegenvorstellung hat Erfolg. 1. Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung, die Miete sei gemindert, ist gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Dies entsprach bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) v. 5.5...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schmidt-Futterer, Mietrecht, Großkommentar des Wohn- und Gewerbemietrechts, 12. Aufl. 2015, 3.030 S., Verlag C.H.Beck, 179 EUR

In dem Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts wird das gesamte Mietrecht des BGB, die Vorschriften §§ 4 und 5 WiStrafG, die Betriebskostenverordnung, die II. Berechnungsverordnung, die Wohnflächenverordnung, die WärmeLV, auszugsweise das EGBGB, das WoFG, die im Mietrecht besonders relevanten Vorschriften der ZPO sowie die Heizungskostenverordnung kommentiert. Das ...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Lützenkirchen (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, 2.250 S., Verlag Dr. Otto Schmidt, 149 EUR

Das Anwalts-Handbuch Mietrecht vereinigt die Vorzüge eines Kommentars mit denen eines Handbuchs. Zugleich wird Wert darauf gelegt, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen für die in der anwaltlichen Beratung auftauchenden Probleme, die häufig nicht nur im materiellen Recht liegen, sondern auch in der Mandatsbearbeitung und im Prozessrecht. Besonders hilfreich ist das Kapitel über d...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / VIII. Schönheitsreparaturen

Bedeutende gesetzgeberische Entscheidungen im Bereich Mietrecht sind eher selten. Die meisten Änderungen der letzten Jahre waren kosmetischer Natur oder dienten der Befriedigung von Verbandsinteressen ohne große praktische Konsequenzen. Ob das beim Mietrechtsnovellierungsgesetz mit der Begrenzung der Wiedervermietungsmiete jetzt auch so sein wird, wird sich in den kommenden ...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / I. Einleitung

Der vergangene Berichtszeitraum war geprägt durch die beiden großen mietrechtlichen Veranstaltungen, dem Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund und den Fachgesprächen des Evangelischen Siedlungswerkes in Berchtesgaden. Auf beiden Veranstaltungen wurden vor allem die für die Praxis bedeutsamen Änderungen der Rechtsprechung des VIII. Senats – leider in diesem Jahr ohne Teilnahm...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / I. Einleitung

Der Berichtszeitraum war mietrechtlich gekennzeichnet durch die Diskussion in den einzelnen Bundesländern, welche Gemeinden jeweils in eine "Mietpreisbremse-Verordnung" aufgenommen werden sollten. Inzwischen sind das 289 Gemeinden, nachdem Bayern zum 1. Januar "nachgebessert" hat (s. dazu Börstinghaus, Liste der Gemeinden, in denen die Wiedervermietungsmiete begrenzt ist, ZA...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / I. Vorbemerkung

Die Vertragsstrafe ist ein im Rahmen einer Vereinbarung abgegebenes Versprechen des Schuldners, bei Nicht- oder Schlechterfüllung einer Hauptverbindlichkeit eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Häufig treffen in Vertragsstrafeprozessen Kläger mit überzogenen Erwartungen auf Beklagte, die nicht einsehen wollen, für eine "Bagatelle" "absurd hohe Beträge" zahlen zu sollen...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Platz- oder Kundenschutz

Der Gebietsschutz ist aber kein "Muss". Stattdessen kann dem Franchisenehmer auch ein Platz- oder Kundenschutz eingeräumt oder ein sog. Standortschutz vereinbart oder überhaupt kein "Schutz" gewährt werden. Wird allerdings weder ein Vertragsgebiet eingeräumt, noch ein Kunden- oder Platzschutz vereinbart, so kann auch nicht auf die Grundsätze des sog. immanenten Gebietsschutz...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 1. Vermieterwechsel

Generell gilt eigentlich auch im Mietrecht "Kauf bricht Miete". Erst durch den BGB-Gesetzgeber von 1900 wurde, wie es in den Materialien heißt, "ein Tropfen sozialpolitischen Öls" ins Bürgerliche Gesetzbuch gegossen und zumindest für die Wohnraummiete der noch heute geltende Satz formuliert: "Kauf bricht nicht Miete". Das gilt über diverse Verweisungen heute auch in der Grun...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / c) Zuschläge

Hat der Vermieter im Vormietverhältnis Zuschläge genommen, z.B. für die Untermiete im Rahmen des § 553 BGB oder einen Zuschlag für gewerbliche Nutzung, dann dürfen diese Zuschläge bei der Berechnung der Vormiete nicht in Ansatz gebracht werden (Flatow WuM 2015, 191, 198; a.A. Fleindl WuM 2015, 212, 220). Die Zuschläge werden nämlich für bestimmte persönliche Nutzungen des Vo...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / c) BGH

Der BGH hat nur die Zuständigkeitsfrage jetzt entschieden: Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen (BGH NZM 2016, 519 = NJW-RR 2016, 907 = NZI 2016, 607 = ZIP 2016, 988 = ZinsO 2016, 985 = MietPrax-AK § 35 InsO Nr. 2 m. Anm. Börstinghaus; Flatow NZM ...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wegen der Unterschiede zwischen Gebührenstreitwert, Zuständigkeitsstreitwert und Beschwer ist es gerade im Mietrecht nicht immer ganz einfach den richtigen Wert und damit auch das richtige Rechtsmittel zu ermitteln. So beträgt der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage das Zwölffache und die Beschwer das 42-Fache der Monatsmiete. Da eine Nichtzulassungsbeschwerde zzt. noch g...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Anfang November ist der Richter des BVerfG Prof. Dr. Reinhard Gaier nach zwölfjähriger Amtszeit aus dem Dienst geschieden. Herr Dr. Gaier kam 2004 an das BVerfG, zuvor war er am V. Zivilsenat des BGH tätig. Beim BVerfG war er als Berichterstatter insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertra...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / X. Zusammenfassung

Das Gesetz ist am 1.6.2015 vollständig in Kraft getreten. Die Neuregelung führt zu einer weiteren mietpreisrechtlichen Variante des Wohnungsmarktes. Da das maßgebliche Preisrecht wohnungsbezogen ist, können selbst in einem Haus unterschiedliche Regelungen gelten. Im Einzelnen sind folgende Regelungen hervorzuheben: Der preisgebundene Wohnungsbau ist Ländersache. Hier gibt es ...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 1. Annahmefrist

Gemäß § 147 Abs. 2 BGB kann der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Das kann auch im Mietrecht zu Problemen führen, wenn Vertragsexemplare hin und her geschickt werden müssen und in großen Unternehmen langwierige Entscheidungsprozeduren ggf. ...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Zahlungsverzug bei Nichtleistung durch Sozialamt

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mieter sich gegenüber einer Zahlungsverzugskündigung darauf berufen, dass das Sozialamt oder das Job-Center die Miete nicht gezahlt hätten, obwohl hierauf ein Anspruch bestanden hätte. Die Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt Verzug und dieser wiederum Vertretenmüssen voraus. Vertretenmüssen ist gesetzlich definiert in § 276 BGB...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 1. Verwertung bei verjährter Gegenforderung

Zu den größten Irrtümern im Mietrecht zählt sicher auch die Frage, wann der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution fällig wird. Anders als vor allem in der Laiensphäre geglaubt wird, gibt es hier keine starren Fristen, z.B. nach sechs Monaten. Bei der Verpfändung eines Sparbuchs steht dem Mieter ein Anspruch auf Freigabe der Sicherheit und Rückgabe des Sparbuchs sowohl aus §§ ...mehr