Fachbeiträge & Kommentare zu Messe

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.1 Bäume

Am einheitlichsten ist noch die Messung des Grenzabstands von Bäumen. Der Abstand wird von der Mitte des Stamms an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen wird von dem der Grenze am nächsten stehenden Stamm aus gemessen. Achtung Hier wird anders gemessen Auf eine Besonderheit ist in Brandenburg und Schleswig-Holstein ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.3 Hecken

Bei der Messung des Grenzabstands von Hecken gibt es 3 Varianten. Variante 1 Bei Variante 1 wird von der Mitte der Hecke an der Stelle, an der sie aus dem Boden tritt, bis zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung gilt in Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Variante 2 Bei dieser Variante wird von der Mitte des grenzn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.6 Vorgegebene Unternehmereigenschaft bei bestimmten Tätigkeiten

Die Regelung in § 2b Abs. 4 UStG übernimmt wortlautgleich den bisherigen § 2 Abs. 3 Satz 2 UStG. Einzige Ausnahme ist der neu angefügte Tatbestand der Nr. 5. Dieser setzt Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 3 MwStSystRL um und verweist auf die Tätigkeiten laut Anhang I zur MwStSystRL: Telekommunikationswesen; Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie; Güterbeförderun...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zweiradmechatroniker (Profe... / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Wesentliche verallgemeinerbare Tätigkeitsbereiche sind: Bedienen von Fahrzeugen und Systemen, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse im Sinne des Qualitätsmanagements, Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauelementen, Baugruppen und Systemen (insbesondere elektrische und elektronische Systeme), elektrotechnische...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Augenoptiker (Professiogramm) / 1.2 Herstellung, Wartung und Instandsetzung

Herstellung von Sehhilfen aus Halbfabrikaten (Augengläser) und Brillenfassungen nach ärztlicher Verordnung oder bei staatlich geprüften Augenoptikern auf Grundlage ihrer selbst durchgeführten Bestimmung der Sehschärfe, Ändern von Brillenfassungen und Anfertigung von Fassungsteilen, Prüfen, Messen und Justieren von Brillengläsern, manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkst...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Augenoptiker (Professiogramm) / 1.1 Beratung und Verkauf

Beratung der Kunden bei der Auswahl der Brillenfassungen und Brillengläser, der Kontaktlinsen und anderer vergrößernder Sehhilfen nach Verwendung, Verordnung und Sehaufgabe in Beruf und Freizeit, Informieren der Kunden über Auswirkungen der Sehhilfen auf den Sehvorgang (z. B. am Bildschirmarbeitsplatz), Anpassung der geeigneten Brille durch Messen des Augenabstandes und der Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zweiradmechatroniker (Profe... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Typische Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind: mittelschwere bis schwere Arbeit beim Heben und Tragen von Ersatzteilen, Baugruppen, Diagnosegeräten sowie bei Tätigkeiten unter Zwangshaltungen (gebeugt, gebückt, über Kopf), normale Körperkraft für Tätigkeiten zur Herstellung, Montage, Prüfung, Wartung und Instandhaltung, Zweihandgeschicklichkeit bei Präzisionsarbeit, Checken...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.3 Ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 295 In § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG findet sich eine weitere Sonderregelung des Leistungsorts, welche es (etwas umständlich formuliert) zum Inhalt hat, dass den kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen und unterhaltenden Leistungen "ähnliche Leistungen", wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, einschließlich der Leistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.5 Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zwischen Unternehmern

Rz. 218 Einer besonderen Betrachtung bei den grundstücksbezogenen sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG bedürfen die Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, weil bei ihnen regelmäßig auch ein Zusammenhang mit einem Grundstück besteht. Wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinaus sind dabei gerade die Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen o. ä. Leistungen wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

4.4.4.2.1 Allgemeines und Entwicklung der Regelung Rz. 275 § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG war durch die Neufassung des § 3a UStG zum 1.1.2010 dahingehend erweitert worden, dass die den kulturellen, künstlerischen, unterhaltenden, wissenschaftlichen und unterrichtenden Leistungen "ähnlichen Leistungen" im Gesetz mit dem Beispiel der Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.6 Die Einräumung von Eintrittsberechtigungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Rz. 325 Durch das Jahressteuergesetz 2010 [1] wurde u. a. eine neue Nr. 5 in § 3a Abs. 3 UStG eingefügt. Diese Änderung des § 3a UStG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anpassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG und sie war durch die Neufassung der unionsrechtlichen Grundlage in Art. 53 MwStSystRL erforderlich geworden. Diese unionsrechtliche Regelung hat folgenden Wortla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Im Drittlandsgebiet genutzte oder ausgewertete Umsätze (§ 3a Abs. 8 UStG)

Rz. 550 In § 3a Abs. 8 UStG findet sich eine weitere Sonderregelung für die Nutzung bestimmter sonstiger Leistungen im Drittlandsgebiet zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010[1] ist mWv 1.1.2011 in § 3a UStG die Regelung des Abs. 8 eingefügt worden. Diese Ergänzung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich der Leistungsort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.1 Allgemeines und Entwicklung der Regelung

Rz. 275 § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG war durch die Neufassung des § 3a UStG zum 1.1.2010 dahingehend erweitert worden, dass die den kulturellen, künstlerischen, unterhaltenden, wissenschaftlichen und unterrichtenden Leistungen "ähnlichen Leistungen" im Gesetz mit dem Beispiel der Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen konkretisiert wurden. Bereits daraus wird deu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 277 In der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung (Rz. 273) der Nr. 3 des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.6 Weitere Einzelfragen des Orts der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken nach § 3a Abs. 3 UStG

Rz. 232 Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG war schon in ihrer bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung von vielen Einzelfragen geprägt. Da auch die Bestimmung des Leistungsorts nach der Regelung ab dem 1.1.2010 von erheblicher praktischer Bedeutung ist, weil sie allen anderen Leistungsorten nach § 3a UStG vorgeht, werden alle bisher von der Rechtsprechung geklärten Fragen d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick und Gesetzeszweck

Rz. 35 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], die beiden Begriffe betreffen aber inhaltlich denselben Sachverhalt; es geht um (grenzüberschreitende) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Der wesentlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 200 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigen werden sie auch ausdrücklich in Art. 31...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 270 Gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3 und 3a UStG werden bestimmte sonstige Leistungen umsatzsteuerrechtlich dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden; allgemein spricht man hier vom Ort der Leistung, dem "Tätigkeitsort". Diese besondere Ortsbestimmung gilt für sonstige Leistungen, die in einem bestimmten – im Gesetz besonders bezeichneten – positiven Tun ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Prüfungsschema zum Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG

Rz. 71 Aus der vorhergehenden Zusammenfassung der Regelung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (Rz. 57ff.) ist unschwer erkennbar, dass eine Feststellung des Leistungsorts allein nach dem Aufbau des Gesetzestextes nicht möglich ist, denn dieser Aufbau des § 3a UStG entspricht nicht der tatsächlichen Prüfungsreihenfolge und zusätzlich sind – je nach der gegenständliche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6 Sonderfälle der Leistungsortsbestimmung in Fällen des § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 175 Die Regelung zur Begründung des Leistungsorts am Sitz des Leistungsempfängers des § 3a Abs. 2 UStG gilt grundsätzlich bei allen zwischenunternehmerischen Leistungen (B2B-Umsätzen), sofern nicht eine der Sonderregelungen des § 3a Abs. 3 oder der Abs. 5 bis 8 UStG zum Tragen kommt, wie z. B. die praxisrelevanten Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 110 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.10 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 439 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG [1] regelt den Ort der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände an im Drittlandsgebiet ansässige "Nichtunternehmer"; ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung ist die Vermietung von Beförderungsmitteln; für diese gilt – je nach Sachverhaltsvariante – grundsätzlich die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, u. U. aber auch die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 7. Modifikationen/Verbesserungen/Erweiterungen in der Praxis

Rz. 100 Weit verbreitet sind Klauseln, die bei der wissentlichen Pflichtverletzung vom Ausschluss Handlungen ausnehmen, wenn zum Wohle der Gesellschaft auf der Grundlage angemessener Informationen gehandelt wurde. Rz. 101 Praxis-Beispiel Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzung "Dieser Risikoausschluss gilt nicht bei einer sich ausschließlich aus dem sog. Binnenrecht d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Allgemeine Pflichten / 1 Allgemeiner Überblick

§ 41 BT-V/§ 3 TV-L regelt die allgemeinen Pflichten (BT-V) bzw. allgemeinen Arbeitsbedingen (TV-L) der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Unterschied zu der Vorgängerreglung im BAT ist seit der Tarifreform 2006 keine besondere Verhaltenspflicht mehr normiert. Nach der Generalklausel in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT hatte die bzw. der Angestellte sich so zu verhalten, wie es von...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Messebesuch

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für den Besuch einer (Fach-)Messe vor Ort oder auch Kosten (wie Gebühren usw) für die Teilnahme an einer "virtuellen" Online-Messe sind Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben), wenn der Messebesuch/die Teilnahme beruflich veranlasst ist. Ggf – etwa bei Verknüpfung mit einer privaten Reise – kann es sich teils um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.2 Wesentliche Erwägungen des Senats:

§ 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung in § 1757 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bei Volljährigenadoptionen durch diese Regelungen unmittelbar bewirkte Namensänderung greift zwar in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 6 Ordnungswidrigkeiten

§ 18 Abs. 1 MaBV regelt einen bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeitenkatalog. Für den Bereich der Wohnimmobilienverwalter einschlägige Ordnungswidrigkeiten regelt § 18 Abs. 1 in Nr. 6: Verletzung der Anzeigepflicht nach § 9 MaBV (siehe hierzu Kap. B.V.2.2); konkret: die Anzeige wird nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet; Nr. 8: die nach § 11 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.8.2 Übernachtungskosten

Rz. 53 Maßstab für die Angemessenheit von Reisekosten – dazu zählen auch die Übernachtungskosten – ist das BRKG (Rechtsprechung vgl. Rz. 47). Übernachtungskosten werden nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BKRG ohne belegmäßigen Nachweis mit 20,00 EUR je Übernachtung erstattet. Übernachtet der Rehabilitand auf dem Weg zum Rehabilitationsort bei Freunden oder Bekannten und war diese Übernac...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Außergewöhnliche Fälle

Rz. 7 Außergewöhnliche Fälle sind besondere Situationen vorübergehender Art, die weder regelmäßig eintreten noch rechtzeitig vorhersehbar sind und – wie der Notfall – die Gefahr von Schäden mit sich bringen.[1] Es handelt sich um Situationen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise (als durch Überschreitung der Arbeitszeitg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG

Rz. 41 Stand: 6/01 – 02/2025 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG befreit die grenzüberschreitende Güterbeförderung und andere sonstige Leistungen von der USt, wenn sich die Leistungen auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehen und die Kosten für die Leistung in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten si...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG

Rz. 36 Stand: 6/01 – 02/2025 Unter die Steuerbefreiung § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG fallen sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr (= Gelangen vom Inland in das Drittlandsgebiet) oder der Durchfuhr (= eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet gelangen) beziehen. Der Auftraggeber dieser Leistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur / 3.1 Stichtagsinventur

Bei der Stichtagsinventur handelt es sich um eine körperliche Bestandsaufnahme, die i. d. R. binnen 10 Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt wird. Diese Inventurmethode gilt zwingend für Gegenstände des Vorratsvermögens, bei denen durch Schwund, Verdunsten, Verderb, Zerbrechlichkeit etc. unkontrollierbare Abgänge eintreten können, es sei denn, dass diese Abgänge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.1 Generell erlaubte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Bereich der generell erlaubten Sonn- und Feiertagsbeschäftigung können folgende "Grundtypen" der Erlaubnistatbestände unterschieden werden. a) Beschäftigung mit "sonn- und feiertagstypischen" Tätigkeiten, die Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens gerade (auch) an Sonn- und Feiertagen sind Zu diesen Bereichen gehört die Beschäftigung von Arbeitnehmern: in Gastst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Abgrenzungsfragen

Rn. 271 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Angesichts dieser Entwicklung kommt heute der Abgrenzung der Vertriebskosten von anderen Kostenarten, vornehmlich der Abgrenzung der Sonder-EK des Vertriebs von denen der Fertigung (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 191ff.), a.o. Bedeutung zu. Im Zweifel wird es – insbesondere um dem Postulat der Erfolgsneutralität des Herstellungsvorgangs Rechnung...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3.1 Verdienstgrenze pro Arbeitstag 150 EUR

Die Vergütung pro Arbeitstag darf im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR sein. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 von 120 EUR auf 150 EUR angehoben. Es handelt sich also um einen Durchschnittsbetrag, der aus dem Gesamtlohn und der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu ermitteln ist. Vorsicht! Die pauschale Besteuerung ist gefährdet, wenn der Durchschnittswert durch S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget – Rechtsprechung

Rz. 24 Der Gesetzgeber hat keine konkreten Leistungen für das Vermittlungsbudget benannt oder definiert. Es bietet sich an, einzelne Leistungen anhand des früheren Rechts, das in § 44 aufgegangen ist, darzustellen: Bewerbungskosten, Reisekosten, Geldleistungen zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Lohn-/Gehaltszahlung, Kosten für Arbeitskleidung und -gerät, Fahrtkosten, Trennun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.2 Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 4 Die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung muss von bloßen Vorbereitungshandlungen unterschieden werden, die noch nicht auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt hindeuten. Entscheidendes Kriterium ist der Bezug zu einer (konkreten) versicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei dieser Betrachtung zeigt sich leicht, dass die Kernleistungen Bewerbungs- und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einsparpotenziale ausschöpf... / 2.4 Wirtschaftlichkeit der Marketingaktivitäten hinterfragen

Niemand will auf Marketingauftritte wie Messen, Events und andere Ereignisse verzichten. Das Controlling bewertet die Wirtschaftlichkeit dieser Aktivitäten regelmäßig neu. Muss aufgrund von Absatzproblemen schnell reagiert werden, ist eine ad-hoc Bewertung notwendig. Dabei wird sich herausstellen, dass nicht mehr jede Messe und jedes Event sinnvoll ist oder eine an sich sinn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.1 Örtliche und sachliche Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit Will der Vermieter gegen seinen Mieter klagen, muss er selbstverständlich vor dem zuständigen Gericht klagen. In Miet-, Geschäftsraum- und auch Pachtsachen regelt zunächst die Bestimmung des § 29a ZPO den ausschließlichen Gerichtsstand desjenigen Gerichts, in dessen Bezirk sich die Räume befinden. Einzige Ausnahme bilden die hier nicht einschlägigen Mie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corporate Influencer im Unt... / 5.5 Zehn Praxis-Tipps

So bauen Corporate Influencer Reichweite, Einfluss und Relevanz auf: Strukturiertes und strategisches Vorgehen Die Basis für den Erfolg von Corporate-Influencer-Aktivitäten ist ein strukturiertes Vorgehen. Zunächst müssen dabei Zielgruppe, Ziele und geeignete Plattformen definiert und grundsätzlich passende Inhalte festgelegt werden. Relevante Inhalte für die Zielgruppe Die zu k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freikarten

Begriff Gibt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine Freikarte ab, z. B. für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, handelt es sich grundsätzlich um eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Sachzuwendung. Die Besteuerung des geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer kann erfolgen: nach den individuellen ELStAM, im Rahmen der Sachbezugsfreigre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eintrittskarten

Begriff Übergibt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Eintrittskarte, ist zu unterscheiden, ob die Veranstaltung den privaten oder beruflichen Bereich des Arbeitnehmers betrifft. Wird die Veranstaltung im überwiegend betrieblichen Interesse besucht (z. B. Messen), stellt der Eintrittspreis weder lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn noch sozialversicherungspflichtiges Entgel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 2.2.1 Kennzahlen aus Recruiting und Personalentwicklung

Der Recruitingprozess kann mit Hilfe vieler Kennzahlen abgebildet werden. Angefangen von Platzierungen in Arbeitgeberrankings bis hin zur Zeitdauer einer Besetzung (time to hire). Gerade diese zwei sind mit vielen Einschränkungen behaftet. Beim Arbeitgeberranking sind Größe und Bekanntheit des Unternehmens ausschlaggebend. Beides Aspekte, die nicht unmittelbar durch den Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.5 Kulturelle, künstlerische u. ä. Leistungen

Bestimmte kulturelle, künstlerische und ähnliche Leistungen, sowie auch Leistungen in Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, die weder an einen Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer juristischen Person ausgeführt werden, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, werden von einem Unternehmer dort erbracht, wo er diese Leistung tatsächlich ausführt.[1] Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.13 Rückverlagerung des Orts in das Drittlandsgebiet

In bestimmten Fällen würden sich für inländische Unternehmer Probleme ergeben, wenn sie Leistungen für ihr Unternehmen beziehen, diese Leistungen aber ausschließlich im Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Wenn in diesen Fällen die sonstige Leistung (nach deutscher Sichtweise) dort ausgeführt ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, der Drittstaat aber diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrund...mehr