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Inventur / 3.1 Stichtagsinventur

Dipl.-Kfm. Thomas Mertes
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Bei der Stichtagsinventur handelt es sich um eine körperliche Bestandsaufnahme, die i. d. R. binnen 10 Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt wird. Diese Inventurmethode gilt zwingend für Gegenstände des Vorratsvermögens,

  • bei denen durch Schwund, Verdunsten, Verderb, Zerbrechlichkeit etc. unkontrollierbare Abgänge eintreten können, es sei denn, dass diese Abgänge aufgrund von Erfahrungswerten zuverlässig geschätzt werden können;
  • die nach den Verhältnissen des Unternehmens besonders wertvoll sind.[1]

Derartige Wirtschaftsgüter dürfen weder mittels vor- oder nachverlegter Inventur noch mittels permanenter Inventur erfasst werden.

Bei einer Stichtagsinventur werden die Wirtschaftsgüter durch Zählen, Messen und Wiegen entweder lückenlos oder in Form von Stichproben erfasst. Dabei sollten mit Blick auf die bilanzielle Bewertung Feststellungen zur jeweiligen Marktgängigkeit von Waren bzw. Fertigerzeugnissen und zum Fertigungsgrad von unfertigen Erzeugnissen getroffen werden.

 
Praxis-Tipp

Abgleich von Buch- und Inventurbeständen

Die Bestände, die sich laut Buchhaltung und laut Inventur ergeben, sollten miteinander verglichen werden. Abweichungen können auf Fehler bei der buchhalterischen Erfassung bzw. bei der Inventur, auf überdurchschnittliche Ausschussquoten, auf außergewöhnlichen Schwund oder auf Unterschlagungen zurückzuführen sein.

[1] R 5.3 Abs. 3 EStR 2012.

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