Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.2 Pauschalierung des Entgeltersatzes

Rz. 11 Die Vorschrift spiegelt das Leitbild des gewöhnlichen Arbeitnehmers wider. Aus dem vom Arbeitslosen im Bemessungszeitraum (§ 150) erzielten Bruttoentgelt, das in ein Bemessungsentgelt umgewandelt wird, ist das Leistungsentgelt in Form eines pauschalierten Nettoentgelts zu errechnen. Dazu sind vom Bemessungsentgelt pauschaliert die bei Arbeitnehmern anfallenden gesetzl...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.3.1 Eheschließung

Rz. 22 Aus Anlass der Eheschließung werden im Regelfall die Steuerklassen I, II in eine den Ehegatten vorbehaltene Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder V/III (bzw. bei Wahl des Faktorverfahrens IV-Faktor/IV-Faktor) geändert. Die Lohnsteuerklassenänderung kann also ohne Auswirkungen bleiben (Änderung von Lohnsteuerklasse I nach IV), sich zugunsten des Arbeitslosen auf d...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 840 Löhne und Gehälter

Hierzu gehören sämtliche im Geschäftsjahr angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte und Mitglieder der Geschäftsleitung, ganz gleich, für welche Leistung sie gezahlt wurden, und unabhängig davon, ob es sich um eine haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit handelt. Sogenannte pauschale Aufwandsentschädigungen – auch an ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder bzw. G...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 470 Verbindlichkeiten aus Steuern

Hierunter sind sämtliche Steuerschulden des Unternehmens (z. B. Körperschaftsteuer) sowie einbehaltene und noch abzuführende Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der weltweit gestiegenen Verbraucherpreise hatten alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern bis zum 31.12.2024 steuer- sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR zukommen zu lassen. Die Reglung galt für alle Berufsgruppen. Bei der Gewährung der Sonderzahlungen waren jedoch bestimmte Kriterien zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 2.4 Zahlungen in der Vergangenheit

Bereits vor dem 26.10.2022 geleistete Zahlungen sind per se nicht begünstigt. Auch können Zahlungen nach dem 26.10.2022 die aus anderen (Rechts)Gründen bereits geleistet wurden, nicht im Nachhinein rückwirkend in eine Inflationsausgleichsprämie umgewidmet und damit steuerfrei/abgabenfrei werden. Auch hier fehlt es am Merkmal der Zusätzlichkeit. Praxis-Beispiel Auskunft beim Fi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3.1 Jeder Arbeitnehmer

Der Begriff "Arbeitnehmer" in diesem Zusammenhang ist in § 1 LStDV definiert (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung). Wie in anderen arbeitsrechtlichen Zusammenhang kommt es hierbei im Detail zwar auf den Grad der Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit an. Unproblematisch sind jedoch folgende Gruppen Arbeitnehmer und damit potenzielle Begünstigte i. S. d. § 1 LStDV: jeder weisung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.4 Auskunfts- und Hinweispflichten

Aus den Fürsorgepflichten können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben.[1] Das ist eine Besonderheit, denn grundsätzlich hat jede Vertragspartei selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Die Annahme wechselseitiger Hinweis- und Informationspflichten weicht hiervon ab und bedarf deshalb einer konkreten Rechtfertigung.[2] Bestehende Inform...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 7 Aufzeichnung- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Leistung musste vom Arbeitgeber zweckgebunden zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise gewährt werden (Inflationsbezug). Der Zusammenhang mit der Inflation konnte sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ähnlichen Vereinbarungen (z. B. Tarifverträge oder gesonderte Betriebsvereinbarungen), Erklärungen des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In sachlicher Hinsicht findet § 200 AO auf alle Arten von Außenprüfungen unter Einschluss von Lohnsteuer-Außenprüfungen und anderen Sonderprüfungen Anwendung.[1] Dies gilt allerdings nur in dem durch die jeweilige Prüfungsanordnung bestimmten Umfang.[2] Soweit der Prüfer Ermittlungshandlungen in Bezug auf Steuerarten und/oder Besteuerungszeiträume vornimmt, die von der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 90 AO: § 200 Abs. 1 AO modifiziert und ergänzt die allgemeine Mitwirkungspflicht des § 90 AO und stellt für das Außenprüfungsverfahren die speziellere Regelung dar.[1] Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO gilt auch im Rahmen der Außenprüfung.[2] Verhältnis zu § 93 AO: Für Auskunftsersuchen gegenüber Betriebsangehör...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 10 Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicherungsrecht (SozV-Recht) und Steuerrecht. Es stellt sich nicht nur in Deutschland, sondern international.[1] Grundnorm des SozV-Rechts ist § 7 SGB IV. In dessen Abs. 1 ist als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die ni...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.5 Hilfskriterien

Rz. 38 Das Schrifttum hat bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB zahlreiche Hilfskriterien vorgeschlagen, um die dargelegten Maßstäbe zu konkretisieren und zu belegen. Sie alle haben die formale Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand, der – nach der st. Rspr. des BAG – aber gerade keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Dennoch werden genannt: die Modalitä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / Lohnsteuer

1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuerfrei Steuerfrei ist das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz und bestimmte Zuschüsse für Beschäftigungsverbote bei Entbindung nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuerfrei

Steuerfrei ist das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz und bestimmte Zuschüsse für Beschäftigungsverbote bei Entbindung nach beamtenrechtlichen Vorschriften.[1] Die genan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2 Freiwilliger Zuschuss ist steuerpflichtig

Ein freiwillig gezahlter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist lohnsteuerpflichtig. Freiwillig kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, z. B. bei einer nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführerin. Wird der steuerpflichtige Zuschuss an eine Arbeitnehmerin gezahlt, die zu dem Arbeitgeber in einem pauschal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei gezahlte Betrag muss im Lohnkonto aufgezeichnet und in die Lohnsteuerbescheinigung gesondert eingetragen werden. Die Eintragung des Großbuchstabens U (Unterbrechung) ins Lohnkonto entfällt, wenn der Arbeitgeber den steuerfreien Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß Mutterschutzgesetz zahlt. [1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.2 Veranlagung bei einem Freibetrag nach § 39a Abs. 4 EStG als Lohnsteuerabzugsmerkmal (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. a)

Rz. 120 Keine Abgeltungswirkung tritt ein, wenn der LSt-Abzug des beschr. stpfl. Arbeitnehmers im Inland aufgrund elektronischer LSt-Abzugsmerkmale durchgeführt worden ist, die Werbungskosten, Sonderausgaben oder ein Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 4 EStG berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn statt des elektronischen LSt-Abzugsmerkmals eine Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Veranlagung von beschr. Stpfl. gelten grundsätzlich keine Besonderheiten. Eine Zusammenveranlagung von Ehegatten ist nach § 26 EStG nur bei unbeschränkter Steuerpflicht möglich, kommt bei beschr. Steuerpflicht also nicht in Betracht.[1] Daher ist bei beschr. stpfl. Ehegatten auch nicht § 26b EStG anwendbar, wonach die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.4 Veranlagung bei mehreren Arbeitgebern bzw. sonstigen Bezügen (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. c)

Rz. 130a Durch G. v. 12.12.2019[1] ist Nr. 4 um einen neuen Tatbestand in Buchst. c erweitert worden. Die Abgeltungswirkung ist danach ausgeschlossen, wenn der Stpfl. nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat oder wenn die LSt für einen sonstigen Bezug berechnet worden ist, also in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 2, 5, 5a EStG. Es kann sich um Arbeitsloh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.7 Verfahrensvorschriften für die Veranlagung der Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 3–6, 11)

Rz. 131 § 50 Abs. 2 S. 3–6, 11 EStG enthalten Verfahrensvorschriften, die für alle Tatbestände der Veranlagung nach Abs. 2 S. 2 Nr. 4 gelten. Zuständig für die Veranlagung ist danach das Betriebsstätten-FA, das nach § 39 Abs. 2 S. 2 oder S. 4 EStG für die Bildung und Änderung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale zuständig ist. Bestehen mehrere Betriebsstättenfinanzämter (z....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 119 § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG regelt, in welchen Fällen der Steuerabzug bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG keine Abgeltungswirkung entfaltet. Voraussetzung für den Ausschluss der Abgeltungswirkung ist, dass beschr. stpfl. Einkünfte der in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG bezeichneten Art vorliegen. Welche der Teil-Einkunftsarten im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.3 Veranlagung von Angehörigen der EU- und EWR-Staaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b, S. 7, 8)

Rz. 122 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b EStGkönnen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Angehörige der EU- bzw. EWR-Staaten sind, die Veranlagung zur ESt beantragen und damit die Abgeltungswirkung der abgezogenen LSt ausschließen. Rz. 123, 124 einstweilen frei Rz. 125 Die Antragsveranlagung gilt für beschr. stpfl. Arbeitnehmer mit Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.5 Veranlagung bei außerordentlichen Einkünften (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. d)

Rz. 130c Durch G. v. 27.3.2024[1] wurde in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 der Buchst. d) mit Wirkung ab 1.1.2025 angefügt. Die Ergänzung steht im Zusammenhang mit der Streichung des § 39b Abs. 3 S. 9, 10 EStG. Nach dieser Vorschrift konnte die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte bereits im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt werden. Dies machte jedoch komplizierte Berechnu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jobticket, Abrechnung von D... / 5 Korrektur über den Jahreswechsel hinaus

Bei einer Gültigkeit der Fahrberechtigung über den Jahreswechsel hinaus sowie bei einer mehrjährigen Gültigkeitsdauer ist der Korrekturbetrag zu ermitteln. Der Korrekturbetrag wird zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie zum Ende des Gültigkeitszeitraums anhand der in dem jeweiligen Zeitraum durchgeführten Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit sowie anhand des zeitanteiligen r...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i. d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2 Fälschliche Annahme der unbeschränkten Steuerpflicht (Abs. 2 S. 2 Nr. 2)

Rz. 112 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG tritt die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nicht ein, wenn fälschlich von der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2, 3 EStG oder § 1a EStG ausgegangen wurde, in Wirklichkeit aber beschr. Steuerpflicht vorlag, und dies nachträglich festgestellt wurde. Rz. 113 Bedeutung hat diese Regelung vor allem beim Steuerabzug vom Arbeitslo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar In einem aktuellen Schreiben informiert die Finanzverwaltung über den ab 2026 geplanten Datenaustausch zwischen privater Kranken-/Pflegeversicherung, Finanzverwaltung und Arbeitgebern im Lohnsteuerverfahren. Durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale drohen Arbeitnehmern in manchen Steuerklassen Überraschungen. Bisher darf der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer priv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Beiträge von Angestellten und Beamten für eine private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden seit dem 1.1.2026 (regelmäßig) elektronisch übermittelt und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Finanzverwaltung hat mit einem Informationsschreiben wichtige Einzelheiten für Arbeitgeber und Beschäftigte erläutert. Bisher durfte der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung und zu einer privaten Pflege-Pflichtversicherung nur dann nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfre...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geistliche

A. Einkünfte Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigunge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Lohnsteuer/Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Während die berufliche Nutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte und deren Zubehör einschließlich dem > Arbeitnehmer überlassener System- und Anwendungsprogramme (> Rz 2) per se nicht zu > Arbeitslohn führt, bleibt deren Privatnutzung steuerfrei nach § 3 Nr 45 EStG, wenn sie der > Arbeitgeber auch in seinem Betri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Teilzeitbeschäftigte

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Altersteilzeit Rz 5, > Aushilfstätigkeit, > Geringfügige Beschäftigung, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gelegenheitsarbeiten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Arbeitnehmer Rz 30, > Aushilfstätigkeit, > Geringfügige Beschäftigung, > Haushaltshilfe, > Nachbarschaftshilfe und > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tochtergesellschaft

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Aktien, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Organschaft, > Verbundene Unternehmen, > Vermögensbeteiligungen. Zur > Entsendung von Arbeitnehmern > Doppelbesteuerung, > Haftung für Lohnsteuer Rz 150 sowie zum LSt-Abzug > Ausland Rz 8, 30 ff, > Lohnzahlung durch Dritte und > Wirtschaftlicher Arbeitgeber.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tagelohn

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei täglicher Lohnzahlung ist die LSt nach der Tagestabelle einzubehalten (> R 39b.5 Abs 2 LStR, > Lohnzahlungszeitraum Rz 16). Ergänzend > Aushilfstätigkeit, > Geringfügige Beschäftigung und > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geldwerte Güter

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Arbeitslohn Rz 28 ff, > Aufmerksamkeiten, > Einnahmen, > Geld, > Geschenke, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen, > Sachbezüge, > Sachbezugswerte, > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tablet

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Insbesondere > Telekommunikationskosten Rz 2/1, ferner zB > Arbeitszimmer Rz 68; > Aufwandsentschädigungen Rz 62 aE; > Auslagenersatz Rz 20 Telekommunikation; > Computer Rz 15; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 157.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Lohnsteuer (Arbeitslohnspende)

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Chemische Industrie

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Leistungen des Unterstützungsvereins an arbeitslos gewordene Chemie-ArbN sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn (zu Einzelheiten vgl BFH 169, 369 = BStBl 1993 II, 185). Zum LSt-Abzug > Lohnzahlung durch Dritte.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tarif

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Timor-Leste

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tobago

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Trinidad und Tobago.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tele[heim]arbeit

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