Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zuwendung einer zweckgebundenen Geldleistung an den Arbeitnehmer

1. Barzuschüsse Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die über § 8 Abs 2 EStG für die Bewertung anwendbare SvEV (> Rz 15) gilt nur für Sachbezüge (> Rz 11 ff), die vom ArbG oder im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten (> Arbeitslohn Rz 155 f, > Rabatte Rz 71 ff) gewährt werden und gleichgestellte Sachverhalte (> Rz 14). Gibt der ArbG dem ArbN einen Barzuschuss für die...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 9. ELStAM bei verschiedenen Lohnarten

Rz. 102 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerrechtlich gilt der Grundsatz des einheitlichen Dienstverhältnisses mit der Folge, dass die Lohnsteuer für sämtliche vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Bezüge einheitlich und nach denselben Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben ist. Daher kann der Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren für einen Arbeitnehmer nur ein Dienstverhäl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Großbuchstaben F, M, S, U und FR

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In folgenden Fällen sind Großbuchstaben als "Signale" im Lohnkonto einzutragen. Auch dies dient der Vorbereitung der nachfolgenden Übertragung in die > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10. Rz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Randziffer einstweilen frei. Rz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Großbuchstabe F (für Fahrten) ist einzutragen, wenn der ArbG ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mahlzeiten als Arbeitslohn

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG ganz oder teilweise die Aufwendungen für die während der Arbeitszeit im Betrieb eingenommenen Mahlzeiten des ArbN, besteht darin grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für den ArbN iSv § 19 Abs 1 Nr 1, § 8 Abs 1 EStG (BFH 142, 483 = BStBl 1985 II, 164), der dem LSt-Abzug unterliegt. Entsprechendes gilt für Barzu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Studium an Bildungseinrichtungen

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In bestimmten Bereichen ist die Fach(hoch)schule Einstellungsbehörde und der Beamtenanwärter wird von dort für die Dauer der berufspraktischen Studienzeiten an bestimmte Ausbildungsbehörden abgeordnet. So ist es zB beim Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesverwaltung (vgl die VO vom 11.08.2010, BGBl 2010 I,...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Versorgungsbezüge

Rz. 30 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Erhält der ArbN > Versorgungsbezüge iSv § 19 Abs 2 EStG (das sind Bezüge, die nicht auf eigenen Beiträgen des ArbN beruhen, wie eine Werks- oder Betriebsrente, Beamtenpension), sind die für die zutreffende Berechnung der > Freibeträge für Versorgungsbezüge erforderlichen Angaben aufzuzeichnen (vgl § 4 Abs 1 Nr 4 LStDV). Dazu gehören die BMG ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Begünstigter Personenkreis

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG ist anzuwenden bei einer Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare Tätigkeit (> Rz 11 ff), künstlerischen Tätigkeit (> Rz 18 ff), Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder von Menschen mit Behinderungen (> Rz 23 ff), wenn sie nebenberuflich (> Rz 27 ff) im Dienst oder Auftrag einer > Juri...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Persönliche Besteuerungsmerkmale

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In das Lohnkonto sind die beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM; vgl vorstehend verknüpftes Stichwort auch zu weiteren Einzelheiten) zu übernehmen (vgl § 41 Abs 1 Satz 2 iVm § 39e Abs 4 Satz 2 und Abs 5 Satz 3 EStG). Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Entsprechendes gilt für die > Lohnsteuera...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Ernährung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausgaben für Essen und Trinken sind Aufwendungen für die > Lebensführung und steuerlich mit dem > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten. Sie sind grundsätzlich keine > Werbungskosten , auch wenn wegen des Berufs, etwa zur Erhaltung der Arbeitskraft oder bei besonders schwerer körperlicher Arbeit, eine besondere zB kalorienreiche oder ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Sonderregelung für Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB an ehrenamtlich tätige > Betreuer (§ 1814 BGB), Vormünder (§ 1774 BGB) und Pfleger (§§ 1809ff, 1882 ff BGB) ist zeitlich erst nach § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG eingefügt worden (ab 2011; > Rz 8/3), geht diesen Vorschriften aber sachlich vor. Deshalb wird § 3 Nr 26b hier vor Nr 26a E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 70 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Neben der Steuerbefreiung für > Aufwandsentschädigungen (vgl § 3 Nr 12 EStG), dem "Übungsleiterfreibetrag" des § 3 Nr 26 EStG (> Rz 4 – 59) und dem ergänzenden Freibetrag für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB des § 3 Nr 26b EStG (> Rz 60–67), die dem § 3 Nr 26a EStG vorgehen (vgl > Rz 60 und BMF vom 21.11.2014, Tz 5, BStBl 2014 I, 1581)...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Aufbewahrungsfristen

Rz. 54 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des 6. auf die Lohnzahlung (nicht der letzten Eintragung im Lohnkonto) folgenden Kalenderjahres aufzubewahren (§ 41 Abs 1 Satz 9 EStG); der Tag der Lohnzahlung ist aufzuzeichnen (> Rz 20). Die vorgenannte Aufbewahrungsfrist gilt abweichend von § 93c Abs 1 Nr 4 AO auch für die dort genannten Aufzeichnungen u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Bereitstellung einer Mahlzeit durch den Arbeitgeber

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, kann eine Betriebskantine, ein Betriebsrestaurant oder auch ein betriebsnaher Anbieter (Dritter) die Attraktivität eines Arbeitsplatzes erhöhen, wenn dem ArbN dort eine Mahlzeit unentgeltlich oder verbilligt angeboten wird. Hier sind nicht allein soziale Erwägungen maßgebend; es liegt auch im ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Praxisbezogene Ausbildungsabschnitte

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In der Dienststelle seiner Behörde, der er für die Dauer der Ausbildung zugewiesen ist (Stammdienststelle), hat der Anwärter seine > Erste Tätigkeitsstätte. Das gilt zB in der > Justizverwaltung für das Amtsgericht, dem ein Rechtspflegeranwärter zur Ausbildung zugewiesen wird (BFH/NV 2010, 200) oder das Ausbildungsfinanzamt für die Anwärter d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gesetzliche Freibeträge dienen – meist aus Gründen der Steuervereinfachung – der Minderung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen, geldwerter Vorteile oder vom > Einkommen oder zu versteuerndem Einkommen. Sie legen fest, bis zu welchem Betrag zB bestimmte > Einkünfte pauschal steuerfrei gestellt werden. Anders als eine > Freigrenze bewirkt der ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Fußballtrainer

Rz. 19 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fußballtrainer sind > Arbeitnehmer, wenn sie für mindestens eine Spielzeit verpflichtet werden; ebenso wohl die von Fußballverbänden verpflichteten Trainer und Sportlehrer und auch der Cheftrainer einer Bundesligamannschaft (kein Berufssportler iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG; EFG 1998, 744). Nebenberufliche Übungsleiter können sowohl ArbN sein al...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Sachverhaltsbezogene Freibeträge

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Neben den personenbezogenen Freibeträgen finden tatsächliche Abzugsbeträge in einer Vielzahl von Sachverhalten Anwendung. Zum überwiegenden Teil sind größenunabhängige > Steuerbefreiungen iRd § 3 EStG gegeben. Dabei lassen sich aber auch Einzelsachverhalte festhalten, bei denen pauschale Mindestbeträge als Aufgriffsgröße zur Vermeidung eines v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Schiedsrichter

Rz. 21 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen (Aufwandsentschädigungen) an > Schiedsrichter und deren Assistenten sind grundsätzlich als > Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (zB DFB) bestimmt wird; anders dagegen bei internationalem Einsatz oder ausländischen Ligen (FinVerw, DB 2010, 815; gewerb...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Bedingte Abhängigkeiten

Rz. 9 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte Abzugsmöglichkeiten sind abhängig davon, dass die Voraussetzung eines anderen Freibetrages einschlägig sind. Bspw setzt ein Abzug von > Schulgeld als > Sonderausgaben oder ein Ansatz des > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende voraus, dass der Stpfl für das betreffende Kind Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG (> Kind...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Nach ATE, DBA oder sonstigen zwischenstaatlichen Vereinbarungen unbesteuerte Bezüge

Rz. 43 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bezüge, die nach einem DBA (> Doppelbesteuerung) oder dem ATE (> Auslandstätigkeitserlass) in Deutschland steuerfrei sind, müssen ebenso im Lohnkonto aufgezeichnet werden (§ 4 Abs 2 Nr 5 LStDV); auch sie unterliegen dem > Progressionsvorbehalt Rz 15 ff. Rz. 44 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Für eine Freistellung nach einem DBA bedarf es allerding...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Abschluss des Lohnkontos

Rz. 53 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das Lohnkonto ist bei unterjährigem Ausscheiden des ArbN, spätestens aber am Ende des Kalenderjahres, aufzurechnen (§ 41b Abs 1 Satz 1 EStG; ergänzend > Rz 4). Zu diesem Zeitpunkt ist bei ggf erbrachten Abschlagzahlungen oder Vorschüssen auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (> Lohnzuschläge Rz 53, 54) zu entscheiden, auf ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 61 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 26b EStG setzt voraus, dass Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB gezahlt werden (§ 3 Nr 26b Satz 1 EStG). Auf den steuerfreien Höchstbetrag von 3 000 EUR werden steuerfreie Einnahmen iSv § 26 EStG (> Rz 10 – 59) angerechnet (vgl § 3 Nr 26b Satz 1 EStG); zu Einzelheiten > Rz 64. Außerdem ist § 3 Nr 26 Satz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Werbungskosten

Rz. 12 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ob der Lebensmittelpunkt eines ausländischen Lizenzfußballspielers noch im Heimatland liegt und deshalb eine > Doppelte Haushaltsführung in Betracht kommt, ist nach Gesamtwürdigung aller Umstände und nicht nur nach der durch häufigen ArbG-Wechsel geprägten beruflichen Situation zu entscheiden (EFG 2002, 1161). Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/20...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Amateure

Rz. 17 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Amateure werden grundsätzlich als > Arbeitnehmer behandelt, wenn sie aus der Tätigkeit > Einnahmen erzielen. Von einer steuerrechtlich relevanten Einkünfteerzielungsabsicht (> Liebhaberei) geht die Rechtsprechung dann aus, wenn die an die Spieler gezahlten Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen nicht nur unwesentlic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerabzug nach § 50a EStG

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei Gastspielen ausländischer Sportvereine entstehen Rechtsbeziehungen nur zwischen dem gastgebenden deutschen Verein und dem ausländischen Verein. Die an den ausländischen Verein gezahlten Spielanteile und Garantiesummen sind nicht > Arbeitslohn der ausländischen Spieler. Dem ausländischen Verein fließen beschränkt steuerpflichtige Einkünft...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Personenbezogene Freibeträge

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Abgeltung des Existenzminimums sowie des Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG) sind die folgenden Freibeträge zu berücksichtigen: Zur Freistellung des sächlichen > Existenzminimum ist ein > Grundfreibetrag (2025: 12 096 EUR) je Stpfl (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG) zugrunde zu legen. Für jedes zu berücksichtigende Kind ist gemäß § 32 Abs 6...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ob > Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer der Einkunftsarten (> Einkünfte) zu besteuern sind, ist nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Wird diese Tätigkeit mit Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt, werden diese Einnahmen grundsätzlich besteuert. Dies gilt selbst dann, wenn für die Tätigkeit nur ger...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Berater

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ein international tätiger Berater von Berufsfußballspielern erzielt typischerweise > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG (BFH 187, 500 = BStBl 1999 II, 167). Eine einmalige Vermittlung eines Spielers kann > Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG hervorrufen (FG Nürnberg vom 26.03.2003 – V 414/2000, HaufeIndex 950 906, bestätigt durch B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt, wenn diese im Dienst oder Auftrag bestimmter Einrichtungen (begünstigter ArbG/Auftraggeber, > Rz 37 ff) zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (> Rz 33 ff) ausgeübt werden. Begünstigt sind Personen, die als Übungsleiter, Ausbil...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 8. Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne ELStAM

Rz. 86 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fehlende Lohnsteuerabzugsmerkmale Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber die Lohnsteuererhebung nach der Steuerklasse VI durchzuführen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeitgeber die zum Abruf der ELStAM erforderliche steuerliche Identifikationsnumm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Im Steuerrecht.

Rn 18 Wird steuerrechtlich ein Arbeitsverhältnis angenommen, begründet dies die Pflicht des ArbG zur Abführung von Lohnsteuer (§ 41a I 1 EStG). Die Abgrenzung folgt im Wesentlichen den vorgenannten (Rn 17) Kriterien.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Pflege alter, kranker oder von Menschen mit Behinderungen

Rz. 23 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG begünstigt Personen, die nebenberuflich die Pflege alter, kranker oder von > Menschen mit Behinderungen übernehmen (> Rz 7). "Alt" ist eine Person, wenn sie aufgrund altersspezifischer Gebrechen pflegebedürftig ist (EFG 2015, 1507). Eine feste Altersgrenze ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. "Krank" ist, wer in seinem gesundhei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke

Rz. 33 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG setzt außerdem voraus, dass die in > Rz 10 bezeichneten nebenberuflichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden. Wegen dieser Begriffe vgl §§ 52–54 AO und > Spenden Rz 25 ff. Begünstigt sind deshalb ua folgende nebenberufliche Tätigkeiten: Vortrags- oder Lehrtätigkeit an Un...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Lohn-(Entgelt-)ersatzleistungen

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Lohnersatzleistungen sind zwar staatliche Leistungen, werden aber in bestimmten Fällen über den ArbG an den ArbN ausgezahlt. Sie bleiben nach § 3 Nr 2 EStG steuerfrei, unterliegen aber im Rahmen einer ggf zu diesem Zweck durchzuführenden > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff dem > Progressionsvorbehalt des § 32b Abs 1 EStG. Zu diesem ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der > Freibetrag gemäß § 3 Nr 26b EStG von 3 000 EUR ist ein Jahresbetrag. Er wird nicht zeitanteilig aufgeteilt, selbst wenn die Betreuung lediglich wenige Tage dauert. Er ist personenbezogen und wird einmal für alle im Kalenderjahr erhaltenen Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB gewährt. Auch bei > Ehegatten ist die Steuerbefreiung perso...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Betriebsstätte und Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 International kann das Vorhandensein einer Betriebsstätte ua bei der Anwendung der sog 183-Tage-Klausel verschiedener DBA von Bedeutung sein. Bei nur vorübergehender nichtselbständiger Arbeit in einem DBA-Staat bleibt das Besteuerungsrecht nämlich idR beim Wohnsitzstaat, wenn – neben anderen Voraussetzungen – der Arbeitslohn nicht von einer ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Besonderheiten bei Hinterbliebenenversorgung

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Erhält ein Versorgungsempfänger zusätzlich Hinterbliebenenbezüge, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des Verstorbenen (§ 19 Abs 2 Satz 7 EStG). Bei Bezug von Witwen- oder Waisengeld ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG die Führerscheinkosten, so liegt darin kein stpfl > Arbeitslohn, wenn der ArbN den Führerschein erwirbt, um ein betriebliches Fahrzeug (Werkstattwagen) zu führen, das für Privatfahrten ungeeignet ist (BFH 93, 270 = BStBl 1968 II, 773). Entscheidend ist in solchen Fällen, dass die Fahrerlaubnis im ganz überwiegenden betriebliche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Barzuschüsse

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die über § 8 Abs 2 EStG für die Bewertung anwendbare SvEV (> Rz 15) gilt nur für Sachbezüge (> Rz 11 ff), die vom ArbG oder im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten (> Arbeitslohn Rz 155 f, > Rabatte Rz 71 ff) gewährt werden und gleichgestellte Sachverhalte (> Rz 14). Gibt der ArbG dem ArbN einen Barzuschuss für die Einnahme einer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu den > Werbungskosten eines Anwärters gehören Aufwendungen für die praxisbezogene Ausbildung und das Studium in verwaltungsinternen und – soweit dies Teil des Ausbildungsvertrags ist – in externen Bildungseinrichtungen. Dazu gehört das erforderliche Verbrauchsmaterial, > Arbeitsmittel wie zB > Computer, > Fachliteratur oder Beiträge an die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 1990 hat Art 3 des Vereinsförderungsgesetzes vom 18.12.1989 (BGBl 1989 I, 2212 = BStBl 1989 I, 499) § 3 Nr 26 EStG auf die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen ausgedehnt. Gesellschaftspolitische Gründe bewogen den Gesetzgeber dazu, trotz bestehender Abgrenzungsprobleme auch Personen im nebenberuflichen Pf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Künstlerische Tätigkeiten

Rz. 18 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Durch die gesonderte Einbeziehung nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeiten (> Rz 7) soll die Arbeit der im kulturellen Bereich tätigen gemeinnützigen Vereine gefördert werden. § 3 Nr 26 EStG kommt deshalb nicht nur für den Kunstunterricht und für den Chorleiter (> Rz 12), die ohnehin die Voraussetzungen für eine Übungsleitertätig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nebenberufliche Tätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die in > Rz 10 bezeichneten Tätigkeiten sind nur begünstigt, wenn sie nebenberuflich ausgeübt werden. Dies beurteilt sich allein nach dem Zeitaufwand: Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt (BFH 160, 486 = BStBl 1990 II, 854; BFH/NV 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Begünstigter Arbeitgeber/Auftraggeber

Rz. 37 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nebenberuflichen Übungsleiter usw müssen im Dienst oder Auftrag einer im > Inland oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat (> Rz 41 f) ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung iSv § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (> Rz 40) tätig werden (bestätigend EFG 2022, 572 = DStRE 2022, 1155). Die Begünstigung schließt die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mehrere Versorgungsbezüge

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Erhält der Stpfl nach Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit mehrere Versorgungsbezüge und beginnt der Anspruch auf diese unterschiedlichen Versorgungsbezüge in demselben Kalenderjahr, werden für die Ermittlung des zwölffachen Monatsbezugs mehrere Versorgungsbezüge zu einer gemeinsamen > Bemessungsgrundlage zusammengerechnet. Bei mehreren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Abzug der Aufwendungen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Aufwendungen zum Erwerb des Pkw-Führerscheins werden normalerweise den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung zugeordnet, auch wenn der Beruf die Benutzung eines Kfz erforderlich macht (BFH 95, 433 = BStBl 1969 II, 433). Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der ArbN den Führerschein überwiegend für Fahrten zwischen Wohnung...mehr