Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 71 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Es handelt sich um einen allgemeinen Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht die Tätigkeitsvoraussetzungen der > Rz 10 – 26 erfüllen. Entsprechendes gilt für die in > Rz 75 ff beschriebenen Tätigkeiten, denn § 3 Nr 26a EStG ist nur anwendbar, wenn § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Neuberechnung der Freibeträge

Rz. 17 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Versorgungsbezug durch die Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen, müssen die Freibeträge für Versorgungsbezüge neu berechnet werden (§ 19 Abs 2 Satz 10 EStG). Bei nachträglicher Festsetzung ist der Monat maßgebend, für den die Versorgungsbezüge erstmals festgesetzt werden, und nicht der Monat...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. ABC der Einzelentscheidungen

Rz. 80 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ambulante Pflegedienste > Rz 24. Arbeitsgemeinschaften In der Referendarausbildung können Vergütungen nach § 3 Nr 26 EStG begünstigt sein (vgl BYLfSt vom 08.07.2011, HaufeIndex 2 739 066; OFD Frankfurt/M vom 01.08.2013, HaufeIndex 5 695 883). Ärzte Zur Aufsicht im Rehabilitations- und Coronarsport, zu Notärzten im Rettungsdienst sowie zu Notfallf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelfälle

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Arbeitnehmerpauschbetrag Soweit nicht höhere > Werbungskosten geltend gemacht werden, wird bei der Ermittlung der > Einkünfte der > Arbeitslohn pauschal um 1 230 EUR bzw werden die > Versorgungsbezüge pauschal um 102 EUR gemindert (§ 9a EStG). Ausführlich > Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ausbildungsfreibetrag Der Stpfl, der für sein volljähriges Kin...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. (Elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als (elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen u. a. in Betracht: Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswegfragen.

Rn 13 Nach OVG Münster (WuM 75, 154) zählt die Zuweisung einer Werkdienstwohnung zum Arbeitsrecht. Das ArbG Hannover (WuM 85, 156) sah in der Überlassung der Werkdienstwohnung einen geldwerten Vorteil, für den Lohnsteuer zu entrichten sei. Das LG Hannover (v 2.2.83 Az 11 405/82) hatte den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten als nicht gegeben angesehen. Auch das BAG (ZMR ...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / IV. Verfahrensrecht

Rz. 108 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Sowohl die erstmalige Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale als auch deren späteren Änderungen sind eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Sinne von § 179 Absatz 1 AO, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 39 Absatz 1 Satz 4 EStG). Eine solche Feststellung ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt, dessen Vollziehung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele für Umgehungsgeschäfte.

Rn 33 Arbeitsrecht: Aufhebungsverträge sind nicht wegen Umgehung von § 613a nichtig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des ArbN aus dem Betrieb gerichtet sind (BAG NZA 99, 424 [BAG 10.12.1998 - 8 AZR 324/97]). Eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / V. Härtefallregelung

Rz. 112 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Allgemeines Bei Nichtteilnahme am elektronischen Abrufverfahren gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 328ff. AO. Sind Arbeitgeber allerdings nicht in der Lage und ist es ihnen nicht zumutbar, die ELStAM der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird ein Ersatzverfahren angeboten (§ 39e Absatz 7 EStG). Auf Antrag d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. FinMin. NRW, Vfg. v. 7.8.2025 — S 0336-2-2025-12955-V A 3 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben), BStBl. I 2025, 1594

Rz. 17 [Autor/Stand] Unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und nach § 6 Abs. 4 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 5.7.2023 — IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 — DOK 2023/0638852 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden), BStBl. I 2023, 1467

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes: I. Die obersten Finanzbehörden der Länder werden in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kaufkraftausgleich

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 – S 2341/00025/004/006 vom 21. Januar 2025 (BStBl 2025 I, 304) Stand: EL 143 – ET: 09/2025mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / Lohnsteuer

1 Steuerliche Abgrenzung zwischen Bürohund und Diensthund Ein Bürohund oder Assistenzhund wird – im Gegensatz zu bestimmten beruflich genutzten Hunden – der privaten Sphäre zugerechnet, d. h. die Aufwendungen gelten als privat veranlasste Ausgaben und betreffen die private Lebensführung. Werden Hunde nahezu ausschließlich beruflich eingesetzt, können sie als Arbeitsmittel von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 2 Hunde im Eigentum des Arbeitnehmers

2.1 Kein Auslagenersatz Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen beruflich genutzten Hund, der sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet (z. B. Wachhund des Arbeitnehmers), stellt diese Ersatzleistung steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich nicht um steuer- oder beitragsfreien Auslagenersatz. Da es sich bei einem Hund n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 4 Futtergeld

Unter Futtergeld ist die Aufwandsentschädigung eines Arbeitgebers an einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für den Kostenersatz angefallener Futter- und Pflegekosten für ein aus dienstlichen Gründen zu versorgendes Tier zu verstehen. Wird ein derartiger Kostenersatz für die Versorgung eines Diensthundes gewährt, wird diese spezielle Aufwandsentschädigung als Hundegeld bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 3 Hund im Eigentum des Arbeitgebers

3.1 Auslagenersatz regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen Gehört der Hund nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber (z. B. einem Bewachungsunternehmen), ist ein pauschaler Auslagenersatz für die Aufwendungen in Form von z. B. Futterkosten möglich, wenn sie regelmäßig wiederkehren und der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen hat, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 2.2 Werbungskostenabzug

Dient ein Hund überwiegend privaten Zwecken, ist ein Werbungskostenabzug generell ausgeschlossen. Hunde, die nahezu ausschließlich zur beruflichen Nutzung eingesetzt werden, werden steuerrechtlich als Arbeitsmittel behandelt. So z. B. Hunde von Hundeführern der Polizei und des Zolls sowie die Jagdhunde bei Forstbeamten.[1] Eine geringfügige private Mitnutzung ist unschädlich....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Auslagenersatz regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen

Gehört der Hund nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber (z. B. einem Bewachungsunternehmen), ist ein pauschaler Auslagenersatz für die Aufwendungen in Form von z. B. Futterkosten möglich, wenn sie regelmäßig wiederkehren und der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen hat, dass das Futter für den Wachhund z. B. 3 EUR täglich kostet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 4.1 Zweck und Bedeutung

Aus Gründen der Vereinfachung ist neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag eine Reihe weiterer Pauschbeträge und Pauschsätze durch Verwaltungsanweisungen in den Einkommensteuer- und Lohnsteuer-Richtlinien, z. B. für Heimarbeiter[1], und in Erlassen der Ministerien, z. B. für Umzugskosten[2], sowie in Verfügungen der Oberfinanzdirektionen festgesetzt worden. Es handelt sich jeweils...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Kein Auslagenersatz

Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen beruflich genutzten Hund, der sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet (z. B. Wachhund des Arbeitnehmers), stellt diese Ersatzleistung steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich nicht um steuer- oder beitragsfreien Auslagenersatz. Da es sich bei einem Hund nicht um ein Werkzeug ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 1 Steuerliche Abgrenzung zwischen Bürohund und Diensthund

Ein Bürohund oder Assistenzhund wird – im Gegensatz zu bestimmten beruflich genutzten Hunden – der privaten Sphäre zugerechnet, d. h. die Aufwendungen gelten als privat veranlasste Ausgaben und betreffen die private Lebensführung. Werden Hunde nahezu ausschließlich beruflich eingesetzt, können sie als Arbeitsmittel von den Werbungskosten abgesetzt werden, z. B. Hunde der Pol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 3.2 Werbungskostenabzug für landeseigenen Diensthund

Werden Hunde nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten, sind die Aufwendungen für die Haltung und Pflege in vollem Umfang abziehbare Werbungskosten; es sind keine nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung. So z. B. auch bei einem Polizeihundeführer für den ihm anvertrauten landeseigenen Diensthund. Der Hund ist als Arbeitsmittel des Polizisten anzusehe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 4 Belegschaftshandel nicht als Hauptzweck

Begünstigt sind nur Waren, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder vertreibt, bzw. nur sonstige Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber aus seiner Produkt- bzw. Leistungspalette unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit fremden Dritten selbst am Markt erbringt. Dabei ist entscheidend, mit welchen Produkten der Arbeitgeber konkret am Markt erscheint. Bezieht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatungskosten / 1 Positivliste für Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen: Gebühren für professionelle Hilfe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, auch im Rahmen eines Steuerprozesses, sowie für Hilfeleistungen zur Anfertigung von Steuererklärungen des Rechtsvorgängers (Erblassers) des Steuerpflichtigen[1]; Fahrtkosten zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder im Zusammenhang mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 6 Rabattregelung als Wahlrecht

Die Rechtsprechung sieht in der Rabattfreibetragsregelung eine Spezialvorschrift mit tendenziell begünstigendem Charakter, die aber nicht immer vorteilhaft ist, und räumt Arbeitnehmern, spätestens im Rahmen der Steuererklärung, ein Wahlrecht zur Anwendung ein.[1] Die Finanzverwaltung hat diese Auffassung übernommen.[2] Alternativ zur Rabattbesteuerung können Arbeitnehmer in i...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Damit sich die nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörden (Elterngeldstellen) im Verwaltungsverfahren über die Bewilligung von Leistungen nach diesem Gesetz bei Bedarf vom Arbeitgeber erforderliche Daten beschaffen können, schafft Abs. 1 Satz 1 die Ermächtigungsgrundlage dafür, dass diese Behörden die näher aufgeführten Informationen vom Arbeitgeber bescheinigen lassen...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reparaturaufwendungen / 3 Eigene Aushilfskräfte sanieren betrieblich genutzte Räume

Soweit der Unternehmer an betrieblichen Räumen durch eigenes Personal Betonsanierungsarbeiten durchführen lässt, bucht er die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" in der Praxis im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Diese führen dann weniger umfangreiche und kostspielige Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / Lohnsteuer

1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwische...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer

Zusammenfassung Begriff Die Lohnsteuerberechnung muss nicht zwangsläufig nach den Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit gesetzlich bestimmten oder besonderen Pauschsteuersätzen erheben. Die Pauschalierung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitgeberzuschuss / 1 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich ist der Arbeitgeberzuschuss hinsichtlich der Bewertung des Arbeitgeberanteils relevant.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 2 Pauschalierung mit betriebsindividuellem Pauschsteuersatz

Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit einem besonderen, betriebsindividuellen Pauschsteuersatz ist in 2 Fällen möglich[1]: Auf Antrag des Arbeitgebers für sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen bis 1.000 EUR jährlich und bei Nacherhebung der Lohnsteuer im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuerberechnung muss nicht zwangsläufig nach den Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit gesetzlich bestimmten oder besonderen Pauschsteuersätzen erheben. Die Pauschalierung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Lohnsteuer ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Gebrauch ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / Arbeitsrecht

1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 3 Unterschied Brutto- und Nettovereinbarung

Bei einer Bruttolohnabrede (Formulierung der Entgeltzahlung z. B. als "Bruttobetrag"[1]) hat der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zu tragen, wenn nicht die Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber vereinbart ist.[2] In der Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 2 Abweichende Regelung der steuerlichen Verteilung im Innenverhältnis

Im Fall der Pauschalbesteuerung entsteht ein öffentlich-rechtliches Steuerschuldverhältnis zwischen den Finanzbehörden und dem Arbeitgeber. Letzterer wird alleiniger Steuerschuldner mit der Konsequenz, dass der Arbeitnehmer von einer Steuerpflicht befreit ist. Unabhängig davon ist das privatrechtliche (arbeitsrechtliche) Innenverhältnis.[1] Dieses regelt die Verteilung der s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitgeberzuschuss / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Mutterschutzfristen[1] steht Frauen, die einen Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach § 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 2 MuSchG haben, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu.[2] Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 7.2 Lohnsteuer-Anmeldung

Für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum muss der Verein die abzuführenden Lohnsteuern beim Betriebsfinanzamt elektronisch anmelden und bezahlen.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.3 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

In bestimmten Fällen braucht die Lohnsteuer nicht anhand der Merkmale der Lohnsteuerkarten berechnet zu werden, sondern kann pauschal erhoben werden. Häufig wird dieses Verfahren angewendet, wenn nach Lohnsteuerprüfungen eine Vielzahl von Nacherhebungen für verschiedene Arbeitnehmer zu berechnen ist. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die sonstigen Bezüge im Einze...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3 Berechnung der Lohnsteuer

3.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn Der Lohnsteuer unterliegt grundsätzlich jeder gezahlte Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt und in welcher Form sie gewährt werden. Der Arbeitgeber hat Lohnsteuer unabhängig davon einzubehalten, egal, ob der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird oder nicht. Bei laufendem Arbeitslohn ko...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbeitgeber bei der Lohnsteuer achten

Zusammenfassung Vergütungen an Arbeitnehmer unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine eigenständige Steuer. Der Verein hat als Arbeitgeber die Pflicht, im Rahmen des Lohnabzugsverfahrens die Lohnsteuern der Mitarbeiter zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Die Einzelheiten zum Lohnsteuerabzugsverfahren sind k...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Die Lohnsteuer kann mit einem Pauschsteuersatz von 15 % erhoben werden für den Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Fahrtkostenzuschüsse) mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Höhe der zulässigen Entfernungspauschale.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

Der Lohnsteuer unterliegt grundsätzlich jeder gezahlte Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt und in welcher Form sie gewährt werden. Der Arbeitgeber hat Lohnsteuer unabhängig davon einzubehalten, egal, ob der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird oder nicht. Bei laufendem Arbeitslohn kommt es für die Beurteilung, ob ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 9 Lohnsteuerprüfung, Nachforderung, Haftung

Der Lohnsteuer-Außenprüfung unterliegen alle Arbeitgeber. Hierbei wird geprüft, ob sämtliche Arbeitnehmer erfasst wurden und alle zum Arbeitslohn gehörigen Einnahmen, gleichgültig in welcher Form sie gewährt wurden, dem Steuerabzug unterworfen wurden und ob bei der Berechnung der Lohnsteuer von der richtigen Lohnhöhe ausgegangen wurde. Der Arbeitgeber haftet für die richtige Ei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 11 Fundstellen

Ermessensausübung bei Lohnsteuerhaftung BFH, Urteil vom 08.11.1988, VII R 141/85 Bindung an Anrufungsauskunft im Lohnsteuer-Abzugsverfahren BFH, Urteil vom 16.11.2005, VI R 23/02 Verjährung von Lohnsteuer- und Haftungsansprüchen BFH, Urteil vom 06.03.2008, VI R 5/05 Sog. Herrenberg-Urteil BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 Rmehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.3 Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI

Sofern der Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist, liegt beim Verein eine Zweitbeschäftigung vor, die nach der Steuerklasse VI abzurechnen ist. Die Lohnsteuer wird in diesem Fall ohne Berücksichtigung von Freibeträgen, die gesetzlich in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet sind und mit einem bei 25 % beginnenden Lohnsteuersatz erhoben. Der Lohnste...mehr