Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Jahres-LSt für den geminderten Jahresarbeitslohn (§ 42b Abs 2 S 3 EStG nF)

Rn. 44 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den so geminderten Jahresarbeitslohn ist die Jahres-LSt nach § 39 Abs 2 S 6 und 7 EStG zwingend nach Maßgabe der Steuerklasse zu ermitteln, die für den letzten Lohnzahlungszeitraum des Ausgleichsjahres als ELSTAM abgerufen oder oder in einer Bescheinigung für den LSt-Abzug ausgewiesen worden ist. (BMF v 13.12.2024, BStBl I 2025, 64 Tz 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Erstattung des LSt-Minderbetrags durch den ArbG (§ 42b Abs 2 S 4 EStG nF)

Rn. 45 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Unterschreitet die so ermittelte Jahres-LSt die LSt, die von dem zugrunde gelegten Jahresarbeitslohn insgesamt erhoben worden ist, hat der ArbG dem ArbN den Unterschiedsbetrag zu erstatten (s § 42b Abs 3 S 2 und 3 EStG). Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung, vgl BFH v 18.05.1972, IV R 168/68, BStBl II 1972, 816; Fissenewer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesonderte Eintragung der im LStJA erstatteten LSt (§ 42b Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der ArbG hat die im LStJA erstattete LSt im Lohnkonto des ArbN für das Ausgleichsjahr gesondert einzutragen, § 42b Abs 4 S 1 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ausscheiden der LSt für die nach § 42b Abs 2 S 2 EStG außer Ansatz gebliebenen Bezüge (§ 42b Abs 2 S 6 EStG aF)

Rn. 46 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Ermittlung der insgesamt erhobenen LSt iSd § 42b Abs 2 S 5 EStG, der bis zum 31.12.2024 galt, war die einbehaltene LSt nicht zu erfassen, die auf die Bezüge entfiel, welche nach § 42b Abs 2 S 2 EStG aF außer Ansatz blieben (Bezüge iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und 4 EStG, s Rn 43), sofern der ArbN nicht jeweils deren Einbeziehung in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Befristung des LStJA, Finanzierung der dem ArbN zu erstattenden LSt (§ 42b Abs 3 EStG)

A. Befristung des LStJA (§ 42b Abs 3 S 1 EStG) Rn. 56 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der ArbG darf den LStJA frühestens durchführen, wenn der Lohn für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum abgerechnet wird. Das ist zB bei monatlicher Lohnabrechnung für den am 31.12. eines Jahres endenden Lohnzahlungszeitraum Dezember der 10.01. des Folgejahres. Spätestens ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pfändung, Verpfändung und Abtretung des Erstattungsanspruchs gem § 42b EStG iVm § 46 AO

Rn. 61 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Erstattungsanspruch des ArbN, der ausschließlich auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruht und sich gegen den Steuerfiskus als alleinigen Schuldner richtet (BFH v 04.12.1979, VII R 29/77, BStBl II 1980, 488; BFH v 29.01.2010, VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243), ist als öffentlich-rechtliche Geldforderung zu qualifizieren, Fissenewert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zweck

Rn. 14 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der LStJA nach § 42b EStG ermöglicht es, den ArbN die im Kj zu viel einbehaltenen LSt zu erstatten. Durch die Ermittlung der Jahres-LSt werden die formell zu Recht, materiell aber durch die Technik des LSt-Abzugs monatlich uU überhöht einbehaltenen LSt-Beträge im Wege der Erstattung zum Schluss des Kj ausgeglichen. Der LStJA nach § 42b EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wals, Zweifelsfragen bei der Pfändung des Anspruchs aus dem LStJA, BB 1969, 1441; Kurz, Probleme bei der Pfändung des Anspruchs aus dem LStJA, DStZ 1974, 75; Beyer-Petz/Ende, Das Faktorverfahren, DStR 2009, 2583; Bultmann, Inhaberschaft des Erstattungsanspruchs nach v ArbG durchgeführten LStJA, ZInsO 2018, 1135. Verwaltungsanweisungen: H 42b LStH 2024; R 42b LStR 2023; BMF v 26.11...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Befugnis des ArbG zum LStJA (§ 42b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42b Abs 1 S 3 EStG enthält mehrere Ausschlussgründe, die die Durchführung des LStJA durch den ArbG ausschließen. Der ArbG hat keine Befugnis zur Durchführung des LStJA, wenn: der ArbN beim ArbG beantragt, den LStJA nicht durchzuführen (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 1 EStG). Der grundsätzlich formfreie Antrag des ArbN, der den ArbG bindet (Heuermann in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erstattung des Fehlbetrags durch das Betriebstätten-FA auf Antrag des ArbG (§ 42b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Übersteigt die vom ArbG zu erstattende LSt die erhobene LSt (dazu s Rn 57), wird der Fehlbetrag auf Antrag des ArbG – in der LSt-Anmeldung – vom Betriebsstätten-FA erstattet, insoweit verweist § 42b Abs 3 S 3 EStG auf § 41c Abs 2 S 2 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42b Abs 1 S 1 EStG regelt die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen der ArbG berechtigt ist, für seine ArbN einen LStJA durchzuführen. Aus § 42b Abs 1 S 2 EStG ergibt sich, in welchen Fällen der ArbG zur Durchführung des LStJA verpflichtet ist. § 42b Abs 1 S 3 EStG bestimmt, in welchen Fällen der ArbG den LStJA nicht durchführen darf. § 42b Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zu § 46 Abs 2 Nr 8 EStG

Rn. 24 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Zuge des LStJA, als letztem Akt des Abzugsverfahrens, wird die im Ausgleichsjahr einbehaltene LSt mit der LSt nach dem geminderten Jahresarbeitslohn (§ 42b Abs 2 S 4 EStG) verglichen, während bei der Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG die LSt auf die ESt angerechnet wird (Fissenewert in H/H/R, § 42b EStG Rz 5 (09/2022)). Rn. 25–30 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu § 41c EStG

Rn. 22 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im laufenden Kj sind Erstattungen wegen günstigerer LSt-Abzugsmerkmale oder wegen eines nicht vorschriftsmäßigen LSt-Abzugs ausschließlich nach § 41c EStG möglich, die Anwendung des § 42b EStG ist gem § 42b Abs 3 S 1 EStG ausgeschlossen. Nach Ablauf des Kj ist eine Änderung des laufenden LSt-Abzugs grds ausgeschlossen und nur unter den Vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Berechtigung des ArbG zur Durchführung des LStJA (§ 42b Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Einzelnen müssen für die Durchführung des LStJA folgende Voraussetzungen gegeben sein: Der ArbN muss am 31.12. des Ausgleichsjahres in den Diensten des ArbG stehen, der den LStJA durchführt (R 42b Abs 1 LStR 2023). Der ArbN muss während des Ausgleichsjahres ständig in einem Dienstverhältnis zu demselben ArbG gestanden haben. Ab dem VZ 2020 ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reihenfolge der Anrechnung bei Zusammenveranlagung

Rn. 84 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Übersteigt die Summe der im Rahmen einer Zusammenveranlagung anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, geleisteten VZ und sonstigen Zahlungen der Ehegatten die festgesetzte Steuer ist folgende Aufteilung vorzunehmen (vgl BMF v 30.01.2012, BStBl I, 2012, 149 Tz 3.5, ersetzt durch BMF v 14.01.2015, BStBl I 2015, 83 Tz 3.5): Zunächst sind für jeden Eh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Erstattungsansprüche

Rn. 77 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ehegatten sind hinsichtlich der ESt-Zahlung zwar Gesamtschuldner, s Rn 74, aber hinsichtlich Erstattungsansprüche nicht Gesamtgläubiger iSd § 428 BGB. Der Anspruch auf Erstattung zu viel entrichteter ESt ist in § 37 Abs 2 S 1 AO geregelt und steht demjenigen Ehegatten zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Es kommt also nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gleichgestellte Zwecke (§ 5a Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In § 5a Abs 2 S 5 EStG ist ausdrücklich geregelt, welche spezielle Einsätze (nämlich zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen) von Seeschiffen dem Betrieb von Handelsschiffen gleichgestellt sind. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung, die nicht per Verwaltungsanweisung ausgedehnt werden kann. So müsste die Einbez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Befristung des LStJA (§ 42b Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der ArbG darf den LStJA frühestens durchführen, wenn der Lohn für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum abgerechnet wird. Das ist zB bei monatlicher Lohnabrechnung für den am 31.12. eines Jahres endenden Lohnzahlungszeitraum Dezember der 10.01. des Folgejahres. Spätestens ist der LStJA bei der Lohnabrechnung für den letz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 39b Abs 2 S 12 EStG

Rn. 21 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der sog permanente LStJA ist lediglich ein modifizierter LSt-Abzug im laufenden LSt-Abzugsverfahren und kein LStJA iSd § 42b Abs 1 EStG, auch wenn § 39b Abs 2 S 12 EStG hinsichtlich der Zulässigkeit des sogenannten permanenten LStJA auf § 42b Abs 1 EStG verweist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 37 Abs 2 AO

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zu Unrecht erhobenen LSt kann ein ArbN im laufenden Kj nach § 37 Abs 2 AO vom FA zurückfordern, soweit nicht bereits eine Erstattung durch den ArbG nach § 41c Abs 1 EStG erfolgt ist. Nach Ablauf es Kj kann ein ArbN die Erstattung zu Unrecht erhobener LSt durch den betrieblichen LStJA nach § 42b Abs 1 EStG sowie im Rahmen einer Veranlagung zu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.1 Steuern

Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind grundsätzlich in der Höhe abziehbar, in der sie in dem maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden. Es gilt hier das sogenannte In-Prinzip. Erkennbare Veränderungen der Steuerbelastung (insbesondere infolge des Steuerklassenwechsels ab dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres) werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sachbezug

Die für die LSt zu berücksichtigenden Sachbezüge werden nicht als BA berücksichtigt. Es werden nur die tatsächlichen Kosten als BA angesetzt, soweit sich nicht aus § 4 Abs 5 EStG etwas anderes ergibt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fumi, Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit auf drei Monate beschränkt, EFG 2001, 885; Klingler/Paus, Der Verpflegungs-(mehr-)aufwand des Unternehmers: Neue Aspekte eines alten Problems, DStZ 2001, 702; Albert, Überlegungen zur Vereinfachung im LSt-Recht, FR 2002, 373; Albert/Strohner, Plädoyer für eine Vereinfachung und mehr Systematik im LSt-Recht, DB 2002, 2504...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umw einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer GmbH auf eine Pers-Ges, GmbHR 2002, 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Als Bestandteil des LSt-Abzugsverfahrens ist der LStJA durch einen ArbG, der einen Steuerabzug v Arbeitslohn vorzunehmen hat, nur bei ArbN mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu § 42d EStG

Rn. 23 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der LStJA durch den ArbG kann lediglich zu Erstattungen führen, jedoch nicht zum Einbehalt und zur Abführung von LSt. Nimmt der ArbG im LStJA Erstattungen zu Unrecht vor, ergibt sich eine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 2 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verfahrensfragen

Rn. 39 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ist strittig, welche einkommensteuerlichen Auswirkungen die jeweilige Güterstandsvereinbarung nach sich zieht, so ist über die strittigen Einkünfte (Höhe und Zurechnung) im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach §§ 179 Abs 1, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, nicht im ESt-Veranlagungsverfahren zu befinden, BFH BStBl II 1971,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Auswärtstätigkeit

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das Reisekostenrecht hat sich seit 2008 aufgrund der vorhergehenden Rspr des BFH (BFH BStBl II 2005, 785; BFH BStBl II 2005, 791; BFH BStBl II 2005, 793) in den LStR 2008 geändert. Ab 2008 wird nicht mehr zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit unterschieden, sondern es wird allein auf die beruflich veranlasste Auswärt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verpflichtung des ArbG zur Durchführung des LStJA (§ 42b Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 42b Abs 1 S 2 EStG ist der ArbG verpflichtet, den LStJA durchzuführen, wenn er am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 ArbN beschäftigt. Hierzu zählen auch teilzeitbeschäftigte ArbN, Auszubildende sowie gering entlohnte ArbN, von deren Lohn keine LSt einzubehalten war, Krüger in Schmidt, § 42b Rz 2 (44. Aufl 2025); nicht dazu zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückzahlung von Arbeitslohn

Rn. 11 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei Rückzahlung von Arbeitslohn soll der Altersentlastungsbetrag nach el, DB 1976, 510, zustimmend Klein/Flockermann/Kühr, § 24a EStG Rz 3b nicht gemindert werden, weil er nicht an die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern an den Arbeitslohn anknüpfe. Dem ist nur insoweit zuzustimmen, als zurückgezahlter Arbeitslohn früherer Jahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Behandlung von Bezügen iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG (§ 42b Abs 2 S 2 EStG aF)

Rn. 43 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 42b Abs 2 S 2 EStG aF, der bis zum 31.12.2024 anzuwenden war (s Rn 10b), blieben bei der Feststellung des Jahresarbeitslohns die in § 42b Abs 2 S 2 EStG genannten (tarifbegünstigten) Bezüge außer Ansatz, wenn der ArbN nicht jeweils die Einbeziehung in den LStJA beantragte. Bei den Bezügen iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.3.1 Gesetze und Verwaltungspraxis des ersuchenden Staates

Rz. 43 Umgekehrt braucht die deutsche Finanzbehörde nach den Klauseln entsprechend Art. 26 Abs. 3 OECD-Musterabkommen DBA 2014 auch keine Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen oder der Verwaltungspraxis des anderen Staates abweichen bzw. Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren des die Auskunft empfangenden Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Arbeitnehmer

Rn. 96 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gewährt einerseits den ArbN-Ehegatten das Recht, die Durchführung einer Einzelveranlagung zu beantragen, und schreibt andererseits die Durchführung einer Einzelveranlagung für den ArbN-Ehegatten vor, wenn der andere Ehegatte diese beantragt. Die nach dieser Vorschrift vorgesehene Veranlagung ist unabhängig von der Höhe d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Übermittlung der durch Steuerabzug gem § 50a Abs 7 einbehaltenen Beträge (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 8 EStG ab 01.01.2022)

Rn. 33c Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch Art 2 Nr 5 des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096 wurde in § 22a Abs 1 S 1 EStG eine neue Nr 8 wie folgt ergänzt: Zitat "ab dem 01.01.2022 die durch Steuerabzug gemäß § 50a Absatz 7 EStG einbehaltenen Beträge" Zur automationstechnischen Abwicklung der Fälle mit angeordnetem Steuereinbehalt ist es erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufteilung des Erstattungsanspruchs

Rn. 83 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift des § 37 Abs 2 S 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des StPfl gegen das FA als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung durch das FA (vgl BFH v 22.03.2011, BStBl II, S 607). Übersteigen die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die geleisteten Vorauszahlungen und die sonstigen Zahlungen der Ehegatten die Summe de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.3.1 Auskunft mit oder ohne Ersuchen

Rz. 52 Leistung von Amtshilfe aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen kommt in der Praxis bisher regelmäßig nur beim Vorliegen eines besonderen Ersuchens in Betracht. Allerdings erhalten die deutschen Finanzbehörden von den Behörden anderer (meist EG-)Staaten z. T. massenweise Kontrollmitteilungen. Schon aus Gründen der Gegenseitigkeit ist damit zu rechnen, dass künftig vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umzugskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Frage, ob Umzugskosten BA sind, gelten die gleichen Grundsätze wie bei den WK (im Einzelnen s § 12 Rn 10, 58 (Wienbergen)). Voraussetzung für den BA-Abzug ist, dass der Umzug des StPfl nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen. So hat der BFH BA anerkannt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Wirkung des Altersentlastungsbetrages

Rn. 44 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Altersentlastungsbetrag wird nach § 2 Abs 3 EStG zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte von der Summe der Einkünfte abgezogen, s Rn 22 und 23. Das bedeutet für die Anwendung des § 10d EStG im Verlustabzugsjahr, dass nur ein entsprechend geringerer Verlustabzug verbraucht wird, vgl das Berechnungsschema in R 2 EStR 2012. Rn. 45 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Lohnkosten (inklusive die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung des ArbN) sind grds BA. Hierzu gehören auch die steuerfreien Zuwendungen iSd § 3 EStG. Besonderheiten gelten bei den Angehörigen (s "Angehörigenvertrag"). Maßgeblich für den BA-Abzug ist nicht die Versteuerung beim ArbN, sondern der tatsächliche Aufwand. Somit kommen a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.1 Befugnisse bei der Durchführung der Amtshilfe (Abs. 4 S. 1)

Rz. 78 Im Rahmen der Amtshilfe ist grundsätzlich zunächst auf die den Finanzbehörden bereits vorliegenden Informationen zurückzugreifen. Damit erschöpft sich die Ermittlungspflicht jedoch nicht. Können weitere Erkenntnisse erzielt werden, so sind diese nach den in der AO vorgesehenen Verfahren zu ziehen. Dies ergibt sich zumindest bei Ersuchen um Amtshilfe nach Abs. 2 schon ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Getrennte Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der ehelichen Gemeinschaft ein Gemeins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.3 Mehrseitiges Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Rz. 26b Bereits im Jahr 1988 vereinbarten die Mitgliedsstaaten des Europarats und der OECD die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Diese Vereinbarung wurde durch ein Ergänzungsprotokoll im Jahr 2010 weiterentwickelt, um einen einheitlichen Standard des Informationsaustauschs sicherzustellen. Zudem wurde die Vereinbarung für Staaten geöffnet, die weder Mitglied im Europar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wie sich aus § 42b Abs 1 S 1 EStG ergibt, kommt der LStJA, der bis zum 31.12.20019 nur für ganzjährig unbeschränkt stpfl ArbN möglich war, ab dem 01.01.2020 auch für beschränkt stpfl ArbN in Betracht. Unbeschränkt stpfl sind die ArbN, die ihren Wohnsitz – § 8 AO – oder gewöhnlichen Aufenthalt – § 9 AO – länger als 6 Monate (vgl BFH v 04.06.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz und Bemessungsgrundlage

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das Gesetz nennt zwei selbstständige Bemessungsgrundlagen, auf die der Altersentlastungsbetrag jeweils getrennt anzuwenden ist. Eine Zusammenrechnung bei den beiden Teilen – des maßgebenden Arbeitslohns und der maßgebenden Summe der positiven Einkünfte im Übrigen – zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage findet nicht statt. Die Festlegung ...mehr