Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 17. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG)

Rz. 116 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Obwohl es sich bei den Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit um Erschwerniszuschläge handelt, bleiben sie nach § 3b EStG unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmter Höhe steuerfrei. Zu Einzelheiten und Kritik > Lohnzuschläge Rz 8ff. Rz. 117–119 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kirchliche Zwecke

Rz. 28 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein kirchlicher Zweck liegt nur dann vor (vgl § 54 AO), wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts selbstlos (§ 55 AO) zu fördern. Ein kirchlicher Zweck iSv § 54 AO liegt somit nicht vor, wenn Spenden direkt an eine Religionsgemeinschaft gegeben werden, son...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berufskleidung (§ 3 Nr 31 EStG)

Rz. 52 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei ist die Überlassung typischer Berufskleidung, auch wenn diese in das Eigentum des ArbN übergeht (vgl R 3.31 LStR). Hat der ArbN aus anderen als einzelvertraglichen Regelungen, zB durch Unfallverhütungsvorschriften, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, einen Anspruch auf typische Berufskleidung, ist auch die Barablösung dieses A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Pauschalbesteuerung geldwerter Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Steuerbefreiungen im Europarecht

Rz. 245 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Recht der Europäischen Union besteht aus dem sog Primärrecht, dh dem EU-Vertrag sowie dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sowie dem Sekundärrecht, das sind die von der Europäischen Union erlassenen Richtlinien und VO (> Europäische Union Rz 2 ff). Bestandteil des Primärrechts sind auch eine Reihe von Protokollen, u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 248 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 DBA wurden von der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 90 Staaten geschlossen, um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im anderen Staat besteuert werden. Dazu werden entweder ausländische Steuern in Deutschland angerechnet oder bestimmte Einkünfte von der Steuer freigestellt, dh von der Steuer befreit. Zu Einzelh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Die Wirkung einer Steuerbefreiung

Rz. 9 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen haben in erster Linie die Folge, dass die freigestellten > Einnahmen beim Stpfl nicht besteuert werden dürfen. Sie wirken darüber hinaus auch im Falle eines Haftungsbescheids, dh ein Haftungsschuldner kann für eine Steuerschuld, der eine steuerfreie Einnahme zugrunde liegt, selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonstige multilaterale Vereinbarungen

Rz. 255 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an einer Vielzahl von multilateralen Vereinbarungen beteiligt, die zum Teil die Gründung einer Organisation beinhaltet. Auch in diesem Zusammenhang sind Steuerbefreiungen vereinbart worden. Dies gilt zB für die > Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, das > Europäisches Hochschulinstitut, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Splitting nach Eheauflösung und Wiederheirat

Rz. 8 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Heiratet der verwitwete Stpfl wieder, so ist das Splitting grundsätzlich nicht mehr anzuwenden (EFG 1978, 127); dies gilt auch, wenn der ehemals verwitwete Stpfl mit dem neuen > Ehegatten die Voraussetzungen der Besteuerung von Ehegatten nicht erfüllt, zB weil dieser nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das Verwitweten-Splitting ist aber n...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Arbeitslosengeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen (§ 3 Nr 2 EStG)

Rz. 121 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 2 EStG befreit eine Reihe von Leistungen zur Unterstützung bei einem Arbeitsplatzverlust sowie zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, vor allem durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Existenzgründung. Vgl dazu insbesondere > Arbeitsförderung, > Insolvenzgeld, > Kurzarbeitergeld, > Wintergeld. Rz. 122 Stand: EL 134 – E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (§ 3 Nr 24 EStG)

Rz. 155 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach dem BKGG wird Kindergeld als Sozialleistung an Personen gezahlt, denen kein Kindergeld nach dem EStG zusteht, die jedoch derart in das deutsche Arbeits- und Sozialrechtssystem eingegliedert sind, dass die Zahlung von Kindergeld für angemessen erachtet wird (> Kindergeld Rz 95 ff). Zu den steuerfreien Leistungen gehören neben dem Kinder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Arbeitslohngrenzen

Rz. 195 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei kurzfristiger Beschäftigung kommt die Pauschalbesteuerung nur in Betracht, wenn der stpfl > Arbeitslohn (> Rz 177 ff) während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 150 EUR je Arbeitstag (also ohne arbeitsfreie Samstage, Sonntage und Feiertage, für die kein Arbeitslohn gezahlt wird) nicht übersteigt (§ 40a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG). Ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerbefreiungen für Leistungen eines Arbeitgebers

Rz. 50 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Einige Steuerbefreiungen können ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses von einem ArbG gewährt werden. In einer Reihe von Fällen ist dazu erforderlich, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (vgl dazu § 8 Abs 4 EStG und > Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers). Folgende Leistungen des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gelegentliche und kurzfristige Beschäftigung

Rz. 192 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Gelegentliche Beschäftigung ist eine ohne feste Wiederholungsabsicht ausgeübte Tätigkeit. Auf die Anzahl der Arbeitseinsätze für denselben ArbG im Laufe des Kalenderjahres kommt es nicht an. Es darf zu Wiederholungen – auch mehr als viermal – kommen, wenn nur die erneute Tätigkeit nicht von vornherein vereinbart worden ist (> R 40a.1 Abs 2 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 60 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 EStG enthält eine Reihe von Steuerbefreiungen zur > Betriebliche Altersversorgung. Diese betreffen in erster Linie die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten bAV nach § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebliche Altersvorsorge

Rz. 24 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Entwicklung der BetrAV ist in den einzelnen Durchführungswegen unterschiedlich verlaufen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 30 ff). Nach Informationen des BMAS ist die Zahl der aktiven Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung seit den Reformen im Jahr 2001 (> Betriebliche Altersversorgung Rz 5 ff) deutlich von rund 14,6 auf r...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG)

Rz. 149 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwandsentschädigung, die in einem Bundes- oder Landeshaushalt als solche ausgewiesen sind, bleiben in vollem Umfang steuerfrei nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG. Bis zur Höhe des Aufwands können darüber hinaus nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG andere Aufwandsentschädigungen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten. Zu Einzelheiten > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Renteneinkünfte

Rz. 30 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit der Reform der Besteuerung der > Alterseinkünfte ab 2005 hat sich folgende Entwicklung ergeben: Für 2004 (Altregelung) waren von den Steuerpflichtigen mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften knapp 25 % steuerbelastet. Nach der Reform ergibt sich folgendes Bild (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 2.7.4): ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vervielfältigungsregelung

Rz. 262 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden die oben bezeichneten Leistungen für die Zukunftssicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses für einen ArbN erbracht, der für die Anwendung von § 40b EStG qualifiziert ist, vervielfältigt sich der Grenzbetrag von 1 752 EUR um die Anzahl der Beschäftigungsjahre (§ 40b Abs 2 Satz 3 EStG). Rz. 263 Stand: EL 134 – ET: 06/2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Pauschalbesteuerung geldwerter Vorteile anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Rz. 144 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Erhält der ArbN im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Zuwendungen, die nach § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG steuerpflichtig sind (vgl BMF vom 14.10.2015, BStBl 2015 I, 832, > Anh 2 Betriebsveranstaltungen ), kann der ArbG die darauf entfallende LSt mit 25 % pauschalieren (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Dies gilt für Bar- oder Sachzuwendungen (EF...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Definition und Wesen von Steuern

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuern sind Geldleistungen, die ein Staat zur Finanzierung seiner allgemeinen Leistungen erhebt. Eine Legaldefinition für Steuern findet sich in § 3 Abs 1 AO mit folgendem Wortlaut: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit der Dienstbezüge/Progressionsvorbehalt

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Halten sich Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte (> Rz 1, > Rz 4), des zivilen Gefolges (> Rz 5) und die technischen Fachkräfte (> Rz 11) nur in dieser Eigenschaft in Deutschland auf (> Rz 3, > Rz 8 f), so sind ihre vom Entsendestaat gezahlten (Dienst-) Bezüge in Deutschland steuerfrei (Art X Abs 1 Satz 2 NTS). Die Bezüge unterliegen ni...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen

Rz. 146 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Vorbemerkung: Beihilfen zur Förderung der Genesung nach oder zur Vorsorge vor Krankheiten können steuerfrei sein. Deshalb ist die Erholungsbeihilfe iSv § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 3 EStG abzugrenzen von steuerfreien Leistungen wie den Leistungen einer Betriebskrankenkasse (§ 3 Nr 1 Buchst a EStG), ArbG-Leistungen zur > Betriebliche Gesundheitsförd...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (§ 3 Nr 34a EStG)

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014 (BGBl 2014 I, 2417) wurde § 3 Nr 34a in das EStG eingefügt, um Leistungen des ArbG zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einwohner, Erwerbstätigkeit und Volkseinkommen

Rz. 2/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Während die Bevölkerungszahlen von 2003 bis 2011 rückläufig waren, sind sie danach wieder angestiegen (Quelle: www.destatis.de, Bevölkerung). Rz. 2/2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Zahl der Erwerbstätigen lag seit 2007 konsta...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Splitting für Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei der Zusammenveranlagung von > Ehegatten und für eingetragene > Lebenspartner (§§ 26, 26b EStG ggf iVm § 2 Abs 8 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1, 25–34) berechnet sich die tarifliche ESt nach dem Splitting-Verfahren (§ 32a Abs 5 EStG). Beim Splitting wird die ESt von der Hälfte des gemeinsam zu versteuernden > Einkommen der Ehegatten/Leb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Eltern- und Erziehungsgeld (§ 3 Nr 67 EStG)

Rz. 158 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 67 EStG enthält Steuerbefreiungen für vier Fallgruppen: das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder (Gruppe 1), das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder (Gruppe 2), Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Unvorhergesehener Einsatz

Rz. 197 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Muss der ArbG zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt kurzfristig ArbN zum Ersatz ausgefallener oder bei akutem Bedarf zusätzliche Arbeitskräfte (> R 40a.1 Abs 3 LStR) einstellen, kann die LSt ebenfalls unter Verzicht auf die Vorlage einer Steuerkarte mit 25 % pauschaliert werden, selbst wenn der Arbeitslohn im Tagesdurchschnitt 150 EUR überst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Aushilfen in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 225 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu den zu beachtenden gemeinsamen Voraussetzungen > Rz 166 ff und > Rz 173 ff. Rz. 226 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung mit dem besonders günstigen Steuersatz des § 40a Abs 3 EStG ist zur Wahrung einer zutreffenden Besteuerung nur in engen Grenzen zulässig. Dieser Steuersatz beträgt 5 % der BMG . Zur Rechtsentwicklung > Rz 3...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Freiwilligkeit

Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt "Zuwendungen" zur Förderung bestimmter Zwecke. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge gemeint. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Umlagen und Aufnahmegebühren. Die Rechtsprechung zieht nur solche Zuwendungen nach § 10b EStG ab, die vom Stpfl freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung bestimmter Zwecke g...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Spendenempfänger

Rz. 48 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug setzt ferner voraus, dass Empfänger der Zuwendung (vgl § 10b Abs 1 Satz 2 EStG) Rz. 48/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Rz. 48/2 Stand: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Kindergeld

Rz. 21 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein Anspruch auf Kindergeld kommt für den deutschen > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner eines Mitglieds der NATO-Truppe oder des zivilen Gefolges in Betracht (vgl § 62 Abs 1 EStG). Nichtdeutsche Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges begründen aber in der Zeit, in der sie sich nur in dieser Eigenschaft (> Rz 8 f) im > Inl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 16. Zukunftssicherungsleistungen (§ 3 Nr 62 bis 63a EStG)

Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Beiträge des ArbG zur > Sozialversicherung sowie vergleichbare Leistungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG. Das gilt grundsätzlich nur, wenn sie Teil des steuerrechtlichen Arbeitslohns sind, nicht jedoch bei Arbeitsverhältnissen mit > Gesellschafter von Personengesellschaften, auch wenn arbeits- oder sozialrechtlich ein Arbeitsverhäl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Höchstbeträge

Rz. 64 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden zur Förderung der in §§ 52 bis 54 AO genannten begünstigten Zwecke (> Rz 26–47) kann der Spender bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (> Einkünfte Rz 3) oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehen. Auf die Umsätze bzw Löhne und Gehälter im Kalenderjahr ist...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Pauschalierung im Zusammenhang mit Ladevorrichtungen für (Hybrid-)Elektrofahrzeuge

Rz. 159 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Ladevorrichtungen für (Hybrid-)Elektrofahrzeuge darf der ArbG pauschal mit 25 % besteuern (zur Rechtsentwicklung > Rz 59 f). Das gilt auch für Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für den Erwerb und die Nutzung derartiger Ladevorrichtungen. In beiden Fäl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Pauschalbesteuerung bei der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten oder der Zuschüsse zu den Internetkosten des Arbeitnehmers

Rz. 157 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 5 EStG bietet eine Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung mit 25 % des geldwerten Vorteils, wenn Betriebe ihrem ArbN ein Datenverarbeitungsgerät (zum Begriff: > Telekommunikationskosten Rz 2/1) kostenlos oder verbilligt übereignen; das gilt zudem für (technische) Zubehörteile und Software, die jeweils auch gesondert überei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Geringfügige Beschäftigung ohne Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 210 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Auch der > Arbeitslohn für sog Minijobs bis aktuell 520 EUR mtl (> Rz 59/4) ist steuerpflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer günstigen Pauschalbesteuerung. Der ArbG kann (Wahlrecht) – anstelle der Regelbesteuerung – eine besondere Pauschsteuer erheben, wenn es sichmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwandsspenden

Rz. 20 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Hat ein Stpfl Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen (§ 670 BGB) gegen eine zum Empfang steuerlich abziehbarer Zuwendungen berechtigte Körperschaft und verzichtet er auf die Erstattung, so ist ein Betrag in Höhe des Anspruchs, auf den verzichtet worden ist, als Spende abziehbar. Der Anspruch darf aber nicht unter der Bedingung des Verzi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht, Lohnsteuerabzug

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die nichtdeutschen Mitglieder der ausländischen NATO-Truppen (> Rz 4) und die nichtdeutschen Mitglieder des zivilen Gefolges (> Rz 5) begründen grundsätzlich in Deutschland keinen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt (Art X Abs 1 Satz 1 NATO-Truppenstatut – NTS –; BGBl 1961 II, 1183, 1206; Gesetz zum NTS und zu den Zusatzvereinbaru...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verteilung der Steuerlast

Rz. 9 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Verteilung der Einkünfte und der Steuerlast zeigt, dass das Aufkommen aus der Einkommensteuer ganz wesentlich von den Besserverdienenden getragen wird. Für das Jahr 2022 stellt sich das von oben und unten wie folgt dar (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022 mit weiteren Hin- und Nachweisen):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei der Vermögensbildung der ArbN nach dem 5. VermBG müssen vermögenswirksame Leistungen (vwL) im Rahmen formalisierter Vertragsarten angelegt werden. Dazu gehörenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines Menschen mit Behinderungen (§ 3 Nr 10 EStG)

Rz. 170 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 10 EStG befreit Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines > Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen. Die Steuerbefreiung wurde durch das JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl 2008 I, 2794) in das EStG aufgenommen. Der Begriff der Gastfamilie ist gesetzlich nicht definiert, soll nach dem Bericht des FinA d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Corona-Beihilfen

Rz. 65 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Beihilfen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen aufgrund der Corona-Krise, die ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, sind bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei nach § 3 Nr 11a EStG, sofern sie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 gewährt wurden. Diese durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Rz. 13 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit solchen Sparverträgen werden Wertpapiere iSv § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a bis c und f, § 2 Abs 2 Satz 1 und § 2 Abs 3 und 4 des 5. VermBG oder Rechte iSv § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g bis l, § 2 Abs 2 Satz 2 bis 5 und § 2 Abs 4 des 5. VermBG begründet oder erworben. Zu den Anlagealternativen im Einzelnen > Vermögensbeteiligungen. Zur Höhe der Sparz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 241 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 40b EStG können nur Leistungen pauschal besteuert werden, die für eine > Betriebliche Altersversorgung Rz 10 ff iSv § 1 BetrAVG erbracht werden. Der in § 40b EStG festgelegte Gegenstand der Pauschalbesteuerung kann zB durch tarifvertragliche Vereinbarungen nicht verändert werden; § 17 Abs 3 BetrAVG enthält keine Ausnahme für § 19 Bet...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anwendung des § 40b EStG seit 2005

Rz. 243 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40b Abs 1 EStG gilt nur noch für Zuwendungen des ArbG an eine Pensionskasse, die nicht im Kapitaldeckungsverfahren, sondern im Umlageverfahren finanziert wird (zB Umlagen an die > Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bzw für eine kommunale oder kirchliche > Zusatzversorgung); der Pauschsteuersatz beträgt 20 % der Zuwendungen (> Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen für den Sprachunterricht als Werbungskosten (§ 9 EStG)

Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen zum Erlernen von Grundkenntnissen in einer gängigen Fremdsprache sind regelmäßig keine Fortbildungskosten und damit keine WK (BFH 171, 552 = BStBl 1993 II, 787). Sie können ausnahmsweise WK sein, wenn ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (BFH 172, 574 = BStBl 1994 II, 248). Dienen die Aufwendungen d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Unentgeltlichkeit

Rz. 13 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Zuwendung muss unentgeltlich, also ohne nennenswerte Gegenleistung des Empfängers erbracht werden. Sie darf mithin bei wirtschaftlicher Betrachtung kein Entgelt für eine Leistung des Empfängers sein (BFH 183, 427 = BStBl 1997 II, 612). So kann eine Zuwendung an eine Stiftung nicht abgezogen werden, wenn sie dem Spender ein Darlehen in en...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abgrenzung der Alt- von der Neuzusage

Rz. 247 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit einer Altzusage ist eine Versorgung iSd BetrAV vor dem 01.01.2005 zugesagt worden. Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgung erstmals zugesagt wird, bestimmt sich grundsätzlich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des ArbG (zB Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung ...mehr