Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.4 Lohnkirchensteuer

Der Verein als Arbeitgeber hat neben der Lohnsteuer auch die Lohnkirchensteuer (umgangssprachlich kurz Kirchensteuer) einzubehalten, anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Bemessungsgrundlage für die Lohnkirchensteuer bildet die Lohnsteuer. Daher wirkt sich der geringere Lohnsteuerabzug aufgrund von Steuerfreibeträgen automatisch auch auf die Kirchensteuer aus. Der Hebes...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / Zusammenfassung

Vergütungen an Arbeitnehmer unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine eigenständige Steuer. Der Verein hat als Arbeitgeber die Pflicht, im Rahmen des Lohnabzugsverfahrens die Lohnsteuern der Mitarbeiter zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Die Einzelheiten zum Lohnsteuerabzugsverfahren sind komplex und führ...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.2 Steuerfreibeträge

Auf Antrag des Arbeitnehmers kann ein Freibetrag, der die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage beim Lohnsteuerabzug verringert, durch das Finanzamt festgesetzt und in der ELStAM-Datenbank eingespielt werden. Diese Freibeträge betreffen Werbungskosten, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, soweit die Summe mi...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 6 Lohnkonto

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Folgendes ist aufzuzeichnen: Name, Geburtstag, Wohnort, Identifikationsnummer, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Steuerfreibetrag, Angaben zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags. Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto aufzuzeichnen: Tag der Lohnzahlung und des Lohnzahlungszeitraums, Höhe des Arbeitslohns, getr...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2 Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Das Bundeszentralamt für Steuern führt eine Datenbank, in der die Lohnsteuermerkmale aller Personen, die in Deutschland als Arbeitnehmer dort gemeldet sind, gespeichert werden. Diese Daten stehen den Arbeitgebern zum Abruf zur Verfügung, damit die Berechnung der Lohnsteuer durchgeführt werden kann. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten des Arbeitnehmers: Identifikatio...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Eignungsübung

Begriff Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkr...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.3 Zuwendungen

5.3.1 Betriebsveranstaltungen Bei Veranstaltungen für die Mitarbeiter des Vereins, die im ganz überwiegenden Vereinsinteresse liegen, gehören die Aufwendungen nicht zum Arbeitslohn. Es muss sich dabei um eine herkömmliche Betriebsveranstaltung handeln. Auch die Zuwendungen dürfen das übliche Maß nicht überschreiten. Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die einen gesel...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 2 Minijobs

2.1 Geringfügige Beschäftigungen Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dyna...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 8 Anrufungsauskunft

Verein und Arbeitnehmer können Auskünfte über die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall beim Finanzamt einholen.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 4 Lohnsteuerpflichtiges Entgelt

4.1 Arbeitslohn Arbeitslohn und somit steuerpflichtiges Entgelt sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Zahlungen gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehören auch Lohnzuschläge, Sonderzahlungen, Aufwandsentschädigungen für Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, die im Rahmen ei...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 1 Arbeitsverhältnis

1.1 Definition des Arbeitsverhältnisses Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Verein) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in die Vereinsorganisation eingegliedert und an die Weisungen des Vorstands oder anderer Vereinsmitarbeiter gebunden ist. Arbeitnehmer sind Personen, die angestellt oder beschäftigt sind u...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 7 Elektronische Meldungen (ELStAM-Verfahren)

7.1 Lohnsteuerbescheinigung Nach dem Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Vergütungen und Lohnsteuern elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. Elektronisch übermittelt und bescheinigt werden: Der Bruttoarbeitslohn, einschließlich des Werts der Sachbezüge. Pau...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Die genannten Grenzen gelten dabei kumuliert für alle kurzfristigen Beschäftigungen insgesamt. Weiterhin darf der Arbeitslohn max. 556 EUR/mtl. betragen. Eine Ü...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 6.1 Eintragung der Großbuchstaben im Lohnkonto

Im Lohnkonto sind die folgenden Großbuchstaben einzutragen: Großbuchstabe S, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer im ersten Dienstverhältnis für einen sonstigen Bezug berechnet und dabei den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im Kalenderjahr nicht berücksichtigt hat (Hochrechnung des aktuellen Arbeitslohns). Voraussetzung hierfür ist somit ein Wechsel des Arbeitgeber...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 7.1 Lohnsteuerbescheinigung

Nach dem Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Vergütungen und Lohnsteuern elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. Elektronisch übermittelt und bescheinigt werden: Der Bruttoarbeitslohn, einschließlich des Werts der Sachbezüge. Pauschal besteuerte Bezüge wer...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.1 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Änderungen der ELStAM werden aufgrund von Mitteilungen der Meldebörden berücksichtigt, beispielsweise die Geburt eines Kindes, eine Scheidung von Ehepaaren oder die Zugehörigkeit zur Kirche. Ändert sich beim Arbeitnehmer eine Angabe, die der Meldebehörde nicht bekannt wird, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Änderung unverzüglich seinem Finanzamt mitzuteilen. Hierzu zä...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.3.1 Betriebsveranstaltungen

Bei Veranstaltungen für die Mitarbeiter des Vereins, die im ganz überwiegenden Vereinsinteresse liegen, gehören die Aufwendungen nicht zum Arbeitslohn. Es muss sich dabei um eine herkömmliche Betriebsveranstaltung handeln. Auch die Zuwendungen dürfen das übliche Maß nicht überschreiten. Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die einen geselligen Charakter haben und bei...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.4 Lohnzahlungen von dritter Seite

Eine Lohnzahlung eines Dritten liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile von einem Dritten eingeräumt werden, die ein Entgelt für die Arbeitsleistung sind. Wenn der Verein weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden, muss er hierfür die Lohnsteuer einbehalten. Der Arbeitnehmer hat Auskunft über die von einem Dritten gewährten Bezüge zu geben. Wen...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.2 Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern

Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung einschließlich Unterkunft und Verpflegung und die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.6 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Vereins für seine Beschäftigten führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Vereins durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Der Sportverein übernimmt die Kosten der Mitarbeiter für die Ausbildung zum lizenzierten Übungsleiter.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.2.1 Fahrtkosten

Fahrtkosten sind nachgewiesene Aufwendungen für ein Beförderungsmittel (Bus, Bahn, Taxi). Benutzt der Arbeitnehmer einen Pkw, dürfen die dienstlichen Fahrten mit 0,30 Euro je Kilometer vergütet werden. Für jede Person, die mitgenommen wird, erhöht sich der Kilometersatz um 0,02 Euro.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.2.3 Übernachtungskosten

Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer für eine Unterkunft zur Übernachtung entstehen. Der Arbeitgeber darf jede Übernachtung auch ohne Nachweis mit einem Pauschbetrag von 20 Euro steuerfrei erstatten. Bei Übernachtungen im Ausland dürfen die Übernachtungskosten mit Pauschbeträgen (Übernachtungsgelder) des BMF steuerfrei erstattet werden.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.4.1 Trinkgelder

Erhaltene Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne, dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zufließen, sind steuerfrei.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 4.1.1 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

Laufender Arbeitslohn sind regelmäßig fortlaufend gezahlte Vergütungen wie Monatsgehälter, laufende Stundenabrechnungen, Überstunden- und andere Zuschläge und Zulagen. Zu den sonstigen Bezügen gehören auch einmalige Arbeitslohnzahlungen, wie beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgelder, Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen, Jubiläumszuwendungen, Entschäd...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 4.1.3 Amtliche Sachbezugswerte

Für die Gewährung von freier Kost oder Wohnung werden jährlich amtliche Sachbezugswerte festgelegt, die in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Gewährung von Kantinenmahlzeiten und die Überlassung von Essensmarken.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.3 Betriebliche Personal Computer und Telekommunikationsgeräte

Die private Nutzung vereinseigener PCs und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist steuerfrei. Sie ist nicht auf die private Nutzung im beruflichen Bereich beschränkt, sondern gilt beispielsweise auch für Mobiltelefone oder Personal Computer in der Wohnung des Arbeitnehmers.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.2 Erstattung von Reisekosten

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die berufliche Veranlassung der Auswärtstätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg hat der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen, z. B. ...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.2.4 Reisenebenkosten

Reisenebenkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, zum Beispiel für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Parkgebühren, Straßenbenutzungsgebühren, Schadensersatzleistungen infolge von Verkehrsunfällen. Der Arbeitnehmer hat dem Verein die Ausgaben zu belegen.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 4.1.2 Sachbezüge

Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form von Sachbezügen zu, sind diese ebenso wie Barlohnzahlungen mit dem geldwerten Vorteil zu erfassen, soweit nicht eine Steuerbefreiung anzuwenden ist.mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1 Einzelfälle steuerfreier Leistungen

5.1.1 Überlassung typischer Berufskleidung Der Verein darf den Beschäftigten typische Berufskleidung steuerfrei zur Verfügung stellen. Zur typischen Berufskleidung gehören Kleidungsstücke, die auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sind oder nach ihrer z. B. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch ein Firmenemblem objekti...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.1 Geringfügige Beschäftigungen

Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dynamisch und passt sich automatisch...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.3.2 Andere Zuwendungen, Aufmerksamkeiten

Sachleistungen des Vereins, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), zum Beispiel Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.1 Definition des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Verein) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in die Vereinsorganisation eingegliedert und an die Weisungen des Vorstands oder anderer Vereinsmitarbeiter gebunden ist. Arbeitnehmer sind Personen, die angestellt oder beschäftigt sind und die aus diesem Dienstverhältnis Arbe...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.3 Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, künstlerischen Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft können bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei gezahlt werden (Übungsleiterfreibetrag). Vergütungen für nebenberu...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5 Steuerfreie Entgelte und Aufwendungsersatz

Für den Lohnsteuerabzug muss der Verein den Arbeitslohn in seine steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Bestandteile aufteilen. Bestimmte Arbeitgeberleistungen sind von dem umfassenden Arbeitslohnbegriff ausgenommen oder werden steuerfrei gestellt – insbesondere Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke oder Aufmerksamkeiten, Aufladen eines Elektro- oder Hybridelek...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.1 Überlassung typischer Berufskleidung

Der Verein darf den Beschäftigten typische Berufskleidung steuerfrei zur Verfügung stellen. Zur typischen Berufskleidung gehören Kleidungsstücke, die auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sind oder nach ihrer z. B. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch ein Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen, wenn ...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.5 Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie für Nachtarbeit 25 Prozent, wenn die Arbeit zwischen 20-6 Uhr liegt bzw. 40 % für Arbeit von vor Mitternach bis 4 Uhr, für Sonntagsarbeit 50 Prozent, am 31. Dezember ab 14:00 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent, für Arbeit...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.2.2 Verpflegungsmehraufwendungen

Tatsächliche Verpflegungskosten, nachgewiesen durch Quittungen von gastronomischen Betrieben, dürfen nicht steuerfrei erstattet werden. Vielmehr dürfen nur die nachstehend beschriebenen pauschalen Beträge gezahlt werden. Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ei...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 10 Aufbewahrungsfristen

Lohnkonten und die für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen dazugehörigen Unterlagen müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Die Fristberechnung beginnt zum 01.01. des Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt. Soweit die Angaben im Lohnkonto im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geführt werden, beträgt die Aufbewahrungsfrist zwölf Jahre. Die auf...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 12 Rechtsvorschriften

Definition der Begriffe Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer §§ 1 LStDV Definition des Begriffs Arbeitslohn § 2 LStDV Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale §§ 52b, 39 e, 41 b Abs. 2 EStG Lohnkonto und Aufzeichnungspflichten § 4 und 5 LStDV Besteuerung und Bewertung von Sachbezügen § 8 EStG Berechnung der privaten Kfz-...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 4.1 Arbeitslohn

Arbeitslohn und somit steuerpflichtiges Entgelt sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Zahlungen gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehören auch Lohnzuschläge, Sonderzahlungen, Aufwandsentschädigungen für Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, die im Rahmen eines Dienstverhä...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 4.1.4 Überlassung von Kraftfahrzeugen

Überlässt der Verein als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung, ist der private Nutzungswert mit monatlich 1 % des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 EUR reduziert sich der sog. geldwerte Vorteil auf 0,25 % bzw. auf 0,5 ...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.4 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz

Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz liegen vor, wenn der Mitarbeiter die Ausgaben für Rechnung des Vereins tätigt und darüber im Einzelnen abrechnet. Dabei sind die Ausgaben des Arbeitnehmers bei ihm so zu beurteilen, als hätte der Arbeitgeber sie selbst getätigt. Pauschaler Auslagenersatz gilt grundsätzlich als Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschaler Auslagenersatz s...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

Nebenberuflich tätige Lehrkräfte (z. B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnliche Personen) mit einem feststehenden und nicht nur von Fall zu Fall aufgestellten Tätigkeitsbild oder Lehrplan sind in der Regel Arbeitnehmer. Exkurs: Sog. Herrenberg-Urteil. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 hat es mittlerweile unter dem Stichwort "Herrenberg-Urteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.2 Leistungsentgelt

Zur Berechnung des Leistungsbetrags wird dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ein pauschaliertes Nettoentgelt (Leistungsentgelt) zugeordnet.[1] Dieses ergibt sich, indem das ungerundete kalendertägliche Bemessungsentgelt rein rechnerisch um pauschalierte Entgeltabzüge vermindert wird. Dies sind nach gesetzlicher Vorgabe: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 3 von 10: Personalkosten fehlen

Wie können Personalkosten fehlen? Das kann vorkommen, wenn die Löhne und Gehälter für den Dezember erst im Januar bezahlt und gebucht werden. Im Dezember wurde eine Rückstellung gebucht und gegen diese Rückstellung wird nun die Zahlung gebucht, sodass – richtigerweise – die Dezemberlöhne nicht den Januar belasten. Wenn aber die Januarlöhne erst im Februar, die Februarlöhne im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / Lohnsteuer

1 Steuerfreier Pflegebonus bis 31.5.2023 Die Steuerfreiheit für die zusätzlich geleistete sog. Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a EStG bis zu 1.500 EUR ist zum 31.3.2022 ausgelaufen. Es wurde jedoch eine neue bis zum 31.5.2023 befristete Steuerbefreiung in § 3 Nr. 11b EStG für einen Pflegebonus bis zu einer Höhe von max. 4.500 EUR geschaffen, welche inzwischen ebenfalls au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / 1 Steuerfreier Pflegebonus bis 31.5.2023

Die Steuerfreiheit für die zusätzlich geleistete sog. Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a EStG bis zu 1.500 EUR ist zum 31.3.2022 ausgelaufen. Es wurde jedoch eine neue bis zum 31.5.2023 befristete Steuerbefreiung in § 3 Nr. 11b EStG für einen Pflegebonus bis zu einer Höhe von max. 4.500 EUR geschaffen, welche inzwischen ebenfalls ausgelaufen ist.[1]mehr