Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung

Rn. 31 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich ferner die sachliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 10 (April 2019); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 18 (November 2022); aA FG BBg vom 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 107: nur örtliche Zuständigkeit. Das Betriebsstätten-FA is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsfolgen der LSt-Außenprüfung

A. Hemmung der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN Rn. 62 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN wird durch die LSt-Außenprüfung beim ArbG gemäß § 171 Abs 15 AO gehemmt. § 171 Abs 15 AO gilt gemäß Art 97 § 10 Abs 11 EGAO für alle Festsetzungsfristen, die zum 30.06.2013 gegenüber den ArbN als Steuerschuldnern noch nicht abgelaufen s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zeitgleiche LSt-Außenprüfung und Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung (§ 42f Abs 4 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der ArbG kann beim Beriebsstätten-FA den (formlosen) Antrag stellen, dass die LSt-Außenprüfung und die Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (vgl im Einzelnen § 28p SGB IV; BSG vom 23.02.2021, B 12 R 21/18 R, BSGE 131, 260) zeitgleich erfolgen. Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den ArbG, ob diese ihre Meldepflichten und ihre...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 1030 Die Behandlung eines Beschäftigten als freier Mitarbeiter, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttoloh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers

Rz. 1078 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der Lohnsteuer; dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Gem. § 42d EStG haftet der Arbeitgeber gesamtschuldnerisch neben dem Arbeitnehmermehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 1080 Während i.d.R. die Lohnsteuer des Arbeitnehmers durch Abzug vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber erhoben wird (sog. Lohnsteuerabzugsverfahren), kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhoben werden (vgl. §§ 40 ff. EStG). Rz. 1081 Das Betriebsstättenfinanzamt kann auf Antrag des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Lohnsteuerabzug unter Berücksichtigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1719 Sinnvoll ist die Vorlage der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, wenn der Arbeitnehmer die Steuerklasse I, II, III oder IV hat (keine Lohnsteuer bei Arbeitsentgelt bis zu 520,00 EUR). Rz. 1720 Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohns...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mihatsch, Die LSt-Außenprüfung, DB 1985, 1099; Buciek, Nichtige Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot, DB 1987, 1274; Gosch, LSt-Außenprüfung und Änderungssperre für LSt- und LSt-Nachforderungsbescheide, FR 1991, 130; Thomas, Verfahrensfragen zu LSt-Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden, DStR 1992, 837, 896; Mösbauer, Zum Umfang der Mitwirkungspflichten des ArbG bei der LSt-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachliche Bindungswirkung

Rn. 54 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Entsprechend der Regelungsaussage der Anrufungsauskunft, Zitat "wie die FinBeh einen ihr zur Prüfung gestellten typischerweise hypothetischen Sachverhalt im Hinblick auf die Verpflichtung zum LSt-Abzug gegenwärtig beurteilt", BFH vom 27.02.2014, VI R 19/12, BStBl II 2014, 894, ist das Betriebsstätten-FA an die erteilte Auskunft gebunden, BFH vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren, Grundfrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Prüfungsfolgebescheide gegen ArbG und ArbN, Änderungssperre (§ 173 Abs 2 AO)

Rn. 63 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Folgen der LSt-Außenprüfung können gegenüber dem ArbG der Erlass eines Haftungsbescheids (§ 42d Abs 1 EStG) oder eines Pauschalierungsbescheids (§ 40 Abs 1 EStG) sein, es sei denn, der ArbG meldet die einzubehaltende LSt an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG) oder erkennt seine Zahlungspflicht schriftlich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG). Soweit Steuerbeschei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönliche Bindungswirkung bei einer dem ArbG erteilten Anrufungsauskunft

Rn. 62 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Verfährt der ArbG entsprechend der ihm erteilten Anrufungsauskunft, ist seine Haftungsinanspruchnahme auch dann ausgeschlossen, wenn die Auskunft unrichtig war, BFH vom 20.03.2014, VI R 43/13, BStBl II 2014, 592 Rz 16; Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 33 (Mai 2022). Allerdings ist der ArbG nicht dazu verpflichtet, entsprechend d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erteilung von Auskünften (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Fraglich ist, ob § 42f Abs 2 S 2 EStG mit konstitutiver Wirkung eigenständige Mitwirkungspflichten der ArbN iRd LSt-Außenprüfung begründet, so Heuermann in Brandis/Heuermann § 42f EStG Rz 22 (November 2022), die neben die Mitwirkungspflichten des ArbG treten und diese ergänzen (vgl BFH vom 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). Nach a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zur Abgabenordnung

Rn. 13 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f EStG bildet nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung; sondern diese findet sich in § 193 Abs 1, Abs 2 Nr 1 AO, FG Bbg vom 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 1077; Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 6 (April 2019); Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 42f EStG Rz 1 (22. Aufl). § 42f Abs 1 EStG regelt jedoch die sachliche Zuständigke...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Rz. 1088 Im Jahressteuergesetz 2007 mit Wirkung ab 2007 wurde zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens mit § 37b EStG eine Pauschalierungsmöglichkeit i.H.v. 30 % eingeführt, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die ESt auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Der Zuwendende übernimmt die Versteuerung des geldwerten Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand des Auskunftsbegehrens der Anrufungsauskunft

Rn. 26 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die LSt-Anrufungsauskunft wird nur auf Anfrage eines Beteiligten erteilt (BFH vom 22.08.1957, IV 541/56 U, BStBl III 1957, 366). Das Auskunftsbegehren muss eine konkrete formelle oder materiell rechtliche Rechtfrage zum Gegenstand haben, welche sich auf eine lohnsteuerliche Vorschrift bezieht, die für den Steuereinbehalt, die Abführung der LS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Regelungsinhalt der Anrufungsauskunft

Rn. 45 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Gegenstand der Anrufungsauskunft entspricht dem der Anfrage, ausführlich dazu s Rn 26. Die Auskunft stellt mit Bindungswirkung gegenüber den Beteiligten (ausführlich dazu s Rn 18) fest, wie das LSt-Recht auf den konkreten Einzelfall iRd Vorauszahlungsverfahrens anzuwenden ist. Wie Vorschriften über die ESt im Veranlagungsverfahren anzuwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck

Rn. 5 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gesetzgeberischer Zweck: § 42e EStG regelt eine ausschließlich für das LSt-Verfahren geltende Pflicht des FA, auf Anfrage eines am LSt-Abzug Beteiligten – ggf bereits vor Durchführung des LSt-Abzugs – gebührenfrei (BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Rz 1) Auskunft über die Anwendung lohnsteuerlicher Vorschriften im Einzelfall zu erteilen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich des § 42f EStG

Rn. 4 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der sachliche Geltungsbereich des § 42f EStG betrifft die Überprüfung des LSt-Abzugs (§ 38 Abs 1 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Des Weiteren kann sich die LSt-Außenprüfung auch auf Annexsteuern beziehen (ausführlich dazu s Rn 15). Sie erstreckt sich auch auf die Feststellung der ArbG-Eigenschaft und die Pauschalieru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorlage von Bescheinigungen und Belegen (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Verpflichtung des ArbN nach § 42f Abs 2 EStG zur Vorlage von Belegen und Bescheinigungen ist zum einen auf solche Unterlagen beschränkt, die sich in seinem Besitz befinden. Zum anderen hat der ArbN nicht sämtliche Unterlagen vorzulegen, die Angaben über Art und Höhe seiner Einnahmen enthalten, sondern nur die in § 42f Abs 2 S 2 EStG beze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsnatur und Anspruch auf Erteilung der Anrufungsauskunft

Rn. 42 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rspr (BFH vom 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996; BFH vom 02.09.2010, VI R 3/09; BStBl II 2011, 233) und Literatur (Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 26 (Mai 2022); Bleschick in H/H/R § 42e EStG Rz 23 (Dezember 2020); Krüger in Schmidt, § 42e EStG Rz 7 (42. Aufl) handelt es sich bei d...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Vergütungsklage

Rz. 144 Klagen auf Zahlung des Arbeitsentgelts müssen zunächst die Anspruchsgrundlage erkennen lassen und hinreichend bestimmt sein. Haben die Parteien, wie regelmäßig, eine Abrede über die Zahlung eines Bruttoentgelts getroffen, schuldet der Arbeitgeber die Zahlung dieses bestimmten Bruttobetrages (vgl. BAG v. 7.3.2001 – GS 1/00; BAG v. 30.4.2008 – 5 AZR 725/07; BAG v. 6.5....mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Vorteilsbewertung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt. § 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mitwirkungspflicht des ArbG unter G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f EStG ergänzt die in §§ 193ff AO enthaltenen allgemeinen Regelungen über die Außenprüfung (BT-Drucks 7/1470, 307). Die LSt-Außenprüfung ist eine besondere Prüfung iSd §§ 193ff AO und eine abschließende Prüfung iSd § 164 Abs 2 S 3, Abs 3 S 3 AO, Krüger in Schmidt, § 42f EStG Rz 1 (42. Aufl); Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 3 (April 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hemmung der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN

Rn. 62 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN wird durch die LSt-Außenprüfung beim ArbG gemäß § 171 Abs 15 AO gehemmt. § 171 Abs 15 AO gilt gemäß Art 97 § 10 Abs 11 EGAO für alle Festsetzungsfristen, die zum 30.06.2013 gegenüber den ArbN als Steuerschuldnern noch nicht abgelaufen sind. § 171 Abs 15 AO schafft partiell eine personenüb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu § 204 AO

Rn. 12 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die verbindliche Zusage nach § 204 AO unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von der LSt-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und hat andere Voraussetzungen als Letztere, BFH vom 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996. Die verbindliche Zusage hat ausschließlich einen bei der LSt-Außenpüfung geprüften Sachverhalt und dessen Behandlung in ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Brutto-/Netto-Abfindung

Rz. 233 Wird einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung zugesagt, handelt es sich regelmäßig um einen Bruttobetrag. Grds. ist im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander allein der Arbeitnehmer gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der Steuerforderung (vgl. BAG v. 17.10.2018 – 5 AZR 538/17, juris Rn 17; BFH v. 13.12.2007 – VI R 57/...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Pauschalierung der ESt nach § 37a EStG

Rz. 1087 § 37a EStG sieht eine Pauschalierung der ESt durch Dritte vor. Prämienanbieter, die Sachprämien im Rahmen ihrer Kundenbindungsprogramme an die teilnehmenden Prämienempfänger ausschütten, haben seit der Einführung des § 37a EStG durch das Jahressteuergesetz 1997 diese Möglichkeit der pauschalierten Versteuerung. Die Lufthansa hat im Rahmen ihres "Miles and More"– Pro...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Lohnsteuerabzug ohne Berücksichtigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1715 Nach § 40a Abs. 1 S. 1 EStG kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % des Arbeitslohnes erheben. Nach § 40a Abs. 1 S. 2 EStG liegt eine kurz...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 970 In einer schuldhaft falschen Lohnberechnung des Arbeitgebers kann eine Verletzung einer Nebenpflicht gem. § 280 BGB gesehen werden, die einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers zur Folge haben kann, mit dem er gegen den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers seinerseits aufrechnen kann, sodass eine Rückzahlung in diesem Fall ausgeschlossen ist, auch wenn der Arbe...mehr

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§ 32 Abwicklung / 1. Lohnsteuerkarte

Rz. 4 Die Lohnsteuerkarte als Grundlage für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitnehmer zu tragenden Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wurde von der zuständigen Gemeinde zuletzt im Jahr 2010 erteilt. Nach der Vergabe von Steueridentifikationsnummern, § 139b AO, wurden die Lohnsteuerkarten durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit d...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Steuerliche Anrufungsauskunft – Verbleibende Risiken

Rz. 226 In Zweifelsfällen zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen und anderen Leistungen i.R.d. Aufhebungsvereinbarung kann sich die Einholung einer Lohnsteuer- Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gem. § 42e EStG empfehlen. Einen Anspruch auf die gebührenfreie Anrufungsauskunft haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer (R 42e Abs. 1 L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Betriebsprüfungsordnung

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gemäß § 1 Abs 2 BpO sind für die LSt-Außenprüfung als besondere Außenprüfung die §§ 5–12, 20–24, 29 und 30 BpO mit Ausnahme des § 5 Abs 4 S 2 BpO (verlängerte Bekanntgabefrist für die Prüfungsanordnung bei Großbetrieben) sinngemäß anzuwenden (ebenso R 42f Abs 1 S 2 LStR 2023). Hieraus ergibt sich eine Selbstbindung der FinVerw, das FA darf b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitwirkungspflichten potentieller ArbN (§ 42f Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 42f Abs 2 S 3 EStG sind auch diejenigen Personen nach § 42f Abs 2 S 2 EStG auskunfts- und vorlagepflichtig, bei denen streitig ist, ob sie ArbN des ArbG sind oder waren. Es handelt sich dabei um Personen, die im Zeitpunkt der LSt-Außenprüfung beim ArbG beschäftigt sind, deren ArbN-Eigenschaft im Prüfungszeitraum jedoch zwischen LSt-Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsschutz gegen eine erteilte Anrufungsauskunft

Rn. 84 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf inhaltliche Überprüfung der durch das Betriebsstätten-FA erteilten Anrufungsauskunft, BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15. Nach früherer BFH-Rspr (BFH vom 30.04.2009, VI R 54/09, BStBl II 2010, 996) und überwiegender Auffassung in der Literatur hat das Gericht den Inhalt der erteilten An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des ArbG (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gemäß § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 33 Abs 1 AO ist und § 200 AO deshalb ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (April 2019); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (Novem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsberechtigung

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auskunftsberechtigt sind sämtliche in § 38 EStG genannten, am LSt-Abzugsverfahren Beteiligten. Neben dem inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG; vgl BFH vom 13.11.1959, VI 124/59 U, BStBl III 1960, 108; BFH vom 09.03.1979, VI R 185/76, BStBl II 1979, 451; BFH vom 09.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166) sind dies der ausländische Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlich und funktionell zuständiges FA

Rn. 36 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Sachlich und funktionell zuständig für Anfragen sämtlicher Beteiligter ist gemäß § 42e S 1 EStG das Betriebsstätten-FA des ArbG iSv § 41 Abs 2 EStG. Nach § 41 Abs 2 S 1 EStG ist die Betriebsstätte der Betrieb oder Teil des Betriebs des ArbG, in dem der für die Durchführung des LSt-Abzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Nach BMF vom 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich des § 42e EStG

Rn. 9 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der sachliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst die Frage, ob und inwieweit im Einzelfall die Vorschriften über die LSt anzuwenden sind. Die Erteilung einer Anrufungsauskunft ist somit auf den Bereich des LSt-Abzugsverfahrens beschränkt, BFH vom 16.11.2005, VI R 23/02, BStBl II 2006, 210; BFH vom 13.01.2011, VI R 61/09, BStBl II 2011, 47...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsschutz bei verweigerter sowie bei Widerruf einer erteilten Anrufungsauskunft

Rn. 83 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Lehnt das Betriebsstätten-FA den Antrag eines Beteiligten auf Erteilung einer LSt-Anrufungsauskunft ab, kann dieser nach erfolglosem Einspruchsverfahren Verpflichtungsklage erheben; der Antrag richtet sich darauf, das Betriebsstätten-FA zur Erteilung der begehrten Auskunft zu verpflichten, BFH vom 30.04.2009, VI R 54/09, BStBl II 2010, 996; ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 1627 Zu den allgemeinen Grundsätzen der Lohnsteuerpauschalierung s. Lohnsteuer (§ 21 Rdn 1057 ff.). a) Kurzfristige Beschäftigung Rz. 1628 Die Pauschalbesteuerung des an Aushilfskräfte gezahlten Arbeitslohnes ist mit dem Steuersatz von 25 % möglich (§ 40a Abs. 1 S. 2 EStG), wennmehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Auslandstätigkeitserlass (ATE)

Rz. 70 Einkünfte unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer aus nicht selbstständiger Arbeit im Ausland sind im Inland unter den Voraussetzungen des ATE von der Besteuerung befreit (vgl. allgemein dazu Klöckner, DB 1983, 2594 ff.). Der ATE ist zu § 34c Abs. 5 EStG ergangen, wonach die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden mit Zust...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 100. Steuerentrichtungspflicht

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§ 16 Vertragstypen / 1. Irrtümliche Gehaltsüberzahlung

Rz. 1595 Wird die Arbeitsvergütung irrtumsbedingt zu hoch ausgezahlt, hat der Arbeitgeber grundsätzlich einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB. Im Streitfall muss er nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen, dass für die Leistungen an den Arbeitnehmer im Umfang der Überzahlung ein Rechtsgrund nicht bestanden hat. Rz....mehr