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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag / C. Sachverhaltsbezogene Freibeträge

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Rz. 7

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Neben den personenbezogenen Freibeträgen finden tatsächliche Abzugsbeträge in einer Vielzahl von Sachverhalten Anwendung. Zum überwiegenden Teil sind größenunabhängige > Steuerbefreiungen iRd § 3 EStG gegeben.

Dabei lassen sich aber auch Einzelsachverhalte festhalten, bei denen pauschale Mindestbeträge als Aufgriffsgröße zur Vermeidung eines verwaltungsseitigen Prüfungserfordernisses von Kleinstbeträgen dienen (vgl zB > Abrundung, > Aufgriffsgrenze, > Nichtbeanstandungsgrenze); die Qualität eines Pauschbetrages haben diese Werte nicht.

I. Einzelfälle

 

Rz. 8

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Arbeitnehmerpauschbetrag

Soweit nicht höhere > Werbungskosten geltend gemacht werden, wird bei der Ermittlung der > Einkünfte der > Arbeitslohn pauschal um 1 230 EUR bzw werden die > Versorgungsbezüge pauschal um 102 EUR gemindert (§ 9a EStG). Ausführlich > Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Ausbildungsfreibetrag

Der Stpfl, der für sein volljähriges Kind Anspruch auf > Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat, kann auf Antrag bis zu 1 200 EUR pro Jahr als > Ausbildungsfreibetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und auswärtig untergebracht ist (§ 33a Abs 2 EStG).

Behinderten-Pauschbetrag

In Abhängigkeit vom Grad der Behinderung (GdB) kann anstelle tatsächlicher Aufwendungen gemäß § 33b EStG ein > Behinderten-Pauschbetrag von bis zu 7 400 EUR in Abzug gebracht werden.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Leistungen des ArbG für die > Betriebliche Gesundheitsförderung können bis zu 600 EUR im VZ je > Arbeitnehmer steuerfrei sein (§ 3 Nr 34 EStG).

Betriebsveranstaltungen

Soweit Aufwendungen des ArbG für bis zu zwei > Betriebsveranstaltungen im Jahr den Betrag iHv 110 EUR je teilnehmenden ArbN nicht übersteigen, gehören diese nicht zum Arbeitslohn (§ 1...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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