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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mahlzeiten / II. Zuwendung einer zweckgebundenen Geldleistung an den Arbeitnehmer

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1. Barzuschüsse

 

Rz. 28

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die über § 8 Abs 2 EStG für die Bewertung anwendbare SvEV (> Rz 15) gilt nur für Sachbezüge (> Rz 11 ff), die vom ArbG oder im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten (> Arbeitslohn Rz 155 f, > Rabatte Rz 71 ff) gewährt werden und gleichgestellte Sachverhalte (> Rz 14). Gibt der ArbG dem ArbN einen Barzuschuss für die Einnahme einer Mahlzeit in einer von einem Dritten betriebenen Kantine, einer Gaststätte oder einem Betriebsrestaurant, gehört dieser grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (§ 19 Abs 1 iVm § 8 Abs 1 EStG). Das gilt auch, wenn bei überschaubaren Verhältnissen und Berechtigungskontrollen Barzuschüsse nachträglich gewährt werden (EFG 1980, 548).

 

Beispiel:

Der ArbG ohne Betriebskantine zahlt jedem ArbN am Monatsende mit dem Gehalt einen Essenzuschuss von 2,00 EUR für jeden Tag aus, an dem der ArbN im Betrieb anwesend war. Der Essenzuschuss ist als Barzuschuss stpfl Arbeitslohn.

 

Rz. 29

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Stattdessen kann der ArbG unmittelbar der von einem Dritten betriebenen Kantine, Gaststätte oder vergleichbaren Einrichtung einen Zuschuss geben. Er kann dem Betreiber (Dritten) einen Zuschuss in bar zahlen mit der Auflage, die an die ArbN abzugebenden Mahlzeiten entsprechend zu verbilligen. Er kann vergleichbare Leistungen auch durch Übernahme von Kosten – etwa für Wasser, Strom, Inventar, Personal – erbringen. Auch in diesem Fall entstehen zwar grundsätzlich für die in der Kantine verköstigten ArbN geldwerte Vorteile (> Rz 31). Kein geldwerter Vorteil sind lediglich solche Leistungen, die im ganz überwiegenden Interesse des ArbG liegen, wie zB die Bereitstellung des Kantinenraums (vgl BFH 142, 483 = BStBl 1985 II, 164).

 

Rz. 30

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die in > R 8.1 Abs 7 Nr 5 LStR geregelte Durchschnittsbewertu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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