Fachbeiträge & Kommentare zu Lehrer

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.2.3 Sonstige Dienstleistungen

Rz. 11 Für Zeitungsausträger [1] und Sargträger [2] hat das BAG jeweils darauf hingewiesen, dass bei einfachen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer regelmäßig kein eigener nennenswerter Entscheidungsspielraum für die Gestaltung der Tätigkeit verbleibe, sodass sich daraus regelmäßig die Arbeitnehmereigenschaft ableiten lasse. Auch Familienhelferinnen nach § 31 SGB VIII sind regelmäßig ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.4 Kausalität

Rz. 127 Die zeitweilige Verhinderung eines Stammarbeitnehmers muss für die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers ursächlich sein. Die Vertretungskraft muss gerade wegen des durch die vorübergehende Arbeitsverhinderung des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen zeitlich begrenzten Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden sein; der Bedarf für die Beschäftigu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.1 Soziale Überbrückung

Rz. 213 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der soziale Überbrückungszweck die Befristung eines Arbeitsvertrags etwa dann rechtfertigen kann, wenn der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis, an eine wirksame Kündigung oder an ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten oder zur Verbesserun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.2 Mehrfache Befristung

Rz. 118 Die Befristung kann nach einer älteren Rechtsprechung des BAG unwirksam sein, wenn bereits bei Vertragsschluss beabsichtigt ist, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterzubeschäftigen. Dies kann z. B. bei einem zur Dauervertretung eingestellten sog. Springer der Fall sein.[1] Dies setzt voraus, dass der befristet beschäftigte Arbeitnehmer von vornhere...mehr

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Einstellung / 11.2 Anspruch auf Neubescheidung der Bewerbung

Die Auswahlentscheidung hat sich an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG auszurichten (Leistungsprinzip, Bestenauslese). Diese Kriterien sind: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Eignung des Bewerbers hebt auf seine Veranlagung ab als auch auf die körperliche Leistungsfähigkeit, Intelligenz, Willensstärke und charakterliche Ausprägung. Der Gesichtspunkt der Befähi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 22 Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in § 7 Abs. 1 SGB IV ist weitergehend als der des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 611a BGB. Das (arbeitsrechtliche) Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Beschäftigungsverhältnisses. Gleichwohl ist es Hauptanwendungsbereich des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Das ergibt sich bereits aus § 7 Abs....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hauslehrer

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Haushaltshilfe Rz 22/1, > Kinderbetreuung Rz 25, > Lehrer Rz 1.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkskammer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Handwerkskammer ist eine > Körperschaft des öffentlichen Rechts , die von der Regierung eines Landes zur Vertretung der Interessen des Handwerks durch Rechtsverordnung errichtet werden kann (vgl § 90 Handwerksordnung). Als KöR ist sie eine > Öffentliche Kasse und führt einen öffentlichen Haushalt iSd § 3 Nr 58 EStG (vgl BFH 265, 340 = BSt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sachbezüge

Rz. 12 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der teilweise kostenlose (verbilligte) Bezug von Brennholz führt grundsätzlich zu > Sachbezüge. Soweit einzelne Bundesländer amtliche > Sachbezugswerte Rz 34 für Deputatholz (§ 8 Abs 2 Satz 10 EStG) festsetzen, gehört der Unterschied zwischen dem gezahlten Betrag und dem amtlichen Sachbezugswert zum > Arbeitslohn. Veräußert der ArbG sein Bre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Haftpflichtversicherung schützt – im Gegensatz zu einer > Kaskoversicherung, die eigene Schäden abdeckt – vor Ansprüchen Dritter auf > Schadensersatz . Einige Haftpflichtversicherungen sind Pflichtversicherungen, zB die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherungen bestimmter Berufsgruppen (> Rz 8). So gut wie aussch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.2 Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts

Rz. 47 Das Recht auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle Arten des Entgelts, d. h. die Tarifentlohnung, übertarifliche Zulagen sowie außertarifliche Vergütungen für AT-Angestellte, selbst wenn diese einzelvertraglich vereinbart worden sind.[1] Der Darlegung eines besonderen Anlasses für die Ausübung des Einsichtsrechts bedarf es dabei auch im Hinblick auf individuell verei...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4 Lehrkräfte und Dozenten

Für Lehrkräfte, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[3], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / 2 Rentenversicherung

Zu den versicherungspflichtigen Selbstständigen gehören unter den Voraussetzungen des § 2 Satz 1 Nrn. 1-9 SGB VI [1]: selbstständige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; selbstständige Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH: Die mit BMF-Schr. v. 25.6.2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 8.11.2018 – C-495/17 – Cartrans Spedit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.14 Lehrkräfte

Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. a TV EntgO Bund gilt der TV EntgO Bund grundsätzlich nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte beschäftigt werden. Etwas anders gilt, soweit in der Entgeltordnung ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart worden für Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer (Teil III Abschn. 16 Unterabschn. 5), Lehrkr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Smarte PSA – Einsatzbeispie... / 3.2 Handdesinfektion

Eine weitere wesentliche Schutzmaßnahme ist die korrekte Desinfektion von Händen und Oberflächen, die häufig von verschiedenen Personen berührt werden. Eine irische Firma hat in diesem Kontext einen Handdesinfektions-Lernkiosk entwickelt. Das mobile Gerät ist mit einer Kamera ausgestattet und verbindet die aufgenommenen Videobilder der Hände des Nutzers mit maschinengeneriert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.3 Häusliches Arbeitszimmer

Etwas anders ist die Rechtslage, wenn Strom aus einer Photovoltaikanlage in einem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer verbraucht wird, z. B. Arbeitszimmer eines Lehrers. Egal, ob im Arbeitszimmer Strom verbraucht wird, der aus dem Netz bezogen wird oder Strom, der mit der eigenen Photovoltaikanlage produziert wird, beides Mal kann der Aufwand als Werbungskosten im R...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mentoring: Konzepte, Ziele ... / 1.1 Mentoring

Mentoring: Abgrenzung zum Coaching Auch wenn sich die Wirkungen verschiedener Techniken der Personal- und Persönlichkeitsentwicklung teilweise überschneiden, so lassen sie sich doch oft voneinander abgrenzen. Insbesondere zum Coaching muss sich das Mentoring abgrenzen. Die Unterschiede zwischen Mentoring und Coaching sind vielfältig und zum Teil offensichtlich. Die folgende Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher

Zusammenfassung Begriff Lehrer und Erzieher können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sein. Andererseits kann dieser Personenkreis seinen Beruf aber auch in einer selbstständigen Tätigkeit ausüben. In diesem wird das Versicherungsverhältnis ande...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 5.2 Ausländische Lehrer an deutschen Schulen

Ausländische Lehrer, die an Schulen in der Bundesrepublik Deutschland Unterricht erteilen, unterliegen der inländischen Versicherungspflicht. Aufgrund von Ausnahmevereinbarungen nach der EG-Verordnung 883/2004 oder einem Sozialversicherungsabkommen können diese Lehrer den Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht ihres Heimatlands unterstellt werden (Ausnahmevereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.5 Hauptamtlich beschäftigte Lehrer

Hauptamtlich beschäftigte Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Beamte[1] krankenversicherungsfrei. Von der Versicherungsfreiheit werden nur Lehrer, nicht hingegen Erzieher erfasst.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 1 Lehrer und Erzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

Lehrer und Erzieher, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis oder vergleichbares Dienstverhältnis) stehen, sind in der Regel in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versicherungsfrei. Sie sind in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn eine freiwillige Krankenversicherung[1] oder eine Versicherung bei einem pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 2 Selbstständige Lehrer und Erzieher in der KV, PV und ALV

In der Unfallversicherung können selbstständige Lehrer und Erzieher kraft Satzung oder freiwillig versichert sein. Auch in der Krankenversicherung können sich selbstständig tätige Lehrer und Erzieher freiwillig versichern. In der Pflegeversicherung liegt Versicherungspflicht vor, wenn eine freiwillige Krankenversicherung bei einer Krankenkasse oder eine Versicherung bei einem p...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3 Selbstständige Lehrer und Erzieher in der Rentenversicherung

Bei selbstständiger Tätigkeit sind die Lehrer und Erzieher in der allgemeinen Rentenversicherung versicherungspflichtig, sofern sie in ihrem Betrieb keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.[1] Hinweis Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Lehrer und Erzieher an privaten Ersatzschulen können von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.39 Lehrer

Hauptberufliche Lehrer oder Hochschullehrer an einer öffentlichen oder privaten Schule sind Arbeitnehmer. Bezüge für eine freiwillig eingegangene Lehrtätigkeit eines emeritierten Hochschullehrers rechnen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Privatlehrer, die z. B. für mehrere Auftraggeber Musikunterricht erteilen, sind dagegen selbstständig tätig. Gleiches gilt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 5.1 Deutsche Lehrer an ausländischen Schulen

Lehrer, die an deutschen oder an ausländischen Schulen im Ausland beschäftigt sind, sind nicht versicherungspflichtig in der deutschen Sozialversicherung. Vereinbarungen über die Entsendung von deutschen Lehrern bestehen mit Estland, Rumänien und der Ukraine.[1] Auslandsschullehrer können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden (Antragspflichtversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 4 Selbstständige Lehrer und Erzieher in der Arbeitslosenversicherung

Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als selbstständiger Lehrer oder Erzieher kann in der Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht auf Antrag begründet werden.[1] Wichtig Ausschluss der Antragspflichtversicherung Die Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist ausgeschlossen, wenn die antragstellende Person b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen/Lehrer/Erzieher

Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen[1] werden von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn für sie einkommensbezogene Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichtet werden und sie ähnliche Leistungen beanspruchen können wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.[2] Ebenfalls von der Rentenversicherungspflicht befreit werden Lehrer und Erzieher an ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.2.4 Einkommensbezogene Beitragsberechnung

Lehrer und Erzieher können bestimmen, dass der Beitragsberechnung das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird.[1]mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.3 Beitragstragung

Lehrer und Erzieher tragen die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in voller Höhe allein. Die Beitragszahlung ist in der Rentenversicherungs-Beitragszahlungsverordnung (RV-BZV) geregelt. Obwohl Versicherungspflicht kraft Gesetzes besteht, müssen Lehrer und Erzieher den Rentenversicherungsträger über alle Tatsachen unterrichten, die zur Feststellung der Versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.2 Beitragsberechnung

Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung sind für die ersten 3 Kalenderjahre nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach dem halben Regelbeitrag zu zahlen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Regelbeitrag maßgebend. Der Lehrer/Erzieher kann auch beantragen, einkommensgerechte Beiträge zu zahlen. In der 3-jährigen Existenzgründungsphase kann der selbstständige Lehrer/E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.4 Meldepflichten

Rentenversicherungspflichtige Lehrer und Erzieher sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden. Damit dieser die Versicherungspflicht ordnungsgemäß feststellen kann, sind die entsprechenden Vordrucke auszufüllen. Diese Verpflichtungen ergeben sich unmittelbar aus § 190a SGB VI. Im w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / Zusammenfassung

Begriff Lehrer und Erzieher können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sein. Andererseits kann dieser Personenkreis seinen Beruf aber auch in einer selbstständigen Tätigkeit ausüben. In diesem wird das Versicherungsverhältnis anders bewertet. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigte gelten nicht als Arbeitnehmer.[1] Die Regelung, dass kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt werden darf, ist nach der Rechtsprechung[2] so auszulegen, dass nicht auf einen einzelnen Arbeitnehmer abzustellen ist. Vielmehr ist die Beurteilung unabhängig von deren konkretem Versicherungsstatus vorzunehmen. D. h., sollte der selb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.1 Beschäftigung von Arbeitnehmern

Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ist, dass Lehrer und Erzieher keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer in ihrem Betrieb beschäftigen. Wird ein Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt, entfällt also die Versicherungspflicht. Bei der Feststellung, ob versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind Besonderheiten zu berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.1.2 Beschäftigung von Auszubildenden

Zu den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, durch deren Beschäftigung die Versicherungspflicht als selbstständiger Lehrer oder Erzieher entfallen kann, gehören auch Auszubildende und Praktikanten.[1] Die Beschäftigung freier Mitarbeiter, die ggf. als arbeitnehmerähnliche Selbstständige versicherungspflichtig sind, im Betrieb und von Arbeitnehmern im Haushalt steht der Ver...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.2.2 Regelbeitrag nach Ablauf von 3 Jahren

Regelbeitrag ist der Beitrag, den der Lehrer/Erzieher kraft Gesetzes nach Ablauf der 3-jährigen Existenzgründungsphase zu zahlen hat, sofern er nicht beantragt, dass die Beiträge einkommensgerecht erhoben werden. Der Regelbeitrag wird aus der jeweiligen Bezugsgröße mit dem allgemeinen Beitragssatz der Rentenversicherung berechnet. Im Jahr 2026 betragen die Beiträge daher 735,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.2.6 Beitragszahlung bei nachträglich festgestellter Versicherungspflicht

Wird die Versicherungspflicht nachträglich festgestellt, sind rückwirkend ab Aufnahme der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit die Beiträge nachzuzahlen.[1] Selbst wenn strittig gewesen ist, ob es sich bei der Tätigkeit als Lehrer/Erzieher um eine abhängige Beschäftigung oder um eine selbstständige Tätigkeit handelt, sind die Rentenversicherungsbeiträge vom Begi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.2.1 Halber Regelbeitrag für die ersten 3 Jahre

Der Lehrer/Erzieher zahlt ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens in den ersten 3 Jahren der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit den halben Regelbeitrag. Beitragsbemessungsgrundlage für den halben Regelbeitrag ist ein fiktives Arbeitseinkommen in Höhe der halben monatlichen Bezugsgröße. Damit sind im Jahr 2026 1.977,50 EUR (2025: 1.872,50 EUR)...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.2.5 Beiträge für Teilmonate

Bei Aufnahme oder Beendigung der selbstständigen Tätigkeit oder bei einem Wechsel der Beitragsbemessungsgrundlage im Laufe eines Kalendermonats sind die zu zahlenden Beiträge für den jeweiligen Teilmonat zu leisten. Der Beitrag für den Teilmonat wird ermittelt, indem der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch die Anzahl der Kalendertage zu teilen ist, auf den er entfällt. S...mehr