Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

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Vermietungsunternehmen / 1.3 Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerentstehung

Die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Lediglich die Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen, die in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz zu § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt sind, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Hinweis Kein Nullsteuersatz bei der Vermietung einer Photovoltaikanlage Die Lieferung u... mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / Zusammenfassung

Überblick Factoring und Asset-Backed-Securities (ABS) sind 2 Finanzierungsinstrumente, die eine Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen. Zwar sind weder die bilanzielle Behandlung von Factoring noch die von ABS im deutschen Handelsgesetzbuch explizit geregelt, doch liegen mit IDW RS HFA 8, der auf den bereits entwickelten GoB für Factoring aufsetzt, Klarstellungen ... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 1 Einleitung

Rz. 1 Factoring und Asset-Backed-Securities (ABS) sind 2 Finanzierungsinstrumente, die eine Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen. Sowohl für den deutschen Mittelstand als auch für Großunternehmen bieten Factoring und ABS gute Möglichkeiten, sich den nötigen finanziellen Spielraum für Investitionen zu verschaffen. Dabei hat vor allem das Image von ABS-Papieren se... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Auch ... mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 25. Prozessuale Besonderheiten beim Auseinanderfallen von Halter und Eigentümer (insbes. Leasing und Sicherungseigentum)

Rz. 243 BGH, Urt. v. 17.1.2023 – VI ZR 203/22, juris Zitat ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242, § 426, § 823 Abs. 1 1. Wird das Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht ohne Angabe einer Prüfungsreihenfolge gestützt, liegt eine alternative Klagehäufung vor, die wegen des Verstoßes gegen das Gebot, den Klageg... mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 48. Besonderheiten beim Auseinanderfallen von Halter und Eigentümer (insbes. Leasing und Sicherungseigentum)

Rz. 595 BGH, Urt. v. 17.1.2023 – VI ZR 203/22, juris Zitat ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242, § 426, § 823 Abs. 1 1. Wird das Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht ohne Angabe einer Prüfungsreihenfolge gestützt, liegt eine alternative Klagehäufung vor, die wegen des Verstoßes gegen das Gebot, den Klageg... mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / a) Der Fall

Rz. 219 Die Klägerin nahm als Leasingnehmerin nach einem Verkehrsunfall den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für das von ihr geleaste Fahrzeug in Anspruch. Die vollständige Einstandspflicht der Beklagten dem Grunde nach war zwischen den Parteien außer Streit. Rz. 220 Die dem Leasingvertrag der Klägerin zugrundeliegenden Bedingungen ... mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 25. Ansprüche des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer und andere Unfallbeteiligte bei nachweisbarem Verschulden, § 823 BGB

Rz. 324 BGH, Urt. v. 10.7.2007 – VI ZR 199/06, zfs 2007, 678 = VersR 2007, 1387 Zitat BGB §§ 254, 823; StVG §§ 9, 17 Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitversc... mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / a) Der Fall

Rz. 245 Der klagende Haftpflichtversicherer nimmt die Beklagten auf Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch. Am 8.3.2017 kam es zu einem Verkehrsunfall, an dem ein bei der Klägerin versicherter Klein-Lkw und der vom Beklagten zu 2 geführte und von der Beklagten zu 1 gehaltene Pkw beteiligt waren. Hierbei wurde der Pkw beschädigt. Der Pkw stand im Eigentum der S. Leasing SE, von... mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 270 Die Revision war begründet und führte gemäß § 563 Abs. 1 S. 1 ZPO zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 271 Das Berufungsgericht hatte der Klägerin einen Anspruch – nämlich einen solchen aus eigenem Recht der Klägerin als Leasingnehmerin – aberkannt, der nicht Gegenstand der Klage war. Gegenstand der Klage war ein Anspruch aus fremdem Recht der L... mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 327 Das Urteil hielt den Angriffen der Revision stand. Der Klägerin war ein etwaiges Mitverschulden des Fahrers des Leasingfahrzeugs oder dessen Betriebsgefahr unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuzurechnen. Für eine Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG war vorliegend kein Raum, da die Klägerin im Zeitpunkt des Unfalles nicht Halterin des Leasingfahrzeugs gewesen war. Rz. 3... mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 596 Die Parteien stritten um restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in einem Parkhaus. Rz. 597 Der Kläger war am Unfalltag Halter und Fahrer eines Pkw Mitsubishi, dessen Kauf er über die M-Bank finanziert hatte. Zur Sicherung des Darlehens hatte er das Fahrzeug an die Bank übereignet. Zudem hatte er sämtliche Ansprüche aus einem eventuellen Verkehrsunfallereig... mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 223 Das angegriffene Urteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Klage war nicht wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig. Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift neben einem bestimmten Antrag eine bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs enthalten. Damit werden der Streitgegenstand abgegrenzt un... mehr

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§ 9 Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 38 Das Berufungsgericht hatte mit Recht die Grundsätze des Senatsurteils vom 5.11.1991 (VI ZR 145/91, BGHZ 116, 22) zum Haftungsumfang bei einem Totalschaden an einem geleasten Kraftfahrzeug auf den vorliegenden Fall eines Totalschadens eines darlehensfinanzierten Unfallfahrzeugs übertragen. Rz. 39 Nach dem vorgenannten Senatsurteil stellt die fortbestehende Belastung mit... mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 315 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand der Klägerin vor dem erledigenden Ereignis gemäß § 426 Abs. 1 BGB auch gegenüber der Beklagten der geltend gemachte Gesamtschuldnerausgleich in Höhe von 50 % des gegenüber der Leasinggeberin vollständig regulierten Schadens zu. Das Amtsgericht habe den früheren Beklagten zu 1 nach § 18 StVG unter Zugrundelegung der gleich h... mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 602 Die Revision des Klägers war unzulässig, soweit sie sich gegen die Zurückweisung seiner Berufung gegen die Abweisung der Klage hinsichtlich eines Teils der von ihm geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten richtete. Der Kläger hatte – nach teilweiser übereinstimmender Erledigterklärung – Rechtsverfolgungskosten in Höhe von noch 284,65 EUR geltend gemacht. Davon waren... mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist... mehr

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Privater und betrieblicher ... / 1.2 Private Mitbenutzung durch den Arbeitnehmer

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Mitbenutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses (Orts-, Nah- und Fernbereich), von Mobil- und Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Online-Zugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn. Seit 2000 sind jedoch alle Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von be... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.11 Überlassung von Leasing-Fahrzeugen

Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, ist die Nutzungsbehandlung nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Nach der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014[1] fehlt es jedoch an der in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geforderten "Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs", wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder al... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.5 Auszubildende

Auf Auszubildende findet neben den in § 18 aufgeführten Tarifverträgen auch der unter Absatz 1 Buchst. e genannte Tarifvertrag Anwendung. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung spricht zwar in § 1 Buchst. j bzw. k noch vom Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. vom Mantel-TV Azubi-O. Die bislang noch nicht erfolgte redaktionelle Anpassung des TV-EUmw... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.10 Besonderheiten bei Dauerleistungen

Rz. 60 Die Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 hat Auswirkungen auf solche Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen), wenn die Steuersatzänderungen in den für die Leistung vereinbarten Zeitraum fallen. Bei Dauerleistungen kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen, laufen... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.3 Was wird gefördert?

Heizungsanlagen Gefördert werden: Einbau effizienter Heizungsanlagen Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze Maßnahmen zur Heizungsunterstützung Als zentrale Voraussetzungen gelten, dass das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist. Die Maßnahme verbessert Energieeffizienz oder EE-Anteil des Gebäudes und fällt nach Umsetzung unter die GEG-Heizungsoptimierung. Nicht gefördert Nicht förderfä... mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 3.1 Wirtschaftliches Eigentum verbleibt beim Leasing-Nehmer

Veräußert ein Unternehmer beispielsweise Gegenstände seines betrieblichen Anlagevermögens an einen anderen Unternehmer und least diese wieder zurück, liegt kein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum weiterhin beim Veräußerer (= Leasing-Nehmer) der Anlagegegenstände verbleibt.[1] Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich in diesem Fall ... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sale-and-lease-back-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff Bei sog. "Sale-and-lease-back"-Geschäften veräußert ein Unternehmen betriebliche Anlagegegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter oder bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter an ein anderes Unternehmen und mietet/least diese anschließend wieder zurück.[1] Im Vordergrund solcher Transaktionen steht regelmäßig die Steigerung der finanziellen Liquidität des... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sale-and-lease-back-Verfahren / 3.2 Umsatzsteuerfreiheit nicht die Regel

Ob es beim Verkauf eines Wirtschaftsguts im Rahmen von Sale-and-lease-back-Geschäften zu einer Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den Erwerber kommt, hängt von der Erscheinungsform des Leasing-Vertrags ab. Ob bei einem Leasing-Geschäft eine Übertragung der Verfügungsmacht und damit eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung stattfindet, soll sich nach dem Gesamtb... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sale-and-lease-back-Verfahren / 2.1 Vollamortisationsverträge

Von Vollamortisationsverträgen spricht man, wenn während der unkündbaren Grundmietzeit die Raten durch den Leasingnehmer in einer Höhe zu entrichten sind, die mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten und Finanzierungskosten des Leasinggebers decken.[1] Weiter von Bedeutung ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts. Hie... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sale-and-lease-back-Verfahren / 6 Handelsbilanzielle Fragestellungen

Die handelsbilanzielle Behandlung des Leasings ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der steuerbilanziellen.[1] Die Zurechnung erfolgt beim wirtschaftlichen Eigentümer. Verpflichtungen aus Leasingverträgen stellen regelmäßig sonstige finanzielle Verpflichtungen dar, über die gemäß § 285 Nr. 3 HGB zu berichten ist.[2] Bei sale-and-lease-back-Geschäften handelt es sich um sac... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sale-and-lease-back-Verfahren / 2 Ertragsteuerliche Fragestellungen

Auch bei einem sale-and-lease-back-Geschäft kann sich im Einzelfall die Frage stellen, ob es zu einer Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Leasinggegenstand gekommen ist.[1] Nur dann ist der Verkauf realisiert und zieht ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich. Bei dem wirtschaftlichen Eigentümer ist dann der Gegenstand auch in der Bilanz zu aktiveren.[2] Für di... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.3 Liquiditätsbeschaffung

Bei der Veräußerung der betrieblichen Anlagegegenstände oder der (selbst geschaffenen) immateriellen Wirtschaftsgüter erhält der Unternehmer Gegenleistungen. Diese Gegenleistungen kann er zur Tilgung von Altkrediten oder zur Realisierung neuer betrieblicher Investitionen einsetzen. Ist das veräußernde Unternehmen selbst als Leasingunternehmen (Leasing-Geber) tätig, kann das V... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.5 Verringerung der Bilanzsumme

Verwendet das Unternehmen die aus der Veräußerung der Anlagegegenstände erzielten Erlöse zum Abbau von Schulden, führt dies zu einer Reduzierung der Bilanzsumme (Bilanzverkürzung), weil auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Beträge wegfallen. Das kann bilanzpolitisch[1] insbesondere aus folgenden Gründen wünschenswert sein: Die niedrigere Bilanzsumme ist durch das... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

(Die Autoren geben ihre persönliche Meinung wieder) Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002 ff; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich 7. Aufl., Stuttgart 2025; AKEU, Vereinbarke... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 70 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Im IFRS für KMU ist geregelt, wie Leasingverhältnisse einschließlich sale and lease back-Geschäfte beim Leasinggeber und -nehmer zu bilanzieren sind (Sec. 20.9–29 respektive Sec. 20.32–34). Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasinggeber und sale and lease back-Geschäften werden in diesem Beitrag allerdings nicht betrachtet, da dur... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzierung von Leasinggeschäften beim Leasingnehmer

Tz. 77 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Falls das Leasingobjekt dem Leasingnehmer bilanziell zuzurechnen ist, ist es in einem HGB-Abschluss mit dem Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen zu bewerten (vgl. Ammann/Hucke, IStR 2000, S. 89). Nach den Regeln des IFRS für KMU ist ebenfalls eine Bewertung zum Barwert der Mindestleasingzahlungen vorgesehen, wenn dieser Betrag den Fa... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.0... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Klassifizierung von Leasingverhältnissen

Tz. 71 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Sowohl in einem HGB-Abschluss als auch nach IFRS für KMU ist ein Leasingobjekt bei seinem wirtschaftlichen Eigentümer in der Bilanz zu erfassen (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB bzw. Sec. 20.4). In einem HGB-Abschluss wird das wirtschaftliche Eigentum an einem Leasingobjekt anhand der in den für die Steuerberechnung maßgeblichen Leasingerlassen festge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Entnahmebewertung

Rn. 1131 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 ABC der Entnahmen (dem Grunde nach) s §§ 4,5 Rn 204 ff (Briesemeister) sowie s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister) Abgeltungswirkung der Pauschalierungsregel s Rn 1120 Arbeitsleistung des Unternehmers s Rn 1082, 1099 Auslandsreise s Rn 1084 Bemessungsgrundlage für private Pkw-Nutzung s Rn 1110 Betriebsaufgabe s Rn 1064 Beweislast bei nicht privater Nutzung s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660 ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 227. Verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 [2021/0231247], DB 2021, 539: Untergesetzliche Regelung ohne Änderung des EStG

Rn. 247 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Zudem ist politisch gewollt, dass die angestrebte Digitalisierung mittelbar eine zusätzliche steuerliche Förderung erhält. Deshalb wurde die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software iSv ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 156. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007, BGBl I 2007, 914

Rn. 176 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz zu "Real Estate Investment Trusts" (REITs) – rückwirkend zum 01.01.2007 (Art 7 REITG) in Kraft getreten – soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Übertragung von Anlageimmobilien im BV (mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien) in Form einer "Exit-Tax" (zeitlich befristete Halbeinkünftebesteuerung) gemäß dem neuen § 3 ... mehr