Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.4 Tabellarische Übersicht mit typischen Unsicherheiten

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B7 "Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung" (VSME.37 f.) stellt einen zentralen Baustein des VSME-Basismoduls dar und adressiert die material- und ressourcenbezogenen Umweltauswirkungen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) schafft diese Angabe ein umfassendes Bild der ökologischen Unternehmensleistu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 Allgemeine Informatione... / 2.2 C2 – Beschreibung von Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.48 f.)

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.5 Scope 3 (freiwillig): Wertschöpfungskettenanalyse und indirekte Emissionen

Rz. 144 Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen außerhalb von Scope 2 und transformieren die THG-Bilanzierung von einer rein operativen zu einer strategischen Managementdisziplin, die das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk systematisch durchleuchtet und komplexe Lieferantenbeziehungen und Produktlebenszyklen berücksichtigt. Der VSME-Standard macht Scope 3 explizit...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.3 C3-Aspekt 2: Übergangsplan für klimaintensive Sektoren (VSME.55)

Rz. 207 Ein glaubwürdiger Übergangsplan für den Klimaschutz ist eine Liste von Maßnahmen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg umgesetzt werden sollen, wobei die Finanzplanung berücksichtigt wird. Dieser Übergangsplan muss regelmäßig aktualisiert werden, da möglicherweise nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, insbes. solche, die von ungewissen zukünftigen Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 1 Steuerfreie private Telefon- und Internetnutzung

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses, von Mobil- oder Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Onlinezugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Die Privatnutzung durch den Arbeitnehmer bleibt aber steuerfrei[1], wenn der Arbeitgeber mindestens das wirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leasing

Rn. 50 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach dem Kriterium der Zurechnung wird schließlich auch über die AfA-Berechtigung beim Leasing entschieden. Dies bedeutet: Für diese Zurechnung kommt es darauf an, ob der Herausgabeanspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Rn. 326 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Bauwerk muss, um ein Gebäude zu sein, fest durch einzelne oder durchgehende Fundamente mit dem Grund und Boden verbunden sein (Tz 2.5 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734; OFD Frankfurt/M v 10.02.2023, S 3190 A-001-St 72, DStR 2023, 951), dh, das Bauwerk muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 3.4 Sonderfragen im Zusammenhang mit dem (Elektro-)Fahrrad-Leasing

In der Praxis gibt es im Zusammenhang mit dem Fahrrad-Leasing eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen.[1] Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Leasing-Rad zur Verfügung stellt, ein geldwerter Vorteil sowohl in der vergünstigten Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstrad / 2.1 Entgeltfortzahlung und Leasing

Erkrankt der Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, wer die Leasingraten zu zahlen hat. Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht Osnabrück[1] auseinandergesetzt. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber mit seiner Arbeitnehmerin die Überlassung von 2 Diensträdern für einen Zeitraum von 36 Monaten vereinbart. Die Arbeitnehmerin verzichtete dafür als Sachlohnbezug auf eine...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.2 Pay-per-Use – Nutzen statt besitzen

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, Produkte, Leistungen, Lösungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die weniger Ressourcen und Energie verbrauchen und Anreize schaffen, insgesamt weniger Waren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.14 Miete/Leasing → Zeile 47

Zu erfassen sind die Kosten für Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter. Nicht in Zeile 47 gehören Kfz-Leasingkosten (Zeile 68) oder Raummiete (Zeile 39).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 Kfz-Kosten → Zeilen 68–73

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.2 Vorbereitungsarbeiten für einzelne Bilanzpositionen

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Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.4 Zur Ausgaben/Betriebsausgabenseite

Schwieriger kann es dann werden, wenn es sich auf der Ausgabenseite um sog. gemischte Kosten/Aufwendungen handelt, wenn also erworbene Gegenstände auch gleichzeitig oder dauerhaft den anderen steuerbegünstigten Tätigkeitsbereichen nach dem Vereinszweck zugeordnet werden können. Praxis-Beispiel Für dieses Herbstfest kauft der Vorstand des Musikvereins eine größere Lichterkette...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / c) Operating-Leasing

Rz. 21 Beim Operating-Leasing schafft der Leasinggeber das Leasingobjekt nicht speziell für den Leasingnehmer an, vielmehr sucht er eine Vollamortisation dadurch zu erreichen, dass er den Leasinggegenstand mehrfach an verschiedene Leasingnehmer überlässt. Dem entspricht es, dass beim Operating-Leasing keine oder eine – im Verhältnis zur gewöhnlichen Nutzungsdauer der Leasing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing

A. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Die A als Leasinggeberin schließt mit der B-GmbH einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug zur geschäftlichen Nutzung. Der Vertrag wird als "Leasingvertrag mit Kilometer-Abrechnung" bezeichnet und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Neben einer zu Beginn des Vertrages fälligen Sonderzahlung von 10.000 EUR hat die B-GmbH monatliche Leasingraten von...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Allgemeines

Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (genauer: das Fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / I. Einleitung

1. Allgemeines Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (g...mehr

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§ 28 Leasing / B. Rechtliche Grundlagen

I. Einleitung 1. Allgemeines Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist d...mehr

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§ 28 Leasing / 5. Erscheinungsformen und Abgrenzungsfragen

Rz. 17 Wegen seiner dargestellten Funktion wird das in diesem Beitrag allein beschriebene Leasing als Finanzierungsleasing bezeichnet. Zu erläutern und rechtlich einzuordnen sind noch folgende weitere Erscheinungsformen bzw. Begriffe: a) Herstellerleasing Rz. 18 Vom Herstellerleasing spricht man, wenn Leasinggeber und Hersteller identisch (direktes Herstellerleasing) oder rech...mehr

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§ 28 Leasing / 2. Steuerrechtliche Vorgaben und Gestaltungsmodelle

Rz. 4 Seine Beliebtheit verdankt das Leasing ursprünglich vor allem seinen steuerlichen Vorteilen. Um diese zu erlangen, muss durch die leasingvertraglichen Regelungen sichergestellt sein, dass nicht nur das rechtliche, sondern auch das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut der Leasinggesellschaft zugerechnet wird.[1] Das ist bei dem hier allein zu erörternden Leasing von b...mehr

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§ 28 Leasing / VII. Ordentliche Beendigung des Leasingvertrags

1. Beendigung durch Zeitablauf oder Kündigung Rz. 81 Sofern der Leasingvertrag nicht einvernehmlich aufgehoben wird, endet er durch Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit. Einer Kündigung bedarf es regelmäßig nur bei dem Vertragsmodell mit Abschlusszahlung. Ist dessen Vertragslaufzeit unbestimmt, besteht das Kündigungserfordernis auch dann, wenn der Leasingnehmer eine Ausglei...mehr

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§ 28 Leasing / III. Vertragsschluss

1. Schriftformerfordernis und notwendige Pflichtangaben im Anwendungsbereich des § 506 Abs. 1 u. 2 BGB Rz. 36 Liegen die Voraussetzungen des § 506 Abs. 2 BGB vor,[41] bedürfen sowohl die Vertragserklärung des Leasingnehmers als auch die Vertragserklärung des Leasinggebers der Schriftform, wobei es für die Erklärung des Leasinggebers genügt, dass sie mit Hilfe einer automatisc...mehr

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§ 28 Leasing / 2. Auswirkungen der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte auf den Leasingvertrag

a) Kein Einwendungsdurchgriff nach den Bestimmungen über das Verbundgeschäft, §§ 358 ff. BGB Rz. 56 Ist hiernach die leasingtypische Abtretungskonstruktion mit dem Verweis des Leasingnehmers auf die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte wirksam, berührt allein das Vorhandensein eines Mangels die Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag nicht. Insbesondere gib...mehr

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§ 28 Leasing / 5. Verwertung der Leasingsache

a) Verpflichtung des Leasinggebers zur bestmöglichen Verwertung Rz. 91 Bei Verträgen mit Restwertabrechnung ist der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer zu einer bestmöglichen Verwertung des Leasinggegenstands verpflichtet. Es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht des Leasinggebers, die er formularmäßig nicht einschränken kann.[156] Mit der Verpflichtung zur be...mehr

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§ 28 Leasing / 4. Leasingtypische Besonderheiten

Rz. 14 Sein besonderes Gepräge erhält das Leasing durch das Dreiecksverhältnis zwischen Leasinggeber, Lieferant und Leasingnehmer. Der Leasingnehmer sucht sich sowohl den Lieferanten als auch den Leasinggegenstand aus und vereinbart dann mit dem Leasinggeber, dass dieser den Leasinggegenstand im eigenen Namen beim Lieferanten erwirbt und ihm anschließend zum Gebrauch überläs...mehr

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§ 28 Leasing / b) Sale-and-lease-back

Rz. 20 Bei einem Sale-and-lease-back veräußert der Eigentümer die Sache an den Leasinggeber, um sie anschließend von ihm als Leasingnehmer zurückzuleasen.[14] Das Sale-and-lease-back dient der Generierung von Liquidität oder der Aufdeckung stiller Reserven. Wie im Falle des direkten Herstellerleasings fehlt es an dem für das Leasing typischen Dreiecksverhältnis. Der Leasingge...mehr

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§ 28 Leasing / d) Mietkauf

Rz. 22 Beim Mietkaufvertrag ist nicht die Gebrauchsüberlassung das eigentliche Vertragsziel, sondern der Vertrag ist von vorneherein auf einen späteren Eigentumserwerb gerichtet. Zu diesem Zweck wird dem Mieter das Recht (Option) eingeräumt, durch einseitige Erklärung die Sache unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bis dahin gezahlten Mietraten käuflich zu erwer...mehr

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§ 28 Leasing / Literaturtipps

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§ 28 Leasing / b) Teilamortisationsverträge

Rz. 6 Häufiger – und beim Kfz-Leasing praktisch ausschließlich – anzutreffen ist der Teilamortisationsvertrag. Beim Teilamortisationsvertrag deckt das während der unkündbaren Grundmietzeit zu leistende Leasingentgelt (Raten und eine evtl. Sonderzahlung) nur einen Teil der Kosten und des kalkulierten Gewinns des Leasinggebers. Die Höhe der Leasingraten bemisst sich im Falle e...mehr

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§ 28 Leasing / bb) Anspruch auf Ersatzlieferung, § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB

Rz. 59 Ähnlich eindeutig wie für den Anspruch auf Mangelbeseitigung ist die Rechtslage für den durch die Schuldrechtsmodernisierung neu hinzugekommenen Primäranspruch auf Ersatzlieferung gem. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB nicht. Für den Fall, dass der Lieferant eine Ersatzlieferung vornimmt, sehen die Leasingverträge regelmäßig vor, dass sich der Vertrag an dem ersatzweise geliefe...mehr

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§ 28 Leasing / dd) Recht zum Rücktritt und Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 62 Wählt der Leasingnehmer Rücktritt oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung und setzt sich damit gegenüber dem Verkäufer durch, fehlt dem Leasingvertrag von vornherein die Geschäftsgrundlage mit der Folge, dass sämtliche vertragliche Verpflichtungen von Anfang an entfallen. Einen Anspruch auf Aufwendungsersatz oder entgangenen Gewinn hat der Leasinggeber nicht.[97] Vie...mehr

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§ 28 Leasing / 6. Vertragsspezifische Abrechnung

Rz. 96 Soweit es sich nicht um den seltenen Fall eines Vollamortisationsvertrages handelt, erteilt der Leasinggeber am Vertragsende eine vertragsspezifische Abrechnung. a) Verträge mit Restwertabrechnung Rz. 97 Bei den Verträgen mit Restwertabrechnung hat der Leasinggeber zunächst Abrechnung über den Verwertungserlös zu erteilen. Da der Verwertungserlös unselbstständiger Rechn...mehr

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§ 28 Leasing / b) Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

Rz. 102 Beim Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung umfasst die Abrechnung des Leasinggebers die Ausgleichsansprüche für gefahrene Mehr- oder Minderkilometer und für einen eventuell vorhandenen Minderwert wegen eines nicht vertragsgemäßen Erhaltungszustands. aa) Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern Rz. 103 Keine Schwierigkeiten bereitet in der Regel die Abrechnung de...mehr

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§ 28 Leasing / VI. Haftung für Sach- und Rechtsmängel

1. Freizeichnung durch leasingtypische Abtretungskonstruktion a) Zulässigkeit Rz. 54 Von jeher gestattet es der BGH dem Leasinggeber auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sich mit Blick auf den leasingtypischen Beschaffungsvorgang von seinen mietrechtlichen Gewährleistungspflichten nach §§ 535 ff. BGB freizuzeichnen und dem Leasingnehmer als Ausgleich dafür seine kaufvertr...mehr

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§ 28 Leasing / II. Verbraucherschutz

Rz. 24 Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und Existenzgründern (§ 513 BGB) ist stets die Anwendbarkeit verbraucherschutzrechtlicher Regelungen zu prüfen. Im Vordergrund steht die Frage nach der entsprechenden Anwendung von Vorschriften aus dem Verbraucherdarlehensrecht. 1. Finanzierungsleasingvertrag als entgeltliche Finanzierungshilfe gem. § 506 Abs. 1 u. 2 BGB ...mehr

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§ 28 Leasing / bb) Kündbarer Vertrag mit Schlusszahlung

Rz. 101 Beim kündbaren Vertrag mit Schlusszahlung ist die Abrechnung des Verwertungserlöses nur insoweit von Bedeutung als 10 % des Verwertungserlöses auf die Schlusszahlung anzurechnen sind. Garantieansprüche des Leasinggebers wegen Unterschreitens eines kalkulierten Restwertes bestehen nicht. Im Übrigen gelten die vorherigen Ausführungen zum Vertrag mit Mehrerlösbeteiligun...mehr

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§ 28 Leasing / VIII. Vorzeitige Beendigung

1. Gründe, insb. Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs Rz. 108 Das Recht, einen Leasingvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, richtet sich nach § 543 BGB analog. Von dessen Voraussetzungen kann auch im unternehmerischen Verkehr in AGB nicht zum Nachteil des Leasingnehmers abgewichen werden.[186] Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigun...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Freizeichnung durch leasingtypische Abtretungskonstruktion

a) Zulässigkeit Rz. 54 Von jeher gestattet es der BGH dem Leasinggeber auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sich mit Blick auf den leasingtypischen Beschaffungsvorgang von seinen mietrechtlichen Gewährleistungspflichten nach §§ 535 ff. BGB freizuzeichnen und dem Leasingnehmer als Ausgleich dafür seine kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte aus dem Beschaffungsvertrag mi...mehr

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§ 28 Leasing / a) Vollamortisationsverträge

Rz. 5 Bei den Vollamortisationsverträgen decken die vom Leasingnehmer in der unkündbaren Grundmietzeit zu leistenden Zahlungen (Leasingraten und Sonderzahlung) mindestens die vom Leasinggeber aufgewendeten Anschaffungs- und Finanzierungskosten einschließlich des kalkulierten Gewinns. Soll der Leasingvertrag erlasskonform sein, muss im Fall einer Kauf- oder Mietverlängerungso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / aa) Vertrag mit Andienungsrecht

Rz. 7 Bei dem Vertragsmodell mit Andienungsrecht hat der Leasinggeber die Möglichkeit, die Vollamortisation dadurch zu erreichen, dass er dem Leasingnehmer den Vertragsgegenstand zum kalkulierten Restwert bei Vertragsende andient. Durch die Ausübung des Andienungsrechts kommt ein Kaufvertrag zustande, der den Leasingnehmer verpflichtet, den bereits bei Abschluss des Leasingv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / a) Beginn und Länge der Widerrufsfrist

Rz. 41 Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss,[48] nicht jedoch bevor der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Abschrift des Vertrages oder des Antrags des Leasingnehmers, der sämtliche Pflichtangaben enthält, zur Verfügung gestellt hat, § 356b Abs. 1 BGB [49] (vgl. davon abweichend zur Widerrufsbelehrung für Null-Finanzierungsleas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / dd) Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

Rz. 10 Im Bereich des KfZ-Leasings dominiert der Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung. Bei diesem – nicht erlasskonformen – Vertragsmodell erfolgt eine Abrechnung nach der tatsächlichen Laufleistung des Fahrzeugs. Überschreitet oder unterschreitet die während der Vertragszeit zurückgelegte Laufleistung des Fahrzeugs das vereinbarte Kilometer-Limit einschließlich bestimmter...mehr