Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Mobilien-Leasing: Teilamortisation

cca) Zurechnungsrelevanz der Partizipation an Wertsteigerungen Rn. 1019 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Restamortisation: Auch mit Teilamortisationsverträgen wird durch besondere Restamortisations- und Folgevereinbarungen im Anschluss an die Grundmietzeit bzw im Rahmen der Anschlussverwertung des Leasingguts im Ergebnis eine Vollamortisation des Leasinggebers erreicht. Dem Finanzi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Mobilien-/Immobilien-Leasing

Rn. 1003 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Leasingerlasse der FinVerw differenzieren zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing. Der Begriff Mobilien-Leasing adressiert Leasingvereinbarungen über bewegliche WG, Immobilien-Leasing bezieht sich auf unbewegliche WG (zur Abgrenzung beweglicher/unbeweglicher WG s Rn 650f). Die FinVerw trifft keine Aussagen für das Leasing immaterielle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Operating-/Finanzierungs-Leasing

Rn. 1004 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Operating-Leasing: Beim dieser Leasingform wird der Leasinggegenstand gemessen an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nur kurzfristig überlassen. Operating-Leasing zeichnet sich dadurch aus, dass der Leasinggeber die Amortisation seines Anschaffungsaufwands nicht bereits durch einmaliges, sondern erst durch mehrfaches Überlassen des Lea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Mobilien-Leasing: Vollamortisation

cba) Überblick Rn. 1010 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ausgehend von der durchgehend gewünschten Zurechnung des Leasingguts zum Leasinggeber lassen sich die durch den Vollamortisationserlass für Mobilien (BMF v 19.04.1971, BStBl I 1971, 264) hierfür formulierten Voraussetzungen wie folgt zusammenfassen: Voraussetzungen der Zurechnung zum Leasinggeber beim Mobilien-Leasing mit Voll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Spezial-Leasing

Rn. 1006 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Sog Spezial-Leasing liegt vor, wenn der Leasinggegenstand derart speziell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist, dass dieser auch nach Ablauf der Grundmietzeit nur durch den Leasingnehmer selbst wirtschaftlich sinnvoll Verwendung finden kann und keine anderweitige wirtschaftlich sinnvolle Verwertung möglich ist. Da die F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8 Leasing-Sonderzahlung

Rz. 229 Stand: 06/02 – 07/2025 Leasing-Sonderzahlungen sind als für den Gesamtzeitraum vereinnahmtes Entgelt anteilig auf die Teilleistungszeiträume umzulegen. Praxis-Beispiel Sachverhalt Beispiel wie in Rz. 138; zusätzlich zu den Leasingraten ist vorschüssig auch eine Sonderzahlung zu leisten Beurteilung Die Sonderzahlung ist als im Voraus vereinnahmtes Entgelt auf die Teilleist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Beteiligungsbeträge im Leasing-Restwertmodell

Rn. 1048 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Dem sog Leasing-Restwertmodell liegt folgende, von Automobilproduzenten implementierte Konstruktion zugrunde: Ein Kfz-Händler veräußert ein Kfz an eine Leasinggesellschaft und verpflichtete sich, das Leasingfahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit zu einem bereits zu Beginn des Vertrags vereinbarten Kaufpreis zurückzunehmen, trägt also in der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leasing in der handelsrechtlichen Bilanzierung

Rn. 1057 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zurechnungsfrage wird in der handelsrechtlichen Rechnungslegung auch in Leasingfällen an den allg Zurechnungsgrundsätzen ausgerichtet (s Rn 41). Einzig zur Bilanzierung von Leasinggegenständen, die dem Leasinggeber zuzurechnen sind, liegt mit HFA 1/1989 eine Stellungnahme des IDW vor. Für die Frage der Zurechnung zum Leasinggeber bzw -n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Leasing

Schrifttum: Runge, Leasing im Steuerrecht des letzten Jahrzehnts, DB 1990, 959; Gabele/Kroll, Grundlagen des Immobilien-Leasing, DB 1991, 241; Sobotka, Der neue Teilamortisationserlass im Immobilien-Leasing, BB 1992, 827; Körner/Weiken, Wirtschaftliches Eigentum nach § 5 Abs 1 S 1 EStG, BB 1992, 1033; Buhl, Finanzierungsleasing und wirtschaftliches Eigentum, BB 1992, 1755; Zahn, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Immobilien-Leasing: Vollamortisation

Rn. 1026 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Überblick: Ausgehend von der durchgehend gewünschten Zurechnung des Leasingguts zum Leasinggeber lassen sich die durch den Vollamortisationserlass für unbewegliche WG (BMF v 21.03.1972, BStBl I 1972, 188) insoweit formulierten Voraussetzungen wie folgt zusammenfassen: Voraussetzungen der Zurechnung zum Leasinggeber beim Immobilien-Leasing m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Immobilien-Leasing: Teilamortisation

Rn. 1030 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Überblick: Für Teilamortisationsverträge über Immobilien gilt das Schreiben des BMF v 23.12.1999, BStBl I 1992, 13. Der Erlass unterscheidet zwar zwischen Gebäude sowie Grund und Boden, formuliert Prüfkriterien aber nur für das Gebäude; die Zurechnung des Grund und Bodens folgt generell der Zurechnung des Gebäudes ("Der Grund und Boden ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Runge, Leasing im Steuerrecht des letzten Jahrzehnts, DB 1990, 959; Gabele/Kroll, Grundlagen des Immobilien-Leasing, DB 1991, 241; Sobotka, Der neue Teilamortisationserlass im Immobilien-Leasing, BB 1992, 827; Körner/Weiken, Wirtschaftliches Eigentum nach § 5 Abs 1 S 1 EStG, BB 1992, 1033; Buhl, Finanzierungsleasing und wirtschaftliches Eigentum, BB 1992, 1755; Zahn, Risiko des L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Rn. 1000 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Rechtsnatur: Der Leasingvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein atypischer Mietvertrag (BGH v 08.10.1975, VIII ZR 81/74, NJW 1977, 195; BGH v 14.12.1989, IX ZR 283/88, NJW 1990, 1113; Henneberger/Flick in HdJ, I/8 Rz 23 (02/2020); zum Diskussionsstand bzgl der rechtlichen Einordnung Brinkmann in H/H/R, § 5 EStG Rz 1105 mwN (12/2021)). Den u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Degressive Leasingraten

Rn. 1047 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vereinbarung degressiv verlaufender Leasingraten führt beim Leasingnehmer (analog zur degressiven Abschreibung) bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses zu höherem erfolgswirksamem Aufwand, beim Leasinggeber korrespondierend zu höherem Ertrag. Fraglich ist, ob diese Aufwands-/Ertragswirkungen zu linearisieren sind. Immobilien-Leasing:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsätze

Rn. 1007 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zivilrechtliches Eigentum: Das zivilrechtliche Eigentum am Leasingobjekt verbleibt stets beim Leasinggeber. Leasingverträge ermöglichen eine differenzierte Überlassung des wirtschaftlichen Nutzenpotenzials eines WG sowie der Gefahr- und Lastentragung durch den Leasingnehmer. Je nach Ausgestaltung ist der bilanziellen Abbildung und Besteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Vollamortisation ohne Optionsrecht(e)

Rn. 1013 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Verhältnis von Grundmietzeit zur Nutzungsdauer: Bei Vollamortisationsverträgen ohne Mietverlängerungs- oder Kaufoption über Mobilien ist alleiniges Kriterium die Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Zurechnung zum Leasinggeber erfolgt, wenn die unkündbare (Grund-)Mietzeit mindestens 40 % und höc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Überblick

Rn. 1010 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ausgehend von der durchgehend gewünschten Zurechnung des Leasingguts zum Leasinggeber lassen sich die durch den Vollamortisationserlass für Mobilien (BMF v 19.04.1971, BStBl I 1971, 264) hierfür formulierten Voraussetzungen wie folgt zusammenfassen: Voraussetzungen der Zurechnung zum Leasinggeber beim Mobilien-Leasing mit Vollamortisation R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mietkauf

Verwaltungsanweisungen: FinMin SchlH v 27.07.2004, VI 304 – S 2170 (Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing); OFD Frankfurt, Vfg v 05.03.2014, S 2170 A-103-St 224, StEK EStG § 16 Nr 121 (Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing); LfSt Nds v 26.02.2020, S 2170–22 – St 227 (Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing). a) Abgrenzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erscheinungs-/Differenzierungsformen

Rn. 1002a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zur Leasing-Typologie Henneberger/Flick in HdJ, I/8 Rz 1ff (02/2020); Tonner, Leasing im Steuerrecht, Kap 1 Rz 18ff (7. Aufl 2022). ba) Mobilien-/Immobilien-Leasing Rn. 1003 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Leasingerlasse der FinVerw differenzieren zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing. Der Begriff Mobilien-Leasing adressiert Leasingverei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccc) Kündbarer Mietvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses auf die Schlusszahlung des Leasingnehmers

Rn. 1021 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Hier kann der Leasing-Vertrag frühestens nach Ablauf einer Grundmietzeit, dh frühestens nach 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gekündigt werden. Macht der Leasingnehmer von diesem Recht Gebrauch, muss er eine Abschlusszahlung iH der durch die Leasingraten nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasinggebers entrichten. Auf diese Abschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Zurechnungsrelevanz der Partizipation an Wertsteigerungen

Rn. 1019 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Restamortisation: Auch mit Teilamortisationsverträgen wird durch besondere Restamortisations- und Folgevereinbarungen im Anschluss an die Grundmietzeit bzw im Rahmen der Anschlussverwertung des Leasingguts im Ergebnis eine Vollamortisation des Leasinggebers erreicht. Dem Finanzierungsleasing ist es immanent, dass alle Aufwendungen des Leas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Folgen beim Leasingnehmer

Rn. 1041 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aktivierung/Abschreibung: Mit Verortung des wirtschaftlichen Eigentums beim Leasingnehmer hat dieser das Leasinggut in seiner Bilanz zu aktivieren. Nach Auffassung der FinVerw soll der Leasingnehmer der Bewertung nicht seine eigenen AK, sondern die AK/HK des Leasinggebers nach § 6 Abs 1 Nr 1 EStG, die dieser der Berechnung der Leasingraten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Spezialleasing

Rn. 1035 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da Leasinggüter beim Spezialleasing derart speziell auf die Verhältnisse und Anforderungen des Leasingnehmers zugeschnitten sind, dass ausschließlich der Leasingnehmer selbst sie nicht nur während, sondern auch nach Ablauf der Grundmietzeit wirtschaftlich sinnvoll verwenden kann, ist ein formal bestehender Herausgabeanspruch des Leasinggeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sale-and-lease-back

Rn. 1055 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei Sale-and-lease-back-Geschäften als Sonderform des Leasings wird der (Leasing-)Gegenstand zunächst veräußert und anschließend zurückgeleast. Der Veräußerer tritt zugleich als Leasingnehmer auf, der Erwerber zugleich als Leasinggeber. Sale-and-lease-back-Geschäfte sind idR liquiditäts- und bilanzpolitisch motiviert. Die leasingtypische D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Andienungsrecht des Leasinggebers

Rn. 1020 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ist der Leasingnehmer aufgrund eines Andienungsrechts des Leasinggebers verpflichtet, den Leasinggegenstand auf dessen Verlangen zu einem bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegten Preis zu erwerben, hat selbst aber kein Recht auf Erwerb des Leasinggegenstandes (kein Doppeloptionsfall) ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccd) Mehrerlösaufteilung

Rn. 1022 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wertminderungsrisiko: Im Mehrerlös-Aufteilungsmodell trägt der Leasingnehmer das Wertminderungsrisiko. Wird der Leasinggegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit vertragsgemäß durch den Leasinggeber veräußert und unterschreitet der Verwertungserlös die Differenz aus Gesamtkosten des Leasinggebers und Summe der während der Grundmietzeit zu en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cce) Kaufoption des Leasingnehmers mit Anrechnung zu leistender Schlusszahlung auf den Kaufpreis und Mehrerlösaufteilung

Rn. 1023 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach Auffassung der OFD Frankfurt v 20.06.2006, S 2170 A – 28 – St 219, FR 2006, 793 soll eine Zurechnung zum Leasinggeber bei folgender Sachlage ausscheiden: Der Leasingnehmer hat bei Vertragsablauf eine Abschlusszahlung in Höhe der Restamortisation zu leisten. Ihm wird eine Kaufoption eingeräumt, die einen Kaufpreis in Höhe der Abschluss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, Stuttgart 1962; Döllerer, Leasing – wirtschaftliches Eigentum oder Nutzungsrecht?, BB 1971, 535; Lorenz, Wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit im Bilanzrecht, Düsseldorf 2002; Wagner, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Fall der Einräumung von Ankaufs- und Andienungsrechten (Call- und Put-Optionen), DK...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Vollamortisation mit Optionsrecht(en)

Rn. 1015 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Maßstab Wahrscheinlichkeit der Optionsausübung: Die Rspr stellt in der Frage, ob eine Kauf-/Mietverlängerungsoption des Leasingnehmers bei diesem zu wirtschaftlichem Eigentum führt, auf den Wahrscheinlichkeitsgrad der Ausübung ab (zB BFH v 26.01.1970, IV R 144/66, BStBl II 1970, 264; BFH v 02.06.2016, IV R 23/13, BFH/NV 2016, 1433). Für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Folgen der Zurechnung zum Leasingnehmer

dca) Folgen beim Leasingnehmer Rn. 1041 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aktivierung/Abschreibung: Mit Verortung des wirtschaftlichen Eigentums beim Leasingnehmer hat dieser das Leasinggut in seiner Bilanz zu aktivieren. Nach Auffassung der FinVerw soll der Leasingnehmer der Bewertung nicht seine eigenen AK, sondern die AK/HK des Leasinggebers nach § 6 Abs 1 Nr 1 EStG, die dieser d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Personelle Zurechnung des Leasingguts

ca) Grundsätze Rn. 1007 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zivilrechtliches Eigentum: Das zivilrechtliche Eigentum am Leasingobjekt verbleibt stets beim Leasinggeber. Leasingverträge ermöglichen eine differenzierte Überlassung des wirtschaftlichen Nutzenpotenzials eines WG sowie der Gefahr- und Lastentragung durch den Leasingnehmer. Je nach Ausgestaltung ist der bilanziellen Abbildun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Forfaitierung von Leasingforderungen

fa) Forfaitierung künftiger Mietforderungen Rn. 1051 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Echte Forfaitierung: Zur Refinanzierung tritt der Leasinggeber (Forfaitist) häufig seine erst künftig fälligen Leasingforderungen unter Übergang des Bonitätsrisikos an ein Kreditinstitut (Forfaiteur) ab. Der Leasinggeber steht lediglich für den rechtlichen Bestand der Forderungen und deren Einrede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rechtsfolgen

da) Grundsätze Rn. 1037 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die bilanziellen Folgen eines Leasingverhältnisses werden von der personellen Zurechnung des Leasingguts bestimmt. Mit dem bilanziellen Schicksal des Leasingguts ist entschieden, ob es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, das den Grundsätzen über die (Nicht-)Bilanzierung schwebender Geschäfte unterliegt; dies ist bei (de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Folgen der Zurechnung zum Leasinggeber

dba) Folgen beim Leasinggeber Rn. 1038 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aktivierung/Abschreibung: Bei Zurechnung zum Leasinggeber hat dieser das Leasinggut gem § 6 Abs 1 Nr 1 EStG zu AK/HK zu aktivieren und im AV auszuweisen. Die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Leasingvertrages ist eine iS § 247 Abs 2 HGB dauernde Nutzung, die einen Ausweis im AV erfordert; dies gilt auch beim ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Forfaitierung künftiger Mietforderungen

Rn. 1051 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Echte Forfaitierung: Zur Refinanzierung tritt der Leasinggeber (Forfaitist) häufig seine erst künftig fälligen Leasingforderungen unter Übergang des Bonitätsrisikos an ein Kreditinstitut (Forfaiteur) ab. Der Leasinggeber steht lediglich für den rechtlichen Bestand der Forderungen und deren Einredefreiheit ein (Veritätshaftung). Geht das Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Besondere Zahlungsvereinbarungen

ea) Sonderzahlungen/Mietvorauszahlungen/Vormieten Rn. 1045 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Sonderzahlungen: Werden bei Vertragsschluss fällige Sonderzahlungen vereinbart, die weder auf künftige Leasingraten angerechnet noch bei Vertragsbeendigung erstattet werden, liegt wirtschaftlich betrachtet eine Mietvorauszahlung vor. Der Leasingnehmer hat diese entsprechend über die Grundmie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Wiedmann/Böcking/Gros (Hrsg.), Bilanzrecht, 4. Aufl. 2019; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Folgen beim Leasinggeber

Rn. 1043 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Leasinggeber muss das Leasinggut mit Verlust des wirtschaftlichen Eigentums ausbuchen. Er aktiviert eine mit der Kaufpreisschuld des Leasingnehmers korrespondierende Kaufpreisforderung (Gewinnrealisation durch Kaufvertrag mit gestundeten Kaufpreisraten, BFH v 13.12.2006, VIII R 51/04, BStBl II 2008, 137). Laufende Leasingraten (wirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbb) Folgen beim Leasingnehmer

Rn. 1040 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Schwebendes Geschäft: Bei Zurechnung des Leasinggegenstands zum Leasinggeber ist das Leasinggeschäft als schwebendes Geschäft aus Sicht des Leasingnehmers nicht zu bilanzieren. Zu leistende Leasingraten sind unmittelbar aufwandswirksam (zu degressiven Leasingraten s Rn 1047), Vorauszahlungen jeder Art sind aktiv abzugrenzen (s Rn 1045).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7 Laufende Leasingzahlung

Rz. 228 Stand: 06/02 – 07/2025 Leasinggeschäfte sind zeitlich begrenzte Dauerleistungen, die i. d. R. in monatlichen Teilleistungen erbracht werden. Maßgebend ist der Steuersatz, der bei Beendigung des jeweiligen Leasingmonats gilt. Praxis-Beispiel Sachverhalt Kfz-Leasingvertrag am 12.06.2020, monatliche Leasingraten, Übergabe des Fahrzeugs am 24.06.2020 Beurteilung Das Leasing i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Voll-/Teilamortisationsverträge

Rn. 1005 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vollamortisation (full-pay-out): Im Fall von Vollamortisationsverträgen decken die Leasingraten des Leasingnehmers während der Grundmietzeit die AK/HK des Leasinggebers sowie dessen Nebenkosten (Vertrieb, Verwaltung, Finanzierungskosten) vollständig ab. Sie beinhalten darüber hinaus regelmäßig eine Gewinnspanne des Leasinggebers. Teilamorti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Auch wenn mit Umsetzung der Regelungen des § 340f vorrangig die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute und deren spezifische Gläubigerstruktur im Fokus waren, so sind die Regelungen iVm. § 340a Abs. 4 dem Grunde nach auf alle Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340 Abs. 4), aber auch Wertpapierinstitute (§ 340 Abs. 4a) und Zahlungsdien...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Gewichtung

Rn. 189g Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die das zivilrechtliche Eigentum verdrängende steuerrechtliche Zurechnung eines beweglichen WG zu einem Nichteigentümer setzt den Übergang der Substanz des WG auf den Nichteigentümer voraus (BFH v 28.05.2015, IV R 3/13, BFH/NV 2015, 1577 zu kundenspezifischen Werkzeugen; BFH v 22.09.2016, IV R 1/14, BStBl II 2017, 171 zu Windkraftanlagen)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Sonderzahlungen/Mietvorauszahlungen/Vormieten

Rn. 1045 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Sonderzahlungen: Werden bei Vertragsschluss fällige Sonderzahlungen vereinbart, die weder auf künftige Leasingraten angerechnet noch bei Vertragsbeendigung erstattet werden, liegt wirtschaftlich betrachtet eine Mietvorauszahlung vor. Der Leasingnehmer hat diese entsprechend über die Grundmietzeit nach § 5 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG aktiv abzugren...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Arbeitshilfe zu den Ausführungen im UStAE

Rz. 147 Stand: 06/02 – 07/2025 Abschn. 12.18 UStAE: Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen „Lieferung einer Photovoltaikanlage (1)1Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. 2Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Lieferung einer Photovoltaikanlage vgl. Abschnitt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Forfaitierung des Restwerterlöses

Rn. 1053 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei Forfaitierung des künftiges Restwerterlöses im Falle eines Teilamortisationsvertrages (mit Andienungsrecht des Leasinggebers) hat der Leasinggeber Forfaitierungserlöse als Darlehen (nicht als passiven RAP) auszuweisen. Die Verbindlichkeit ist bis zum Ablauf der Grundmietzeit ratierlich auf den Wert aufzuzinsen, der Grundlage für die Fe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätze

Rn. 1037 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die bilanziellen Folgen eines Leasingverhältnisses werden von der personellen Zurechnung des Leasingguts bestimmt. Mit dem bilanziellen Schicksal des Leasingguts ist entschieden, ob es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, das den Grundsätzen über die (Nicht-)Bilanzierung schwebender Geschäfte unterliegt; dies ist bei (der regelmäßig g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Folgen beim Leasinggeber

Rn. 1038 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aktivierung/Abschreibung: Bei Zurechnung zum Leasinggeber hat dieser das Leasinggut gem § 6 Abs 1 Nr 1 EStG zu AK/HK zu aktivieren und im AV auszuweisen. Die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Leasingvertrages ist eine iS § 247 Abs 2 HGB dauernde Nutzung, die einen Ausweis im AV erfordert; dies gilt auch beim Herstellerleasing. Planmäßig ...mehr