Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

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Leasing im Abschluss nach H... / 2 Operating-Leasing im Besonderen

Rz. 9 Die Leasingform des operating lease soll bei der folgenden Betrachtung ausscheiden, da bei ihr wegen der gegebenen Kündigungsmöglichkeit die einzelnen laufenden Leasingraten sich als äquivalente Gegenleistung für die laufende Nutzungsüberlassung darstellen, sodass bilanzmäßig und steuerlich keine Probleme auftreten.[1] Ertragsteuerlich ist das Operating-Leasing also na... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4 Parameter für die Bilanzierung von Leasing nach IFRS 16

5.4.1 Laufzeit Rz. 75 Die Laufzeit der Leasingvereinbarung soll eine nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände bestimmte, wahrscheinliche Laufzeit repräsentieren. Die Laufzeit besteht gem. IFRS 16.18 aus der nicht kündbaren Grundlaufzeit, zu der Zeiträume addiert werden, die durch die Ausübung einer Verlängerungsop... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4 Sonstige steuerliche Fragen beim Leasing

4.1 Investitionszulage Rz. 40 Nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 sind begünstigte Investitionen die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben i. S. d. § 2 Abs. 3 InvZulG gehören, z. B. Errichtung einer Betriebsstätte, die mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhaben... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1 Finanzierungs-Leasingverträge über bewegliche Wirtschaftsgüter

3.1.1 Vollamortisations-Verträge 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1] mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2 Teilamortisations-Verträge

3.1.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 18 Ein Teilamortisations-Leasingvertrag ist dann anzunehmen, wenn mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2 Finanzierungs-Leasingverträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter

3.2.1 Vollamortisations-Verträge 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasin... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 28 Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes hängt von der Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung ab. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Dabei ist zwischen Gebäude sowie Grund und Boden zu unterscheiden. Für die Zurechnung der Gebäude gilt im Einzelnen Folgendes: mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3 Einzelfragen

3.3.1 Zuständigkeit für die Zurechnung des Leasinggegenstandes im Besteuerungsverfahren Rz. 30 Das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt befindet im Rahmen des Besteuerungsverfahrens einschließlich des Investitionszulageverfahrens darüber, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Die Beurteilung der Zurechnungsfrage durch das für d... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4 Schematische Darstellung

3.4.1 Finanzierungs-Leasingverträge über bewegliche Wirtschaftsgüter (Mobilien-Leasing) 3.4.1.1 Vollamortisations-Verträge Rz. 36 mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 12 Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Bei den vorstehend genannten Grundvertragstypen gilt für die Zurechnung das Folgende: (a) Leasingverträge ohne Kauf- oder Verlängerungsoption Bei Leasingverträgen ohne Optionsrecht ist der Leasinggegenstand regelmäßig zuzurechnen: mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1 Vollamortisations-Verträge

3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1] mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1 Vollamortisations-Verträge

3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasingvertrags sind, ist vielmehr nac... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 24 (a) Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes ist von der von den Parteien gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung abhängig. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Die Zurechnungs-Kriterien sind dabei für Gebäude und Grund und Boden getrennt zu prüfen. (b) Be... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / Zusammenfassung

Überblick Leasing umfasst die Fülle an möglichen Verträgen, die ein Unternehmen abschließt, um Ressourcen temporär zu nutzen, ohne dabei (sofort, ggf. aber später,) juristischer Eigentümer zu sein. Im Englischen bezeichnet Leasing alle Mietverträge, im Deutschen hat sich für Leasing eine eingegrenztere Verwendung ergeben, da es neben Mietverträgen stehen kann. Im Ergebnis we... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.2.1 Art des Leasinggegenstandes

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.4 Grundlagen der Bilanzierung

Rz. 8 Während es nach IFRS einen gesonderten Standard zur Miete (Leasing) mit IFRS 16 (bis zum Geschäftsjahr 2018 IAS 17) gibt, finden sich weder im HGB noch im EStG Regelungen zum Leasing. Die bilanzielle Behandlung des Leasings ist handelsrechtlich in der HFA-Stellungnahme St HFA des IDW Deutschland e. V. geregelt.[1] Steuerrechtlich hat das BMF in folgenden Erlassen Stell... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1.3 Leasingverträge

Rz. 4 Leasing ist im Handels- und Steuerrecht eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Miete. Nach Auffassung des BGH in ständiger Rechtsprechung[1] handelt es sich rechtlich beim Leasingvertrag um einen Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB), der jedoch den besonderen... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1 Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing

Rz. 1 Der Begriff "to lease" bedeutet mieten und vermieten, pachten und verpachten; er umfasst also die entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist handels- und steuerrechtlich grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden:[1] Kaufverträge; Mietverträge;[2] Kauf na... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 7.2 IFRS-Anhang

Rz. 98 Nach IFRS sind umfangreiche Anhangangaben nach IFRS 16 unterteilt in Leasingnehmer und -geber notwendig. Eine genauere Übersicht findet sich im Beitrag Anhang nach IFRS.[1] mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 25 (a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasingraten sind Betriebseinnahmen. (b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer Die Leasingraten sind grundsätzlich Betriebsausgaben. mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2 Teilamortisations-Verträge

3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wenn mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber bzw. beim Leasingnehmer

Rz. 29 Die bilanzmäßige Darstellung erfolgt nach den Grundsätzen unter Rz. 20 f. mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 6.1 Darstellung nach HGB

Rz. 96b Die Leasingzahlungen auch bei einem Operating-Leasing wären linear über die Laufzeit zu verteilen, sofern kein anderer Verteilungsschlüssel hier angemessener erscheint. Es ist ein Dauerschuldverhältnis eingegangen worden, bei dem etwa die mietfreie Anfangsphase und die unterschiedlichen Jahresraten auszugleichen sind. Fraglich ist, wie mit den 1 TEUR Initialkosten um... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.1 Vollamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wenn mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.1 Vollamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3 Identifikation eines Leasingverhältnisses

Rz. 63 Grundsätzlich erfolgt die Identifikation von Leasing über folgendes Schema aus IFRS 16.B31: Es gibt lediglich Ausnahmen nach IFRS 16.5 ff. für kurzfristige Leasingverhältnisse (maximale Laufzeiten von 12 Monaten gelten, sofern keine Kaufoption vereinbart wurde, IFRS 16.A) oder solche über geringwertige Vermögenswerte. Diese sind nicht in der Bilanz anzusetzen sondern e... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.4 Insolvenz

Rz. 43 Bei Insolvenz des Leasingnehmers [1] kann der Insolvenzverwalter den Vertrag fortführen (§ 103 Abs. 1 InsO) oder die Erfüllung ablehnen (§ 103 Abs. 2 InsO); darüber hinaus gibt § 109 Abs. 1 InsO ihm das Recht, Leasingverträge über unbewegliche Gegenstände unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Kündig... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.2 Gewerbesteuer

Rz. 41 Seit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Hinzugerechnet werden müssen 20 % aller Miet- und Pachtzinsen, also auch Leasing-Zahlungen, für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern (die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen entfällt) und 50 % der Mieten, Pachten und Leasingrat... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1] mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.4 Sale-and-Lease-Back-Verfahren

Rz. 33 Als Sale-and-Lease-Back-Verfahren werden Vorgänge bezeichnet, bei denen ein Unternehmen in seinem Eigentum stehende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – immaterielle[1] und (vorwiegend) materielle Anlagegüter – an ein anderes Unternehmen – in der Regel eine Leasing-Gesellschaft –[2] veräußert und die Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Leasingvertrags s... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.3 Besonderheiten bei der Vereinbarung nicht linearer Leasingraten

Rz. 32 Leasingraten können linear, degressiv oder progressiv gestaltet werden. Nach dem BFH[1] ist bei degressiven Leasingraten i. d. R. die Summe der geschuldeten Raten in jährlich gleich bleibende Beträge für die Vertragsdauer aufzuteilen. Für die in den ersten Jahren über diesen rechnerischen Jahresaufwand hinausgehenden Beträge ist ein Aktivposten (Rechnungsabgrenzungspo... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.5 Andere Leasingverträge

Rz. 35 Nachstehende Vertragsbegriffe kennzeichnen besondere Tatbestände. Sie wurden kurz erläutert unter Hinweis auf die steuerliche Beurteilung. So betrifft ein Kommunalleasing Leasingobjekte, i. d. R. Bauobjekte, bei denen eine Kommune (Gemeinde, Landkreis, kommunaler Zweckverband) unmittelbar Leasingnehmer ist oder eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft (Betriebs-G... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 8 Weiterführende Literatur

IDW, WPH Edition, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 19. Aufl. 2025 mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5 Bilanzierung beim Leasingnehmer

5.5.1 Erstansatz und -bewertung Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben d... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.2 Klassifikation der Leasingverträge nach HGB und EStG

1.2.1 Art des Leasinggegenstandes Rz. 5 Hier werden unterschieden: mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5 Internationale Rechnungslegung (IFRS)

5.1 Begriffsbestimmungen Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasingverhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasingverhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden un... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1 Grundlagen

1.1 Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing Rz. 1 Der Begriff "to lease" bedeutet mieten und vermieten, pachten und verpachten; er umfasst also die entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist handels- und steuerrechtlich grundsätzlich zwischen folgenden Vertragst... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 7 Wie der BFH im grundlegenden Urteil vom 26.1.1970[1] betont, liegt die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings in seiner Finanzierungs- und Investitionsfunktion. Leasing wird nicht als Finanzierungsmethode, sondern als Finanzierungssubstitut aufgefasst. Es wird verglichen mit dem amerikanischen Schlagwort "pay as you earn", d. h., der Unternehmer braucht nicht wie beim ... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.3 Umsatzsteuer

Rz. 42 Leasingverträge sind dann für die Umsatzsteuer nicht relevant, wenn kein Eigentumsübergang erfolgt bzw. beabsichtigt ist, d. h. dass keine Lieferung erfolgt. Umgekehrt fordert Abschn. 3.5 UStAE [1] unter Rückgriff auf den EuGH[2] umsatzsteuerlich die Annahme einer Lieferung, wenn bereits bei Vertragsschluss davon auszugehen ist, dass das Eigentum an einem Gegenstand bei... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.1 Investitionszulage

Rz. 40 Nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 sind begünstigte Investitionen die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben i. S. d. § 2 Abs. 3 InvZulG gehören, z. B. Errichtung einer Betriebsstätte, die mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens (Bindungszeitraum) zu... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.2 Andienungsrecht des Leasinggebers ohne Optionsrecht des Leasingnehmers

Rz. 19 Bei diesem Vertragsmodell hat der Leasinggeber ein Andienungsrecht. Danach ist der Leasingnehmer, sofern ein Verlängerungsvertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen des Leasinggebers verpflichtet, den Leasinggegenstand zu einem Preis zu kaufen, der bereits bei Abschluss des Leasingvertrags fest vereinbart wird. Der Leasingnehmer hat kein Recht, den Leasinggegenstand ... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.2 Maßgebende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Leasingverträgen

Rz. 31 Die Zurechnung des Leasinggegenstands ist unter anderem abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Bei Leasingverträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasinggegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der An... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.4 Anrechnung des Veräußerungserlöses auf die Schlusszahlung

Rz. 21 Der Leasingnehmer kann den Leasingvertrag frühestens nach Ablauf einer Grundmietzeit, die 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, kündigen. Bei Kündigung ist eine Abschlusszahlung in Höhe der durch die Leasingraten nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasinggebers zu entrichten. Auf die Abschlusszahlung werden 90 % des vom Leasinggeber erzielten Veräußerungs... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasingvertrags sind, ist vielmehr nach den Grundsätzen für die ertragsteuerlic... mehr

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Leasing im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

Zusammenfassung Überblick Leasing umfasst die Fülle an möglichen Verträgen, die ein Unternehmen abschließt, um Ressourcen temporär zu nutzen, ohne dabei (sofort, ggf. aber später,) juristischer Eigentümer zu sein. Im Englischen bezeichnet Leasing alle Mietverträge, im Deutschen hat sich für Leasing eine eingegrenztere Verwendung ergeben, da es neben Mietverträgen stehen kann.... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 7.1 HGB-Anhang

Rz. 97 Die maßgebende Vorschrift ist § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB. Sie verlangt bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. die Angabe der nicht in der Bilanz erscheinenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Anzugeben sind unter anderem der Gesamtbetrag der mehrjährigen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, auch aus Sale-and-Lease-Back-Verträgen... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.4 Bilanzmäßige Darstellung

Rz. 17 (a) Beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind, zuzüglic... mehr