Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle"

Leitsatz 1. Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. 2. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2021 – XI R 15/19BStBl II 2021, 729, Rz 21mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Beendigung des Leasingvertrags

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Vertragsauflösung Schadensersatzzahlungen Leasingzahlungen/Minderung 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Been... / 6 Ausgleichsansprüche zugunsten des Leasingnehmers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung können sich auch Ausgleichsansprüche zugunsten des Leasingnehmers ergeben, z. B. wenn er zu Beginn der Laufzeit eine Sonderzahlung geleistet hat. Die Ausgleichsansprüche führen zu einer Minderung des Schadensersatzanspruchs. Der Mehrwert des zurückgegebenen Leasinggegenstandes beruht auf der tatsächlichen Nicht-Nutzung durch den Leasi...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Been... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Vertragsauflösung Schadensersatzzahlungen Leasingzahlungen/Minderungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Been... / 4 Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags

Ein Leasingvertrag kann aufgrund vertraglich vereinbarter Kündigungsrechte auch vorzeitig beendet werden, z. B. im Fall eines Totalschadens, des Zahlungsverzugs oder der Insolvenz des Leasingnehmers. Soweit die Leasingverträge für derartige Fälle Zahlungen als Ersatz für künftige Leasingraten vorsehen, handelt es sich um einen echten Schadensersatz. Der BFH entschied bereits mit ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Been... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Am Ende eines Leasingvertrags über ein Firmenfahrzeug fallen vertraglich festgelegte Zahlungen an, wenn die Beendigung vorzeitig er...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Been... / 7 Vergütungen für Mehr- oder Minderkilometer bei Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung

Leasingverträge legen häufig den Umfang der Nutzung fest, z. B. jährliche Nutzung von 15.000 km. Auf dieser Basis ermittelt der Leasinggeber die Höhe der Leasingrate. Für Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung sind vertraglich festgelegte Ausgleichszahlungen zu leisten. Die Vereinbarungen über die Vergütung für Mehr- und Minderkilometer sind also darauf gerichte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Been... / 5 Minderwertausgleich wegen Schäden am Leasinggut

Zahlt der Leasingnehmer einen Minderwertausgleich wegen Schäden am Leasingfahrzeug, handelt es sich nicht um ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung. Er muss vielmehr aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen für den Schaden und seine Folgen einstehen. Es handelt sich somit nicht um eine eigenständige Leistung des Leasinggebers, auch wenn dieser die Nutzung des Leasingfahrze...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Been... / 3 Zahlungen bei Beendigung eines Leasingvertrags

Die meisten Leasingverträge werden im Zusammenhang mit der Beschaffung von Firmenwagen abgeschlossen. Wird ein Leasingvertrag über ein Firmenfahrzeug beendet, indem das Fahrzeug ohne weitere Zahlungen zurückgegeben wird, ergeben sich i. d. R. keine steuerlichen Probleme. Wenn jedoch bei der Beendigung des Leasingvertrags Zahlungen zu leisten sind, muss zumindest für Zwecke d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Zahlungen bei Been... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Totalschaden bei Leasingfahrzeug

Herr Huber hat mit seinem geleasten Firmenwagen einen Totalschaden erlitten. Seine Versicherung deckt die Schäden bzw. die Wertminderung ab, die am Fahrzeug entstanden sind. Allerdings muss er eine Entschädigung dafür zahlen, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. D. h., er zahlt an die Leasinggesellschaft zusätzlich als Ersatz für künftige Leasingraten einen Betrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing

Zusammenfassung Begriff Eine allgemeine Definition des Begriffs "Leasing" existiert im deutschen Zivil- oder Steuerrecht nicht. Der englische Begriff "lease" hat die Bedeutung von Miete bzw. Pacht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Finanzierungsleasingverträge nach mietrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen. Der Leasingv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 1.1.4 Mobilien- bzw. Immobilien-Leasing

Diese Leasingart orientiert sich am Gegenstand des Leasingvertrags. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern spricht man von Mobilien-Leasing. Die häufigste Form des Mobilien-Leasings ist das Kfz-Leasing, das sowohl von Privat- als auch von Geschäftsleuten in Anspruch genommen wird. Handelt es sich bei dem Gegenstand des Leasingvertrags um unbewegliche Wirtschaftsgüter, spricht man ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 1.1.2 Operating-Leasing

Beim Operating-Leasing wird das Wirtschaftsgut im Verhältnis zu dessen Nutzungsdauer an den Leasingnehmer nur relativ kurz überlassen. Die Vertragsform entspricht eher einem Mietvertrag. Sämtliche Risiken werden vom Leasinggeber getragen. Die Anschaffung des Wirtschaftsguts erfolgt i. d. R. nicht speziell für den Leasingnehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 1.1 Formen des Leasings

Im Sprachgebrauch werden viele Begriffe für die verschiedenen Erscheinungsformen des Leasings benutzt. Im Folgenden werden die wesentlichen Begriffe Vollamortisationsvertrag, Teilamortisationsvertrag, Operating-Leasing, Finanzierungsleasing, Mobilien-Leasing, Immobilien-Leasing näher erläutert. 1.1.1 Voll-/Teilamortisationsvertrag Ausschlaggebend für die Einordnung der Verträge als V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2.6 Behandlung einer Kaufoption beim Leasing

Die von einem Leasinggeber dem Leasingnehmer eingeräumte Möglichkeit, den Leasing-Pkw bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, stellt ein entnahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Verwendet der Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 2.2.1.2 Immobilien-Leasing

Zum Immobilien-Leasing hat der BFH entschieden[1], dass ein Mietkaufvertrag auch ohne ausdrücklich vereinbarte Anrechnung der Mietzahlungen vorliegt, wenn der bei Ausübung der Kaufoption zu entrichtende Übernahmepreis so niedrig bemessen ist, dass er ohne Hinzurechnung der bis dahin zu leistenden Mietzahlungen als Kaufpreis wirtschaftlich nicht verständlich wäre. Auch in dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 2.2.1.1 Mobilien-Leasing

In seinem Urteil v. 26.1.1970[1] hat der BFH zu beweglichen Wirtschaftsgütern festgestellt, dass die Zurechnung grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist. Regelmäßig ist der Leasinggegenstand jedoch bei folgenden Vertragsgestaltungen dem Leasingnehmer zuzurechnen: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist erheblich länger als die Grundmietzeit und dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1.3 Behandlung der Leasingraten

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das nicht zu bilanzieren ist. Die Leasingraten sind bei bilanzierenden Unternehmen Betriebseinnahmen im Jahr der Vermietung. Mietvorauszahlungen sind durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu neutralisieren und im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Vereinnahmung erfolgswirksam aufzulösen. Werden beim I...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands

Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlagevermögen auszuweisen. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon deshalb dem Umlaufvermögen zuzuordnen, weil von Anfang an beabsichtigt ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 2 Einkommensteuer

2.1 Steuerliche Behandlung von Leasingverträgen Für die steuerliche Behandlung der Leasingverträge ist die Zurechnung des Leasinggegenstands von entscheidender Bedeutung. Hierdurch bestimmt sich zunächst die Behandlung der Leasingzahlungen als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung und somit die Auswirkung auf Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Wird der Leasinggegenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3 Bilanzsteuerrecht

3.1 Zurechnung des ­Leasinggegenstands beim Leasinggeber 3.1.1 Behandlung beim Leasinggeber 3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlage...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 1 Wirtschaftsrecht

1.1 Formen des Leasings Im Sprachgebrauch werden viele Begriffe für die verschiedenen Erscheinungsformen des Leasings benutzt. Im Folgenden werden die wesentlichen Begriffe Vollamortisationsvertrag, Teilamortisationsvertrag, Operating-Leasing, Finanzierungsleasing, Mobilien-Leasing, Immobilien-Leasing näher erläutert. 1.1.1 Voll-/Teilamortisationsvertrag Ausschlaggebend für die Einord...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 2.2.1.3 Einzelfälle

Praxis-Beispiel Überhöhte Leasingraten Schließt ein Steuerpflichtiger als Leasingnehmer einen Leasingvertrag über ein bewegliches Wirtschaftsgut ab, wonach überhöhte Leasingraten gezahlt werden, und liegt im Gegenzug der bei Übernahme des Leasinggenstands zu zahlende Kaufpreis erheblich unter dem Teilwert, ist kein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers anzunehmen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2.1 Behandlung der Leasingraten

Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die Leasingraten beim Leasingnehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Der bilanzierende Unternehmer muss jedoch die wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten. Zahlt er die Rate vorschüssig, muss er für den Teil der Leasingrate, der auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag entfällt, einen aktiven Rechnungsabgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.2.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands

Ist der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen, hat er diesen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bilanzieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingge­bers, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind, zzgl. etwaiger weiterer Anschaffungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.3 Leasingbilanzierung nach IFRS (Überblick)

Leasingverhältnisse werden beim Leasingnehmer nach dem IFRS Standard 16 beurteilt. Dieser weicht von der Behandlung bei einer Bilanzierung nach HGB und der (i. d. R. identischen) bilanzsteuerlichen Behandlung stark ab. Bei der Bilanzierung nach IFRS ist in einem ersten Schritt bei Nutzungsbeginn zu prüfen, ob ein identifizierbarer Vermögenswert vorliegt. Im zweiten Schritt wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 5.2 Kürzungen

Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand um ein Grundstück, kann der wirtschaftliche Eigentümer eine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG vornehmen. Diese beträgt bis 2024 1,2 % des Einheitswerts. Bedingt durch die Grundsteuerreform musste auch § 9 Nr. 1 GewStG geändert werden. Daher gilt ab dem 1.1.2025, dass die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1.2 Abschreibung des Leasinggegenstands

Die Abschreibung richtet sich nach den AfA-Grundsätzen. Die Laufzeit des Mietvertrags ist für die Bemessung der Nutzungsdauer nicht von Bedeutung. Nach Auffassung von Tonner kommt es allerdings bei der Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht auf den Betrieb des Leasinggebers, sondern auf den des Leasingnehmers an. Das bedeutet, dass ggf. eine für die Branche d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2.3 Anschluss- und Montagekosten

Kosten für den Anschluss des Leasinggegenstands (Transport, Fundamentierung, Aufbau, Anschluss), die der Leasingnehmer selbst beauftragt hat, dürfen nicht aktiviert werden, da das Nutzungsrecht, mit dem die Kosten in Zusammenhang stehen, nicht bilanziell dargestellt werden darf. Die Behandlung von Anschluss- und Montagekosten, die der Leasinggeber in Auftrag gibt oder selbst ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / Zusammenfassung

Begriff Eine allgemeine Definition des Begriffs "Leasing" existiert im deutschen Zivil- oder Steuerrecht nicht. Der englische Begriff "lease" hat die Bedeutung von Miete bzw. Pacht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Finanzierungsleasingverträge nach mietrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen. Der Leasingvertrag sei sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2 Behandlung beim Leasingnehmer

3.1.2.1 Behandlung der Leasingraten Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die Leasingraten beim Leasingnehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Der bilanzierende Unternehmer muss jedoch die wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten. Zahlt er die Rate vorschüssig, muss er für den Teil der Leasingrate, der auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag en...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.2 Zurechnung des ­Leasinggegenstands beim Leasingnehmer

3.2.1 Behandlung beim Leasingnehmer 3.2.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Ist der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen, hat er diesen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bilanzieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingge­bers, die der Berechnung der Lea...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 2.2.1 BFH-Rechtsprechung

Der BFH hat seine Beurteilung der Vorgänge an ihrem wirtschaftlichen Gehalt ausgerichtet.[1] Dazu hat er in 2 Grundsatzurteilen die Regeln für die Zuweisung des wirtschaftlichen Eigentums aufgestellt. 2.2.1.1 Mobilien-Leasing In seinem Urteil v. 26.1.1970[1] hat der BFH zu beweglichen Wirtschaftsgütern festgestellt, dass die Zurechnung grundsätzlich nach den Umständen des Einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1 Behandlung beim Leasinggeber

3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlagevermögen auszuweisen. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon deshalb dem Umlaufvermögen zuzuord...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.2.1 Behandlung beim Leasingnehmer

3.2.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Ist der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen, hat er diesen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bilanzieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingge­bers, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.2.2 Behandlung beim Leasinggeber

Der Leasinggeber aktiviert eine Kaufpreisforderung an den Leasingnehmer in Höhe der den Leasingraten zugrunde gelegten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dieser Betrag ist grundsätzlich mit der vom Leasingnehmer ausgewiesenen Verbindlichkeit identisch. Die Leasingraten sind in einen Zins- und Kostenanteil sowie in einen Anteil Tilgung der Kaufpreisforderung aufzuteilen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 2.2.2 Auffassung der Finanzverwaltung

Nachdem die höchstrichterliche Rechtsprechung ergangen war, hat das BMF detailliert zu Einzelfragen im Leasingbereich Stellung genommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 5 Gewerbesteuer

5.1 Hinzurechnungen Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1 Zurechnung des ­Leasinggegenstands beim Leasinggeber

3.1.1 Behandlung beim Leasinggeber 3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlagevermögen auszuweisen. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 5.1 Hinzurechnungen

Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch dann, wenn die Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 1.1.1 Voll-/Teilamortisationsvertrag

Ausschlaggebend für die Einordnung der Verträge als Voll- oder Teilamortisationsvertrag ist das Kriterium, ob in der Laufzeit des Vertrags die Kosten des Leasinggebers durch die Leasingraten gedeckt sind. Bei einem Vollamortisationsvertrag entspricht die Summe der Leasingraten während der Grundmietzeit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts sowie sämtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 1.1.3 Finanzierungsleasing

Das Finanzierungsleasing sieht demgegenüber eine längere Nutzungsüberlassung vor. Da die Vertragsdauer die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts nahezu vollständig oder doch zu einem wesentlichen Teil abdeckt, hat diese Leasingform eher Finanzierungscharakter. Nach dem Leasingerlass des BMF [1] liegt ein Finanzierungsleasing nur vor, wenn der Vertrag über eine bestimmte Zeit abgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 6 Umsatzsteuer

Die sonstige Leistung besteht in der Gebrauchsüberlassung des Leasinggegenstands, nicht in der Gewährung eines Kredits, die ggf. nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei wäre. Ist Gegenstand des Leasingvertrags eine Immobilie, ist von einem steuerfreien Umsatz auszugehen[1], wenn nicht nach § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung unter den dort gegebenen Voraussetzungen verzichtet word...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2.2 Mieterdarlehen/ Mietsonderzahlungen/ Vormieten

Ein Darlehen, das der Mieter dem Leasinggeber gibt, hat dieser als Forderung auszuweisen. Da i. d. R. mit der Darlehenshingabe eine Minderung der Leasingraten verbunden ist, ist ein Ausweis der Darlehensforderung mit einem Betrag unter dem Rückzahlungsbetrag wegen Zinslosigkeit nicht gerechtfertigt. Sonderzahlungen, die als zusätzliches Entgelt für die Miete anzusehen sind, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2.4 Mietereinbauten

Mietereinbauten in geleasten Gebäuden, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind beim Mieter als selbstständige Wirtschaftsgüter zu aktivieren, z. B. Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen von Kreditinstituten, ähnliche Einbauten, die einem schnellen Wandel des modischen Geschmacks unterlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.2.1.3 Behandlung der Leasingraten

Die Leasingraten sind in einen Zins- und Kostenanteil sowie einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Bei der Aufteilung ist zu berücksichtigen, dass sich infolge der laufenden Tilgung der Zinsanteil verringert und der Tilgungsanteil entsprechend erhöht. Der Zins- und Kostenanteil stellt eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe dar, während der andere Teil der Leasingrate als Tilgung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1.4 Mieterdarlehen/ Mietsonderzahlungen

Handelt es sich bei einer Zahlung des Leasingnehmers um ein Mieterdarlehen, das zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen oder auf Mietzahlungen nach Ende der Grundmietzeit anzurechnen ist, muss der bilanzierende Leasinggeber eine entsprechende Verpflichtung mit dem Rückzahlungsbetrag passivieren. Sonderzahlungen werden nicht auf Leasingraten angerechnet und sind auch nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1.6 Rückstellungen wegen bestehender Leasingverträge

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB verlangt die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Grundsätzlich gilt bei schwebenden Geschäften die Vermutung der Ausgeglichenheit, sodass für eine Rückstellung kein Raum bleibt. Sollte im Einzelfall jedoch ein Verlust aus dem Geschäft drohen, ist handelsrechtlich eine Rückste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.2.5 Rückstellungen im Leasingbereich

Wie oben dargestellt, handelt es sich bei den Leasingverträgen um schwebende Verträge, die bilanzmäßig nicht zu erfassen sind. Das gilt auch im Rückstellungsbereich für noch zu zahlende, aber noch nicht fällige Leasingraten. Übersteigen die Leasingraten jedoch den Nutzen, den das Unternehmen aus dem Leasinggegenstand ziehen kann, mag im Einzelfall die Bildung einer Drohverlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.2.1.2 Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber

Der wirtschaftliche Gehalt des Vertrags ist der eines Ratenkaufs. Daher ist auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber in Höhe der aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Ausnahme der nicht in den Leasingraten berücksichtigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingnehmers, zu passivieren.[1]mehr