Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
Heizungsanlagen
Gefördert werden:
- Einbau effizienter Heizungsanlagen
- Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
- Maßnahmen zur Heizungsunterstützung
Als zentrale Voraussetzungen gelten, dass das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist. Die Maßnahme verbessert Energieeffizienz oder EE-Anteil des Gebäudes und fällt nach Umsetzung unter die GEG-Heizungsoptimierung.
Nicht gefördert
Nicht förderfähig sind insbesondere:
- Eigenbauanlagen und Prototypen
- gebrauchte Anlagen oder gebrauchte Komponenten
Verschiedene Arten
Förderfähig sind verschiedene Arten moderner Heizungstechnik sowie deren Kombinationen, sofern sie die technischen Mindestanforderungen der zugrunde liegenden Richtlinie erfüllen. Dazu zählen insbesondere solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch betriebene Wärmepumpen sowie Brennstoffzellenheizungen. Auch wasserstofffähige Heizsysteme werden berücksichtigt, wobei hier ausdrücklich nur die zusätzlichen Investitionskosten gefördert werden. Ergänzend fallen unter die Förderung innovative Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Entscheidend ist stets, dass die eingesetzte Technik den vorgegebenen Effizienz- und Qualitätsstandards entspricht.
Ersatzanlagen
Das Programm berücksichtigt zudem praxisnahe Übergangssituationen. Fällt eine bestehende Heizung aus, können auch die Kosten für die vorübergehende Anmietung einer Ersatzanlage gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese Anmietung im Zusammenhang mit dem späteren Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage steht. Die Förderung solcher Mietlösungen ist allerdings zeitlich begrenzt und wird ab Antragstellung für maximal ein Jahr gewährt.
Beschränkung
Darüber hinaus ist die Förderung nicht auf klassische Investitionsmodelle beschränkt. Auch Modelle wie Mietkauf, Lea...