Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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Kurzarbeit / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall vorliegt, d. h. im jeweiligen Kalendermonat mindestens 1/3 der im Betrieb Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.[1] betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agent...mehr

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Kurzarbeit / 6.2.2 Beitragserstattung bei beruflicher Weiterbildung

Als Anreiz, Zeiten der Kurzarbeit für eine Qualifizierung zu nutzen, erstattete die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.7.2024 Arbeitgebern 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung für Beschäftigte, die an einer während der Kurzarbeit begonnenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Nach Auslaufen des § 106a SGB III, ist die Förderung der Weiterbildung wiede...mehr

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Kurzarbeit / Zusammenfassung

Begriff Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit. Sie ist regelmäßig verbunden mit einer entsprechenden Minderung des Arbeitsentgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit ist ein Mittel, um vorübergehende Auftrags- oder Produktionsschwankungen durch eine spezifische Arbeitszeitregelung zu überbrücken. Betroffenen Arbeit...mehr

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Kurzarbeit / Lohnsteuer

1 Kurzarbeitergeld Das Kurzarbeitergeld (einschließlich dessen Sonderformen) ist steuerfrei.[1] Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.[2] Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur auszahlt. Beim Ausfall voller Arbeitstage entsteht kein Teillohnzahlungszeitraum. Daher ist stets die Monatstabelle anzuwenden. Achtung Eintragungen in der...mehr

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Kurzarbeit / Sozialversicherung

1 Das Leistungssystem des Kurzarbeitergeldes Das Kurzarbeitergeld ist ein Leistungssystem der Arbeitslosenversicherung. Kernleistung ist das konjunkturelle oder allgemeine Kurzarbeitergeld, das bei vorübergehenden Arbeitsausfällen gezahlt wird. Eine Sonderform ist das Saison-Kurzarbeitergeld, das in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. bei witterungsbedingten oder wirts...mehr

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Kurzarbeit / Arbeitsrecht

1 Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis Kurzarbeit führt nicht zur Beendigung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses, sondern lediglich zu einer zeit- bzw. teilweisen Suspendierung der Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht. Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben durch Kurzarbeit grundsätzlich unberührt. Ein Arbeitgeber ist nicht berec...mehr

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Kurzarbeit / 6 Sozialversicherungsschutz

6.1 Versicherungspflicht Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung erhalten.[1] In der Arbeitslosenversicherung ist das Fortbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses nicht an den Bezug des Kurzarbeitergeldes, sondern an das Vorliegen eines Arb...mehr

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Kurzarbeit / 3 Höhe

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchsmonat). Das Kurzarbeitergeld beträgt danach für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % der sog. Nettoentgeltdifferenz.[1] Die Nettoentgeltdifferenz errechnet sich als Unterschiedsbetrag au...mehr

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Kurzarbeit / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld kostenlos zu errechnen, an den Arbeitnehmer auszuzahlen und unter Vorlage einer Abrechnungsliste bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.[1] Der Antrag ist für den jeweiligen Anspruchszeitraum innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellen.[2] Wichtig 3-stufiges Verfahren Der Betrieb oder die Betriebsvertretung zeigt gegenübe...mehr

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Kurzarbeit / 6.2.1 Tragung der Beiträge

Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird, sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein vom Arbeitgeber zu tragen.[1] Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu entrichten.mehr

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Kurzarbeit / 2 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Um die für den Arbeitnehmer finanziell nachteiligen Auswirkungen der Kurzarbeit abzumildern, gewähren manche Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen dem Progressionsvorbehalt und müssen in Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung gesondert eingetrag...mehr

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Kurzarbeit / 6.1 Versicherungspflicht

Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung erhalten.[1] In der Arbeitslosenversicherung ist das Fortbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses nicht an den Bezug des Kurzarbeitergeldes, sondern an das Vorliegen eines Arbeitsausfalls geknüpft.[2]mehr

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Kurzarbeit / 6.2 Beitragsberechnung

Bemessungsgrundlage für die Beiträge aus Kurzarbeitergeld sind 80 % des (Brutto-)Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt.[1] 6.2.1 Tragung der Beiträge Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird...mehr

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Kurzarbeit / 3 Neutralität der Arbeitsagentur bei Arbeitskämpfen

Die Arbeitsverwaltung ist bei Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet. Durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden. Insoweit gelten die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen entsprechend. Bei Arbeitsausfällen von Arbeitnehmern, die unmittelbar am Arbeitskampf beteiligt sind (...mehr

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Kurzarbeit / 5 Bezugsdauer

Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt einheitlich 12 Monate. Die Bundesregierung kann diese Bezugsdauer durch Rechtsverordnung bis zur Dauer von 24 Monaten verlängern, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vorliegen. Bis zum 31.12.2025 gilt aufgrund der "Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" eine verlängerte ...mehr

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Kurzarbeit / 1 Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld (einschließlich dessen Sonderformen) ist steuerfrei.[1] Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.[2] Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur auszahlt. Beim Ausfall voller Arbeitstage entsteht kein Teillohnzahlungszeitraum. Daher ist stets die Monatstabelle anzuwenden. Achtung Eintragungen in der elektronischen Lo...mehr

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Kurzarbeit / 6.4 Elektronisches Verfahren – "KEA"

Vielfach erstellen Betriebe und Lohnabrechnungsstellen die Anträge auf Kurzarbeitergeld und die Abrechnungslisten mithilfe einer Lohnabrechnungssoftware und übermitteln diese unterschrieben an die Agentur für Arbeit, bei der diese manuell erfasst werden. Im Portal "eServices Geldleistungen" stellt die Bundesagentur für Arbeit auch Online-Angebote für die Beantragung und Abre...mehr

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Kurzarbeit / 1 Das Leistungssystem des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld ist ein Leistungssystem der Arbeitslosenversicherung. Kernleistung ist das konjunkturelle oder allgemeine Kurzarbeitergeld, das bei vorübergehenden Arbeitsausfällen gezahlt wird. Eine Sonderform ist das Saison-Kurzarbeitergeld, das in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. bei witterungsbedingten oder wirtschaftlich begründeten Arbeitsausfällen im Ba...mehr

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Kurzarbeit / 3 Freiwillige Arbeitgeberzahlungen

Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Fallen in einen Lohnzahlungszeitraum sowohl Tage, an denen gearbeitet wurde und für die der übliche Arbeitslohn gezahlt wird, als auch Ausfalltage mit Kurzarbeitergeld, so ist auf den Arbeitslohn die Lohnsteuertabelle anzuwenden, die auch anzuwenden gewesen wäre, wenn während des gesamten Lohnzahlungs...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung...mehr

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Transferleistungen / 4.2 Weiterbildung endet nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld

Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn die Weiterbildungsmaßnahme erst nach dem Bezug des Transferkurzarbeitergeldes endet. In diesem Fall setzt die Förderung voraus, dass die Maßnahmen spätestens 3 Monate oder bei länger als ein Jahr dauernden Maßnahmen spätestens 6 Monate vor der Ausschöpfung des Anspruchs auf Transferkurzarbeitergeld beginnen und der Arbeitgeber während...mehr

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Beitragsberechnung / 4.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge.[2] Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Für die Beiträge zur Krank...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 1.2 Ausnahmen

Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht für Personen, die in einer betrieblichen Berufsbildung (z. B. Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmer an dualen Studiengängen), bei einem Freiwilligendienst in Form eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, als Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, als Menschen mit Behinderungen in g...mehr

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Winterbauförderung / Zusammenfassung

Begriff Die Winterbauförderung ist eine Leistung des Arbeitsförderungsrechts. Sie soll dazu beitragen, die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Baugewerbe in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten und damit die Winterarbeitslosigkeit zu reduzieren. Kernleistung ist das Saison-Kurzarbeitergeld. Es wird durch das Wintergeld an Arbeitnehmer und durch die Erstattung der Sozialversic...mehr

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Übergangsbereich / 1.2 Ausnahmen

Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jeweilige Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung, eines in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikums oder eines dualen Studiums ausgeübt wird. Sie gilt ferner nicht für Umschüler sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst. Für Be...mehr

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Beitragszuschuss / 4.1 Freiwillig krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für das Istentgelt (tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt) einen Beitragszuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils von 7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.[1] Der Beitragszuschuss ist aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen. Praxis-Beispiel Zuschussberechnung bei Kurzarbeitergeld für freiwillig GK...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6.1 Unterschreiten durch Entgeltminderung

Ein häufiger Grund für ein Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Herabsetzung der Arbeitszeit und die daraus folgende Reduzierung des Arbeitsentgelts. Der Eintritt von Krankenversicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer ist oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur vorübergehend unterschritten wird. Für eine Entgelt...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / Zusammenfassung

Begriff Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Seit dem 1.1.2003 gibt es die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der Be...mehr

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Teillohnzahlungszeitraum / 1 Teilmonatsbeträge

Besteht ein Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Monats, sondern beginnt oder endet während des Monats, ist der während dieser Zeit bezogene Arbeitslohn auf die einzelnen Kalendertage umzurechnen. Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem mit der Zahl der Kalendertage vervielfachten Betrag der Lohnsteuer-Tagestabelle. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei der Lohnsteuer ...mehr

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Beitragszuschuss / 4.2 Privat krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten als Beitragszuschuss einen Betrag, der sich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (Istentgelt) und des bei Krankenversicherungspflicht zugrunde zu legenden fiktiven Arbeitsentgelts ergibt. Für die Berechnung des Beitragszuschusses gilt Folgendes: Der Zuschussanteil aus dem Istentgelt wird auf der Basis des Arbeitgeberanteils am Beitragssatz der geset...mehr

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Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

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Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.3 Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Zusammentreffen von Krankheit und Kurzarbeit 0

Sachverhalt Der Kläger war vom 20.3.2020 bis zumindest 31.3.2021 arbeitsunfähig erkrankt. Vom 1.4.2020 bis 31.12.2020 galt Kurzarbeit mit einer Arbeitszeit von 0 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrte der Kläger nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung von 15 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs für den Zeitraum 1.4. – 31.12.2020. Er argumentierte, die Zeiten se...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.2 Urlaub bei "Kurzarbeit 0"

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie 3 Tage in der Woche. Vertraglich stand ihr auf Grundlage einer 6-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von jährlich 28 Werktagen zu, also bei einer 3-Tage-Woche 14 Urlaubstage. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 befand sie sich in Kurzarbeit 0. Die Arbeitnehmerin meinte, das h...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5 Urlaub bei unbezahltem Sonderurlaub und "Kurzarbeit 0"

5.1 Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit unbezahlten Sonderurlaubs, Sabbatical? Sachverhalt Ein Arbeitnehmer beantragt unbezahlten Sonderurlaub vom 11.3. bis zum 30.9., um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlten Urlaub gewähren und erwirbt der Arbe...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.4 Neben-/Zweitjob

Wird neben der Beschäftigung mit Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung ausgeübt, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit begonnen wurde, so hat dies keinen Einfluss auf den Anspruch und die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Das gilt sowohl für eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung als auch für einen versicherungspflichtigen Zweitjob. Die Beitragszahlung für die versicherungspf...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.1 Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Versicherungspflicht Das Erfordernis der Versicherungspflicht berücksichtigt, dass Kurzarbeitergeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung nur Personen zugutekommen soll, die zum Kreis der Beitragszahler gehören. In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, soweit keine Tatbestände der V...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 2 Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass ein Entgeltausfall infolge von Kurzarbeit vorliegt.[1] Dies setzt zwingend voraus, dass der Arbeitgeber berechtigt war, Kurzarbeit einzuführen und damit den vertraglichen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers zu reduzieren. Die Einführung von Kurzarbeit bzw. die damit verbundene Entgeltkürzung liegt jedoch nicht im ...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Nur ein Arbeitsausfall, der nicht vermeidbar ist, begründet einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Betrieb muss deshalb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht vor Einführung der Kurzarbeit alle zumutbaren Vorkehrungen treffen und während der Kurzarbeit alles in seiner Kraft Stehende tun, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Von einem Betrieb werden dabei aber nur Maßna...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse

Mindestumfang der Kurzarbeit Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld erfordert einen gewissen Mindestumfang des Entgeltausfalls. Danach muss im jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) mindestens 1/3 der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Bei Entgeltausfällen unterhalb dieser ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.2 Formerfordernisse

Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber (Regelfall) oder von der Betriebsvertretung erstattet werden.[1] Die Arbeitnehmer selbst sind nicht zur Anzeige berechtigt. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine Anzeige durch Telefax ist zulässig; eine mündliche oder telefonische Anzeige genügt hingegen nicht. Inhaltlich muss aus der Anzeige insbesondere hervorgehe...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.3 Privileg für Arbeitszeitguthaben mit Zweckbestimmung

Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens zum Ausgleich der Kurzarbeit kann von einem Arbeitnehmer auch nicht verlangt werden, soweit das Guthaben vertraglich (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, zur Vermeidung der Inanspruchn...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 2.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs ist im SGB III nicht definiert. Wegen des engen Zusammenhangs der sozialrechtlichen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes mit arbeitsrechtlichen Regelungen kann deshalb von dem im Arbeitsrecht entwickelten Betriebsbegriff ausgegangen werden. Ein Betrieb ist danach eine organisatorische Einheit, innerhalb der der Betriebsinhaber allein oder in Gemein...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Einzelfälle zur maßregelnden Kündigung

Rz. 31 Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für dessen Arbeitsverhältnis kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt, während oder sogar wegen einer Erkrankung gekündigt wird.[1] Begründet wird dies damit, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 612a BGB lägen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt. Es fehle an einer Rechts...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.4 Vorübergehender Arbeitsausfall

Aus der Funktion des Kurzarbeitergeldes ergibt sich, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend sein darf. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden kann. Dabei ist nicht erforderlich, dass das genaue Ende der Kurzarbeit schon von vornhere...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.1 Anzeige auf Antrag

Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren. Dabei ist zwischen der Anzeige der Kurzarbeit[1] und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld[2] zu unterscheiden. Die Ansprüche werden in der letzten Stufe nach Beendigung der Kurzarbeit mit den Abschlussprüfungen endgültig festgestellt. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Voraussetzung f...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.3 Vorübergehende Natur des Arbeitsausfalls

Ein vorübergehender Arbeitsausfall liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit der Rückkehr in die Vollarbeit zu rechnen ist. Für diese Prognoseentscheidung ist neben der Arbeitsmarktsituation die konkrete Situation im Betrieb heranzuziehen. Zu bewerten sind dabei z. B. die Art der Produktion, die Rohstofflage od...mehr

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Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 1.2 Arbeitgeber/Betriebsvertretung

Die Anzeige des Arbeitsausfalls kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung. Für das Saison-Kurzarbeitergeld ist hingegen keine Anzeige notwendig. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Bet...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.1 Sollentgelt

Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Dies ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht zu berücksichtigen sind Entgelte für Mehrarbeit und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Im Regelfall kann...mehr