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Energiekrise: Arbeitsrechtliche Fragestellungen / 4.2 Chancen und Risiken der Kurzarbeit für Unternehmen

Dr. Manuel Schütt, Alex Worobjow
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Das Kurzarbeitergeld ist ein vergleichsweise schnelles und wirksames Instrument, um vorübergehende Produktionseinschränkungen oder Stillstände, die zu Arbeitsausfall führen, durch staatliche Hilfen abzufedern. Es kann unter (eher strengen) Voraussetzungen grundsätzlich auch im Zusammenhang mit einer Energiekrise zum Einsatz kommen.

Es bestehen aber auch Risiken: Die Bundesagentur für Arbeit prüft zunächst nicht alle Voraussetzungen der Kurzarbeit vollständig. Eine Bewilligung bedeutet nicht automatisch, dass die Bundesagentur für Arbeit das Vorliegen der Voraussetzungen verbindlich anerkannt hat (sog. "vorläufige Bewilligung"). Das bedeutet: Erst die spätere Abschlussprüfung klärt verbindlich, ob die Voraussetzungen für "Kug" im konkreten Zeitraum vollständig vorlagen. So standen bspw. nach Angaben der Arbeitsagentur Ende 2022 noch 800.000 Fälle aus der Pandemie zur Abschlussprüfung offen.[1] Insbesondere bei falschen Angaben drohen Rückzahlungen und in Ausnahmefällen auch strafrechtliche Konsequenzen. In der Praxis sind Rückforderungen bei Unstimmigkeiten möglich. Unternehmen sollten Anzeigen, Vereinbarungen, Arbeitsausfall-Nachweise sowie die Prüfung der Unvermeidbarkeit lückenlos dokumentieren. Der Antrag auf Kurzarbeitergeld sollte daher nicht leichtfertig und im Zweifelsfall nach Beratung durch die Bundesagentur gestellt werden.

[1] Gitta Harraz, Verlag C.H. Beck, Nachrichten, Pressemitteilungen, Fachnews, 27.9.2022.

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