Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1504 BGB – Haftungsausgleich unter Abkömmlingen.

Gesetzestext 1Soweit die anteilsberechtigten Abkömmlinge nach § 1480 den Gesamtgutsgläubigern haften, sind sie im Verhältnis zueinander nach der Größe ihres Anteils an dem Gesamtgut verpflichtet. 2Die Verpflichtung beschränkt sich auf die ihnen zugeteilten Gegenstände; die für die Haftung des Erben geltenden Vorschriften der §§ 1990, 1991 finden entsprechende Anwendung. Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2323 BGB – Nicht pflichtteilsbelasteter Erbe.

Gesetzestext Der Erbe kann die Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auflage auf Grund des § 2318 Abs. 1 insoweit nicht verweigern, als er die Pflichtteilslast nach den §§ 2320 bis 2322 nicht zu tragen hat. Rn 1 Die disponible Norm stellt klar, dass ein Kürzungsrecht ggü dem Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigten nach § 2318 I nicht besteht, insoweit der Erbe nach d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1153 BGB – Übertragung von Hypothek und Forderung.

Gesetzestext (1) Mit der Übertragung der Forderung geht die Hypothek auf den neuen Gläubiger über. (2) Die Forderung kann nicht ohne die Hypothek, die Hypothek kann nicht ohne die Forderung übertragen werden. Rn 1 Die Bestimmung soll ein Auseinanderfallen von Forderung und Hypothek verhindern. Ein ausdrücklicher Ausschluss des Übergangs der Hypothek bei Übertragung der Forder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 204a BGB – Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen.

Gesetzestext (1) 1Die Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern gegen Unternehmer wird auch gehemmt durch:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2272 BGB – Rücknahme aus amtlicher Verwahrung.

Gesetzestext Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden. Rn 1 Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament gem § 2256 nur persönlich und gleichzeitig zurücknehmen. Dies schützt vor einseitigen rechtswirksamen Handlungen eines Ehegatten. Beide Ehegatten müssen geschäftsfähig sein (Hamm FGPrax 12, 261). Das Recht zur E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 619a BGB – Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers.

Gesetzestext Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Rn 1 § 619a statuiert eine von § 280 I 2 abw Beweislastverteilung bei der Arbeitnehmerhaftung und gilt nur für Arbeitsverhältnisse sowie ggf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Impressum

20. Auflage 2025 Zitiervorschlag: PWW/Bearbeiter § … Rn … Sofern keine anderslautende Benennung beziehen sich die im Werk verwiesenen Angaben auf die Paragrafen des BGB. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Intern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 703 BGB – Erlöschen des Schadensersatzanspruchs.

Gesetzestext 1Der dem Gast auf Grund der §§ 701, 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Gastwirt Anzeige macht. 2Dies gilt nicht, wenn die Sachen von dem Gastwirt zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1442 BGB – Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts.

Gesetzestext 1Die Vorschrift des § 1441 Nr. 2, 3 gilt nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. 2Die Vorschrift gilt auch dann nicht, wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1111 BGB – Subjektiv-persönliche Reallast.

Gesetzestext (1) Eine zu Gunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. (2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nichtübertragbar, so kann das Recht nicht veräußert oder belastet werden. Rn 1 Korrespondierend mit § 1110 verbietet die Norm die Umwandlung einer persönlichen Reallast in eine subjektiv-d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 74 BGB – Auflösung.

Gesetzestext (1) Die Auflösung des Vereins sowie die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist in das Vereinsregister einzutragen. (2) 1Wird der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch den Ablauf der für die Dauer des Vereins bestimmten Zeit aufgelöst, so hat der Vorstand die Auflösung zur Eintragung anzumelden. 2Der Anmeldung ist im ersteren Falle eine Abschrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650m BGB – Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs.

Gesetzestext (1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen. (2) 1Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 47 KSÜ

Art 47 KSÜ0 Gelten in einem Staat in Bezug auf die in diesem Übereinkommen geregelten Angelegenheiten zwei oder mehr Rechtssysteme oder Gesamtheiten von Regeln in verschiedenen Gebietseinheiten, so ist jede Verweisungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 789 BGB – Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers.

Gesetzestext 1Verweigert der Angewiesene vor dem Eintritt der Leistungszeit die Annahme der Anweisung oder verweigert er die Leistung, so hat der Anweisungsempfänger dem Anweisenden unverzüglich Anzeige zu machen. 2Das Gleiche gilt, wenn der Anweisungsempfänger die Anweisung nicht geltend machen kann oder will. Rn 1 Der Anweisungsempfänger hat aus der Anweisung grds keine Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 302 BGB – Nutzungen.

Gesetzestext Hat der Schuldner die Nutzungen eines Gegenstands herauszugeben oder zu ersetzen, so beschränkt sich seine Verpflichtung während des Verzugs des Gläubigers auf die Nutzungen, welche er zieht. Rn 1 Die Norm begünstigt den Schuldner im Annahmeverzug des Gläubigers im Hinblick auf die Nutzungen (Erman/Hager § 302 Rz 1). Anzuwenden ist § 302 auf Schuldverhältnisse, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Art 10 ROM III – Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts.

Gesetzestext Sieht das nach Artikel 5 oder Artikel 8 anzuwendende Recht eine Ehescheidung nicht vor oder gewährt es einem der Ehegatten aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit keinen gleichberechtigten Zugang zur Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, so ist das Recht des Staates des angerufenen Gerichts anzuwenden. Rn 1 Sieht das nach Art 5 oder Art 8 anz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 84c BGB – Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern.

Gesetzestext (1) Wenn der Vorstand oder ein anderes Organ der Stiftung seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, weil Mitglieder des Organs fehlen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Handlungsfähigkeit des Organs zu gewährleisten. Die Behörde ist insbesondere b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 2 EGBGB – Gesetz im Sinne des BGB.

Gesetzestext Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Die Legaldefinition des Gesetzesbegriffes in Art 2 ist wortgleich mit derjenigen in Art 12 EGZPO und in Art 7 EGStPO. Bedeutung hat die Vorschrift ua für §§ 125 f, 134, 823 II BGB (s dortige Kommentierungen), ein engeres Verständnis hat § 906 BGB (s ebd Rn 14). Rechtsnorme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1756 BGB – Bestehenbleiben von Verwandtschaftsverhältnissen.

Gesetzestext (1) Sind die Annehmenden mit dem Kind im zweiten oder dritten Grad verwandt oder verschwägert, so erlöschen nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den Eltern des Kindes und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so erlischt das Verwandtschaftsverhältnis nicht im Verhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2167 BGB – Belastung mit einer Gesamthypothek.

Gesetzestext 1Sind neben dem vermachten Grundstück andere zur Erbschaft gehörende Grundstücke mit der Hypothek belastet, so beschränkt sich die in § 2166 bestimmte Verpflichtung des Vermächtnisnehmers im Zweifel auf den Teil der Schuld, der dem Verhältnis des Wertes des vermachten Grundstücks zu dem Wert der sämtlichen Grundstücke entspricht. 2Der Wert wird nach § 2166 Abs....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1291 BGB – Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld.

Gesetzestext Die Vorschriften über das Pfandrecht an einer Forderung gelten auch für das Pfandrecht an einer Grundschuld und an einer Rentenschuld. Rn 1 Die Vorschrift stellt Grundschulden einer Forderung auf Zahlung eines bestimmten Betrages, Rentenschulden einer auf eine Geldrente gerichteten Forderung gleich u verweist auf §§ 1281–1290. Schuldner ist der Grundstückseigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 522 BGB – Keine Verzugszinsen.

Gesetzestext Zur Entrichtung von Verzugszinsen ist der Schenker nicht verpflichtet. Rn 1 Die Vorschrift begrenzt die Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs. Für dessen Voraussetzungen gilt die Haftungserleichterung des § 521. Erfasst sind Verzugszinsen nach §§ 288 I–III, 290 und § 352 HGB, nicht dagegen Prozesszinsen (§ 291) und konkrete Zinsschäden gem §§ 280 II, 286 (MüKo/Koch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1417 BGB – Sondergut.

Gesetzestext (1) Vom Gesamtgut ist das Sondergut ausgeschlossen. (2) Sondergut sind die Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können. (3) 1Jeder Ehegatte verwaltet sein Sondergut selbstständig. 2Er verwaltet es für Rechnung des Gesamtguts. Rn 1 Zum Sondergut zählt dasjenige Vermögen, das nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden kann. Das sind zB gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2163 BGB – Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist.

Gesetzestext (1) Das Vermächtnis bleibt in den Fällen des § 2162 auch nach dem Ablauf von 30 Jahren wirksam:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 286 BGB – Verzug des Schuldners.1Amtlicher Hinweis: Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35).

Gesetzestext (1) 1Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. 2Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1100 BGB – Rechte des Käufers.

Gesetzestext 1Der neue Eigentümer kann, wenn er der Käufer oder ein Rechtsnachfolger des Käufers ist, die Zustimmung zur Eintragung des Berechtigten als Eigentümer und die Herausgabe des Grundstücks verweigern, bis ihm der zwischen dem Verpflichteten und dem Käufer vereinbarte Kaufpreis, soweit er berichtigt ist, erstattet wird. 2Erlangt der Berechtigte die Eintragung als E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1644 BGB – Ergänzende Vorschriften für genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext (1) Das Familiengericht erteilt die Genehmigung, wenn das Rechtsgeschäft dem Wohl des Kindes unter Berücksichtigung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht widerspricht. (2) § 1860 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Für die Erteilung der Genehmigung gelten die §§ 1855 bis 1856 Absatz 2 sowie die §§ 1857 und 1858 entsprechend. Ist das Kind vol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2226 BGB – Kündigung durch den Testamentsvollstrecker.

Gesetzestext 1Der Testamentsvollstrecker kann das Amt jederzeit kündigen. 2Die Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. 3Die Vorschrift des § 671 Abs. 2, 3 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 Der Testamentsvollstrecker darf nach § 2226 wie ein Beauftragter jederzeit kündigen, jedoch nach 3, § 671 II nicht zur Unzeit. Kündigung zur Unzeit begründet (n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1473 BGB – Unmittelbare Ersetzung.

Gesetzestext (1) Was auf Grund eines zum Gesamtgut gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Gesamtgut gehörenden Gegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf das Gesamtgut bezieht, wird Gesamtgut. (2) Gehört eine Forderung, die durch Rechtsgeschäft erworben ist, zum Gesamtgut, so braucht der Schuldn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1788 BGB – Rechte des Mündels.

Gesetzestext Der Mündel hat insbesondere das Recht aufmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 39 WEG – Zwangsversteigerung.

Gesetzestext (1) Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass das Dauerwohnrecht im Falle der Zwangsversteigerung des Grundstücks abweichend von § 44 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung auch dann bestehen bleiben soll, wenn der Gläubiger einer dem Dauerwohnrecht im Range vorgehenden oder gleichstehenden Hypothek, Grundschuld, Renten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 740c BGB – Ausscheiden eines Gesellschafters.

Gesetzestext (1) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass abweichend von den in § 740a Absatz 1 Nummer 3 bis 6 genannten Beendigungsgründen die Gesellschaft fortbestehen soll, so tritt mangels abweichender Vereinbarung an die Stelle der Beendigung der Gesellschaft das Ausscheiden des Gesellschafters, in dessen Person der Ausscheidensgrund eintritt. (2) Auf das Ausscheide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 35 WEG – Veräußerungsbeschränkung.

Gesetzestext 1Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass der Berechtigte zur Veräußerung des Dauerwohnrechts der Zustimmung des Eigentümers oder eines Dritten bedarf. 2Die Vorschriften des § 12 gelten in diesem Falle entsprechend. Rn 1 § 35 dient dem Schutz des Eigentümers bzw des Erbbauberechtigten vor den aus der freien Übertragbarkeit resultierenden Gefah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 176 BGB – Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde.

Gesetzestext (1) 1Der Vollmachtgeber kann die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung veröffentlicht werden. 2Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327t BGB – Anwendungsbereich.

Gesetzestext Auf Verträge zwischen Unternehmern, die der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß der nach den §§ 327 und 327a vom Anwendungsbereich des Untertitels 1 erfassten Verbraucherverträge dienen, sind ergänzend die Vorschriften dieses Untertitels anzuwenden. Rn 1 § 327t konstituiert den Anwendungsbereich des Untertitels 2 in Titel 2a, welcher besondere Bestimmungen f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1502 BGB – Übernahmerecht des überlebenden Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Der überlebende Ehegatte ist berechtigt, das Gesamtgut oder einzelne dazu gehörende Gegenstände gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen. 2Das Recht geht nicht auf den Erben über. (2) 1Wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft auf Grund des § 1495 durch Urteil aufgehoben, so steht dem überlebenden Ehegatten das im Absatz 1 bestimmte Recht nicht zu. 2Die anteilsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 24 ROM II – Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung.

Gesetzestext Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen. Rn 1 Art 24 normiert – abweichend von Art 4 I, II EGBGB, aber im Einklang mit Art 20 ROM I – das Prinzip der Sachnormverweisung, dh im Anwendungsbereich der VO (und damit auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1057 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche.

Gesetzestext 1Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache sowie die Ansprüche des Nießbrauchers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschrift des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Norm enthält eine kurze Verjährun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1279 BGB – Pfandrecht an einer Forderung.

Gesetzestext 1Für das Pfandrecht an einer Forderung gelten die besonderen Vorschriften der §§ 1280 bis 1290. 2Soweit eine Forderung einen Börsen- oder Marktpreis hat, findet § 1259 entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschriften der §§ 1280–1290 ergänzen u modifizieren die §§ 1273 ff für Pfandrechte an Forderungen aller Art, auch durch Hypotheken gesicherte, nicht aber für so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2116 BGB – Hinterlegung von Wertpapieren.

Gesetzestext (1) 1Der Vorerbe hat auf Verlangen des Nacherben die zur Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere nebst den Erneuerungsscheinen bei einer Hinterlegungsstelle mit der Bestimmung zu hinterlegen, dass die Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben verlangt werden kann. 2Die Hinterlegung von Inhaberpapieren, die nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen gehören, sowie von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1151 BGB – Rangänderung bei Teilhypotheken.

Gesetzestext Wird die Forderung geteilt, so ist zur Änderung des Rangverhältnisses der Teilhypotheken untereinander die Zustimmung des Eigentümers nicht erforderlich. Rn 1 Die Forderung kann jederzeit ohne Zustimmung des Eigentümers geteilt werden; dadurch wird auch die Hypothek geteilt. Praktisch wird die Teilung va dann, wenn ein Teil der Hypothek abgetreten wird oder kraf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1440 BGB – Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut.

Gesetzestext 1Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache in der Person des Ehegatten entsteht, der das Gesamtgut nicht verwaltet. 2Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1179b BGB – Löschungsanspruch bei eigenem Recht.

Gesetzestext (1) Wer als Gläubiger einer Hypothek im Grundbuch eingetragen oder nach Maßgabe des § 1155 als Gläubiger ausgewiesen ist, kann von dem Eigentümer die Löschung dieser Hypothek verlangen, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Eintragung mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist oder eine solche Vereinigung später eintritt. (2) § 1179a Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 2, 5 ist en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2098 BGB – Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben.

Gesetzestext (1) Sind die Erben gegenseitig oder sind für einen von ihnen die übrigen als Ersatzerben eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach dem Verhältnis ihrer Erbteile als Ersatzerben eingesetzt sind. (2) Sind die Erben gegenseitig als Ersatzerben eingesetzt, so gehen Erben, die auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt sind, im Zweifel als Ersatzer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 72 BGB – Bescheinigung der Mitgliederzahl.

Gesetzestext Der Vorstand hat dem Amtsgericht auf dessen Verlangen jederzeit eine schriftliche Bescheinigung über die Zahl der Vereinsmitglieder einzureichen. Rn 1 Da die Mitgliederzahl iRd §§ 33, 37, 73 entscheidend ist, kann das Registergericht eine vom Vorstand unterschriebene Bescheinigung über die Mitgliederzahl (ohne Namen) verlangen und diese erzwingen (§ 78).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1436 BGB – Verwaltung durch einen Betreuer.

Gesetzestext 1Fällt die Verwaltung des Gesamtguts in den Aufgabenkreis des Betreuers eines Ehegatten, so hat der Betreuer diesen in den Rechten und Pflichten zu vertreten, die sich aus der Verwaltung des Gesamtguts ergeben. 2Dies gilt auch dann, wenn der andere Ehegatte zum Betreuer bestellt ist. Rn 1 § 1436 wurde durch Art 1 EheRAnpG v 18.12.18 mit Wirkung zum 22.12.18 geän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650k BGB – Inhalt des Vertrags.

Gesetzestext (1) Die Angaben der vorvertraglich zur Verfügung gestellten Baubeschreibung in Bezug auf die Bauausführung werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. (2) 1Soweit die Baubeschreibung unvollständig oder unklar ist, ist der Vertrag unter Berücksichtigung sämtlicher vertragsbegleitender Umstände, insbeso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 608 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) Ist für die Rückerstattung der überlassenen Sache eine Zeit nicht bestimmt, hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. (2) Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Sachdarlehensvertrag kann, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, jederzeit vom Darlehensgeber oder Darlehensnehmer ganz oder teilweise gekündigt we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 20 KSÜ

Zusammenfassung Art 20 KSÜ0 Dieses Kapitel ist anzuwenden, selbst wenn das darin bestimmte Recht das eines Nichtvertragsstaats ist. Rn 1 Die Verweisungsnormen sind anzuwenden, selbst wenn das darin bestimmte Recht das eines Nichtvertragsstaats ist (Karlsr FamRZ 18, 920 m Anm Rake). Das Üb ist insoweit loi uniforme, dh allseitig anwendbar (Junker IPR § 19 Rz 51). Das deutsch-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 9 HaagUntProt – ›Domicile‹ anstelle von ›Staatsangehörigkeit‹.

Gesetzestext Ein Staat, der den Begriff des ›domicile‹ als Anknüpfungspunkt in Familiensachen kennt, kann das Ständige Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht davon unterrichten, dass für die Zwecke der Fälle, die seinen Behörden vorgelegt werden, in Artikel 4 der Satzteil ›dem die berechtigte und die verpflichtete Person gemeinsam angehören‹ durch ›in dem...mehr