Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung des Sponsoring – Hinw für die Praxis, DB 1999, 2030; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Buchna/Koopmann, Die Prüfung gemeinnütziger Kö – Aufzeichnungspflichten, Mittelverwendung und deren Überprüfung, StBP 1998, 225, 253; Teufel, Außenprüfung bei gemeinnützigen Organisationen, DB 1999, 874; Apitz, BP bei gemeinnützigen Kö, StBP 2004, 89, 125. Tz. 260 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Frage der Zulässigkeit einer Außenprüfung bei stfreien Kö vertritt die FinVerw (s Bu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Nutzen zum allgemeinen Besten

Tz. 17 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Nutzen zum allg Besten kann auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet liegen. Zu beurteilen ist dies nach objektiven Kriterien (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1979, 482, "Schnellbahntrassen"-Urt). Dabei ist an eine Vielzahl von Kriterien anzuknüpfen, insbes an die herrschende Staatsverfassung, die geistige und kulturelle Or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Raumüberlassung an steuerbegünstigte Körperschaften (§ 58 Nr 5 AO)

Tz. 102 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Raumüberlassung darf – ebenso wie die Personalüberlassung (s § 58 Nr 4 AO) – von der Kö nur als Nebenzweck verfolgt werden (für Hallenbauvereine s Erl des FinMin NRW v 06.08.1990, DStR 1990, 502). Auch Betätigungen iSd § 58 Nr 5 AO müssen nicht in der Satzung geregelt werden (s AEAO Nr 18 zu § 58 Nr 2–10). Werden sie in der Satzung gereg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.2 Zweckerfüllungs- bzw Projektrücklage

Tz. 109 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Tz. 110 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 62 Abs 1 Nr 1 AO ist es zulässig, dass eine st-begünstigte Kö ihre Mittel ganz oder tw einer Rücklage zuführt, soweit dies erforderlich ist, um ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke nach dem Stand der Planung zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nachhaltig erfüllen zu können. Es hat, wie die Entw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.11 Fristsetzung zur Verausgabung von unzulässig angesammelten Mitteln (§ 63 Abs 4 AO)

Tz. 162 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 63 Abs 4 AO "kann" das FA in den Fällen, in denen eine Kö Mittel angesammelt hat, ohne dass die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nach § 62 Abs 1 Nr 1–4 AO vorgelegen haben, eine Frist für die Verwendung der Mittel setzen, bei deren Einhaltung die tats Geschäftsführung der Kö als ordnungsgemäß gilt. Hierzu s BT-Drs 11/7584, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1.4 Verstoß gegen den Gleichheitssatz wegen unterschiedlicher Behandlung von EK 45 und EK 40

Tz. 38 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Schließlich sieht das BVerfG auch noch einen Verstoß gegen den allg Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG durch § 36 Abs 6a KStG idF des JStG 2010 dadurch verwirklicht, dass nur das EK 45, nicht jedoch das EK 40 von der Umgliederung betroffen sei (s Beschl des BVerfG v 06.12.2022, aaO Rn 143ff). Kö mit sich allein oder überwiegend aus dem EK 45...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Kriterien der Selbstlosigkeit

Tz. 41 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Selbstlosigkeit (s § 55 AO) ist bereits unmittelbarer Bestandteil der Definition der gemeinnützigen, mildtätigen bzw kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1, § 53, § 54 Abs 1 AO). Selbstlosigkeit erfordert, dass durch die Tätigkeit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt werden (s § 55 Abs 1, 1. Hs AO); die Mittel der Kö nur für die sat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Zuwendungen an ausländische Körperschaften

Ausl Kö, die in D mit inl Eink der beschr StPflicht unterliegen, dürfen künftig nur noch gefördert werden, wenn sie in D wegen Gemeinnützigkeit st-begünstigt sind (§ 58 Nr 1 S 3 AO). Beschr stpfl Kö dürfen also nur noch gefördert werden, wenn sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind (§ 5 Abs 2 Nr 2 Hs 2 KStG) und sämtliche Voraussetzungen der Gemeinnützigk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.3 Mit Ansprüchen belastetes Vermögen

Tz. 49 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Wird einer Kö Vermögen zugewendet, das mit vor der Übertragung wirksam begründeten Ansprüchen belastet ist, mindern diese Ansprüche das übertragene Vermögen bereits im Zeitpunkt des Übergangs auf die Kö. Wirtsch betrachtet wird der Kö nur das nach der Erfüllung der Ansprüche verbleibende Vermögen ("Nettovermögen") zugewendet (s AEAO Nr 13 zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Richten an die Allgemeinheit

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Erforderlich ist, dass die dem allg Besten nutzende Tätigkeit sich auch an die "Allgemeinheit" richtet. Der Begriff Allgemeinheit ist zwischen den Extremen Gesamtheit der Bürger der BRep D einerseits und bestimmten Pers oder dauernd nur kleinem Pers-Kreis andererseits (s § 52 Abs 1 S 2 AO) angesiedelt – wo, ist in jedem Einzelfall nach den jewe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Zusammenfassende Beispiele zur Verrechnung nach § 36 KStG idF des JStG 2024

Tz. 44 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In den nachfolgenden Bsp werden die (bei einer Vollausschüttung) mögliche KSt-Minderung und -Erhöhung nach dem Anrechnungsverfahren, nach der Rechtslage idF des JStG 2010 und nach der durch das JStG 2024 geänderten Rechtslage ggü gestellt Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Beispiel (negatives EK 40 und negatives EK 02; rechnerische Einbeziehu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Besondere Zweckbetriebe (§§ 66–68 AO)

Tz. 211 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Besondere ZwB sind in § 66 AO (Einrichtungen der Wohlfahrtspflege), § 67 AO (Krankenhäuser), § 67a AO (Sportliche Veranstaltungen) und in § 68 AO (sonstige einzelne ZwB) aufgeführt. Tz. 212 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Frage, ob die ZwB iSd §§ 66–68 AO lex specialis sind oder die einzelnen Voraussetzungen des § 65 AO erfüllen müssen, gilt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Besondere Tarifvorschriften iSd § 19 KStG

Tz. 11 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 19 Abs 1 bis 4 KStG sind bei der OG erfüllte Tarifvorschriften, die einen Abzug von der KSt, also eine St-Ermäßigung vorsehen, ausschl beim OT anzuwenden. Bei OT in der Rechtsform einer Pers-Ges ist § 19 KStG bei deren MU anzuwenden. Eine besondere Tarifermäßigung iSd § 19 KStG ist dadurch geprägt, dass sie bereits auf der Stufe der St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11.2 Mittelverwendung bzw Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der Beteiligungsquote (§ 58 Nr 10 AO und § 62 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 117 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 62 Abs 1 Nr 4 AO ist es zulässig, dass eine st-begünstigte Kö Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kap-Ges ansammelt oder im Jahr des Zuflusses verwendet (§ 58 Nr 10 AO); dabei sind diese Beträge auf die in demselben Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen nach § 62 Abs 1 Nr 3 AO anz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.15 Gesellige Zusammenkünfte von untergeordneter Bedeutung (§ 58 Nr 7 AO)

Tz. 122 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 58 Nr 7 AO enthält (ebenso wie die Nr 6, 8 und 9) eine Regelung über eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs. Danach ist die Durchführung geselliger Zusammenkünfte, die im Vergleich zur st-begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind, zulässig. Hierzu gehören die Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Nachträgliche Feststellung des EK 45 erforderlich?

Tz. 47 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Während die FinVerw (s OFD Nds, Vfg v 15.04.2011, DStR 2011, 1228) die Auff vertrat, § 36 Abs 6a KStG idFd JStG 2010 (hierzu s § 36 KStG Tz 48aff) könne nur in Fällen zu einer rückwirkenden Neuberechnung der Umgliederung des Teilbetrags EK 45 bzw EK 40 zum 31.12.2000führen, in denen der Feststellungsbescheid iSd § 36 Abs 7 KStG (s § 36 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Übersicht

Tz. 219 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Tz. 220 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler iSd § 67a Abs 3 AO gilt bei Zahlungen an Sportler des Vereins Folgendes: Ein Vereinssportler ist nach § 67a Abs 3 S 1 Nr 1 AO für die Beurteilung der ZwB-Eigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nicht als bezahlter Sportler anzusehen, wenn er für seine gesamt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Option nach § 67a Abs 2 AO

Tz. 224 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 67a Abs 2 AO kann der Sportverein dem FA bis zur Unanfechtbarkeit des KSt-Bescheids erklären, dass er auf die Anwendung des § 67a Abs 1 S 1 AO verzichtet. Dieser Verzicht ist gem S 2für mind fünf VZ bindend. Aber: Diese lange Bindung kann faktisch je nach "Bedarf" wie folgt beeinflusst werden: Ist ein ZwB gewollt, darf kein Sportler de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) und der Auff der FinVerw (s AEAO Nr 6 zu § 55 Abs 1 Nr 1) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Auswirkungen der Änderung des § 36 KStG durch das JStG 2024 auf das KSt-Guthaben und die KSt-Minderung nach § 37 KStG

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2024 vom 02.12.2024 (BGBl I 2024, Nr 1484) wurde die in § 34 Abs 11 KStG niedergelegte besondere Fassung des § 36 KStG (hierzu s § 36 KStG Erg-Komm Tz 1) geändert, da das BVerfG die bisherige Fassung dieser Vorschrift als mit dem GG nicht vereinbar angesehen hatte (s § 36 KStG Erg-Komm Tz 2ff und Tz 27ff). Diese Änderung hat Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO)

Tz. 126 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die St-Befreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zwecke (s § 53 AO) oder/und kirchliche Zwecke (s § 54 AO)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Weitere gemeinnützige Katalogzwecke

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In § 52 Abs 2 AO sind durch das JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096ff) als anerkannte gemeinnützige Zwecke aufgenommen worden: die Förderung des Klimaschutzes: § 52 Abs 2 S 1 Nr 8 AO Die Erweiterung des Zweckkatalogs um den "Klimaschutz" führt zu einer ausdrücklichen ges Hervorhebung eines Zwecks, der zwar bereits mit Hlfe anderer Zwecke ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auswirkungen der Änderung des § 36 KStG durch das JStG 2024 auf die Erhöhung der KSt nach § 38 KStG

Tz. 18 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2024 vom 02.12.2024 (BGBl I 2024, Nr 1484) wurde die in § 34 Abs 11 KStG niedergelegte besondere Fassung des § 36 KStG (hierzu s § 36 KStG Erg-Komm Tz 1) geändert, da das BVerfG die bisherige Fassung dieser Vorschrift als mit dem GG nicht vereinbar angesehen hatte (s § 36 KStG Erg-Komm Tz 2ff und Tz 27ff). Diese Änderung hat A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 3–5 AO)

Tz. 139 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs 3 AO ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (zB ges Änderung der Mustersatzung in der Anl zu § 60 AO). Nach dem AEAO Nr 4 zu § 59 besteht jedoch für die Vergangenheit und das Jahr, in dem die Bindungswirkung entfällt, Vert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF "Die abgabenrechtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Steuerabzugsbeträge (Abs 5)

Tz. 36 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sind in dem Einkommen der OG BE enthalten, die einem St-Abzug unterlegen haben, ist die einbehaltene St auf die KSt oder ESt des OT oder, wenn der OT eine Pers-Ges ist, anteilig auf die KSt oder die ESt der Gesellschafter anzurechnen. Gemeint ist der inl St-Abzug; Fälle des St-Abzugs im Ausl werden von § 19 Abs 1–4 KStG erfasst (glA s Rödder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 285 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Bei der gGmbH ist eine Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln zulässig. § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO steht dem nicht entgegen, da die Kap-Erhöhung bereits das Vorhandensein entspr Kap- oder Gewinnrücklagen voraussetzt (s §§ 57c und 57d GmbHG, ebenso §§ 207 Abs 1, 208 AktG), die ihrerseits mit § 62 Abs 1 Nr 1–3 AO vereinbar sein müssen. Auch im Hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.1 Materiell-rechtliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 1 AO)

Tz. 136 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Bescheid gem § 60a Abs 1 AO ist ein Feststellungsbescheid, der rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Sitz-FÄ der Kö wie gegenüber den Wohnsitz-FÄ der Spender und Mitglieder entfaltet. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf alle St-Arten und knüpft an alle Vorschriften an, die die St-Begünstigung wegen Gemeinnützigkeit als Tatbestands...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begriff der Ausschließlichkeit

Tz. 79 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Ausschließlichkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Ausschließlichkeit (s § 56 AO) ist gegeben, wenn im ideellen Bereich von der Kö nur st-begünstigte Zwecke verfolgt werden. Dabei können mehrere st-begünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden, jedoch schließt das Vorhandensein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Hilfspersonen (§ 57 Abs 1 S 2 AO)

Tz. 88 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den Voraussetzungen dafür, dass die Tätigkeit der Hilfspers wie eigenes Wirken der st-begünstigten Kö anzusehen ist, s Urt des BFH v 26.04.1995 (BStBl II1995, 767); s Vfg der OFD Hannover v 10.03.1997 (FR 1997, 393); sowie AEAO Nr 2 zu § 57 Abs 1. Zur Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses s OFD Ffm v 11.03.2003 (DStZ 2003, 320). Sinn und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Vorschlag des BVerfG für den Umgang mit dem EK 04:

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Um einen Untergang an positivem EK 04 zu vermeiden, einen derartigen Bestand aber zugleich bei der Ermittlung der Summe der unbelasteten Teilbeträge des VEK iSd § 30 Abs 1 KStG 1999 zu berücksichtigen, schlägt das BVerfG vor, die Feststellung des EK 04-Bestandes in der Abfolge vor den Verrechnungsschritt gem § 36 Abs 4 KStG (dh die Verrechnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Abgrenzung der einzelnen Tätigkeitsbereiche und Einkommensermittlung

Tz. 281 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die generelle Sphärenabgrenzung (s Tz 2) gilt für die gGmbH ebenso wie für gemeinnützige Kö anderer Rechtsform. Auch bei der gGmbH bestehen als Tätigkeitsbereiche nebeneinander der eigentliche ideelle Bereich, die ZwB, die Vermögensverwaltung und die stpfl wG. Auch der Begriff der Vermögensverwaltung gilt für die gGmbH ebenso wie für gemein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wahlrecht zwischen Anrechnung oder Abzug einer ausländischen Steuer (§ 34 Abs 2 EStG, § 12 AStG)

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Str ist, ob in Fällen, in denen eine OG stpfl ausl Eink mit anrechenbarer ausl St erzielt, die ausl St jedoch gem § 34c Abs 2 EStG bei der Ermittlung der Eink abgezogen statt auf die dt St angerechnet werden soll, die OG selbst das in § 34c Abs 2 EStG geregelte Wahlrecht ausüben darf. Eindeutig ist, dass der in § 34c Abs 2 EStG geregelte Abz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.6 Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs 3 AO)

Tz. 144 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs 1 Nr 4 AO nicht mehr entspr, so gilt sie nach § 61 Abs 3 AO von Anfang an als stlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für St, die innerhalb der letzten zehn Kj vor der Änderung der Bestimmung über die Vermögensbindung en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ergänzung des § 52 Abs 2 AO um S 2 und 3

Tz. 32 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 52 Abs 2 AO wurde durch das Ges v 10.10.2007 um folgende S 2 und 3 ergänzt worden: "Sofern der von der Kö verfolgte Zweck nicht unter S 1fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entspr selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten FinBeh haben jeweils eine F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Fritz, Änderungen des Gemeinnützigkeits-StR zu Fördervereinen, Werbebetrieben, Totalisatoren, Blutspendediensten und Lotterien, DB 2001, 2062. Tz. 238 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Katalog des § 68 AO ist die unter Nr 6 enthaltene Befreiung für Lotterien und Ausspielungen nicht systemgerecht, weil durch die Verwendung der Überschüsse aus diesen Veranstaltungen für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (§ 64 Abs 3 AO)

Tz. 182 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 Abs 3 AO enthält eine Besteuerungsfreigrenze für alle stpfl wG, deren Einnahmen (einschl USt) 45 000 EUR im Jahr nicht überstiegen. Diese Besteuerungsfreigrenze beruhte auf einem Vorschlag der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts (Gutachten, S 199–217; s BT-Drs 11/4176, 9, 11). Du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Pauschalgewinn von 15 % der Einnahmen bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs 6 AO)

Tz. 195 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 64 Abs 6 AO kann bei den folgenden stpfl wG der Besteuerung ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden: Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der st-begünstigten Tätigkeit einschl ZwB stattfindet, Totalisatorbetriebe, Zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste. Die Vorschrift findet nur auf Antrag Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Serviceleistungen und Nutzungsüberlassungen als "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeiten

Im neuen § 57 Abs 3 S 1 AO hat der Ges-Geber festgeschrieben, dass eine Kö ihre Satzungszwecke auch dann "unmittelbar gemeinnützig" verfolgt, wenn sie satzungsgem durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer anderen gemeinnützigen Organisation einen st-begünstigten Zweck verwirklicht. Nunmehr werden reine Servicegesellschaften insoweit "unmittelbar gemeinnützig" agie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.3.1 Der Betrag, um den sich der Verrechnungsbetrag in den Fällen des § 36 Abs 4 S 3 KStG vermindert hat

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der in § 36 Abs 6 S 3 KStG verwendete Begriff "Verrechnungsbetrag" ist uE mit dem "EK 04 nach Anwendung des § 36 Abs 2 KStG" gleichzusetzen; dies ergibt sich durch die Bezugnahme auf § 36 Abs 4 S 2 KStG. Die Größe "der Betrag, um den sich der Verrechnungsbetrag vermindert hat" bezieht sich uE auf die negative Summe des EK 01 bis 03, soweit di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerliche Auswirkungen

Tz. 6 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Diese Gleichstellung der in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässigen Kö mit inl st-begünstigten Kö wurde allerdings – aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 AO – nur für die Fälle erreicht, in denen die in der EU oder im EWR-Raum ansässige Kö ihre st-begünstigte Tätigkeit zumindest tw im Inl ausübt. Übt diese Kö dagegen ihre (der Art...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO)

Tz. 179 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine st-befreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG ges-geberisch geboten (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG miteinander st-unschädlich verrechnet werden (s BT-...mehr