Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.2 Einzelne übergehende Wirtschaftsgüter und (sonstige) Bilanzposten

Rz. 61 Zu den übergehenden Wirtschaftsgütern gehören die (aktiven) materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens. Rz. 61a Nicht zu den übergehenden Wirtschaftsgütern zählen eigene Anteile. Unabhängig davon, ob sie nach Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009[1] noch als Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind,[2] gehen sie jedenfalls nicht auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.4 Verteilung auf die einzelnen Wirtschaftsgüter

Rz. 83 Anschließend ist der (regelmäßig überbewertete (Rz. 82)) gemeine Wert der Sachgesamtheit auf die einzelnen Wirtschaftsgüter zu verteilen; nach Verwaltungsauffassung analog § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG im Verhältnis der Teilwerte,[1] nach m. E. zutreffender – weil systemgerechter – a. A. anhand der gemeinen Werte der einzelnen übergehenden Wirtschaftsgüter.[2] In der praktisc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.2 Antragsfrist und -form, kein Antrag, Änderungen

Rz. 90 Der Antrag ist nach §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 2 S. 2 UmwStG spätestens bis zur (ausreichend: mit der)[1] erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz zu stellen (zur Antragstellung durch Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz Rz. 90b). Die Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz wiederum war bislang nicht fristgebunden (weiter Rz. 45a). D.h. solange diese nicht eingereich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.1 Antragsadressat

Rz. 89a Richtiger Antragsadressat ist gem. §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 2 S. 2 UmwStG grds. das gem. § 20 AO für die KSt-Besteuerung der übertragenden Körperschaft zuständige FA.[1] Ist für die übernehmende Körperschaft ein anderes FA zuständig, wechselt mit der Verschmelzung (und entsprechender Kenntniserlangung) die Zuständigkeit (§ 26 S. 1 AO) und damit auch der richtige Antragsa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 134 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG ist i. d. R. nur bei der Hinausverschmelzung relevant. Da dort an die Stelle der unbeschränkten KSt-Pflicht der inl. übertragenden Körperschaft die (nur noch) beschränkte KSt-Pflicht der ausl. übernehmenden Körperschaft (lediglich mit dem übergegangenen inl. Vermögen i. S. d. § 49 EStG) tritt, kann allein durch den verschmelzungsbedingte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.4 Keine schädliche Gegenleistung (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 154 Als dritte Voraussetzung des Ansatzwahlrechts darf eine Gegenleistung nicht gewährt werden oder nur in Gesellschaftsrechten (vgl. § 2 UmwG) bestehen. Bei "schädlicher" Gegenleistung sind die stillen Reserven aller übergehenden Wirtschaftsgüter anteilig aufzudecken,[1] wodurch die Vorschrift wie ein zwingender Zwischenwertansatz wirkt (weiter Rz. 168f.).[2] Rz. 155 Som...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.6 Zwischenwertansatz

Rz. 173 Statt die Buchwerte fortzuführen, kann die übertragende Körperschaft einheitlich einen Zwischenwert (= jeder Wert über dem Buchwert und unter dem gemeinen Wert der Sachgesamtheit) ansetzen. Dies ist insbes. sinnvoll, wenn Verluste/Verlustvorträge vorhanden sind (weiter Rz. 191ff.). Der Zwischenwert kann im Antrag absolut oder prozentual angegeben werden (Rz. 93). Rz....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.2 Steuerliche Schlussbilanz: Rechtsnatur, Aufstellungsstichtag, Verhältnis zur regulären Steuerbilanz

Rz. 43 Von der handelsrechtlichen Schlussbilanz zu unterscheiden ist die Übertragungsbilanz der übertragenden Körperschaft nach § 11 UmwStG (die steuerliche Schlussbilanz – zu erstellen i. d. R. von der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin). Die steuerliche Schlussbilanz erfasst das gesamte übergehende Vermögen (zu den Einzelheiten Rz. 54ff., Rz. 170ff., R...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 71 Für die Ermittlung des gemeinen Werts ist auf die Vorschriften des BewG zurückzugreifen.[1] Dies gilt auch, wenn es sich um eine nach ausl. Handelsrecht bewirkte Verschmelzung handelt (s. a. Rz. 44a f., Rz. 56a).[2] Bewertungsstichtag ist der steuerliche Übertragungsstichtag.[3] Rz. 72 Der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts bestimmt sich gem. § 9 Abs. 2 BewG nach dem P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2.2 Besteuerung mit ESt

Rz. 106 Probleme können sich ergeben, wenn die übernehmende Körperschaft eine Organgesellschaft ist. Diese ist zwar grds. KSt-pflichtig, ihre KSt-Schuld beträgt wegen der organschaftlichen Einkommenszurechnung aber regelmäßig 0 EUR. Die ganz h. M. in der Literatur lässt die grds. KSt-Pflicht der übernehmenden Organgesellschaft für die Sicherstellung der Besteuerung mit KSt g...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2.1 Allgemeines

Rz. 104 Der Buch- oder Zwischenwertansatz ist nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen. Die Sicherstellung muss sich auf den Ertrag aus der (laufenden) Nutzung oder Veräußerung der Wirtschaftsgüter beziehen.[1] Beurteilungszeitpunkt ist der steuerliche Übertragungsst...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter[1] bzw. Vermögensposten[2], al...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Unter den Voraussetzungen der § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG (Rz. 99ff.) besteht für die übertragende Körperschaft ein antragsgebundenes Wahlrecht (Rz. 89 ff.), in der steuerlichen Schlussbilanz statt des gemeinen Werts einheitlich (Rz. 95ff.) die Buchwerte (Rz. 170ff.) fortzuführen oder einen höheren Wert als den Buchwert (einen "Zwischenwert", Rz. 173ff.) anzusetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die §§ 11ff. UmwStG sind grds. nur auf die Verschmelzung von Körperschaften anwendbar (Ausnahme Rz. 11a; s. aber auch Rz. 11b). Hierunter fallen sowohl nach inl. Recht gegründete Körperschaften (insbes. Kapitalgesellschaften)[1] als auch nach ausl. Recht gegründete Rechtsträger, die nach dem Rechtstypenvergleich einer inl. Körperschaft vergleichbar sind.[2] Auf die Ans...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.5 Buchwertansatz

Rz. 170 Soweit die Voraussetzungen von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG erfüllt sind, können die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz einheitlich mit dem Buchwert angesetzt werden. Buchwert ist gem. § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.2 Tochtergesellschafts-Anteile als übergehendes Wirtschaftsgut

Rz. 180 Die bestehenden Tochtergesellschafts-Anteile gehören nicht nur dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1, 2 S. 1 UmwStG, wenn sie (ausnahmsweise) auf die Tochtergesellschaft übergehen,[1] sondern nach dem BFH auch im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der übertragenden Muttergesellschaft.[2] Folglich sind die Anteile stets in der ste...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.2 Ausgangspunkt: Unternehmenswert

Rz. 78 Nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ist der gemeine Wert der übergehenden Sachgesamtheit vorrangig aus etwaigen Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahrs vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag abzuleiten, wobei hierfür der (Ver-)Kauf der Anteile an der übertragenden Körperschaft genügt.[1] Dies kann etwa relevant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird und das er...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 99 Nach § 11 Abs. 2 S. 1 UmwStG kann auf Antrag in der steuerlichen Schlussbilanz der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt werden, soweit (kumulativ) sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der KSt-Besteuerung unterliegen (Nr. 1; Rz. 104ff.), das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung d...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / 2.1 Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen

Im unternehmerischen Bereich werden reine Elektrofahrzeuge mittlerweile als Dienstwagen und Poolfahrzeuge, Servicefahrzeuge, Lieferwagen, Mietwagen, E-Transporter, E-Lkw sowie E-Bus oder Taxen genutzt. Nach den derzeitigen Marktstrukturen können Unternehmen über spezialisierte Händler ihre THG-Quoten-Potenziale verkaufen. Lediglich bei Unternehmen mit einem größeren Elektro-...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.3 Bewertungsvorbehalt für Pensionsverpflichtungen

Rz. 82 (Auch) bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Sachgesamtheit ist der Bewertungsvorbehalt für Pensionsrückstellungen (Rz. 70) zu beachten.[1] Nach Verwaltungsauffassung können die in den Pensionsverpflichtungen ruhenden stillen Lasten auch hier nicht wertmindernd berücksichtigt werden.[2] Das bedeutet, dass der im ersten Schritt ermittelte Unternehmenswert, in den d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2 Antrag

Rz. 89 Die Wahlrechtsausübung ist von einem Antrag der übertragenden Körperschaft (bzw. nach Eintragung der Verschmelzung der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin)[1] abhängig. Fehlt der Antrag, ist er unwirksam oder wird er nicht rechtzeitig gestellt, ist das übergehende Vermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[2] 2.4.2.1 Antragsadressat Rz. 89a Richtiger...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.4 Abwärtsverschmelzung mit Schuldenüberhang

Rz. 190a Einer Buchwertfortführung steht ein Schuldenüberhang der abwärtsverschmolzenen Muttergesellschaft (ohne Berücksichtigung der Tochtergesellschafts-Anteile) nicht entgegen.[1] Dies kommt insbes. bei fremdfinanzierten Akquisitionen vor, wenn das Akquisitionsvehikel nur zu diesem Zweck bestand (s. a. Rz. 178b). In diesem Fall besteht aber die Gefahr, dass das FA eine vGA...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.3 Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rz. 95 Das Wahlrecht kann nur einheitlich für alle übergehenden Wirtschaftsgüter ausgeübt werden,[1] d. h. es kann nur insgesamt entweder auf den Buchwert (Rz. 170) oder einen bestimmten Zwischenwert (Rz. 174) lauten (s. aber Rz. 96). Rz. 95a Es ist also nicht möglich, selektiv für einen Teil der Wirtschaftsgüter die gemeinen Werte oder die Zwischenwerte anzusetzen (z. B. für...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 Die §§ 11ff. UmwStG gelten gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 4 UmwStG für "inl. Verschmelzungen" nach § 2 UmwG von Körperschaften mit Satzungssitz[1] im Inland, "grenzüberschreitende Verschmelzungen" nach § 305 UmwG von Kapitalgesellschaften mit Satzungssitz im Inland – entweder als übertragende ("Hinausverschmelzung") oder übernehmende ("Hereinverschmelzung") Körpersch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.1 Allgemeines

Rz. 178 Anzuwenden sind die §§ 11ff. UmwStG auch auf die Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung oder "downstream-merger", Rz. 19). Insbes. zählen die Tochtergesellschafts-Anteile auch dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 UmwStG, wenn sie im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der Mu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Übertragungsgewinn

Rz. 192 Erfolgt die Verschmelzung generell (oder soweit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 UmwStG nicht vorliegen) zum gemeinen Wert oder wird ein Zwischenwert gewählt (oder ist faktisch wegen § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG anzusetzen), ergibt sich aus der Differenz zu den steuerbilanziellen Buchwerten auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (s. a. Rz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Überblick über den Dritten Teil

Rz. 1 Die §§ 11–13 UmwStG behandeln (zusammen mit § 19 UmwStG) die ertragsteuerlichen Konsequenzen der Verschmelzung (und vergleichbarer ausl. Vorgänge) von Körperschaften sowie der Vermögensübertragung nach § 174 Abs. 1 UmwG von einer Körperschaft auf eine andere. Sie bilden den Dritten Teil des UmwStG. Die Folgen für das steuerliche Einlagekonto sind in § 29 KStG geregelt....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Verschmelzungskosten

Rz. 198 Verschmelzungsbedingte Kosten können bei der übertragenden Körperschaft (dort steuerlich abzugsfähig) und der übernehmenden Körperschaft (dort wegen § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG steuerlich nicht abzugsfähig)[1] anfallen. Die Zuordnung dieser Kosten ist aber nicht frei wählbar (z. B. durch vertragliche Abreden), sondern richtet sich danach, wer sie objektiv veranlasst hat....mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.3 Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird bei Gewinnausschüttungen auf 3 Ebenen festgesetzt: Die ausschüttende Körperschaft hat den Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftsteuer zu zahlen.[1] Festgesetzte Körperschaftsteuer ist die tarifliche Körperschaftsteuer nach Minderung bzw. Erhöhung nach den §§ 37, 38 KStG; auf die bei der Gewinnausschüttung einzubehaltende Kapitaler...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.1 Änderungen beim Gewerbeertrag

Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Eine Gewerbesteuerrückstellung ist zwar weiterhin zu bilden, der daraus entstehende Aufwand hat aber keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung. Praxis-Beispiel Private Geburtstagsfeier Die A-GmbH übernahm im September 01 die Kosten der privaten Geburtstagsfeier des al...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinnausschüttung / 8 Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird bei Gewinnausschüttungen auf 3 Ebenen festgesetzt: Die ausschüttende Kapitalgesellschaft hat den Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftsteuer zu zahlen.[1] Festgesetzte Körperschaftsteuer ist die tarifliche Körperschaftsteuer nach Minderung bzw. Erhöhung nach den §§ 37, 38 KStG; auf die bei der Gewinnausschüttung einzubehaltende Ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinnausschüttung / Zusammenfassung

Begriff Gewinnausschüttungen sind das Verbindungsglied, mit dem Gewinne einer Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter zugeführt werden. Da auf Ebene der Kapitalgesellschaften in Form der Körperschaftsteuer eine eigenständige Besteuerung stattfindet, müssen die Gesellschafter – anders als bei Personengesellschaften – nur die ausgeschütteten Gewinne versteuern. Bei Personengesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 1 Grundsätze

Die jährlichen Zuführungen zu der Rückstellung mindern den Gewinn und damit die Belastung des Betriebs mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Eine Ausnahme gilt für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft.[1] In aller Regel mindern die Zuführungen zur Pensionsrückstellung auch den Gewerbeertrag, weil eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 1 Bedeutung der ­Rechtsform

Einkommensteuerrechtliche Vergünstigungen speziell für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte wie z.B. die Tarifglättung nach § 32c EStG, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG oder der Freibetrag von 900 EUR nach § 13 Abs. 3 EStG gehen verloren, wenn land- und forstwirtschaftliche Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG umqualifizie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10 Vermeidung unbesteuerter Einkünfte bei Option zur Körperschaftsteuer, Abs. 14

10.1 Allgemeines Rz. 326 § 50d Abs. 14 EStG ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts angefügt worden.[1] In § 52 EStG ist für die Einfügung des § 50d Abs. 14 EStG keine Regelung über das Inkrafttreten der Vorschrift enthalten. Die Neuregelung tritt daher nach Art. 12 Abs. 1 KöMoG am 1.1.2022 und damit zeitgleich mit der Optionsmöglichkeit nach § 1a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.1 Allgemeines

Rz. 326 § 50d Abs. 14 EStG ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts angefügt worden.[1] In § 52 EStG ist für die Einfügung des § 50d Abs. 14 EStG keine Regelung über das Inkrafttreten der Vorschrift enthalten. Die Neuregelung tritt daher nach Art. 12 Abs. 1 KöMoG am 1.1.2022 und damit zeitgleich mit der Optionsmöglichkeit nach § 1a KStG in Kraft.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.3 Ausschluss der Nichtbesteuerung bei Veräußerungsgewinnen, Abs. 14 S. 2

Rz. 340 § 50d Abs. 14 S. 2 EStG behandelt den negativen Qualifikationskonflikt bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei einer Veräußerung der Anteile an der fiktiven Kapitalgesellschaft. Der Tatbestand entspricht im Wesentlichen der Regelung des Abs. 14 S. 1; vgl. daher Rz. 331ff. In persönlicher Hinsicht betroffen ist der Gesellschafter, der aus deutscher Sicht Inhab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.2 Ausschluss der Entlastung bei Gewinnausschüttungen, Abs. 14 S. 1

Rz. 331 § 50d Abs. 14 S. 1 EStG schließt die Entlastung von der KapESt in bestimmten Fällen aus. Betroffen sind Auskehrungen, die eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, an ihre im Ausland ansässigen Gesellschafter leistet. Voraussetzung ist, dass zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters ein DBA b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.1 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung

Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung des Verzichts auf einen Pensionsanspruch liegt vor, wenn ein Nicht-Gesellschafter der Kapitalgesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte. Insoweit ist ein Fremdvergleich vorzunehmen.[1] Im Fall des gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzichts auf eine unverfallbare ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2 Abfindung

In der Praxis wird die Möglichkeit der Abfindung einer Versorgungsanwartschaft bzw. Versorgungsverpflichtung z. B. gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführer aus einer Kapitalgesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Es stellt sich hier die Frage, ob die Abfindung ein alltagstaugliches Mittel...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus variabel verzinsten Pa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 20.1 Überblick

§ 1a KStG sieht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit vor, zur Köperschaftsbesteuerung zu optieren. Hierzu muss ein unwiderruflicher Antrag gestellt werden. Die optierende Gesellschaft wird dann ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Auf Antrag ist eine Rückkehr zur transparenten Besteuerung möglich. Die Beendigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben bei Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung hinzugerechnet werden. Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / a) Besteuerung auf Ebene der Stiftungen

Die deutsche Stiftung ist als rechtsfähige juristische Person nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Anders als eine Kapitalgesellschaft, bei der aufgrund der Gewerblichkeitsfiktion des § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu behandeln sind, kann die Stiftung grundsätzlich Einnahmen aus allen Einkunfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BdF, Schr. v. 15.9.1975 – IV C 5 - S 1300 – 312/75, StEK AStG Vor § 1 Nr. 8

Rz. 3 [Autor/Stand] Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen folgendes: Mit der zunehmenden Auslandsverflechtung kommt der Ermit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Offenbarung der Geschäftsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gesellschaft

... zu offenbaren, ... Rz. 51 [Autor/Stand] Begriff des Offenbarens. Der Begriff "offenbaren" entspricht in seinem Regelungsgehalt dem Begriff "Offenlegen" in § 16 (s. § 16 AStG Rz. 74 ff.).[2] Hier wie dort umfasst der Begriff nicht nur die Verpflichtung des Steuerinländers, Detailfragen des FA zu beantworten, sondern dem Begriff wohnt eine gewisse Eigeninitiative des Stpfl....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 16 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG)

Erfüllen Pensions- und Unterstützungskassen i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die für eine Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen, so bleiben Zuwendungen an diese gem. § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG ebenfalls erbschaftsteuerbefreit. Wichtig Anwendungsfälle für die Befreiungsvorschrift Die Steuerbefreiung hat nur Bedeutung für Zuwendungen an eine Pensions-...mehr