Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Die gesetzliche Neuregelung des § 34 Abs 14 S 1 KStG durch das JStG 2024

Tz. 12 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die ihm vom BVerfG auferlegte Verpflichtung, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2023 rückwirkend zu beseitigen, ließ der Ges-Geber verstreichen, ohne ein entspr Ges-Gebungsverfahren bis zu diesem Termin auch nur nach außen erkennbar begonnen zu haben. Die Neuregelung erfolgte erst iRd JStG 2024 v 02.12.2024, (BGBl I 2024, Nr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Gründung

Tz. 266 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Gründung einer gGmbH durch stpfl Kö bzw durch natürliche Pers bestehen keine stlichen Besonderheiten. Für ihrerseits gemeinnützige Kö ist bei der Gründung einer gGmbH zu beachten, dass das hierfür benötigte St-Kap nur aus Mitteln finanziert wird, deren entspr Verwendung die eigene St-Befreiung nicht gefährdet (hierzu ausführlich s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Zustimmungspflichtige Geschäfte im Gesellschaftsvertrag

Tz. 271 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Gesellschaftsverträge der gGmbH enthalten häufig in Anlehnung an die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des § 37 Abs 1 GmbHG einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte. Zum einen wird hier die Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgesehen für die Tz 270 unter Buchst b genannten Nebengeschäfte, zum anderen werden hier als zus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der St-Befreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel (Zuwendungen) ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.17 Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen durch von Gebietskörperschaften errichtete Stiftungen (§ 58 Nr 9 AO)

Tz. 124 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die durch § 58 Nr 9 AO vorgenommene Ausweitung des Katalogs der zulässigen Nebentätigkeiten begünstigt nur von einer Gebietskö errichtete Stiftungen. Unklar ist, ob danach nur ausschl von Gebietskö errichtete Stiftungen oder auch Stiftungen begünstigt sind, deren Stiftungskap nur anteilig von Gebietskö zur Verfügung gestellt worden ist. Prob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3.2 Verfahrensmäßíge Behandlung der unter § 34 Abs 14 KStG idF des JStG 2024 fallenden Fälle

Tz. 16 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Antragstellern, die aufgr der ges Neuregelung in den Anwendungsbereich des § 34 Abs 14 KStG einbezogen werden, sind die tats gezahlten KSt-Erhöhungsbeträge (iSd § 38 Abs 5ff KStG) zu erstatten; der Erstattungsanspruch ist nach § 38 Abs 6 S 8 KStG, der den KSt-Erhöhungsbetrag generell als unverzinslichen Anspruch deklariert, nicht zu verzinse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Gesellschaftsvertrag

Tz. 269 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags für die gGmbH bestehen hinsichtlich der erforderlichen – und möglichst genau vorzunehmenden – Festlegung des gemeinnützigen Zwecks und der hierzu beabsichtigten Zweckverwirklichungsmaßnahmen, der Selbstlosigkeit, der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit keine Besonderheiten. Es gelten hierzu also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Rücklagenbildung und Gewinnvortrag

Tz. 274 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge für gGmbH sehen häufig vor, dass gem § 272 Abs3 HGB Gewinnrücklagen gebildet bzw gem § 29 Abs 2 GmbHG Beträge in Gewinnrücklagen eingestellt werden dürfen. Eine derartige pauschale Ermächtigung zur Bildung von Gewinnrücklagen ist gemeinnützigkeitsschädlich. Für die gGmbH ist die Bildung von Rücklagen nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Der Organträger unterliegt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (Abs 1)

Tz. 26 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unterliegt der OT der unbeschr KSt-Pflicht, sind die Tarifvorschriften beim OT so anzuwenden, als wären die Voraussetzungen für ihre Anwendung bei ihm selbst erfüllt. Unter § 19 Abs 1 KStG fallen nur der unbeschr KSt-Pflicht unterliegende OT, wobei der OT Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inl hat. Hier ist die Regelung problemlos, dh die Tar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.2 Erstattung der Kapitalertragsteuer

Tz. 176 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Bei Dividenden aus Anteilen an börsennotierten Aktien hat der Ges-Geber in der Vergangenheit keine Regelung über eine Abstandnahme getroffen. In diesen Fällen kann nach § 44a Abs 7 S 3 iVm § 44b Abs 6 Nr 1 und Nr 3 EStG die einbehaltene und abgeführte KapSt grds vom Kreditinstitut, das die Aktien verwahrt, erstattet werden. Eine Abstandnahme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Zweckbetriebe im Sinne des § 68 AO

Tz. 229 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Katalog der in § 68 AO aufgeführten ZwB ist abschließend. Dies ergibt sich aus der Eingangsformulierung "ZwB sind auch". Aufgr dieser Eingangsformulierung müssen außerdem ZwB iSd § 68 AO die allg ZwB-Voraussetzungen des § 65 Nr 2 und 3 AO nicht erfüllen. Die Wettbewerbsklausel iSd § 65 Nr 3 AO hat deshalb insoweit keine Bedeutung. § 68 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.5 Unzulässige Unterstützung oder Förderung politischer Parteien (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO)

Tz. 64 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO darf die st-begünstigte Kö ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Auf die Bedeutung des § 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO und die Bestätigung dieser Vorschrift durch § 25 Abs 1 Nr 2 PartG hat das Parteispenden-Urt des BVerfG v 09.04.1992 (BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6 Vermögensbindung im Gesellschaftsvertrag

Tz. 276 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Grundsatz der Selbstlosigkeit (s § 55 AO) erfordert auch, dass die AE bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der GmbH oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nicht mehr als ihre eingezahlten Kap-Anteile und den gW ihrer geleisteten Sacheinlagen erhalten (s § 55 Abs 1 Nr 2 und 4 AO sowie AEAO Nr 24 zu § 55 Abs 1 Nr 2 und 4). S auch OL...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.4 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei rechtlich unselbständigen Stiftungen

Tz. 178 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bei nichtrechtsfähigen Stiftungen des privaten Rechts, s BMF-Schr v 20.04.2016, BStBl I 2016, 475, Rn 302.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Zeitliche Voraussetzungen (§ 60 Abs 2 AO)

Tz. 134 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Satzung muss – auch bei einem vom Kj abw Wj den Erfordernissen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ (Kj) entspr (s § 60 Abs 2 AO). Entsch ist dabei die formell für den jeweiligen VZ gültige Satzung (s Urt des BFH v 21.07.1999, BFH/NV 2000, 297). Hierauf ist insbes bei Satzungsänderungen zu achten, die erst mit der Eintrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.4 Einrichtungen zur Durchführung der Fürsorge für Blinde und Körperbehinderte (§ 68 Nr 4 AO)

Tz. 236 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 4 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 1 zu § 68). § 68 Nr 4 AO wurde durch das JStG 2020 v 21.12.2020 wie folgt geändert: Die bisherigen Wörter "blinde Menschen und zur Durchführung der Fürsorge für körperbehinderte Menschen" werden durch die Wörter "blinde Mensch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.11 Anwendung des § 55 AO bei Stiftungen und Betrieben gewerblicher Art (§ 55 Abs 3 AO)

Tz. 78 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 55 Abs 3 AO bestimmt, dass die Vorschriften, die die Mitglieder der Kö betr (Abs 1 Nr 1, 2 und 4 der Vorschrift) bei Stiftungen für den Stifter und seine Erben und bei stfreien BgA einer KöR für die Kö sinngem gelten; s AEAO Nr 34 und 35 zu § 55 Abs 3 (dort wird allerdings nur der Stiftungsfall genannt). Zum Bw-Ansatz statt des Ansatzes des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs 2 S 1 Nr 1–27 AO)

Tz. 29 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007 (BGBl I 2007, 2332, BStBl I 2007, 815) ist mit der Änderung des § 52 Abs 2 AO mit Wirkung seit 01.01.2007 ein abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke an die Stelle der früheren "Aufzählung" (s BT-Drs 16/5200,20) getreten (s BT-Drs 16/5200, 20). Die g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6.2 Unzulässige Rückzahlung von Kapitalrücklagen

Tz. 279 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In Gesellschaftsverträgen von gGmbH ist tw auch vorgesehen, dass die AE nicht nur ihr eingezahltes Stamm-Kap, sondern auch etwaige der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Kap-Rücklagen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der GmbH zurück erhalten sollen. Die Rückzahlung von Kap-Rücklagen (s § 272 Abs 2 Nr 1–4 HGB) ist jedoch gemeinnütz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Die Neufassung des § 36 Abs 6 KStG durch das JStG 2024

Tz. 17 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aufgr der Stellungnahme des BRats zum Ges-Entw der BReg zum JStG 2024 (s BR-Drs 369/1/24, 66) wurde in § 36 Abs 6 KStG die Verrechnungsreihenfolge "umgekehrt", dh negative belastete Teilbeträge sind vorrangig mit dem positiven EK 02 und/oder EK01/03 zu verrechnen, erst danach mit positiven belasteten Teilbeträgen. 1.3.2.1 Verrechnung negative...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Unzulässige Aufteilung von Körperschaften (§ 64 Abs 4 AO)

Tz. 191 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 64 Abs 4 AO gilt die Aufteilung einer Kö in mehrere selbständige Kö zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 64 Abs 3 AO als Missbrauch iSd § 42 AO . Auch diese Bestimmung hat nur klarstellenden Charakter (s BT-Drs 11/5582, 27). Die Regelung gilt nicht für regionale Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) st-begünstigter Kö (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Inhalt des § 51 Abs 2 AO

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) ist § 51 AO mit Wirkung ab dem 01.01.2009 um die Abs 2 und 3 erweitert worden. Dabei ist in Abs 2 ein sog "struktureller Inl-Bezug" für Ausl-Sachverhalte (s BT-Drs 16/11108, 55/56) normiert worden (s AEAO Nr 7 zu § 51 Abs 2). Um den Inl-Bezug nicht nur bei der Verfolgung ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Änderung der Umgliederung nach § 36 Abs 6 KStG durch das JStG 2024

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2024 wurde auch die in § 36 Abs 6 KStG idF des JStG 2010 geregelte Verrechnung für den Fall, dass (uE: mind) einer der belasteten Teilbeträge (EK 45 und/oder EK 40, nicht jedoch EK 30; s § 36 KStG Tz 44ff und s BT-Drs 20/13419, 241) negativ ist, geändert. Die bisherige Ges-Fassung sah vor, dass der Negativbetrag mit einem posi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.2 Verrechnung negativer und positiver belasteter Teilbeträge untereinander (§ 36 Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 19 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 36 Abs 6 S 2 KStG ist ein nach Anwendung des S 1 (hierzu s Tz 18) verbleibender negativer belasteter Teilbetrag (vorbehaltlich des S 3; hierzu s Tz 20ff) mit den positiven belasteten Teilbeträgen in der Reihenfolge zu verrechnen, in der ihre Belastung zunimmt. Im Falle eines Negativbestandes beim EK 40 und Positivbeständen beim EK 45 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8 Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs 2, 1. HS AO)

Tz. 153 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch die tats Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s § 63 Abs 2 1. Hs AO). Das gilt auch in Fällen des abw Wj (s § 63 Abs 1 iVm § 60 Abs 2 AO). S hierzu auch FG München, Beschl v 30.03.2021 (EFG 2021, 917) zum Verlust der Gemeinnützigkeit bei Maßnahmen zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens aufgr der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Neuer § 57 Abs 4 AO: Halten von Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges stellt "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeit dar

Tz. 92 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die FinVerw stand bislang auf dem Standpunkt, dass die Beteiligung einer gemeinnützigen Kö an einer gemeinnützigen Kap-Ges zur Vermögensverwaltung gehört (AEAO Tz 3 zu § 64 Abs 1 AO). In der Konsequenz durfte eine gemeinnützige Kö den Kaufpreis für den Erwerb einer Beteiligung oder bei Fremdfinanzierung die Tilgungs- und Zinsleistungen nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Inhalt des § 58 AO

Tz. 96 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die weiteren stlich unschädlichen Betätigungen sind in § 58 AO festgelegt. Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung der – neben der Vermögensverwaltung – zulässigen stlich unschädlichen Betätigungen. Die danach zulässigen Betätigungen lassen sich in drei Gr einteilen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts

Tz. 291 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der gemeinnützige BgA unterliegt den ges-geberischen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts. Dies sind insbes: Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 1 AO). Nutzungsgebundenes Vermögen des ideellen Bereichs oder des ZwB muss dauerhaft – d. h. für "immer und ewig" – für die Erfüllung der st-begünstigten Satzungszwecke zur Verfüg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Allgemeines

Tz. 198 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen und sozialen Bereichen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem Verein oder einer öff-rechtlichen Kö – helfen soll, seine/ihre Aufgaben besser erfüllen zu können. Gleichzeitig verf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Vermögensübertragung bei Vereinen

Tz. 155 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Da hier kein Vermögensrückfall an die Mitglieder zulässig ist, ist das gesamte Vermögen, soweit es vom Verein nicht noch selbst iRd Beendigung der lfd Geschäfte nach der Auflösung für seine satzungsmäßigen st-begünstigten Zwecke verausgabt wird, einer Kö d öff Rechts oder einer anderen st-begünstigten Kö zur Verwendung für st-begünstigte Zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 Abgrenzung zu § 58 Nr 1 AO

Anders als § 58 Nr 1 AO, der nur unentgeltliche oder verbilligte Leistungen erfasst, erstreckt sich § 57 Abs 3 AO auch auf Nutzungsüberlassungen und die Erbringung von Dienstleistungen zu marktüblichen Entgelten. Ist die unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung oder Erbringung von Dienstleistungen auf die Verfolgung eines eigenen Satzungszwecks gerichtet, ist uE § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.2 Ertragsteuerliche Folgen

Bislang gehört die Beteiligung an einer gemeinnützigen KapGes zur stfreien Vermögensverwaltung, auch bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung oder bei Einflussnahme auf die Geschäftsführung der Gesellschaft (vgl AEAO Tz 3 S 7ff zu § 64 Abs 1 AO). Zum Sonderfall Servicegesellschaften ergibt sich Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Inhalt des § 51 Abs 3 AO

Tz. 12 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 § 51 AO auch um Abs 3 erweitert. Durch diese Vorschrift wird der Ausschluss sog extremistischer Kö von der St-Begünstigung geregelt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.4 Die Regelung in § 36 Abs 6 KStG entspricht den Vorgaben des BVerfG

Tz. 25 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Regelung in § 36 Abs 6 KStG erfüllt die Vorgaben des BVerfG, durch den Systemwechsel keinen Verlust an KSt-Minderungspotential eintreten zu lassen. Löst man das in Tz 16 aufgestellte Bsp nach den Regelungen der Neufassung des § 36 Abs 6 KStG, ergibt sich folgendes KSt-Guthaben: Praxis-Beispielmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Übertragung eines steuerfreien Zweckbetriebs auf eine gemeinnützige Tochter-GmbH

Tz. 204 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sachverhalt 3: Ausgliederung eines ZwB in eine gGmbH Stliche Folgen: Die Übertragung des stfreien ZwB kann durch Sacheinlage nach § 20 UmwStG vorgenommen werden. Die Vermögensübertragung kann auch im Wege der verdeckten Einlage auf eine gemeinnützige Tochter-GmbH erfolgen. Diese bleibt ertragstlich ohne Folgen, wenn die gemeinnützige Kö die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendung des § 38 Abs 2 KStG (§ 5 Abs 2 Nr 3 KStG)

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Dies betrat die Fälle, in denen bei der stfreien Kö aufgr vorgenommener GA an ihre AE aus dem EK 02 gem § 38 Abs 2 KStG iVm § 34 Abs 14 KStG erfolgte. § 5 Abs 2 Nr 3 KStG wurde durch das JStG 2009 geändert (Streichung des § 34 Abs 12 und des § 37 KStG aus der Vorschrift). Diese Änderung war redaktioneller Art (s BT-Drs 16/10189, 93).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.1 Übersicht: Zulässige Rücklagenbildung

Tz. 107 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Tz. 108 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013 (BGBl I 2013, 556) wurden in § 62 AO mit Wirkung ab 01.01.2014 Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage sowie Regelungen für eine Wiederbeschaffungsrücklage aufgenommen. Durch § 62 AO wurde die Rücklagenbildung und Zuführung von Mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs 6a KStG idF des JStG 2010

Tz. 27 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 36 Abs 6a KStG idF des JStG 2010 sah eine Umgliederung von EK 45 in EK 40 (Zugang bei diesem Teilbetrag) und EK 02 (Abgang bei diesem Teilbetrag) vor (hierzu s § 36 KStG Tz 48aff). Mit Beschl v 06.12.2022 (Az: 2 BvL 29/14) hat das BVerfG – aufgr eines entspr Vorlagebeschl des FG Münster (s Beschl des FG Münster v 16.09.2014, Az: 9 K 1600/12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Die ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des EK 02 durch § 38 Abs 5 und 6 KStG ist für sich genommen mit dem Grundgesetz vereinbar …

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Rspr (s Urt des FG HH v 24.09.2012, EFG 2013, 155; s Urt des FG Ddf v 18.03.2014, EFG 2014, 1506, Rev-Az: I R 37/14, Verfahren ausgesetzt, nunmehr unter dem Az I R 6/24 fortgeführt; s Urt des BFH v 10.12.2014, BStBl II 2016, 237; ua) hatte die Verfassungsmäßigkeit des § 38 Abs 5 und Abs 6 KStG (s § 38 KStG Tz 60ff) bestätigt. Das BVerfG h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Widerstreitende Zielsetzungen

Tz. 20 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Denkbar ist auch, dass Kö mit einander widerstreitenden Zielsetzungen dennoch dem Nutzen zum allgemeinen Besten dienen (zB Kernkraftbefürworter und -gegner, wirtsch Nutzen durch technische Großprojekte und Umweltschutz, Sport und Umweltschutz). S Urt des BFH v 13.12.1978 (BStBl II 1979, 482) sowie – hinsichtlich der Bereiche Sport und Umwelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§§ 14, 64 Abs 1 AO)

Tz. 169 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein wG liegt gem § 14 AO vor, wenn eine selbständige nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wird, durch die Einnahmen oder andere wirtsch Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen der Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO) hinausgeht. Dabei ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich (s § 14 S 2 AO). Zum Begriff der "Nachhaltigkeit" bei w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Zulässiges Ausmaß des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 167 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 AO enthält keine Aussage zu einem zulässigen Ausmaß des wG im Verhältnis zur eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit der Kö. Daher kann uE auch ein besonders großer Umfang eines wG (zB beim Bundesliga-Fußball) oder ein besonders großes Gewinnstreben eines wG grds nicht zum Verlust der St-Befreiung für die Kö insges führen. UE kann vielm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Verfassungswidrigkeit des § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008 (§ 34 Abs 14 KStG idF des KroatienStAnpG) konnten einige Kö (bestimmte Wohnungsunternehmen und st-befreite Kö) einen Antrag auf Weiteranwendung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung stellen; hierzu s § 38 KStG Tz 85ff. Von der Antragsberechtigung nach § 34 Abs 16 S 1 KStG idF des JStG 2008 ausgeschlos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 19 KStG befasst sich mit zwei Bereichen, und zwar in den Abs 1 bis 4 mit der Anwendung besonderer Tarifvorschriften und in Abs 5 mit dem St-Abzug beim OT; die Überschrift ist insoweit unvollständig. § 19 KStG wurde durch das KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) eingeführt. Die Vorschrift ist beim Systemwechsel vom Vollanrechnungs- zum Ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr