Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.2 Zum Vorliegen eines stpfl wG

Tz. 201 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach Auff der FinVerw kommen folgende Grundsätze zur Anwendung: Ein wG liegt nicht vor, wenn die st-begünstigte Kö dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Kö hinweist. Ein wG liegt auch dann nicht vor, wenn der Em...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11.1 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 114 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 62 Abs 1 Nr 3 AO sieht vor, dass eine Kö höchstens ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 % ihrer sonstigen nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen kann (s AEAO Nr 9 zu § 62 Abs 1 Nr 3). Die freie Rücklage aus den Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.1 Grundsätze

Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach Auff der FinVerw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s Thiel (DB 1992, 1900...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit der Norm

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das BVerfG führt aus, zur Behebung der Unvereinbarkeit der Regelung mit dem GG könne der Ges-Geber eine sachgerechte Differenzierung vornehmen oder den festgestellten Gleichheitsverstoß durch ein generelles Antragswahlrecht für sämtliche von der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung betroffenen Unternehmen beheben. Ihm stehe bei einer gleichhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag und Ausschließlichkeit

Tz. 270 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In der Praxis treten jedoch häufig Schwierigkeiten dadurch auf, dass – wie bei der stpfl GmbH üblich – der eigentliche Gegenstand des Unternehmens, der im Vertrag nur enthalten sein muss (§ 3 Abs 1 Nr 2 GmbHG), durch Nebenbestimmungen erweitert ist, die mit dem Ausschließlichkeitsgrundsatz des § 56 AO nicht vereinbar sind. Es finden sich hä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.12 Die Mittelverwendungsrechnung

Tz. 118 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Alle Rücklagen müssen von der st-begünstigten Kö in ihrer Rechnungslegung (zB Vermögensübersicht) – ggf in einer Nebenrechnung – in einer solch klaren Form gesondert ausgewiesen werden, dass eine Kontrolle jederzeit und ohne besonderen Aufwand möglich ist. Soweit Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die st-begünstigten Zwecke verwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Lückenlose Kette von Grundlagen- und Folgebescheiden von dem Bescheid gem § 36 Abs 7 KStG bis zu dem Bescheid über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des KSt-Guthabens nach § 37 Abs 5 KStG?

Tz. 50 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Zuge des Übergangs vom kstlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verfahren und in den darauf folgenden VZ wurden die früheren Teilbeträge des VEK verfahrensrechtlich in folgenden Schritten in das KSt-Guthaben übergeleitet (dargestellt an dem Fall des kj-gleichen Wj): Schritt 1 (31.12.2000): letztmalige Feststellung der Teilbeträge des VE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197; Pieske-Kontny, Der Zweckbetrieb Krankenhaus, StBp 2023, 5 und 42. Tz. 216 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Begriff der sportlichen Veranstaltung

Tz. 222 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Als sportliche Veranstaltungen iSd § 67a AO sind nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 154; s Beschl des BFH v 07.05.1997, BFH/NV 1998, 96; v 30.03.2000, BStBl II 2000, 705; s Beschl des BFH v 20.11.2008, BFH/NV 2009, 430; Urt des BFH v 09.08.2007, BFH/NV 2007, 2713) organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3.1 Antrag nach § 34 Abs 14 S 2 KStG idF des JStG 2024

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die S 2 bis 7 des § 34 Abs 14 KStG blieben unverändert. Dadurch bleibt insbes auch S 2 der Vorschrift maßgeblich, nach dem der Antrag unwiderruflich ist und von der Kö (nur) bis zum 30.09.2008 bei dem für die Besteuerung zuständigen FA gestellt werden kann (Ausschlussfrist; s § 38 KStG Tz 85). Diese Regelung dürfte für diejenigen Unternehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Vereinbarkeit der Rechtsform der GmbH mit der Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Tz. 267 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Fraglich ist, ob die GmbH als mit Gewinnerzielungsabsicht am Wirtschaftsleben teilnehmende Kap-Ges als mit der Selbstlosigkeit (s § 55 AO) vereinbar ist. Die hr-lich erforderliche Gewinnerzielungsabsicht steht jedoch bei der gGmbH der Annahme der Selbstlosigkeit nicht entgegen, wenn sie ggü der st-begünstigten Zielsetzung nachrangig ist. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.8 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 68 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorschrift des § 55 Abs 1 Nr 4 AO enthält den Grundsatz der Vermögensbindung als wes Voraussetzung für die Selbstlosigkeit. Nach S 1 der Vorschrift darf das Vermögen der Kö bei ihrer Auflösung (Aufhebung) oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Nach dem BFH-Urt v 26.08.2021 (DStR 2022, 196)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Aktuelle Rechtsprechung zu § 37 KStG – Auswirkung des § 37 Abs 4 bis 7 KStG auf den Solidaritätszuschlag

Tz. 4 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die frühere ausschüttungsabhängige KSt-Minderung führte zu einer entspr Minderung des SolZ. In Folge der Umstellung auf eine ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens trat diese Wirkung nicht mehr ein. Das Ges sieht einen Anspruch auf ratierliche Auszahlung eines (fiktiven) SolZ-Guthabens nicht vor (s KurzInfo der OFD Münster v 26.10.2008, DB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Der Organträger unterliegt der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (Abs 2)

Tz. 27 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unterliegt der OT der unbeschr ESt-Pflicht, gilt gem § 19 Abs 2 der Abs 1 des § 19 KStG entspr, soweit für die ESt gleichartige Tarifvorschriften wie für die KSt bestehen. § 19 Abs 2 KStG betrifft nur unbeschr stpfl natürliche Personen (Einzelunternehmen) als OT. Damit verhindert das Ges, dass natürliche Personen als OT St-Vergünstigungen nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.2 Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Körperschaften zur öffentlichen Hand sowie im gemeinnützigen Verbund

Tz. 48 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In dem "Rettungsdienst-Urt" des BFH v 27.11.2013 (BStBl II 2016, 68) bestätigt der I. BFH-Senat die erstinstanzliche Entsch des FG B/Bbg, dass eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts auch in dem Fall selbstlos iSd § 55 AO wirken und folglich wegen Gemeinnützigkeit stbegünstigt sein könne, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Altenheime, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 1 AO)

Tz. 230 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 1 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 1 zu § 68), ohne dass bei den in Buchst b der Vorschrift aufgeführten ZwB die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllt sein müssen (ebenso s AEAO Nr 3 zu § 68 Nr 1). Im Einzelnen: Zum Begriff der Altenheime, Altenwohnheime und Pfleg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen. Einrichtungen zur Eingliederung von behinderten Menschen und Inklusionsbetriebe iSd § 215 Abs 1 SGB IX (§ 68 Nr 3 AO)

Tz. 232 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 3 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66, Nr 1 zu § 68). Die Fin-Verw hat im AEAO Nr 6–9 zu § 68 Nr 3 ausführlich zu folgenden Punkten Stellung genommen: Nachw der Eigenschaft als Inklusionsbetriebe (Beschäftigungsquote von mind 40 vH der im Gesetz genannten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.6 Behandlung der Mitglieder bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw Aufhebung der Körperschaft (§ 55 Abs 1 Nr 2 AO)

Tz. 65 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 55 Abs 1 Nr 2 AO dürfen die Mitglieder auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung (Aufhebung) der Kö nicht mehr als ihre eingezahlten Kap-Anteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten. Die Vorschrift bezieht sich nur auf Kap-Ges (s den Klammerzusatz in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) sowie auf Stiftungen und Bg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6.1 Unzulässigkeit überhöhter Abfindungen an ausscheidende Anteilseigner

Tz. 277 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Häufig enthält der Satzungsentwurf einer GmbH zwar für den Fall der Auflösung der GmbH eine den Erfordernissen der §§ 55, 61 AO entspr Vermögensbindung, dagegen aber für den Fall des Ausscheidens von AE oder der Einziehung von Anteilen (s § 34 GmbHG) eine Entschädigung iHd aktuellen Verkehrswerts (dies entspr der grds gesellschaftsrechtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Der Organträger ist eine Personengesellschaft (Abs 4)

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ist der OT eine Pers-Ges, gelten die Abs 1 bis 3 des § 19 KStG für die Gesellschafter der OT-Pers-Ges entspr. In diesem Fall ist gem § 19 Abs 4 S 2 KStG iVm § 180 Abs 1 Nr 2a, Abs 5 Nr 2 AO eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, die neben die gegenüber OT und OG wirkende gesonderte und einheitliche Feststellung gem § 14 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 283 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die gGmbH führen GA an nicht gemeinnützige AE als Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (s § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) zum Verlust der Gemeinnützigkeit, wie nachstehende Abb zeigt: OGA stellen einen Verstoß gegen die Vermögensbindung dar. Durch die oGA werden der gGmbH entspr Mittel dauerhaft der Verwendung für gemeinnützige Zwecke entzogen. Dah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 Abs 1 und 2 AO)

Tz. 142 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s § 61 AO, AEAO Nr 1 bis 7 zu § 61 sowie die Mustersatzung (Anl 1 zu § 60 AEAO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtl Mustersatzung wie folgt verankert werden: Namentliche (konkrete) Benennung der öff-rechtlichen oder st-begünstigten Kö, auf welche das Vermögen übergehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Gründe für die Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs 4 KStG

Tz. 2 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit Beschl v 24.11.2022 (Az: 2 BvR 1424/15) hat das BVerfG – entgegen der vorhergehenden Entsch des BFH (s Urt v 25.02.2015, Az: I R 86/12) – auch die Übergangsregelung des § 36 Abs 4 KStG idF des JStG 2010 als mit dem GG unvereinbar befunden, soweit die Vorschrift zu einem Verlust von KSt-Minderungspotenzial führt, weil sie den in § 30 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 § 36 Abs 6 in der Fassung des Regierungsentwurfs zum JStG 2024

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Regierungsentw zum JStG 2024 sollte die in Tz 13 widergegebene Reihenfolge der Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge (vorrangige – wenn auch modifizierte – Verrechnung der belasteten positiven und negativen Teilbeträge untereinander; danach ggf Verrechnung mit dem EK 02 und EK 01/03) beibehalten werden (s BT-Drs 20/12780, 16). Eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anrechnung der von der Organgesellschaft gezahlten ausländischen Steuern

Tz. 18 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Anwendung des § 19 KStG setzt voraus, dass die OG ausl Eink iSd § 34d EStG bezogen hat und dass diese Eink eine der dt St entspr ausl St unterlegen haben. Ebenso s Rödder/Joisten (in R/H/N, 2. Aufl, § 19 KStG Rn 38), s Frotscher (in F/D, § 19 KStG Rn 21) und s Lawall (in Sch/F, 2. Aufl, § 19 KStG Rn 15). Da sich ohne eine Besteuerung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.4 Schädlichkeit der gesellschaftsvertraglichen Gewinnthesaurierung einer steuerpflichtigen Tochter-GmbH für die gemeinnützige Mutter-GmbH

Tz. 287 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ist eine gGmbH alleiniger AE einer voll stpfl TG, so ist eine in deren Gesellschaftsvertrag festgelegte generelle Gewinnthesaurierung für die stfreie MG uE gemeinnützigkeitsschädlich. Zwar sind die stpfl TG und ihre gemeinnützige MG selbständige St-Subjekte, deren Handeln grds nur diesen selbst zuzurechnen ist. Bei dem Beschl über die Gewinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Steuerbegünstigte Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (§ 51 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308): Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Änderung des § 36 Abs 4 KStG durch das JStG 2024

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Um den Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden, die verlangten, auch das EK 04 in die Verrechnung positiver und negativer unbelasteter Teilbeträge einzubeziehen und dadurch die Vernichtung von KSt-Minderungspotenzial zu vermeiden (s Tz 2ff), ist der Ges-Geber des JStG 2024 jedoch einen systematisch anderen Weg gegangen als den vom BVerfG v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Anforderung an die Satzung (§ 59 AO)

Tz. 289 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für jeden einzelnen BgA ist das Einkommen gesondert zu ermitteln und die KSt gesondert gegenüber der KöR festzusetzen. Deshalb kann jeder einzelne BgA auch selbst eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung ausschl und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke, für sich in Anspruch nehmen, soweit die Voraussetzungen des Begünstigungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Schätzung des Reingewinns bei Altmaterialverwertung (§ 64 Abs 5 AO)

Tz. 192 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit § 64 Abs 5 AO wurde eine einfache Besteuerung für Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials eingeführt. Danach kann der Überschuss iHd branchenüblichen Reingewinns geschätzt werden. Begünstigt durch diese Regelung werden nur Altmaterialsammlungen (Sammlung und Verwertung von Lumpen, Altpapier, Schrott; s AEAO ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug ganz oder teilweise unterliegen (§ 5 Abs 2 Nr 1 KStG)

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch die Regelung in § 5 Abs 2 Nr 1 KStG verbleibt es für die dem St-Abzug unterliegenden Eink, die st-befreite Kö beziehen, grds bei der Belastung mit der Abzug-St (KapSt), soweit die Eink nicht in einem wG oder iR partieller StPflicht anfallen und damit der KSt aufgr der Einkommensbesteuerung unterliegen. Die KapSt erhält dadurch den Charak...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs 1 AO)

Tz. 147 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Neben der Satzung muss auch die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entspr (s § 63 Abs 1 AO). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.05.1989 (EFG 1990, 2); insbes darf danach die tats Geschäftsführung grds nicht über den Satzungszweck hinausgehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.7 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen (§ 68 Nr 7 AO)

Tz. 240 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 7 AO sind kulturelle Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen. Beispielhaft genannt werden in der Vorschrift als kulturelle Einrichtungen Museen und Theater, als kulturelle Veranstaltungen Konzerte und Kunstausstellungen (s auch AEAO Nr 13 zu § 68 Nr 7). Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen iSd § 68 Nr 7 AO können...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Begriff der Unmittelbarkeit (§ 57 Abs 1 S 1 AO)

Tz. 84 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Unmittelbarkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn die st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke von der Kö selbst oder durch Hilfspers ("verlängerter Arm") verwirklicht werden, deren Wirken aufgr rechtlicher oder tats Beziehungen wie eigenes Wirken der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Ausgewählter Literaturhinweis:

Schön, Kirchliche Hoheitsbetriebe, DStZ 1999, 701. Tz. 39 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Förderung kirchlicher Zwecke liegt nach § 54 Abs 1 AO vor, wenn die Zwecke einer Religionsgemeinschaft, die Kö d öff Rechts ist, selbstlos gefördert werden sollen. Zu den Religionsgemeinschaften in der Rechtform der KöR zählen auch die Zeugen Jehovas (s Tz 33). Welche Zwecke im Einzelnen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die St-Befreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die St-Befreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Gründe für die Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs 6a KStG idF des JStG 2010

Tz. 28 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Um die realisierbaren Potenziale zu ermitteln, müsse festgestellt werden, welche Bestandteile des VEK tats hätten ausgeschüttet werden können. Da im Anrechnungsverfahren der hr-lich maximal ausschüttbare Betrag in etwa dem Saldo aus sämtlichen Teilbeträgen des VEK entsprochen habe, komme es für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns darau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Tz. 37 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mildtätige Zwecke werden gem § 53 AO verfolgt, wenn Pers unterstützt werden, diemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 3

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 a) S 1: Erfordernis der Verfassungsmäßigkeit und der Völkerverständigung Mit § 51 Abs 3 AO wird in dessen S 1 ges ausdrücklich klargestellt, dass eine Kö nur dann als st-begünstigt anerkannt werden kann, wenn sie nach ihrer Satzung und bei ihrer tats Geschäftsführung keine Bestrebungen nach § 4 BVerfSchG verfolgt. Diese ges Regelung soll insbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Aufhebung des sog Endowment-Verbots (§ 58 Nr 3 AO)

Tz. 99 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter "Endowment" versteht man die Weiterleitung von Mitteln an eine andere st-begünstigte Kö als Ausstattungs-Kap. Das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.32012 (BGBl I 2013, 556) hat eine neue Möglichkeit für Stiftungen geschaffen, in besonderer Weise nachhaltig zu wirken. Durch die Aufhebung des sog Endowment-Verbots ist es (seit 01.01.2014) mö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.8 Neue Vertrauensschutzregelung bei Mittelweitergaben in § 58a AO

Tz. 106 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde in § 58a ein Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe eingeführt. Vgl auch den geänderten AEAO Nr 1–3 zu § 58a (s BMF-Schr v 06.08.2021). St-begünstigte Kö dürfen ihre Mittel grds nur dann anderen st-begünstigten Kö überlassen, wenn der Empfänger der Mittel damit st-begünstigte Zwecke verwirklicht. Entfä...mehr