Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Mit der Pfändung und Überweisung zur Einziehung verpflichtet § 842 den Gläubiger zur Beitreibung der Forderung. Diese Beitreibungspflicht ist bei einer nach § 835 I Alt 1 zur Einziehung überwiesenen Forderung gerechtfertigt, weil der Gläubiger wegen seiner Titelforderung erst befriedigt ist, wenn die überwiesene Forderung erfüllt wird. Der Schuldner kann dabei nur noch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interpretationsfragen bei vertraglichen Rechtsbeziehungen.

Rn 18 Auch in dem Zusammenhang gelten zunächst die allg Grundsätze der Abgrenzung. Im Verhältnis der §§ 13 GVG, 40 I VwGO ist daher – stets vorbehaltlich gesetzlicher Sonderzuweisungen – entscheidend auf die Rechtsnatur des Vertrages abzustellen, dh ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist (BGH NVwZ 09, 1054 [BGH 20.05.2009 - XII ZB 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schadensersatzklagen auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (I Nr 1).

Rn 2 Die Tatbestandsvariante des § 32b I Nr 1 setzt ihrem Wortlaut gemäß nur voraus, dass der geltend gemachte Schaden infolge der falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen verursacht wurde, nicht aber, dass der verfahrensgegenständliche Schaden auf eine bestimmte spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage gestützt wird (BTDrs 17/6051, 57; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prozessführung kraft Amtes.

Rn 36 Nach der herrschenden Amtstheorie üben Verwalter fremden Vermögens als Inhaber eines privaten Amts die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Vermögensinhabers in eigenem Namen und aus eigenem Recht und nicht als dessen Vertreter aus. Deshalb nimmt der Verwalter als gesetzlicher Prozessstandschafter die Rechte in eigener Parteistellung unter Ausschluss des Rechtsinhab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.2.1 Allgemeines; das EuGH-Urteil in der Rs Marks & Spencer

Tz. 1630 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In den letzten Jahren sind, angestoßen durch das gegen GB gerichtete EuGH-Verfahren Marks & Spencer (s Urt des EuGH v 13.12.2005, DB 2005, 2788, mit Anm Kleinert/Nagler), die Forderungen nach einer grenzüberschreitenden Berücksichtigung von Verlusten EU-/EWR-ausl TG bei der inl MG lauter geworden. Obwohl der EuGH im Grundsatz eine Verletzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Behandlung sonstiger Urteilswirkungen.

Rn 7 Kommt weder eine Rechtskrafterstreckung noch eine Gestaltungswirkung zum Tragen, so fragt es sich, ob sonstige Urteilswirkungen eine notwendige Streitgenossenschaft konstituieren. Der Rechtsanwender muss sich stets vor Augen halten, dass materiell-rechtliche Erwägungen und Gründe der Logik, die eine einheitliche Entscheidung notwendig oder wenigstens wünschenswert ersch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gegenihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfechte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unmöglichkeitseinwand.

Rn 14 Aus dem Erfordernis der ausschl Abhängigkeit vom Willen des Schuldners folgt ferner, dass diese im Zeitpunkt der Zwangsmittelfestsetzung (Celle MDR 98, 923, 924) noch durchführbar sein muss und nicht objektiv oder subjektiv unmöglich sein darf (BGH MDR 09, 468 Rz 13). Im Fall vorübergehender Unmöglichkeit ist die Zwangsvollstreckung für den entspr Zeitraum (einstw) unz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Frist.

Rn 7 Für den Antrag gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils (Abs 2). Der Antrag darf wie bei § 320 II 2 schon vor Zustellung des Urteils gestellt werden. Die Frist beginnt bereits (anders § 320 Rn 4) mit Zustellung eines abgekürzten Urteils, wenn daraus die Ergänzungsbedürftigkeit ersichtlich ist (Hambg MDR 62, 313; St/J/Althammer Rz 21). Die Zustellung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden.

Rn 7 Soweit der Gläubiger eine Tatsache nach § 726 I zu beweisen hat, muss er das durch öffentliche (§§ 415 ff) oder öffentlich beglaubigte Urkunden tun (§§ 129 BGB, 40 BeurkG), die sich gerade auf den zu beweisenden Umstand beziehen. Die Beschränkung der Beweismittel erklärt sich aus Interesse an der beschleunigten Durchsetzung des titulierten Anspruchs (Dieckmann BWNotZ 09...mehr

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AGS 06/2023, Verfahrensdiff... / III. Schriftlicher Vergleich

Schließen die Parteien lediglich einen schriftlichen Vergleich ohne Beteiligung des Gerichts, ist die Abrechnung problematisch. Variante 2: Schriftlicher Vergleich Die Parteien schließen außergerichtlich einen schriftlichen Vergleich, worauf sodann die Klage zurückgenommen wird. Jetzt entsteht aus dem Mehrwert wiederum die 1,5-Einigungsgebühr. Auch entsteht aus dem Mehrwert di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 987 bis 993 BGB

Rn 1 Anwendungsziel der §§ 987 ff, welche ein gesetzliches Schuldverhältnis begründen, ist die Auflösung der Interessenlagen für die Fälle, in denen der Besitzer entweder nie ein Recht zum Besitz hatte oder dieses Recht später verloren hat, mithin § 986 nicht (mehr) einschlägig sein kann. Es besteht einerseits ein Interesse des Eigentümers am Erhalt möglichst aller Nutzungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Zuständigkeit vor anhängigem Rechtsstreit (Abs 2).

Rn 4 Umfassend zuständig, mithin auch für Ordnungsmittel, Befangenheitsentscheidungen, Beeidigungen und Entscheidungen nach dem JVEG, ist das Gericht der potenziellen Hauptsache, wobei allein der Vortrag des ASt im Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde gelegt wird (Schlesw NJW-RR 10, 533 [OLG Schleswig 12.08.2009 - 2 W 98/09]); deshalb scheidet aus, vorweg und allein zur Klä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Verjährungsfrist.

Rn 13 Die Fristen des § 634a I Nr 1, 2 beginnen mit der Abnahme, auch beim gekündigten Vertrag (BGH BGHZ 153, 244 = NJW 03, 1450, 1452 = BauR 03, 689) und soweit der Besteller sich die Rechte wegen erkannter Mängel vorbehält – § 640 II (AnwK/Raab § 634a Rz 30; aA Staud/Peters/Jacoby § 634a Rz 34). Bei fiktiver Abnahme gem § 640 I 3 ist der Zeitpunkt des Fristablaufs maßgeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überzeugungsmaß.

Rn 15 Die Klage muss wg der nach Rechtshängigkeit fällig werdenden Zahlungsansprüche eine hohe Aussicht auf Erfolg haben. Es kommt also nicht auf die Erfolgsaussichten der Räumungsklage (BeckOKZPO/Bacher § 283a Rz 20; Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 11: Räumungsklage aber zumindest zulässig; aA Zehelein WuM 13, 133, 137: auch begründet) oder der ursprünglichen Zahlungsklag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen, Kenntnis.

Rn 44 Maßgeblicher Zeitpunkt ist bei einem aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen erstinstanzlichen Urt der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung bzw der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze nach § 283 eingereicht werden können. Dies gilt auch dann, wenn eine Berufung nicht eingelegt worden ist, wenn sie zurückgenommen worden ist, oder wenn sie sich als unzulässig erw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 6 EuMVVO – Zuständigkeit.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Vorschrift wird die Zuständigkeit nach den hierfür geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bestimmt, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 44/2001. (2) Betrifft die Forderung jedoch einen Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Ausschlüsse des Erfüllungsanspruchs.

Rn 33 Außer § 275 kennt das Gesetz eine ganze Reihe weiterer Fälle, in denen der Erfüllungsanspruch ausgeschlossen ist. Dies gilt zum einen für die Fälle des Erlöschens und der Beendigung von Schuldverhältnissen. Erlischt der Anspruch des Gläubigers etwa durch Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung oder Selbsthilfeverkauf oder finden Erlass, Konfusion, Novation oder Aufhebungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Anwendbar sind Abs 1 und Abs 2 nur auf Angriffs- und Verteidigungsmittel (dazu § 282 Rn 3, § 296 Rn 6, § 530 Rn 5). Erfasst werden alle von den Parteien zur Begründung des Sachantrags der Berufung bzw Anschlussberufung oder zur Verteidigung gegen ihn vorgebrachten Tatsachen. Hierunter fallen insb das Behaupten (BGH NJW 80, 1794), Bestreiten (BGH JZ 77, 102; KG Berlin WM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zivilrechtliche Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren.

Rn 4 Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iure imperii) genießen souveräne Staaten vorbehaltlich ausdrücklicher einschr zwischenstaatlicher Vereinbarungen (dazu Rn 7) nach dem Völkergewohnheitsrecht, das gem Art 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist, grds vollständige Immunität (vgl § 18 Rn 4 allg zur sog Staatenimmunität). Sie umfasst auch die notwendig für si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen unzureichender Glaubhaftmachung.

Rn 22 Sofern das Gericht dem Antragsteller aufgibt, den Sachverhalt aufzuklären und glaubhaft zu machen, so hat dies durch Verfügung mit einer entsprechenden Fristsetzung zu geschehen. Auch für diese Frist gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die Frist ist unter Beachtung dessen, was der Antragsteller glaubhaft machen soll, angemessen zu bestimmen. Sinnvoll ist, die Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 4 Ein Vollstreckungstitel ist nur dann eine taugliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung, wenn er seinem Inhalt nach ausreichend bestimmt ist. Das Bestimmtheitsgebot des Vollstreckungstitels entspricht dem Grundsatz der Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 II Nr 2. Es erstreckt sich wegen § 756 bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung auch auf die Gegenleistung (BGH NJW 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller (einschließlich Rechtsbehelfe).

Rn 4 In formeller Hinsicht verlangt § 737 sowohl einen Leistungstitel gegen den Besteller als auch einen Duldungstitel gegen den Nießbraucher (s Rn 1). Nur beide gemeinsam berechtigen zur Vollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände (Schuschke/Walker/Schuschke § 737 Rz 5). Dabei ist der Nießbraucher selbst Vollstreckungsschuldner. Allein aufgrund des Leistu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbindliche Bejahung der Rechtswegzuständigkeit.

Rn 2 Aus § 17a I GVG folgt die Befugnis des angerufenen Gerichts, die als Prozessvoraussetzung zu prüfende Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs mit bindender Wirkung für Gerichte aller Gerichtsbarkeiten zu bejahen. Dies muss nicht explizit durch eine Vorabentscheidung nach § 17a III GVG geschehen, sondern kann auch dadurch erfolgen, dass sich das Gericht in seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1095 ZPO – Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl.

Gesetzestext (1) 1Wird die Überprüfung eines im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 oder dessen Aufhebung nach § 1092a beantragt, gilt § 707 entsprechend. 2Für die Entscheidung über den Antrag nach § 707 ist das Gericht zuständig, das über den Antrag nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entscheidet. (2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Durchsetzung.

Rn 33 Gibt der Schuldner die Urkunden nicht heraus, kann der Gläubiger die Vollstreckung des Herausgabeanspruchs unmittelbar auf der Grundlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Schuldner betreiben (BGH NJW-RR 06, 1576 [BGH 28.06.2006 - VII ZB 142/05] Rz 11). Eine Vollstreckungsklausel ist nicht erforderlich (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rang.

Rn 7 Das Pfändungspfandrecht gewährt gem Abs 2 S 1 dem Gläubiger dieselben Rechte wie ein vertragliches Faustpfandrecht. Bei Bestehen mehrerer (vertraglicher [s BGHZ 93, 71, 76 = NJW 85, 863] oder gesetzlicher) Pfandrechte richtet sich die Verteilung des Erlöses nach dem Rang der Rechte. Die an dem gepfändeten Gegenstand bestehende Rangordnung setzt sich an dem durch die Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgeschäftliche Erklärungen/Verzicht.

Rn 2 Der Vertragsgedanke (§ 311 I) setzte grds einer Vereinbarung zur Änderung der gesetzlichen Verjährungsregelungen voraus (s Rn 4). Solche Vereinbarungen können sowohl die Länge der Verjährungsfristen, die abw Bestimmung des Verjährungsbeginns, die eigene Bestimmung von Hemmungsgründen oder die Tatbestände eines Neubeginns betreffen. Keine Rolle spielt, ob die Vereinbarun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einwendungen.

Rn 14 Ein Mitverschulden (§ 254 BGB, Art 77 CISG, dazu BGHZ 141, 129, 136) oder die Anrechnung einer Betriebsgefahr (§ 17 StVG) kann uU zu einem Anspruchsausschluss führen. Die frühere Rspr verlangte daher eine Entscheidung darüber im Grundurteil (RGZ 62, 145, 148; BGH NJW 79, 1933, 1935 [BGH 15.05.1979 - VI ZR 70/77]; Schilken ZZP 95, 45, 56 f mwN). Steht die Mitverschulden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusammentreffen.

Rn 3 Mehrere Ansprüche müssen zum Zeitpunkt der auf die Wertfestsetzung aufbauenden Folge, zB einer Verweisung nach § 506 I ZPO, gleichzeitig geltend gemacht werden. Ob es sich um anfängliche oder nachträgliche Anspruchshäufung oder um das Ergebnis einer zulässigen Prozessverbindung nach § 147 ZPO handelt, ist unerheblich. Die Klagenhäufung muss prozessual zulässig sein, bea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Die Anhängigkeit eines vor dem 30.12.01 eingeleiteten und am 1.1.02 noch nicht beendeten selbstständigen Beweisverfahrens bewirkt, dass eine neue 5-jährige Verjährungsfrist für baurechtliche Ansprüche sogleich gehemmt wird (Ddorf IBR 06, 130 [OLG Düsseldorf 25.02.2005 - I-22 U 79/04]; BGH IMR 12, 343; Frankf IBR 13, 185; Zimmermann NJW 13, 1644). Gem § 204 I Nr 7 BGB i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidungsbegründung (Abs 1 Nr 2).

Rn 16 Wie jede gerichtliche Entscheidung muss aus verfassungsrechtlichen Gründen (BGH NJW 09, 2137 [BGH 09.02.2009 - II ZR 77/08]) auch das Berufungsurteil erkennen lassen, von welchen rechtlichen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist. Lässt § 313 III schon für das erstinstanzliche Urt eine ›kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufrechnung im Prozess.

Rn 6 Die im Prozess erklärte Aufrechnung ist materielles Rechtsgeschäft und prozessuale Geltendmachung eines Verteidigungsmittels zugleich (Doppeltatbestand, BGH NJW 57, 591 [BGH 20.12.1956 - II ZR 177/55]). Um prozessuale Wirkungen zu entfalten, muss sie daher prozessrechtlich wirksam sein und den maßgebenden Substantiierungserfordernissen genügen (LAG Düsseldorf 20.3.07, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 regelt die Kostenfolge bei Beendigung des Verfahrens durch Abschluss eines Vergleichs. Erforderlich ist ein förmlicher Vergleich nach § 794 Nr 1, da nur dieser das Verfahren beendet. Wird zwischen den Parteien lediglich ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, so beendet dieser das Verfahren noch nicht. Vielmehr bedarf es noch einer überein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 übereinstimmende Erledigungserklärungen Anerkenntnis des Beklagten 91a ZPO 34 Billigkeitserwägungen 91a ZPO 30 bisheriger Sach- und Streitstand 91a ZPO 29 Kostenentscheidung 91a ZPO 27 materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch 91a ZPO 33 Nebenintervention 91a ZPO 22, 36 Rechtsbehelfe 91a ZPO 38, 42 Rechtskraft 91a ZPO 40 sofortige Beschwerde 91a ZPO 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt worden. Sie gilt gem Art 229 § 39 EGBGB für alle nach dem 31.12.17 geschlossenen Schuldverhältnisse. Sie ist weitgehend inhaltsgleich mit § 648 I aF, der für alle zuvor geschlossenen Verträge fortgilt (vgl hierzu 12. Aufl). Der sachliche Anwendungsbereich hat sich jedoch teilweise geändert: ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Abs 1 S 1 normiert einen staatshaftungsrechtlichen, verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch sui generis, der Verfahrensbeteiligten das Recht auf eine angemessene Entschädigung für Nachteile gewährt, die infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens eingetreten sind (BTDrs 17/3802, S 15; BGH 7.11.19 – III ZR 17/19, MDR 20, 96). Maßstab ist der Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung des Rechtsmittels.

Rn 68 Von der Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz ist die Erledigung des Rechtsmittels selbst zu unterscheiden. Ob die in der Rechtsmittelinstanz abgegebene Erledigungserklärung die Hauptsache oder das Rechtsmittel betrifft, ist ggf durch Auslegung zu ermitteln. Die das Rechtsmittel betreffende Erledigungserklärung wird im Grundsatz ganz überwiegend für zulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kontradiktorisches Verfahren vor einem deutschen Gericht.

Rn 3 Prozessvergleiche gem § 794 I 1 setzen voraus, dass sie vor einem deutschen Gericht abgeschlossen werden; dies sind zunächst Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Vergleich kann auch vor einem Strafgericht, bspw im Privatklageverfahren oder dem Adhäsionsverfahren, geschlossen werden (Stuttg NJW 64, 110, 111 [OLG Stuttgart 30.07.1963 - 8 W 111/63]), auch im Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Verfahrensleitung.

Rn 34 Bei der Leitung des Verfahrens kommt es zu mannigfaltigen Situationen, in denen sich die Frage der Besorgnis der Befangenheit stellen kann. Grds begründet eine im Einzelnen fehlerhafte Handlung nicht die Besorgnis der Befangenheit (allgM), insb wenn sie vom Richter unbeabsichtigt oder ihm nicht zuzurechnen ist. So kann wg § 168 I in unterbliebener oder fehlgeschlagener...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regeln zum Verzug haben ggü dem alten Recht erheblich an Bedeutung verloren. Pflichten sind regelmäßig zu einem bestimmten oder bestimmbaren Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen (Fälligkeit). Verzögerungen, dh Überschreitung solcher Termine für die Leistung (s § 271) sind bis zur vollständigen Erfüllung Pflichtverletzung (Grüneberg/Grüneberg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Vergleich (§ 98).

Rn 13 Wird das Verfahren durch Vergleich beendet, so ist zunächst danach zu differenzieren, ob der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt war oder nicht. aa) War der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt, so kommen wiederum zwei Möglichkeiten in Betracht: (1) Der Vergleich enthält auch eine Vereinbarung über die Kosten der Nebenintervention. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Materiell-rechtliche Kompetenzen.

Rn 14 Durch die Überweisung der Forderung zur Einziehung erlangt der Gläubiger ein eigenes Einziehungsrecht. Es erfolgt kein Forderungsübergang (BGH NJW 78, 1914; 07, 2560, 2561). Der Gläubiger wird nicht Inhaber der Forderung, weshalb der Schuldner Inhaber der Forderung bleibt, doch ist der Gläubiger zu allen aus der Inhaberschaft an der Forderung folgenden und der Befriedi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 10 Der Tatsachenstoff ist gleichartig, falls mehrere Bauherren aus einem gemeinsamen Bauvertrag verklagt werden (BayObLGZ 83, 64, 66) oder ein einheitliches Schadensereignis (Verkehrsunfall, ärztliche Fehlbehandlung auch bei zeitlich aufeinander folgender Versorgung: BayObLGR 02, 425) die Grundlage für Ansprüche von oder gegen mehrere Personen bildet (KG MDR 00, 1394). In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch im Revisionsverfahren, vAw zu prüfen (stRspr; BGHZ 217, 350 – Internetforum; NJW 19, 76; BAG NZA 21, 1469 mwN). Dabei ist in der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit im Zweifel auch die Rüge der internationalen Unzuständigkeit enthalten, was allerdings durch Auslegung der Rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Fassung Brüssel IIa-VO

(ABl EG Nr L 338 v 23.12.03, S 1, ber am 15.4.16, ABl L 99 S 34, geändert durch VO [EG] Nr 2116/2004 des Rates v 2.12.04, ABl L 367 S 1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Abs. 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, nac...mehr