Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 13 Das Hilfsangebot konzentriert sich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Bearbeitung und nach Möglichkeit Klärung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung (der Sozialisationsfähigkeit) der Familien. Ziel ist es, durch Beratung und Unterstützung K...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.1 Beschäftigungs- und Vermittlungsverbot

Rz. 3 Satz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zwingend, keine Personen zu beschäftigen oder zu vermitteln, die wegen einem der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden sind: Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB), Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Betreuung oder Unterbringung von Minderjährigen unterlag unter Geltung des JWG in erster Linie der repressiven Heimaufsicht, § 78 JWG. Eine präventive Kontrolle der Einrichtung gab es weitestgehend nicht. Lediglich § 79 Abs. 1 JWG sah vor, dass für jeden zu betreuenden Minderjährigen eine gesonderte (Pflege-)Erlaubnis einzuholen war, wovon die Einrichtung aber rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.5 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der freien Jugendhilfe und in Vereinen

Rz. 13 Abs. 4 nimmt diesen weiteren Personenkreis in den Blick. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe schließen, bei denen diese Personen tätig werden. Die Vorschrift schränkt diesen Personenkreis in mehrfacher Hinsicht ein. Die Vereinbarungen beziehen sich allein auf die Erbringung von Leistungen der Kinder- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Die R...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Infolge der zahlreichen internationalen Krisenherde und sich ausweitenden Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete ist die Zahl der nach Deutschland einreisenden Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und im Inland weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen, bereits zum Stichtag 31.12.2014 bundesw...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2 Anspruch auf Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Betriebserlaubnis setzt voraus, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Der Begriff der Gewährleistung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in Abs. 2 einerseits und der Begriff des Kindeswohls in § 1666 BGB anderseits ist unterschiedlich zu interpretieren. Im Erlaubnisverfahren nach § 45 sind die Rahmenbedingun...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.6 Leistungsberechtigte

Rz. 33 Anspruchsinhaber ist der Personensorgeberechtigte. Der Personensorgeberechtigte ist daher auch der Adressat des (Bewilligungs)Bescheids nach § 27 i.V.m. § 33 (vgl. stellv. und zutreffend m. w. N. Kunkel, ZKJ 2022 S. 447). Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.2 Qualifizierte Inaugenscheinnahme

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Satz 1 soll das Alter hilfsweise durch qualifizierte Inaugenscheinnahme eingeschätzt werden. Die Rechtsprechung hat inzwischen Anforderungen an die Durchführung der qualifizierten Inaugenscheinnahme formuliert. Sie ist durchzuführen, wenn der Betroffene kein aussagekräftiges Ausweispapier vorlegen kann und seine Selbstauskunft nicht zweifelsfrei ist. Diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Minderjährigkeit ist sowohl für die Inobhutnahme nach § 42 als auch für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a die Grundvoraussetzung. Die in Obhut zu nehmende Person muss ein Kind oder ein Jugendlicher sein. Zur Feststellung dieser Grundvoraussetzung bedarf es eigentlich keiner gesonderten gesetzlichen Vorschrift. Wie die große Anzahl verwaltungsgerichtlicher Ents...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 3 Literatur

Rz. 24 Bouhatta, Einwilligung in ärztliche Eingriffe während der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, JAmt 2017 S. 16; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., Rechtsgutachten v. 20.6.2022, SN_2022_0447 Ho – sorgerechtliche Befugnisse nach einer Inobhutnahme und Erforderlichkeit des Anordnens einer Vormundschaft für einen unbegleiteten mind...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 26 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erziehungsbeistandschaft als einheitliche Leistung bei einer zei...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.4 Bieten einer Lebensform für längere Zeit nach Satz 2 Nr. 3 HS 1

Rz. 34 Das Angebot der Heimerziehung als Lebensform für längere Zeit (Nr. 3, HS 1) wurde durch das 1. SGB VIII-ÄndG (BGBl. I S. 239; vgl. auch BT-Drs. 12/2866 S. 3) ausdrücklich in die Vorschrift aufgenommen, nachdem ursprünglich sogar der Begriff "Heimerziehung" vermieden wurde (vgl. Rz. 1). Die bis dahin geregelten alternativen Ziele der Heimerziehung gingen davon aus, das...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.2 Vorlage eines Führungszeugnisses

Rz. 6 Gemäß Satz 2 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von seinen Mitarbeitern die Vorlage eines Führungszeugnisses abverlangen. Das vorzulegende erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG wurde mit dem am 1.5.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregiste...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Heimerziehung ist neben der Vollzeitpflege eine der klassischen Jugendhilfeformen. Sie ist wie § 33 eine stationäre Hilfe, welche eine Fremdunterbringung des Kindes oder Jugendlichen regelt. Im früheren Recht war diese lediglich im allgemeinen Katalog des § 5 Abs. 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.3 Formen der Vollzeitpflege – befristet und auf Dauer

Rz. 15 Die Vorschrift umfasst mehrere Formen der Vollzeitpflege, die sich nach geplanter Zeitdauer und Anlass unterscheiden. Die Vorschrift spricht ausdrücklich von zeitlich befristeten Erziehungshilfen und von solchen, die auf Dauer angelegt sind (vgl. zu den beiden Formen der Hilfe auch van Santen/Pluto/Seckinger, ZKJ 2021 S. 100). Dabei steht die Hilfeart "Vollzeitpflege"...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.4 Besondere Formen der Familienpflege nach Satz 2

Rz. 45 Satz 2 ordnet weiter an, dass für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen sind. In der Praxis bilden sich zunehmend besondere Formen der Familienpflege als Mischformen zwischen "normaler" Vollzeitpflege und Heimerziehung heraus, die sog. Sonderpflegestellen, heilpädagogischen Pflegeste...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.4 Anspruchsvoraussetzung

Rz. 10 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein (zu den allgemeinen Voraussetzungen der notwendigen Gefährdungslage vgl. die Komm. zu § 27). Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Vorau...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.1 Überblick

Rz. 26 Nach Satz 2 HS 1 soll Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie maßgebliches Kriterium zur Bewertung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Ziels sein. Als allgemeines Ziel der Heimerziehung nennt die Vorschrift zunächst die Förderung der Entwicklung von Kindern...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 3 Literatur

Rz. 15 Bullmann, Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf das familiengerichtliche Verfahren, jM 2022 S. 184; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 3.7.2014, J1.320/J 5.220 Bm – Rechtliche Vorgaben bei Praktika in einer Kindertagespflegestelle, JAmt 2014 S. 382; dass., Rechtsgutachten v. 10.8.200...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege als eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe war im JWG nicht gesondert ausgestaltet (hierauf verweist zutreffend auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 01/2019, Werkstand 2023, § 33 SGB VIII Rz. 4). Eingefügt wurde § 33 SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.8 Kostentragungspflicht

Rz. 45 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5b (vgl. stellv. auch VG München, Urteil v. 2.12.2020, M 18 K 17.3084 Rz. 66), jedoch nur, wenn im Einzelnen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach den §§ 91 ff. gegeben sind. Der Umfang der Kostenbeteil...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird der ganzen Familie geleistet und soll nicht nur in der Familie vorhandene Kinder, sondern alle Familienmitglieder erreichen, bei denen zumeist multiple Probleme vorliegen (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). Die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut und unterstützt die gesamte Familie. Dies können neben den Perso...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift benennt ihre wesentlichen Ziele und Merkmale in Satz 1. Demnach soll die Hilfsform eine Beratung und Unterstützung von Familien bei verschiedenen Problemen bieten. Hilfe kommt in Betracht bei Erziehungsaufgaben, bei zu bewältigenden Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Der Anwendungsbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.5 Abgrenzung

Rz. 17 Zur Abgrenzung der Hilfe von anderen Hilfsformen kann auf die besondere Zielsetzung und die Adressaten der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurückgegriffen werden. Als familienbezogene Leistung mit dem universellen und generellen Charakter unterscheidet sich die Sozialpädagogische Familienhilfe grundlegend von der Hilfe des § 30 – dem Erziehungsbeistand, Betreuungshe...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.4 Übermittlung personenbezogener Daten (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4 regelt die Verpflichtung und Befugnis des Jugendamts zur Übermittlung personenbezogener Daten an die nach Landesrecht für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zuständige Behörde zum Zweck der Durchführung der Verteilung nach § 42b. Die kurzen Fristen bei der Datenweitergabe an die zuständige Landesbehörde und die folgende Weit...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.3 Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 3)

Rz. 11 Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes, mit der die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a oder die Inobhutnahme nach § 42 abgelehnt oder beendet wird, haben gemäß Abs. 3 Satz 1 keine aufschiebende Wirkung. Dies gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerbaKJUVBG am 1.11.2015 an auch für bereits anhängige Widersprüche und Klagen. Nach der Gesetzesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.5 Weitere Aspekte der Vollzeitpflege als Anspruchsvoraussetzung

Rz. 19 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege setzt nicht voraus, dass die Herkunftsfamilie des Kindes oder des Jugendlichen noch vorhanden ist. Vollzeitpflege (und andere Hilfen) umfassen auch die Fälle, in denen die leiblichen Eltern verstorben sind oder eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie aus anderen Gründen ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil v. 15.12.1995, 5 C 2/94). Rz. 20 Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.6 Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung

Rz. 14 Abs. 5 stellt klar, dass die Daten nur zur Sicherstellung des Auftrags aus Abs. 1 bis 4 erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, also zur Sicherstellung des Ausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen von der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Nur dazu dürfen folgende Daten erhoben werden: dass Einsicht in das ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.10 Kostentragungspflicht

Rz. 23 Der Richter im Jugendstrafrecht kann nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG dem Jugendlichen auferlegen, sich zwecks Betreuung und Aufsicht einem Betreuungshelfer zu unterstellen. Des Weiteren kann der Richter nach § 12 Nr. 1 JGG dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, Erziehungsbeistandschaft i. S. d. § 30 in Anspruch zu nehmen. Ob die Kosten einer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 8 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 30 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 30 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Im Jugendwohlfahrtsgesetz war Erziehungsbeistandschaft in § 55 ff. JWG als einzige ambulante erzieherisc...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.4 Abstimmungs- und Hinweispflicht (Abs. 5)

Rz. 25 In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Betreuung kann die Einrichtung neben dem kinder- und jugendhilferechtlichen Regime auch der Aufsicht einer weiteren Behörde unterliegen. Dann hat die Erlaubnisbehörde (Landesjugendamt) ihr Vorgehen nach Abs. 5 Satz 1 mit der für die andere Aufsicht zuständigen Behörde abzustimmen, um widersprüchliche Entscheidungen oder Vorgeh...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.5 Kostenbeteiligung

Rz. 48 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5a, jedoch nur, wenn die Voraussetzungen der §§ 91 ff. im Einzelnen vorliegen. Der Umfang des Kostenbeitrages bestimmt sich nach den §§ 93 und 94.mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.2.2 Pflicht zur familiären Mitarbeit

Rz. 30 Der Gesetzgeber hat mit Satz 2 HS 2 eine besondere Ausformung der "Geeignetheit" konturiert und besonderes angeordnet, dass die Mitarbeit der Familie erforderlich ist. Bei der Verpflichtung zur Mitwirkung handelt es sich nicht um eine Mitwirkungspflicht i. S. d. § 60 SGB I (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 31 Rz. 22); die Weigerung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 30 sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Die Erziehungsbeistand...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält einige für den Regelungsbereich des SGB VIII geltende Begriffsdefinitionen. Diese können nicht ohne weiteres auf kindschaftsrechtliche Regelungen anderer Gesetze übertragen werden. Auch in den anderen Büchern des SGB werden die Begrifflichkeiten nicht einheitlich gebraucht. Insbesondere der Begriff des Kindes ist in den verschiedenen Regelungswer...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.5 Annexleistungen

Rz. 28 Die Vollzeitpflege nach § 33 umfasst auch den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes; dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 1, der klarstellt, dass auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen ist, wenn Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 gewährt werden (vgl. insoweit auch die Komm. zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.4 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 12 Abs. 3 erweitert die Verpflichtung der öffentlichen Träger dahingehend, sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung auch keine neben- und ehrenamtlich tätigen Personen zum Einsatz kommen, die rechtskräftig wegen einer der in Abs. 1 genannten Straftaten verurteilt sind. Ehrenamtliche Tätigkeit wird grundsätzlich unentgeltlich verrichtet; lediglich Auslagen werden e...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.5 Personelle Ausstattung

Rz. 39 Die Methodik der besonderen Vernetzung von Alltagserleben, pädagogischen und therapeutischen Angeboten stellt besondere Anforderungen an die Fachlichkeit des Personals eines Erziehungsheimes. Diese müssen eine entsprechende Ausbildung besitzen. Nach Möglichkeit sind Fachkräfte verschiedener Disziplinen einzusetzen. Ein differenziertes Einrichtungsangebot wird ebenfall...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/6289 S. 4) die Aufnahme einer Regelung zur verbindlichen Festst...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion (zu den Voraussetzungen insoweit vgl. auch bei Nellissen, in: S...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.6 Dauer der Inobhutnahme (Abs. 6)

Rz. 23 Abs. 6 nennt als Kriterium für die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme die anderweitige Sicherung des Kindeswohls des unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen. Diese kann hergestellt werden durch Übergabe an einen Personen- oder Erziehungsberechtigten, das Jugendamt der Zuweisung oder bei Ausschluss der Verteilung die Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.3 Regelbeispiele für die fehlende Zuverlässigkeit

Rz. 18 Nachdem der Begriff der Zuverlässigkeit bereits in Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 als Kriterium für die Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers aufgeführt wird (vgl. dazu Rz. 8 f.), sind in Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 zur Negativabgrenzung Regelbeispiele aufgeführt, die die Unzuverlässigkeit begründen. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 stellt darauf ab, dass der Träger in der Vergangenheit gege...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2429) wurde mit Wirkung zum 22.7.2017 Abs. 1 Satz 2 ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.6 Sonstige betreute Wohnform

Rz. 40 Die Regierungsbegründung der Vorschrift wollte zunächst den Begriff des Heimes ganz fallen lassen, um auszudrücken, dass "die inzwischen entwickelten vielfältigen Formen der Heimerziehung mit der früher üblichen Form der Heimerziehung (…) nicht mehr gemein" hat (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 72; vgl. auch Rz. 1). Auch wenn der endgültige Gesetzestext die Formulierung "Heime...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.1 Leistungsberechtigte

Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe ist, wie bei allen Hilfen zur Erziehung, der Personensorgeberechtigte. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Sat...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.1 Anspruchsinhaber – Leistungsberechtigte

Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe ist der Personensorgeberechtigte. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personensorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.5 Vorbereitung auf ein selbständiges Leben nach Satz 2 Nr. 3 HS 2

Rz. 35 Die Vorschrift sieht in Satz 2 Nr. 3 HS 2 weiterhin ausdrücklich vor, dass in Fällen der Heimerziehung als voraussichtlich längere Lebensform in besonderem Maße auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden soll, dies ist das pädagogische Ziel. Auch hier weist der Begriff Vorbereitung darauf hin, dass es sich um eine erfolgsorientierte Förderung handelt. Die pädagogi...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.5 Leistungserbringer – Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

Rz. 12 Die konkrete Hilfeart wird durch einen Erziehungsbeistand oder einen Betreuungshelfer erbracht. Ein Erziehungsbeistand ist i. d. R. ein Sozialpädagoge – also eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft (vgl. weitergehend zur Qualifikation des Erziehungsbeistands unter Rz. 20 Personelle Ausstattung und Organisition) –, der Kinder und Jugendliche in sozialen und famil...mehr