Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Anteilsveräußerung

Rz. 503 Die Geschäftsanteile an einer GmbH können nach § 15 Abs. 1 GmbHG veräußert werden. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist vom dinglichen Verfügungsgeschäft zu trennen. Gem. § 15 Abs. 5 GmbHG können im Gesellschaftsvertrag Beschränkungen der grds. freien Abtretung von Geschäftsanteilen festgelegt werden (sog. Vinkulierungsklauseln; dazu s. bereits o. Rdn 202 f...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Konten der Gesellschafter

aa) Grundlagen Rz. 1101 Die vermögensmäßige Beteiligung der Gesellschafter an der GmbH & Co. KG wird bilanziell in Form eines Kapitalanteils dargestellt.[1482] Bei dem Kapitalanteil handelt es sich lediglich um eine Rechengröße. Ein positiver Kapitalanteil ist keine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Umgekehrt ist ein negativer Kapitalanteil auch keine Verb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 § 71 GBO ordnet die Anfechtbarkeit der Entscheidungen des Grundbuchamtes an. Soweit das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan entscheidet, werden die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe (§§ 766, 793 ZPO) durch die Grundbuchbeschwerde nach § 71 GBO verdrängt. Daher ist gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die Beschwerde nach Abs. 2 gegeben; es gilt auc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XV. Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters

1. Gesetzliche Abfindung Rz. 861 Ein ausscheidender Komplementär ebenso wie ein ausscheidender Kommanditist (bzw. deren Erben) haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Abfindung, die nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 135 HGB, zu berechnen ist. Gegenüber dem vormaligen § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die Abfindung an einem fiktiven Liquidationserlös entspricht, ist nunm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Gesellschaftsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 820 Im Zusammenhang mit den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln werden im Folgenden auch die einkommen- und erbschaftsteuerlichen Rechtsfolgen der unterschiedlichen Nachfolgeregelungen angesprochen. a) Fortsetzungsklausel aa) Zivilrecht Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / o) Vorsorge für Geschäftsunfähigkeit

aa) Ausgangssituation Rz. 1188 Niemand ist davor geschützt, aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall (dauernd oder vorübergehend) handlungs- und geschäftsunfähig zu werden (anders jedoch der Glaube vieler Betroffener, wonach Unternehmer nicht krank werden, keine Unfälle erleiden und bis ins hohe Alter körperlich und geistig top fit sind).[1561] In solchen Fällen kann auf Antrag ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 352 Der hier dargestellte Formwechsel von einer AG in eine GmbH kommt in der Praxis regelmäßig in Betracht, wenn die Corporate Governance der Gesellschaft flexibilisiert werden soll oder wenn die Anforderungen an die Kapitalerhaltung erleichtert werden sollen. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG[710] kann zur Vorbereitung des Börsenganges dienen, ebenso wie der umgekeh...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 1 BGB)

Rz. 89 Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass bei der Herstellung des Bauwerks eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, der Auftraggeber die Mitwirkungshandlung unterlässt, die zu diesem Zeitpunkt fällig war und dadurch in Annahmeverzug gerät. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Bestellers ist erforderlich, dass der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Berücksichtigung besseren Wissens des GBA

Rz. 67 Umstritten ist das Verhalten des GBA, wenn ihm nachträglich neue, dem Nachlassgericht bei Erteilung des Erbscheins unbekannt gewesene Tatsachen positiv bekannt werden, welche der sachlichen Richtigkeit des Ausweises entgegenstehen und von denen das GBA annehmen muss, dass bei ihrer Kenntnis das Nachlassgericht den erteilten Erbschein einziehen werde. Die Rspr. hält da...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesetzliches Regelungsmodell

(1) Kapitalanteil der Komplementär-GmbH Rz. 1102 Nach der gesetzlichen Regelung ist der Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters variabel (§§ 161 Abs. 2, 120 Abs. 2 HGB).[1483] Der Einlage der Komplementär-GmbH werden spätere Gewinnanteile hinzugerechnet und Verlustanteile sowie Entnahmen abgezogen. Der Kapitalanteil gibt somit den jeweiligen Stand der Einlage w...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Mehrheitserfordernisse verschiedener Rechtsformen nach dem Gesetz

Rz. 66 Die folgende Übersicht zeigt, welche Mehrheitserfordernisse nach dem Gesetz bestehen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nach gesetzlicher Vorschrift befugt

Rz. 8 Die Behörde muss nach gesetzlicher Vorschrift befugt sein, das GBA um die Eintragung zu ersuchen. Rz. 9 a) Die gesetzliche Vorschrift kann bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Art sein. Bei Ersuchen aufgrund landesrechtlicher Vorschrift gilt § 38 GBO auch für Ersuchen in anderen Bundesländern, selbst wenn am Belegenheitsort keine inhaltsgleiche oder -ähnliche Norm e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Greenshoe

Rz. 1795 Im Rahmen einer Kapitalerhöhung wird häufig ein sog. "Greenshoe" vereinbart. Darunter versteht man eine "Mehrzuteilungsoption" bzw. "Platzierungsreserve" bei einer Aktienemission zugunsten der Emissionsbanken.[4614] Bezweckt ist damit eine Stabilisierung des Aktienkurses im Zeitraum der Aktienemission. Die Banken erhalten dabei innerhalb einer üblicherweise 30-tägig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Organe der Gesellschaft, Befugnisse des Insolvenzverwalters

Rz. 1993 Die Organe der insolventen Gesellschaft bestehen fort. Von daher kann die Amtsniederlegung durch den Vorstand ggf. rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gesellschaft sonst handlungsunfähig werden würde.[5032] Der Vorstand wird in seiner Zuständigkeit zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft jedoch durch den Insolvenzverwalter verdrängt. Die Befugnisse des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Eintragung

Rz. 25 Unter Eintragung, hier zu verstehen als die zu erledigende Folgeeintragung, ist nur eine solche zu verstehen, welche das Recht des eingetragenen Berechtigten unmittelbar rechtlich verändert. Die Bestimmung gilt daher einerseits nicht für Eintragungen rein tatsächlicher Art, z.B. für solche, welche die Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster herbeiführen sollen, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Bewilligungsberechtigung bei Löschungen

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Einfache Nachfolgeklausel

aa) Zivilrecht Rz. 828 Unter einer einfachen Nachfolgeklausel versteht man eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird.[1103] Im Fall des Todes eines Kommanditisten ergibt sich dies bereits aus § 177 HGB. Zur Klarstellung kann die einfache Nachfolgeklausel d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Gesellschafterbeschlüsse

a) Mehrheitserfordernisse bei der Beschlussfassung Rz. 727 Soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, sind Gesellschafterbeschlüsse unter Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter zu fassen (§§ 161 Abs. 2, 109 Abs. 3 HGB). Entscheidet nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen, ist nach dem Gesetz diese im Zweifel die Kapitalmehrheit (vgl. § ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Beigefügte Urkunden nach Erledigung

Rz. 62 Die mit dem gestellten Antrag vorgelegten Urkunden können nach Erledigung des Antrages zurückgefordert werden.[114]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1548 Auch die bloße Anfechtbarkeit eines Beschlusses ist im Registerverfahren zu prüfen.[4045] Die Anfechtbarkeit begründet kein Eintragungshindernis. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Registervollzug nach § 381 FamFG bis zur Entscheidung über die Anfechtungsklage auszusetzen. I.Ü. ist zu unterscheiden: Soweit die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen und noch k...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Umwandlung der UG (haftungsbeschränkt) nach dem UmwG

Rz. 569 Die UG kann sich an Umwandlungsmaßnahmen[1946] innerhalb und außerhalb des UmwG [1947] grds. in dem Umfang beteiligen, in dem auch eine GmbH beteiligungsfähig wäre. Dies gilt vom Prinzip her für alle An- und Abwachsungsmodelle aber auch für die Umwandlung nach § 1 UmwG bzw. nach den §§ 122a ff. UmwG für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge. Selbst bei der Bildung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Leistung zur freien Verfügung des Vorstands

Rz. 639 Die Leistung der Bareinlage muss zur freien Verfügung des Vorstands erfolgen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 AktG). Freie Verfügbarkeit liegt vor, wenn die Einlage aus dem Herrschaftsbereich des Einlegers ausgesondert und dem Vorstand so übergeben wurde, dass er nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkung über die Einlage verfügen kann.[2079] Die Zahlung auf ein gesper...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Geschäftsführung und Vertretung

aa) Geschäftsführung (1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Mehrere Anträge

Rz. 6 Die Anwendung des § 17 GBO ist bezogen auf den gestellten Antrag. Dem steht das Eintragungsersuchen der Behörde gleich.[10] Errichtungs- und/oder Eingangsdatum der Eintragungsbewilligung oder ersetzender Urkunden sind irrelevant. § 17 GBO ist auch gesetzessystematisch in Verlängerung des § 13 GBO zu sehen, der das Tätigwerden des GBA überhaupt vom Antrag oder Eintragun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretung

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung von Auslandskindern

Rn. 101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Abweichend von der Regelung über den Kinderfreibetrag werden nach § 63 Abs 1 S 6 EStG Kinder, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet (vgl dazu BFH vom 26.10.2016, V R 13 715, BFH/NV 2017, 299; BFH vom 18.02....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einstweilige Verfügung (§ 25 S. 1 GBO)

Rz. 15 S. 1 regelt die Eintragung nach § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 oder § 899 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB, für die eine einstweilige Verfügung die Eintragungsgrundlage bildet. Zur Anwendung des S. 1 genügt es, wenn sich z.B. aus den Grundakten mit Sicherheit feststellen lässt, dass eine einstweilige Verfügung der Eintragung zugrunde liegt.[22] Maßgeblich ist allein, dass die Eintrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einschränkungen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Folgerungen

Rz. 38 Aus dieser – offenbar unbestrittenen – Auffassung sind einige Folgerungen zu ziehen: 1. Die herrschende Ansicht wendet auf den Antrag § 130 BGB unmittelbar an (§ 25 FamFG würde nur den seltenen Fall des Antrags zur Niederschrift erfassen). Danach ist der Antrag erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs beim GBA wirksam gestellt. Die Maßgeblichkeit des Zugangs erschließt sich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Keine Ausweitung gesellschaftsrechtlicher Online-Verfahren

Rz. 2344 Kein Gegenstand der DRL II sind demgegenüber die bereits von der ersten Digitalisierungsrichtlinie erfassten gesellschaftsrechtlichen Sachverhalte.[5740] Das entspricht der in der ersten Digitalisierungsrichtlinie vorgesehenen und bis zum 1.8.2024 bzw. 2025 laufenden Evaluierungsfrist in deren Art. 3 Abs. 1. Erst wenn die Evaluierungsfrist abgelaufen ist, stellt sic...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Rechtsnatur

Rz. 96 Der Verschmelzungsvertrag ist ein organisationsrechtlicher Vertrag zwischen den beiden oder mehreren an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern. Seine Auslegung erfolgt grds. nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen der §§ 133, 157 BGB. Diejenigen Vertragsteile jedoch, die nicht nur zwischen den Vertragsparteien wirken, sondern außenstehende Dritte wie etw...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch das Ausgangsregister

Rz. 386 Das Ausgangsregister hat zu prüfen, ob das Verfahren an das Zielregister abgegeben werden kann. Hierfür muss der Statuswechsel formgerecht angemeldet (§ 12 HGB) und die Personengesellschaft im Ausgangsregister eingetragen sein.[764] Ebenfalls prüft das Ausgangsregister, ob sich die Personengesellschaft in Liquidation befindet, denn der Liquidationszweck schließt eine...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Sonstige Erlöschensgründe

Rz. 38 Als sonstige Gründe für das Erlöschen der Prokura kommen z.B. in Betracht:mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Bindung an die gewählte Firma

Rz. 50 Mit der Wahl und der Eintragung der Firma entsteht sowohl für die Handelsgesellschaft als auch den Kaufmann nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht diese Firma zu führen. Daher ist es ihnen dann untersagt, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Im Interesse des Verkehrs soll ein für alle Mal feststehen, unter welchem Namen der Kaufmann geschäftl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Vermögensvermischung

Rz. 319 Eine Durchgriffshaftung des Gesellschafters wegen Vermögensvermischung war bejaht worden, wenn durch diese die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Gesetzes unkontrollierbar wurde.[584] Zwar lässt sich die Durchgriffshaftung des Gesellschafters in den Vermögensvermischungsfällen seit der Änderung der Rspr. des BGH zur Rechtsfolge des existenzvernichte...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, dass eine Absicherung des überlebenden Lebensgefährten über den Tod des Erstversterbenden hinaus mangels gesetzlichen Erbrechts nur rechtsgeschäftlich erfolgen kann, sei es durch Verfügung von Todes wegen, sei es durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (z.B. Einräumung eines Wohnrechts, Vertrag zugunsten Dritter, insbesonder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Die Bewilligung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

Rz. 172 Die Bewilligung kann von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegeben und nachträglich vom Vertretenen[424] oder dessen Erben[425] nach § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO wirksam genehmigt und damit bis zur Grundbucheintragung geheilt werden.[426] § 180 BGB gilt für die Bewilligung nicht.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Rz. 481 Gesellschafterdarlehen sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Fall einer Insolvenz erst dann zu befriedigen, wenn alle anderen Insolvenzforderungen erfüllt wurden.[1582] Wurde ein Rangrücktritt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO vereinbart, sind diese Gesellschafterdarlehen weiter nachrangig und zuletzt zu befriedigen.[1583] Durch diese Regelungen wird die Position der Gesells...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 73 Das Ersuchen ersetzt den Eintragungsantrag (§ 13 GBO), die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) sowie die etwa sonst notwendig werdenden Zustimmungen Dritter (§§ 22 Abs. 2, 27 GBO), etwa bei einer Zwangshypothek des Finanzamts am Erbbaurecht die Eigentümerzustimmung.[131] Das Ersuchen ersetzt weiter die an Stelle der Eintragungsbewilligung ausnahmsweise erforderliche Ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Keine Vereinbarung über Erweiterung

Rz. 3 Eine Erweiterung dieses Kreises der betreffenden Rechte durch Vereinbarung ist nicht möglich. Unter Zuhilfenahme von aufschiebenden und auflösenden Bedingungen sowie der Rechtsfigur des Vertrages zugunsten Dritter lässt sich zwar unter Umständen für subjektiv-persönliche Rechte eine Rechtslage konstruieren, die sie im Ergebnis einem subjektiv-dinglichen Rechte annähert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Form des Nachweises

Rz. 120 Die Form des Nachweises wird grundsätzlich durch § 29 Abs. 1 GBO bestimmt.[289] Zumeist wird es dabei um Nachweise anderer Umstände als Erklärungen gehen, so dass dies gem. § 29 Abs. 1 S. 2 mittels öffentlicher Urkunde zu erfolgen hat.[290] In bestimmten Fällen der Unrichtigkeit kann jedoch diese Formvorschrift nur schwer oder gar nicht erfüllt werden.[291] In einer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Unrichtigkeitsnachweis (S. 2)

Rz. 20 Besteht das Grundpfandrecht nicht (mehr), ist der Eigentümer von der Löschung weder formell noch materiell betroffen. Der Unrichtigkeitsnachweis i.S.d. § 22 GBO macht die Bewilligung des eingetragenen Gläubigers gem. § 19 GBO und die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts gem. S. 2 entbehrlich. Der Nachweis muss dem Grundbuchamt die Gewissheit v...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Inhalt

Rz. 98 Der zwingende Inhalt eines Verschmelzungsvertrages – ebenso wie der Inhalt seines schriftlichen Entwurfs (§ 4 Abs. 2 UmwG) – ergibt sich aus dem Katalog des § 5 Abs. 1 Nr. 1–9 und Abs. 2 UmwG [236] sowie aus Spezialregelungen für einzelne Rechtsformen. (a) Bezeichnung der Vertragspartner nach Name oder Firma und Sitz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) Rz. 99 Für die Firmenfortführu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Zwingende Umschreibung

Rz. 1 Ein Grundbuchblatt, das unübersichtlich ist, ist umzuschreiben. Ob ein Blatt unübersichtlich ist, hat das Grundbuchamt nach freiem Ermessen zu entscheiden.[1] Nicht nur die Vielzahl sich kreuzender Eintragungen und zahlreiche bereits im Grundbuch stehende Veränderungseintragungen können für diese Frage von Bedeutung sein; es bleibt darüber hinaus weiter zu prüfen, ob d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 58 GBO regelt die Verbindung des Briefes mit der über die Hypothekenforderung ausgestellten Schuldurkunde.[1] Zwar wird die Vorlage der Schuldurkunde wegen des formellen Konsensprinzips nicht verlangt, wenn sie jedoch vorhanden ist, muss sie mit dem Brief verbunden werden, um auseinandergehende Verfügungen möglichst zu vermeiden.[2] Das Grundbuchamt hat keine inhaltl...mehr

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AGS 01/2024, Zustimmung zur... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV ist eine der Verfahrensgebühren, die die Rspr. am meisten beschäftigt, was u.a. darauf zurückzuführen ist, dass nach der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung der §§ 73 ff. StGB die Zahl der Verfahren, in denen Einziehungsentscheidungen getroffen worden sind, erheblich zugenommen hat. Zu der Frage, ob die Verfahrensgebühr auch bei der...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Rechtsnachfolge in Kapitalgesellschaftsanteile

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Vereinigung und Bestandteilszuschreibung

Rz. 66 § 890 BGB ist auch beim WE anwendbar (im Einzelnen siehe § 5 GBO Rdn 9 ff.).[264] Vereinigung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten setzt nicht die Abgeschlossenheit der daraus gebildeten Einheit voraus.[265]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Steuerliche Gründe

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