Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zeitraum der Anschaffung/Herstellung (§ 7 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 287d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die (geometrisch-)degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG wird nur gewährt, wenn der StPfl die betreffenden WG innerhalb eines bestimmten Zeitraums angeschafft oder hergestellt hat, und zwar lt Tabelle s Rn 282. Rn. 287e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie sonst üblich, sind auch hier zwei Fälle zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Übersicht über wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften

Rn. 21 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachfolgende Übersicht zeigt wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften ("gewöhnliche" Absetzung, erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung, dazu s § 7a Rn 12 (Handzik)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 41 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Jeder StPfl kann nur die ihm zuzurechnenden WG abschreiben (Kowallik, DStR 2022, 1602). Dies bestimmt § 7 EStG zwar nicht ausdrücklich (§ 7 Abs 1 S 1 EStG: "deren Verwendung oder Nutzung durch den StPfl"). Für den Bereich des BV-Vergleichs ist es aber selbstverständlich, da das BV nur die dem Betriebsinhaber zuzurechnenden WG erfasst. Dasselb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 434 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG, dh auf sog Wirtschaftsgebäude. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die zu einem BV gehören und nicht Wohnzwecken dienen, falls der Bauantrag vor dem 01.01.1994 gestellt wurde. Ferner verlangte § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG als weitere Voraussetzung, dassmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Abgrenzung des Geschäftswerts/Firmenwerts von immateriellen Einzel-WG

Rn. 99 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Immaterielle WG zerfallen in (BFH BStBl II 1998, 775):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Der AfA-Prozentsatz bei Wirtschaftsgebäuden

Rn. 347 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für Wirtschaftsgebäude gilt folgender AfA-Prozentsatz (die Reduktion des AfA-Prozentsatzes beruht auf dem StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433):mehr

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zfs 12/2025, Werkunternehme... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Revision bleibt ohne Erfolg. Sie ist zulässig, jedoch nicht begründet. 1. Die vom LG rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen tragen eine Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB. Der Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB ist durch einen Vermögensvergleich zu ermitteln (vgl. nur Beukelmann in v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, BeckOK StGB, 64...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Eigentümerwechsel

Die Nachschüsse für 2024 sind noch nicht beschlossen. Im Januar 2025 findet ein Eigentumswechsel statt. Wer hat den Nachschuss 2024 zu bezahlen? Der aktuelle Wohnungseigentümer ("Fälligkeitstheorie"). Was gilt, wenn der Erwerber nicht zahlt, obwohl dies im Kaufvertrag steht und es noch keine Umschreibung gibt? Solange das Wohnungseigentum nicht umgeschrieben ist, ist der Ve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung

Rz. 3 Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, und zwar ein sog. Gestaltungsgeschäft. Zur Wirksamkeit ist der Zugang dann erforderlich, wenn sie in Abwesenheit des Erklärungsempfängers abgegeben wird (§ 130 Abs. 1 Satz 1). Diese Willenserklärung wird nur dann nicht wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (§ 130 A...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.4 Veräußerung/Verwertung der Streitsache

Rz. 46 Die Aktivlegitimation ändert sich grundsätzlich nicht dadurch, dass die vermietete Sache von den Vermietern veräußert wird (§ 265 Abs. 2, § 325 Abs. 1 ZPO). Dies gilt insbesondere für Mietzahlungsansprüche – einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen –, die in der Zeit entstanden und fällig geworden sind, in der der veräußernde Eigentümer noch Vermieter...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss bei Ausspruch der Kündigung positive Kenntnis von der Schwangerschaft oder Entbindung besitzen. Dagegen genügt die fahrlässige Unkenntnis des Arbeitgebers nicht. Selbst bei grober Fahrlässigkeit greift der Kündigungsschutz nicht ein. Daher ist es nicht ausreichend, dass der Arbeitgeber eine Schwangerschaft vermutet oder für möglich hält. Konsequen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 196 Die Bemessungsgrundlage in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelt. Daraus, dass der Leistende die USt nicht gesondert ausweisen darf (§ 14a Abs. 5 S. 2 UStG), muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den in Rechnung gestellten Betrag als Nettobetrag verstanden wissen will, vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch AfA, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügungsgewalt (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Gewährleistung

Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen bestehen regelmäßig ggü. Vertragspartnern. Gewährleistungsverpflichtungen können auf vertraglicher (Zusicherung von Eigenschaften) oder gesetzlicher (z. B. § 477 BGB) Grundlage entstehen. Die Verpflichtungen betreffen z. B. kostenlose Nacharbeiten, Ersatzlieferungen, Minderungen, Rückgewährungen nach Rücktritt vom Vertrag, Sc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Grunderwerbsteuer

Ändert sich bei einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft innerhalb von 5 Jahren der Gesellschafterbestand um 90 % oder mehr, fällt bei der Kapitalgesellschaft Grunderwerbsteuer an, die aufwandswirksam zu erfassen ist. Praxis-Beispiel Am 28.12.01 wird ein Vertrag über die Übertragung von 100 % der Anteile an der X-GmbH geschlossen, die ein betriebliches Grundstück hält. ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Einordnung der Wohnung im Vergleich

Rz. 27 Die konkrete Wohnung, für die die Miete festgestellt bzw. erhöht werden soll, ist in die entsprechende Kategorie der Vergleichswohnungen einzuordnen. Das Gesetz spricht von Vergleichbarkeit, nicht von Deckungsgleichheit, was praktisch angesichts der Vielfalt von Wohnungen auch nicht möglich wäre. Zur weiteren Herstellung der Vergleichbarkeit und vor allem zur Ausfüllu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56 Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur im...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51 Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 13.1 Grundstücke → Zeilen 34-44

Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 34 bis 44 betreffen Grundstücke, die innerhalb von 10 Jahren (Datum der Kaufverträge maßgebend!) angeschafft und veräußert wurden. Dies kann auch für geerbte oder geschenkte Grundstücke infrage kommen. Dabei ist entscheidend, wann der Erblasser oder Schenker das Grundstück erworben hat. Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Lage des Grundstücks → Zeilen 4–9 Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser Gr...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Hinweis Definition Textform Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitaler Vollzug von Immobilienverträgen

Immobiliengeschäfte sollen künftig komplett digital vollzogen werden und notarielle Beurkundungen von Kaufverträgen direkt elektronisch im Präsenztermin erstellt und signiert werden können. Das sind die Gesetzesvorhaben. Das Kabinett hat am 6.11.2025 einen Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen, in dem es um den digital...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Forderungskauf mit Übernahme des Forderungseinzugs

Rz. 129 Wird vom Inhaber (Anschlusskunde) einer Forderung diese Forderung mit Übernahme des tatsächlichen Einzugs und ggf. auch des Ausfallrisikos an ein Factoring-Institut übertragen, liegt in der Abtretung der Forderung an den Factor keine Leistung des Anschlusskunden an den Factor vor[1], sondern es ergibt sich ausschließlich eine Leistung des Factors an den Anschlusskund...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Notargebühren

Rz. 35 Durch die wegen § 29 GBO [140] erforderliche öffentliche Beglaubigung der Veräußerungszustimmung entstehen Notargebühren. Gebührenschuldner des Notars ist nach § 29 Nr. 1 GNotKG die Person, deren Erklärung durch den Notar beglaubigt wurde, z.B. der Zustimmungsberechtigte.[141] Da der Verwalter bei der Erteilung der Veräußerungszustimmung im Rahmen seines Verwaltungsauf...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / B. Anwendung von Werkvertragsrecht

Rz. 6 Für Mängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Haus oder Eigentumswohnung gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH für vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene Verträge in aller Regel Werkvertragsrecht.[10] Dies gilt auch, wenn der Vertrag als Kaufvertrag und die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Bucheigentümer

Rz. 236 Ist das Grundbuch unrichtig, weil der Eigentumserwerb wirksam nach § 123 BGB angefochten worden ist, dann haftet der im Grundbuch eingetragene Erwerber (Bucheigentümer) nicht für die nach einer Eintragung fällig gewordenen Beiträge.[606] Auch der aufgrund nichtiger Auflassung unrichtig im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer schuldet der Gemeinschaft kein Wohnge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines

Rz. 62 Solange die erforderliche Zustimmung nicht erteilt ist, sind gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 WEG sowohl ein bereits geschlossener schuldrechtliche Verpflichtungsvertrag (z.B. Kauf, Schenkung) als auch ein bereits geschlossener dinglicher Übereignungsvertrag gegenüber jedermann schwebend unwirksam.[204] Dieser Schwebezustand endet rückwirkend auf den Vertragsschluss mit dem Wir...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Titel, Glaubhaftmachung der Bevorrechtigung

Rz. 167 Will die GdWE die Zwangsvollstreckung aus Rangklasse 2 heraus betreiben, bedarf es eines vollstreckbaren ­Titels über die bevorrechtigten Wohngeldforderungen. Aus dem Titel sollte hervorgehen, dass es sich um bevorrechtigte Forderungen i.S.d. Rangklasse 2 handelt. Der Titel sollte also gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG die Art (Wohngeldanspruch nach § 16 Abs. 2 S. 1 WEG) un...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Anpassung der Vorschüsse

Rz. 166 Haben sowohl der Voreigentümer als auch der Erwerber alle Vorschüsse ­vollständig eingezahlt, so stehen Ansprüche aufgrund der Anpassung der Vorschüsse nach hier vertretener ­Auffassung allein dem Erwerber zu. Dies entsprach der überwiegenden Auffassung zum alten Recht.[447] Da nach dem Gesetzeswortlaut nun eine Anpassung der Vorschüsse vorgenommen wird, ist die Rech...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Rechtsnatur und Form

Rz. 3 Die Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf die Teilung des Vollrechts als dingliches Verfügungsgeschäft gerichtet ist.[2] Auf sie finden die allgemeinen Regelungen des BGB (z.B. die §§ 104 ff. BGB) Anwendung. Die Teilungserklärung ist nach den für eine Grundbucheintragung anzuwendenden Grundsätzen auszuleg...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Streit der Wohnungseigentümer untereinander (Nr. 1)

Rz. 40 § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG betrifft diejenigen Klagen, bei denen die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander im Streit stehen. Hierunter fallen etwa Streitigkeiten über eine Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern sowie Klagen gegen die anderen Wohnungseigentümer auf Zustimmung zur Anpassung einer solchen (§ 10 Abs. 2 WEG). Rz. 41 Erfasst werden auch ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Begründung und Zuweisung durch Aufteiler

Rz. 31 Bei einer Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 hat der teilende Eigentümer häufig ein wirtschaftliches Interesse, Sondernutzungsrechte an bestimmten Gemeinschaftsflächen, insbesondere Kellerräumen oder Stellplätzen, gesondert zu verwerten. Er muss sich zu diesem Zweck in der Gemeinschaftsordnung das Recht vorbehalten, nach Entstehung der (werdenden) Wohnungseigent...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / I. Allgemeines

Rz. 60 Nach dem Werkvertragsrecht des BGB gilt für die Ansprüche wegen Mängeln eines herzustellenden Bauwerks eine Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Frist beginnt mit der Abnahme (siehe dazu Rdn 67 ff.) oder der endgültigen Abnahmeverweigerung.[144] Dabei wird nicht zwischen erkennbaren und versteckten Mängeln unterschieden. Wird ein Mangel bei ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Schuldner der Nachschüsse

Rz. 160 Schuldner des Anspruchs auf Nachschüsse ist derjenige, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung Wohnungseigentümer ist. Weil Gesamtakte zu Lasten Dritter unzulässig sind, schuldet ein Veräußerer keine Beiträge, die auf einem Beschluss beruhen, der erst nach seinem Eigentumsverlust gefasst worden ist.[421] Ein Beschluss begründet für einen Veräu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Zustimmungsberechtigte

Rz. 12 Als Zustimmungsberechtigte können Wohnungseigentümer (s. Rdn 13) oder beliebige Dritte (s. Rdn 28) wie insbesondere der Verwalter (s. Rdn 17) bestimmt sein. Im Zweifel ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[80] zuständig. Die Prüfung und eine etwaige Zustimmung oder Nichterteilung derselbigen stellt eine Maßnahme der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 1. Geborene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft

Rz. 37 Für die Geltendmachung und Durchsetzung der einheitlich durchzusetzenden (§ 9a Abs. 2 Fall 2) Rechte auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz wegen Mängeln bei der Herstellung der zu errichtenden Wohnung aus einem Bauträgervertrag besteht – anders als bei korrespondierenden Ansprüchen aus dem Kaufvertrag über eine gebrauchte Wohnung[93] – eine ausschließliche Ausü...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / IV. Zuständigkeit für die Abnahme

Rz. 75 Da jeder einzelne Wohnungseigentümer aufgrund des Erwerbsvertrages einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum hat (vgl. Rdn 23), ist grundsätzlich jeder Erwerber für sich zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig.[170] Die Belange der Wohnungseigentümer verlangen keine gemeinschaftliche Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums. Der Baut...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Sondervergütungen

Rz. 448 Ist zwischen der GdWE und dem Verwalter eine Grundvergütung bzw. Pauschalvergütung vereinbart worden, muss hinsichtlich weiterer Leistungen, die der Verwalter kraft Gesetzes schuldet, eindeutig im Verwaltervertrag klargestellt werden, dass und in welchem Umfang für diese ein gesondertes Entgelt gezahlt werden soll. Anderenfalls ist davon auszugehen, dass alle gesetzli...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands

Rz. 55 Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst auch die erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums.[242] Deshalb kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Abs. Nr. 1 von der GdWE grundsätzlich verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird.[243] Rz. 56 Der Vergleichsmaßstab für den plan...mehr