Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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ZErb 01/2024, Zustandsveran... / 1 Gründe

I. Bei einer Ortsbesichtigung am 17.8.2021 stellte der Antragsgegner fest, dass sich das auf dem 759 m² großen Grundstück der Gemarkung (R.), Flur … , Flurstück … (G-Straße 2) befindliche, im Jahr 1880 errichtete Wohngebäude in einem äußerst desolaten Zustand befindet. Als Eigentümerin dieses Grundstücks ist im Grundbuch von R-Stadt, Bl. … , Frau G. eingetragen. In der zweite...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / n) Finanzierung des Kaufpreises (Teil II § 3)

Rz. 22 Der Bauträger hat Interesse daran, dass der Erwerber seine Finanzierung nachweist. Sofern dieses nicht vor Abschluss des Bauträgervertrags geschieht, können dazu Regelungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Anders als im hier vorgeschlagenen Formular könnte ein Rücktrittsrecht des Bauträgers für den Fall vorgesehen werden, dass der Erwerber seine Finanzierung nic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Das Gebäudeeigentum aufgrund eines dinglichen Nutzungsrechts (Abs. 1)

Rz. 3 Die Anlegung von Grundbüchern für Gebäudeeigentum kraft verliehenen oder zugewiesenen Nutzungsrechts, verliehen an Bürger, wird nur noch selten notwendig sein. In fast allen Fällen wurden bereits Grundbücher angelegt. Denkbar sind allenfalls noch Fälle nach dem VerkaufsG v. 7.3.1990 (GBl I 1990, 157). Beim Verkauf volkseigener Gebäude war für den Käufer durch den Rat d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Vormerkungsfähigkeit des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB

Rz. 239 Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde nach BauGB ist nicht im Grundbuch eintragungsfähig, aber nach dem Eintritt des Vorkaufsfalles unter bestimmten Voraussetzungen vormerkungsfähig.[858] Wird das Vorkaufsrecht zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis ausgeübt, entsteht zwischen der Kommune und dem Eigentümer ein neuer Kaufvertrag, der durch Erklärung der Auflas...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / I. Selbstständiger Beratungsvertrag

Rz. 76 Die Falschberatung kann Ansprüche des Käufers als Nebenpflichtverletzung oder wegen schuldhafter Verletzung eines selbstständigen Beratungsvertrages begründen. Letzteres ist häufig der Fall, da Hersteller durch Verkaufsberater, Vertriebsmitarbeiter u.Ä. Beratungsleistungen für Kunden ihres Großhändlers anbieten, somit der Kaufvertrag zwischen dem Gewerkeunternehmer un...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / o) Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 24 Der Erwerber kann sich im Kaufvertrag hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Verzichtet er in diesem Zusammenhang auf den Nachweis der Fälligkeit des Kaufpreises durch den Bauträger, ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen Verstoßes gegen §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § ...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Sachmängel

Rz. 15 Nach Übergabe oder Ablieferung der vom Verkäufer gelieferten Baustoffe und Bauteile – hierbei handelt es sich um sämtliche Sachen, die zur Herstellung von Bauwerken benötigt und üblicherweise verwendet werden, wie z.B. Beton, Steine, Zement, Hölzer, Eisen, Sande, somit die "klassischen" Baumaterialien, aber auch Bauteile wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Fertigtreppe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Das Vorkaufsrecht im Grundbuchverfahren

Rz. 212 Gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 BauGB darf das GBA bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Die Gemeinde hat auf Antrag eines Beteiligten unverzüglich ein Zeugnis über Nichtbestehen oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts auszustellen, das als Verzicht auf d...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / II. Kaufvertragliche Pflichten

Rz. 9 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[16] hatte (zunächst) nicht nur einen im Kauf- und Werkvertragsrecht einheitlichen, dreistufigen Begriff des Sachmangels hervorgebracht, sondern auch eine Anpassung des Kaufrechts an das Leistungsstörungsrecht des allgemeinen Schuldrechts. Den 20 Jahre währenden einheitlichen Sachmangelbegriff haben das Kauf- und das Werkve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zum Nachweis des Bestehens des Gebäudeeigentums gemäß Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und des Eigentums daran genügt die Nutzungsurkunde, die über das diesem Gebäudeeigentum zugrundeliegende Nutzungsrecht ausgestellt ist und die Genehmigung zur Errichtung des Gebäudes auf dem zu belastenden Grundstück oder ein Kaufvertrag über das au...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / I. Bezeichnung des Bauträgervertrags

Rz. 1 Bauträgerverträge werden häufig als Kaufverträge bezeichnet und die handelnden Parteien als "Käufer" und "Verkäufer". Diese Terminologie entspricht nicht der Rechtsnatur des Bauträgervertrags, der in wesentlichen Teilen ein Werkvertrag ist (siehe § 6 Rdn 2 ff.). Die Terminologie des Kaufrechts stimmt jedoch mit den Begriffen der MaBV überein, die u.a. die Bezeichnungen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses im schuldrechtlichen Vertrag

Rz. 34 Die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses gehört zur dinglichen Einigung, ist diese dem GBA nicht zu unterbreiten, so muss die Eintragungsbewilligung das Gemeinschaftsverhältnis festlegen. Rz. 35 Die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses im schuldrechtlichen Vertrag (also insbesondere im Kaufvertrag) vermag die Angabe in der dinglichen Einigung oder in der Bewilligung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken

Rz. 208 Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht nur "beim Kauf von Grundstücken" zu,[520] ggf. auch einer gemischten Schenkung,[521] und damit auch bei Grundstücksteilen oder Miteigentumsanteilen,[522] nicht jedoch bei Kaufverträgen über Wohnungseigentum, selbst wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnanlage veräußert werden,[523] und auch bei einem Kaufvertrag, der erst d...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / r) Sonderwünsche (Teil II § 8)

Rz. 27 Hierbei handelt es sich um Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang. Sofern der Bauträger Sonderwünsche auszuführen hat, müssen sie als vertragliche Änderung beurkundet werden, es sei denn, die Auflassung wurde bereits beurkundet. In diesem Fall sind Sonderwunschvereinbarungen zwischen dem Bauträger und dem Erwerber nach ständiger Rechtsprechung formlos wirksam.[...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 80 Bei dem nachfolgenden Mustertext handelt es sich um einen Fall des Verbrauchsgüterkaufs. Verkauft wurde ein Fertigparkett, welches in Eigenleistung verlegt wurde. Nach drei Monaten traten Mängel auf, die dem Verkäufer angezeigt wurden. Eine Mängelverantwortlichkeit wurde mit dem Argument abgelehnt, dass die Schäden auf eine fehlerhafte Pflege zurückzuführen seien. Die...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 2. Anmerkungen

a) Sachverhalt Rz. 8 Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger errichtet eine Wohnanlage nebst Außenanlagen und Tiefgarage auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist erteilt. Mit dem Bau ist noch nicht begonnen word...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage auf Regress

Rz. 102 Muster 7.3: Klage auf Regress Muster 7.3: Klage auf Regress An das Amtsgericht _________________________ Klage in Sachen der Firma _________________________ GmbH, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn _________________________ und _________________________, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ ge...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / w) Rücktrittsrechte (Teil II § 15)

Rz. 32 Dem Bauträger dürfen vertragliche Rücktrittsrechte, die über die Inhalte der gesetzlichen Rücktrittsrechte hinausgehen im Hinblick auf § 308 Nr. 3 BGB nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen eingeräumt werden. Regelungen über die Modalitäten gesetzlicher Rücktrittsrechte sind jedoch grundsätzlich unbedenklich.[46]mehr

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§ 5 Architektenrecht / b) Aktivlegitimation der Klägerseite

Rz. 125 Ist wie hier der Architektenvertrag ursprünglich zwischen einer dritten Partei und dem Beklagten geschlossen worden, bedarf es Ausführungen zu der Aktivlegitimation der Kläger. Hier sind die entsprechenden Gewährleistungsansprüche gemäß Abtretung durch den notariellen Kaufvertrag auf die Eheleute Z übergegangen. Die entsprechenden Ausführungen sind in die Klageschrif...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / f) Allgemeine Voraussetzungen der Fälligkeit des Kaufpreises (Teil II § 2 Nr. 3 Unternr. [2])

Rz. 13 § 3 Abs. 1 MaBV regelt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, bevor der Kaufpreis nach Baufortschritt vom Bauträger entgegengenommen werden darf. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Erwerber, der seine vertragliche Pflicht der Kaufpreiszahlung erfüllt, auch Eigentümer des Vertragsgegenstandes wird.mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 4.1 Zulage für Vermögensbeteiligungen

Für vermögenswirksame Leistungen, die durch einen Sparvertrag bzw. Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden, wird eine Sparzulage von 20 % für vermögenswirksame Leistungen von höchstens 400 EUR jährlich gewährt (= 80 EUR).mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 2. Anmerkungen

a) Sachverhalt Rz. 35 Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger renoviert und saniert eine Wohnanlage aus dem Jahre 1910 auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Das Gebäude steht leer. Mit der Re...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / e) Aufteilung des Kaufpreises (Teil II § 2 Nr. 1)

Rz. 12 Alternativ zu der im Formular gewählten Aufteilung des Kaufpreises nach Gegenständen kommt eine Aufteilung aus Grundstücks- Erschließungs- und Gebäudekosten in Betracht. Welche Gestaltung sinnvoll ist, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls, insbesondere den steuerlichen Erfordernissen.mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / v) Schiedsgutachter (Teil II § 10)

Rz. 31 In Formularverträgen und Verbraucherverträgen kann nicht wirksam vereinbart werden, dass Schiedsgutachter über bestimmte Fragen verbindlich unter Ausschluss der staatlichen Gerichte entscheiden.[45]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 BauGB)

Rz. 210 Mit bescheidweiser Ausübung[529] des gesetzlichen Vorkaufsrechts kommt[530] zwischen der Gemeinde bzw. dem Dritten (§ 27a Abs. 2 BauGB) und dem Verkäufer (nicht mit dem Käufer) ein neuer selbstständiger Kaufvertrag unter den Bestimmungen (also auch mit dem Kaufpreis und allen sonstigen Verpflichtungen) zustande, die der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart hat (§ 28 A...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / I. Rügepflichten

Rz. 7 Im Rahmen der kaufvertraglichen Pflichten ist nun von allen Gewerkeunternehmern/Käufern zu berücksichtigen, dass es sich bei ihren Kaufverträgen um Handelskäufe handelt. Waren vor Novellierung des § 1 Abs. 2 HGB a.F. im Jahr 1998 lediglich die im zweiten Absatz beschriebenen Tätigkeiten kaufmännische Tätigkeiten, nicht jedoch das klassische Bauhandwerk, so unterfallen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 4. Checkliste

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§ 16 Bauträgervertrag / d) Baubeschreibung (Teil II § 1 Nr. 4)

Rz. 11 Die Beurkundungspflicht gem. § 311b BGB bezieht sich auch auf die Baubeschreibung, da sie die Verpflichtungen des Bauträgers über die zu erbringende Bauleistung enthält.[11] Die Baubeschreibung hat den Anforderungen des Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB zu entsprechen. Die Baubeschreibung muss auch bei fertig gestellten Baumaßnahmen beurkundet werden, wenn sie in diesen Fälle...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / h) Eigentumsvormerkung

Rz. 15 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 MaBV muss als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit eine Eigentumsvormerkung an vereinbarter Rangstelle in das Grundbuch eingetragen worden sein. Diese Vormerkung sichert den Anspruch des Erwerbers auf Übertragung des Eigentums. Nachträgliche Verfügungen des Bauträgers, die in das Grundbuch eingetragen werden und der Vormerkung im...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / b) Beurkundungspflicht

Rz. 9 Der Bauträgervertrag ist beurkundungspflichtig gem. § 311b Abs. 1 BGB. Beurkundet werden müssen alle Vereinbarungen des schuldrechtlichen Veräußerungsgeschäfts, auch die Baubeschreibung. Nicht zum Grundstücksgeschäft gehörende Vereinbarungen müssen dann mit beurkundet werden, wenn sie mit dem Grundstücksgeschäft "stehen und fallen". Hierfür reicht eine einseitige Abhän...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 58 Die Eintragung von Verfügungsbeeinträchtigungen, welche die GbR selbst betreffen, sind nach den allgemeinen Regelungen bei den ihr zustehenden Rechten einzutragen, bspw. die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GbR (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO; siehe auch § 6 Einl. Rdn 89). Soweit noch die GbR mit Nennung der Gesellschafter eingetragen ist, ist die Insolvenzeröffnung ü...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / x) Belastungsvollmacht (Teil II § 3)

Rz. 33 Bei der Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten für den Erwerber am Vertragsgegenstand müssen der Bauträger als Grundstückseigentümer und der Erwerber als Schuldner und Darlehensnehmer zusammenwirken und grundsätzlich beide bei der Beurkundung anwesend sein. Die Anwesenheit beider Parteien kann vermieden werden, wenn die Parteien Vollmachten erteilen. Gem. § 17 ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / a) Sachverhalt

Rz. 35 Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger renoviert und saniert eine Wohnanlage aus dem Jahre 1910 auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Das Gebäude steht leer. Mit der Renovierung und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unanwendbarkeit

Rz. 9 § 28 GBO ist nicht anzuwenden auf die für das Grundbuchverfahren nicht benötigten schuldrechtlichen Erklärungen (z.B. Kaufvertrag oder sonstiges schuldrechtliches Grundgeschäft) und auch nicht auf die zur dinglichen Rechtsänderung erforderlichen Erklärungen des materiellen Grundstücksrechts (z.B. §§ 873, 875, 885, 1154, 1196 BGB, siehe § 1 Einl. Rdn 34), die damit ggf....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsnatur

Rz. 108 Trotz gleicher Benennung handelt es sich nicht um die Vormerkung oder den Widerspruch des BGB (§§ 883, 899 BGB). Denn weder wird durch die "Vormerkung" des Abs. 2 ein persönlicher Anspruch auf die Rechtsänderung gesichert – ein solcher liegt oft gar nicht vor –, noch wird die Unrichtigkeit des Grundbuchs vorausgesetzt. Vielmehr soll der Schutzvermerk den ersten Antra...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / III. Verjährung

Rz. 79 Die Verjährung der Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung folgt den bekannten Verjährungsregeln. Die selbstständigen Beratungsverträge und die hierauf gestützten Ersatzansprüche verjähren in der Regelfrist des § 195 BGB in drei Jahren, beginnend unter den Voraussetzungen des § 199 BGB. Erforderlich für den Verjährungsbeginn sind somit die Kenntnis des Käufers von den a...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / p) Fertigstellungstermin (Teil II § 4)

Rz. 25 Gem. § 308 Nr. 1 BGB darf für die Fertigstellung keine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist vereinbart werden.[36] Der Fertigstellungstermin ist somit als echter Leistungstermin und nicht nur als Absichtstermin im Vertrag vorzusehen. Dieser Termin stellt wohl nur dann eine Garantie dar, wenn dieses ausdrücklich im Vertrag bestimmt wird. In allen a...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / s) Übergabe und Abnahme (Teil II § 5)

Rz. 28 Mit der Übergabe des Grundstücks nebst Bauwerk als wesentlichem Grundstücksbestandteil erfüllt der Bauträger den kaufrechtlichen Teil des Bauträgervertrags gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Nutzen, Lasten und Gefahr des Grundstücks gehen gem. § 446 BGB auf den Erwerber über. An die Übergabe in diesem Sinn knüpft § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 drittletzter Spiegelstrich MaBV die Fäll...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / u) Haftung für Baumängel (Teil II § 7 Nr. 2)

Rz. 30 Die Haftung für Sachmängel am Bauwerk richtet sich nach §§ 633 ff. BGB. Ein Ausschluss der Haftung für Sachmängel am Bauwerk ist in Verbraucherverträgen und Formularverträgen nicht möglich (§ 309 Nr. 7, 8 BGB). Ob zumindest ein teilweiser Ausschluss des Rücktrittsrechts in Verbraucher- und Formularverträgen wirksam ist, könnte fraglich sein. Nach der Rechtsprechung de...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 4. Checkliste

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§ 16 Bauträgervertrag / j) Baugenehmigung

Rz. 17 § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 verlangt als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit das Vorliegen der Baugenehmigung oder, wenn eine Baugenehmigung nicht oder nicht zwingend vorgesehen ist, eine Bestätigung der zuständigen Behörde, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt oder nach den baurechtlichen Vorschriften mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Ist eine solche ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / b) Sanierungsbeschreibung (Teil II § 1 Nr. 4)

Rz. 36 Der Vertrag muss grundsätzlich alle baulichen Maßnahmen, die der Bauträger schuldet, benennen. Dabei ist zu beachten, dass in Fällen einer vom Bauträger übernommenen Totalsanierung auch Maßnahmen geschuldet sein können, die nicht in der Baubeschreibung erwähnt sind, sofern sie für eine umfassende Renovierung und Sanierung erforderlich sind.[48] Zur klaren Abgrenzung u...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / d) Haftung für Mängel (Teil II § 7)

Rz. 38 Soweit am Vertragsgegenstand Bauleistungen erbracht werden, richtet sich die Haftung des Bauträgers nach Werkvertragsrecht gem. §§ 633 ff. BGB. Für das Grundstück und die unverändert bleibende Altbausubstanz gilt grundsätzlich Kaufrecht gem. §§ 433 ff. BGB. Da ein Haftungsausschluss für Mängelrechte nach Werkvertragsrecht in Verbraucher- und Formularverträgen nicht mö...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / g) Rechtswirksamkeit und Vollzugsfähigkeit des Vertrags

Rz. 14 Als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit sieht § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MaBV vor, dass der Vertrag rechtswirksam sein muss und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen müssen. Betroffen sind alle erforderlichen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Hierzu gehören z.B. die Genehmigungen für vollmachtlose Vertreter (§§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 11. Genehmigungsbedürftigkeit der Vorkaufsrechtsbestellung

Rz. 225 Genehmigungsbedürftig ist das Vorkaufsrecht, wenn das Grundstück einer allgemeinen Verfügungsbeschränkung unterliegt. Es kommt weder darauf an, ob der Kaufvertrag, der durch Ausübung begründet wird (§ 469 Abs. 2 BGB), genehmigungspflichtig ist[832] noch darauf, ob die Bewilligung einer Vormerkung genehmigungspflichtig ist, weil das dingliche Vorkaufsrecht anders als ...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 7.3 Institutsschlüssel für Arbeitnehmersparzulage

Der "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage" (IfAS) wird von der Zentralstelle der Länder beim Technischen Finanzamt Berlin – ZPS ZANS – vergeben. Er ist vom Anlageinstitut – das ist auch der Arbeitgeber, mit dem der Arbeitnehmer den Anlagevertrag abgeschlossen hat (z. B. Wertpapier-Kaufvertrag) – anzufordern; bei der Anforderung sind anzugeben[1]: Name und Anschri...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Mängelansprüche

Rz. 32 Die dem Käufer zustehenden Mängelansprüche aus dem Baustofflieferungsvertrag sind in § 437 BGB beschrieben. Die bereits erwähnte Nacherfüllung ist der vorrangige und zentrale Anspruch. Hiernach kann der Käufer gem. § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 BGB Nacherfüllung verlangen, somit die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Diese Bestimmung nach ...mehr