Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

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Vermögensbildung: Förderung... / 6 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige

Der Arbeitnehmer kann vermögenswirksame Leistungen auch auf Verträge anlegen lassen, die von seinem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen, von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartnern oder von seinen Kindern abgeschlossen worden sind, solange die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres der vermögenswirksamen Leistung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben...mehr

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Tauschring / Zusammenfassung

Begriff Tauschringe sind Organisationen, deren Mitglieder eigene Waren oder Dienstleistungen auf Basis einer Verrechnungseinheit (Punkte o. Ä.) austauschen. Teilnehmer sind Privatpersonen, zunehmend aber auch Gewerbetreibende. Die Verrechnungseinheiten werden bargeldlos auf Guthabenkonten geführt. Angebote und Nachfragen werden durch Listen, Inserate oder persönliche Treffen...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.3 Anlageunternehmen

Unternehmen, an denen mit vermögenswirksamen Leistungen nicht verbriefte Beteiligungen (Genossenschaftsanteile, GmbH-Geschäftsanteile, stille Beteiligungen) erworben werden sollen oder erworben worden sind, haben der ZPS ZANS in Berlin unverzüglich anzuzeigen, dass der Arbeitnehmer für die aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder Beteiligungs-Kaufvertrags angelegten Beträge...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3 Anlagearten

Die Anlagearten für die begünstigten vermögenswirksamen Leistungen sind im 5. VermBG aufgezählt.[1] Danach ist die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen beschränkt auf Vermögensbeteiligungen am Produktivkapital als Anlage in Wertpapiere mit Beteiligungscharakter (verbriefte Vermögensbeteiligungen) wie z. B. Ak...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 10 Provision

Sachverhalt Eine Vertriebsleiterin erhält monatlich ein vereinbartes Fixum sowie eine erfolgsabhängige Provision. Die Höhe der Provision ergibt sich aus den abgeschlossenen Kaufverträgen. Das Unternehmen erwartet für die kommenden 12 Monate nun eine Steigerung der Verkaufszahlen um 30 %. Stellt die Provision eine regelmäßige Einnahme dar? Ergebnis Die Arbeitnehmerin erzielt dur...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 2 Anlageformen

Die Anlageform ist vom Antrag des Arbeitnehmers abhängig. Er kann wählen zwischen einem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen[1], Wertpapierkaufverträgen[2], Beteiligungsverträgen[3], Beteiligungs-Kaufverträgen[4], Sparverträgen[5] und Kapitalversicherungsverträgen.[6] Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) Sonstige Fälle

Rz. 32 [Autor/Stand] Soll an Sparguthaben oder Wertpapieren der Eltern wirtschaftliches Eigentum der Kinder begründet werden, so erfordert dies neben den übrigen Voraussetzungen der Sachherrschaft, dass diese Guthaben oder Wertpapiere genau bezeichnet werden, z.B. durch Angabe des Sparkontos oder der Wertpapiernummern.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Ein Siedler wird grds. nicht vor ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsgrundlagen: Kaufpreissammlung, durchschnittliche Werte (= Durchschnittswerte, Richtwerte)

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grund und Bodens ist eine der schwierigsten Aufgaben einer Grundstücksbewertung. Deshalb haben die Finanzverwaltungen der Länder diesem Problem von jeher ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So wurden u.a. im Jahre 1956/57 zur Vorbereitung einer Neubewertung des Grundbesitzes umfangreiche Bodenwert-Richtlinien als übereinstimmende Lä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die für Erbbauzinsen und andere Entgelte für die Nutzung eines Grundstücks geltenden Neuregelungen in § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG, eingefügt durch das EURLUmsG v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310 gelten nach § 52 Abs 30 EStG aF erstmals für Vorauszahlungen, die 2004 beginnen. Für Vorauszahlungen, die nicht eine Grundstücksnutzung betreffen, ...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / E. Form des Antrages

Rz. 20 Da der Antrag vor der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt werden kann (§ 486 Abs. 4 ZPO), unterliegt der Antrag auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens auch dann keinem Anwaltszwang, wenn er beim Landgericht gestellt wird. Rz. 21 Hinweis Inwieweit die Partei nach Antragstellung vor dem Landgericht dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig. Teilweise wird v...mehr

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.11 Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 112 bis 114 bzw. Zeilen 145 bis 147)

In Zeile 113 bzw Zeile 146 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts beantragt werden. In diesem Fall ist das Verkehrsgutachten bzw. der Kaufpreisnachweis beizufügen. Wichtig Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Auszüge aus der Kaufpreissammlung reic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 299 AO war § 354 S. 1 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung im zivilprozessualen Vollstreckungsrecht ist § 817 ZPO, der lediglich kleine sprachliche Abweichungen aufweist.[2] Ergänzende Bestimmungen zu § 299 AO finden sich in Abschn. 53 und 54 VollzA.[3] Rz. 2 Inhaltlich enthält die Norm Bestimmungen über den Ablauf des Versteigerungsverfahrens....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Veräußerung von vermieteten... / 3 Das Problem

K ist seit dem 1.3.2000 Mieter einer Doppelhaushälfte. Eigentümerin des mit diesem Gebäude bebauten Grundstücks ist B. Am 30.3.2000 wird das Grundstück in mehrere einzelne Grundstücke real geteilt. Am 14.4.2000 veräußert B das Grundstück an eine Z. Die vermietete Doppelhaushälfte befindet sich auf dem Grundstück mit der laufenden Nummer 6. In den Jahren 2002 bis 2017 zeigt K...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / Entscheidung

Der BFH gab der KG Recht: Die Baukosten sind in diesem Fall nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis für das Grundstück. Nur wenn Grundstück und Bauleistung als einheitlicher Erwerbsgegenstand gelten, werden auch die Baukosten einbezogen. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand liegt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung von vermieteten... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, K könne dieser Anspruch zustehen! K habe durch den Abschluss des Kaufvertrags über das mit der Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks zwischen B und der Z-KG und die Realteilung nach § 570b Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. (= § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB), der analog anwendbar sei, ein Vorkaufsrecht erlangt. Da B dem K keine Mitteilung über den Inhalt des Kaufvertrags unter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / 1.1 Verschuldenshaftung des BGB

Die deliktische Haftung gemäß §§ 823 ff. BGB ("Produzentenhaftung") steht gleichwertig neben der Gefährdungshaftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.[1] Der Geschädigte kann seine Schadenersatzansprüche aufgrund der für ihn günstigsten Anspruchsgrundlage geltend machen. Die deliktsrechtliche Haftung entsteht, wenn der Hersteller bei der Produktion ihm obliegende Verkehrss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Begriff des Beweismittels

Rz. 89 Auch ein neu bekannt werdendes Beweismittel rechtfertigt eine Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung. Beweismittel ist jedes Erkenntnismittel, das geeignet ist, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tatsachen zu beweisen, z. B. Urkunden, Karteien, Verträge, Zeugenaussagen, eidesstattliche Versicherungen, Gutachten, ärztliches Attest.[1] Für die Bewertung eines...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.21 Rückerwerb eines Grundstücks, § 16 GrEStG

Rz. 89 § 16 GrEStG enthält mehrere Tatbestände, die zu einer Erstattung führen können. Um diese Erstattungen zu ermöglichen, ist der GrESt-Bescheid bei Vorliegen der nachfolgend genannten Tatbestände nach § 16 GrEStG zu ändern (Aufhebung der Festsetzung der GrESt). Nach Abs. 1 ist dies der Fall, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird, bevor das Eigentum auf den Erwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 2 Begriff der vermögenswirksamen Leistung

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Entgelt[1] mit einer besonderen Zweckbindung, da sie dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht zur freien Verfügung ausgezahlt, sondern für ihn langfristig angelegt werden.[2] Entgelt ist auch der vom Arbeitgeber zugesagte, zusätzlich zum Lohn gezahlte Zuschuss an der vermögenswirksamen Leistung. Demnach hat der Arbeitnehmer ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 11.2 Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt

Die Agentur für Arbeit muss der Vorfinanzierung von Arbeitsentgelten zustimmen, die vor dem Insolvenzereignis übertragen oder verpfändet wurden. Anderenfalls hat der neue Gläubiger oder Pfandgläubiger keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für diese Arbeitsentgeltansprüche. Die Agentur für Arbeit darf der Übertragung oder Verpfändung nur zustimmen, wenn Tatsachen die Annahme rech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kraftfahrzeughilfe / 3 Antragstellung

Für die Antragstellung ist zu beachten, dass derartige Anträge auf Zuschüsse bzw. Darlehen vor Abschluss eines Kaufvertrags gestellt werden. Eine Ausnahme besteht bei Leistungen zur technischen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit infolge einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung. In diesem Fall ist der Antrag spätestens innerhalb eines Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / 4 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Ob der Arbeitnehmer die Aktien verbilligt erwirbt, ist grundsätzlich anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen. Maßgebend für die Bewertung des geldwerten Vorteils ist das Datum des Kaufvertrags. Die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien ist unbeachtlich für die Frage, ob und in we...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 2.2 Wertpapierkaufvertrag

Der Wertpapierkaufvertrag[1] ist zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abzuschließen. Aufgrund dieses Kaufvertrags kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen Wertpapiere erwerben, und zwar sowohl Wertpapiere, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden, z. B. Belegschaftsaktien, als auch Wertpapiere (Aktien) fremder Unternehmen. Es gilt eine Sp...mehr

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Erhaltungsrücklage / 12 Rücklage und Sondernachfolger von Wohnungseigentümern

Wie bereits erwähnt, stellt die Erhaltungsrücklage einen Bestandteil des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens nach § 9a Abs. 3 WEG dar. Dies hat zur Konsequenz, dass die einzelnen Wohnungseigentümer keinen Anteil an der Erhaltungsrücklage haben. Sie haben auch keinen "ideellen" Anteil an der Rücklage. Letztlich haben Wohnungseigentümer ganz allgemein keine unmittelbaren, ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.3 Auflassung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 39 Auflassung[1] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Sie ist ein dinglicher und kein schuldrechtlicher Vertrag und fällt daher nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Die Verpflichtung zur Auflassung kann auch auf gesetzlicher Vorschrift beruhen. Dann fehlt es an einem vor d...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 4 Ein von § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasstes Verpflichtungsgeschäft liegt vor, wenn ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Ein bei Abschluss des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts als Vertreter gem. § 164 Abs. 1 BGB für den Vertretenen Auftretender begründet für den Vertretenen die Steuerpflicht des Erwerbsvor...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger.[1] Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.4 Die Vertragsübernahme

Rz. 59 Die Vertragsübernahme ist im GrEStG nicht angesprochen. Sie ist daher unter die bestehenden Tatbestände zu subsumieren. Bei der Vertragsübernahme tritt der neue Vertragspartner an die Stelle des bisherigen Vertragspartners und übernimmt dessen gesamte vertragliche Rechtsposition. Die Vertragsübernahme ist vom Neuabschluss eines Vertrags zu unterscheiden. Eine Vertrags...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.2 Abtretung des Übereignungsanspruchs oder Abtretung der Rechte aus einem Meistgebot (Abs. 1 Nr. 5, 7)

Rz. 55 Durch die Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot wird wirtschaftlich das Gleiche erreicht wie durch einen Kaufvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber einerseits und einen Kaufvertrag zwischen Erwerber und einem Dritten andererseits. Erfasst werden damit vor allem die Fälle der mittelbaren Stellvertretung. In diesen Fällen erwirbt e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück.[1] Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich allein nach spezifischen grunderwerbsteu...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 54 Die in den Nrn. 5–7 behandelten Rechtsgeschäfte werden regelmäßig nicht für sich allein abgeschlossen, sondern im Zusammenhang mit einem anderen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang. Durch diese Bestimmungen sollen mögliche Umgehungsgeschäfte erfasst werden. Es handelt sich um die Abtretung von Rechten (Übereignungsanspruch, Rechte aus dem Meistgebot, Rechte aus einem Kau...mehr

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BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung

Einfacher und schneller mehr Wohnraum schaffen: Mit der großen Reform des Baugesetzbuchs geht es weiter Die große Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) nimmt wieder Fahrt auf – im Oktober trat im ersten Schritt der Bauturbo in Kraft. Jetzt haben die Spitzen von Schwarz-Rot nachgelegt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Bis tief in die Nacht am 28.11.2025 hat der Koalitionsaus...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB –[1] unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgega...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)

Rz. 94 Ein Grundstückstausch liegt vor, wenn sich in einem gegenseitigen Vertrag beide Vertragsparteien verpflichten, jeweils ein Grundstück auf den anderen Vertragspartner zu übereignen. Zivilrechtlich ist der Tausch in § 480 BGB geregelt. Danach finden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf[1] entsprechende Anwendung. Die Tauschpartner sind damit jeweils bezüglich d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags,[1] sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts.[2] Mit dem Meistgebot erlangt der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.1 Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag erstreckt sich auf die Übereignung und Übergabe eines fertigen Gegenstands. Dagegen ist ein Werkvertrag abzuschließen, wenn die Herstellung des Gegenstandes, also des sog. Werks, Vertragsinhalt sein soll.mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.4 Verträge: Das Augenmerk auf wesentliche Verträge richten

Sobald die typischen Jahresabschlussunterlagen wie Pensionsgutachten, Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung, Darlehensauszüge, Dividenden- und Steuerbescheinigungen sowie Saldenbestätigungen vorliegen, sollte das Augenmerk auf die (wesentlichen) Verträge des Abschlussjahres gerichtet werden. Dies können folgende Bestands- oder Neuverträge sein: Verträge mit Angehörigen und n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Anschaffungskosten

Rn. 381 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Begriff der AK gilt ausschließlich § 255 Abs 1 HGB (s Rn 113), egal, ob PV oder BV (BFH BStBl II 2017, 343; BFH BStBl II 2019, 170; BFH BStBl II 2020, 545; BFH IX R 14/20, BB 2023, 626; H 6.2 EStH 2023). Dh AK sind (BFH BFH/NV 2002, 966; FG Niedersachsen EFG 2017, 1418 rkr; BFH BStBl II 2019, 170; BFH IX R 14/20, BB 2023, 626):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftsgut, dessen Substanz sich verbraucht

Rn. 483 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 AfS-Objekte sind die Bodenschätze, die durch den Abbau in den in § 7 Abs 6 EStG bezeichneten Betrieben in ihrer Substanz verringert werden. Zu beachten ist hier der Unterschied zwischen dem Bodenschatz als Substanz und dem Recht, diesen zu nutzen (Gewinnungsrecht; GrS BFH BStBl II 2007, 508). Rn. 484 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu unterscheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbe) Beispiele für AK, Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche AK

Rn. 117 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Praxis-Beispiel Beispiele für AK inklusive Anschaffungsnebenkosten: beim Kaufvertrag: der Kaufpreis, bei Grundstückskaufverträgen auch Notarkosten für die Übertragungsurkunde (nicht: Grundschuldbestellungsurkunde), Grunderwerbsteuer, übernommene Verbindlichkeiten (FG Münster v 24.03.2023, 2 K 1801/22 E, BB 2023, 2160 (NZB wurde als unzulässi...mehr