Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Einzelne Gegenstände

Rz. 11 Alles, was durch Leistung übertragen oder begründet werden kann, kann vermächtnisweise vermacht werden. Dies kann sein: ein Geldbetrag, Übertragung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache, Zuwendung eines Nießbrauchs oder eines Wohnungsrechts, Anspruch auf dingliche Sicherung eines Rechts, Übernahmerecht, die Aufhebung eines dinglichen Rechts, Anspruch auf Erlass e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen

Rz. 15 Soweit der Beschwerte sich auf sein Unvermögen (§ 2170 Abs. 2 S. 1 BGB) beruft, obliegt ihm hierüber die Beweislast.[41] Rz. 16 Auch wenn beim Verschaffungsvermächtnis ein Dritter in die Erfüllung des Vermächtnisses eingeschaltet ist, ist der Anspruch und gegebenenfalls die Klage gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten zu richten. Der Bedachte kann nicht unmittelbar ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Verkauf

Rz. 2 § 2034 BGB bezieht sich abschließend und ausschließlich auf den freiwilligen Verkauf eines Miterbenanteils. Auf andere Verträge wird § 2034 BGB nach der ganz h.M. nicht entsprechend angewendet, gleich ob Schenkung,[2] gemischte Schenkung,[3] Sicherungsabrede,[4] Tausch,[5] Vergleich, Zwangsvollstreckung (§ 471 BGB)[6] oder Teilungsversteigerung gem. § 180 ZVG (kein Vor...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / I. Sinn und Zweck

Rz. 1 Die §§ 2371 ff. BGB regeln den Verkauf der Erbschaft als Ganzes, von Erbteilen, Bruchteilen derselben und von Vor- bzw. Nacherbschaft. In der Praxis kommt ein Kaufvertrag über die gesamte Erbschaft kaum vor. Größere Bedeutung hat der Verkauf eines Miterbenanteils.[1] Die Gründe für einen Verkauf und die hiermit verfolgten Zwecke sind vielfältig: ein Erbe kann eine schn...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Mit "überträgt" ist ausschließlich das dingliche Erfüllungsgeschäft gemeint, so dass es gleichgültig ist, ob das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ein Kaufvertrag ist (anders hinsichtlich des Entstehens des Vorkaufsrechts bei § 2034 BGB; siehe hierzu § 2034 Rdn 2). "Ein anderer" muss ein "Dritter" i.S.v. § 2034 BGB sein (siehe hierzu § 2034 Rdn 8), d.h. kein Mite...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Ausübung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht wird durch formlose Erklärung gegenüber dem veräußernden Miterben ausgeübt, § 464 Abs. 1 BGB. Es ist nicht erforderlich, dass bereits eine Mitteilung gem. § 469 Abs. 1 BGB erfolgt ist.[37] Ist der Erbanteil bereits dinglich auf den Käufer übertragen, so ist das Vorkaufsrecht ihm gegenüber auszuüben, § 2035 BGB, bzw. gegenüber dem nachfolgenden Empfän...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Frist zwei Monate

Rz. 13 Die Frist zur Ausübung (siehe hierzu Rdn 14) des Vorkaufsrechts beginnt für jeden Vorkaufsberechtigten individuell mit Zugang der Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages.[29] Diese Mitteilung hat gem. § 469 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) durch den veräußernden Miterben zu erfolgen. Die Frist beginnt jedoch gleichfalls, wenn der Käufer den...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2379 BGB regelt im Innenverhältnis die Verteilung von Nutzungen und Lasten für die Zeit vor Abschluss des Kaufvertrages. In Abweichung von der kaufrechtlichen Regelung des § 446 Abs. 1 BGB, wonach der Gefahrübergang mit Übergabe erfolgt, geht die Gefahr beim Erbschaftskauf mit Abschluss des Kaufvertrages über (§ 2380 S. 1 BGB). Die Nutzungen stehen ab diesem Zeitpunk...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Vorkaufsrecht der Miterben

Rz. 4 Beim Verkauf eines Miterbenanteils an einen Dritten haben die übrigen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§§ 2034, 2035 BGB). Damit wird den Miterben die Möglichkeit eröffnet, den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft zu verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten und die Auseinandersetzung oder das Fortbestehen der Gemei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 20 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, erfolgt durch S. 3 ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstan...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Erwerb durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft

Rz. 7 Der wichtigste Fall der Surrogation ist der rechtsgeschäftliche Erwerb mit Mitteln der Erbschaft, sog. Mittelsurrogation, Abs. 1 S. 1 Fall 3. Das Rechtsgeschäft muss hierbei vom Vorerben abgeschlossen worden sein; bei unberechtigten Verfügungen Dritter greifen §§ 816 oder 2019 BGB, nicht aber § 2111 BGB.[23] Eine Mittelsurrogation liegt bereits dann vor, wenn die Mitte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Voraussetzungen der Haftung

Rz. 2 Voraussetzung der Haftung des Käufers ist der Abschluss eines wirksamen Erbschaftskaufvertrages.[5] Ist der Vertrag wegen Formmangels nichtig, besteht demnach keine Haftung des Käufers.[6] Ist der Verkäufer gar nicht der wirkliche Erbe, so geht auch die Haftung nicht auf den Käufer über.[7] Die Haftung des Käufers erlischt, wenn der Kaufvertrag vor seiner (auch nur tei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsgeschäftlicher Erwerb

Rz. 10 Der Erwerb muss durch Rechtsgeschäft gemacht sein. Es reichen hier aber bereits Austauschvorgänge aus, die einen Erwerb kraft gesetzlicher Vorschrift vorsehen, z.B. das vom Erbschaftsbesitzer in der Zwangsversteigerung mit Mitteln der Erbschaft erworbene Grundstück.[24] Der Zweck des Rechtsgeschäfts ist gleichgültig; auch Dinge, die der Erbschaftsbesitzer für sich per...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Normzweck

Rz. 1 Die Formvorschrift des § 2371 BGB hat Warn-, Beratungs- und Beweisfunktion. Die Vertragsparteien sollen durch das Formerfordernis eine sachkundige Beratung erfahren[1] und auf die Bedeutung und das Risiko eines Kaufvertrages über eine Erbschaft hingewiesen und vor einem übereilten Abschluss gewarnt werden.[2] Daneben bezweckt die Formvorschrift im Interesse der Beteili...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Nutzungen und Lasten

Rz. 2 Nutzungen sind sowohl Früchte i.S.v. § 99 BGB als auch Nutzungen gem. § 100 BGB. Diese verbleiben für die Zeit bis zum Abschluss des Kaufvertrages dem Verkäufer. Rz. 3 Die Lasten einschließlich der Zinszahlungen, die auf die Zeit vor dem Erbschaftskauf entfallen, hat nach S. 2 der Verkäufer zu tragen. Dies gilt jedoch nicht für die von der Erbschaft zu entrichtenden Abg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Ausgleichungspflicht

Rz. 6 Vorteile aus einer Ausgleichungspflicht kommen nur beim Kauf eines Erbteils in Betracht.[13] Die Ausgleichungspflicht führt zu einer Vergrößerung des dem Käufer bei der Auseinandersetzung zufallenden Teils der Erbschaft. Die von einem Miterben zur Ausgleichung zu bringenden Beträge sind Vorempfänge aus der Erbschaft und müssen deshalb dem Käufer der Erbschaft zugutekom...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Beweislast

Rz. 6 Die Auslegungsregeln sind anzuwenden, wenn nach Anwendung der allgemeinen Auslegungsregeln Zweifel bestehen, ob ein nachträglich angefallener Erbteil, ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis oder Familienpapiere und Familienbilder mitverkauft sind.[15] Die Auslegungsregeln bestimmen zugleich auch die Beweislast. Die Beweislast trifft denjenigen, der einen von ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2382 BGB regelt die Haftung des Käufers im Außenverhältnis zu den Nachlassgläubigern; für das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer regelt § 2378 BGB die Verpflichtung des Käufers zur Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten. Zweck der Norm ist es, den Gläubigern das Vermögen des Erblassers als Haftungsobjekt zu erhalten.[1] Der Käufer wird daher wie ein Gesam...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 In Ergänzung zu § 2374 BGB verpflichtet Abs. 1 den Verkäufer zum Wertersatz, wenn er ohne Kenntnis des Käufers vor Abschluss des Erbschaftskaufs einen Erbschaftsgegenstand verbraucht, veräußert oder belastet hat, ohne dass hierfür dem Nachlass ein Gegenwert zugeflossen ist. Die Regelung entspricht dem mutmaßlichen Parteiwillen und dem Zweck des Erbschaftskaufs, dass de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Kein formgültiges Rechtsgeschäft erforderlich

Rz. 5 Str. ist, ob die Anwendung des § 2030 BGB ein formgültiges Rechtsgeschäft verlangt. Dies ist mit der h.M. zu verneinen.[6] Das Schutzbedürfnis des Erben wird durch die Formnichtigkeit des Erbschaftskaufs kaum verringert. Auch ein formnichtiger Erbschaftskaufvertrag wird regelmäßig vollzogen werden. Bei der Übertragung eines Erbteils wird durch eine Beurkundung des Über...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Freistellung von einer Haftung nach Abs. 2

Rz. 6 Abs. 2 enthält eine Freistellung des Verkäufers von einer Haftung wegen Verschlechterung, Untergang oder einer aus sonstigen Gründen eingetretenen Unmöglichkeit der Herausgabe eines Erbschaftsgegenstandes. Auch Abs. 2 bezieht sich nur auf die Zeit vor Abschluss des Kaufvertrages, danach gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 437 ff. BGB).[14] Die Freistellung gilt una...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / 2. Erbteilskauf

Rz. 10 Auch wenn die §§ 2371 ff. BGB stets nur den Verkauf der "Erbschaft" nennen, sind sie nach allg. Meinung auf den Verkauf eines Erbteils durch einen Miterben entsprechend anwendbar (§ 1922 Abs. 2 BGB).[24] Verkauft ein Miterbe sein Anteil am noch nicht auseinandergesetzten Nachlass, dann ist Gegenstand des Kaufvertrages die quotenmäßig bestimmte Teilhaberschaft an der G...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Nutzungen und Lasten (S. 2)

Rz. 3 Mit Abschluss des Kaufvertrages gehen auch die Nutzungen und Lasten auf den Käufer über. S. 2 nimmt die Regelung des § 2379 BGB auf und bestimmt, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Nutzungen beanspruchen kann und die Lasten zu tragen hat.[7] Die außerordentlichen Lasten i.S.v. § 2379 S. 3 BGB hat der Käufer auch schon für die Zeit vor Vertragssc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage

Rz. 3 Durch den Wegfall eines Vermächtnisses[5] erfährt die Erbschaft einen unmittelbaren, bei einem Verschaffungsvermächtnis (§ 2170 BGB) einen mittelbaren Vermögenszuwachs. Dieser vermögenswerte Vorteil steht nach § 2372 BGB dem Käufer zu. Das Gleiche gilt bei einem Wegfall der Leistungspflicht aus einer Auflage (§ 1940 BGB). Rz. 4 Vorteile aus dem Wegfall eines Vermächtnis...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 In Ergänzung zu § 2382 BGB regelt § 2383 BGB den Umfang der Haftung des Käufers für Nachlassverbindlichkeiten und die Möglichkeiten seiner Haftungsbeschränkung. Nach dem Normzweck soll mit dem Abschluss des Kaufvertrages eine Universalsukzession des Käufers in die Passiva der Erbschaft erfolgen.[1] Die Haftung des Käufers wird im Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch d...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / III. Rechtsnatur

Rz. 3 Der Erbschaftskauf ist ein schuldrechtlicher Vertrag, auf den alle für Kaufverträge geltenden Vorschriften (§§ 433 ff. BGB), auch die Regelungen der §§ 320 ff. BGB,[4] Anwendung finden, soweit die §§ 2371 ff. BGB keine abweichenden Regelungen enthalten. Die Regelungen der §§ 2372–2381 BGB sind dispositiv. Zwingend sind die Regelungen in § 2371 BGB (Form), §§ 2382, 2383...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / 1. Pflichten des Verkäufers

Rz. 12 Der Verkäufer ist zur Verschaffung des Eigentums an dem Vertragsgegenstand (Erbschaft bzw. Erbteil) verpflichtet, § 433 Abs. 1 BGB. Der Käufer ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn nicht der Verkäufer, sondern der Käufer Erbe geworden wäre. Maßgebend ist dabei die Erbenstellung, wie sie sich zum Zeitpunkt des Verkaufs darstellt. Ein Erbteil, der dem Verkäufer n...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Einsicht in Grundbuch und Handelsregister

Rz. 65 In aller Regel hat der Pflichtteilsberechtigte ein erhebliches Interesse daran, die ihm vom auskunftsverpflichteten Erben oder Beschenkten gemachten Angaben möglichst aus eigenen Erkenntnisquellen zu verifizieren bzw. auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann eine Einsicht in das Grundbuch äußerst wertvoll sein, da sie nicht nur über den Umfa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Voraussetzungen der Auslegungsregeln

Rz. 2 Nach der Auslegungsregel des S. 1 sind nach Abschluss des Erbschaftskaufvertrags angefallene Erbteile nicht mitverkauft. Hierbei kann es sich um einen Erbteil aufgrund einer Nacherbfolge (§§ 2100 ff., 2139 BGB) oder aufgrund des Wegfalls eines Miterben bei gesetzlicher (§ 1935 BGB) oder gewillkürter Erbfolge (§§ 2094, 2096 BGB) handeln. Die Auslegungsregel findet nur A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Ersatzpflicht nach Abs. 1

Rz. 2 Verbraucht werden können Sachen (§ 92 BGB) und Rechte, indem sie für Zwecke und zum Vorteil des Verkäufers verwendet werden. Als Verbrauch ist es daher auch anzusehen, wenn der Verkäufer mit Mitteln der Erbschaft eigene Verbindlichkeiten tilgt oder eine Nachlassforderung gegen eine persönliche Verbindlichkeit aufrechnet.[5] Verbrauch ist auch möglich durch Verbindung, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 24. Muster: Individual-Kaufvertrag über eine Forderung

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.11: Individual-Kaufvertrag über eine Forderung Kaufvertrag zwischen Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehend "Verkäufer" genannt – und Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehend "Käufer" genannt – § 1 Kaufgege...mehr

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§ 27 Kaufrecht / II. Kaufvertrag

1. Typische Sachverhalte Rz. 2 Frau Schnell beabsichtigt, ihren gebrauchten BMW 325i an Herrn Alt zu verkaufen. Sie möchte den Kaufpreis möglichst in bar. Der Kaufvertrag soll vor der Übergabe unterzeichnet werden. Im vorgenannten Fall teilt Herr Alt beim Übergabetermin mit, dass er aufgrund eines günstigeren Angebots vom Kauf Abstand nehme. Frau Schnell hält am Kaufvertrag fe...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 12. Muster: Individual-Kaufvertrag mit ratenweiser Kaufpreiszahlung und Eigentumsvorbehalt

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.5: Individual-Kaufvertrag mit ratenweiser Kaufpreiszahlung und Eigentumsvorbehalt Kaufvertrag zwischen Frau/Herr _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehend "Verkäufer" genannt – und Frau/Herr _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehe...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Individual-Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.1: Individual-Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug Kaufvertrag zwischen Frau/Herr _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehend "Verkäufer" genannt – und Frau/Herr _________________________, _________________________ (Name, Anschrift) – nachstehend "Käufer" genannt – Verkä...mehr

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§ 27 Kaufrecht / IV. Muster: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht Kaufvertrag zwischen der Bonner-Loch-Baumaschinen GmbH, Industriestraße 92, 53119 Bonn, Deutschland – im Folgenden: Verkäufer – und der Les Trous de Paris S.A., 6, rue du Trou, 75016 Paris, Frankreich – im Folgenden: Käufer –mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 7 Es gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen (§§ 104 ff. BGB) und Verträge (§§ 145 ff. BGB). Notwendiger Inhalt des Kaufvertrags ist die genaue Bezeichnung der Sache. Darüber hinaus müssen sich die Vertragsparteien über die Höhe des Kaufpreises einig sein – andernfalls kommt, vorbehaltlich eines Leistungsvorbehalts, ein Kaufvertrag nicht zustande.[1] Schrif...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Kaufverträge über Waren mit digitalen Elementen

Rz. 21 Kaufrecht und die kaufrechtlichen Sondervorschriften der §§ 475b, 475c BGB kommen zur Anwendung, wenn ein Verbrauchsgüterkaufvertrag über eine Ware mit digitalen Elementen vorliegt. In diesem Fall sind die §§ 327b ff. BGB nicht anwendbar, § 327a Abs. 2 und 3 BGB. Ein Kaufvertrag über eine Ware mit digitalen Elementen liegt gem. § 327a Abs. 3 S. 1 BGB vor, wenn die Ber...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 28 Leasing / X. Muster: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage gegen den Lieferanten

Rz. 121 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Klage gegen den Lieferanten Sehr geehrte/r _________________________ in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich unter Vorlage einer beglaubigten Kopie der auf mich lautenden Vollma...mehr

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§ 27 Kaufrecht / VI. Kaufverträge über eBay

1. Typische Sachverhalte Rz. 171 Frau Grün bot in einem Online-Auktionshaus ein Teeservice zum Verkauf an. Die Annonce wurde in der Rubrik "Kunst und Antiquitäten" eingestellt und mit den Worten "Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT" beworben. Herr Schwarz ersteigerte das Service zu einem Preis von 89,90 EUR. Frau Grün übersendete Herrn Schwarz nach Überweisung des ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Muster: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 133 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.18: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbewegli...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Muster: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.17: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der _________________________ (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Muster: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 134 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.19: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt sechs Monate. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglic...mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 174 Der Abschluss von Kaufverträgen über eBay richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen, den kaufrechtlichen Besonderheiten und den eBay-AGB. Diese AGB muss jeder, der eBay nutzen möchte, zuvor akzeptieren und macht diese somit zum Inhalt des Vertrages.[309] Das Zustandekommen eines Vertrages ist davon abhängig, welche der von ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 193 Für den Vertragsschluss und den Nachweis des Vertragsinhalts legt Art. 11 UN-Kaufrecht den Grundsatz der Formfreiheit fest, der ergänzt durch Art. 29 UN-Kaufrecht auch für die Vertragsänderung und -aufhebung gilt.[374] Anders als §§ 315 f. BGB verlangt das UN-Kaufrecht für das Vorliegen eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags in der Regel neben der Benennung von ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 14. Muster: Klage wegen Rückabwicklung

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.21: Klage wegen Rückabwicklung An das Amtsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Guck, _________________________ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________ Sat-GmbH, ___________...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / 18. Muster: Kaufpreisklage

Rz. 51 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.8: Kaufpreisklage An das Landgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Frau Stephanie Schnell, _________________________ (Anschrift), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn Alexander Alt, _________________________...mehr