Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 131 Jede Kanzlei für sich ist verschieden – bedingt durch die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und ihre Mitarbeiter, die der Kanzlei eine persönliche und individuelle Note geben, durch die Größe der Kanzlei und nicht zuletzt durch die vielen verschiedenen Rechtsgebiete. Einige Kanzleien spezialisieren sich auf bestimmte Rechtsgebiete und andere Kanzleien sind "Wald- und W...mehr

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§ 14 Personalwesen / J. Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung

Rz. 98 Immer weniger Schulabgänger entscheiden sich für eine Ausbildung zur/zum ReFa oder ReNo, so dass die Mitarbeitermotivation und vor allem die Mitarbeiterbindung eine immer größere Rolle in den Kanzleien spielen, da auch hier ein Fachkräftemangel herrscht. Rz. 99 Zunächst könnte man meinen, ein entsprechend hohes Gehalt würde ausreichen, um Mitarbeiter zufriedenzustellen...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 24 Ein nicht zu unterschätzender Aufgabenbereich in einer Anwaltskanzlei ist die Betreuung und der Umgang mit Mandanten. So sind in erster Linie Sie Kontaktperson und Ansprechpartner der Mandanten. Rz. 25 So wie Sie erwarten, höflich behandelt zu werden, wenn Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, so hat auch der Mandant selbstverständlich einen Anspruch darauf, von Ihn...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Abweichende Vereinbarung des Gegenstandswertes

Rz. 25 Bei den Darstellungen zu den Vergütungsvorschriften konnten Sie bereits sehen, dass im Wesentlichen im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und unter Umständen die Einigungsgebühr entsteht. Rz. 26 Von den Gebühren hängt es nicht ab, ob die Vergütungsberechnung "hoch" oder niedrig ausfällt. Rz. 27 Praxistipp: Sie sollten für sich eine Statistik...mehr

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§ 1 Berufsrecht / F. Anwaltsvertretung im Krankheitsfall und Urlaubsvertretung

Rz. 39 Jeder hat das Bedürfnis nach Erholung und Urlaub – so auch der RA. Während dieser Zeit sollte er sich für gewöhnlich nicht in der Kanzlei aufhalten, sondern dort, wo Entspannung und Erholung vom Arbeitsalltag garantiert sind. Es kommt aber auch vor, dass der RA wegen Krankheit gehindert ist, in der Kanzlei anwesend zu sein und seinen Beruf auszuüben. Rz. 40 Um aber ein...mehr

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§ 14 Personalwesen / VII. Exkurs: Geschenke an Geschäftspartner (Mandanten)

Rz. 171 Geschenke an andere Personen, die nicht Arbeitnehmer der Kanzlei sind, sind vom Grundsatz her gem. § 4 Abs. 5 EStG vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, und wirken daher nicht gewinnmindert, auch wenn sie aus betrieblichen Gründen erfolgen. Rz. 172 Das Gesetz sieht lediglich eine einzige Ausnahme vor und zwar für Geschenke an Geschäftspartner, die betrieblich vera...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Fahrtkosten

Rz. 95 Sofern der RA mit dem Kanzlei-Pkw unterwegs ist, fallen keine extra Reisekosten an. Diese sind durch die Betriebsausgaben gedeckt, die der Pkw verursacht, d.h. Benzin, Reparaturkosten, Versicherung, Steuer, Abschreibung etc. Sollte der RA nicht den Kanzlei-Pkw für die Auswärtstermine nutzen, sind die Fahrtkosten als Betriebsausgabe in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Al...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Einschaltung mehrerer Rechtsanwälte bei überörtlicher Sozietät

Rz. 468 Erhält eine überörtliche Sozietät einen Prozessauftrag, tritt keine Veränderung der Gebührenlage ein, wenn diese Kanzlei (z.B. in Frankfurt) den Auftrag erhält und die notwendigen Informationen an einen anderen RA der überörtlichen Sozietät (z.B. in Hamburg) übermittelt. Fertigt in diesem Fall die Hamburger Kanzlei die erforderlichen Schriftsätze und die Frankfurter ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / VII. Telefonzeiten und Anrufbeantworter

Rz. 17 Das Thema Telefonzeiten führt grds. zu Konflikten. Unter Servicegesichtspunkten ist eine möglichst umfangreiche Telefonzeit wünschenswert und entspricht wohl auch der Tendenz zum gehobenen Dienstleistungsbüro. In Anbetracht der geänderten Arbeitswelt gibt es immer mehr Anwaltskanzleien, die von morgens 09.00 Uhr bis abends um 20.00 Uhr erreichbar sind. Dagegen spricht j...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / I. Vorbemerkungen

Rz. 232 Ursprünglich hatten wir vor, zu diesem Thema nichts zu schreiben, weil wir ja davon überzeugt sind, dass Sie ein Kapitel über Wiedereinsetzung nicht benötigen, da Sie alle Fristen sicher beherrschen, unter Beachtung aller zu treffenden organisatorischen Maßnahmen notieren und den unerledigten Ablauf verhindern. Soviel zur Theorie. Rz. 233 Eine mögliche Fehlerfreiheit ...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / II. Sicherheit des beAs und unterschiedliche beA-Karten

Rz. 10 Die Sicherheit des beAs wird durch zwei Verfahren garantiert: Bei der Anmeldung zum beA-Postfach muss sich jeder Benutzer stets mit zwei voneinander getrennten Sicherungsmitteln ausweisen (sogenannte Zwei-Faktoren-Authentifizierung). Der Benutzer muss bei der Anm...mehr

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§ 14 Personalwesen / D. Einladung zum Bewerbungsgespräch

Rz. 21 Hat sich der RA für einen engeren Kreis von Bewerbern entschieden, so werden diese meist durch das Sekretariat zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Auch hier ist besondere Sorgfalt erforderlich, um die Kanzlei vor unerwarteten Kosten zu bewahren. Rz. 22 Wird der Bewerber durch die Kanzlei zu einem Gespräch eingeladen, so sind die Vorstellungskosten nach §§ 662, 670 BGB...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Private E-Mail- (und Internet-) Nutzung

Rz. 189 Inzwischen verfügen die meisten Kanzleien über einen Internetzugang und viele Kolleginnen und Kollegen haben einen Arbeitsplatz mit Netzanbindung. Da E-Mails häufig zur internen Kommunikation innerhalb der Kanzleien genutzt werden, haben viele Kolleginnen und Kollegen eine eigene E-Mail-Anschrift. Dies verleitet teilweise dazu, vom Arbeitsplatz aus privat E-Mails zu ...mehr

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§ 14 Personalwesen / N. Ausbildung zur ReFa

Rz. 210 Am 29.8.2014 wurde die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan ausgefertigt und am 11.9.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die novellierte Ausbildungsordnung trat sodann für alle Ausbildungsverhältnisse in Kraft, die nach dem 1.8.2015 begründet worden sind. Rz. 211 Die Ausbildung soll nunmehr handlungsorientiert erfolgen und...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / a) Stammplatz

Rz. 142 Es ist dringend zu empfehlen, für den P-Kalender einen festen "Stammplatz" in der Kanzlei zu bestimmen. Nach Möglichkeit sollte dies der Postein- und -ausgangsarbeitsplatz sein. So weiß jeder Mitarbeiter der Kanzlei, wo sich der P-Kalender befindet. Der Fristensachbearbeiter erspart sich dadurch (gerade in Großkanzleien) das zeitaufwändige Suchen des Kalenders.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 262 Bei der elektronischen Akte geht es darum, unterschiedliche Informationsobjekte (wie z.B. ein- und ausgehende Post) so miteinander zu verknüpfen, dass der Benutzer durch einen Blick in die elektronische Akte eine ganzheitliche, vorgangsbezogene Sicht auf alle relevanten Informationen bekommt. Elektronische Akten gleichen dabei hinsichtlich ihrer Struktur oftmals der p...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 1. Finanzbuchhaltung

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§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Mandanten-Aufnahmebogen

Rz. 41 Zu Ihren Aufgaben zählt auch, den RA mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten in der Weise zu unterstützen, dass Sie ihm eine Reihe von Aufgaben abnehmen können, damit er in der Lage ist, sich auf seine eigentliche Arbeit zu konzentrieren. Rz. 42 Stellen Sie sich vor, ein neuer Mandant betritt die Kanzlei. Der RA hat gerade Zeit und bittet den Mandanten in das Besprechun...mehr

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Vorwort 2025

Das Werk "Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder" ist nun bereits in 5. aktualisierter Auflage erschienen, diesmal mit neuem Autorenteam. Die begründenden Autoren, Gundel Baumgärtel, Michael Brunner-Ovadia und Ivana Bugarin, haben dieses Fachbuch nur "Der Allrounder" genannt, denn das ist es: Ein Fachbuch für Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und auch Re...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IV. Vorschuss und Übernahme des Auftrags

Rz. 141 In der Annahme eines Auftrags ist der RA grds. frei. Er kann regelmäßig nicht gezwungen werden, einen bestimmten Auftrag anzunehmen und diesen auszuführen. Auch wird vom RA nicht verlangt, dass er unentgeltlich tätig ist. Der RA kann, darf, sollte und muss in heutigen Zeiten die Annahme des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Annahme des A...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Grundlagen

Rz. 251 Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung von Fremdgeldern befinden sich in § 4 BORA, § 43 BRAO und §§ 2 Abs. 2 S. 2, 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz).mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / G. E-Mailverkehr/Outlook

Rz. 164 Mittlerweile hat fast jede Kanzlei einen internetfähigen Rechner und zumindest eine eigene E-Mail-Adresse. Der Fortschritt kommt also auch in den Kanzleien an. Rz. 165 Die meisten Kanzleien verwenden derzeit wohl Outlook 2019/2021 bzw. Outlook 365 als E-Mail-Programm, so dass nachstehend die Einstellungen anhand dieser Versionen dargestellt werden. Die theoretischen G...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / I. Allgemeines

Rz. 1 Am 16.10.2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vom 10.10.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet, das stufenweise und seit dem 1.1.2022 vollständig in Kraft getreten ist. Die schriftsätzliche Kommunikation für die Rechtsanwaltschaft mit Gerichten und Behörden auf der technischen und rechtlichen Grundlage...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Termin- und Fristenkalender

Rz. 136 Der Termin- und Fristenkalender ist das elementarste Organisationsmittel einer Kanzlei. Rz. 137 Ein Termin- und Fristenkalender besteht i.d.R. aus einem Rz. 138 Der Termin- und Fristenkalender gibt Ihnen auf den ersten Blick sofort Auskunft über an...mehr

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§ 14 Personalwesen / IV. Gesprächsverlauf

Rz. 82 Nach der Gesprächseröffnung sollte zunächst das Feedback des Mitarbeiters an den Chef erfolgen. Infolgedessen könnten einige der nachstehenden Fragen beantwortet werden:mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 1. Zuständige Bearbeiter des Posteingangs

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§ 1 Berufsrecht / II. Personenkreis

Rz. 6 Nicht nur die Mitarbeiter des RA, sondern auch alle sonstigen Personen, die bei der beruflichen Tätigkeit des Anwalts mitwirken, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Hierzu gehören unzweifelhaft aber eben auch (und leider gerne vergessen) Rz. 7 In § 2 ...mehr

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§ 14 Personalwesen / I. Umgang mit E-Mail-Bewerbungen

Rz. 10 Wie bereits unter § 2 Rdn 171 ff. dargestellt, ist es äußerst hilfreich, sein E-Mail-Postfach zu strukturieren. Es bietet sich hier an, verschiedene Ordner anzulegen. Diese könnten z.B. sein: Rz. 11 Denken Sie daran, dass es der Höflichkeit und der Schnelligkeit des E-Mail-Verkehrs entspricht, wenn der Bewerbe...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 2. Erstellung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses

Rz. 273 Gem. Art. 30 DSGVO muss ein Verzeichnis über alle Datenverarbeitungen der Kanzlei erstellt werden, hierzu gehören insbesondere Das Verzeichnis muss schriftlich oder elekt...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / VIII. Konfliktbewältigung durch aktives Zuhören

Rz. 18 In Telefonschulungen wird "aktives Zuhören" zur Konfliktbewältigung empfohlen. Dabei liegt die eigene Konzentration ganz aufseiten des Gesprächspartners. Aktives Zuhören besteht dabei aus drei Schritten: Bei der Zusammenfassung sollte der...mehr

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§ 14 Personalwesen / V. Betriebsveranstaltungen

Rz. 132 Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich einer Betriebsveranstaltung zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG). Rz. 133 Unter Betriebsveranstaltungen fasst man dabei alle Veranstaltungen, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben, darüber hinaus aber auch bet...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / a) Allgemeines

Rz. 82 Im Hinblick auf die Ermittlung, Berechnung und Notierung von Fristen muss zunächst eine Arbeitsanweisung erfolgen, welche Fristen von dem Fristensachbearbeiter ermittelt, berechnet und notiert werden und welche Fristen von dem RA zu ermitteln und zu berechnen sind. Rz. 83 Zu unterscheiden ist dabei zwischen den in Ihrer Kanzlei gängigen Fristen und den Fristen, die in ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 1. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Rz. 272 Sind in einer Kanzlei mehr als zehn Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt, so ist zwingend ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 Abs. 4 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG-neu zu bestellen. Hierbei ist zu beachten, dass es auf die Kopfzahl der Personen ankommt und sowohl die Kanzleiinhaber als auch die Angestellten und freien Mitarbeiter "als eine Person...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / I. Allgemeines

Rz. 1 Sie alle haben schon Einkäufe für die Kanzlei getätigt (Kauf von Briefmarken, Kaffee, Putzmitteln oder dergleichen). Meistens sind das Arbeiten, die während der Ausbildungszeit (gelegentlich) erledigt werden mussten. Regelmäßig werden die mahnenden Worte "Vergessen Sie nicht, sich die Rechnung geben zu lassen. Das ist ganz wichtig." mit auf den Weg gegeben. Hat man die...mehr

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Geleitwort

Im Jahr 2008 entwickelte Gundel Baumgärtel die Idee, ein praxisorientiertes Fachbuch zu verfassen. Sie konnte Ivana Bugarin und mich sofort für das Projekt gewinnen. Bereits in der Anfangsphase wurde deutlich, wie unterschiedlich unser Arbeitsalltag in den jeweiligen Kanzleien gestaltet war. Dennoch vereinte uns die Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben. In unseren Kanzleie...mehr

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§ 14 Personalwesen / G. Berechnung Umlage U 1 (Krankheit)

Rz. 60 Arbeitnehmer haben grds. im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Um kleine bzw. mittelständische Betriebe finanziell zu entlasten, wurde die sog. Umlage U1 eingeführt. An diesem Umlageverfahren nehmen alle Arbeitgeber mit regelmäßig bis zu 30 Beschäftigten teil, sodass die meisten Kanzleien umlagepflichtig sind. Die umlagepflichtigen A...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Richtiger Mitarbeiter

Rz. 13 Besonders wichtig ist ferner, dass ein Anrufer möglichst direkt – ohne weitere Umwege – mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbunden wird, denn nichts ist nerviger als mehrfach weiterverbunden zu werden und andauernd in die Warteschleife zu kommen. Zudem bekommt der Anrufer dabei den Eindruck, das Büro wäre schlecht organisiert, da man ihm nicht sofort weiterhelfen ko...mehr

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§ 14 Personalwesen / III. Teilurlaub

Rz. 41 § 5 BUrlG sieht in folgenden drei Fällen einen Anspruch auf Teilurlaub vor: Rz. 42 In allen o.g. Fällen entsteht 1/12 des Jahresurlaubs je vollen Kalende...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 3. Kontrolle des Posteingangs

Rz. 57 Der Posteingang findet nicht nur am Vormittag statt, wenn der Briefträger im günstigsten Fall die Eingangspost auf Ihren Schreibtisch legt, sondern über den ganzen Tag verteilt – auch außerhalb der Bürozeiten. Sicherlich kennen Sie die Flut von E-Mails und Telefaxen, die zunächst an einem Montagmorgen im Büro warten. Mittlerweile gibt es auch private Postzusteller, die...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / F. Sofortige Beschwerde

Rz. 201 Einige sofortige Beschwerden werden typischer Weise selbstständig von den in einer Kanzlei beschäftigten Mitarbeitern bearbeitet. Eine Auswahl dieser sofortigen Beschwerden sind hier dargestellt. Selbstverständlich wird nicht auf alle möglichen sofortigen Beschwerden eingegangen, sondern auf die im Büroalltag am häufigsten vorkommenden. I. Allgemeines Rz. 202 Gegen ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Korrespondenzanwalt/Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 28 Nicht selten muss der RA einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnehmen, der oftmals auch weit außerhalb der Ortes seines Kanzleisitzes stattfindet. Je größer die Entfernung zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort ist, desto eher stellt sich die Frage, ob der RA die Gerichtstermine selbst wahrnehmen oder ein anderer RA mit der Vertretung im Gerichtstermin beauftragt werden ...mehr

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§ 1 Berufsrecht / IV. Formulierung

Rz. 9 Es gibt unterschiedlich lange Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, die alle ihren Zweck erfüllen. Die meisten Rechtsanwaltskammern haben entsprechende Formulare auf ihren Seiten ins Netz gestellt. Die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie auf der Homepage www.recht-clever.info/wp-content/uploads/2021/04/Verschwiegenhei...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / B. Richtiges Telefonieren

Rz. 3 Eigentlich könnte man meinen, telefonieren kann jeder. Die Telefon-Praxis ist jedoch allzu häufig sehr ernüchternd. Gerade das Telefon spielt in der Anwaltskanzlei eine bedeutende Rolle, da der Mandant meist mit einem Telefonat den ersten Kontakt mit der Kanzlei aufnimmt. Und der erste Eindruck entscheidet häufig, ob ein Mandat erteilt wird. I. Annahme des Telefonats Rz...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 2. Privateinlagen

Rz. 139 Sollte das Kanzleikonto nicht über ein entsprechendes Guthaben verfügen, um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann es auch sein, dass der RA im Laufe des Jahres Einlagen erbringen muss. Rz. 140 Zum Jahresende, wenn der Gewinn feststeht, kann dann überprüft werden, ob der Anwalt zu viel oder zu wenig aus der Kanzlei entnommen hat.mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Formular

Rz. 25 Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden. Rz. 26 Praxistipp: Einen entsprechenden Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf Rz. 27 Bevor die verschied...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / VI. Zentrales Schutzschriftenregister (ZSSR)

Rz. 74 Bereits seit dem 1.1.2017 besteht die Verpflichtung für RAe, Schutzschriften zur Verhinderung eines Verfügungsbeschlusses ohne mdl. Verhandlung gem. § 944 ZPO in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nur noch in elektronischer Form über das Zentrale Schutzschriftenregister einzureichen. Die Gerichtskosten für die Einreichung einer Schutzschrift betragen gemäß § 1 Nr....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Vergütung

Rz. 624 Gerade in der Zwangsvollstreckung gehen oftmals Zahlungen für den Auftraggeber (sog. Fremdgeld) auf dem Konto des RA ein. Der RA muss Fremdgelder grds. an den Auftraggeber weiterleiten. Rz. 625 Der RA ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (§ 43a Abs. 7 S. 1 BRAO). Fremde Gelder sind unverzüglich, d.h., o...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / II. Betriebsausgaben

Rz. 76 Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG definiert. Es handelt sich um Aufwendungen, die durch die Kanzlei veranlasst sind und sie müssen notwendig, angemessen, üblich und zweckmäßig sein. Aber nicht alle Aufwendungen sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Rz. 77 Steuerrechtlich sind nicht alle betrieblich veranlassten Betriebsausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen. I...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Forderungsbuchhaltung

Rz. 20 Neben der Mandantenbuchhaltung (Verhältnis Mandant und RA) kann im Wege der Forderungsbuchhaltung (Verhältnis Mandant und Gegner), also bei Forderungen des Mandanten gegen einen Dritten oder umgekehrt, die gesonderte Abrechnung des Kontos durch den RA erfolgen (Zwangsvollstreckungsangelegenheiten). Aber auch hier steht eine direkte Verknüpfung zur Finanzbuchhaltung. Z...mehr