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Beratungsfeld Vermögensberatung / 3.8 Honorar

Dipl.-Betriebsw. Armin F. Schiehser, Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg
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Bevor die Kanzlei Beratungsleistungen anbietet, muss sich vorher Gedanken über das notwendige bzw. das gewünschte Honorar gemacht werden. Unsicherheiten beim Thema Honorar führen in vielen Fällen zur Ablehnung des Beratungsangebots. Dies betrifft die vom Mandanten spürbare Unsicherheit beim Berater und wirft beim Mandanten die Frage auf, wie er das Honorar für angemessen halten soll, wenn nicht einmal der Berater sicher hinter dem Honorar steht. Darüber hinaus betrifft es aber auch die Unsicherheit des Mandanten über das Honorar, wenn dieses für ihn im Vorfeld nicht kalkulierbar ist.

3.8.1 Die Honorarkalkulation

Die Zahlungsbereitschaft des Mandanten stellt für den Berater eine sehr schwer greifbare, aber dennoch enorm wichtige Größe dar, denndieObergrenze des Honorars ist die Zahlungsbereitschaft des Mandanten.

Bei bestehenden Mandaten hat der Berater häufig viele Erfahrungswerte aus den Standardleistungen und bereits erfolgten Beratungen, wie die Zahlungsbereitschaft des einzelnen Mandanten einzuschätzen ist. Der Berater muss aber zuerst für sich entscheiden, ob er bei der Honorarkalkulation die Zahlungsbereitschaft überhaupt berücksichtigen will, denn er kann grundsätzlich mit zwei Honorarkonzepten an die Mandanten herantreten:

  1. Maßstab der Honorarkalkulation ist nur das einheitliche Kalkulationsschema der Kanzlei. Die individuelle Zahlungsbereitschaft des Mandanten spielt keine Rolle. Bei diesem Konzept können Preise besser im Vorfeld nach außen kommuniziert werden.

    Der Vorteil liegt in der Botschaft, dass jeder das Gleiche zahlt. Preisverhandlungen sind damit ausgeschlossen. Dieses Konzept wird von vielen Mandanten geschätzt, weil sie nicht von der Sorge beeinflusst werden, mehr zu zahlen als andere.

    Der Nachteil ist, dass eventuelle Extragewinne durch höhere Honorare bei zahlungsbereiten Mandanten n...

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