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Beratungsfeld Vermögensberatung / 2.2.2 Ist-Zustand erfassen

Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg
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Die Datenerhebung ist im Regelfall die zeitintensivste Arbeitsphase einer Planung.[1] Unter dem Gesichtspunkt einer effizienten und wirtschaftlichen Erstellung ist deshalb ein besonders hohes Augenmerk auf die organisatorischen Aspekte zu legen. Deshalb sollte zu jedem Beratungsthema eine Checkliste der notwendigen Daten vorliegen. Die zu berücksichtigenden Daten lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen:

a) Planungseckdaten

Planungseckdaten legen die Rahmenbedingungen der Planungsrechnung fest. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Einschätzungen, die für die logische Fortentwicklung der Planung benötigt werden. Diese Daten sind gemeinsam mit dem Mandanten zu ermitteln. Wesentliche Planungseckdaten sind bei den meisten Beratungsanlässen:

  • Inflationserwartung
  • Planungshorizont
  • Einschätzung der zukünftigen Zinsentwicklung
  • Einschätzung von zukünftigen Wertentwicklung z. B. Immobilien

Bei der Ermittlung der Planungseckdaten sollte der Steuerberater darauf achten, dass er diese Daten vor Beginn der Datenerfassung gemeinsam mit dem Mandanten festlegt. Dadurch stellt er sicher, dass sich der Mandant mit den späteren Planungsergebnissen identifizieren kann.

Im Hinblick auf die spezielle Definition der Dienstleistung aus Sicht des Steuerberaters ist es besonders wichtig, dass es sich hier um globale Einschätzungen handelt.

b) Vermögens-, Finanz- und Steuerdaten des Mandanten

Diese Daten ergeben sich sowohl aus Wertnachweisen wie Darlehensverträgen, Versicherungsscheinen, Mietverträgen etc., als auch aus Einschätzungen des Mandanten wie z. B. die Einschätzung der zu erwartenden Instandhaltungskosten einer bestimmten Immobilie im Planungszeitraum.

Bei der Ermittlung dieser Daten sind interne Quellen wie Einkommensteuererklärungen und Dauerakten heranzuziehen. Zusätzlich...

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