Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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§ 2 Kanzleiorganisation / 1. Zuständige Bearbeiter des Posteingangs

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§ 1 Berufsrecht / II. Personenkreis

Rz. 6 Nicht nur die Mitarbeiter des RA, sondern auch alle sonstigen Personen, die bei der beruflichen Tätigkeit des Anwalts mitwirken, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Hierzu gehören unzweifelhaft aber eben auch (und leider gerne vergessen) Rz. 7 In § 2 ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Termin- und Fristenkalender

Rz. 136 Der Termin- und Fristenkalender ist das elementarste Organisationsmittel einer Kanzlei. Rz. 137 Ein Termin- und Fristenkalender besteht i.d.R. aus einem Rz. 138 Der Termin- und Fristenkalender gibt Ihnen auf den ersten Blick sofort Auskunft über an...mehr

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§ 14 Personalwesen / IV. Gesprächsverlauf

Rz. 82 Nach der Gesprächseröffnung sollte zunächst das Feedback des Mitarbeiters an den Chef erfolgen. Infolgedessen könnten einige der nachstehenden Fragen beantwortet werden:mehr

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Geleitwort

Im Jahr 2008 entwickelte Gundel Baumgärtel die Idee, ein praxisorientiertes Fachbuch zu verfassen. Sie konnte Ivana Bugarin und mich sofort für das Projekt gewinnen. Bereits in der Anfangsphase wurde deutlich, wie unterschiedlich unser Arbeitsalltag in den jeweiligen Kanzleien gestaltet war. Dennoch vereinte uns die Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben. In unseren Kanzleie...mehr

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§ 14 Personalwesen / G. Berechnung Umlage U 1 (Krankheit)

Rz. 60 Arbeitnehmer haben grds. im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Um kleine bzw. mittelständische Betriebe finanziell zu entlasten, wurde die sog. Umlage U1 eingeführt. An diesem Umlageverfahren nehmen alle Arbeitgeber mit regelmäßig bis zu 30 Beschäftigten teil, sodass die meisten Kanzleien umlagepflichtig sind. Die umlagepflichtigen A...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Richtiger Mitarbeiter

Rz. 13 Besonders wichtig ist ferner, dass ein Anrufer möglichst direkt – ohne weitere Umwege – mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbunden wird, denn nichts ist nerviger als mehrfach weiterverbunden zu werden und andauernd in die Warteschleife zu kommen. Zudem bekommt der Anrufer dabei den Eindruck, das Büro wäre schlecht organisiert, da man ihm nicht sofort weiterhelfen ko...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / B. Richtiges Telefonieren

Rz. 3 Eigentlich könnte man meinen, telefonieren kann jeder. Die Telefon-Praxis ist jedoch allzu häufig sehr ernüchternd. Gerade das Telefon spielt in der Anwaltskanzlei eine bedeutende Rolle, da der Mandant meist mit einem Telefonat den ersten Kontakt mit der Kanzlei aufnimmt. Und der erste Eindruck entscheidet häufig, ob ein Mandat erteilt wird. I. Annahme des Telefonats Rz...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 2. Privateinlagen

Rz. 139 Sollte das Kanzleikonto nicht über ein entsprechendes Guthaben verfügen, um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann es auch sein, dass der RA im Laufe des Jahres Einlagen erbringen muss. Rz. 140 Zum Jahresende, wenn der Gewinn feststeht, kann dann überprüft werden, ob der Anwalt zu viel oder zu wenig aus der Kanzlei entnommen hat.mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / VI. Zentrales Schutzschriftenregister (ZSSR)

Rz. 74 Bereits seit dem 1.1.2017 besteht die Verpflichtung für RAe, Schutzschriften zur Verhinderung eines Verfügungsbeschlusses ohne mdl. Verhandlung gem. § 944 ZPO in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nur noch in elektronischer Form über das Zentrale Schutzschriftenregister einzureichen. Die Gerichtskosten für die Einreichung einer Schutzschrift betragen gemäß § 1 Nr....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Vergütung

Rz. 624 Gerade in der Zwangsvollstreckung gehen oftmals Zahlungen für den Auftraggeber (sog. Fremdgeld) auf dem Konto des RA ein. Der RA muss Fremdgelder grds. an den Auftraggeber weiterleiten. Rz. 625 Der RA ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (§ 43a Abs. 7 S. 1 BRAO). Fremde Gelder sind unverzüglich, d.h., o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Korrespondenzanwalt/Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 28 Nicht selten muss der RA einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnehmen, der oftmals auch weit außerhalb der Ortes seines Kanzleisitzes stattfindet. Je größer die Entfernung zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort ist, desto eher stellt sich die Frage, ob der RA die Gerichtstermine selbst wahrnehmen oder ein anderer RA mit der Vertretung im Gerichtstermin beauftragt werden ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Forderungsbuchhaltung

Rz. 20 Neben der Mandantenbuchhaltung (Verhältnis Mandant und RA) kann im Wege der Forderungsbuchhaltung (Verhältnis Mandant und Gegner), also bei Forderungen des Mandanten gegen einen Dritten oder umgekehrt, die gesonderte Abrechnung des Kontos durch den RA erfolgen (Zwangsvollstreckungsangelegenheiten). Aber auch hier steht eine direkte Verknüpfung zur Finanzbuchhaltung. Z...mehr

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§ 14 Personalwesen / F. Urlaub

Rz. 34 Besonders bei Kolleginnen und Kollegen, die nicht gerade in einer arbeitsrechtlichen Kanzlei arbeiten, gibt es immer wieder Unsicherheiten beim Thema Urlaub. I. Dauer Rz. 35 Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Werktage. Unter Werktagen versteht man dabei die Wochentage von Montag bis Samstag, sodass es letztendlich ein...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Formular

Rz. 25 Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden. Rz. 26 Praxistipp: Einen entsprechenden Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf Rz. 27 Bevor die verschied...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Zum Starten des beA geht man wie folgt vor: Rz. 27 Das Arbeiten mit dem beA ist rec...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 7. Störungen im beA – oder doch vor dem beA?

Rz. 58 In den vorangegangen Abschnitten haben Sie eine Übersicht erhalten, wie das beA aufgebaut und strukturiert ist sowie die Erstellung und den Versand von Nachrichten verinnerlicht. So sehr der elektronische Rechtsverkehr unsere Arbeitsweise digitalisiert und damit auch unabhängiger werden lässt, so ist das System nicht fehlerfrei und auch in den letzten Jahren hat sich ...mehr

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§ 14 Personalwesen / V. Kein Beschwerdeinstrument

Rz. 88 Das Feedbackgespräch soll grds. nicht als Beschwerdeinstrument benutzt werden, da es dazu dienen soll, die Kanzlei und den entsprechenden Mitarbeiter voranzubringen. Eine Stellungnahme über das allgemeine Büroklima ist erlaubt, reden Sie jedoch nie schlecht über Kollegen oder lästern gar. Rz. 89 Eine einzige Ausnahme sei hier erlaubt, wenn Sie Opfer von Mobbing geworden...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 5. Information und Verträge – "Paperwork"

Rz. 276 Mit allen externen Dienstleistern (IT-Firma, Lohnbüro) müssen entsprechende Verträge zur Einhaltung der Datensicherheit abgeschlossen werden. Mandanten und Besucher der Website müssen über den Datenschutz informiert werden. Entsprechende Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen müssen auf der Kanzlei-Website überarbeitet werden und die Mandanten sollten bei Mandatsbegi...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Annahme des Telefonats

Rz. 4 I.d.R. sollte das Telefonat nach dem zweiten und vor dem fünften Klingeln angenommen werden. Mit dem ersten Klingeln wäre man zu schnell am Hörer und würde signalisieren, man hätte nichts anderes zu tun und würde nur vor dem Telefon sitzen und warten. Außerdem sollte man sich für den Anrufer auch Zeit nehmen und einmal durchatmen, bevor man ans Telefon geht. Lässt man da...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Berufung nur zur Fristwahrung

Rz. 144 Haben Sie keinen Auftrag zur Berufungseinlegung, sollten Sie nicht tätig werden. Dies ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Praxistipp: Weisen Sie den Auftraggeber vor Ablauf der Frist ruhig ein zweites Mal darauf hin, dass Sie ohne seine Zustimmung (oder besser: ohne seinen Auftrag) nicht tätig werden. Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.15...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Unterschrift / Signatur

Rz. 194 Zuletzt folgt die Unterschrift bzw. die Signatur des Antragstellers. In das linke Feld ist der vollständig ausgeschriebene Name des Antragstellers einzutragen. Bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt ist hier der Name des Rechtsanwalts einzutragen – nicht der Name der Kanzlei.mehr

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§ 14 Personalwesen / III. Teilurlaub

Rz. 41 § 5 BUrlG sieht in folgenden drei Fällen einen Anspruch auf Teilurlaub vor: Rz. 42 In allen o.g. Fällen entsteht 1/12 des Jahresurlaubs je vollen Kalende...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 3. Kontrolle des Posteingangs

Rz. 57 Der Posteingang findet nicht nur am Vormittag statt, wenn der Briefträger im günstigsten Fall die Eingangspost auf Ihren Schreibtisch legt, sondern über den ganzen Tag verteilt – auch außerhalb der Bürozeiten. Sicherlich kennen Sie die Flut von E-Mails und Telefaxen, die zunächst an einem Montagmorgen im Büro warten. Mittlerweile gibt es auch private Postzusteller, die...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / F. Sofortige Beschwerde

Rz. 201 Einige sofortige Beschwerden werden typischer Weise selbstständig von den in einer Kanzlei beschäftigten Mitarbeitern bearbeitet. Eine Auswahl dieser sofortigen Beschwerden sind hier dargestellt. Selbstverständlich wird nicht auf alle möglichen sofortigen Beschwerden eingegangen, sondern auf die im Büroalltag am häufigsten vorkommenden. I. Allgemeines Rz. 202 Gegen ein...mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Aussehen einer E-Mail-Bewerbung

Rz. 13 Immer wieder stellt sich die Frage, wie eine E-Mail-Bewerbung aussehen soll. Vom Grundsatz her gilt: wie eine "normale" Bewerbung, nur in elektronischer Form. Die E-Mail selbst kann dabei bereits das eigentliche Anschreiben darstellen oder es wird als Anhang der E-Mail beigefügt. In diesem Fall wird nur ein kurzer E-Mail-Text verfasst und auf die Anlagen verwiesen. Au...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Qualifizierte Signaturen

Rz. 93 Die elektronische Signatur ist eine Art Siegel oder Stempel (ähnlich den Siegeln und Stempeln, die Notare für Beurkundungen und Beglaubigungen benutzen) für digitale Daten. Zur Erstellung der Signatur benötigt der RA ein qualifiziertes Zertifikat, das ein Zertifizierungsdienstanbieter ausstellt und mit dem sich die Identität des RA als Zertifikatsinhabers nachweisen l...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / XI. Berufungsbegründung

Rz. 159 Es reicht nicht aus, nur Berufung einzulegen. Die Berufung muss begründet werden. Erstaunlich finde ich, in wie vielen Kanzleien der Ablauf der Berufungsbegründungsfrist immer wieder für eine "Überraschung" sorgt. Die Berufung kann zunächst gem. § 513 ZPO nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) beruht oder nach § 529 Z...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / M. Künstliche Intelligenz (KI)

Rz. 278 Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Technologie, die es Computern ermöglicht, menschenähnliche Aufgaben zu erledigen, wie z.B. wie das Verstehen von Sprache, das Lösen von Problemen oder das Erstellen von Texten. Besonders bekannt sind KI-basierte Sprachmodelle, die Texte schreiben, übersetzen oder zusammenfassen können. Die bekanntesten Modelle sind:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben dem Kostenrecht stellt die Zwangsvollstreckung ein Spezialgebiet der Rechtanwaltsfachangestellten in der Kanzlei dar. Nach Sammlung von Berufserfahrung und ggf. entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen können Rechtsanwaltsfachangestellter die Zwangsvollstreckung in vielen Kanzleien eigenverantwortlich bearbeiten und damit die Rechtsanwälte spürbar entlasten. Rz. 2 Zwa...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / VII. Gruppierungen

Rz. 237 Besonders bei größeren Excel-Tabellen bietet es sich an, bestimmte Zahlen einfach zum Zwecke der Übersichtlichkeit "auszublenden". Rz. 238 Im vorliegenden Beispiel soll eine Reduzierung der Tabelle lediglich auf die Dezernate und auf die Jahresausgaben erfolgen. Um jedoch weiterhin einen einfachen Zugriff auf die dahinterstehenden Daten zu erhalten, werden die betreff...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. § 22 RVG – Allgemeine Vorschrift

Rz. 7 Im 4. Abschnitt des RVG (§§ 22–33 RVG) sind (fast) alle Wertvorschriften zusammengefasst, die für die anwaltliche Gebührenbemessung maßgebend sind. Teilweise hat der Gesetzgeber dann noch Wertvorschriften im VV des RVG versteckt, oder bei speziellen Sondervorschriften (Verfassungsbeschwerde: § 37 Abs. 2 RVG). Rz. 8 Nun ist es nicht immer so, dass der Auftraggeber ledigl...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Fristen

Rz. 161 Bei den Fristen im Zivilverfahren wird zwischen unterschieden. Rz. 162 Im Zivilprozess sind die allgemeinen Vorschriften über die Fristen in den §§ 221 bis 229 ZPO geregelt. Rz. 163 Nachstehend soll ein Überblick über die in einer Kanzlei wichtigsten Fristen im Zivilprozess ...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 2. Zuständigkeit des Gerichts

Rz. 60 Lange Jahre war es möglich, bei der Durchsetzung des Vergütungsanspruchs das Gericht des Erfüllungsorts (§ 29 ZPO) zu wählen und damit die Klage beim Gericht einzureichen, in dessen Bezirk sich die Kanzlei befand. Dies ist nicht mehr möglich. Der BGH hat festgestellt,[5] dass der Gerichtsstand des Erfüllungsorts nicht gewählt werden kann. Der RA muss für das streitige...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Rechte der Mandanten

Rz. 277 Durch die DSGVO haben die Mandanten folgende Rechte:mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Schnelligkeit und Ordnung

Rz. 169 Durch Einsatz von Internet und E-Mails ist jedoch das Kanzleileben schneller geworden. Hatte man noch vor Jahren eine Anfrage an den Mandanten per Post gestellt, so erhält man heute z.T. innerhalb von kürzester Zeit die Rückantwort und kann diese z.T. am gleichen Tag weiterbearbeiten. Rz. 170 Doch immer wieder werden die Handhabungspflichten für E-Mails verkannt:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Auskunft über die Vergütungshöhe

Rz. 95 Bereits bei Anbahnung des ersten Beratungsgesprächs (z.B. im ersten Telefonat zur Terminsvereinbarung) wird oftmals danach gefragt: "Was kostet die Beratung?" Eine allgemeine Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Denn sie hängt von vielen einzelnen Faktoren ab. Was ist das konkrete Anliegen? Soll nur eine (einfache) Auskunft oder ein (rechtlicher) Rat erteilt werden? ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / II. Betriebsausgaben

Rz. 76 Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG definiert. Es handelt sich um Aufwendungen, die durch die Kanzlei veranlasst sind und sie müssen notwendig, angemessen, üblich und zweckmäßig sein. Aber nicht alle Aufwendungen sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Rz. 77 Steuerrechtlich sind nicht alle betrieblich veranlassten Betriebsausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen. I...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / c) Benennung der Zuständigkeit für Briefkasten mit Spätleerung

Rz. 98 Dringend zu empfehlen ist, die Post, sofern Sie nicht auf eine besondere Versendungsart verschickt wird, in einen Briefkasten mit Spätleerung aufzugeben. So ist i.d.R. gewährleistet, dass bei rechtzeitiger Aufgabe die Postlaufzeit bei einem bis max. zwei Tagen liegt (ausgenommen Weihnachtsfeiertage, an denen üblicherweise mit einer viel längeren Postlaufzeit zu rechne...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Erster Kontakt mit einem "Neumandanten"

Rz. 36 I.d.R. erfolgt der Erstkontakt telefonisch. Der "Neumandant" kann sich aber ebenso schriftlich oder persönlich bei Ihnen vorstellen. Die Entscheidung, ob der RA das Mandat annimmt, obliegt nicht den Kanzleimitarbeitern, es sei denn, dass es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das in der Kanzlei nicht bearbeitet wird. Aber auch in diesen Fällen muss vorher eine Regelung g...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 677 Anstelle der gesetzlichen Vergütung kann der RA mit seinem Auftraggeber auch eine Vergütungsvereinbarung schließen, welche die gesetzliche Vergütung ausschließt oder modifiziert. Für den Abschluss einer solchen Vereinbarung kann es die unterschiedlichsten Gründe geben, die oftmals aber in der Sphäre des RA liegen. Denn im Gegensatz zum Auftraggeber kann dieser die Hö...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / VIII. Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Rz. 33 Für den RA als Freiberufler, der zur einfachen Buchhaltung verpflichtet ist, erfolgt die Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG. Hier werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis stellt den Gewinn oder Verlust dar. Rz. 34 Die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt nach dem Zu- und -Abflussprinzip. Dies bedeutet, dass die ...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / VIII. Vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten

Rz. 22 Hinter dem Trennstreifen mit der Beschriftung "vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten" werden alle Belege gesammelt, die der Mandant im Laufe der Regulierung zur Akte reicht, weil er unfallbedingt Ausgaben für die Anschaffung von Hilfs-/Heilmitteln hatte. Hierhin gehören auch die Abrechnungen mit dem Pflegedienst bzw. eingeholte Pflegegutachten. Sämtliche Belege, die zur ...mehr

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§ 1 Berufsrecht / I. Form

Rz. 3 Der Rechtsanwalt hat die von ihm beschäftigten Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dabei ist auch über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zu belehren (§ 43a Abs. 2 S. 4 BRAO). Rz. 4 Vielfach wird eine zusätzliche Verpflichtung auch in den Anstellungsvertrag eingearbeitet. Eine mögliche Vertragsklausel könnte wie folgt aussehen: Rz...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Rz. 127 Die Regelungen für die GWG gelten nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind. Nach § 6 Abs. 2 EStG ist ein Wirtschaftsgut nicht für sich allein nutzbar, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in de...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder sehr selten mit PK...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / f) Zentraler Einzelkalender

Rz. 149 Es sollte immer nur ein P-Kalender vorhanden sein. Mehrere Kalender sind nicht zu empfehlen – auch nicht in Großkanzleien, da im Hinblick auf die Verwaltung von Fristen und Terminen mit mehreren Kalendern einige Gefahren lauern. Beispielhaft nenne ich folgende:mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 2. Elektronischer Kalender

Rz. 151 Der E-Kalender ist der Beikalender des P-Kalenders. Bitte bedenken Sie stets, dass im Falle eines Systemausfalls der E-Kalender keinerlei Funktion erfüllen kann. Sofern Sie keinen P-Kalender neben dem E-Kalender führen, sind sie im Fall der Fälle hilflos. Bis der System-Administrator das Problem behoben hat, können im schlimmsten Fall Fristen und Termine versäumt wer...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Ordnungsgemäße Kennung

Rz. 177 Die ausgehende E-Mail ist wie der Geschäftsbrief die erste Visitenkarte der Kanzlei. Daher verwundert es umso mehr, wenn keine ordnungsgemäße Kennung am Ende der E-Mail enthalten ist. Diese ist recht einfach in Outlook einzurichten und sollte kanzleiintern einheitlich formatiert sein. Rz. 178 Gehen Sie hierzu im Menüband auf Datei und dort auf den Befehl Optionen. Rz....mehr