Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 6.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Tipp 1: Beschwerden positiv nutzen. Klingt kontraintuitiv, aber: Jammerer liefern Feedback – und jede Beschwerde birgt auch einen Hinweis auf mögliche Verbesserungen. Schulen Sie Ihr Team, Beschwerden nicht genervt abzutun, sondern systematisch zu erfassen und auszuwerten. Vielleicht steckt hinter manchem Gejammer ein konkreter Kritikpunkt ("Ich bekomme immer so spät Infos")...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 7.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Tipp 1: Klare Honorarpolitik definieren. Entwickeln Sie – idealerweise schriftlich – eine Honorarpolitik, die Sie Mandanten kommunizieren können. Darin kann z. B. stehen: "Wir berechnen nach StBVV/Zeithonorar, orientieren uns aber am Nutzen für den Mandanten." Zeigen Sie, dass Sie dem Thema Preis einen Platz geben, und auch, dass es fair zugeht. Tipp 2: Keine Angst vor Honora...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 9.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Tipp 1: Erwartungsmanagement von Anfang an. Schon beim Mandatsstart kann man präventiv etwas sagen wie: "Wenn zwischendurch Fragen auftauchen, notieren Sie sie gerne – wir können sie bei unserem nächsten Termin oder gebündelt am Telefon klären." So setzen Sie subtil den Ton, dass nicht jede Frage sofort und einzeln behandelt wird. Tipp 2: Interne Richtlinie – wenn Mandant X a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 10.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Tipp 1: Vorbereitung ist alles. Bitten Sie den Mandanten schon vor dem Termin, Ihnen seine Fragen oder Quellen zu schicken. So können Sie sich gezielt vorbereiten und eventuelle Irrtümer in den mitgebrachten Informationen vorab erkennen. Tipp 2: Mehrwert verdeutlichen. Machen Sie klar, welchen Mehrwert Ihre Beratung bietet. Das gelingt z. B. mit einer Anekdote: "Ein Mandant v...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 2.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Bei einem misstrauischen Mandanten ist die Honorarfrage ein sensibles Terrain. Er argwöhnt möglicherweise, die Kanzlei könnte mehr berechnen als geleistet oder unnötige Leistungen erbringen, nur um die Rechnung zu erhöhen. Konkrete Herausforderungen: Er will das Honorar höchst detailliert aufgeschlüsselt haben. Ein pauschaler Betrag ohne genaue Leistungsliste weckt sofort sei...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 3.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Honorartechnisch ist der Fordernde Mandant ein zweischneidiges Schwert. Einerseits erzeugt er oft Mehrarbeit, die eigentlich zu einem höheren Honorar führen müsste. Andererseits ist er nicht immer bereit, mehr zu bezahlen – schließlich sieht er seine Forderungen als normal an. Herausforderungen im Einzelnen: Wenn nach StBVV oder vereinbarten Pauschalen abgerechnet wird, droht...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 7.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Wie der Name schon sagt, liegt die größte Herausforderung dieses Mandantentyps direkt im Bereich Honorar. Irrtum entlarvt: Viele Steuerberater fürchten „Der Mandant will nur billig“ – doch das ist nicht immer wahr, Mandanten wollen vor allem Wert fürs Geld. Der Preis-Sensible allerdings legt den Fokus stark auf möglichst wenig bezahlen. Herausforderungen im Einzelnen: Preissetz...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 8.1 Beschreibung des Mandantentyps

Beim "Chaotischen" Mandanten herrscht das pure Durcheinander. Verhalten und Denkweise Ordnung und Fristen sind nicht seine Stärke. Er kommt mit einem Schuhkarton voll unsortierter Belege kurz vor Ultimo in die Kanzlei gestürmt oder schickt USB-Sticks voller digitaler Quittungen – natürlich ohne irgendeine Struktur. Typische Szenen: Telefonanrufe am Abend des 30. Juli – "Mir is...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 9.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Diese ständige Kontaktsuche ist auch eine Honorarfalle. Unproduktive Zeit: Viele kurze Telefonate oder E-Mails summieren sich zu Stunden – doch kann man das alles abrechnen? Wenn vertraglich z. B. ein Pauschalhonorar vereinbart wurde, sind solche Zwischenfragen oft als "inklusive" angesehen. Selbst bei Zeithonorar erfasst man ehrlicherweise nicht jedes 3-Minuten-Gespräch, sch...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 8.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Der chaotische Mandant verursacht in der Honorargestaltung einige heikle Punkte. Mehraufwand: Ganz klar, sein Chaos produziert zusätzliche Stunden – sei es für Sortierarbeiten, für mehrfache Rückfragen oder für Last-Minute-Einsätze des gesamten Teams. Laut StBVV kann man solche Mehrarbeiten teilweise berücksichtigen, aber oft schluckt die Kanzlei einiges an Kulanz (man will d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 1.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Ein Alleswisser-Mandant stellt auch bei der Honorarfrage besondere Herausforderungen. Da er meint, viele Aufgaben eigentlich selbst zu beherrschen, neigt er dazu, den Wert der Beratungsleistung zu unterschätzen. Er könnte argumentieren, bestimmte Arbeiten seien "doch nur Routine" oder" in 5 Minuten erledigt". Entsprechend kritisch begutachtet er Rechnungen und fragt detailli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 2.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der misstrauische Mandant begegnet der Kanzlei von Anfang an mit Vorsicht und Argwohn. Misstrauen und Argwohn könnte dabei auf schlechten Erfahrungen aus alten Beratungsverhältnissen herrühren, seien Sie also mit dieser Einstellung nicht zu kritisch. Verhalten und Denkweise Er hinterfragt jede Empfehlung zweimal, sucht nach Haken und Ösen in Verträgen und vermutet nicht selten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 6.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Beim jammernden Mandanten liegen die Herausforderungen eher indirekt in der Honorarthematik. Zeit ist Geld: Der offenkundigste Effekt: Er beansprucht überproportional viel Zeit für zumeist unbezahlten Gesprächsbedarf, der nicht immer fachlich notwendig ist. Diese "Kummerkasten-Zeit" wird schwerlich abrechenbar sein. Wenn man jeden Anruf streng nach Minuten fakturierte, würde ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 5.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Kommunikative Deeskalation steht bei Aggressiven an erster Stelle. Grundregel: Bleiben Sie selbst ruhig, sachlich und professionell – auch wenn der Mandant laut wird. Wie man in der Psychologie weiß: Wenn eine Seite laut ist, hilft "Gegenlauten" nicht, es schaukelt sich sonst hoch. Stattdessen mit leiser, kontrollierter Stimme antworten. Das wirkt häufig wie ein Dämpfer, da ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / Zusammenfassung

Überblick Es geht um einen oft unterschätzten, aber zentralen Aspekt der steuerberatenden Tätigkeit: dem professionellen Umgang mit sog. "schwierigen Mandanten". Dabei wird insbesondere der Zusammenhang zwischen spezifischen Mandantentypen, typischen Kommunikations- und Verhaltensmustern sowie den daraus resultierenden Herausforderungen für die ZusammenarbeitundHonorargestal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 3.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Um mit einem Fordernden Mandanten klarzukommen, ist aktives Erwartungsmanagement das A und O. Kommunikativ sollte die Kanzlei von Beginn an die Spielregeln definieren, ohne den Mandanten vor den Kopf zu stoßen. Eine klare und freundliche Ansage gleich zu Mandatsbeginn kann Wunder wirken: "Wir freuen uns, Sie zeitnah und umfassend zu unterstützen. Damit das gut klappt, möchte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 8.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Struktur aufzwingen, ohne zu bevormunden: Das ist die Kunst. Kommunikativ sollte man früh klarmachen, wie wichtig sein Mitwirken für die gewissenhafte Bearbeitung ist. Im Erstgespräch (oder sobald das Chaos-Muster erkannt ist) offen ansprechen: "Unsere Arbeit ist nur so gut wie Ihre Zuarbeit. Wir brauchen geordnete Unterlagen bis Termin X." Manchmal hilft den Chaoten eine ex...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 4.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Honorartechnisch birgt der Unentschlossene Tücken, die auf den ersten Blick gar nicht offensichtlich sind. Herausforderung 1: Umfangreicher Beratungsaufwand. Weil der Mandant viel Zuspruch und Wiederholung benötigt, investiert die Kanzlei deutlich mehr Beratungszeit. Das sind Stunden, die entweder extra berechnet werden müssten oder im vereinbarten Honorar untergehen. Bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 5.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Bei aggressiven Mandanten stellt sich vor allem die Frage: Wird unser Honorar überhaupt anerkannt und letztlich bezahlt, oder wird jeder Rechnungslauf zum weiteren Schlagabtausch? Herausforderungen: Ein aggressiver Mandant könnte versuchen, Rechnungen als Druckmittel einzusetzen ("Für den Mist zahl ich keinen Cent!"). Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Rechnung, i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 7.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der preis-sensible Mandant – umgangssprachlich auch gerne "Pfennigfuchser" genannt – ist extrem kostenbewusst. Verhalten und Denkweise Sein primärer Fokus liegt auf den Kosten der Beratung. Schon bei der ersten Kontaktaufnahme fragt er oft offensiv nach den Preisen: "Was kostet mich das? Gibt’s da einen günstigeren Weg?". Dieser Mandantentyp vergleicht gerne Angebote und hat m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 1.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der "Alleswisser" ist der Mandant, der überzeugt ist, ohnehin schon alles zu verstehen – oft besser als der Steuerberater selbst. Typische Situationen mit diesem Typus: Er hat sich im Internet oder bei Bekannten schlau gemacht und präsentiert seine eigenen "Expertentipps" mit Nachdruck. Verhalten und Denkweise Er neigt dazu, Ratschläge des Steuerberaters als unnötig oder praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 9.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der Dauer-Anrufer und/oder Dauer-Mailer ist der Mandant, der praktisch ständig Ihre Aufmerksamkeit sucht. Verhalten und Denkweise Er ruft wegen jeder Kleinigkeit an – und wenn er nicht durchkommt, schickt er eine E-Mail, oft gleich mit hoher Priorität. Es vergeht kaum ein Tag ohne Kontaktaufnahme: "Ich hätte da nochmal eine Frage...", "Nur ganz kurz: ..." sind seine Standardsä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 10.1 Beschreibung des Mandantentyps

In Zeiten von ChatGPT, Google & Co. taucht ein neuer Mandantentyp in der Kanzlei auf: der "Online-Gelehrte". Schon vor dem Beratungsgespräch hat er sich im Internet gründlich schlau gemacht – in Foren gelesen, KI-Tools befragt und YouTube-Videotutorials studiert. Entsprechend tritt er im Termin mit dem Gefühl auf, den Sachverhalt und die Lösung bereits zu kennen. Die Beratun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 9.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Klare Kommunikationsregeln aufstellen: Anfangs mag man dem eifrigen Mandanten gerne helfen, aber sobald ein Muster erkennbar wird, braucht es Regeln. Kommunikativ sollte man das Thema offen ansprechen: "Ich merke, Sie haben häufig Fragen zwischendurch. Vielleicht ist es sinnvoll, dafür feste Zeiten zu vereinbaren, damit wir Ihnen konzentriert helfen können." Das macht deutli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / 2.4.2 Sachschäden

Ausschließlich der Schaden an einer anderen Sache als dem fehlerhaften Produkt ist ersatzfähig (s. zu Schäden an der Sache selbst Tz. 1.1 und 1.2.).[1] Die geschädigte Sache muss ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden sein. Ein Computer, den ein Anwalt nur in der Kanzlei nutzt und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Eine gesetzliche Definition des häuslichen Arbeitszimmers existiert nicht. Aus der Finanzrechtsprechung heraus hat sich jedoch folgende Definition entwickelt: Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum, der nach seiner Funk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 2.1 Allgemeine Pflichten für jeden Steuerberater

Der Steuerberater muss alle Personen (v. a. seine Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter i. S. v. § 62 StBerG), die eine tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zu personenbezogenen Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichten und schulen, unabhängig davon, ob sie zu diesem Zugang berechtigt sind (oder ob sie tatsächlich Zugriff nehmen, Art. 32 Abs. 4 DSGVO: s. auch § 5 Abs. 3 BOStB).[...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 1 Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

Für nicht-öffentliche Stellen gilt das BDSG für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Der Steuerberater bzw. die Steuerberatungsgesellschaft (alle Rechtsformen) gehört zu d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 2.2 Homepage des Steuerberaters

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten für die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Da dem Steuerberater i. d. R. die technischen Kenntnisse fehlen, muss er sich individuell beraten lassen, was seine Datenschutzerklärung beinhalten muss. Praxis-Beispiel Facebook, Twitter und Co. Nutzt der Steuerberater keine Social Media Plu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Workforce Analytics 2.0 – V... / 7.3 Kritische Stimmen und empirische Befunde

So eindeutig der AI Act den europäischen Rechtsrahmen für verantwortliche KI-Anwendung stärkt, so klar zeigen aktuelle Analysen auch seine Kehrseite. Mehrere wirtschafts- und politiknahe Studien verweisen auf erhebliche Compliance-Kosten, die für kleinere Organisationen unverhältnismäßig hoch ausfallen. Eine Untersuchung des Bruegel Instituts (2024) beschreibt den AI Act als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 2.5 Besondere Verpflichtung des Steuerberaters ab 20 Personen mit automatisierter Datenverarbeitung

Ein Steuerberater, der i. d. R. mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung) personenbezogener Daten beschäftigt, muss dafür sorgen, dass ein Datenschutzbeauftragter (s. Tz. 3) benannt wird (Art. 37 Abs. 4 DSGVO, § 38 Abs. 1 BDSG). Maßgeblich ist die Möglichkeit der Datenverarbeitung, nicht der Umfang der tatsächli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 3 Auswahl und Bestellung des Datenschutzbeauftragten

Der Steuerberater als Inhaber der Kanzlei selbst darf sich nach dem Gesetz nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellen (Interessenkollision; Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Aus Gründen der Gefahr der fehlenden Objektivität darf auch nicht der für die EDV verantwortliche Mitarbeiter Datenschutzbeauftragter werden. Datenschutzbeauftragter kann sowohl ein Mitarbeiter der Steuerberatungska...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / Zusammenfassung

Überblick Der Steuerberater ist gem. seiner Berufsordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er erhält von Berufs wegen zwangsläufig sehr viele personenbezogene Daten (nicht nur die seiner Mandanten) und verarbeitet sie in automatisierter Form. Grundsätzlich ist jede Steuerberatungskanzlei zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, es sei denn, i. d. R. sind ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.18 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2023). Lohnkosten der Kinder – die man unter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; BFH v 7.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25 (44. Aufl 2025); Happe in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 9.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.6.2025 – 2 UF 94/25

1. Die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde beruht auf einem ihm gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden seines Rechtsanwalts, wenn sich keine hinreichende Kontrolle der Erfassung der Beschwerdefrist in dem durch die Kanzlei geführten elektronischen Fristenkalender durch diesen feststellen lässt. 2. Der Rechtsanwalt, der laufende Frist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auch die Gewinngrenze ist betriebsbezogen

Rn. 130 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Während die Formulierung in § 7g Abs 1 S 2 EStG aF noch direkt das Wort "Betrieb" nannte, fehlt dieser Begriff in der Neufassung. ME ändert sich aber dadurch nichts an der Tatsache, dass die Gewinngrenze auch betriebsbezogen ist (BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 10) , dh für jeden Betrieb ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 3. Unterstützung kleinerer Notariate

Gerade Einzelnotare und kleinere Kanzleien, die über keine große personelle Ausstattung verfügen, können durch digitale Werkzeuge profitieren. Was früher nur mit erheblichem Aufwand oder delegiertem Personal möglich war, lässt sich durch intelligente Automatisierung auch in kleineren Strukturen effektiv bewältigen – ohne dabei die fachliche Kontrolle aufzugeben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 2. Konkrete Anwendungen (Marktanalyse)

Nunmehr stellt sich die Frage, welche konkreten Anwendungen überhaupt aktuell zur Verfügung stehen. Dabei muss zunächst unterschieden werden zwischen den Anwendungen, die sich an jedermann richten, und Anwendungen, die speziell für Kanzleien, hier Notariate, entwickelt worden sind. Betrachtet man die Möglichkeit von KI-Anwendungen allgemein, so ist natürlich das bekannteste T...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / [Ohne Titel]

Dr. Christian Bertrand, RA/FASt / Carsten Odinius, RA[*] "LBF NRW wertet zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus". Die Pressemitteilung vom 25.9.2025 des Ministeriums für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen verdeutlicht öffentlichkeitswirksam: "Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung geht voran beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen in Kryptowährun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / [Ohne Titel]

RA Dr. Oliver Cremers[*] Für die Körperschaften an sich, ihre Mitglieder/Gesellschafter, die Gläubiger, Förderer und Liquidatoren/Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wie die Liquidation einer Körperschaft – als zwangsläufig eintretende Abwicklungsphase – gemeinnützigkeitsrechtlich zu würdigen und ob insb. noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Der BFH wird demnächst ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Birte Görmar[*] Die Möglichkeiten, die Darlehen bieten, sind nicht nur für privatnützige Akteure wichtig, sondern ebenso für Non-Profit-Organisationen. Das ist nicht weiter verwunderlich, agieren sie doch häufig in ähnlichen Dimensionen wie die wirtschaftlichen Akteure. Bei gemeinnützigen Organisationen stellen sich allerdings besondere Fragen zu den Voraussetzungen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR Dr. Eva-Maria Gersch[*] Durch das JStG 2024 wurde der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO erweitert. Unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO ist die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen. Darunter ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen des § 53 AO mit begrenzten Bezügen zu v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.26 Häusliches Arbeitszimmer → Zeile 65

Ausführliche Informationen s. → Anlage N – Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten . Werden die tatsächlichen Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer geltend gemacht, sind die Eintragungen in Zeile 65 vorzunehmen. Die (anteiligen) Gesamtkosten sind dabei aufzuteilen in abziehbare und nicht abziehbare Kosten. Soweit die tatsächlichen Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4 Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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