Fachbeiträge & Kommentare zu Jahreswechsel

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.37 Aperiodische Erträge und Aufwendungen (Nr. 32)

Rz. 175 Nach § 285 Nr. 32 ist eine entsprechende Angabe auch für Aufwendungen und Erträge notwendig, die periodenfremd und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Erläuterung periodenfremder Aufwendungen und Erträge ist wichtig, um ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz und Ertragslage in einem bestimmten Gj zu erhalten. Die Erläuterung dient somit der Vergle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.6 Zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (d. h. i. S. v. § 33 EStG) führen (anders als bei § 33a und § 33b EStG), auch wenn sie zwangsläufig entstanden sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten, nur insoweit zu einer Steuerermäßigung, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass dem Steuerpflichtigen entsprechend ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.1 Abflussprinzip

Abziehbar sind alle Aufwendungen, die im betreffenden Veranlagungszeitraum für Arbeitsmittel entstanden sind. Es gilt das Abflussprinzip.[1] Danach sind die Aufwendungen für Arbeitsmittel grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum[2] als Werbungskosten abziehbar, in dem die Ausgaben erwachsen sind.[3] Durch bewusstes Terminieren der Zahlung von Anschaffungskosten für Arbeitsm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / III. Dauer der Prüffrist

Für den Zeitraum der Prüfungsfrist gibt es keine festen oder starren Regeln, denn es ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen.[13] Diese Frist kann auch nicht im Wege der Ermittlung eines arithmetischen Mittels gewonnen werden.[14] In der Rechtsprechung werden unterschiedliche Fristen für die Prüfung des Kfz-Haftpflichtversicherers für angemessen gehalten. Bis 2 Wochen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäftsraummiete / 9.2 Besonderheiten bei Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung

Da es sich bei langfristigen Mietaufwendungen und Mieterträgen um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtung in zumeist gleichbleibender Höhe handelt, greift für Einnahmen-Überschussrechner die Sonderregelung des § 11 EStG. Entgegen dem sonst für die Einnahmen-Überschussrechnung geltenden Ansatz der Betriebseinnahmen und -ausgaben nach Zufluss-Abfluss, sind regelmä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 4 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Einschätzungsspielräume und Sachverhaltsgestaltung

Dies ändert sich jedoch im Bereich der Sachverhaltsgestaltung. Das Vorziehen von Investitionen zur Senkung der aktuellen Steuerlast und späterer höherer (aber durch die Senkung der Steuersätze dennoch geringerer) Steuerlast ist genau das, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezweckt hat. Dies kann auch auf andere Dinge übertragen werden. Um kurzfristig den zu versteuernden Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gast-de Haan, Bewertung von Personalrabatten, DB 1990, 1632; Reuter, Überzogene LSt bei Sachzuwendungen, StVj 1990, 237; E. Schmidt, Am Abgabeort zum Endpreis, BB 1990, 1242; Albert, Zur Anwendung der Freigrenze gem § 8 Abs 2 S 9 EStG, DStZ 1998. 124; Kettler, Firmenparkplätze aus steuerrechtlicher Sicht, DStZ 2001, 667; Kuhsel, Geldwerter Vorteil oder tatsächlicher Vorteil, BB 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewertung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Zwecken (§ 8 Abs 2 S 2–5 EStG)

Schrifttum: Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vorgelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorwort

Der Zivilprozess ist reformbedürftig. Das wird in Fachkreisen nahezu allgemein betont. Im Jahre 2024 wurde deshalb eine Reformkommission unter der Leitung der OLG-Präsidenten in Düsseldorf und Celle gebildet, die zum Jahreswechsel 2024/25 einen Bericht mit umfangreichen Reformvorschlägen präsentiert hat. Dem aktuellen Fortgang dieser Arbeiten steht freilich im Wege, dass nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / F. Überleitungsvorschriften bei RVG-Reformen 2021/2025

Rz. 224 Bei regelmäßigen Anpassungen des Gesetztes – insbesondere durch Gebührenerhöhungen – muss die Entscheidung getroffen werden, in welchen Fällen die neuen Vorschriften und wann die alten Vorschriften anzuwenden sind. Die Frage hat der Gesetzgeber im neuen § 60 RVG geregelt: Zitat § 60 RVG Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 8. Deckungsfiktion gem. § 128 Abs. 3 VVG

Das LG Köln[75] geht in zwei Entscheidungen von einer Deckungsfiktion aufgrund nicht "unverzüglicher" Deckungsablehnung (jeweils mehrere Monate zwischen Deckungsanfrage und Ablehnung) aus. Das LG Karlsruhe[76] und das LG Aachen[77] haben angenommen, dass die durch den Rechtsschutzversicherer erklärte Deckungsablehnung entgegen § 18 Abs. 1 S. 2 ARB nicht schriftlich erfolgt un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Ge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Forderungs... / 4 Es gilt das Zu- und Abflussprinzip

Das Zu- und Abflussprinzip bei der Einnahmen-Überschussrechnung bedeutet, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung erfasst werden. Eine Ausnahme hiervon sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel erfolgen. Diese können dem Jahr der wirtschaftlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1.1 Basiszinssatz

Rz. 375 Der Basiszinssatz ist eine variable Größe. Er ist nach § 203 Abs. 2 S. 1 BewG a. F. aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist nach § 203 Abs. 2 S. 2 BewG a. F. auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Der Begriff der "langfris...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 8.1 Entwicklung in Deutschland und politische Ziele

Im September 1990 wurde von der Bundesregierung das "1000-Dächer-Photovoltaik-Programm" ausgerufen. Zwischen 1991 und 1995 wurden knapp 2.000 netzgekoppelte PV-Anlagen mit einer durchschnittlichen Anlagengröße von 2,6 Kilowatt-Peak (kWp) auf Ein- und Zweifamilienhäusern installiert. Die Kosten pro Kilowatt-Peak lagen bei über 12.000 EUR und wurden zu rund 70 % vom Staat über...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Periodengerechte Zuordnung für Einnahmen-Überschussrechner nur beim Jahreswechsel bedeutend

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung spielt es keine Rolle, in welchem Monat des laufenden Kalenderjahres die Einnahmen tatsächlich erbracht wurden bzw. die Ausgaben entstanden sind. Wesentlich ist hier vielmehr der Zahlungsfluss. Eine genaue Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben auf ihren Entstehungszeitpunkt ist vielmehr erst beim Jahreswechsel von Bedeutung. Denn dann mu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zeitliche Erfassung Wertstellung Jahreswechsel: 10-Tage-Regelungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5 Zu- und Abflussprinzip bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Wer seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, kann den Gewinn des laufenden Jahres und damit die Höhe seiner Steuerbelastung beeinflussen, indem er Ausgaben vorzieht und/oder Einnahmen in das Folgejahr verlagert oder umgekehrt. Zu beachten sind hierbei jedoch auch die allgemeinen Regelungen zur Rechnungsstellung. So ist ein Unternehmer grundsätzlich verp...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Organisatorische Mehrbelastung der Unternehmen

Rz. 220 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Absenkung stellt die Unternehmen vor einen nicht unerheblichen administrativen Mehraufwand, der in der Kürze der Zeit eigentlich nicht zu leisten ist: Die Buchhaltung muss angepasst werden. Die Kassensysteme müssen angepasst werden. Der Lieferzeitpunkt muss genauestens dokumentiert werden. Und all das steht zum Jahreswechsel 2020/21 noch einmal ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, ESt-Reform und objektives Nettoprinzip, FR 2006, 1; Greite, Häuslicher Telearbeitsplatz, NWB F 6, 4703; Greite, Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach dem StÄndG 2007, DB 2006, Beilage 6, 24; Lang, Der Stellenwert des objektiven Nettoprinzips im deutschen ESt-Recht, StuW 2007, 3; Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2010/11, KÖSDI 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Zur Umsatzbesteuerung von Golfclub-Leistungen, die mit "Greenfees" und "echten" Mitgliederbeiträgen entgolten werden, UVR 2010, 144–148. Baldauf, Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand, DStZ 2010, 125–136. Becker/Kretzschmann, Umsatzbesteuerung von Gastvorträgen unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, UR 2007, 873–881...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Hausen, Steuerliche Gewinnermittlung durch modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung – Konzeption nach Aufgabe des Maßgeblichkeitsprinzips, DB 2004, 1; Hausen, Modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung – Praktikable Konzeption einer vereinfachten steuerlichen Gewinnermittlung für einen erweiterten Anwenderkreis, Diss 2009; Spengel, Bilanzrechtsmodernisierung – Zukunft d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2.2 Vergütungsanpassung nach Abgabe der Meldung

Rz. 8 Erfolgt eine Vergütungsanpassung erst nach Übermittlung der Meldung, in der die Ausgangstransaktion enthalten ist, wird die bereits übermittelte Meldung regelmäßig unrichtig im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 PStTG.[1] Soweit der Plattformbetreiber eine Meldung bereits an das BZSt übermittelt hat, muss dieser unverzüglich eine Korrekturmeldung an das BZSt übermitteln, sobal...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 5 Korrektur über den Jahreswechsel hinaus

Bei einer Gültigkeit der Fahrberechtigung über den Jahreswechsel hinaus sowie bei einer mehrjährigen Gültigkeitsdauer ist der Korrekturbetrag zu ermitteln. Der Korrekturbetrag wird zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie zum Ende des Gültigkeitszeitraums anhand der in dem jeweiligen Zeitraum durchgeführten Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit sowie anhand des zeitanteiligen r...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 6 So wird das Wahlrecht optimal genutzt

Es ist zweckmäßig, die Investitionen im Niedrigpreisbereich rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel zu planen. Steht z. B. die Anschaffung von Büromöbeln an, bei denen die einzelnen (selbstständig nutzbaren) Teile mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten, kann sich die Einstellung in den Sammelposten lohnen, weil dadurch die Abschreibungsdauer von 13 auf ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3.1 Zutreffende Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen netto ohne Umsatzsteuer nicht über 250 EUR liegen, wenn Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 EUR in den Sammelposten eingestellt werden sollen (1. Alternative) oder nicht über 800 EUR liegen (2. Alternative). Es ist immer der Nettobetrag maßgebend, und zwar unabhängig davon, ob die Umsatzsteuer in vollem Umfang, teilweise oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Job Crafting / 6 Niederschwelliges Job Crafting im Alltag

Prinzipiell ist es denkbar, dass Führungskräfte Teammitglieder oder auch eine Gruppe von Kollegen dazu einladen, einen solchen Weg zu beschreiten. Erfahrungsgemäß kann es bisweilen hinderlich sein, wenn Führungskräfte oder Mentoren „eine große Sache“ aus solchen Veränderungswünschen machen. In der Regel ist es sinnvoller, diese Themen organisch in den Alltag mit einfließen z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lohnsteuerliche Änderungen

Zusammenfassung Überblick Durch die beschlossenen Gesetze (Wachstumschancengesetz, Jahressteuergesetz 2024, Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums und Steuerfortentwicklungsgesetz) ergeben sich einige lohnsteuerliche Änderungen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung steuerlicher Freibeträge rückwirkend zum 1.1.2024, sowie diverse Einzelmaßnahmen, die u. a. eine erweite...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4 Besondere Personengruppen

4.1 Künstler und Publizisten Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2 Lohnsteuertarif 2025

1.2.1 Programmablaufplan vom 22.11.2024 Änderungen beim Steuertarif sind für die Arbeitnehmer regelmäßig bereits bei der Lohnzahlung ab Januar spürbar. Damit die Lohnabrechnungsprogramme der Arbeitgeber die Neuerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 berücksichtigen konnten, hatte die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 22.11.2024 einen geänderten Programmablaufplan für die maschin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 2,6 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5 Weitere Änderungen in 2025

5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2 Beitragssätze und Umlagesätze in 2025

2.1 Krankenversicherung Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3 Arbeitgeberzuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspfl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.1 Programmablaufplan vom 22.11.2024

Änderungen beim Steuertarif sind für die Arbeitnehmer regelmäßig bereits bei der Lohnzahlung ab Januar spürbar. Damit die Lohnabrechnungsprogramme der Arbeitgeber die Neuerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 berücksichtigen konnten, hatte die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 22.11.2024 einen geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Zusammenfassung Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2025 gegeben. Bei den für 2025 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR auf 556 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Reche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2025 monatlich 8.050 EUR (+ 500 EUR). 2025 gilt erstmalig eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44 940 EUR – monatlich 3.745 EUR (+ 210 EUR). 2025 gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmalig eine bundeseinheitliche Bezugsgröße ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2 Wachstumschancengesetz

Im Frühjahr 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Wachstumschancengesetz[1] beschlossen, das Änderungen beim Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2025 zur Folge hat. 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025 Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch erge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab 1.1.2025 3,6 % (2024: 3,4 %).[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,3 % und der des Arbeitnehmers 2,3 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 %. Für ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.7 Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld wurde mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz ausgedehnt. Seit 1.1.2024 haben Arbeitnehmer befristet in den Jahren 2024 und 2025 für gesetzliche krankenversicherte Kinder unter 12 Jahren jeweils Anspruch auf bis zu 15 Tage pro Kalenderjahr, alleinerziehende Versicherte bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern beträgt die Za...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.4 Sachbezüge

Der Sachbezug für freie Verpflegung wurde zum 1.1.2025 auf 333 EUR (+ 20 EUR) und der Sachbezug für freie Unterkunft auf 282 EUR (+ 4 EUR) angehoben. Der monatliche Gesamtsachbezugswert beträgt demnach 615 EUR.[1]mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.3 Erhöhung Altersentlastungsbetrag ab 2025

Eine weitere, im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ab 2025 wirksame Änderung betrifft die Erhöhung des Altersentlastungsbetrags.[1] Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der bei Bezug bestimmter Einkünfte gewährt wird, wenn der Steuerpflichtige vor dem Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat. Begünstigte Einkünfte sind u. a. aktive Einkünfte aus ...mehr