Fachbeiträge & Kommentare zu Jahreswechsel

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.1 Allgemeines

Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz II)[1] vorgelegt. Der Bundestag hat das Gesetz am 5.12.2025 in der gegenüber dem ursprünglichen Entwurf geänderten Ausschussfassung beschlossen[2], der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zugestimmt. Die Neuregelung entspric...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 1.4 Sachbezüge

Der Sachbezug für freie Verpflegung wird zum 1.1.2026 auf 345 EUR (+ 12 EUR) und der Sachbezug für freie Unterkunft auf 285 EUR (+ 3 EUR) angehoben. Der monatliche Gesamtsachbezugswert beträgt demnach 630 EUR.[1]mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.7 Pflicht zur Entgeltbewertung

Nach Art. 10 Abs. 1 besteht eine Pflicht zur gemeinsamen Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern, wenn sich aus der Berichterstattung über das Entgelt ein Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe von Arbeitnehmern i. H. v. mindestens 5 % in einer Gruppe von Arbeitnehmern ergibt und der Arbeitgeber einen solchen Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.3 Solidaritätszuschlag

Arbeitgeber müssen den Solidaritätszuschlag nur erheben, wenn die Lohnsteuer des Arbeitnehmers eine bestimmte Freigrenze übersteigt.[1] Im Jahr 2026 gilt die Jahresgrenze von 20.350 EUR [2]. Übersteigt die Jahreslohnsteuer des Arbeitnehmers diese Grenze nicht, fällt insgesamt kein Solidaritätszuschlag an. In Steuerklasse III gilt der doppelte Betrag i. H. v. 40.700 EUR[3].mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.8 Freistellung aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung bei vorgezogener Altersrente

Der Bezug einer vorgezogenen Altersrente hat bisher Auswirkungen auf zuvor vereinbarte Freistellungen im Rahmen von Wertguthaben- oder Altersteilzeitvereinbarungen.[1] Eine Wertguthabenvereinbarung, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen wurde, endet bislang bei Inanspruchnahme einer vorgezogenen Rente wegen Alters als Voll- oder Teilrente. Das dann noch vo...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.3 Sozialpartnermodell auch ohne Tarifbindung

Wesentlich ist auch der neue § 24 BetrAVG, der die Teilnahme Dritter an den Sozialpartnermodellen regelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung eines einschlägigen Sozialpartnermodells vereinbaren. Die Anwendung eines nicht einschlägigen Sozialpartnermodells können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, wenn ein für das Arbeitsverhältnis einschlägiger Tarifver...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.3 Länge der Probezeit beim befristeten Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil v. 5.12.2024, 2 AZR 275/23 Problemstellung: Nach § 15 Abs. 3 TzBfG darf in einem befristeten Arbeitsverhältnis die Dauer einer vereinbarten Probezeit nicht außer Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Die Probezeit i. S. d. § 622 Abs. 3 BGB (nicht die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) darf danach – unabhängig von der Art ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.12 Bezugsdauer Kurzarbeitergeld

Zum 1.1.2025 ist aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld per Rechtsverordnung von 12 auf bis zu 24 Monate ausgedehnt worden. Auch für das Jahr 2026 wurde die Bezugsdauer per Rechtsverordnung ausgedehnt. .[1] Mit der Verordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.20...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.14 Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung von geringfügig Beschäftigten

Geringfügig entlohnt Beschäftigten soll zukünftig ermöglicht werden, eine erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag wieder aufzuheben und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen Betroffene bei ihrem Arbeitgeber. Die Aufhebung der Befreiung ist nur für die Zukunft mö...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.1.2 Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen

Bundesauftraggeber geben einem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung verbindlich vor, dass er den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags oder der Konzession tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren muss, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 festsetzt. Die Arbeitnehme...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.4 Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe für einen Bonus

BAG, Urteil v. 19.2.2025, 10 AZR 57/24 Problemstellung: Der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers sah einen Anspruch auf eine Bonuszahlung vor. Dafür war es erforderlich, dass er vom Arbeitgeber bis zum 1. März eines Kalenderjahres vorzugebende Ziele erfüllt. Diese Ziele wurden dem Arbeitnehmer erst im Oktober des Jahres mitgeteilt. Individuelle Ziele wurden ihm überhaupt nicht mit...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.2 Behinderten-Pauschbetrag

Behinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.[1] Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung.[2] Der Nachweis einer Behinderung ist vom Steuerpflichtigen bislang in Papierform zu erbringen (z. B. Vorlage des Behindertenausweises). Ab ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.3 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, erhöht sich zum 1.1.2026 die Geringfügigkeitsgrenze. Ab diesem Zeitpunkt beträgt sie 603 EUR.[1] Das liegt an der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 EUR auf 13,90 EUR zum 1.1.2026[2] und der gesetzlich festgelegten Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn.[3] Die Jahresverd...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2026 gegeben. Bei den für 2026 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR auf 603 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Gre...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.5 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2026 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 565 EUR (2025: 535 EUR...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.2.3 Unterscheidung zwischen Fehl-, Tot- und Lebendgeburt

Eine Lebendgeburt liegt nach der von der Rechtsprechung getroffenen Unterscheidung[1] vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Hat sich keines dieser Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind i. S. d. § 31 Abs. 2 PSt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.11 Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Während es seit dem 1.1.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2026 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 41.527,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2 Neuerungen im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen

Bereits seit 2009 ist das Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) von den Arbeitgebern in der Praxis anzuwenden.[1] Zum 1.1.2026 wurden erstmals seit mehreren Jahren umfangreiche Neuerungen im Datenaustausch EEL umgesetzt. 5.2.1 Aktive Übermittlung des Endes der Entgeltersatzleistung Arbeitgeber haben im Datenaustausch EEL im Krankheitsfall von Arbeitnehmern einen...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.2.1 Allgemeines

Das Mutterschutzanpassungsgesetz ist bereits zum 1.6.2025 in Kraft getreten. Hintergrund dieser Regelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21.8.2024[1], in der das Gericht mittelbar eine Ungleichbehandlung von Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, gegenüber Frauen, die ein Kind – ggf. auch ein totes Kind – entbunden haben, kritisierte. Da...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.3 Neue Mindestlöhne

Durch die fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5.11.2025[1] wurde der Mindestlohn von 12,82 EUR auf 13,90 EUR zum 1.1.2026 angehoben. Auch die weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 EUR zum 1.1.2027 ist hier bereits geregelt. Infolgedessen ist außerdem die Grenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1a SGB IV seit dem 1.1.2026 auf 603 EUR ange...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.2 Gleichwertigkeit der Arbeit

Die Richtlinie enthält zunächst Definitionen für gleichwertige Arbeit in Art. 3 Abs. 1g RL: "Gleichwertige Arbeit" bezeichnet Arbeit, die gemäß den nichtdiskriminierenden und objektiven geschlechtsneutralen Kriterien nach Art. 4 Abs. 4 als gleichwertig anerkannt wird. Der entscheidende Faktor ist der Wert der Arbeit, erforderlich ist eine einheitliche analytische Bewertung fü...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.2 Neuerungen im Zusammenhang mit Kinderpflegekrankengeld bei stationärer Behandlung

Seit 1.1.2024 besteht ein neuer Kinderpflegekrankengeldanspruch für Versicherte, die aus medizinischen Gründen bei einer stationären Behandlung ihres Kindes mitaufgenommen werden.[1] Anders als beim Kinderpflegekrankengeld bei häuslicher Betreuung[2] ist für diesen Kinderpflegekrankengeldanspruch keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Im Datenaustausch wurden in diesem Zusamm...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2026 monatlich 8.450 EUR (+ 400 EUR). In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgr...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.4 Auskunftspflichten gegenüber Arbeitnehmern

Nach Art. 6 der Richtlinie sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern Informationen darüber, welche Kriterien für die Festlegung ihres Entgelts, ihrer Entgelthöhen und ihrer Entgeltentwicklung verwendet werden, in leicht zugänglicher Weise zur Verfügung zu stellen. Auch hierbei handelt es sich um eine "Bringschuld" des Arbeitgebers. Nach Art. 7 besteht ein Auskunftsre...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.4 Neuer Meldegrund Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person

Ebenfalls zum 1.1.2026 neu eingeführt wurde der Meldegrund "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person". Eine Rückmeldung mit "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person" ist von einem Sozialversicherungsträger nur dann an Arbeitgeber zurückzumelden, wenn dem Sozialversicherungsträger diese Person nicht bekannt ist. Zusätzlich meldet der Sozialversicherungsträger ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.4.2 Problemstellung

Will der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der mittlerweile eine Altersrente bezieht, weiterbeschäftigen, sind verschiedene Konstellationen zu beachten: Enthält der einschlägige Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag keine Regelung, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei der tatsächlichen Inanspruchnahme einer (auch vorgezogenen) Altersrente end...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.6 Abhilfepflicht bei ungerechtfertigten Unterschieden

Art. 9 Abs. 10 Satz 2 regelt sodann eine Abhilfepflicht: Sind geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt, so haben Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, der Arbeitsaufsichtsbehörde und/oder der Gleichbehandlungsstelle Abhilfe zu schaffen. Die ge...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.2 Änderungen bei Kindern

Die einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Kindes erfolgt bei den Eltern durch die Gewährung der Freibeträge für Kinder oder des Kindergelds.[1] Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien gilt 2026 ein um 4 EUR angehobenes monatliches Kindergeld von 259 EUR je Kind.[2] Der alternativ zu gewährende Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil um 78 EUR auf...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.3 Neuer steuerlicher Datenaustausch für Privatversicherte

Zum 1.1.2026 wurde ein neuer Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens eingeführt, damit die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden können. Darüber hinaus werden die Daten von den Arbeitgebern benötigt, um die Beitragszuschüsse z...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.7 Änderung bei der Sofortmeldepflicht

Arbeitgeber bestimmter Branchen sind verpflichtet, Beschäftigungen spätestens bei deren Aufnahme per Sofortmeldung elektronisch an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden.[1] Davon betroffen sind folgende Branchen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinig...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.4.4 Befristete Beschäftigung

In der Regel wird der Arbeitgeber solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze beendet ist, nicht unbefristet, sondern nur befristet beschäftigen wollen. Dann hat er jedoch die Regelungen des § 14 TzBfG in Bezug auf die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverhältnissen zu beachten. Es ist immer zulässig, einen Arbeitnehmer, der die Regelalt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.2 Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Zur weiteren Verbreitung des Sozialpartnermodells wurde § 21 BetrAVG geändert. Der Vorteil des Sozialpartnermodells liegt vor allem aus Sicht des Arbeitgebers darin, dass er für die einmal erteilte Versorgungszusage nicht haftet, wenn der Versorgungsträger aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, die zugesagte Versorgung vollständig zu erbringen. Das Sozialpartner...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.8 Fazit

Die Entgelttransparenzrichtlinie stellt die Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Abgesehen von dem hiermit verbundenen Bürokratieaufwand trägt der Arbeitgeber jetzt eine eigene Verantwortung dafür, dass es in seinem Unternehmen zu keinen Ungleichbehandlungen bei gleichwertiger Arbeit wegen des Geschlechts kommt. Er kann sich jetzt nicht mehr darauf zurückziehen, dass die V...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.2 Zugangsnachweis einer Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben?

BAG, Urteil v. 30.1.2025, 2 AZR 68/24 Problemstellung: Der Arbeitgeber muss den Zugang einer schriftlichen Kündigung im Streitfall darlegen und beweisen. Übermittelt er dem Arbeitnehmer die Kündigung per Einwurfeinschreiben, stellt sich die Frage, wie er den Nachweis erbringen kann, wenn der Arbeitnehmer den Erhalt des Kündigungsschreibens bestreitet. Durch einen Zeugenbeweis k...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.1 Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

Zuschüsse des Arbeitgebers[1] zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung abgeschlossen hat, sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung[2] verpflichtet ist[3] Der Beitragszuschuss entspricht dem Betrag, der vom Arbeitgeber bei ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.9 Verbeitragung von abgegoltenen Entgeltguthaben

Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde zum 1.1.2023 eine Grundlage zur beitragsrechtlichen Behandlung und Zuordnung von Zeitguthaben geschaffen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden.[1] In den Fällen, in denen der Beendigung de...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.4 Erleichterungen bei der Abfindung von Anwartschaften

Die Abfindung von Anwartschaften bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wurde nach § 3 Abs. 2a BetrAVG erleichtert: Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft mit Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 2 %, bei Kapitalleistungen 24 Zehntel der monatlichen Bezug...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1.1.2025 3,6 %. Für 2026 ist bisher nicht mit einer Beitragssatzerhöhung zu rechnen.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,3 % und der des Arbeitnehmers 2,3 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.3 Ausländische Krankenversicherung

Unter die Mitteilungspflicht fallen lediglich im Inland ansässige Versicherungsunternehmen. Dementsprechend können die Beträge des Arbeitnehmers an ein ausländisches Versicherungsunternehmen im Rahmen des ELStAM-Verfahrens nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen gilt hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Beiträge des Arbeitnehmers für seine private Kranken- ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.13 Keine erneute Abgabe von Initialmeldungen

2024 waren Arbeitgeber dazu verpflichtet über ihre Entgeltabrechnungsprogramme per Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) Initialmeldungen mit dem Abgabegrund "09" und der Kopplungsinformation von Unternehmensnummer und Betriebsnummer zu übermitteln. Diese Informationen sind von allen Unternehmen erforderlich, um das Unternehmensbasisdatenregister aufbauen zu können. 2024 wurde...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.1.1 Allgemeines

Am 6.8.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Tariftreuegesetzes beschlossen.[1] Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile von tarifgebundenen Unternehmen, die regelmäßig höhere Personalkosten haben, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes beseitigt werden. Indirekt soll dieses Gesetz auf diese Weise auch die Tarifautonomie stärken. Zentrale Regelungen sind di...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.3 Die Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument

BAG, Urteil v. 28.1.2025, 9 AZR 48/24 Problemstellung: Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Anspruch korrekt erfüllt, wenn er die Entgeltabrechnungen auf digitalem Weg über einen externen ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.1 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.[1] Die Änderung ist zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers zulässig, ohne dass es dabei auf die Höhe der zu erstattenden oder nachträglich einzubehaltenden Steuer ankommt.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.15 Befreiungsmöglichkeit bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung entfällt

Zum 1.1.2023 wurde die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz verpflichtend eingeführt[1] Seit dem 1.1.2025 sind auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Auf Antrag können Arbeitgeber für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung über die euBP verzichten. Der Antrag w...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.4.5 Der Inhalt des neuen § 41 Abs. 2 SGB VI

Hier greift das neue Gesetz ein und eröffnet die Möglichkeit, Regelaltersrentner nun wesentlich großzügiger als bisher auch ohne Sachgrund zu befristen. Dazu wurde das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, nach dem die sachgrundlose Befristung nur zulässig ist, wenn mit diesem Arbeitgeber noch nie ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, stark einschrä...mehr