Fachbeiträge & Kommentare zu Jahreswechsel

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.4 Listenpreis bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybridfahrzeuge Die Verwaltun...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die Bundesregierung hatte vorgeschlag...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 2,6 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4 Besondere Personengruppen

4.1 Künstler und Publizisten Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5 Weitere Änderungen in 2025

5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskrei...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2 Beitragssätze und Umlagesätze in 2025

2.1 Krankenversicherung Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäf...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3 Arbeitgeberzuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungs...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Zusammenfassung Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2025 gegeben. Bei den für 2025 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR auf 556 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Reche...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.4 Sachbezüge

Der Sachbezug für freie Verpflegung wird zum 1.1.2025 auf 333 EUR (+ 20 EUR) und der Sachbezug für freie Unterkunft auf 282 EUR (+ 4 EUR) angehoben. Der monatliche Gesamtsachbezugswert beträgt demnach 615 EUR.[1]mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.9 Ausblick zum digitalen Nachweisverfahren für die Pflegeversicherung

In der sozialen Pflegeversicherung sind seit dem 1.7.2023 Beitragsabschläge für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beim Pflegeversicherungsbeitrag zu berücksichtigen.[1] Um die Berücksichtigung der Kinder beim Pflegeversicherungsbeitrag möglichst effizient zu gestalten, wird ein neues digitales "Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1 Bedeutung und Funktion der Sozialversicherungswerte

Die Sozialversicherungswerte sind maßgeblich für Fragen der Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit sowie für die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. Sie ändern sich i. d. R. von Jahr zu Jahr und werden deshalb zu Beginn des neuen Jahres festgelegt. Die Fortschreibung der Rechengrößen für das Jahr 2025 orientiert sich an der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind ausschließlich in der Krankenversicherung bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Sie werden deshalb auch als Versicherungspflichtgrenzen bezeichnet. Krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsent...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2025 gegeben. Bei den für 2025 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR auf 556 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Gre...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.4 Beschäftigte im Übergangsbereich

Durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs), da sich deren untere Entgeltgrenze ändert. Vom 1.1.2025 an liegt ein Midijob vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 556,01 EUR bis 2.000,00 EUR im Monat beträgt.[1] Die beitragspflichtige Einnahme (BE) für die Berechnung des Gesamtsoz...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.4 Änderungen im Datenaustauschverfahren zu Angaben im Arbeitgeberkonto (DSAK)

Bereits seit dem 1.1.2023 haben Arbeitgeber auf elektronische Anforderung der Einzugsstelle mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch zu übermitteln. Zudem sind über das Datenaustauschverfahren proaktive Änderungsmeldungen der Arbeitgeber ohne vorherige elektronische Anforderung der Einzugsstellen möglich....mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 855 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 87...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.6 Elektronisches Antragsverfahren für A1-Bescheinigungen bei Grenzgängern

Mit dem 8. SGB IV Änderungsgesetz wurde beschlossen, dass die Beantragung von A1-Bescheinigungen für Grenzgänger in das elektronische Antragsverfahren A1 integriert wird.[1] Die Umsetzung erfolgt ab 1.1.2025. Grundsätzlich ist die Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Grenzgänger nicht verpflichtend. In bestimmten Fällen kann der Nachweis, welches Sozialversicherungsrecht fü...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.8 Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Während es seit dem 1.1.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2025 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweise Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 1.1.2025 39.322,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerbs...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2025 monatlich 8.050 EUR (+ 500 EUR). 2025 gilt erstmalig eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze i...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44.940 EUR – monatlich 3.745 EUR (+ 210 EUR). 2025 gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmalig eine bundeseinheitliche Bezugsgröße ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab 1.1.2025 3,6 % (2024: 3,4 %).[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,3 % und der des Arbeitnehmers 2,3 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 %. Für ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.5 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2025 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 535 EUR (2024: 505 EUR...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.3 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, erhöht sich zum 1.1.2025 die Geringfügigkeitsgrenze. Ab diesem Zeitpunkt beträgt sie 556 EUR.[1] Das liegt an der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 EUR auf 12,82 EUR zum 1.1.2025[2] und der gesetzlich festgelegten Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn.[3] Die Jahresverd...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.3 Abgabe von Initialmeldungen mit Kopplungsinformation

2024 mussten Arbeitgeber Initialmeldungen mit der Kopplungsinformation von Betriebsnummer und Unternehmensnummer über den Datensatz Betriebsdatenpflege abgeben. Nach Abschluss dieser Aktion wurde festgestellt, dass mehr als 25 % der erwarteten Koppelungsinformationen fehlen. Deswegen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung beschlossen[1], dass die Initialmeldun...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,0 %.[2] Die Erfüllung der Me...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustausc...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.5 Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten

Arbeitgeber sind seit 1.1.2023 verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die Übermittlungspflicht bezieht sich bislang auf die relevanten Entgeltdaten aus der Entgeltbuchhaltung (z. B. Stammdaten der Arbeitnehmer, Inhalte der Beitragsnachweise, Meldungen, ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.7 Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld wurde mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz ausgedehnt. Seit 1.1.2024 haben Arbeitnehmer befristet in den Jahren 2024 und 2025 für gesetzliche krankenversicherte Kinder unter 12 Jahren jeweils Anspruch auf bis zu 15 Tage pro Kalenderjahr, alleinerziehende Versicherte bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern beträgt die Za...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.2 Erweiterung des eAU-Abrufverfahren

Seit dem 1.1.2023 ist das eAU-Abrufverfahren[1] von Arbeitgebern in der Praxis zu nutzen.[2] Ab 1.1.2025 werden Optimierungen in diesem Datenaustauschverfahren umgesetzt. Integration von Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen Neu ist, dass stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen in das Datenaustauschverfahren integriert werden.[3] Auf elektronische Anfragen erhalte...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2024

Kommentar Wie in den Vorjahren hat die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / III. Zusammenfassung und Ausblick

Ab dem 1.1.2025 sind inländische umsatzsteuerliche Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, sowohl über steuerpflichtige entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen als auch über nach § 4 Nr. 1 bis Nr. 7 UStG steuerfreie Vorgänge zwingend elektronische Rechnungen auszustellen und zu übermitteln. Die Ausstellung einer Rechnung im sog. strukturierten elektronischen Format s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.4 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 496 Abs. 4 erfasst auch Managementbeteiligungen, wenn diese über eine Kapitalgesellschaft gehalten und ggf. gebündelt werden und die Grenze von 10 % nicht erreicht wird. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Managementbeteiligungen unmittelbar von den natürlichen Personen gehalten werden. Dadurch würden die volle Besteuerung bei der zwischengeschalteten Kapita...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3 Bürokratieentlastungsgesetz IV – arbeitsrechtliche Änderungen

3.1 Einleitung Am 1.1.2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft, das auch im Arbeitsrecht einige Erleichterungen, vor allem in formeller Hinsicht mit sich bringt. Insbesondere wird in einigen Bereichen das gesetzliche Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Dies gilt allerdings nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag und die Befristun...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8 Aktuelle Rechtsprechung

8.1 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte EuGH, Urteile v. 29.7.2024, C-184/22 und C-185/22 Ein Arbeitgeber zahlte allen Arbeitnehmern, egal ob teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt, Mehrarbeitszuschläge erst dann, wenn eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten worden war. Das führte im Ergebnis dazu, dass der Vollzeitbeschäftigte ab seiner ersten Überstunde ein...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Arbeitsrechtliche Änderungen

Zusammenfassung Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2025 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze. Auch die am 31.3.2025 fällige Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ändert sich. Eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Änderungen bringt zudem das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit sich, das überwieg...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 1 Mindestlohn

Durch die 4. MindestlohnanpassungsVO vom 24.11.2023[1] wird der seit 1.1.2024 geltende Mindestlohn von 12,41 EUR ab dem 1.1.2025 auf 12,82 EUR angehoben. Die Minijobgrenze erhöht sich daher auf monatlich 556 EUR. In der Zeitarbeit wurde durch § 2 der 6. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit vom 23.10.2024[2] der Mindestlohn pro Stunde in der Zeitarbeit ab dem...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2 Die einzelnen arbeitsrechtlichen Änderungen im BEG IV

3.2.1 Änderung bei der Zeugniserteilung – § 109 GewO § 109 Abs. 3 GewO schloss bisher die elektronische Form für die Erteilung des Arbeitszeugnisses aus. Nunmehr kann das Zeugnis mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden. Die elektronische Form ist in § 126a BGB geregelt und erfordert eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur, die auf...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2025 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze. Auch die am 31.3.2025 fällige Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ändert sich. Eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Änderungen bringt zudem das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit sich, das überwiegend am 1.1.2025...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 2 Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach § 154 SGB IX gesetzlich verpflichtet, auf mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, andernfalls müssen sie nach § 160 SGB IX für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese beträgt für das Anzeigejahr 2024 – fällig am 31.3.2025 – nach §...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.1 Einleitung

Am 1.1.2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft, das auch im Arbeitsrecht einige Erleichterungen, vor allem in formeller Hinsicht mit sich bringt. Insbesondere wird in einigen Bereichen das gesetzliche Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Dies gilt allerdings nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag und die Befristungsvereinbarung...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.5 Änderung bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

In § 10 Abs. 1 MuSchG wird klargestellt, dass der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsgefahren für schwangere Arbeitnehmerinnen dann nicht vorzunehmen braucht, wenn gemäß einer zu diesem Zweck nach § 30 Abs. 4 MuSchG veröffentlichten Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz eine schwangere oder stillende Fr...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 4 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und arbeitsrechtliche Folgen

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1.11.2024 in Kraft getreten ist, ermöglicht es in § 2 SBGG volljährigen Menschen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt, die Änderung ihres Geschlechtseintrags und die Änderung ihrer Vornamen zu bewirken. Die gewünschte Änderung muss drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Stan...mehr