Fachbeiträge & Kommentare zu Jahreswechsel

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.1 Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Wartezeit ohne Präventionsverfahren

BAG, Urteil v. 3.4.2025, 2 AZR 178/24 Problemstellung: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer wurde in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Da die Wartezeit nicht erfüllt war, genoss er (noch) keinen allgemeinen Kündigungsschutz und auch die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung war nicht erfor...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.2 Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht – Bestellung eines Inklusionsbeauftragten

BAG, Urteil v. 26.6.2025, 8 AZR 276/24 Problemstellung: Ergreift der Arbeitgeber gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer für diesen nachteilige Maßnahmen, stellt sich immer die Frage, ob diese Maßnahmen möglicherweise eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung sind. Den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der Schwerbehinderung, also dass die benach...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.1.2 Arbeitsrechtliche Bezugspunkte der KI-VO

Arbeitgeber, die KI im Unternehmen einsetzen, gelten als Betreiber.[1] Nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist "Betreiber" einer KI "eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet". Damit ist der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 246. Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) v 23.12.2024, BGBl I 2024, Nr 449

Rn. 266 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der in der letzten Sitzung des Finanzausschusses des BT vor dem Jahreswechsel am 19.12.2024 gefundene Kompromiss beschränkte sich auf eine inflationsbedingte Tarifanpassung für 2025 und 2026 sowie die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, was verfassungsrechtlich auch notwendig war. Restliche Punkte betreffend das Steuerrecht...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6 Geplante gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Die Bundesregierung beabsichtigt im Jahr 2025 weitere gesetzliche Änderungen, die für den Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2026 von Bedeutung sind: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Entwurf eines zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes Entwurf eines St...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Am 5.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes[1] veröffentlicht.[2] Hierdurch soll die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung weiter ausgebaut und gestärkt werden. Aus lohnsteuerlicher Sicht sind 2 Änderungen von Bedeutung:[3] Achtung Gesetzgebungsverfahren beachten Der Bundesrat hat am 17.10....mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.4.2 Bagatellgrenze für haftungsbefreiende Anzeige

Um Arbeitgeber von Bürokratie zu entlasten, bittet der Bundesrat, für die haftungsbefreiende Anzeigepflicht[1] eine Bagatellgrenze bei zu hoher Steuerfreistellung für das Kurzarbeitergeld im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens einzuführen. Bis zu der Bagatellgrenze wäre dann bei fehlerhaft berücksichtigter Steuerfreistellung beim Kurzarbeitergeld eine Anzeige des Arbeitgebe...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2 Steueränderungsgesetz 2025

Am 11.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht.[1] Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Einzelmaßnahmen, mit denen die Bürger und Unternehmen entlastet werden sollen. Aus lohnsteuerlicher Sicht ist vor allem auf folgende Änderungen hinzuweisen:[2] Hinweis Gesetzgebungsverfahren Am 17.10.2025 hat der Bundesrat zum Entwurf des...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.1 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB VI nicht ü...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lohnsteuerliche Änderungen

Zusammenfassung Überblick Durch das am 18.7.2025 verkündete Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab de...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Durch die Anpassung des Lohnsteuertarifs für das Jahr 2026 werden die Arbeitnehmer im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes[1] steuerlich entlastet. Wichtig Geänderter Programmablaufplan für 2026 Änderungen beim Steuertarif sind für die Arbeitnehmer regelmäßig bereits bei der Lohnzahlung ab Januar spürbar. Damit die Lohnabrechnungsprogramme der Arbeitgeber die Neuerungen ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.4.1 Erhöhung GwG-Grenze

Arbeitnehmer können die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen, wenn deren Netto-Anschaffungskosten[1] 800 EUR nicht übersteigen.[2] Der Bundesrat regt an, die Wertgrenze ab dem Veranlagungszeitraum 2026 auf 1.000 EUR ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.3 Entfristung der Mobilitätsprämie

Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, erhalten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 neben der Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie. Die gesetzlichen Regelungen zur Mobilitätsprämie sind bis zum Veranlagungszeitraum 2026 befristet. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 soll ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.4 Standortförderungsgesetz

Am 10.10.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Standortfördergesetzes (StoFöG)[1] veröffentlicht.[2] Hierzu hat der Bundesrat am 21.11.2025 Stellung genommen und steuerliche Änderungen vorgeschlagen.[3] Aus lohnsteuerlicher Sicht sind vor allem die beiden folgenden Anregungen des Bundesrats von Bedeutung:[4] 6.4.1 Erhöhung GwG-Grenze Arbeitnehmer können die Anschaffung...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.2 BAV-Förderbetrag

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitslohn eine gesonderte steuerliche Förderung. Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beit...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4 Jahressteuergesetz 2024

Im Dezember 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2024[1] beschlossen, das auch Änderungen beim Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2026 zur Folge hat. 4.1 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korr...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2 Überlassung von Elektro- und Hybriddienstwagen

2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreib...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.2 Erhöhung Entfernungspauschale

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten.[1] Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzus...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.5 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.[1] Sie sollen den Kontakt der Mitarbeiter untereinander sowie das Betriebsklima fördern. Für Betriebsveranstaltungen gilt je Arbeitnehmer eine steuerfreie Obergrenze von 110 EUR pro Veranstaltung, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.4 Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten[1], soweit der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei erstattet. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können die tatsächlichen Kosten für eine Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden; höchstens...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Am 16.10.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) veröffentlicht.[1] Mit dem Gesetz beabsichtigt die Bundesregierung, durch steuerliche Anreize das Erwerbspotential älterer Menschen besser auszuschöpfen. Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, soll ab dem 1....mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.1 Erhöhung Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale

Um das Ehrenamt zu stärken, sollen zum 1.1.2026 der Übungsleiterfreibetrag[1] von bisher 3.000 EUR auf 3.300 EUR sowie die Ehrenamtspauschale[2] von bisher 840 EUR auf 900 EUR angehoben werden. Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens sollen die erhöhten Freibeträge erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden sein, der für einen nach dem 31.12.2025 endenden Lohnzahlungs...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.1 Entlastung für Arbeitnehmer ab 2026

Beim Lohnsteuertarif wird der Grundfreibetrag für das Jahr 2026 auf 12.348 EUR angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. Der Spitzensteuersatz beginnt 2026 erst ab 69.799 EUR statt bisher bei 68.430 EUR.[1]mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.3 Solidaritätszuschlag

Arbeitgeber müssen den Solidaritätszuschlag nur erheben, wenn die Lohnsteuer des Arbeitnehmers eine bestimmte Freigrenze übersteigt.[1] Ab dem Jahr 2026 wird die Jahresgrenze angehoben auf 20.350 EUR [2]. Übersteigt die Jahreslohnsteuer des Arbeitnehmers diese Grenze nicht, fällt insgesamt kein Solidaritätszuschlag an. In Steuerklasse III gilt der doppelte Betrag i. H. v. 40....mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.2 Behinderten-Pauschbetrag

Behinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.[1] Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung.[2] Der Nachweis einer Behinderung ist vom Steuerpflichtigen bislang in Papierform zu erbringen (z. B. Vorlage des Behindertenausweises). Ab ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.2 Änderungen bei Kindern

Die einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Kindes erfolgt bei den Eltern durch die Gewährung der Freibeträge für Kinder oder des Kindergelds.[1] Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien wird ab Januar 2026 das monatliche Kindergeld um 4 EUR auf 259 EUR je Kind angehoben.[2] Der alternativ zu gewährende Kinderfreibetrag erhöht sich ab dem Jahr 2026 für jeden ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.3 Ausländische Krankenversicherung

Unter die Mitteilungspflicht fallen lediglich im Inland ansässige Versicherungsunternehmen. Dementsprechend können die Beträge des Arbeitnehmers an ein ausländisches Versicherungsunternehmen im Rahmen des ELStAM-Verfahrens nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen gilt hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Beiträge des Arbeitnehmers für seine private Kranken- ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.1 Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

Zuschüsse des Arbeitgebers[1] zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung abgeschlossen hat, sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung[2] verpflichtet ist[3] Der Beitragszuschuss entspricht dem Betrag, der vom Arbeitgeber bei ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.1 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.[1] Die Änderung ist zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers zulässig, ohne dass es dabei auf die Höhe der zu erstattenden oder nachträglich einzubehaltenden Steuer ankommt.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.2 Vorsorgepauschale

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden die Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers über die sog. Vorsorgepauschale[1] steuermindernd berücksichtigt.[2] Möchte ein privat versicherter Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V bisher seine Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren im Rahmen der Vorsorgepauschale in tatsä...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3 ELStAM-Verfahren und Vorsorgepauschale

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden für jeden Arbeitnehmer elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet und dem Arbeitgeber zum automatisierten Abruf bereitgestellt.[1] Hinweis Ausführliches Anwendungsschreiben Um Arbeitgeber bei der Anwendung des elektronischen Verfahrens zu unterstützen, hat die Finanzverwaltung die Verfahrensgrundsätze in einem ausf...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das am 18.7.2025 verkündete Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.2 Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten

Lädt der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber überlassenen Elektro- oder Hybridelektrodienstwagen bei sich Zuhause oder bei einem Dritten (z. B. öffentliche Ladesäule) auf, kann ihm der Arbeitgeber diese Stromkosten als Auslagenersatz [1] steuerfrei erstatten.[2] Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten nicht, mindern die vom Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsvert...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Der Jahreswechsel bietet einen guten Anlass, zum einen über ggf. noch bis zum Jahresende auszuübende Wahlrechte oder zu Beginn des neuen Kalenderjahrs umzusetzende Änderungen nachzudenken und zum anderen noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre zu prüfen, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. 4.1 Zum Jahreswechsel ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.1 Zum Jahreswechsel zu prüfende Wahlrechte

Möchte ein Unternehmer bestimmte Wahlrechte ausüben, muss dies – anders als im Ertragsteuerrecht – häufig schon rechtzeitig, zum Teil schon vor Beginn des Kalenderjahrs, geschehen. Für den Jahreswechsel 2025/2026 sind in der Umsatzsteuer insbesondere zu beachten: Möchte ein Unternehmer, der vor mehr als 5 Jahren auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet hatt...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / Zusammenfassung

Jedes Jahr zum Jahreswechsel besteht die Chance, Sachverhalte des alten Veranlagungszeitraums noch einmal zu prüfen und sich gleichzeitig auf die Änderungen im neuen Jahr einzustellen. Obwohl der Jahreswechsel 2025/2026 – anders als im Vorjahr – nicht von Änderungen aufgrund neuer Gesetzesvorhaben geprägt ist, sind aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen und der schon ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel bzw. der Prüfung bei Abgabe der Jahressteuererkläru...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.1.1 Restaurant- und Verpflegungsumsätze

Durch das Steueränderungsgesetz 2025 soll die Absenkung des Steuersatzes auf 7 % für die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1.1.2026 wieder – diesmal aber unbefristet – in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG umgesetzt werden. Die Ermäßigung des Steuersatzes soll weiterhin nur die Abgabe von Speisen, nicht aber die von Getränken, betreffen. Damit würde sich dann ab dem 1...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2 Beitragssätze und Umlagesätze in 2026

2.1 Krankenversicherung Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäf...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5 Weitere Änderungen in 2026

5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hatte zur Folge, dass ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Zusammenfassung Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2026 gegeben. Bei den für 2026 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR auf 603 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Reche...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.3 Neuer steuerlicher Datenaustausch für Privatversicherte

Zum 1.1.2026 wird ein neuer Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens eingeführt, damit die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden können.[1] Darüber hinaus werden die Daten von den Arbeitgebern benötigt, um die Beitragszuschüsse...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3 Arbeitgeberzuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungs...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.3 Geändertes Stornierungsverfahren

Ab 1.1.2026 wird ein neues Stornierungsverfahren eingeführt. Es wird ein neuer Stornierungsbaustein mit dem Meldegrund "88 – Stornierung eines Datensatzes" analog z. B. zum eAU-Verfahren implementiert. Eine Übermittlung der weitergehenden im ursprünglichen Datensatz enthaltenen Daten erfolgt nicht mehr.mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 2,6 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4 Besondere Personengruppen

4.1 Künstler und Publizisten Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt ab 2026 4,9 %....mehr