Fachbeiträge & Kommentare zu Jahreswechsel

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.4 Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten

Arbeitnehmer können jährlich 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, zur Betreuung eines Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Nicht begünstigt...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.6 Nationales Besteuerungsrecht bei freigestellten Arbeitnehmern

Hat ein Arbeitnehmer, der trotz Freistellung von der Arbeit weiterhin Arbeitslohn bezieht, während der Arbeitsfreistellung weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegen die Einnahmen regelmäßig nicht der inländischen Besteuerung. Um eine Nichtbesteuerung des Arbeitslohns zu vermeiden, wird rückwirkend ab dem 1.1.2024 die beschränkte St...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1.2 Wegfall Steuerklasse 3/5

Ehegatten können zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:[1] Steuerklassenkombination III/V Steuerklassenkombination IV/IV Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor Ab dem 1.1.2030 sollte im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes die Steuerklassenkombination III/V in das sog. Faktorverfahren überführt werden. Die Steuerklassenkombination III/V soll ab diesem Zeit...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.8 Antragsveranlagung für Schweizer Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen gilt die Einkommensteuer für den Arbeitslohn mit dem Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers als abgegolten.[1] Abweichend davon können jedoch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind und in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, eine sog. Antragsveranlagung wählen. Na...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.10 Betriebliche Altersversorgung

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als sonstige Einkünfte versteuert.[1] Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 unterliegen auch die Versorgungsleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung vollumfänglich der nachgelagerten Besteuerung, we...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4 Weitere geplante gesetzliche Änderungen

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2024 weitere gesetzliche Änderungen geplant, die für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung gewesen wären: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerfortentwicklungsgesetz wurde eine Vielzahl von steuerlicher Änderungen diskutiert.[1] Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Geset...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.12 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten hat, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorsc...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Am 18.9.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes[1] veröffentlicht.[2] Aus lohnsteuerlicher Sicht sind 2 Änderungen von Bedeutung[3]: Achtung Verlauf des Gesetzgebungsverfahren aktuell ungewiss Am 22.11.2024 hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen.[4] Aktuell ist unklar, ob das Zweite Betriebsrente...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurden rückwirkend für das Jahr 2024 der Grund- und Kinderfreibetrag angehoben. Dies führt für die Arbeitnehmer zum Ende des Jahres 2024 zu Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Zudem werden durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht ü...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.2 Entlastung bei Betriebsrenten ab 2025

Von Versorgungsbezügen bei Pensionären und Betriebsrentnern bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag[1] steuerfrei. Die jährlichen Grenzbeträge reduzieren sich für jeden neuen Jahrgang.[2] Beginnend ab dem Jahr 2023 hat der Gesetzgeber die jährliche Reduzierung der Fr...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3 Jahressteuergesetz 2024

Im Jahr 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen.[1] Das Gesetz enthält eine Vielzahl steuerlicher Änderungen, die für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung sind. Hinweis Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 Im Juni 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht.[2] Der Bundesrat hat am 27.9....mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.3 Qualifizierungsgeld

Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] wurde für die berufliche Weiterbildung ab dem 1.4.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[2] Dieses ist als Lohnersatzleistung steuerfrei[3] und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzlich klargestellt, dass der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld ab dem 1.1.2024 im Lohn...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.2 Lohnsteuer-Jahresausgleich

In § 42b EStG wird rückwirkend zum 1.1.2024 die Ansicht der Finanzverwaltung gesetzlich konkretisiert, dass ein Lohnsteuer-Jahresausgleich ausgeschlossen ist, wenn für den Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr im Rahmen der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge wegen der Anzahl der Kinder berücksichtigt wurden,[1] der Arbeitnehmer im ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.5 Unterhaltsleistungen an Angehörige

Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2025 i. H. v. 12.096 EUR als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.[1] Der Abzug der Unterhaltsaufwendungen wird bisher unabhängig von der Zahlungsart zugelassen. Ab dem 1.1.2025 können ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1.1 Listenpreis E-Auto

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Bundesregierung beabsichtigte, im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes den Höchstbetrag für nach dem 30.6.2024 angeschaffte Kraft...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.7 Öffentliche Kasse bei ausländischer Tätigkeit

Arbeitslohn, den ein im Ausland tätiger Arbeitnehmer aus einer inländischen öffentlichen Kasse erhält, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland.[1] Entsprechend der Rechtsprechung des BFH[2] wird gesetzlich klargestellt, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für sämtliche Einkünfte zusteht, die aus inländischen Kassen von juristischen Personen des öffentlich...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1.3 Änderungsvorschläge des Bundesrats

Ende September 2024 hatte der Bundesrat zu dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes Stellung genommen und weitere Ergänzungen vorgeschlagen.[1] Diese Anregungen sind nicht weiter verfolgt worden. Achtung Nicht verfolgte Änderungen Die folgenden Änderungsvorschläge sind nicht weiter verfolgt worden. In kommenden Gesetzgebungsverfahren können Sie jedoch wieder aufgegriffen...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11.604 EUR auf 11.784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3.192 EUR auf 3.306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteu...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile für den Arbeitnehmer. Sind die Voraussetzungen für die ermäßigte Versteuerung erfüllt, hat der Arbeitgeber bis Ende des Jahres 2024 die F...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Geänderter Programmablaufplan für 2025

Am 19.12.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen[1], welchem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat.[2] Durch dieses Gesetz erhöhen sich zum 1.1.2025 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Zudem wird die sog. kalte Progressi...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.4 Listenpreis bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybridfahrzeuge Die Verwaltun...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die Bundesregierung hatte vorgeschlag...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3 Arbeitgeberzuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungs...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 2,6 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4 Besondere Personengruppen

4.1 Künstler und Publizisten Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5 Weitere Änderungen in 2025

5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskrei...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2 Beitragssätze und Umlagesätze in 2025

2.1 Krankenversicherung Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäf...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Zusammenfassung Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2025 gegeben. Bei den für 2025 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR auf 556 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Reche...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.4 Sachbezüge

Der Sachbezug für freie Verpflegung wird zum 1.1.2025 auf 333 EUR (+ 20 EUR) und der Sachbezug für freie Unterkunft auf 282 EUR (+ 4 EUR) angehoben. Der monatliche Gesamtsachbezugswert beträgt demnach 615 EUR.[1]mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2025 monatlich 8.050 EUR (+ 500 EUR). 2025 gilt erstmalig eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze i...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44.940 EUR – monatlich 3.745 EUR (+ 210 EUR). 2025 gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmalig eine bundeseinheitliche Bezugsgröße ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab 1.1.2025 3,6 % (2024: 3,4 %).[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,3 % und der des Arbeitnehmers 2,3 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 %. Für ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.5 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2025 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 535 EUR (2024: 505 EUR...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.3 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, erhöht sich zum 1.1.2025 die Geringfügigkeitsgrenze. Ab diesem Zeitpunkt beträgt sie 556 EUR.[1] Das liegt an der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 EUR auf 12,82 EUR zum 1.1.2025[2] und der gesetzlich festgelegten Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn.[3] Die Jahresverd...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.3 Abgabe von Initialmeldungen mit Kopplungsinformation

2024 mussten Arbeitgeber Initialmeldungen mit der Kopplungsinformation von Betriebsnummer und Unternehmensnummer über den Datensatz Betriebsdatenpflege abgeben. Nach Abschluss dieser Aktion wurde festgestellt, dass mehr als 25 % der erwarteten Koppelungsinformationen fehlen. Deswegen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung beschlossen[1], dass die Initialmeldun...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,0 %.[2] Die Erfüllung der Me...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustausc...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.5 Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten

Arbeitgeber sind seit 1.1.2023 verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die Übermittlungspflicht bezieht sich bislang auf die relevanten Entgeltdaten aus der Entgeltbuchhaltung (z. B. Stammdaten der Arbeitnehmer, Inhalte der Beitragsnachweise, Meldungen, ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.7 Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld wurde mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz ausgedehnt. Seit 1.1.2024 haben Arbeitnehmer befristet in den Jahren 2024 und 2025 für gesetzliche krankenversicherte Kinder unter 12 Jahren jeweils Anspruch auf bis zu 15 Tage pro Kalenderjahr, alleinerziehende Versicherte bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern beträgt die Za...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.9 Ausblick zum digitalen Nachweisverfahren für die Pflegeversicherung

In der sozialen Pflegeversicherung sind seit dem 1.7.2023 Beitragsabschläge für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beim Pflegeversicherungsbeitrag zu berücksichtigen.[1] Um die Berücksichtigung der Kinder beim Pflegeversicherungsbeitrag möglichst effizient zu gestalten, wird ein neues digitales "Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1 Bedeutung und Funktion der Sozialversicherungswerte

Die Sozialversicherungswerte sind maßgeblich für Fragen der Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit sowie für die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. Sie ändern sich i. d. R. von Jahr zu Jahr und werden deshalb zu Beginn des neuen Jahres festgelegt. Die Fortschreibung der Rechengrößen für das Jahr 2025 orientiert sich an der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind ausschließlich in der Krankenversicherung bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Sie werden deshalb auch als Versicherungspflichtgrenzen bezeichnet. Krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsent...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr