Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.3 Beispiel 3: Unterjährige Anschaffung

Ein Wirtschaftsgut wird zu einem Nettowert von 900 EUR im Dezember 2020 angeschafft. Wird die Poolabschreibung gewählt, geht ein Abschreibungsbetrag in Höhe von 180 EUR in die Jahresabrechnung ein (900 ./. 5). Im Falle der Sofortabschreibung ist eine anteilige unterjährige Abschreibung zu berücksichtigen. Da die Anschaffung in den Dezember fällt, ist ein Zwölftel anzusetzen....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur > Sozialversicherung, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der > Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3 EStG; > Rz 12). Die in > Rz 60 ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.3 Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums

Zweifellos haftet der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, wenn er schuldhaft das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt – sei es durch Beschädigung oder durch Hervorrufen eines besonderen Verwaltungsaufwands. Von praxisrelevanter Bedeutung ist hier die Beantwortung der Frage, ob der schädigende Wohnungseigentümer gerichtlich in Anspruch genomm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.1.2 Rechtsgeschäftlicher Eigentümerwechsel (Zweiterwerb)

Der Eigentümerwechsel erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben wird. Mit seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft können keine neuen Zahlungsverpflichtungen zulasten des Voreigentümers begründet werden. Haftung des veräußernden Eigentümers Bis zur Umschreibung im Grundbuch hat der veräußernde Wohnungseigentümer die laufenden Hausgelder ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1.2 Verbindlichkeiten, die vor dem Eigentümerwechsel begründet, jedoch nach diesem Zeitpunkt fällig werden

Der Erwerber haftet dem Gemeinschaftsvermögen gegenüber auch für solche Verbindlichkeiten, deren zugrunde liegende Beschlüsse (mit Ausnahme derjenigen über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung) vor dem für den Eigentümerwechsel maßgeblichen Zeitpunkt gefasst, jedoch erst nach diesem Zeitpunkt fällig wurden.[1] Praxi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 7.3 Betriebskosten

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) ist für die Betriebskostenabrechnung auch der zwischen den Wohnungseigentümern geltende Kostenverteilungsschlüssel maßgeblich. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Sehen also Altverträge verbreitet noch eine Umlage nach Wohnfläche vor, gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung

Zusammenfassung Überblick Die Erstellung der Jahresabrechnung ist eine der wesentlichsten Pflichten des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die Jahresabrechnung ist eine zeitnah zu erstellende, geordnete Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Wirtschaftsjahres. Sie muss übersichtlich und für einen nicht geschulten Wohnungseige...mehr

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Jahresabrechnung / 2 Bestandteile der Jahresabrechnung

Zwingende Bestandteile der Jahresabrechnung sind zunächst die Jahresgesamtabrechnung und die jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen für die Eigentümer. Zwar ist der Stand der gebildeten Rücklagen und auch der Stand der gemeinschaftlichen Konten im Vermögensbericht darzustellen, allerdings sind Angaben zur Erhaltungsrücklage und den Bankkontenständen bereits in der Jahresabrechnung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung durch den Verwalter

Da der GdWE nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung grundsätzlich auch die GdWE, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet.[1] Der Verwalter ist allerdings im Innenverhältnis zur GdWE lediglich als deren Ausführungsorgan tätig, weshalb etwaige Kla...mehr

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Jahresabrechnung / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?

1.4.1 Zeitnahe Erstellung Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinba...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.6.1 Darstellung in der Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist stets nur dann ordnungsmäßig, wenn sie in sich schlüssig ist und einer Plausibilitätskontrolle standhält. Stimmt die Addition der Salden von Anfangsstand und Endstand der gemeinschaftlichen Konten mit dem Saldo der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben laut Jahresgesamtabrechnung überein, ist die Abrechnung schlüssig.[1] Stets sollte der Verwalter bereit...mehr

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Jahresabrechnung / 1.2 Wer erstellt die Jahresabrechnung?

1.2.1 Gemeinschaftsordnung prüfen Bei Übernahme einer neuen Gemeinschaft sollte der Verwalter die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung daraufhin prüfen, ob und in welchem Umfang Jahresabrechnungen für die zu verwaltende Gemeinschaft erstellt werden müssen. Die Vorschrift des § 28 WEG ist nämlich nicht zwingend und demnach abdingbar.[1] Dies ergibt sich bereits aus § 10...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.15 Jahresabrechnung

Erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung fehlerhaft und werden deshalb die Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge fehlerhaft durch Beschluss festgelegt, ist dies zunächst haftungsrechtlich wenig problematisch, da die Wohnungseigentümer nach Beschlussfassung einen Monat Zeit haben, die Abrechnung und ihr Ergebnis zu prüfen und gegen den Festsetzungsbeschluss Anfechtungsklage z...mehr

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Jahresabrechnung / 2.1.3 Heizkosten in der Jahresabrechnung

Heiz- und Warmwasserkosten sind nach einer Grundsatzentscheidung des BGH[1] in der Jahresgesamtabrechnung und in den jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen differenziert darzustellen: In der Jahresgesamtabrechnung sind sämtliche Ausgaben für die in der abzurechnenden Wirtschaftsperiode bezogene Heizenergie – und zwar unabhängig vom konkreten Verbrauch – darzustellen. In den jewei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.4.2 Verspätet vorgelegte Jahresabrechnung

Gerät der Verwalter mit der Erstellung der Abrechnung in Verzug, können die Wohnungseigentümer die GdWE in Anspruch nehmen. Ist die Klage erfolgreich, können zunächst die Verfahrenskosten gegen den Verwalter geltend gemacht werden. Bleibt er weiter untätig, haftet er jedoch nicht unmittelbar gegenüber den vermietenden Wohnungseigentümern hinsichtlich der bei deren Mietern au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.6 Schlüssigkeit/Plausibilitätskontrolle

2.6.1 Darstellung in der Jahresabrechnung Die Jahresabrechnung ist stets nur dann ordnungsmäßig, wenn sie in sich schlüssig ist und einer Plausibilitätskontrolle standhält. Stimmt die Addition der Salden von Anfangsstand und Endstand der gemeinschaftlichen Konten mit dem Saldo der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben laut Jahresgesamtabrechnung überein, ist die Abrechnung schlü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2 Die Einnahmen im Einzelnen

2.1.1.2.1 Hausgelder der Abrechnungsperiode Zunächst sind die Einnahmen der Gemeinschaft aus Vorschusszahlungen der Wohnungseigentümer in der abgerechneten Wirtschaftsperiode in der Jahresgesamtabrechnung darzustellen. Da insoweit keine Abgrenzungen zulässig sind, sind auch Hausgeldzahlungen von Wohnungseigentümern zu berücksichtigen, die für Zeiträume nach der Abrechnungsper...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 5.1 Festsetzungsbeschluss

Über die sich auf Grundlage der Jahresgesamtabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG oder einem hiervon abweichend verei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 3.2 Was gilt bei Meinungsverschiedenheiten?

Bemängelt der Verwaltungsbeirat Teile der Jahresabrechnung und hält der Verwalter die Einwände des Verwaltungsbeirats für berechtigt, wird er diese sogleich berücksichtigen und die Jahresabrechnung entsprechend abändern. Hält er die Einwände nicht für berechtigt, wird er die Jahresabrechnung entsprechend in der Wohnungseigentümerversammlung zur Diskussion stellen. Letztlich e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.2.3 Entstehen der Abrechnungspflicht

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG trifft im Innenverhältnis zur GdWE den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist. Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht am 1.1. des folgenden Kalenderjahres.[1] Praxis-Beispiel Bestellung endet am 31.12. Der Bestellungszeitraum des aktuellen V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.4 Mehrhausanlagen

Bei Mehrhausanlagen gelten die Maßgaben im Einzelfall. Regelt die Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser, so muss der Verwalter dies bei Erstellung der Jahresabrechnung berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einem Kostenverteilungsänderungsbeschluss auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. 2.1.4.1 Aufzugskosten Verfü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.3 Zinseinnahmen

Zinseinnahmen sind stets als Einnahmen auszuweisen. Erzielt die Gemeinschaft etwa Einnahmen aus der Verzinsung des gemeinschaftlichen Girokontos, sind diese entsprechend im Einnahmen-/Ausgabenteil der Jahresabrechnung zu berücksichtigen und darzustellen. Entstammen sie aus der verzinslichen Anlage der Erhaltungsrücklage, ist zu differenzieren, ob eine Ausschüttung an die Woh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.2.1 Gemeinschaftsordnung prüfen

Bei Übernahme einer neuen Gemeinschaft sollte der Verwalter die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung daraufhin prüfen, ob und in welchem Umfang Jahresabrechnungen für die zu verwaltende Gemeinschaft erstellt werden müssen. Die Vorschrift des § 28 WEG ist nämlich nicht zwingend und demnach abdingbar.[1] Dies ergibt sich bereits aus § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG. Abweichende V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.1 Hausgelder der Abrechnungsperiode

Zunächst sind die Einnahmen der Gemeinschaft aus Vorschusszahlungen der Wohnungseigentümer in der abgerechneten Wirtschaftsperiode in der Jahresgesamtabrechnung darzustellen. Da insoweit keine Abgrenzungen zulässig sind, sind auch Hausgeldzahlungen von Wohnungseigentümern zu berücksichtigen, die für Zeiträume nach der Abrechnungsperiode gezahlt werden.[1] Praxis-Beispiel Zahl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.5 Darstellung der Kontenentwicklung

Auf Grundlage der vormals geltenden Rechtslage, wurde die Jahresabrechnung nur dann als ordnungsmäßig angesehen, wenn in ihr die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlich geführten Konten angegeben wurden, da sie ohne Angabe dieser Informationen nicht auf ihre Schlüssigkeit prüfbar war. Auch dieser Grundsatz gilt zwar nicht mehr, sollte aber weiter berücksichtigt werden, d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.1 Grundsätze

Eine Jahresabrechnung ist fehlerhaft, wenn die Einnahmen in der Jahresabrechnung nicht dargestellt werden.[1] Denn aus der Jahresabrechnung – dies gilt sowohl für die Gesamt- als auch für die Einzelabrechnungen – müssen die Einnahmen und Ausgaben erkennbar werden.[2] Gemäß § 259 BGB ist im Rahmen der Jahresabrechnung nämlich eine geordnete Gegenüberstellung der Einnahmen und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.2.4 Rechnungslegung

Der ausgeschiedene Verwalter ist zur Rechnungslegung zum Zeitpunkt seines Ausscheidens verpflichtet.[1] Praxis-Beispiel Rechnungslegung nach Ausscheiden zum 31.12. Der mit Ablauf des 31.12.2025 aus dem Amt scheidende Verwalter ist zwar nicht mehr verpflichtet, die Jahresabrechnung 2025 zu erstellen, er ist aber zur Rechnungslegung verpflichtet. Als verhaltener Anspruch muss die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 5.2 Genehmigungsfiktion

Vereinzelt enthalten Gemeinschaftsordnungen Bestimmungen, wonach die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung als genehmigt gilt, wenn nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums seitens der Wohnungseigentümer schriftlich Widerspruch gegen die Jahresabrechnung erhoben wird. Solche Klauseln wurden bereits nach altem Recht in aller Regel als unwirksam erachtet.[1] Zwar ist die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1 Gesamtabrechnung

Maßgeblich für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu beschließenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge sind zwar in erster Linie die Jahreseinzelabrechnungen. Allerdings sollte auch hier aus Transparenzgründen nicht auf die Erstellung der Jahresgesamtabrechnung verzichtet werden. Insoweit hat die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstell...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.6.2 Keine Bilanz, keine Abgrenzungen

Die Jahresabrechnung ist in Form einer Gegenüberstellung aller tatsächlich in der jeweiligen Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben sowie erzielten Einnahmen zu fertigen.[1] Die Jahresabrechnung ist demnach gerade keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen nichts zu suchen.[2] Zu berücksichtigen ist, dass vom durchsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.2 Hausgelder bereits abgerechneter Wirtschaftsperioden

Die Jahresgesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren. Weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.[1] Zahlen also Wohnungseigentümer Abre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.1 Gesetzliche Grundlage

Der für die Jahresabrechnung maßgebliche § 28 Abs. 2 WEG hat folgenden Wortlaut: § 28 Abs. 2 WEG 1Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. 2Zu diesem Zweck hat der Verwalter eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung) aufzustellen, die darüber hina...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / Zusammenfassung

Überblick Die Erstellung der Jahresabrechnung ist eine der wesentlichsten Pflichten des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die Jahresabrechnung ist eine zeitnah zu erstellende, geordnete Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Wirtschaftsjahres. Sie muss übersichtlich und für einen nicht geschulten Wohnungseigentümer ohne Hin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.6.1 Orientierung am Wirtschaftsplan

Da die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG die Abrechnung über den Wirtschaftsplan darstellt, sollte sie in Aufbau und den dargestellten Positionen dem Wirtschaftsplan weitestgehend entsprechen. Freilich sollte die Jahresabrechnung weitere Bestandteile beinhalten als der Wirtschaftsplan. Allerdings ist grundsätzlich zu beachten, dass etwaige formale Mängel der Abrec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.7 Darlehensauszahlung

Abhängig vom konkreten Einzelfall, entspricht eine langfristige Darlehensaufnahme durch die Gemeinschaft den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Der Gesetzgeber erkennt die Möglichkeit der Kreditaufnahme seitens der GdWE in § 9b Abs. 1 WEG ausdrücklich an. Diese Bestimmung regelt die Vertretungsmacht des Verwalters und ordnet insoweit zwar eine für das Außenverhältnis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.6.2 Vermögensstatus

Als weitere Möglichkeit einer Plausibilitätskontrolle hinsichtlich der rechnerischen Richtigkeit der Gesamtabrechnung hatte vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 die Aufstellung eines Vermögensstatus auf den Schlusstag des Wirtschaftsjahres geboten. Der Vermögensstatus hat jedoch lediglich eine freiwillige Leistung des Verwalters dargestellt, die nicht Gegenstand des Besc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.4.1.1 Zinseinnahmen

Die aus der verzinslichen Anlage von Liquiditätsüberschüssen erzielten Zinserträge können neben der Zuführung gemäß Wirtschaftsplan der Erhaltungsrücklage zugebucht werden. Alternativ können sie als Einnahmen in die Gesamt- und Einzelabrechnung aufgenommen werden. Diese Frage unterliegt der Willensbildung der Eigentümergemeinschaft. Ist nichts geregelt, spricht für die Verbuc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1 Einnahmen

2.1.1.1 Grundsätze Eine Jahresabrechnung ist fehlerhaft, wenn die Einnahmen in der Jahresabrechnung nicht dargestellt werden.[1] Denn aus der Jahresabrechnung – dies gilt sowohl für die Gesamt- als auch für die Einzelabrechnungen – müssen die Einnahmen und Ausgaben erkennbar werden.[2] Gemäß § 259 BGB ist im Rahmen der Jahresabrechnung nämlich eine geordnete Gegenüberstellung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.5 Nutzungsentgelte

Insbesondere bei Nutzungsentgelten bzw. Einnahmen aus der Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen, wie insbesondere Waschmarken, ist stets zu prüfen, ob diese der Erhaltungsrücklage zuzuführen sind, um die Betriebsbereitschaft der Einrichtungen finanzieren zu können. Sie sind dann ebenfalls nicht im Einnahmen-/Ausgabenteil der Jahreseinzelabrechnung ergebnismindernd zu be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.3 Umsatzsteuer

2.3.1 Grundsätze Die GdWE ist zwar Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil sie Leistungen an die Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbringt. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind jedoch die Leistungen der Gemeinschaften an die Eigentümer von der Umsatzsteuer befreit. Einzige Ausnahme nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG stellen Einnahmen aus Stellplatzvermietungen dar. Di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 3.1 Grundsätze

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung vor ihrer Genehmigungsbeschlussfassung prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um eine Sollvorschrift handelt, begründet die unterlassene Prüfung der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat nicht die Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.4.1 Zeitnahe Erstellung

Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.4 Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage ist gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG zu bilden. Im Wirtschaftsplan sind insoweit gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG entsprechende Vorschüsse festzusetzen. Eine Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage im Rahmen der Jahresabrechnung ist auf Grundlage der Neuregelungen des WEMoG obsolet geworden und die Nichtdarstellung kann aber auch keine erfolgreiche ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.4.1.2 Abgeltungssteuer

Die anteiligen Zinserträge stellen für alle Eigentümer, deren Wohnung sich im Privatvermögen befindet, unabhängig von der Nutzungsart, steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.[1] Insoweit wird die Abgeltungsteuer einbehalten und vom Bankinstitut werden nur die Nettozinsbeträge gutgeschrieben. Unter diesem Aspekt genügt eine Nettoverbuchung des Zinsertrags bei der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.2.3 Darstellung der Abrechnungsspitze

Die Einzelabrechnung kann entsprechend dem Einnahmen-/Ausgaben-Prinzip nachrichtlich die tatsächlich in der Abrechnungsperiode geleisteten Vorauszahlungen jedes Eigentümers ausweisen. Von wesentlicher Bedeutung ist jedoch, dass die Jahresabrechnung die Abrechnungsspitze auszuweisen hat (Kardinalpflicht!). Beschlussgegenstand der Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.3.2 Option bezüglich einzelner Wohnungseigentümer

Da die GdWE also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten beispielsweise aus Erhaltungsaufwendungen für das Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 7 Anfechtung des Einforderungsbeschlusses

Ist der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Einforderung der auf Grundlage der Jahresabrechnung festgelegten Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge angefochten, entbindet diese Tatsache den anfechtenden Wohnungseigentümer und freilich auch die anderen nicht von ihren Zahlungspflichten. Etwaige Nachschüsse sind also auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Beschluss ange...mehr