Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden

Rn. 438 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nur wenn ein Marktpreis nach § 255 Abs. 4 Satz 1 nicht ermittelt werden kann (d. h. kein aktiver Markt vorliegt), kommen allg. anerkannte Bewertungsmethoden i. S. d. § 255 Abs. 4 Satz 2 zum Einsatz. In der Begründung des RegE zum BilMoG wird erläutert, dass das Ziel der Anwendung von Bewertungsmethoden ist, den beizulegenden Zeitwert angemes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 4 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer vorschüssig gezahlten bzw. nachschüssig zu zahlenden Optionsprämie handelt es sich sowohl bei börsengehandelten als auch bei OTC-Optionen um die AK eines nicht abnutzbaren VG "Optionsrecht" – ggf. unter Berücksichtigung einer Abzinsung (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12: "Anschaffungskosten in Höhe der zu leistenden Optionsprämie"). Wi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rückdeckungsversicherung bei unmittelbaren Versorgungszusagen

Rn. 665 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Rückdeckungsversicherungen sind (Lebens-)Versicherungen, die das UN bei unmittelbaren Versorgungszusagen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler mit einem UN der Versicherungsbranche abschließt. Damit sollen die Risiken aus der Zusage durch die Leistungspflicht des Versicherers beim Eintritt eines Versorgungsfalls voll oder teilweise abged...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Devisentermingeschäfte

Rn. 116 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Absicherung der AK künftiger unverzinslicher Fremdwährungseinnahmen oder -ausgaben (bspw. geplanter Beteiligungserwerb, Erwerb von RHB) ist der Swapaufwand bzw. -ertrag (Terminkomponente des Terminkurses) nach h. M. Teil der künftigen AK. Die entsprechenden VG bzw. Verbindlichkeiten sind daher mit dem kontrahierten Terminkurs einzubu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer

Rn. 27 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Neben der "planmäßigen" Auflösung des Gesamtbetrags der gezahlten Prämie sind bei einem Ausweis als sonstiger VG evtl. AfA auf einen niedrigeren Marktpreis notwendig (GuV-Position: "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" oder "sonstige betriebliche Aufwendungen"; vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 14; Häuselmann, BB 1990, S. 2149 (2153)). Bei Sicherung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Strukturierte Produkte

Rn. 82 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das HGB enthält keine expliziten Vorschriften zur Bilanzierung von strukturierten Finanzinstrumenten. Die Bilanzierung wird mit IDW RS HFA 22 (2015) geregelt (vgl. ausführlich zu einer Darstellung der handelsrechtlichen Bilanzierung nach IDW RS HFA 22 (2015) Schaber et al. (2010), ergänzt um Einzeldarstellungen strukturierter Produkte; Kuhn/H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Absicherung der Anschaffung von Vermögensgegenständen und Begründung von Verbindlichkeiten

Rn. 107 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Künftige Zahlungsströme entstehen bspw. bei Erwerb/Veräußerung von VG bzw. bei der Begründung von Verbindlichkeiten sowie bei antizipativen Bewertungseinheiten. Wird bei Ausübung eines Optionsrechts ein VG erworben oder eine Verbindlichkeit begründet, ist der Buchwert des Optionsrechts Bestandteil der AK des VG bzw. führt zu einer Verminderun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einsatz von Derivaten beim Hedge Accounting

Rn. 154 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundlegendes zum Hedge Accounting: Wie die branchenübergreifende Anwendung des § 254 zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 1) erfolgt auch die Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS branchenübergreifend nach den in IFRS 9 dargestellten Regeln zum Hedge Accounting (vgl. bezüglich der grundlegenden Unt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Restlaufzeit

Rn. 338 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Findet die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 (vgl. Brösel/Olbrich, HdR-E, HGB § 253, Rn. 344) keine Anwendung, ist zur Auswahl des Abzinsungssatzes die Restlaufzeit der ungewissen Verbindl. zu ermitteln, die Gegenstand der Rückstellung ist. Das ist der gesamte Zeitraum vom BilSt bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Verb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vereinfachungslösung

Rn. 345 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die Abzinsung von Rückstellungen unterliegt dem Einzelbewertungsgrundsatz. D. h., jede ungewisse Verbindl. ist nach ihren individuellen wertbestimmenden Merkmalen zu bewerten und damit auch mit dem ihrer jeweiligen Restlaufzeit entspr. Marktzins abzuzinsen. Für Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbare langfristig fällige Verpflicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wesentliche Verbesserung eines vorhandenen Vermögensgegenstands über den ursprünglichen Zustand hinaus

Rn. 344 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Gegensatz zu den Aufwendungen, die eine formale Substanzmehrung des VG zur Folge haben, führt die Abgrenzung der nachträglichen HK i. S. d. Kriteriums der wesentlichen Verbesserung des Zustands eines VG über den ursprünglichen Zustand hinaus (vgl. hierzu Klein, in: FS Moxter (1994), S. 277 (286ff.), m. w. N.) zu wesentlichen Abgrenzungspr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sicherungsgeber

Rn. 81 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Sicherungsgeber eines TRS befindet sich bei wirtschaftlicher Betrachtung in der gleichen Position wie ein Käufer des Referenzaktivums (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 37). Eine positive Marktwertveränderung erhält der Sicherungsgeber vom Sicherungsnehmer, eine negative Marktwertänderung muss der Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer bezah...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) "Negativer" Kaufpreis

Rn. 124 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein negativer Kaufpreis kann entstehen, wenn der Erwerber von dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Übertragung eines Gegenstands einen Zuschuss erhält, der höher als der vereinbarte Kaufpreis für betreffenden Gegenstand ist. In Anlehnung an HFA 2/1996 (WPg 1996, S. 709ff.; überdies: FN-IDW 2013, S. 192f.) ist in solchen Fällen stets auf de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Variation Margin bei Lieferung bzw. Abnahme aus dem Kontrakt

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hält der Käufer Kontrakte mit lieferbaren Basisobjekten bis zum letzten Handelstag der Kontraktlaufzeit, muss er die Basisobjekte ggf. abnehmen und die aktuelle Kontraktnotierung bezahlen. Gleichzeitig wird die bis dahin aufgelaufene Variation Margin zusammen mit den zugehenden Basisobjekten aufgelöst. Wird die Variation Margin auf Käuferseite...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff

Rn. 605 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden nicht nur Pensionsverpflichtungen unter den Begriff der ungewissen Verbindlichkeiten aus § 249 Abs. 1 Satz 1 subsumiert, sondern auch die sog. ähnlichen Verpflichtungen. Es wird auch hier zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen unterschieden. Rn. 606 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Begriff ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Absicherung gegenläufiger Optionen

Rn. 106 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Werden Optionen zur Absicherung von Wertänderungsrisiken anderer Optionen verwendet, müssen die Ausstattungsmerkmale von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument gleich sein, wenn man eine wirksame (effektive) Sicherungsbeziehung herstellen möchte. Einer gekauften Kaufoption ist eine verkaufte Kaufoption, einer gekauften Verkaufsoption eine ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unterscheidung nach dem Verwendungszweck sowie der vertraglichen Ausgestaltung

Rn. 68 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS BFA 1 (2015) verfolgt die Logik, dass Kreditderivate sowohl beim Sicherungsnehmer als auch Sicherungsgeber grds. als Derivate behandelt werden und ggf. eine Sicherungsbeziehung nach § 254 abgebildet wird. Unter strengen Voraussetzungen gibt es hiervon eine Ausnahme, wenn das Kreditderivat nach seinem wirtschaftlichen Gehalt mit einer B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wechsel des Rechtsmantels

Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird eine KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a durch Umwandlung – Verschmelzung (vgl. § 2ff. UmwG; §§ 17ff. SE-VO; §§ 5ff. SEAG), Spaltung (vgl. § 123ff. UmwG), Formwechsel (§ 190ff. UmwG) – oder (Neu-)Gründung geschaffen, so ist im Hinblick auf die Klassifizierung dieses UN in eine der drei genannten Größenklassen der dynamische Aspekt der Einord...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Credit Linked Notes (CLN)

Rn. 76 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 CLN sind bilanzwirksame verzinsliche Finanzinstrumente (Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen), in die Kreditderivate (i. d. R. CDS) eingebettet sind und deren Rückzahlung davon abhängt, ob ein Kreditereignis bezüglich eines oder mehrerer Finanzinstrumente eintritt (vgl. Steiner/Bruns/Stöckl (2017), S. 582f.). Als Unterschied zum CDS fi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sicherungsnehmer

Rn. 80 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Ausweis der ausgetauschten Zahlungsströme in der GuV folgt den Regeln für das abgesicherte Geschäft (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 31). Mithin ist es sachgerecht, wenn bei Sicherungsgeschäften die Zinszahlungen aus dem TRS in derselben GuV-Position wie die Zinsen des gesicherten Grundgeschäfts (saldiert) gezeigt werden; ggf. ist eine Zinsa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Schätzungsänderungen

Rn. 344 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Schätzungsänderungen in Bezug auf die Restlaufzeit führen bei ungewissen Verbindl., die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, zu einer entspr. Anpassung des (abgezinsten) notwendigen Erfüllungsbetrags. Bei Verteilungsrückstellungen ist zu differenzieren:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Käufer der Option

Rn. 12 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nimmt der Käufer der Option sein Recht aus dem Optionsvertrag wahr, bestimmt sich (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 22)mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Rn. 93 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Gemeinsames Merkmal der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in den verschiedenen Varianten ist, dass es sich um Verpflichtungen handelt, die den UN durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsanordnung in allg. Form oder durch konkrete Vfg. der zuständigen Behörde im Einzelfall auferlegt werden. Für derartige öffentlich-rechtliche Verpflich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 302 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung von Finanzierungsaufwendungen in die pagatorischen HK wird hinsichtlich der EK-Zinsen nach h. M. unter Berufung auf das Realisationsprinzip zu Recht abgelehnt und ist daher verboten (vgl. Grützner, BBK 1996, S. 3169 (3172)). Rn. 303 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung der FK-Zinsen in die handelsrechtlichen HK ist im b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sicherungsnehmer

Rn. 77 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Sicherungsnehmer emittiert ein verzinsliches Finanzinstrument (Schuldverschreibung, Schuldscheindarlehen), das bei Fälligkeit nur dann zum Nennwert getilgt wird, falls das vereinbarte Kreditereignis beim Referenzaktivum nicht eintritt. Der Sicherungsnehmer hat die CLN in Höhe des Erfüllungsbetrags als (verbriefte) Verbindlichkeit zu passiv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berücksichtigung von Kostensteigerungen

Rn. 321 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ob bei der Bemessung lfr. Rückstellungen prognostizierte Faktorpreisänderungen zu berücksichtigen sind, war lange Zeit umstritten (vgl. zum Diskussionsstand Kessler in: Küting/Weber 1995, § 249, Rn. 321ff.). Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber handels- wie steuerrechtl. weitgehend für Klarheit gesorgt. § 253 Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Bewertu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vermögensgegenstände (Investor, Gläubiger)

Rn. 86 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In Abhängigkeit von der Art des jeweiligen Basisinstruments sind zum Zugangszeitpunkt und für die Folgebewertung die allg. Bewertungs- und Ausweisregeln für Forderungen bzw. Wertpapiere anzuwenden. Soweit i. R.d. Folgebewertung ein verlässlicher Börsen- oder Marktpreis nicht vorliegt, sind die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Bestandteil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Variation Margins bei Glattstellung bzw. Vertragsbeendigung

Rn. 44 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Käufer und Verkäufer können ihre Ansprüche und Verpflichtungen aus einem Kontrakt über lieferbare Basisobjekte vor deren Fälligkeit auch durch ein Gegengeschäft mit derselben Terminbörse auf den gleichen Termin glattstellen. Eine solche Glattstellung ist bei Futures – im Gegensatz zu FRA – zivilrechtlich als Aufhebungsvertrag anzusehen, mit d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Käufer der Option

Rn. 14 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird das Recht aus der Option nicht wahrgenommen, muss der Buchwert des Optionsrechts auf Käuferseite ergebniswirksam ausgebucht werden (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 23). Da es sich um den Abgang eines VG handelt, liegt i. d. R. ein "sonstiger betrieblicher Aufwand" vor.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitliche Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 28 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da die Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs maßgeblich den Umfang der möglichen Anschaffungsnebenkosten determiniert, soll zunächst der Frage nach den Begrenzungspunkten des Anschaffungsvorgangs nachgegangen werden. Als Beginn des Anschaffungsvorgangs sind sämtliche Tätigkeiten anzusehen, die auf die Beschaffung von Gegenständen gerichtet sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verkäufer der Option

Rn. 17 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auf der Verkäuferseite ist analog zur Vorgehensweise auf der Käuferseite (vgl. HdR-E, Kap. 7, Rn. 16) zu verfahren (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 25).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bilanzierung eingebetteter Derivate in strukturierten Verträgen

Rn. 153 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein eingebettetes Derivat ist eine derivative Komponente eines sog. strukturierten Vertrags (hybrid contract), der auch einen Basisvertrag beinhaltet. Dies führt dazu, dass sich ein Teil der Zahlungsströme des kombinierten Vertrags wie die Zahlungsströme eines freistehenden Derivate-Kontrakts verändern (vgl. IFRS 9.4.3.1; IFRS 9.BC4.83; IDW ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsungssatz

Rn. 333 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Im Interesse der Bilanzobjektivierung hat der Gesetzgeber den Abzinsungssatz in mehrfacher Hinsicht normiert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen "mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen". Die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes soll Ergebnissch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Altersteilzeit

Rn. 615 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es existieren in praxi zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell (Gleichverteilungsmodell) ist der AN während des gesamten Altersteilzeit-Zeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell (Blockmodell) arbeitet der AN während der ersten Hälfte des Altersteilzeit-Zeitraums weiterhin ganztägig. Während der zweiten Hälfte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit dem AReG wurde Art. 22 Abs. 1 Satz 2 der sog. Abänderungs-R 2014/56/EU (ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) umgesetzt und führte damit erstmals in die Generalklausel einen zeitlichen Aspekt ein. Ein WP ist nach § 319 Abs. 2 als AP ausgeschlossen, wenn er "während des Geschäftsjahres, für dessen Schluss der zu prüfende Jahresabschluss au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). Auerbach/Klotzbach (2015), Bilanzierung von Kreditderivaten nach HGB, in: Burghof et al. (Hrsg.), Kreditderivate, 3. Aufl., Stuttgart, S. 389–412. BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Eigenschaft der Variation Margin während der Kontraktlaufzeit

Rn. 35 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Futures sind als schwebende Geschäfte nach den hierfür geltenden Grundätzen zu behandeln (vgl. IDW RS BFA 5 (2011), Rn. 9; zur laufenden Erfassung der Variation Margin-Zahlungen HdR-E, Kap. 7, Rn. 31f.). Die Abbildung der Variation Margin ist eng verknüpft mit der Einordnung der Futures als Kauf bzw. Verkauf des jeweiligen Basisobjekts. Dies w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Übernommene Verpflichtungen

Rn. 123 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Muss der Erwerber im Zusammenhang mit dem Erwerb eines VG Verpflichtungen (des Verkäufers) übernehmen, so gilt der Wert dieser Verpflichtung grds. als Bestandteil der AK des erworbenen VG. Diese Verpflichtung ist insoweit als Bestandteil der AK anzusehen, wie sie im Zeitpunkt der Anschaffung zu einer Passivierung führt(e). Hierbei ist es une...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Auflösung von Rückstellungen

Rn. 253 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die Beibehaltung einmal gebildeter Rückstellungen gelten folgende Grundsätze: Die Rückstellung muss umgewidmet werden, wenn die Ungewissheit dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, so dass nunmehr eine echte Verbindl. vorliegt. Sie muss ferner erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn feststeht, dass eine Verpflichtung nicht mehr entstehen ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 9 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Optionsrechte sind – soweit diese bei Instituten nicht zum Handelsbestand gehören oder soweit diese nicht Bestandteil einer Bewertungseinheit sind – zum Abschlussstichtag i. d. R. als UV nach dem strengen NWP i. S. d. § 253 Abs. 4 zu bewerten (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 13). Eine ausnahmsweise dem AV zugeordnete Optionsprämie gehört nicht zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verkäufer der Option

Rn. 15 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auf der Verkäuferseite ist die passivierte Optionsprämie ergebniserhöhend zu vereinnahmen (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 25). Eine frühere (auch ratierliche) Vereinnahmung der Optionsprämie ist nicht zulässig. I.d.R. erfolgt die Erfassung als "sonstiger betrieblicher Ertrag". Gleichzeitig ist eine evtl. gebildete Rückstellung für drohende Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Dauerabsatzgeschäfte

Rn. 188 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerabsatzgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit der Wert der noch zu erbringenden Sach- oder Dienstleistung den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt. Rn. 189 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Wert der in die Saldierung einzubeziehenden Ansprüche ermittelt sich nach den allg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung der Einstandspflichten

Rn. 796 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die vorab geschilderten Einstandspflichten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 794f.) können recht unterschiedlicher Natur sein. Es kommt darauf an, obmehr