Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist derjenige Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Eignung als Sicherungsinstrument

Rn. 114 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrumente sind im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit auf ihre Eignung zur Absicherung gegen das definierte und abzusichernde Risiko hin zu untersuchen (vgl. auch BR-Drs. 344/08, S. 126; ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 38: "Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR (2012): "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Dokumentation

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Dokumentation muss grds. bereits im Zeitpunkt der Bildung der Sicherungsbeziehung (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 177; Haufe HGB-Komm. (2024), § 254, Rn. 48ff., 52; BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 84, DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.4), mithin spätestens beim Abschluss des Sicherungsinstruments (vgl. Göttgens/Prahl, WPg 1...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Vorgehensweise bei der Ermittlung einer Rückstellung (zulässige Methoden)

Rn. 404f Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Derzeit werden zwei Methoden zur Ermittlung einer evtl. Rückstellung diskutiert: Beide Methoden sind unter Beachtung des sog. Lücke-Theorems als gleichwertig anzusehen. Zur Darstellung dieser Methoden vgl. Jessen/Haaker/Briesemeister...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zulässige Sicherungsinstrumente

Rn. 457 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Generell gilt, dass als Sicherungsinstrumente nur Verträge designiert werden können, die mit UN-externen Parteien abgeschlossen werden (vgl. IFRS 9.6.2.3). Dies bedeutet etwa für nach IFRS aufgestellte KA, dass nur solche Sicherungsinstrumente eingesetzt werden können, die mit einer Vertragspartei abgeschlossen wurden, die nicht Teil der ber...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeines

Rn. 70 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff der GoB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Inhalt sowohl gesetzliche als auch außergesetzliche Normen umfasst (vgl. weitergehend HdR-E, Kap. 2, Rn. 1ff.; BMF, Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001 (BStBl. I 2019, S. 1269ff.), BeckVerw 453 300 (i. d. F. vom 11.03.2024), Rn. 17ff., 36ff.). Hier erlangt insb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Messung der Hedge-Effektivität

Rn. 460 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hedge-Effektivität bezeichnet den Grad der Wirksamkeit der Absicherung, zu dem sich Fair Value- oder Cashflow-Änderungen des Sicherungsinstruments und die Fair Value-Änderungen bzw. Cashflow-Änderungen des gesicherten Grundgeschäfts ausgleichen. Hedge-Ineffektivität bezeichnet hingegen die Unwirksamkeit der Absicherung, d. h. das Ausmaß, zu ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Antizipative Bewertungseinheit(en)

Rn. 38 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Absicherung künftig erwarteter Transaktionen (Grundgeschäfte), die im Zeitpunkt der Absicherung noch nicht vertraglich kontrahiert sind (und damit auch kein schwebendes Geschäft darstellen), wird als antizipative Bewertungseinheit bezeichnet (vgl. ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 24). Anders als bei der Absicherung bereits bestehender Ges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige AfA auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. 119ff.). Da...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Diskontierung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 110 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abzinsung hat auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben GJ (bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn GJ) unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Rückstell...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundstücke

Rn. 238 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke (Grund und Boden) gehören grds. zu den nicht abnutzbaren VG des Sach-AV. Aufgrund ihrer generell zeitlich unbegrenzten Nutzung findet ein Verbrauch des Leistungsvorrats nicht statt und eine planmäßige AfA ist unzulässig. Rn. 239 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Betrieblich ausgebeutete Grundstücke (z. B. Steinbrüche, Kiesgruben, Bergbau)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Prospektive und retrospektive Wirksamkeit

Rn. 173 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 intendiert, dass ein UN zu Beginn einer Sicherungsbeziehung und zu jedem BilSt positiv feststellen muss, dass und in welchem Umfang sich gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme einer Bewertungseinheit am BilSt (retrospektiv) tatsächlich ausgeglichen haben und voraussichtlich in Zukunft (prospektiv) ausgleichen werden (vgl. BT-D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Bewertungseinheit und deren Nachweis

Rn. 19 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) enthält die Legaldefinition einer Bewertungseinheit: Werden danach VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen – sog. Grundgeschäfte – zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken (wie bspw. Zins-, Währungs- od...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige AfA zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein AfA-Wahlrecht (vgl. § 253...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sog. Short Cut-Methode (Critical Terms Match)

Rn. 203 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei perfekten Micro-Hedges spricht nach dem Gesetzgeber (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 126) – wenn i. R.e. Bewertungseinheit die Parameter (insbesondere Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nur unwesentlich voneinander abweichen (vgl. ebenso DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.6) und dadurch di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wesentliche Abbildungsunterschiede

Rn. 471 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ergeben sich mehrere Unterschiede zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach HGB, das zur bilanziellen Abbildung sowohl die Durchbuchungs- als auch Einfrierungsmethode (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 75ff.) vorsieht. Die Durchbuchungsmethode ähnelt hierbei einem Fair Value- Hedge, allerdings ergeben sich auch hier im Detail Abweichun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. (Eingebettete) Derivate als Grundgeschäfte

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abzusichernde Grundgeschäfte können auch Derivate sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 31). Derivate sind Termin- (Devisen-, Aktien-, Zinstermingeschäfte), Optionsgeschäfte (über Devisen, Aktien, Zinsen etc.) sowie Swaps (Zins-, Währungs- oder Zins-/Währungs­swaps), einschließlich Swaptions, Futures, Forwards etc. Rn. 65 Stand: EL 46 – ET: 06/...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff., sowie HdR-E, HGB § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die ha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Nachträgliche Bildung einer Bewertungseinheit

Rn. 342 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) können bei Eingehen des Grundgeschäfts oder bei (zeitgleichem oder späteren) Kontrahieren des Sicherungsinstruments gebildet werden. Es ist auch möglich, eine Bewertungseinheit i. d. S. aus bereits kontrahierten Grundgeschäften und kontrahierten Sicherungsinstrumenten – also nachträglic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Perioden-AfA einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Perioden-AfA des gesamten VG zusamm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Beendigung der Sicherungsbeziehung

Rn. 463 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine Hedge Accounting-Bilanzierung ist (nur) dann prospektiv zu beenden, wenn die Sicherungsbeziehung oder ein Teil hiervon – ggf. nach Durchführung einer Rekalibrierung – nicht mehr die Kriterien erfüllt (vgl. IFRS 9.6.5.6). Hierzu wird in IFRS 9.B6.5.26 weiter ausgeführt: Eine Sicherungsbeziehung wird in ihrer Gesamtheit beendet, wenn sie ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ausweis von unwirksamen Beträgen und Wertänderungen von nicht gesicherten Risiken in der Bilanz

Rn. 351 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Betrag der Unwirksamkeit (Ineffektivität) einer Bewertungseinheit dergestalt, dass ein "ungesicherter unrealisierter Verlust" verbleibt (vgl. BMJ (2007), S. 118), ist durch die Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten bilanziell abzubilden (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 66, 82f.); dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erwartete Transaktionen (antizipative Bewertungseinheiten)

Rn. 66 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Mit § 254 wurden als zulässige Grundgeschäfte "mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in das Handelsrecht eingeführt. Die Zulässigkeit einer Absicherung erwarteter Transaktionen ist unter dem Begriff der antizipativen Hedges bzw. antizipativen Bewertungseinheiten bislang im Schrifttum umstritten gewesen (vgl. ausführlich Pfitze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 224 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Entgeltlich erworbene immaterielle VG des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind gemäß § 253 Abs. 3 planmäßig über die ND abzuschreiben. Gerade immaterielle VG können unbefristet begründet sein, wie bspw. Gewinnungsrechte, Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten. Allerdings kann von einer fehlenden Befristung nicht zwingend auf eine zeitl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 404 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Zuge der Umsetzung des BilMoG – insbesondere im Kontext der Einführung des § 254 zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten – stellte sich u. a. die Frage, ob und wie die Geschäfte des Bankbuchs – deren Absicherung meist auf Nettobasis erfolgt (früher von Banken häufig als Macro-Hedge bezeichnet) – mit Inkrafttreten des BilMoG zu bewerten u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Wirksamkeit/Unwirksamkeit

Rn. 165 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Wirksamkeit (Effektivität) einer Bewertungseinheit bezeichnet den Umfang, in dem sich die verlässlich gemessenen gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko in gleicher Höhe gegenüberstehen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 48). Rn. 166 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Unwirksamkeit (Ineffektivität) entste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 282 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da mit Inkrafttreten des § 254 grds. eine retrospektive rechnerische Ermittlung und aufwandswirksame Erfassung von Unwirksamkeiten (Ineffektivitäten) erforderlich ist, konnte es zumindest insoweit nicht mehr bei der bisherigen bilanziellen Abbildung der Bewertungseinheiten bleiben, als diese bspw. bei der Absicherung von Zinsrisiken an der m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 305). Ein verpfli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Qualifikationsanforderungen

Rn. 450 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Regelungen zum Hedge Accounting sind in IFRS 9 verankert. Die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung ist an die kumulative Erfüllung von bestimmten qualifizierenden Kriterien geknüpft (vgl. IFRS 9.6.4.1), die wie folgt zusammengefasst werden können:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zeh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A. III. 5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige Grundgeschäfte

Rn. 455 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als gesicherte Grundgeschäfte kommen folgende Geschäfte infrage:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rekalibrierung der Sicherungsbeziehung

Rn. 462 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine Rekalibrierung der Sicherungsbeziehung bezeichnet die Anpassung der Sicherungsquote der Sicherungsbeziehung (hedge ratio) – also das Verhältnis von Grund- und Sicherungsgeschäften (vgl. IFRS 9.6.4.1(c)(iii)). Diese Rekalibrierung ist dann vorzunehmen, wenn die Anforderung an die Wirksamkeit der Absicherung in Bezug auf die Sicherungsquo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zeitpunkte zur Messung der Wirksamkeit

Rn. 185 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da die Eignung eines Sicherungsinstruments zur Absicherung nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 126) "[o]bjektiv gegeben sein" muss, ist die voraussichtlich künftige (prospektive) Wirksamkeit im Zeitpunkt der Bildung (Designation) der Bewertungseinheit festzustellen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 50) – wenn nicht in jed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Absicherung von Teilen des Volumens, der Laufzeit und der Risiken eines Grundgeschäfts

Rn. 72 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 verlangt nicht, dass das gesamte Volumen sowie die gesamte Laufzeit eines Grundgeschäfts gesichert werden. Es ist vielmehr möglich, nur einen Teil des Volumens oder einen Teil der Laufzeit eines Grundgeschäfts gegen Risiken abzusichern, sofern dies dokumentiert ist (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 137; Beck Bil-Komm. (2024), § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Warentermin- und -optionsgeschäfte

Rn. 107 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 Satz 2 "gelten" als Finanzinstrumente i. S. d. § 254 Satz 1 "auch Termingeschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Waren". Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, nach der (normale) auf den physischen Bezug oder die Lieferung gerichtete schwebende Wareneinkaufs- und -verkaufsgeschäfte als Sicherungsinstrument ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 105 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wird gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen, kann der Nachweis einer ordnungsmäßigen Buchführung nicht (mehr) erbracht werden. Zeugenaussagen entlasten nicht, und zwar gemäß BFH – bei fehlendem Inventar – selbst dann nicht, wenn diese Zeugen an der Aufstellung der entsprechenden Unterlagen mitgewirkt haben (vgl. BFH, Urteil vom 25.03.196...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Verantwortlichkeit

Rn. 32 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verantwortlicher für die Aufbewahrung ist der Kaufmann selbst, bei juristischen Personen die jeweils maßgeblichen Organe (bei AG respektive (dualistisch geprägten) SE: der Vorstand (vgl. § 91 AktG); bei monistisch strukturierten SE: die geschäftsführenden Direktoren (vgl. § 40 SEAG); bei KGaA: der Komplementär bzw. die persönlich haftenden Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Dokumentationsanforderungen

Rn. 451 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die zu Beginn einer Sicherungsbeziehung zu erstellende Dokumentation umfasstmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umfang der Wirksamkeit ist nicht (mehr) feststellbar

Rn. 171 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wenn der Umfang der Wirksamkeit einer Bewertungseinheit – d. h. der Betrag einer bisherigen Unwirksamkeit einer Sicherungsbeziehung – zum BilSt nicht (mehr) rechnerisch feststellbar ist, ist unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips anzunehmen, dass keine wirksame Bewertungseinheit (mehr) besteht (vgl. ebenso Petersen/Zwirner (2009), Kap....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umgekehrtes Factoring

Rn. 59 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Ob der Abnehmer beim umgekehrten Factoring seine ursprüngliche finanzielle Leistungsverbindlichkeit weiter als Verbindlichkeit aus LuL bilanzieren muss oder diese bei ihm abgeht und durch eine neue (sonstige) finanzielle Verbindlichkeit (vgl. zum Ausweis IAS 1.54 bzw. IFRS 18.103) zu ersetzen ist, richtet sich nach IFRS 9.3.3.1. Danach ist ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts und eindeutige Identifikation des Grundgeschäfts

Rn. 249 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es muss vermieden werden, dass durch den Verzicht auf die Verlustantizipation das Sicherungsinstrument betreffend eine willkürliche Verlagerung von Verlusten in andere Rechnungsperioden erfolgt. Sind die wesentlichen Bedingungen des zukünftigen Geschäfts bekannt (identifiziert) und ist der tatsächliche Eintritt der antizipierten Transaktion ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko)

Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicherungsinstrumente noch in der GuV erfasst (sog. kompensatorische Bewertung)...mehr