Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz

Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierung will der BGH jedoch nicht als starre Grenze verstanden wi...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 3 Illiquidität als drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 3 Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist nach § 18 Abs. 1 InsO auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund, es besteht in diesem Zusammenhang keine Antragspflicht. Der Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 InsO. Ein Schuldner droht danach zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 2 Illiquidität als Zahlungsstockung

Rz. 2 Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Wobei Zahlungsunfähigkeit in der Regel anzunehmen ist, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Aus der (Grundsatz-)Entscheidung des BGH vom 24.5.2005 geht hervor, "dass eine Zahlungsunfähigkeit, die sich voraussichtlich innerhal...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.2 Liquiditätsplan/Finanzplan

Rz. 22 Im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik erfolgt die Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, damit auf der Grundlage eines Liquiditätsstatus (Finanzstatus) und eines darauf aufbauenden Liquiditätsplans (Finanzplans). Ein derartiger Liquiditäts- oder Finanzplan kommt allerdings nur zum Tragen, wenn keine bloße Zahlungsstockung (=...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten

Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fälligkeit‘ derjenige Zeitpunkt bezeichnet...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.2 Strafrechtliche Perspektive als vorwiegend retrospektiver Ansatz

Rz. 12 Für die strafrechtliche Perspektive ist der BGH-Beschluss vom 23.5.2007 zu berücksichtigen. Hier wird vom 1. Strafsenat einschlägig ausgeführt: "Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Auf die Merkmale der ‚Dauer‘ und der ‚Wesentlichkeit‘ hat der Gesetzgeber der Insolvenzordnun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.3 Dauer der Liquiditätslücke

Rz. 14 Nach der Entscheidung des BGH vom 24.5.2005[1] wird zur Dauer einer Liquiditätslücke im Rahmen der Feststellung einer möglichen Zahlungsunfähigkeit Folgendes ausgeführt: "(…) Der Gesetzgeber der Insolvenzordnung wollte diesen Zeitraum (gemeint ist der Zeitraum zur Abgrenzung zwischen einer bloßen Zahlungsstockung und einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, Anmerkung ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4 Illiquidität als Zahlungsunfähigkeit

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gegeben, muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO ein Insolvenzantrag gestellt werden. Eine entsprechende Legaldefinition zur Zahlungsunfähigkeit enthält § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO. Danach ist ein Sch...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 2 Bildung einer Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz

In der Handelsbilanz ist gem. § 249 Abs. 1 HGB für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Gleiches gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes[1] für die Steuerbilanz. Die Einkommensteuer-Richtlinien[2] führen Grundsätze für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auf; demnach müssen...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Unternehmer ist handels- und steuerrechtlich zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichtet. Ein Kaufmann kann sich dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch nicht durch Aufgabe seiner Geschäftstätigkeit entziehen. Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen entsprechende Rückstellungen zu...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Umsatzkosten

Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hängt entscheidend von den angegebenen Hauptgeschäftstätigkeiten ab, die sich in den Umsatzerlösen niederschlagen. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die Investition in bestimmte Vermögenswerte, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der beric...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.8 Ereignisse bzw. Erkenntnisse nach dem Bilanzstichtag

Rz. 196 IAS 10.19 ff. kennen 2 Kategorien von Ereignissen bzw. Erkenntnissen nach dem Bilanzstichtag: Informationen über Gegebenheiten, die bereits am Bilanzstichtag vorlagen (zu berücksichtigende Ereignisse), und Informationen über nicht im Abschluss zu berücksichtigende Ereignisse. Rz. 197 Das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen hat Informationen über Gegebenheiten, die be...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.6 Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft

Rz. 85 Wird ein ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft abgefunden, ist eine positive Differenz zwischen dem Abfindungsbetrag und dem Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters vorzugsweise mit dem verbleibenden Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft, d. h. ggf. bestehenden Rücklagen bzw. proportional zu den Kapitalanteilen der verblei...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.9 Besondere Angabepflichten im Konzernanhang aus deutscher Sicht

Rz. 199 Aus Sicht deutscher Anwender ist zu beachten, dass der nach IFRS erstellte Konzernabschluss (einschließlich Anhang) grundsätzlich befreiend für den HGB-Konzernabschluss ist.[1] Allerdings sind zusätzlich folgende Angabepflichten (vgl. § 315g Abs. 1 HGB) zu erfüllen:[2] Angaben nach § 313 Abs. 2-3 HGB: Dementsprechend sind bei Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten

Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fremdkapitalkosten, die sich direkt (also Einzelkosten!)[2] dem Erwerb, dem Bau oder d...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 11 Die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital im Rahmen der Ermittlung des Umfangs der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 3 HGB geregelt. Nach dessen Satz 1 gehören Zinsen für Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Eine Relativierung offenbart Satz 2, wonach ein Aktivierungswahlrecht für Zinsen besteht, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 2 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach IDW RS BFA 6 ((2011), Rn. 3) sind Optionen "Vereinbarungen, bei denen einem Vertragspartner (Optionsberechtigter) das Recht eingeräumt wird, zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem anderen Vertragspartner (Optionsverpflichteter, Stillhalter) ein festgelegtes Vertragsverhältnis einzugehen bzw. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verwendungszweck

Hinsichtlich des Verwendungszwecks sind zu unterscheiden (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 12):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 67 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der BFA des IDW hat am 18.02.2015 die Neufassung des IDW RS BFA 1 (2015) verabschiedet (Begleitaufsätze: Weigel/Bär/Vietze, WPg 2015, S. 57ff.; Bär at al., WPg 2015, S. 1301ff.; Bär et al., WPg 2016, S. 31ff.). Gegenstand des IDW RS BFA 1 (2015) ist die Behandlung von Kreditderivaten (insbesondere Credit Default Swaps (CDS)) im handelsrechtlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Buchungstechnik der Variation Margin (dargestellt am Beispiel des Handelsbestands von Banken)

Rn. 40 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für den Ansatz und die Bewertung von Futures im Handelsbestand von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (Instituten) gelten die Grundsätze des IDW RS BFA 2 (2010). Für Futures ergeben sich folgende Besonderheiten: Den Ausweisgrundsätzen der RechKredV folgend, sind gezahlte Initial Margins (Sicherheitsleistungen) nicht als "Handelsbestan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzierung als Kreditersatzgeschäft

Rn. 71 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Kreditersatzgeschäft (gestellte Kreditsicherheit) ist ein CDS beim Sicherungsgeber nur dann zu bilanzieren, wenn dieser den Sicherungsgeber verpflichtet, ausschließlich für das Ausfallrisiko i. S. d. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 3, eine Ausgleichszahlung zu leisten (1. Voraussetzung; vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 17). Weitere Voraussetzung fü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berücksichtigung als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Bewertungseinheit gemäß § 254

Rn. 75 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die bilanzielle Abbildung von CDS i. R.v. Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 müssen die Voraussetzungen von IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 13, gegeben sein. Im Übrigen sind die Regeln von IDW RS HFA 35 (2011) zu beachten (vgl. auch HdR-E, HGB § 254, Rn. 1ff.). Das Sicherungsinstrument (CDS) muss zur "Absicherung des spezifischen Risikos des Grun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 84 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die Bilanzierung dieser Instrumente stellt sich die Frage, ob das betrachtete Instrument als Ganzes oder getrennt in seine einzelnen Bestandteile – Kassainstrument und Derivat(e) – zu bilanzieren ist. Der HFA hat mangels expliziter handelsrechtlicher Vorschriften mit IDW RS HFA 22 (2015) Regeln zu den mit diesen Instrumenten einhergehende...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Freistehende Credit Default Swaps beim Sicherungsnehmer (Finanzderivat)

Rn. 69 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei Credit Default Swaps (CDS) erbringt der Sicherungsgeber gegen Zahlung einer laufenden und/oder einmaligen Prämie bei Eintreten eines vertraglich definierten Kreditereignisses während der vereinbarten Laufzeit eine Ausgleichsleistung (Barausgleich, physische Lieferung) an den Sicherungsnehmer (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 6; zudem Steiner...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Getrennte Bilanzierung des gesamten strukturierten Produkts

Rn. 88 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bestandteile strukturierter Finanzinstrumente sind abgesehen von den in IDW RS HFA 22 (2015), Rn. 14f., genannten Fällen immer dann als separate VG (z. B. Forderungen, Wertpapiere) und Schulden (z. B. Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellungen) zu bilanzieren, wenn sie aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung als Derivat

Rn. 72 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Immer dann, wenn bei einem CDS beim Sicherungsgeber nicht die Voraussetzungen zur Bilanzierung als Kreditersatzgeschäft (vgl. HdR-E, Kap. 7, Rn. 71) vorliegen, ist er als schwebendes Geschäft – und damit als Finanzderivat – zu bilanzieren (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 33). Die Prämienzahlungen sind in diesem Fall nach den Regeln für Optionen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Freistehende Credit Default Swaps beim Sicherungsgeber (Finanzderivat oder gestellte Kreditsicherheit)

Rn. 70 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Beim Sicherungsgeber ist bei freistehenden Kreditderivaten hinsichtlich der vereinbarten Kreditereignisse zu differenzieren (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 16f.):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Derivative Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, deren Wert von der Entwicklung des Werts der ihnen zugrunde liegenden Basiswerte (Underlyings) abhängt. Es handelt sich dabei insbesondere um Options- und Termingeschäfte. Diese lassen sich in bedingte (Optionen) und unbedingte Geschäfte (Termingeschäfte) unterteilen. Im Unterschied zu origin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Credit Default Swaps als erhaltene Kreditsicherheit beim Sicherungsnehmer

Rn. 73 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 18, weist darauf hin, dass für die handelsrechtliche Bilanzierung als erhaltene Kreditsicherheit die in IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 18, i. V. m. Rn. 13 genannten drei Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sein müssen. Dies sind:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abbildung des gesamten Kontrakts während der Laufzeit

Rn. 39 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da die geleistete Initial Margin lediglich als Sicherheit gegen Erfüllungsrisiken dient und deshalb in voller Höhe erhalten bleibt, sind i. d. R. keine Bewertungsmaßnahmen erforderlich; eine Bewertung ist ausnahmsweise nur dann geboten, wenn die Börseneinrichtung ausfallgefährdet ist (vgl. HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 56). Die Variation Margin w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Definition

Rn. 83 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Strukturierte Finanzinstrumente i. S. d. IDW RS HFA 22 (2015) sind VG mit Forderungscharakter (z. B. Ansprüche aus Krediten, Schuldscheindarlehen oder Anleihen) bzw. entsprechende Verbindlichkeiten, die im Vergleich zu den nicht strukturierten Finanzinstrumenten hinsichtlich ihrer Verzinsung, ihrer Laufzeit und/oder ihrer Rückzahlung besonder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einheitliche Bilanzierung des gesamten strukturierten Produkts

Rn. 85 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Strukturierte Finanzinstrumente sind unter folgenden Voraussetzungen als Einheit zu bilanzieren (vgl. Kuhn/Hachmeister (2015), Teil I, Rn. 221; HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 160ff.):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sicherungsgeber

Rn. 78 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Sicherungsgeber erwirbt die CLN und aktiviert diese in Höhe der AK. Die laufenden Zinszahlungen sind insoweit im Zinsergebnis auszuweisen, als sie auf das Basisinstrument entfallen (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 32, 38); ggf. ist eine Zinsabgrenzung zu buchen. Der Prämienanteil ist in Abhängigkeit davon, wie der eingebettete CDS zu behandel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vertragliche Ausgestaltung des Kreditereignisses

IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 3, unterscheidet hinsichtlich der Frage, ob ein Kreditderivat als gestellte bzw. erhaltene Kreditsicherheit angesehen werden kann, zwischen Ausfall- und Bonitätsrisiko.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung am Bilanzstichtag

Rn. 56 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei Swapverträgen handelt es sich um schwebende Geschäfte, bei denen bis zum Vertragsende beide Partner zu Leistungen verpflichtet sind: beim Zinsswap zu Zinszahlungen auf einen fiktiven Kap.-Betrag, bei (Zins-)Währungsswaps zur Zahlung von Zinsen auf einen ggf. auch tatsächlich ausgetauschten Kap.-Betrag und zu dessen Rückzahlung am Laufzeit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierung

Rn. 66 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Devisentermingeschäfte sind schwebende Geschäfte und damit grds. nicht zu bilanzieren. Lediglich wenn ein negativer Erfolgsbeitrag (negativer beizulegender Zeitwert i. S. d. § 255 Abs. 4) aus dem schwebenden Geschäft erwartet wird, ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erforderlich (vgl. IDW RS HFA 4 (2012), R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkäufer der Option

Rn. 10 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Kurs- bzw. Marktwertveränderungen des Basiswerts (Underlying) können dazu führen, dass die Ausübung einer verkauften Option wahrscheinlicher wird. Zu jedem Abschlussstichtag sind daher die Verpflichtungen aus Stillhaltergeschäften zu bewerten. Für die bilanzielle Bewertung von verkauften Optionen werden grds. zwei Methoden diskutiert: die Aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verkäufer der Option

Rn. 13 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird der Stillhalter der Option in Anspruch genommen, ergibt sich bei einer Kaufoption ein (sonstiger betrieblicher) Ertrag bzw. Aufwand in Höhe der Differenz zwischen Basispreis und AK des Basiswerts abzgl. Optionsprämie (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 24; Breker (1993), S. 167f.). Eine frühere (auch ratierliche) Vereinnahmung der Optionspräm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Passivierungspflicht für latente Anpassungslasten

Rn. 699 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Arbeitgeber muss im Anwartschafts- und Rentenzeitraum die latente Last aus vermutlich später gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG gebotenen Rentenanpassungen passivieren (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 674f.). Er ist dabei auf realistische Schätzungen angewiesen, die er u. a. auf die Erfahrungen mit dem durchschnittlichen Anpassungsbedarf der vergangen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Initial Margin

Rn. 34 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Initial Margin, die sowohl Käufer als auch Verkäufer bei Financial Futures an die in den Kontrakt eintretende Clearing-Stelle zu entrichten haben, dient dieser als Sicherheitsleistung (vgl. HdR-E, Kap. 7, Rn. 31). Ihre Funktion, die Clearing-Stelle gegen Wertschwankungen der Kontrakte abzusichern, welche die Verlust erleidenden Partner ni...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Berücksichtigung als Kreditsicherheit bei der Bewertung des abgesicherten Geschäfts (Kredits)

Rn. 74 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Berücksichtigung als erhaltene Kreditsicherheit erfolgt beim Sicherungsnehmer in der Art und Weise, wie bspw. eine Bürgschaft bei der Bewertung einer Kreditforderung berücksichtigt wird. Demzufolge werden sowohl die Prämienzahlung(en) als auch eine Ausgleichszahlung bilanziell analog einer Bürgschaft abgebildet (vgl. Scharpf/Schaber (2022...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 31 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Financial Futures (Futures) sind hinsichtlich Nominalbetrag, Laufzeit und Basiswert standardisierte, an Terminbörsen mit Clearing-System gehandelte Finanzterminkontrakte. Basiswert kann ein lieferbarer (z. B. Wertpapier, Geldanlage, Fremdwährungsbetrag) oder ein nicht lieferbarer Handelsgegenstand (z. B. Aktienindex) sein (vgl. Rieger (2016),...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkäufer der Option

Rn. 8 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Stillhalter hat seine Verpflichtung in Höhe der vorschüssig erhaltenen Optionsprämie zu passivieren, solange die Leistung für dieses Entgelt noch geschuldet wird (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 17). Die sofortige oder ratierliche erfolgswirksame Vereinnahmung der Optionsprämie scheidet aus, da der Optionsverpflichtete während der Laufzeit s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einzelbewertungsgrundsatz

Rn. 271 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Grundsatz der Einzelbewertung grenzt die bei der Schätzung der notwendigen Rückstellungsbeträge zu berücksichtigenden Daten in sachlicher Hinsicht ab. Indem er die gesonderte Bewertung sämtlicher am BilSt bestehenden Verpflichtungstatbestände vorschreibt, stellt er klar, dass der Wertansatz einer Rückstellung nur anhand der individuellen...mehr