Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Konzernabschluss / 4.2.4 Bestimmung des Erwerbszeitpunkts/Erstkonsolidierungszeitpunkts

Die Bestimmung des Erwerbszeitpunkts ist von mehrfacher Bedeutung: Der Erwerbszeitpunkt grenzt die mitgekauften alten Gewinne von selbst erwirtschafteten neuen Gewinnen ab. Die alten Gewinne gehen in die Erstkonsolidierung ein. Die ab dem Tag des Unternehmenserwerbs entstehenden Gewinne sind Bestandteil der GuV des Konzerns. Auf den Erwerbszeitpunkt werden die Anschaffungskost...mehr

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Vorräte / 3 Ansatz von Vorräten

IAS 2 "Vorräte" befasst sich anders als etwa IAS 16 "Sachanlagen" nicht mit dem Ansatz, sondern geht nach den Definitionen gleich zum Bewertungsaspekt über. Angesichts dieser Regelabstinenz gelten zunächst die allgemeinen Regeln desConceptual Framework, insbesondere nach dem substance-over-form-Prinzip das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums. Als typische Anwendungsfälle ...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 2 Zweck latenter Steuern nach dem temporary-Konzept

Die IFRS-Bilanzierung latenter Steuern dient vornehmlich dem zutreffenden Vermögensausweis. Die richtige Periodisierung des Steueraufwands ist ein zumeist, aber nicht immer verwirklichter Nebenzweck. Beispiel Die vorausgezahlten Ertragsteuern der Tax Base GmbH entsprechen der veranlagten Steuer. Zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz besteht jedoch folgender Unterschie...mehr

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Finanzvermögen / 7 Zusammenfassung

Während nach HGB alle Arten von Finanzvermögen dem Anschaffungskostenprinzip unter Berücksichtigung des Niederstwerts unterliegen, entscheidet nach IFRS die Klassifizierung des financial asset über seine Bewertung. Beteiligungen dürfen im Einzelabschluss zu Anschaffungskosten, at equity oder zum fair value bewertet werden. Bei Anteilen unter der Beteiligungsschwelle ist weiter...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 4.3 Immaterielle Anlagen unbestimmter Nutzungsdauer

Nicht planmäßig abschreibbar sind immaterielle Vermögenswerte unbestimmter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer (IAS 38.88). Da auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer abzustellen ist, stören rechtliche Befristungen nicht, solange eine Erneuerung/Verlängerung des Rechts zu niedrigen Kosten möglich ist. Beispiel Die Mobilstream hat eine Mobilfunklizenz erworben. Der Lizenzzeitraum ...mehr

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Verbindlichkeiten / 4 Zusammenfassung

Die Bilanzierung von Verbindlichkeiten nach IFRS weicht in der Praxis nur in wenigen Punkten vom Handelsrecht ab: Für die Zugangsbewertung ist nur der vereinnahmte Betrag maßgeblich. Weicht der vereinnahmte Betrag z. B. wegen eines Disagios vom Rückzahlungsbetrag ab, so ist nach HGB der Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag auszuweisen. Die Differenz wird handelsrechtlich durch...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.3 Bilanzierung beim Leasingnehmer: right-of-use asset

IFRS 16 sieht (mit in IFRS 16.5 enthaltenen Ausnahmen bei kurzfristig laufenden Verträgen, short term leases, sowie bei Verträgen über Objekte geringen Werts, low value assets) für den Leasingnehmer Folgendes vor: Der all-or-nothing approach des alten IAS 17 (voller Ansatz des Leasingobjekts bei finance lease, Nichtansatz bei operating lease) wird durch ein Konzept ersetzt, ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.1 Allgemeine Aktivierungsvoraussetzungen

Ein Aktivposten ist nach CF.4.3. ff. und CF.5.7 ff. in der Bilanz dann anzusetzen, wenn ein Vermögenswert vorliegt, d. h. eine vom Unternehmen kontrollierte Ressource mit einem wahrscheinlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen und kein spezielles Aktivierungsverbot, wie etwa für selbst geschaffene Marken (IAS 38.63), besteht. Zwischen einem Vermögenswert nach IFRS und einem Ver...mehr

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Eigenkapital / 1.1 Mindestgliederung, eigene Anteile

Für den einzelbilanziellen Ausweis des Eigenkapitals sieht IFRS 18.104 (abgesehen von der Unterteilung nach herrschenden und nicht herrschenden Gesellschaftern im Konzernabschluss) keine Mindestuntergliederung vor. Ausreichend (und in angelsächsischen IFRS-Abschlüssen häufig auch praktiziert) ist ein einziger Posten: gezeichnetes Kapital und Rücklagen (capital and reserves)....mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.3 Gliederung der GuV bzw. des GuV-Teils der Gesamtergebnisrechnung

Die Pflicht zur Aufstellung einer Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) kann nach IFRS 18.12 auf zwei Arten erfüllt werden: Nach dem two statement approach bleibt die GuV ein selbstständiges Rechenwerk, dessen Saldo (Gewinn oder Verlust) in die Gesamtergebnisrechnung übertragen wird. Nach dem one statement approach ist die GuV ein unselbstständiger Teil de...mehr

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Eigenkapital / 5 Zusammenfassung

Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung des Eigenkapitals in den IFRS-Abschluss ist im Allgemeinen zulässig. Neben der Bilanz ist aber eine eigenständige Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. In ihr ist neben Rücklagenbewegungen u. a. auch das nicht erfolgs- bzw. GuV-wirksame other comprehensive income darzustellen. Hierunter können z. B. Zeitwertänderu...mehr

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Konzernabschluss / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Bedeutung haben bei einem nicht kapitalmarktorientierten Konzern mit deutscher Mutter die IFRS und das HGB für die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen? A.2 Was besagt die sog. Einzelerwerbsfiktion für den Fall der Mehrheitserlangung durch einen Anteilskauf (share deal)? A.3 M beteiligt sich Anfang 01 mit 200 TEUR (= 20 %) an der Gründung der AU. Die A...mehr

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Eigenkapital / 4 Notes

Die Anhangangaben zum Eigenkapital sind geregelt allgemein in IFRS 18.107 ff., bezüglich Mitarbeiteroptionen und ähnlichen Kapitalbeteiligungsleistungen in IFRS 2. Bei den Kapitalbeteiligungsleistungen sind Plan- und Ist-Angaben gefordert. Im Fall von Mitarbeiteroptionen beinhaltet die Planbeschreibung Angaben über Anzahl und Bedingungen (Wartezeiten, Ausübungszeitpunkt, Bezugs...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.2.2 Fremdwährungsverbindlichkeiten sowie Anzahlungen in fremder Währung

Monetäre Posten in fremder Währung, d. h. sowohl monetäre Aktiva als auch Finanzverbindlichkeiten, sind nach IAS 21.23 bei der Folgebewertung zum Stichtagskurs anzusetzen. Umrechnungsdifferenzen werden sofort zu Aufwand oder Ertrag. Es gilt kein Höchstwertprinzip. Beispiel Die Penny AG hat am 1.7.00 ein Darlehen von 10 Mio. USD mit zweijähriger Laufzeit aufgenommen. Der Wechs...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Überall in der EU gelten seit den 1980er Jahren die durch nationale Transformationsgesetze umgesetzten EU-Richtlinien für den Jahres- und Konzernabschluss. Warum hat dieses System nicht die Vereinheitlichung gebracht (die nun von den IFRS erwartet wird)? A.2 Welche beiden wesentlichen Vorteile kann die (freiwillige) Anwendung der IFRS einem Konzern bringen? A.3 Was s...mehr

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Finanzvermögen / 3 Bewertung und Erfolgserfassung nach dem Klassifizierungssystem von IFRS 9

Die Grundzüge der Bewertung und Erfolgserfassung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 ergeben sich wie folgt: Erste Aufgabe ist die Klassifizierung des Finanzvermögens nach der objektiven Art des Vermögenswerts und des Verwendungszwecks im Unternehmen. Abhängig von dieser Klassifizierung erfolgt die Bewertung entweder zu amortisierten Anschaffungskosten oder zum fair value . In F...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.4 Infrastrukturkonzessionen bei Public Private Partnership

IFRIC 12 beschäftigt sich mit der Bilanzierung von sog. Service Concession Contracts über privat finanzierte und privat betriebene öffentliche Infrastruktureinrichtungen. Nicht dem Anwendungsbereich von IFRIC 12 unterworfen sind folgende Fälle: Der private Partner unterliegt in der Gestaltung des Serviceumfangs (etwa Tageszeiten der Nutzung), in den von den Nutzern erhobenen ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 1 Ausweis und Untergliederung

Die IFRS-Bilanz ist, mit Ausnahmen insbesondere für Banken, nicht nach der Liquiditätsnähe zu gliedern, sondern nach der Fristigkeit. Die Aktivseite der IFRS-Bilanz ist in langfristige Vermögenswerte einerseits und kurzfristige Vermögenswerte andererseits zu unterteilen. Die langfristigen Vermögenswerte entsprechen (mit Ausnahme der aktiven latenten Steuern) im Wesentlichen ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.3 Immaterielles Anlagevermögen beim Unternehmenserwerb

Bei einem Unternehmenserwerb stellt sich die Frage, inwieweit der über das materielle Vermögen hinausgehende Kaufpreis auf immaterielle Einzelgüter entfällt oder goodwill ist. Die genaue Unterscheidung ist deshalb notwendig, weil die Einzelgüter in der Regel planmäßig abschreibbar sind, der goodwill aber nie. Nach IFRS 3 und IAS 38.34 kommt es hinsichtlich des Ansatzes immate...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.1 Einheitliches Kontrollkonzept

Ein Konzern und damit auch eine Konzernabschlusspflicht entstehen durch das Vorliegen einer Mutter-Tochter-Beziehung. IFRS 10.A definiert dementsprechend den Konzern (group) als "ein Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen" ("a parent and its subsidiaries"). Damit stellt sich die Frage, wann eine Mutter-Tochter-Beziehung anzunehmen ist. Nach der Definition in IFRS 10....mehr

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Perspektiven einer Internat... / 3 Nebeneinander von handelsrechtlichem Einzelabschluss und IFRS-Konzernabschluss

Der deutsche Gesetzgeber hat das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Freigabe der IFRS für den Einzelabschluss nicht an die Unternehmen weitergegeben. Auf mittlere Frist werden daher sowohl die börsennotierten Konzerne, die zwangsweise nach IFRS Rechnung legen, als auch die sonstigen Konzerne, die ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen, doppelgleisig fahren müssen: E...mehr

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Einführung von IFRS / 5 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Vorteile kann eine freiwillige Anwendung der IFRS einem international tätigen Anlagenbauer u. U. bringen? A.2 Was besagt der nach IFRS 1 geltende Retrospektionsgrundsatz für die IFRS-Eröffnungsbilanz? B.1 Welche Entscheidungen muss ein Unternehmen, das neben dem IFRS-(Konzern-)Abschluss weiterhin einen HGB-Einzelabschluss erstellen muss, treffen, wenn die zwei...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.2 Unternehmensqualität des Erwerbsobjekts

Die Regelungen zur business combination gelangen nur dann zur Anwendung, wenn das Erwerbsobjekt ein Unternehmen (business) und nicht lediglich eine Gruppe von Vermögenswerten ist (IFRS 3.3). Für diese Beurteilung ist weder auf die rechtliche Form des Erwerbsobjekts noch auf seine Verwendung beim Erwerber abzustellen. Beispiel U benötigt zur Arrondierung seines Betriebsareals ...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 1 Gesetzlicher Rahmen

Wenn man sich die Geschwindigkeit anschaut, mit der neue Marketing- oder Managementphilosophien im Allgemeinen in die Unternehmenspraxis eindringen, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die diesbezüglichen Unternehmensstrategien zuweilen eher von einem olympischen als von einem ökonomischen Geist beseelt sind: dabei sein ist alles und die Teilnahme wichtiger a...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.3 Taxonomieangaben

Rz. 82 Die Vorschriften der Taxonomie-VO zur Berichterstattung werden durch den delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung präzisiert, welcher durch die neue Delegierte Verordnung C(2025) 4568 final geändert werden wird, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist (Rz 74). Von Nicht-Finanzunternehmen anzuwenden sind der Anhang I zum Inhalt und der Methodik sowie Anhang II...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.4 Abgrenzung des Konsolidierungskreises für die Finanzberichterstattung nach IFRS

Rz. 36 Zwar legt IFRS 10.4 zunächst fest, dass ein Mutterunternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Sitz – einen Konzernabschluss aufzustellen hat. Für Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU hat dies jedoch keine Bedeutung, da sich die Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach dem Verständnis der EU aus den europarechtlichen Vorgaben über die Pflicht zur Erstellung ...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick

Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte der ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemei...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.2 Finanzielle Unwesentlichkeit

Rz. 65 Auch im Zusammenhang mit dem Wahlrecht zur tatsächlichen Konsolidierung unwesentlicher Tochterunternehmen im Konzernabschluss (§ 296 Abs. 2 HGB) argumentiert das IDW, dass "alle Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil der eigenen Geschäftstätigkeit der Gruppe zu betrachten [sind]"[1]. Zur Begründung wird auf ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.2 Umgang mit Treibhausgasemissionen

Rz. 19 Alle drei Rahmenwerke verlangen die Offenlegung von Treibhausgasemissionen und verweisen auf das Greenhouse Gas Protocol.[1] Unterstellt wird mind. eine qualitative Wesentlichkeit der Information, somit besteht keine Möglichkeit auf einen Verzicht einer Angabe überhaupt. Das Rahmenwerk des ISSB lässt die Verwendung anderer Methoden nur dann zu, wenn dies von einer Bör...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.5 Ausnahmen von der Einbeziehung in den Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 38 Im Gegensatz zu den handelsrechtlichen Vorgaben legen die IFRS keine ausdrücklichen Konsolidierungswahlrechte fest. Das in § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB festgelegte Wahlrecht zum Einbezug von Tochterunternehmen bei Vorliegen erheblicher und dauerhafter Beschränkungen der Beherrschungsrechte dürfte nach der Logik des IFRS 10 wohl gar nicht erst zu einem Beherrschungstatbestan...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.2 Stichtagsprinzip und Vergleichsinformationen

Rz. 141 Für die Finanzberichterstattung wie auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Stichtagsprinzip zu beachten. Hierbei ist auf die gleichen Auslegungen abzustellen, d. h. darauf, inwieweit ein Sachverhalt vor oder nach dem Berichtsstichtag materialisiert ist (z. B. verursachte Emissionen). Grds. gilt wie für die Finanzberichterstattung, dass alle Information...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.1 Finanzielle Wesentlichkeit und Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 3 Die Inhalte der Finanzberichterstattung, typischerweise durch die Bestandteile des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht definiert, beruhen u. a. auf der Definition ihrer jeweiligen Adressaten und werden in praxi unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips erstellt. Auf europarechtlicher Ebene ist der Grundsatz der Wesentlic...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstat...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Wahlrecht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 3)

Rz. 21 Für alle nicht kapitalmarktorientierten MU, die konzernrechnungslegungspflichtig sind, besteht ein Wahlrecht nach Abs. 3, anstelle eines Konzernabschlusses nach den Vorschriften des HGB einen befreienden Konzernabschluss nach den internationalen Standards (IFRS/IAS) aufzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber das Mitgliedstaatenwahlrecht in Art. 5 Buchst. b der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Allgemeine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 1)

2.1.1 Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach HGB/PublG Rz. 9 Eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS setzt eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung des MU voraus (Rz 1, Rz 6). Diese ergibt sich aus §§ 290–293 HGB bzw. § 11 ff. PublG.[1] Mit dem BilMoG wurde das für die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung bislang geltende duale System von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Erweiterte Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 2)

Rz. 19 § 315e Abs. 2 HGB trägt dem Informationsbedürfnis potenzieller Anleger Rechnung, das mit der bevorstehenden Börseneinführung zum Tragen kommt, und bestimmt, dass internationale Standards und die in Abs. 1 genannten ergänzenden Vorschriften auch im Fall eines Antrags auf Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einem geregelten Markt anzuwenden sind. Damit wird das Qu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 129 Die Regelung des Nr. 21 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zu Angaben zumindest über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte der Ges. mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wertumfang und über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen.[1] Außerdem sind weitere Angaben über solche Geschäfte zu machen, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Geeignete Sicherungsinstrumente

Rz. 19 Als Sicherungsinstrumente i. S. d. § 254 HGB qualifizieren sich nur Finanzinstrumente. In Betracht kommen originäre und derivative Finanzinstrumente. Originäre Finanzinstrumente sind solche, die keinen derivativen Charakter aufweisen. Zu ihnen rechnen Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben und Wertpapiere. Ausgeschlossen sind erhaltene und geleistete Anzahlungen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 117 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Umfang der Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 16 § 315e Abs. 1 HGB bestimmt den Umfang der anzuwendenden Vorschriften auf den internationalen Konzernabschluss eines MU, das einen organisierten Markt in Anspruch nimmt. Neben den internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind auf diesen Konzernabschluss ergänzend auch nationale Vorschriften anzuwenden.[1] Die Angaben nach Abs. 1 müssen mit dem HGB und den IFRS zwei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 14 Gesetzliche Regelungslücken hinsichtlich des Inhalts und der Ausgestaltung der Kapitalflussrechnung werden durch DRS 21 (Kapitalflussrechnung) ausgefüllt. Abweichungen von den Empfehlungen des DSR führen nicht zwingend zu Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk, weil das Unt den gesetzlichen Anforderungen auch auf andere Weise nachkommen kann. Nur wenn der Abschlussp...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Exkurs: Unterjährige Berichterstattungspflichten

Rz. 13 Halbjahresfinanzberichte sind von Unt, die als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, sechs Monate nach dem Gj-Ende zu erstellen und dann innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DCGK (2022) fordert unter Empfehlung F.2 widerlegbar, die Offenlegung un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Hochinflation

Rz. 41 Für die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen aus Hochinflationsländern ist § 308a HGB nicht unmittelbar anwendbar.[1] Es bedarf einer Bereinigung der Inflationseffekte. Hierzu stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung (DRS 25.43, DRS 25.99 ff.): Zum einen ist die Aufstellung des Abschlusses des FremdwährungsUnt in einer Hartwährung möglich (hier bietet sich die Wäh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Vermögensgegenstand

Rz. 13 Voraussetzung einer Aktivierung eines selbst geschaffenen immateriellen VG ist die Erfüllung des Vermögensgegenstandsbegriffs (§ 246 Rz 5). Da der Vermögensgegenstandsbegriff von dem Vermögenswertbegriff (asset) der IFRS abweicht, kann die Asset-Definition von IAS 38.8 nicht 1 : 1 in das deutsche Handelsrecht übertragen werden.[1] Das deutsche Handelsrecht stellt insb....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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