Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7 Bilanzierung beim Leasinggeber

Rz. 86 Leasingverhältnisse sind beim Leasinggeber unverändert entweder als Operating- oder als Finanzierungsleasing abzubilden und zu behandeln. Zu diesem Zweck ist eine Klassifizierung notwendig, für die die Kriterien und Indikatoren aus IAS 17.10 ff. unverändert in IFRS 16.63 ff. weitergeführt wurden. Maßgeblich für die Klassifizierung ist demnach weiterhin der Übergang vo...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.3 Komponentenaufteilung und Zusammenfassung von Leasingverhältnissen

Rz. 70 Leasingnehmer und -geber müssen Verträge in einzelne Komponenten aufteilen. Gewährt ein Leasingvertrag zum Beispiel das Nutzungsrecht für 5 Omnibusse, einen Gabelstapler und einen LKW sowie jeweils zu den einzelnen Geräten zugehörige Wartungsverträge durch den Leasinggeber, würde jedes Fahrzeug eine Leasingkomponente darstellen. Die einzelnen Wartungsverträge sind hin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 43 Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn der Bilanzierende ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss.[1] Diese Voraussetzung findet sich zwar nicht im Gesetzestext von § 249 HGB, ist aber in Literatur und Praxis unstrittig. Die Unsicherheit bzgl. der Rückstellungsbildung kann bezogen werden auf die Wahrscheinlichkeit über das Be- oder Entstehen einer Verbindlich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 113 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.2 Anforderungen an Sicherungsgeschäfte

Rz. 28 Als Sicherungsinstrumente sind neben Derivaten auch originäre Finanzinstrumente zulässig. Als Begründung hierfür wird im Referentenentwurf des BilMoG genannt, dass in der Praxis auch Vermögensgegenstände zur Absicherung von Risiken eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit, Währungsforderungen durch Währungsverbindlichkeiten abzusichern, verwi...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.5 Nach dem HGB zu verwendende Verfahren

Rz. 55 Obwohl im laufenden Gesetzgebungsprozess das DRSC einen Vorschlag zur Konkretisierung der Behandlung von Bewertungseinheiten in einem Diskussionsbeitrag unterbreitet hat, hat der Gesetzgeber die Regelung des § 254 HGB diesbezüglich offengelassen. Konkret hat das DRSC vorgeschlagen, die Durchbuchungsmethode nach IAS 39 – jedoch mit einer Modifizierung – anzuwenden, wob...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 4.2 Fair-Value-Hedges und Cashflow-Hedges

Rz. 45 Bei dieser Kategorisierung wird nach dem Zweck der Sicherungsbeziehungen gefragt: Wenn die Bewertungseinheit darauf abzielt, Schwankungen des Fair Value eines bilanzierten Vermögenswertes abzusichern, so spricht man im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS von einem Fair-Value-Hedge.[1] Unter diese Kategorie fallen auch die sog. firm commitments, also die bilanziell no...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.9 Beispiel für die Bilanzierung eines Cashflow-Hedges

Rz. 61 Ein Unternehmen bestellt am 15.11.2000 für die Ablieferung am 15.1. des Folgejahrs eine in USD fakturierte und umgehend zu bezahlende Maschine. Die Auszahlung von 100 Mio. USD per 15.1.2001 wird durch ein Termingeschäft abgesichert, was eine Prämie von 0,5 Mio. EUR kostet und zum Inhalt den Kauf von 100 Mio. USD für 100 Mio. EUR per 15.1.2001 hat.[1] Zunächst ist festz...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Bei Unternehmen spielt die Absicherung von Grundgeschäften eine immer wichtigere Rolle, um Risiken aus Schwankungen der Warenpreise, Währungskurse, Zinssätze und Aktienkurse zu minimieren. Dabei wird zu einer vorhandenen oder antizipierten Position ein entgegengesetztes Sicherungsgeschäft eingegangen, sodass sich Gewinne und Verluste im Falle von Marktpreisänderungen (...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.3 Sonderfall antizipativer Bewertungseinheiten

Rz. 52 Bei "erwarteten Transaktionen" bzw. bei Cashflow-Hedges stehen den Wertschwankungen aus dem Sicherungsgeschäft keine direkten gegenläufigen Bewegungen in der Bilanz gegenüber, da das Grundgeschäft noch nicht bilanzwirksam ist. Somit ist eine kompensatorische Bewertung allein deshalb schon nicht möglich. Daher muss bis zum tatsächlichen Eintreten des Grundgeschäfts die...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5 Erfassung der Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 47 Grundsätzlich stehen sich bezüglich der Erfassung 2 Vorgehensweisen gegenüber, die beide letztlich zu dem Ziel der Bewertungseinheit führen, die gegenläufigen schwebenden Aufwendungen und Erträge aufzurechnen. Einerseits können Grund- und Sicherungsgeschäft zusammengefasst werden zu einem Festwert, der im Folgenden nicht verändert wird (Festbewertung, Einfriermethode)...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.2 Imparitätische Marktbewertung

Rz. 49 Dem Problem der nicht ganz perfekten Kompensation, insbesondere bei Makro-Hedges, trägt die Anwendung der "imparitätischen Marktbewertung" Rechnung, die als konsequente Fortführung der Festbewertung verstanden werden kann. Dieser Buchungstechnik liegt die Idee zugrunde, die Prinzipien der Imparität und der Realisation nicht auf Grund- und Sicherungsgeschäfte einzeln a...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 2.1 Grundlagen von Derivaten

Rz. 5 Für den Abschluss von Termingeschäften kommen regelmäßig Derivate (derivative Finanzierungsinstrumente) zum Einsatz.[1] Sie selbst besitzen keinen eigenständigen Wert, sondern dieser leitet sich aus der Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Vermögensgegenstandes oder einer sonstigen Variablen (Basiswert) ab.[2] IAS 39.9 bzw. fast wortgleich IFRS 9.A als Benchmark au...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / Zusammenfassung

Überblick Bei Unternehmen spielt die Absicherung von Grundgeschäften eine immer wichtigere Rolle, um Risiken aus Schwankungen der Warenpreise, Währungskurse, Zinssätze und Aktienkurse zu minimieren. Dabei wird zu einer vorhandenen oder antizipierten Position ein entgegengesetztes Sicherungsgeschäft eingegangen, sodass sich Gewinne und Verluste im Falle von Marktpreisänderung...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 6 Angabepflichten

Rz. 65 Der grundsätzliche Umgang mit dem Wahlrecht aus § 254 HGB zur Bildung von Bewertungseinheiten sowie die dabei bestehenden Methodenwahlrechte (Einfrier-/Durchbuchungsmethode) sind nach §§ 284 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB im (Konzern-)Anhang anzugeben. Rz. 66 Konkretere Angaben sind nach folgenden Regelungen für zur Anhangerstellung verpflichtete Unterne...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.3 Notwendiger Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft

Rz. 32 Bei der Bildung einer Bewertungseinheit ist positiv festzustellen, dass die Effektivität oder Wirksamkeit, d. h. der Grad der Deckung des Risikos, gegeben ist. Dieses Risiko wird anhand der möglichen Schwankungsbreite seines Wertes oder Zahlungsstroms sowie der Zeit gemessen. Sind für die Wertentwicklung der beiden Geschäfte identische Faktoren verantwortlich, so spri...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.4 Behandlung von Bewertungseinheiten nach IFRS (Durchbuchungsmethode)

Rz. 53 Nach IFRS (sowohl IAS 39 als auch IFRS 9) sind stets unabhängig vom Sicherungszusammenhang alle Derivate zum Fair Value anzusetzen. Jedoch ergeben sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Erfassung des Grundgeschäfts unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Behandlung der Konsequenzen. Im Fall des Fair-Value-Hedges wird die auf das gesicherte Risiko entfallende Wertänd...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.10 Erleichterungen im Übergang auf andere Referenzzinssätze

Rz. 64a Mit der Änderung hat das IASB sich der Sachverhalte angenommen, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Änderungen sind nach der Übernahme durch die EU im Januar 2021 bereits rückwirkend für Berichtsperioden in Kraft getreten, die am oder na...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.10 Sonderfall: Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Rz. 48a Ende 2020 hat der IASB das Diskussionspapier DP/2020/2 "Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle" veröffentlicht.[1] Bisher sind Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle von der Anwendung der derzeit geltenden Regelungen für Unternehmenszusammenschlüsse nach den IFRS (ebenso wie nach dem HGB) ausgenommen. Nach den IFRS gibt es Regelung...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsme...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.5 Ermittlung und Behandlung eines passivischen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 24 Ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung stellt, nachdem technische Aspekte ausgeklammert wurden, dem Charakter nach eine Rückstellung für drohende Verluste (badwill) oder einen "Gewinn" aus Beteiligungserwerb (lucky buy) dar. Im ersten Fall darf er gem. § 309 Abs. 2 Nr. 1 HGB erst dann ergebniswirksam aufgelöst werden, wenn die zum Zeitpunkt des ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.7 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 35 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Konsolidierung eines Tochterunternehmens voraus. Zu beachten ist jedoch, dass die in § 290 Abs. 1 oder 2 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteil...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 102 Echte Aufrechnungsdifferenzen sind das Ergebnis unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für Aktiva und Passiva.[1] So ist z. B. bei einer innerkonzernlichen Forderung aufgrund des für die Aktivseite gültigen Niederstwertprinzips beim Vorhandensein entsprechender Gründe eine Abschreibung vorzunehmen, während das für die Passiva gültige Höchstwertprinzip daz...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.1 Anwendungsbereich der Quotenkonsolidierung

Rz. 113 Verallgemeinernd handelt es sich bei Gemeinschaftsunternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 12

Tz. 1 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12 befasst sich mit der Bilanzierung, der Bewertung und dem Ausweis von Ertragsteuern im Jahresabschluss sowie im Konzernabschluss. Die generelle Zielsetzung ist dabei, eine periodengerechte Abgrenzung des Steueraufwandes und vorrangig eine zutreffende Darstellung der Vermögenslage zu gewährleisten. Die so formulierte Zielsetzung wird nich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 12 Ertragsteuern (Income Taxes)

Schrifttum ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich, 7. Aufl., Stuttgart 2025, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; Althoff/Ehsen-Rühl, Bilanzierung v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Verrechnung latenter Steuern nach IAS 12

I. Konzeption der Verrechnung latenter Steuern 1. Der "Steuerwert" (tax base) als Ausgangsgröße Tz. 44 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Anders als die Vorgängerrichtlinie IAS 12 (reformatted 1994) und die früheren handelsrechtlichen Regelungen (§§ 274, 306 HGB (aF)) bezieht sich IAS 12 auf das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept latenter Steuern. Damit kommt nach der gültigen Fassun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich, 7. Aufl., Stuttgart 2025, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; Althoff/Ehsen-Rühl, Bilanzierung von Forschu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS Bearbeiterverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deductible temporary differences (aktivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 70 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Eine aktivische latente Steuerabgrenzung ist grundsätzlich in allen Fällen vorzunehmen, in denen es wahrscheinlich ist, dass steuerliche Gewinne verfügbar sein werden, um die gebildeten aktivischen latenten Steuern in den späteren Perioden ihrer Auflösung steuerlich wirksam nutzen zu können (IAS 12.24). Unter dieser Voraussetzung sind zwei Fä...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erfolgsneutrale Erfassung latenter Steuern

Tz. 91 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Nach dem Grundsatz von IAS 12.57 führen temporary differences, die aus erfolgsneutralen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, zur erfolgsneutralen Verrechnung latenter Steuern. Wegen der geringeren Häufigkeit dieser Fälle charakterisiert IAS 12.58 diese Fälle als Ausnahmen von der Grundregel, latente Steuern erfolgswirksam zu erfassen. ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12 bezieht sich grundsätzlich auf alle ertragsabhängigen Steuern und schließt dabei sowohl die tatsächlichen als auch die latenten Steuern mit ein (IAS 12.2). Entsprechend der allgemeinen Konzeption der IASB-Vorschriften wird keine rechtsform- oder größenabhängige Differenzierung vorgenommen (vgl. dazu IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 17)....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben zur Erläuterung der latenten Steuern

Tz. 114 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Über den Ausweis in Bilanz und GuV hinaus postuliert IAS 12 eine Vielzahl von einzelnen zusätzlichen Angabepflichten. Grundsätzlich sind danach alle wesentlichen Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags gesondert anzugeben (IAS 12.79). Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Punkte (IAS 12.80):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Zinsen und Strafzahlungen

Tz. 148 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IFRIC 23 enthält keine Vorschriften für die Bilanzierung von Zinsen und Strafzahlungen im Zusammenhang mit Ertragsteuern. Das IFRS IC hat im September 2017 beschlossen diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden IFRIC Update September 2017, S. 7f.). In der Begründung stellte das IFRS IC klar, dass entge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angabepflichten

Tz. 145 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die Interpretation fordert keine neuen Angaben. Stattdessen werden die bereits bestehenden Angabepflichten des IAS 1 und IAS 12 betont. IAS 1.122 fordert Angaben über Ermessensentscheidungen, die das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden getroffen hat. Sofern die unsichere ertragsteuerliche Behandlung wesentlich ist, kann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Der "Steuerwert" (tax base) als Ausgangsgröße

Tz. 44 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Anders als die Vorgängerrichtlinie IAS 12 (reformatted 1994) und die früheren handelsrechtlichen Regelungen (§§ 274, 306 HGB (aF)) bezieht sich IAS 12 auf das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept latenter Steuern. Damit kommt nach der gültigen Fassung von IAS 12 auch grundsätzlich nur die (bilanzorientierte) Liability-Methode zur Anwendung. E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) Liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 60 – ET: 06/2026mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ausweis in der Bilanz

Tz. 110 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die IFRS fordern grundsätzlich einen getrennten Ausweis latenter Steuerpositionen von anderen Vermögenswerten und Schulden. Latente Steuerpositionen müssen dabei getrennt von tatsächlichen Steuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Dies ergibt sich aus der Mindestgliederung für die Bilanz in IAS 1.54. Sofern ein Unternehmen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 14 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Der vorliegende IAS 12 ersetzte den im Jahr 1979 verabschiedeten IAS 12 Accounting for Taxes on Income (vgl. IAS 12.90). IAS 12 war spätestens auf Jahresabschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 1. Januar 1998 begann (IAS 12.89). Nachfolgend wurde IAS 12 mehrmals punktuell geändert, zuletzt durch die International Tax Ref...mehr