Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IAS 24

Tz. 2 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24 regelt die Angabepflichten eines berichtenden Unternehmens über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.1). Gegenstand des IAS 24 sind ausschließlich Offenlegungsregelungen. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht enthalten. Das Erfordernis zusätzlicher Angabepflichten ist einerseits darauf zurückzuführ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 33

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der Standard IAS 33 – Earnings per Share gibt Leitlinien für die Ermittlung und Präsentation von Earnings per Share-Kennzahlen vor. Mit Hilfe dieser Informationen soll der Adressat in die Lage versetzt werden, die Ertragskraft eines Unternehmens (performance) sowohl im Zeitablauf als auch mit anderen Unternehmen besser vergleichen zu können (I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Aktuelle Entwicklungen – ED IAS 33

Tz. 39 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das bevorstehende Endorsement von IFRS 18 bringt auch Änderungen für IAS 33. Künftig dürfen Unternehmen zusätzliche EPS-Zahlen (Earnings per Share) im Anhang nur noch dann ausweisen, wenn der Zähler eine der in IFRS 18 definierten Gesamt- oder Zwischensummen der Gewinn- und Verlustrechnung oder eine unternehmensspezifische Leitungskennzahl is...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Zusätzliche Angabepflichten nach IAS 27 und IFRS 12

Tz. 60 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Angabepflichten nach IAS 27 und IFRS 12 bleiben von den iRd. IAS 24 zu machenden Angaben unberührt. Nach IFRS 12 sind zusätzliche zusammenfassende Finanzinformationen zu assoziierten und zu Gemeinschaftsunternehmen anzugeben, die die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen betreffen. Hingegen verlangt IAS 24 Angaben zu d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 33 Ergebnis je Aktie (Earnings Per Share)

Schrifttum Beine/Schütte, in: Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Weber (Hrsg.), Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., Weinheim ua. 2011; Bonse/Jannett, Gewinn je Aktie – Earnings per Share, DBW 2007, S. 739–743; Buschhüter, Der Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share", IRZ 2008, S. 401–406; Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/Schellmoser/Schmitt/Seeberg/v. Wysocki (H...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen iSv. IAS 24

I. Abgrenzung des Begriffs der Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen Tz. 48 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Ein Geschäftsvorfall zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen ist eine Übertragung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen einem berichtenden Unternehmen und einem nahestehenden Unternehmen oder einer nahestehenden Per...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Nahestehende Unternehmen und Personen iSv. IAS 24

I. Abgrenzung des Begriffs der nahestehenden Unternehmen und Personen 1. Allgemeine Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen sowie naher Familienangehöriger Tz. 9 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Eine (natürliche) Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person steht nach IAS 24.9 (a) einem berichtenden Unternehmen nahe, wenn sie das berichtende Unternehmen beherr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Related Party Disclosures)

Schrifttum Andrejewski/Böckem, Die Bedeutung natürlicher Personen im Kontext des IAS 24, KoR 2005, S. 170–176; Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013, PiR 2014, S. 99–107; Beiersdorf AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2024; Bömmelburg/Luce, in: Internationales Bilanzrecht, Bonn, Berlin 2024, IAS 24; Busch/Zwirner, Identifizierung nahestehender Unternehm...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS Bearbeiterverzeichnis

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Beine/Schütte, in: Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Weber (Hrsg.), Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., Weinheim ua. 2011; Bonse/Jannett, Gewinn je Aktie – Earnings per Share, DBW 2007, S. 739–743; Buschhüter, Der Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share", IRZ 2008, S. 401–406; Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/Schellmoser/Schmitt/Seeberg/v. Wysocki (Hrsg.), Erg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 5 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der Informationsgewinn aus Sicht des Adressaten entsteht bei der EPS-Größe durch das Herunterbrechen des den Aktionären des Mutterunternehmens zustehenden GuV-Ergebnisses (im Folgenden als Periodenergebnis bezeichnet) auf die einzelne Aktie (vgl. Bonse/Jannett, DBW 2007, S. 739). Vor diesem Hintergrund ist zunächst der Aktienbegriff zu definie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Angabepflichten nach IAS 24 gelten grundsätzlich für alle berichtenden Unternehmen (IAS 24.1). Größen- oder rechtsformabhängige Erleichterungen sind in Übereinstimmung mit der allgemeinen Konzeption der IFRS-Rechnungslegung nicht vorgesehen (vgl. auch IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 8). Die Angabepflichten beschränken sich auf solche nahes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 8 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24 ist rückwirkend seit der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2011 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung des gesamten Standards bzw. der Befreiungsmöglichkeiten für öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen (IAS 24.25–27) war zulässig. Wurde von der Möglichkeit der Vorabanwendung Gebrauch ge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 24 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Für die Ermittlung der verwässernden potenziellen Aktien sind alle potenziellen Aktien zu berücksichtigen, sofern ihre Berücksichtigung zu einer Verwässerung der EPS führt (IAS 33.31). Als Umwandlungszeitpunkt wird gem. IAS 33.36 entweder der Beginn des Berichtszeitraums oder der Emissionszeitpunkt der potenziellen Aktien, falls dieser später...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Darstellung und Angabepflichten

Tz. 34 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Nach IAS 33.66 sind die unverwässerten und die verwässerten EPS-Rechnungen in dem gleichen Erscheinungsbild für sämtliche Kategorien von Stammaktien innerhalb der Gesamtergebnisrechnung zu publizieren. Diese sind zum einen für das gesamte Periodenergebnis und zum anderen für das Periodenergebnis aus fortzuführenden Geschäften auszuweisen. Sof...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Managementvergütungen

Tz. 64 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für die nachfolgend genannten Vergütungskategorien anzugeben (IAS 24.17):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung der Vorschrift im internationalen Umfeld

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24 (rev. 2003) wurde im Dezember 2003 herausgegeben und ist in dieser Form verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der IASB hat am 4. November 2009 mit IAS 24 (rev. 2009) – im Folgenden kurz: IAS 24 – die überarbeitete Fassung von IAS 24 (rev. 2003) herausgegeben. Diese ist verpflichtend f...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 11 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die unverwässerten EPS sollen die Jahresabschlussadressaten darüber informieren, wie hoch das Periodenergebnis des Berichtszeitraums bezogen auf die bereits ausgegebenen Aktien ist. Um das relevante Ergebnis zu ermitteln, müssen von dem Periodenergebnis nach Steuern sämtliche Anteile abgezogen werden, die nicht auf die ausstehenden Aktien ent...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Vom Anwendungsbereich ausgegrenzte Beziehungen

Tz. 42 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses werden konzerninterne Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden eliminiert (vgl. IAS 24.4). Folglich sind in einem Konzernabschluss keine Angaben über im Rahmen der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle zu machen, weder über eliminierte Umsatzerlöse, Erträge, Aufwendungen, Forderungen und Ver...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen sowie naher Familienangehöriger

Tz. 9 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Eine (natürliche) Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person steht nach IAS 24.9 (a) einem berichtenden Unternehmen nahe, wenn sie das berichtende Unternehmen beherrscht (control) oder an dessen gemeinschaftlicher Führung (joint control) beteiligt ist, maßgeblichen Einfluss (significant influence) auf das berichtende Unternehmen hat...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Alle Unternehmen, deren Eigenkapitalinstrumente öffentlich gehandelt werden oder die eine entsprechende Zulassung zum öffentlichen Markt beantragt haben, müssen EPS-Kennzahlen in Einklang mit IAS 33 berechnen und präsentieren (IAS 33.2). Entsprechend sind Unternehmen, die diesbezüglich nicht kapitalmarktorientiert sind, von der Erstellungspfli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Natürliche Personen und deren nahe Familienangehörige als Anteilseigner

Tz. 32 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Definition einer nahestehenden Partei ist nicht auf Unternehmen begrenzt. Auch natürliche Personen und Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (key management personnel) können einer berichterstattenden Einheit nahestehen. Insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung zwischen den Beziehungen, die eine natürliche Person gegenüber ein...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen

Tz. 41 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Mit dem überarbeiteten IAS 24 wurde der Begriff der öffentlichen Stelle (zT auch als öffentliche Hand bezeichnet) in die Definitionen des IAS 24.9 aufgenommen. Aus Gründen der Konsistenz zwischen den einzelnen Standards bezieht sich eine öffentliche Stelle (government) nach IAS 24 – in Anlehnung an IAS 20.3 – auf Regierungsbehörden, Instituti...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 15 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Um die EPS zu ermitteln, müssen alle während des Berichtszeitraums ausstehenden Aktien berücksichtigt werden. Wird die Aktienanzahl in der Berichtsperiode verändert, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die EPS-Berechnung. Zusätzlich ausgegebene Aktien sind vom Ausgabezeitpunkt an zu berücksichtigen. Vom Unternehmen zurückgekaufte Aktien we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Angabepflichten zu Beziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 50 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Es besteht grundsätzlich eine Angabepflicht für Beziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen, bei denen ein Beherrschungsverhältnis vorliegt, unabhängig davon, ob Geschäfte zwischen den nahestehenden Unternehmen und Personen stattgefunden haben (IAS 24.13). Der Abschlussadressat soll sich so ein Urteil über die Auswirkungen der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Konstellationen nahestehender Unternehmen und Personen

Tz. 21 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die allgemeine Definition des Begriffs der nahestehenden Unternehmen und Personen enthält in IAS 24.9 eine abschließende Liste der Beziehungen und Konstellationen, die explizit unter den Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen zu subsumieren sind und die als Checkliste für das Vorliegen einer Beziehung zwischen nahestehenden Person...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Versorgungskassen

Tz. 29 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24.9 (b)(v) definiert unter bestimmten Voraussetzungen auch Versorgungskassen für Leistungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer (des berichtenden Unternehmens) als nahestehende Unternehmen. So ist eine derartige Versorgungskasse dann als nahestehendes Unternehmen zu klassifizieren, wenn entweder das Träg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige

Tz. 34 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind Personen mit (direkter oder indirekter) Verantwortung und Befugnis für die Planung, die Leitung und die Steuerung von Unternehmensaktivitäten (IAS 24.9). Hierzu zählt der IASB in erster Linie die Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans (executive und non-executive direc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Erleichterungen für öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen und Personen

Tz. 72 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Ein Unternehmen hat die Angaben zu Geschäftsvorfällen und Bestandsgrößen mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht zu machen, wenn die entsprechenden Beziehungen zu einer öffentlichen Stelle bestehen. Der IASB hat sich für diese Vereinfachungsregelung entschieden, da insbesondere in einem Umfeld mit einem hohen Anteil staatlicher Kontr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Maßgeblicher Einfluss

Tz. 19 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Maßgeblicher Einfluss (significant influence) ist gem. IAS 28.3 die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen eines Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne die Entscheidungsprozesse zu beherrschen oder die gemeinschaftliche Führung auszuüben. Tz. 20 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bei einem unmittelbaren oder mittelbaren...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Assoziierte Unternehmen

Tz. 27 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Nach IAS 24.9 (b)(ii) stehen sich zwei Unternehmen nahe, wenn eines der Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen des anderen ist. Ein Assoziierungsverhältnis liegt vor, wenn ein Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen hat (vgl. Tz. 19ff.). Ähnlich der Abgrenzung bei den Gemeinschaftsunternehmen stehen sich zwei Unt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Andrejewski/Böckem, Die Bedeutung natürlicher Personen im Kontext des IAS 24, KoR 2005, S. 170–176; Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013, PiR 2014, S. 99–107; Beiersdorf AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2024; Bömmelburg/Luce, in: Internationales Bilanzrecht, Bonn, Berlin 2024, IAS 24; Busch/Zwirner, Identifizierung nahestehender Unternehmen und Per...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Abgrenzung der nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 77 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bei der Abgrenzung nahestehender Unternehmen und Personen bezieht sich der deutsche Gesetzgeber – in Übereinstimmung mit Artikel 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie idF. der Abänderungsrichtlinie – auf das Begriffsverständnis der mit der IAS-Verordnung 1606/2002 übernommenen IFRS. Insofern wird die begriffliche Abgrenzung des IAS 24 als Aus...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Verbundene Unternehmen, Schwesterunternehmen und Holding­gesellschaften

Tz. 22 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Unternehmen, die als Mutter- oder Tochterunternehmen (verbundene Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar durch eine oder mehrere Zwischenstufen in einem Beherrschungsverhältnis stehen, gelten uneingeschränkt als nahestehende Unternehmen des berichterstattenden Unternehmens (IAS 24.9 (b)(i)). Dies gilt auch für Holdinggesellschaften, die oftma...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 21 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Werden Finanzierungsmischformen, wie zB Wandelschuldverschreibungen, von einem Unternehmen in Anspruch genommen, kann sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien durch einseitige Willenserklärungen einzelner Gläubiger verändern. So verbriefen zB Wandelschuldverschreibungen dem Gläubiger das Recht, innerhalb einer vorgegebenen Frist und einem vora...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Angabe der Art der Beziehung zu den jeweiligen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 52 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In IAS 24 finden sich keine weiteren Angaben, die den Begriff "Art der Beziehung zu den jeweiligen nahestehenden Unternehmen und Personen" näher umschreiben. Folgende Angaben könnten nach der hier vertretenen Auffassung angeführt werden, sofern diese Angaben nicht bereits an anderer Stelle im Abschluss erfolgen: Name, Sitz und Rechtsform von j...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit der Angaben

Tz. 75 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Neben den Vereinfachungen für öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen und Personen ist auch auf die Angabepflichten des IAS 24 der allgemeine Grundsatz der Wesentlichkeit (materiality) anzuwenden. Selbiges gilt für die Nebenbedingung der Kostenbegrenzung (cost constraint), wonach bestimmte Angaben unterlassen werden können, sofern der N...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 72 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die für die Beurteilung von Abschlüssen schwierigste Frage liegt darin, festzustellen, ab wann ein Verstoß gegen eine Rechnungslegungsnorm als wesentlich einzustufen ist. Grundsätzlich sollte der Beurteilungsmaßstab der BaFin bei der Feststellung eines Fehlers dem des Abschlussprüfers bei der Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsverme...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 26 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24.9 (b)(ii) legt fest, dass ein Unternehmen einem anderen nahesteht, wenn eines der Unternehmen ein Gemeinschaftsunternehmen des anderen ist, dh. wenn eines der beiden Unternehmen zusammen mit einer oder mehreren anderen Parteien die gemeinschaftliche Führung über das Unternehmen ausübt. Wie bereits erwähnt, ist die einstimmige Entscheid...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Angabe von Informationen zu Geschäftsvorfällen

Tz. 53 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Des Weiteren sind Informationen über die Geschäftsvorfälle und die Forderungen und Verbindlichkeiten, einschließlich Verpflichtungen, zwischen den nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben (IAS 24.18). Diese Informationen sollen den Abschlussadressaten in die Lage versetzen, die möglichen Auswirkungen der Beziehungen auf den Abschluss ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ermessensspielräume

Tz. 75 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Rechnungslegung ist keine exakte Wissenschaft. Viele Bilanzposten beruhen auf Annahmen oder Schätzungen über zukünftige Ereignisse und Entwicklungen, die zwangsläufig subjektive Wertungen enthalten. Folglich kann eine Bandbreite von Wertansätzen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften sein, was im Umkehrschluss nicht bedeutet,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 10 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der IAS 33 ist auf Abschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 1. Januar 2005 begann (IAS 33.74).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Beispiele für Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 49 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Wahl der Begriffe "Ressourcen", "Dienstleistungen" und "Verpflichtungen" zeigt die Absicht des IASB, eine möglichst große Anzahl an Geschäften zu erfassen, die zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen stattfinden. Dies belegt auch die beispielhafte Auflistung von möglicherweise angabepflichtigen Transaktionen in IAS 24.21: Käufe ode...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Mindestangaben zum Verständnis der Auswirkungen der Beziehungen auf den Abschluss

Tz. 54 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In IAS 24.18 werden die aus der Perspektive des IASB für ein Verständnis der Auswirkungen der Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen auf den Abschluss des Unternehmens notwendigen Angaben aufgeführt. Da es sich bei dieser Aufzählung explizit um Mindestausweiserfordernisse handelt, kann das Spektrum an Angaben jederzeit erweiter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abgrenzung des Begriffs der Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 48 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Ein Geschäftsvorfall zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen ist eine Übertragung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen einem berichtenden Unternehmen und einem nahestehenden Unternehmen oder einer nahestehenden Person, unabhängig davon, ob dafür ein Entgelt in Rechnung gestellt wird (IAS 24.9).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Angabe zu marktüblichen Konditionen

Tz. 59 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24.23 schränkt die Berichterstattung zu den Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen dahingehend ein, dass der Hinweis auf Bedingungen wie unter fremden Dritten (arm’s length transaction) nur dann zulässig ist, wenn diese Bedingungen "substantiierbar" (substantiate) sind. Dies wirft grundsätzlich die Fr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anwendung des Standards in der Praxis

Tz. 80 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In der Praxis der Berichterstattung hat es sich etabliert, die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in einem separaten Abschnitt des Anhangs zu machen. Dieser Abschnitt befindet sich meist im hinteren Teil des Anhangs, nach den Angaben zu den anderen Abschlussbestandt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abgrenzung des Begriffs der nahestehenden Unternehmen und Personen

1. Allgemeine Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen sowie naher Familienangehöriger Tz. 9 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Eine (natürliche) Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person steht nach IAS 24.9 (a) einem berichtenden Unternehmen nahe, wenn sie das berichtende Unternehmen beherrscht (control) oder an dessen gemeinschaftlicher Führung (joint contr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / G. Künftige Entwicklungen

Tz. 84 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Derzeit ist keine größere Überarbeitung oder Anpassung des zuletzt mit den jährlichen Verbesserungen (annual improvements) des Zyklus 2010–2012 vom Dezember 2013 (vgl. ausführlich Antonakopoulos/Fink, PiR 2014, S. 99ff.) und den geringfügigen Folgeänderungen aus IFRS 18 angepassten IAS 24 absehbar.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ausgangssituation

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Rechnungslegung verfolgt gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept primär das Ziel, entscheidungsrelevante Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen zu vermitteln (CF.1.2). Dies gilt in besonderem Maße für Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Die Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen haben die zuständigen Unter...mehr