Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ermessensspielräume

Tz. 75 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Rechnungslegung ist keine exakte Wissenschaft. Viele Bilanzposten beruhen auf Annahmen oder Schätzungen über zukünftige Ereignisse und Entwicklungen, die zwangsläufig subjektive Wertungen enthalten. Folglich kann eine Bandbreite von Wertansätzen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften sein, was im Umkehrschluss nicht bedeutet,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 10 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der IAS 33 ist auf Abschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 1. Januar 2005 begann (IAS 33.74).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 26 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24.9 (b)(ii) legt fest, dass ein Unternehmen einem anderen nahesteht, wenn eines der Unternehmen ein Gemeinschaftsunternehmen des anderen ist, dh. wenn eines der beiden Unternehmen zusammen mit einer oder mehreren anderen Parteien die gemeinschaftliche Führung über das Unternehmen ausübt. Wie bereits erwähnt, ist die einstimmige Entscheid...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Angabe von Informationen zu Geschäftsvorfällen

Tz. 53 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Des Weiteren sind Informationen über die Geschäftsvorfälle und die Forderungen und Verbindlichkeiten, einschließlich Verpflichtungen, zwischen den nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben (IAS 24.18). Diese Informationen sollen den Abschlussadressaten in die Lage versetzen, die möglichen Auswirkungen der Beziehungen auf den Abschluss ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 72 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die für die Beurteilung von Abschlüssen schwierigste Frage liegt darin, festzustellen, ab wann ein Verstoß gegen eine Rechnungslegungsnorm als wesentlich einzustufen ist. Grundsätzlich sollte der Beurteilungsmaßstab der BaFin bei der Feststellung eines Fehlers dem des Abschlussprüfers bei der Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsverme...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Mindestangaben zum Verständnis der Auswirkungen der Beziehungen auf den Abschluss

Tz. 54 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In IAS 24.18 werden die aus der Perspektive des IASB für ein Verständnis der Auswirkungen der Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen auf den Abschluss des Unternehmens notwendigen Angaben aufgeführt. Da es sich bei dieser Aufzählung explizit um Mindestausweiserfordernisse handelt, kann das Spektrum an Angaben jederzeit erweiter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abgrenzung des Begriffs der Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 48 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Ein Geschäftsvorfall zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen ist eine Übertragung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen einem berichtenden Unternehmen und einem nahestehenden Unternehmen oder einer nahestehenden Person, unabhängig davon, ob dafür ein Entgelt in Rechnung gestellt wird (IAS 24.9).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Angabe zu marktüblichen Konditionen

Tz. 59 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24.23 schränkt die Berichterstattung zu den Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen dahingehend ein, dass der Hinweis auf Bedingungen wie unter fremden Dritten (arm’s length transaction) nur dann zulässig ist, wenn diese Bedingungen "substantiierbar" (substantiate) sind. Dies wirft grundsätzlich die Fr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anwendung des Standards in der Praxis

Tz. 80 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In der Praxis der Berichterstattung hat es sich etabliert, die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in einem separaten Abschnitt des Anhangs zu machen. Dieser Abschnitt befindet sich meist im hinteren Teil des Anhangs, nach den Angaben zu den anderen Abschlussbestandt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ausgangssituation

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Rechnungslegung verfolgt gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept primär das Ziel, entscheidungsrelevante Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen zu vermitteln (CF.1.2). Dies gilt in besonderem Maße für Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Die Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen haben die zuständigen Unter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abgrenzung des Begriffs der nahestehenden Unternehmen und Personen

1. Allgemeine Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen sowie naher Familienangehöriger Tz. 9 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Eine (natürliche) Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person steht nach IAS 24.9 (a) einem berichtenden Unternehmen nahe, wenn sie das berichtende Unternehmen beherrscht (control) oder an dessen gemeinschaftlicher Führung (joint contr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / G. Künftige Entwicklungen

Tz. 84 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Derzeit ist keine größere Überarbeitung oder Anpassung des zuletzt mit den jährlichen Verbesserungen (annual improvements) des Zyklus 2010–2012 vom Dezember 2013 (vgl. ausführlich Antonakopoulos/Fink, PiR 2014, S. 99ff.) und den geringfügigen Folgeänderungen aus IFRS 18 angepassten IAS 24 absehbar.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Darstellung im Abschluss

Tz. 71 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In IAS 24 werden lediglich verschiedene Angabepflichten, nicht jedoch deren Ausweisort genannt. Hat das bilanzierende Unternehmen Daten anzugeben, die ebenso nach anderen Standards zu nennen sind, sind deren Regelungen bzgl. des Ausweisorts zu befolgen. Ist vom IASB kein Ausweisort vorgeschrieben, hat das bilanzierende Unternehmen unter Beach...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Hinweise

Tz. 116 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Um ihrer präventiven Aufgabe gerecht zu werden, erteilt die BaFin gegenüber den geprüften Unternehmen auch Hinweise, die zu einer höheren Qualität der künftigen Rechnungslegung beitragen sollen. Derartige Hinweise zielen damit auf künftige Abschlüsse ab und sind entsprechend nicht Teil des Prüfungsergebnisses des jeweils untersuchten Abschlu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beherrschung (control)

Tz. 13 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beherrschung (control) liegt nach IFRS 10.6 vor, wenn ein Investor aufgrund seines Engagements bei einem Beteiligungsunternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch seine Entscheidungsmacht (power) über das Beteiligungsunternehmen zu beeinfl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Variable Rückflüsse

Tz. 16 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das zweite Kriterium, das hinsichtlich des Vorliegens eines möglichen Beherrschungsverhältnisses zu prüfen ist, ist, ob ein Investor aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen variablen Rückflüssen iSv. wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran besitzt. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Rückflüsse des Inv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Gemeinschaftliche Führung

Tz. 18 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Gemeinschaftliche Führung (joint control) ist gemäß IFRS 11.7 die vertraglich vereinbarte Teilung der Beherrschung einer Vereinbarung. Dies erfordert die Einstimmigkeit der Entscheidungsfindung über die maßgeblichen Tätigkeiten. Somit ist gemeinschaftliche Führung nur dann gegeben, wenn die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angabepflichten zu Geschäftsvorfällen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 51 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Nach IAS 24.18 sind zu Geschäftsvorfällen zwischen Unternehmen und Personen, die sich in den Perioden ereignet haben, auf die sich der Abschluss bezieht, folgende Angaben zu machen: 1. Angabe der Art der Beziehung zu den jeweiligen nahes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Zusammenfassung gleichartiger Geschäfte

Tz. 61 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Gleichartige Geschäfte dürfen in einem Posten zusammengefasst angegeben werden. Allein aus Gründen der understandability (Verständlichkeit, CF.2.34) sollten diese Geschäfte transparent und systematisch zusammengefasst werden. Die Geschäfte des Rechnung legenden Unternehmens sind indes einzeln auszuweisen, wenn dies für das Verständnis der Aus...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Terminologische Grundlagen

Tz. 7 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24 behandelt ausschließlich Angabepflichten zu nahestehenden Unternehmen und Personen bzw. Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen. Es sind zur Abgrenzung der Angabepflichten die Begriffe Beherrschung (control), maßgeblicher Einfluss (significant influence), gemeinschaftliche Führung (joint control), nahe Familienange...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Bestimmungsmacht

Tz. 15 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bestimmungsmacht als erstes Abgrenzungskriterium für ein Beherrschungsverhältnis liegt vor, wenn ein Investor aufgrund bestehender substanzieller Rechte (keine Schutzrechte) gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten eines Beteiligungsunternehmens zu bestimmen. Als maßgebliche Tätigkeiten sind dabei die Tätigkeiten anzusehe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Verbindung zwischen Bestimmungsmacht und Rückflüssen

Tz. 17 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Als drittes Kriterium für das Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses ist zu prüfen, ob der Investor nicht nur die Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen besitzt und aus seinem Engagement beim Beteiligungsunternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder Rechte daran besitzt. Um ein Beherrschungsverhältnis zu bedingen, muss ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 76 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Vor dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) kannte das deutsche Handelsrecht den Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen mit den entsprechenden Angabepflichten in dieser Form nicht. Mit dem BilMoG wurde gemäß den Vorgaben der §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB die Berichterstattung zu Geschäften mit dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 113 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 2 International Accounting Standards Board

2.1 Grundlegendes Rz. 2 Der IASB ist unter dem Dach der IFRS-Stiftung parallel zu dem International Sustainability Standards Board (ISSB) eine unabhängige privatrechtliche Organisation mit dem Ziel der Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze, das durch die Umstrukturierung der Gesamtorganisation IASC (International Accounting Standards Committee) im Jahr 2001 mit der Er...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.3 Sachanlagen (property, plant and equipment)

Rz. 74 Als Sachanlagen sind solche materiellen Vermögenswerte zu bezeichnen, die ein Unternehmen zur Herstellung oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder zu Verwaltungszwecken besitzt. Zusätzlich müssen diese Vermögenswerte länger als eine Periode genutzt werden.[1] Bei der Frage des Ansatzes spielt das rechtliche Eigentum an dem Vermöge...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.1 Anschaffungskosten (cost)

Rz. 46 Während das Conceptual Framework 2010 lediglich einzelne anwendbare Bewertungsmaßstäbe aufzählte, unterscheidet das Conceptual Framework 2018 zwischen der Kategorie der historischen Kosten und der Kategorie der Zeitwerte. Weiterhin besteht kein einheitlicher Bewertungsmaßstab für bestimmte Gruppen von Vermögenswerten bzw. Schulden. Allerdings sind die in CF 6.43 aufge...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 1 Einleitung

Rz. 1 Die International Financial Reporting Standards (IFRS), bis 2001 nur als International Accounting Standards (IAS) bezeichnet, gewinnen mit dem gegenüber dem HGB einzigen Zweck der Versorgung von Investoren und Gläubigern mit entscheidungsnützlichen Informationen über das abgebildete Unternehmen seit den 1990er Jahren in Deutschland zunehmend an Bedeutung.[1] Die IFRS w...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.2.1 Rückstellungen (provisions)

Rz. 104 Eine Rückstellung ist eine Schuld, die hinsichtlich Fälligkeit oder Höhe ungewiss ist.[1] Somit wird auch nach den IFRS beim Bilanzansatz zwischen bestandssicheren und bestandsunsicheren Verpflichtungen differenziert. Die Sicherheit bezieht sich auf die Höhe der Verpflichtung, den Zeitpunkt der Erfüllung und die Person des Gläubigers. Dabei mangelt es in IAS 37.10 f....mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 2.1 Grundlegendes

Rz. 2 Der IASB ist unter dem Dach der IFRS-Stiftung parallel zu dem International Sustainability Standards Board (ISSB) eine unabhängige privatrechtliche Organisation mit dem Ziel der Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze, das durch die Umstrukturierung der Gesamtorganisation IASC (International Accounting Standards Committee) im Jahr 2001 mit der Erarbeitung und Ver...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.1 Gliederung

Rz. 29 Die Vorschriften des IASB enthalten keine verbindlichen und rechtsformspezifischen Gliederungsvorschriften für die Bilanz, wie sie aus § 266 HGB und § 330 HGB bekannt sind. Es werden lediglich Mindestanforderungen an die Gliederung der Bilanz gerichtet. So soll die Darstellung dazu geeignet sein, das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu vermit...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 8 Anhang (notes)

Rz. 115 Der Anhang[1] enthält als weiteren Pflichtbestandteil des Abschlusses zusätzliche Informationen zu den Bilanzierungsgrundsätzen und einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (IAS 1/IFRS 18.113 ff.). Im Anhang werden bspw. Hinweise auf Risiken, die das Unternehmen bedrohen, erläutert. Darüber hinaus werden nicht bilanzierte Posten dargestellt. Die um...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.6 Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 98 Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind entsprechend der Bewertung von Forderungen zum Nominalwert zu bilanzieren. Fremdwährungsposten sind zum Abschlussstichtag mit dem jeweils gültigen Kassakurs anzusetzen. Etwaige Differenzen zur Kassakursbewertung bei Erstverbuchung sind sofort erfolgswirksam zu erfassen.[1] IAS 21 regelt seit dem 1.1.2025 ne...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 10 Kapitalflussrechnung (cash flow statement)

Rz. 117 Die Kapitalflussrechnung [1] ist gemäß IAS 1.10/IFRS 18.10 und IAS 7.1 Pflichtbestandteil der Rechnungslegung nach IFRS und stellt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einer Berichtsperiode dar. Damit der Abschlussleser einen genaueren Überblick über Mittelherkunft und -verwendung gewinnt, sind die Veränderungen nach laufender Geschäftst...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.7 Sonstige Vermögenswerte (aktive Rechnungsabgrenzungen)

Rz. 99 Eine Definition des Rechnungsabgrenzungspostens findet sich weder im Rahmenkonzept noch in IAS 1. Die Notwendigkeit eines Abgrenzungspostens ergibt sich aus dem Grundsatz der Periodenabgrenzung. Ein Abgrenzungsposten ist gemäß IAS 1.26 nur dann zu aktivieren, wenn er die Definition des Vermögenswertes (s. Rz. 33) erfüllt. Ist die Definition erfüllt, besteht eine Ansat...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.2.1 Gliederung

Rz. 37 Ein vollständiger Abschluss nach IFRS beinhaltet auch eine Gesamtergebnisrechnung (Statement of comprehensive income). Im Ergebnis (IAS 1.81A ff./IFRS 18.12) besteht für die Gesamtergebnisrechnung die Wahl zwischen 2 Formaten: one statement approach: Eine Gesamtergebnisrechnung, in der sowohl die GuV-wirksamen Erträge und Aufwendungen als auch die nicht in der GuV-Rech...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 2.3 Komitologie-Verfahren der EU

Rz. 6 Die IFRS befinden sich in einem andauernden Umgestaltungsprozess, d. h. es erfolgen Änderungen oder Streichungen bereits bestehender Standards oder Hinzufügungen neuer Standards. Dies erwartend hat die EU die IAS-VO aus dem Jahr 2002 so ausgestaltet, dass spätere Änderungen an dieser Verordnung rechtlich gesehen automatisch in diese integriert werden, sodass die Anwend...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.5 Vorräte (inventories)

Rz. 94 Gemäß den Regelungen des IAS 2 umfasst der Posten der Vorräte alle fertigen und unfertigen Vermögenswerte, die im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit entweder verkauft oder im Herstellungs- bzw. Leistungsprozess verbraucht werden sollen.[1] Nach IAS 2.9 sind Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zu bewe...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 12 Zwischenberichterstattung (interim financial reports)

Rz. 121 Zwischenberichte sind vollständige oder verkürzte Zwischenabschlüsse für Zeiträume, die kürzer als 1 Geschäftsjahr sind.[1] Sofern verkürzte Zwischenberichte aufgestellt werden, haben diese folgende Mindestbestandteile zu enthalten:[2] eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Gesamtergebnisrechnung, eine verkürzte Darstellung aller Veränderungen des Eigenkapitals oder der ...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.2 Herstellungskosten (cost of conversion)

Rz. 54 Der Herstellungskostenbegriff gem. IFRS umfasst sämtliche Kosten, die im Rahmen des Herstellungsvorgangs anfallen. Des Weiteren finden alle sonstigen Kosten Berücksichtigung, die aufgewendet wurden, um den Gegenstand in seinen derzeitigen Zustand und an den derzeitigen Standort zu versetzen.[1] Es kommt zur Ermittlung der Herstellungskosten auf Vollkostenbasis. Rz. 55...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.4 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Rz. 89 Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind nach IFRS 9 zunächst mit dem fair value anzusetzen. Die Aktivierung einer Forderung hat zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem das Unternehmen Vertragspartner geworden ist und hieraus ein Anspruch auf Empfang von liquiden Mitteln entstanden ist.[1] Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzieru...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.2.2 Verbindlichkeiten (liabilities)

Rz. 110 Eine Verbindlichkeit ist ein Finanzinstrument, das in den Regelungsbereich des IFRS 9 fällt. Zum Ansatz in der Bilanz kommt es, wenn das Unternehmen Vertragspartei hinsichtlich der Verpflichtungen aus der Schuld geworden ist.[1] Ausgebucht wird sie, wenn die bestehende Verpflichtung getilgt ist.[2] Eine Verbindlichkeit oder ein Teil einer Verbindlichkeit ist getilgt,...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.1 Eigenkapital (equity)

Rz. 101 Das Eigenkapital ist als Differenz von assets und liabilities definiert.[1] Es umfasst damit sowohl das Nennkapital als auch Rücklagen jeglicher Art.[2] Rz. 102 Die Zuordnung eines Postens zum Eigen- oder Fremdkapital ist davon abhängig, ob der einzelne Kapitalgeber eine Rückforderungsmöglichkeit seiner zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel hat.[3] So ist im Fa...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.1 Immaterielle Vermögenswerte (intangible assets)

Rz. 65 Intangible assets werden als identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz definiert, die zum Einsatz im Rahmen der Produktion, zur Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zur Vermietung oder aus verwaltungstechnischen Gründen gehalten werden und deren voraussichtliche Nutzungsdauer 1 Jahr übersteigt.[1] Der Ausweis immaterieller Vermög...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.3 Beizulegender Stichtagswert (fair value)

Rz. 58 Der Begriff des fair value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld bezahlt werden würde.[1] Inhaltlich ergeben sich kaum Unterschiede zu der bis zum Geschäftsjahr 2014 geltenden Definition der alten IAS 16.6, IAS 18.7, ...mehr