Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
Rz. 6
Die IFRS befinden sich in einem andauernden Umgestaltungsprozess, d. h. es erfolgen Änderungen oder Streichungen bereits bestehender Standards oder Hinzufügungen neuer Standards. Dies erwartend hat die EU die IAS-VO aus dem Jahr 2002 so ausgestaltet, dass spätere Änderungen an dieser Verordnung rechtlich gesehen automatisch in diese integriert werden, sodass die Anwender den jeweiligen Stand aus der IAS-VO und allen seither erfolgten Änderungen dieser Verordnung ableiten müssen. Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass die einzelnen Änderungen der IFRS vor deren Wirksamwerdung für deutsche Unternehmen einen auf europäischer Ebene angesiedelten Anerkennungsmechanismus (Komitologie-Verfahren) zu durchlaufen haben, in dessen Verlauf entschieden wird, ob ein IFRS ohne oder mit Modifikationen bzw. sonstigen Auflagen oder überhaupt nicht zur Anwendung gelangen kann. Weil einige IFRS im Widerspruch zur Bilanzrichtlinie 2013/34/EU stehen oder über sie hinausgehen können, sind einerseits Änderungen der Richtlinie möglich und andererseits Anpassungen der Standards nach Diskussionen mit dem IASB.
Abb. 2: Komitologie-Verfahren
Rz. 7
Die vom IASB erarbeiteten, öffentlich diskutierten und schließlich verabschiedeten Änderungen oder neuen Standards durchlaufen als prüfende Institution zunächst die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die eine Empfehlung für die EU-Kommission erstellt. Diese wird von der Standards Advice Review Group (SARG) überprüft. Auf dieser Basis erstellt die EU-Kommission einen Übernahmevorschlag, der vom Accounting Regulatory Committee erneut geprüft und als Beschluss zum Übernahmeentwurf an das EU-Parlament und den EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister zur Zustimmung weitergeleitet wird. Erfolgt diese, so wird die IFRS-Änderung in al...
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